Forum: Haus & Smart Home Ausbildung in der Elektrotechnik vs. Laie?


von Fragensteller (Gast)


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Hi zusammen,

mal abgesehen von der Hausinstallation: darf jemand, der keine 
elektrotechnische Ausbildung hat (also kein Zertifikat o.ä.) z.B. ein 
abgebrochenes Kabel eines Ladegeräts reparieren, Hobbyprojekte wie das 
Bauen einer Anzeige für die Feuchtigkeit im Raum, einen defekten Gameboy 
reparieren und so durchführen?

Nehmen wir mal den Gameboy: man lötet ein abgebrochenes Kabel im Gameboy 
wieder ran. Die Lötstelle ist schlecht, an der Stelle fängt es zu kokeln 
an, das Teil erhitzt sich und das Sofa fängt an zu brennen.
Ist in so einem Fall jemand, der eine elektrotechnische Ausbildung hat, 
bei der Haftungsfrage eher aus dem Schneider sein als jemand ohne (beide 
haben gleich schlecht gelötet)?

Um es abzukürzen: ist jemand, der eine elektrotechnische Ausbildung hat, 
rechtlich immer auf der sicheren Seite als jemand ohne?
Wie sieht es mit jemandem aus, der vor 30 Jahren zum letzten Mal in 
einem elektrotechnischen Beruf tätig war? Ist der immer noch 
gewappneter? Es gibt ja den Status der Elektrofachkraft. Der gilt aber 
laut Internet auch nicht universell für alle Elektrobereiche sondern 
meist nur für einen oder mehrere bestimmte.

Gruß

: Verschoben durch Moderator
von DANIEL D. (Gast)


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Also im Prinzip ist das mit der Ausbildung egal. Bei solchen Fehlern 
wird man einfach nur haftbar gemacht falls das herauskommt. Also der 
gelernter Elektroniker mit Fachwissen, kommt genauso in den Knast wie 
der Laie, falls es wirklich zu großen Schäden Personen was auch immer 
kommt.

von Paul (Gast)


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Fragensteller schrieb:
> Um es abzukürzen: ist jemand, der eine elektrotechnische Ausbildung hat,
> rechtlich immer auf der sicheren Seite als jemand ohne?

Ich kenn das andersrum.

Wenn du als Laie LED Streifen an eine Sofa klebst, und dass brennt ab, 
dann bist du zwar dafür verantwortlich aber eher aus dem Schneider, da 
du es nicht besser gewusst hast.

Wenn du eine ET Ausbildung hast, dann wird dir direkt Fahrlässigkeit 
oder Vorsatz vorgeworfen. Du hättest es ja besser wissen/ausführen 
müssen.

Aber ich glaube die Frage ist in einem Jura Forum besser aufgehoben als 
hier. Da bekommst du belastbarere Antworten.

VG Paul

von P. S. (namnyef)


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Ich verstehe den Gedankengang nicht. Wenn man Mist baut, soll man "aus 
dem Schneider" sein, wenn man es qua seiner Ausbildung eigentlich hätte 
besser wissen müssen?

von Thomas M. (elo-ocho)


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Moinsen,

Fragensteller schrieb:
> Um es abzukürzen: ist jemand, der eine elektrotechnische Ausbildung hat,
> rechtlich immer auf der sicheren Seite als jemand ohne?

vor Gericht und auf hoher See...

Also, wenn jemand schuldhaft (miese Lötstelle) einem anderen Schaden 
(Hütte deswegen abgebrannt) zufügt, muss er dafür gerade stehen.
Bestenfalls zahlt man im Vorfeld den Schaden bereits in "kleinen Raten" 
ab (Haftpflichtversicherung).

Ob die Versicherung den Schaden übernimmt, liegt jetzt daran, ob man den 
den Schaden fahrlässig (kann passieren, Elektrofachkraft macht einen 
Fehler), grob fahrlässig, (Laie hat noch nie was mit Strom zu tun gehabt 
und zieht die Neutralleiterklemme nicht ordentlich an (Bauerndrehstrom)) 
oder oder mit Vorsatz (Gashahn aufgedreht, eingeschaltete Flex an 
Zeitschaltuhr im Keller deponiert).

