Hallo Leute, als Diplom Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik(FH) mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, habe ich mich in den letzten Jahren sehr intensiv mit dem Thema Programmierung von Anwendungen beschäftigt. Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit in diesem Bereich. Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich ausüben darf. Eine Gewerbe also eine GmbH, kann ich allerdings jederzeit anmelden. Was meint Ihr dazu? Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung? Gibt es für Autodidakten in Deutschland keine Zulassung? Welche Optionen bzw. Ideen kennt ihr für Selbstständigkeit als Nachrichtentechniker oder Embedder?
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Selbstständig Software entwickeln darfst du auch als 12-jähriger
Schüler. Willst du das Finanzamt vom Status als Freiberufler
überzeugen, um der Gewerbesteuer zu entgehen?
> Gewerbe also eine GmbH
Gewerbe geht auch ohne GmbH.
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> Eine Gewerbe also eine GmbH, kann ich allerdings jederzeit anmelden. > Was meint Ihr dazu? Eine Gewerbeanmeldung mit Tätigskeitsbeschreibung nimmt dein zuständiger Dorfsowjet ohne jegliche Prüfung an. Die Errichtung einer GmbH ist eine andere Baustelle, setzt aber meist die Gewerbeanmeldung voraus.
> Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft > werden muss ... Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Du machst die Tätigkeitsbeschreibung so, dass sie zu deiner Berufsbezeichnung passt und fertig. Nein, es wird nie jemand prüfen, was du wirklich machst.
Einstufung als Freiberufler setzt eine Tätigkeit voraus, die den sogenannten Katalogberufen analog ist, und eine dementsprechende formelle Qualifikation. Wenn das nicht genau zusammen passt, ist gegenüber dem Finanzamt Überzeugungsarbeit nötig, worauf die erwähnte Reaktion auch schliessen lässt. Halte ich in dem Fall für durchaus möglich. https://freiberufler-werden.de/katalogberufe-freiberufler-liste/ Aber Obacht: Software entwickeln und auf dem freien Markt verkaufen ist keine freiberufliche Tätigkeit, egal ob mit Informatik-Master oder Hauptschule. Bei Beratung und Auftragstätigkeit sieht es besser aus. Kann man sich ungefähr entlang des althergebrachten Ing-Büros vorstellen.
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Bürovorsteher schrieb: > Wer viel fragt, bekommt viele Antworten. > Du machst die Tätigkeitsbeschreibung so, dass sie zu deiner > Berufsbezeichnung passt und fertig. > Nein, es wird nie jemand prüfen, was du wirklich machst. Bei Gewerbeanmeldungen gebe ich Dir recht. Da stehen oft die kuriosesten Dinge in der Anmeldung, die nichts mit dem Geschäft zu tun haben. Interessiert nach der Anmeldung niemanden mehr. Aber bei Freiberuflern kann das durchaus passieren. Dann gibt es mit etwas Pech tatsächlich Nachforderungen. Und jetzt hat er ja bereits schlafende Hunde geweckt. Ich hätte damals auch freiberuflich anfangen können, habe mich aber dagegen entschieden, einfach weil man mit Gewerbe viel größere Freiheiten hat. Darüberhinaus hat A.K. ja schon geschrieben: reine Softwareentwicklung ist nicht freiberuflich! @TO: ich würde direkt Gewerbe anmelden. Dann hast Du Ruhe und kannst alles verkaufen.
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HJ-38 schrieb: > Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft > werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln > und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich > ausüben darf. Es ist die Frage ob deine Software ein abgeschlossens Produkt darstellt oder lediglich eine 'beigabe'/Prototyp ist. Baust du für den Auftraggeber lediglich ein 'ProfOfConcept oder 'Demonstrator' brauchst du kein Gewerbe, weil du lediglich eine 'Dienstleistung' anbietest. Dazu brauchst du kein Gewerbe anmelden, da genügt ne Anmeldung aka 'Katalogberuf'. Gewerbe angemeldet haben sollte dein 'Auftraggeber, wenn er deine Zulieferung benutzt um daraus eine Produktserie zu ende zu entwickeln und anzubieten.
> einfach weil man mit Gewerbe viel größere Freiheiten hat.
Eben darum geht es.
Bei der Gewerbeanmeldung ist außerdem darauf zu achten, die
Tätigkeitsbeschreibung so abzufassen, dass außer der IHK nicht noch zu
allem Überfluss die Handwerkskammer auf der Matte steht.
