Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Das Land der Zertifikate


von HJ-38 (Gast)


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Hallo Leute,

als Diplom Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik(FH) mit 
Schwerpunkt Nachrichtentechnik, habe ich mich in den letzten Jahren sehr 
intensiv mit dem Thema Programmierung von Anwendungen beschäftigt.
Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit in diesem Bereich. 
Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft 
werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln 
und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich 
ausüben darf.
Eine Gewerbe also eine GmbH, kann ich allerdings jederzeit anmelden.
Was meint Ihr dazu?
Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende 
Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung? 
Gibt es für Autodidakten in Deutschland keine Zulassung?
Welche Optionen bzw. Ideen kennt ihr für Selbstständigkeit als 
Nachrichtentechniker oder Embedder?

:
von (prx) A. K. (prx)


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Selbstständig Software entwickeln darfst du auch als 12-jähriger 
Schüler. Willst du das Finanzamt vom Status als Freiberufler 
überzeugen, um der Gewerbesteuer zu entgehen?

> Gewerbe also eine GmbH

Gewerbe geht auch ohne GmbH.

: Bearbeitet durch User
von Bürovorsteher (Gast)


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> Eine Gewerbe also eine GmbH, kann ich allerdings jederzeit anmelden.
> Was meint Ihr dazu?

Eine Gewerbeanmeldung mit Tätigskeitsbeschreibung nimmt dein zuständiger 
Dorfsowjet ohne jegliche Prüfung an.
Die Errichtung einer GmbH ist eine andere Baustelle, setzt aber meist 
die Gewerbeanmeldung voraus.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft
> werden muss ...
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Du machst die Tätigkeitsbeschreibung so, dass sie zu deiner 
Berufsbezeichnung passt und fertig.
Nein, es wird nie jemand prüfen, was du wirklich machst.

von (prx) A. K. (prx)


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Einstufung als Freiberufler setzt eine Tätigkeit voraus, die den 
sogenannten Katalogberufen analog ist, und eine dementsprechende 
formelle Qualifikation. Wenn das nicht genau zusammen passt, ist 
gegenüber dem Finanzamt Überzeugungsarbeit nötig, worauf die erwähnte 
Reaktion auch schliessen lässt. Halte ich in dem Fall für durchaus 
möglich.
https://freiberufler-werden.de/katalogberufe-freiberufler-liste/

Aber Obacht: Software entwickeln und auf dem freien Markt verkaufen ist 
keine freiberufliche Tätigkeit, egal ob mit Informatik-Master oder 
Hauptschule. Bei Beratung und Auftragstätigkeit sieht es besser aus. 
Kann man sich ungefähr entlang des althergebrachten Ing-Büros 
vorstellen.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Bürovorsteher schrieb:
> Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
> Du machst die Tätigkeitsbeschreibung so, dass sie zu deiner
> Berufsbezeichnung passt und fertig.
> Nein, es wird nie jemand prüfen, was du wirklich machst.

Bei Gewerbeanmeldungen gebe ich Dir recht. Da stehen oft die kuriosesten 
Dinge in der Anmeldung, die nichts mit dem Geschäft zu tun haben. 
Interessiert nach der Anmeldung niemanden mehr.

Aber bei Freiberuflern kann das durchaus passieren. Dann gibt es mit 
etwas Pech tatsächlich Nachforderungen. Und jetzt hat er ja bereits 
schlafende Hunde geweckt.

Ich hätte damals auch freiberuflich anfangen können, habe mich aber 
dagegen entschieden, einfach weil man mit Gewerbe viel größere 
Freiheiten hat.

Darüberhinaus hat A.K. ja schon geschrieben: reine Softwareentwicklung 
ist nicht freiberuflich!

@TO: ich würde direkt Gewerbe anmelden. Dann hast Du Ruhe und kannst 
alles verkaufen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Trampolin Tester (Gast)


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HJ-38 schrieb:
> Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft
> werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln
> und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich
> ausüben darf.

Es ist die Frage ob deine Software ein abgeschlossens Produkt darstellt 
oder lediglich eine 'beigabe'/Prototyp ist. Baust du für den 
Auftraggeber lediglich ein 'ProfOfConcept oder 'Demonstrator' brauchst 
du kein Gewerbe, weil du lediglich eine 'Dienstleistung' anbietest. Dazu 
brauchst du kein Gewerbe anmelden, da genügt ne Anmeldung aka 
'Katalogberuf'. Gewerbe angemeldet haben sollte dein 'Auftraggeber, wenn 
er deine Zulieferung benutzt um daraus eine Produktserie zu ende zu 
entwickeln und anzubieten.

von Bürovorsteher (Gast)


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> einfach weil man mit Gewerbe viel größere Freiheiten hat.
Eben darum geht es.
Bei der Gewerbeanmeldung ist außerdem darauf zu achten, die 
Tätigkeitsbeschreibung so abzufassen, dass außer der IHK nicht noch zu 
allem Überfluss die Handwerkskammer auf der Matte steht.

von Trampolin Tester (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Ich hätte damals auch freiberuflich anfangen können, habe mich aber
> dagegen entschieden, einfach weil man mit Gewerbe viel größere
> Freiheiten hat.