Wenn man denn in böser Absicht gehandelt hat, oder ein Schaden 
vorhersehbar war, kann man auch noch strafrechtlich belangt werden.

von Fragensteller (Gast)


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Thomas M. schrieb:
> liegt jetzt daran, ob man den den Schaden fahrlässig (kann passieren,
> Elektrofachkraft macht einen Fehler), grob fahrlässig, (Laie hat noch
> nie was mit Strom zu tun gehabt und zieht die Neutralleiterklemme nicht
> ordentlich an (Bauerndrehstrom))

Man kann sich aber nicht für immer und ewig Elektrofachkraft schimpfen, 
richtig? D.h. wenn jemand einige Jahre im E-Technik Bereich gearbeitet 
hat aber jetzt schon ein paar Jahre nicht mehr, fällt er auch unter 
"grob fahrlässig".

Ein studierter Mechatroniker oder Elektrotechniker ohne viel 
handwerkliche oder praktische Erfahrung würde ja dann auch grob 
fahrlässig handeln, oder?

von M. K. (sylaina)


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DANIEL D. schrieb:
> Also der
> gelernter Elektroniker mit Fachwissen, kommt genauso in den Knast wie
> der Laie, falls es wirklich zu großen Schäden Personen was auch immer
> kommt.

Falsch. Der Elektroniker mit Fachwissen kommt eher in den Knast da er 
sich seines Handelns bewusst war (zumindest hätte bewusst sein müssen) 
aufgrund seiner Ausbildung. Dem Laien würde man seine Unwissenheit 
zugute halten. Das heißt nicht, dass der Laie ohne Strafe davon kommt 
aber seine Strafe wird gewiss geringer ausfallen als die der Fachkraft. 
;)

von DANIEL D. (Gast)


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Fragensteller schrieb:
> Ein studierter Mechatroniker oder Elektrotechniker ohne viel
> handwerkliche oder praktische Erfahrung würde ja dann auch grob
> fahrlässig handeln, oder?

Da brauchst du dir eigentlich gar keine Gedanken machen, weil diese 
Entscheidung ob es so ist oder nicht fällt ja am Ende ein Gericht. Und 
wie das schlussendlich ausgelegt wird ist ja nicht immer sicher. Im 
Prinzip ist es ja egal ob man jetzt sagt er hatte keine Ahnung und 
deswegen grob fahrlässig gehandelt. Oder ob man sagt ja er hatte doch 
Ahnung und hätte es wissen müssen und deswegen grob fahrlässig 
gehandelt.

Wenn man keine Ahnung hat sollte man etwas lassen. Und wenn man Ahnung 
hat sollte man es richtig machen so oder so man hat den schwarzen Peter 
wenn man Scheiße baut.

von kenny (Gast)


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Bei meinem Arbeitgeber ist jeder Angestellte per se erstmal ein Leihe.
Je nach Tätigkeit wird entschieden welchen Status der Angestellte für 
seine tägliche Arbeit erhalten muss.
- Programmierer, Hausmeister,... EUP
- Entwicklungsingenieur EFK

Bevor ein Angestellter einen Status (EUP/EFK) erhalten kann, wird dieser 
durch die VEFK bewertet. Welche Kenntnisse und Erfahrungen sind gegeben 
und welche Kenntnisse müssen vermittelt werden.

von M. K. (sylaina)


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Fragensteller schrieb:
> Man kann sich aber nicht für immer und ewig Elektrofachkraft schimpfen,
> richtig?

Doch, kann man.

Fragensteller schrieb:
> D.h. wenn jemand einige Jahre im E-Technik Bereich gearbeitet
> hat aber jetzt schon ein paar Jahre nicht mehr, fällt er auch unter
> "grob fahrlässig".

Kommt auf den konkreten Fall an. Es kann gar so sein, dass man immer 
noch im Job ist, Bockmist gebaut hat und das fällt dennoch unter 
"fahrlässig" (nicht mal "grob").

Fragensteller schrieb:
> Ein studierter Mechatroniker oder Elektrotechniker ohne viel
> handwerkliche oder praktische Erfahrung würde ja dann auch grob
> fahrlässig handeln, oder?

Na grade die haben ja eine elektrotechnische Ausbildung. Es ist für die 
EFK doch völlig egal ob sie handwerklich unterwegs ist oder nicht. Ich 
hab ne Lehre als Elektroinstallateur gemacht und danach studierte ich 
Elektrotechnik und eins ist sicher: Im Studium hab ich erheblich mehr 
von Elektrotechnik gelernt als das in der Lehre je der Fall war.

Beitrag #6737788 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6737789 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Fragensteller (Gast)


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M. K. schrieb:
>> Man kann sich aber nicht für immer und ewig Elektrofachkraft schimpfen,
>> richtig?
>
> Doch, kann man.