Chris D. schrieb: > Ich hätte damals auch freiberuflich anfangen können, habe mich aber > dagegen entschieden, einfach weil man mit Gewerbe viel größere > Freiheiten hat. Es geht auch beides. Also eine Anmeldung für freiberuflerei und eine zweite für gewerbliche Aktivitäten. Mal nen Steuerberater fragen.
Trampolin Tester schrieb: > Es geht auch beides. Also eine Anmeldung für freiberuflerei und eine > zweite für gewerbliche Aktivitäten. Yep, BTDT. Aber da sollte man mit dem FA abklären, dass die das genauso sehen, und nicht klammheimlich den freiberuflichen Teil der Steuerklärung ebenfalls als gewerblich eintüten und es dann irgendwann zur Überraschung kommt.
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HJ-38 schrieb: > Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende > Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung? Ja. > Gibt es für Autodidakten in Deutschland keine Zulassung? Nicht als Freiberufler. Du kannst auch nicht einfach Brötchen backen und verkaufen, egal ob die besser wären als der Backmischungs-Ramsch des lokalen Bäckermeisters. Du musst halt auch das erst mal erlernen, mit Schein. > Welche Optionen bzw. Ideen kennt ihr für Selbstständigkeit als > Nachrichtentechniker oder Embedder? Meld halt ein Gewerbe an. Bei geringen Einnahmen fallen keine Steuern an, auch die Handelskammer bleibt ruhig. Und wenn der Laden erst mal gut läuft, hast du auch kein Problem, Prozente abzugeben und damit andere H4-ler zu unterstützen.
Michael B. schrieb: >> Muss man tatsächlich Informatik studiert haben und entsprechende >> Zertifikate besitzen für freiberufliche Softwareentwicklung / Beratung? > > Ja. Als Nachrichtentechnik-Ing mit Abschluss kann man versuchen, deutlich zu machen, dass Ausbildung und Tätigkeit trotzdem zusammen passen. Weil der Bereich, in dem man softwareseitig tätig sein will, zur Ausbildung passt. Also vielleicht nicht gerade mit SAP-Beratung probieren.
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(prx) A. K. schrieb: > Aber Obacht: Software entwickeln und auf dem freien Markt verkaufen ist > keine freiberufliche Tätigkeit, Danke dass du das aufgeklärt hast, sonst hätte ich das gemacht. Programmieren zählt für sich betrachtet nicht zu den Tätigkeiten, die besondere Befähigung voraussetzen. Das muss sich über den Inhalt ergeben und der wäre zu prüfen. Allerdings ist es so, dass erst einmal niemand zur Verfügung steht, der dies leistet. Dem FA ist das auch herzlich egal, wie ich berichten kann. Gewerbesteuer kann man inzwischen von der EKST absetzen. Was aber passieren kann, ist, dass die GRV ankommt und Bescheide schickt. Wenn man dann nicht plausibel machen kann, dass es sich um eine beratende Tätigkeit handelt und/oder eine mit entsprechendem Anspruch, also 90% Denken, 10% Programmieren (z.B. nur die SPEC schreiben) dann darf man zahlen, oder es geht vor Gericht. Dort sind die Ausgänge sehr unterschiedlich: Es gibt den oft zitierten Fall, dass man bis zu 4 Jahre in einem Unternehmen alleine SW entwickeln kann, ohne in eine Scheinselbständigkeit zu kommen. Es gibt aber auch die Definition des rentenversicherungspflichtigen Freiberuflers, wenn er eine entsprechende Aufgabe hatte. Das ist wie Lotto! Ich persönlich gehe davon aus, dass die GRV alles daran setzen wird, mehr Freiberufler zur Kasse zu bitten, weil durch Corona alle Reserven verbrannt wurden. P.S. In der Schweiz werden alle Tätigkeiten einzeln geprüft, ob sie eine selbständige Tätigkeit waren. In der Regel zahlt man. Da hilft auch das Gewerbe nicht.
HJ-38 schrieb: > von Finanzamt sorge zunächst dafür, dass du überhaupt etwas erwirtschaftest, Anmelderei etc. wenn du tatsächlich mit dem Staat was teilen möchtest 🍗
Abri♻♻birne schrieb: > sorge zunächst dafür, dass du überhaupt etwas erwirtschaftest, > Anmelderei etc. wenn du tatsächlich mit dem Staat was teilen möchtest 🍗 Neben solchen Kleinigkeiten sollte man sich je nach erhofftem Umsatz auch Gedanken um die Umsatzsteuer machen. Weil es bis zu einem Limit von m.W. derzeit 22.000€ wahlweise auch ohne USt-Erklärung geht. Als Kleinunternehmer ohne USt schreibt man keine auf die Rechnung und kann keine gezahlte Vorsteuer abziehen. Kann günstig oder ungünstig ein.