Es geht auch beides. Also eine Anmeldung für freiberuflerei und eine 
zweite für gewerbliche Aktivitäten. Mal nen Steuerberater fragen.

von (prx) A. K. (prx)


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Trampolin Tester schrieb:
> Es geht auch beides. Also eine Anmeldung für freiberuflerei und eine
> zweite für gewerbliche Aktivitäten.

Yep, BTDT. Aber da sollte man mit dem FA abklären, dass die das genauso 
sehen, und nicht klammheimlich den freiberuflichen Teil der 
Steuerklärung ebenfalls als gewerblich eintüten und es dann irgendwann 
zur Überraschung kommt.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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HJ-38 schrieb:
> Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende
> Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung?

Ja.

> Gibt es für Autodidakten in Deutschland keine Zulassung?

Nicht als Freiberufler.
Du kannst auch nicht einfach Brötchen backen und verkaufen, egal ob die 
besser wären als der Backmischungs-Ramsch des lokalen Bäckermeisters. Du 
musst halt auch das erst mal erlernen, mit Schein.

> Welche Optionen bzw. Ideen kennt ihr für Selbstständigkeit als
> Nachrichtentechniker oder Embedder?

Meld halt ein Gewerbe an. Bei geringen Einnahmen fallen keine Steuern 
an, auch die Handelskammer bleibt ruhig. Und wenn der Laden erst mal gut 
läuft, hast du auch kein Problem, Prozente abzugeben und damit andere 
H4-ler zu unterstützen.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael B. schrieb:
>> Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende
>> Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung?
>
> Ja.

Als Nachrichtentechnik-Ing mit Abschluss kann man versuchen, deutlich zu 
machen, dass Ausbildung und Tätigkeit trotzdem zusammen passen. Weil der 
Bereich, in dem man softwareseitig tätig sein will, zur Ausbildung 
passt. Also vielleicht nicht gerade mit SAP-Beratung probieren.

: Bearbeitet durch User
von He. (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Aber Obacht: Software entwickeln und auf dem freien Markt verkaufen ist
> keine freiberufliche Tätigkeit,

Danke dass du das aufgeklärt hast, sonst hätte ich das gemacht. 
Programmieren zählt für sich betrachtet nicht zu den Tätigkeiten, die 
besondere Befähigung voraussetzen. Das muss sich über den Inhalt ergeben 
und der wäre zu prüfen.

Allerdings ist es so, dass erst einmal niemand zur Verfügung steht, der 
dies leistet. Dem FA ist das auch herzlich egal, wie ich berichten kann. 
Gewerbesteuer kann man inzwischen von der EKST absetzen.

Was aber passieren kann, ist, dass die GRV ankommt und Bescheide 
schickt. Wenn man dann nicht plausibel machen kann, dass es sich um eine 
beratende Tätigkeit handelt und/oder eine mit entsprechendem Anspruch, 
also 90% Denken, 10% Programmieren (z.B. nur die SPEC schreiben) dann 
darf man zahlen, oder es geht vor Gericht. Dort sind die Ausgänge sehr 
unterschiedlich: Es gibt den oft zitierten Fall, dass man bis zu 4 Jahre 
in einem Unternehmen alleine SW entwickeln kann, ohne in eine 
Scheinselbständigkeit zu kommen. Es gibt aber auch die Definition des 
rentenversicherungspflichtigen Freiberuflers, wenn er eine entsprechende 
Aufgabe hatte. Das ist wie Lotto!

Ich persönlich gehe davon aus, dass die GRV alles daran setzen wird, 
mehr Freiberufler zur Kasse zu bitten, weil durch Corona alle Reserven 
verbrannt wurden.

P.S. In der Schweiz werden alle Tätigkeiten einzeln geprüft, ob sie eine 
selbständige Tätigkeit waren. In der Regel zahlt man. Da hilft auch das 
Gewerbe nicht.

von Abri♻♻birne (Gast)


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HJ-38 schrieb:
> von Finanzamt

sorge zunächst dafür, dass du überhaupt etwas erwirtschaftest, 
Anmelderei  etc. wenn du tatsächlich mit dem Staat was teilen möchtest 🍗

von (prx) A. K. (prx)


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Abri♻♻birne schrieb:
> sorge zunächst dafür, dass du überhaupt etwas erwirtschaftest,
> Anmelderei  etc. wenn du tatsächlich mit dem Staat was teilen möchtest 🍗

Neben solchen Kleinigkeiten sollte man sich je nach erhofftem Umsatz 
auch Gedanken um die Umsatzsteuer machen. Weil es bis zu einem Limit von 
m.W. derzeit 22.000€ wahlweise auch ohne USt-Erklärung geht. Als 
Kleinunternehmer ohne USt schreibt man keine auf die Rechnung und kann 
keine gezahlte Vorsteuer abziehen. Kann günstig oder ungünstig ein.