Glaub ich nicht. Eine Elektrofachkraft muss m.M. schon laufend im 
Geschehen bleiben, damit man den Status behält.
Weiß jemand mehr dazu?

von Experte (Gast)


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Fragensteller schrieb:
> Ist in so einem Fall jemand, der eine elektrotechnische Ausbildung hat,
> bei der Haftungsfrage eher aus dem Schneider sein als jemand ohne (beide
> haben gleich schlecht gelötet)?

Es ist genau umgekehrt.

Die Rechtsprechung sagt, der Laie hat keine Ahnung, also ist es 
(meistens) fahrlässig.

Aber der Fachmann, der hätte es wissen müssen bzw. weiß es sogar, 
deshalb ist es mindestens grob fahrlässig und oft sogar auch 
vorsätzlich.

Genau das ist der Grund, warum jemand mit Elektrotechnischer Ausbildung 
in der Regel es ablehnt, mal eben privat jemanden etwas elektrisches zu 
machen. Der Fachmann ist nämlich hinterher der Idiot, dem alles mögliche 
unterstellt wird, wenn etwas passiert ist.

von Experte (Gast)


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Es ist immer so, wie z.B. bei VW. Dort sagt das Management auch, sie 
seien Engel und wussten überhaupt nichts, und präsentieren irgendeinen 
Ingenieur der das alles aus eigenen Antrieb gemacht hätte. Dabei hat der 
arme Schlucker nur die wichtigste Regel vergessen:

   Cover your Ass.

von _Gast (Gast)


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Hm,


naja ein Fachmann sieht wesentlich mehr Dinge, als der Laie denkt!

Beispiel:
Wir montieren einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer an ein Fahrzeug.

Laie:
Amazon => Rückfahrscheinwerfer von Ali => Ranschrauben => Anschließen => 
Fertig!

Fachmann:
Amazon => Rückfahrscheinwerfer von renomierten Hersteller mit 
E-Zulassung => Montage entsprechend der geltenden STVO-Vorschriften 
(Winkel, Höhe) und entsprechenden Rostschutz für die Montage wenn 
notwendig => Anschließen nach den geltenden Normen (an welchen 
Stromkreis, Absicherung wenn notwenig) und entsprechende Ausführung der 
Anschlussstelle, Verkabelung (Klemmmaterial, entsprechende Abdichtung, 
Kabelschutz) => Prüfen ob Bescheinigungen mitgeführt werden müssen und 
Fahrzeughalter entsprechend darauf hinweisen => Fertig


Wie man sieht ist doch einiges mehr notwendig als man auf den ersten 
Blick sieht, und meistens wird einen der Fachmann auch nicht darauf 
hinweisen, weil es den Laien meistens eh nicht interessiert und zum 
anderen macht man als Fachmann bestimmte Prüfungen einfach automatisch, 
weil man die Hintergründe auch kennt.

Und ja,
sobald man tiefere Einblicke in die Materie hat, besonders wenn es um 
die Themen wie Haftbarkeit geht, wird man einige Aufträge ablehnen, weil 
das Risiko einfach zu groß ist, auch wenn man eigentlich weiß das man es 
besser als der Hersteller kann. (Ja, ich könnte z.B. Platinen von einer 
Gasheizung reparieren, aber wenn was passiert wird mich der Nachweis das 
ich wirklich alles richtig gemacht habe wahrscheinlich finanziell 
ruinieren, wenn ich es denn überhaupt schaffe)

mfg
Gast

von Murphies Gesetzeshüter (Gast)


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Wichtiger ist die Frage nach dem Gewerblichen Angebot ohne 
Ausbildung/snachweis).

Angenohmen du hast deine Hütte gekauft in der ein nachweislicher 
Volllaie die Elektrik vertüdelt hat.

Biste nun verpflichtet, die von einem Fachmann neumachen zu lassen? Oder 
kann man sich auf das Kölsche Grundgesetz "Et hätt noch immer jot 
jejange" berufen?

Oder es handelt sich nicht um eine Privathütte sondern um ein 
öffentliches Gebäude (beispielsweise Schule) in der der hiesige 
Dorflehrer die Laborplätze persönlich 'schnell' instand setzt. Natürlich 
nur auf Basis seiner Ausbildung zum Realschullehrer.

von Forist (Gast)


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Fragensteller schrieb:
> mal abgesehen von der Hausinstallation: darf jemand, der keine
> elektrotechnische Ausbildung hat ...

Es geht immer um das Gefahrenpotential, egal ob da als Verbraucher ein 
Spieljunge oder sonst etwas dran hängt.

> Ist in so einem Fall jemand, der eine elektrotechnische Ausbildung hat,
> bei der Haftungsfrage eher aus dem Schneider sein als jemand ohne (beide
> haben gleich schlecht gelötet)?