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Bürovorsteher schrieb: > Bei der Gewerbeanmeldung ist außerdem darauf zu achten, die > Tätigkeitsbeschreibung so abzufassen, dass außer der IHK nicht noch zu > allem Überfluss die Handwerkskammer auf der Matte steht. Es lässt sich auch so abfassen, dass keine von beiden "auf der Matte steht" bzw, man sie dort stehen lassen kann, falls sie anrücken! :-) Für den Verkauf von Sw, also mehr als ein Stück, ist ein Gewerbe dringend zu empfehlen! Man verkauft dann als Freiberufler seinem Gewerbe die SW einmal zu einem entsprechenden Preis und das Gewerbe verteilt es dann. Der Gewinn des Gewerbes bleibt so sehr gering und man zahlt keine Gewerbesteuer. Der Umsatz ist eben da und UST zahlt man auch als FB.
> Es lässt sich auch so abfassen, dass keine von beiden "auf der Matte > steht" bzw, man sie dort stehen lassen kann, falls sie anrücken! :-) Du bist Pflichtmitglied in der IHK, wenn du nicht Freiberufler, Bauer oder Handwerker (mit Pflichtmitgliedschaft in der HWK) bist. Vllt habe ich da was übersehen und zahle meine 75 € pro Jahr völlig zu Unrecht.
(prx) A. K. schrieb: > Willst du das Finanzamt vom Status als Freiberufler > überzeugen, um der Gewerbesteuer zu entgehen? Nein. Mit Steuern habe ich keine Probleme. Ich kann auch durchaus eine Gewerbe anmelden oder eine GmbH Gründen. Primär geht es mir zu wissen ob ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf, und zwar ohne, dass ich mich irgendwie in der Grauzone des Gesetzes bewegen muss weil ich vom Hause aus Elektroingenieur bin und kein Informatiker. Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen. Abgesehen von Finanzamt und Rechtsform für die Selbstständigkeit wäre auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle interessant. Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief, kann mir dann jemand dann an die Karre pissen? nach dem Moto "Sie Herr Elektroingenieur wenn Überhaupt hätten Sie laut Ihrem Diplom nur die Hardware entwickeln und vermarkten dürfen und nicht die SW". Naja, mit den Fragen hatte ich mich bisher noch nicht beschäftigt. Ich ging immer davon aus, dass weil ich auch Nachrichtentechniker bin und in meinem Studium Embedded Systemen und C Programmierung hatte, praktisch die Lizenz dazu habe, SW jeder Art zu entwickeln und zu verkaufen.
> Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief, > kann mir dann jemand dann an die Karre pissen? Aber selbstverständlich! Und das unabhängig davon, ob du das darfst, oder es dir nur angemaßt hast.
HJ-38 schrieb: > Primär geht es mir zu wissen ob > ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf, und zwar ohne, > dass ich mich irgendwie in der Grauzone des Gesetzes bewegen muss weil > ich vom Hause aus Elektroingenieur bin und kein Informatiker. > Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die > Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für > Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen. Ja, das darf im Prinzip jeder. > Abgesehen von Finanzamt und Rechtsform für die Selbstständigkeit wäre > auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle > interessant. > Angenommen es läuft mit der SW in einer meiner Produkten was schief, > kann mir dann jemand dann an die Karre pissen? nach dem Moto "Sie Herr > Elektroingenieur wenn Überhaupt hätten Sie laut Ihrem Diplom nur die > Hardware entwickeln und vermarkten dürfen und nicht die SW". Nein, da gibt es keinen Unterschied. Ob Info oder E-Techniker oder ganz ohne Ausbildung: wenn Deine Produkte Schaden verursachen, haftest Du dafür. > Naja, mit den Fragen hatte ich mich bisher noch nicht beschäftigt. Ich > ging immer davon aus, dass weil ich auch Nachrichtentechniker bin und in > meinem Studium Embedded Systemen und C Programmierung hatte, praktisch > die Lizenz dazu habe, SW jeder Art zu entwickeln und zu verkaufen. Die Lizenz hat jeder. Dazu benötigst Du keinerlei Ausbildung. Ebenso wie zur industriellen Massenfertigung von üblicher Elektronik keinerlei Ausbildung benötigt wird. Auch kein E-Techniker/Meister im Betrieb. Nichts. Nada. Deswegen immer schön in die Gewerbeanmeldung schreiben, dass man "industriell produziert", nicht individuell auf Kunden zugeschnitten -> sonst Handwerk -> Meisterzwang. Ob man nachher nicht doch mal einzelne Lösungen verkauft, kontrolliert in der Tat niemand. Könnte aber im Zweifel ja auch das erste Produkt aus der folgenden Serie sein ;-) Aber nicht jeder kann als Freiberufler arbeiten (wobei Du ja dann hier sowieso raus wärst). P.S.: Zertifizierungen bzgl. der Produkte selbst sind nochmal eine andere Schiene. Da gibt es natürlich Beschränkungen (Luftfahrt, Medizin etc.).