: Bearbeitet durch User
von He. (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Bei der Gewerbeanmeldung ist außerdem darauf zu achten, die
> Tätigkeitsbeschreibung so abzufassen, dass außer der IHK nicht noch zu
> allem Überfluss die Handwerkskammer auf der Matte steht.

Es lässt sich auch so abfassen, dass keine von beiden "auf der Matte 
steht" bzw, man sie dort stehen lassen kann, falls sie anrücken! :-)

Für den Verkauf von Sw, also mehr als ein Stück, ist ein Gewerbe 
dringend zu empfehlen! Man verkauft dann als Freiberufler seinem Gewerbe 
die SW einmal zu einem entsprechenden Preis und das Gewerbe verteilt es 
dann. Der Gewinn des Gewerbes bleibt so sehr gering und man zahlt keine 
Gewerbesteuer. Der Umsatz ist eben da und UST zahlt man auch als FB.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Es lässt sich auch so abfassen, dass keine von beiden "auf der Matte
> steht" bzw, man sie dort stehen lassen kann, falls sie anrücken! :-)
Du bist Pflichtmitglied in der IHK, wenn du nicht Freiberufler, Bauer 
oder Handwerker (mit Pflichtmitgliedschaft in der HWK) bist. Vllt habe 
ich da was übersehen und zahle meine 75 € pro Jahr völlig zu Unrecht.

von HJ-38 (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Willst du das Finanzamt vom Status als Freiberufler
> überzeugen, um der Gewerbesteuer zu entgehen?

Nein. Mit Steuern habe ich keine Probleme. Ich kann auch durchaus eine 
Gewerbe anmelden oder eine GmbH Gründen. Primär geht es mir zu wissen ob 
ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf, und zwar ohne, 
dass ich mich irgendwie in der Grauzone des Gesetzes bewegen muss weil 
ich vom Hause aus Elektroingenieur bin und kein Informatiker.
Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die 
Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für 
Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen.
Abgesehen von Finanzamt und Rechtsform für die Selbstständigkeit wäre 
auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle 
interessant.
Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief, 
kann mir dann jemand dann an die Karre pissen? nach dem Moto "Sie Herr 
Elektroingenieur wenn Überhaupt hätten Sie laut Ihrem Diplom nur die 
Hardware entwickeln und vermarkten dürfen und nicht die SW".
Naja, mit den Fragen hatte ich mich bisher noch nicht beschäftigt. Ich 
ging immer davon aus, dass weil ich auch Nachrichtentechniker bin und in 
meinem Studium Embedded Systemen und C Programmierung hatte, praktisch 
die Lizenz dazu habe, SW jeder Art zu entwickeln und zu verkaufen.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief,
> kann mir dann jemand dann an die Karre pissen?
Aber selbstverständlich! Und das unabhängig davon, ob du das darfst, 
oder es dir nur angemaßt hast.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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HJ-38 schrieb:
> Primär geht es mir zu wissen ob
> ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf, und zwar ohne,
> dass ich mich irgendwie in der Grauzone des Gesetzes bewegen muss weil
> ich vom Hause aus Elektroingenieur bin und kein Informatiker.
> Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die
> Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für
> Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen.

Ja, das darf im Prinzip jeder.

> Abgesehen von Finanzamt und Rechtsform für die Selbstständigkeit wäre
> auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle
> interessant.
> Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief,
> kann mir dann jemand dann an die Karre pissen? nach dem Moto "Sie Herr
> Elektroingenieur wenn Überhaupt hätten Sie laut Ihrem Diplom nur die
> Hardware entwickeln und vermarkten dürfen und nicht die SW".

Nein, da gibt es keinen Unterschied. Ob Info oder E-Techniker oder ganz 
ohne Ausbildung: wenn Deine Produkte Schaden verursachen, haftest Du 
dafür.

> Naja, mit den Fragen hatte ich mich bisher noch nicht beschäftigt. Ich
> ging immer davon aus, dass weil ich auch Nachrichtentechniker bin und in
> meinem Studium Embedded Systemen und C Programmierung hatte, praktisch
> die Lizenz dazu habe, SW jeder Art zu entwickeln und zu verkaufen.