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HJ-38 schrieb: > Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit Dafür bist Du aber recht uninformiert. Gewerbeschein holen, Finanzamt meldet sich bei Dir. Zahle brav Deine Gewerbesteuern und solange Du kein genehmigungspflichtiges Gewerbe ausübst, ist es dem Staat furzegal was Du machst, solange Du nur die Abgaben und Steuern bezahlst. Du darfst dann zwar keine Herzops durchführen oder Feuerwerkskörper bauen und auch die Gewerbesteuer bleibt Dir nicht erspart, aber die GmbH lose Personengesellschaft ist immer der einfachste und billigste Weg anzufangen. Die GmbH ist bei schlampiger Führung einfach nur teuer, ohne Dich vor der Durchgriffshaftung zu schützen. Die Buchaltungspflichten der GmbH sind nicht ohne und wenn Du sie erstmal hast, wirst Du sie so einfach nicht mehr los.
HJ-38 schrieb: > Also konkret geht es um die Software für Smarthome Systemen und die > Entwicklung von Komponenten zum einen und zum zweiten SW für > Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen. Die die Typen in "die Höhle der Löwen", die dort ihr Kassensystem vorgestellt haben? Oder der Typ, der vor drei Jahren von der hiesigen Landesregierung einen Preis für Digitalisierung gewonnen hat, weil er ein Bezahlsystem entwickelt hat? Oder eines der anderen Kassiersysteme (die sich alle nicht etabliert haben, weil entweder die Kunden, oder die Inhaber nicht bereit sind, ihre Gebühren zu zahlen?)
Beitrag #6726614 wurde von einem Moderator gelöscht.
Moin, - HJ-38 schrieb: > zum zweiten SW für > Kassensystemen mit bestimmten Spezifikationen. ruminate on §146a AO wg. der Kassensysteme. Einschraenkungen beim Verkauf, Werbung, Beratung bei Systemen ohne TSE. Abnahme des Systemes bei den Finanzbehoerden. Viel Spass. Gruesse Th.
(prx) A. K. schrieb: > 22.000€ wie gesagt, erstmal überhaupt irgendwas erwirtschaften - dann sich Gedanken über Steuern etc machen, De-facto hat der Threadstarter Nichts außer einer A4 Seite mit einem "Titel"
Beitrag #6726757 wurde von einem Moderator gelöscht.
HJ-38 schrieb: > Ich plane seit längerer Zeit eine Selbstständigkeit in diesem Bereich. > Jetzt habe ich allerdings von Finanzamt erfahren, dass erst geprüft > werden muss ob ich als Nicht-Informatiker überhaupt Softwareentwickeln > und Verkaufen darf bzw. eine beratende Tätigkeit in diesem Bereich > ausüben darf. Kam gerade heute aus dem Gründernetzwerk: ******************************************** die große Koalition hat fragwürdige Änderungen am Statusfeststellungsverfahren durch den Bundestag gepeitscht, wir haben mit einem Protestbrief an alle Bundestagsabgeordneten reagiert - und mit Gesprächen mit wichtigen Entscheidern zu diesem Thema, darunter auch einem Bundessozialrichter. Denn statt eines Feigenblatt-Gesetzes wollen wir eine echte Reform. ******************************************** Quelle: https://www.vgsd.de/
HJ-38 schrieb: > ob > ich meine entwickelte Software überhaupt verkaufen darf, natürlich darfst du das, wenn ein Kunde es dir erlaubt dir eine Rechnung zu schreiben und sich erniedrigt diese zu bezahlen. > wäre auch die Sache mit dem Produkthaftungsgesetz an dieser Stelle > interessant. Tja und bei Produkthaftung kommt spielt halt die Rechtsform deiner Selbstständigkeit ein. Das erklärt dir die Versicherung. Ich habe gute Erfahrungen mit Versicherungsmaklern gemacht. Die halten zwar auch die Hand auf, kennen den Markt wesentlich besser als du und deren Leistung musst du erst bei Abschluss zahlen.
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