Die Lizenz hat jeder. Dazu benötigst Du keinerlei Ausbildung. Ebenso wie 
zur industriellen Massenfertigung von üblicher Elektronik keinerlei 
Ausbildung benötigt wird. Auch kein E-Techniker/Meister im Betrieb. 
Nichts. Nada.

Deswegen immer schön in die Gewerbeanmeldung schreiben, dass man 
"industriell produziert", nicht individuell auf Kunden zugeschnitten -> 
sonst Handwerk -> Meisterzwang. Ob man nachher nicht doch mal einzelne 
Lösungen verkauft, kontrolliert in der Tat niemand. Könnte aber im 
Zweifel ja auch das erste Produkt aus der folgenden Serie sein ;-)

Aber nicht jeder kann als Freiberufler arbeiten (wobei Du ja dann hier 
sowieso raus wärst).

P.S.: Zertifizierungen bzgl. der Produkte selbst sind nochmal eine 
andere Schiene. Da gibt es natürlich Beschränkungen (Luftfahrt, Medizin 
etc.).

: Bearbeitet durch Moderator
von Prokrastinator (Gast)


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HJ-38 schrieb:
> Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit

Dafür bist Du aber recht uninformiert.
Gewerbeschein holen, Finanzamt meldet sich bei Dir.
Zahle brav Deine Gewerbesteuern und solange Du kein 
genehmigungspflichtiges Gewerbe ausübst, ist es dem Staat furzegal was 
Du machst, solange Du nur die Abgaben und Steuern bezahlst.

Du darfst dann zwar keine Herzops durchführen oder Feuerwerkskörper 
bauen und auch die Gewerbesteuer bleibt Dir nicht erspart, aber die GmbH 
lose Personengesellschaft ist immer der einfachste und billigste Weg 
anzufangen.
Die GmbH ist bei schlampiger Führung einfach nur teuer, ohne Dich vor 
der Durchgriffshaftung zu schützen.
Die Buchaltungspflichten der GmbH sind nicht ohne und wenn Du sie 
erstmal hast, wirst Du sie so einfach nicht mehr los.

von Kritiker (Gast)


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HJ-38 schrieb:
> Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die
> Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für
> Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen.

Die die Typen in "die Höhle der Löwen", die dort ihr Kassensystem 
vorgestellt haben?

Oder der Typ, der vor drei Jahren von der hiesigen Landesregierung einen 
Preis für Digitalisierung gewonnen hat, weil er ein Bezahlsystem 
entwickelt hat?

Oder eines der anderen Kassiersysteme (die sich alle nicht etabliert 
haben, weil entweder die Kunden, oder die Inhaber nicht bereit sind, 
ihre Gebühren zu zahlen?)

Beitrag #6726614 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Thomas W. (Gast)


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Moin, -
HJ-38 schrieb:
> zum zweiten SW für
> Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen.


ruminate on §146a AO wg. der Kassensysteme. Einschraenkungen beim 
Verkauf, Werbung, Beratung bei Systemen ohne TSE. Abnahme des Systemes 
bei den Finanzbehoerden.

Viel Spass.

Gruesse

Th.

von Abri♻♻birne (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> 22.000€

wie gesagt, erstmal überhaupt irgendwas erwirtschaften - dann sich 
Gedanken über Steuern etc machen, De-facto hat der Threadstarter Nichts 
außer einer A4 Seite mit einem "Titel"

Beitrag #6726757 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Michael W. (Gast)


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HJ-38 schrieb:
> Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit in diesem Bereich.
> Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft
> werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln
> und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich
> ausüben darf.

Kam gerade heute aus dem Gründernetzwerk:

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die große Koalition hat fragwürdige Änderungen am 
Statusfeststellungsverfahren durch den Bundestag gepeitscht, wir haben 
mit einem Protestbrief an alle Bundestagsabgeordneten reagiert - und mit 
Gesprächen mit wichtigen Entscheidern zu diesem Thema, darunter auch 
einem Bundessozialrichter. Denn statt eines Feigenblatt-Gesetzes wollen 
wir eine echte Reform.
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Quelle: https://www.vgsd.de/

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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HJ-38 schrieb:
> ob
> ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf,
natürlich darfst du das, wenn ein Kunde es dir erlaubt dir eine Rechnung 
zu schreiben und sich erniedrigt diese zu bezahlen.

> wäre auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle
> interessant.
Tja und bei Produkthaftung kommt spielt halt die Rechtsform deiner 
Selbstständigkeit ein. Das erklärt dir die Versicherung.
Ich habe gute Erfahrungen mit Versicherungsmaklern gemacht. Die halten 
zwar auch die Hand auf, kennen den Markt wesentlich besser als du und 
deren Leistung musst du erst bei Abschluss zahlen.

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