Lass es jemand machen, der eine ausreichend gute Versicherung hat oder 
frag einen Juristen. Hier geht es um Fragen rund um Mikrocontroller und 
sonstige digitale Elektronik.

von Rainer V. (a_zip)


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Murphies Gesetzeshüter schrieb:
> Angenohmen du hast deine Hütte gekauft in der ein nachweislicher
> Volllaie die Elektrik vertüdelt hat.

Wenn der Volllaie für seine Machenschaften einen Elektrikermeister 
gefunden hat, der die Anlage ab Zähler abgenommen hat, dann ist alles in 
Ordnung. Wenn du das Haus ohne solche Abnahme kaufst, bist du selbst 
schuld oder hast so viel am Kaufpreis eingespart, dass du locker einen 
Elektriker beauftagen kannst. Aber vielleicht bist du ja auch so ein 
Frickler und dann...siehe Oben...
Gruß Rainer

von MaWin (Gast)


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kenny schrieb:
> Bei meinem Arbeitgeber ist jeder Angestellte per se erstmal ein Leihe.

Das muss eine Leihbude sein, Zeitarbeiter.

Woanders gibt es Laien.

Oder Leiern.

von DANIEL D. (Gast)


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M. K. schrieb:
> Dem Laien würde man seine Unwissenheit zugute halten. Das heißt nicht,
> dass der Laie ohne Strafe davon kommt aber seine Strafe wird gewiss
> geringer ausfallen als die der Fachkraft. ;)

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

von H. H. (Gast)


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MaWin schrieb:
> kenny schrieb:
>> Bei meinem Arbeitgeber ist jeder Angestellte per se erstmal ein Leihe.
>
> Das muss eine Leihbude sein, Zeitarbeiter.
>
> Woanders gibt es Laien.
>
> Oder Leiern.

Immer die selbe Leier mit den Leiharbeiterlaien!

von foo (Gast)


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>Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Aber einen routinefehler zu machen obwohl du weist das man das nicht 
machen sollte ist halt schlimmer.

von Feinrippträger (Gast)


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In Deutschland kommt so schnell niemand in den Knast, schon garnicht 
wegen solcher Kinkerlitzchen wie hier beschrieben.

Nur um beim hier genannten Beispiel zu bleiben: Eine Lötstelle zu 
fabrizieren, ist nicht einer Fachkraft vorbehalten, das kann jeder 
machen.

Um nach einem wie auch immer gearteten Schaden den Nachweis zu führen, 
dass der Schaden genau von einer schlechten Lötstelle herrührt, dürfte 
so gut wie unmöglich sein.

Wenn dennoch aus irgendeinem Grund, jemandem die Schuld an einem Schaden 
zugesprochen werden kann, dann hat er entweder eine gute 
Haftpflichtversicherung, oder er muss dafür gerade stehen. Ob der nun 
eine EFK ist oder nicht, ist dabei völlig irrelevant.

von Maxe (Gast)


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Faustformel: Wenn jemand durch deinen (TE) Fehler umkommt, dann wirds 
knackig. Egal mit welcher Vorbildung. Als Laie ist es grob fahrlaessig 
an so gefaehrlichen Sachen zu hantieren. Der Fachmann haette es besser 
wissen muessen. Kommt etwa aufs gleiche raus.

von Mani W. (e-doc)


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P. S. schrieb:
> Ich verstehe den Gedankengang nicht. Wenn man Mist baut, soll man "aus
> dem Schneider" sein, wenn man es qua seiner Ausbildung eigentlich hätte
> besser wissen müssen?

Erst wenn der Staatsanwalt sagt: "Sie aufgrund ihres Fachwissens oder
Berufes hätten wissen müssen, daß..."

... hast Du die Arschkarte gezogen...

von Thomas B. (thomas2)


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Wenn man mal von ernsthaften Personenschäden und deren strafrechtlicher 
Verfolgung absieht: bei reinen Sachschäden ist ja vor allem wichtig, wer 
diese zahlt. Grundsätzlich ist natürlich derjenige haftbar, der den 
Schaden schuldhaft verursacht hat, egal ob als Laie oder als Fachkraft. 
Die Frage ist nur, ob es eine Versicherung dafür gibt, und unter welchen 
Bedingungen diese zahlt.

Wenn jemand gewerblich Elektroreparaturen durchführt, wird er in der 
Regel eine Betriebshaftpflicht dafür haben. Haftpflichtversicherungen 
zahlen auch bei Fahrlässigkeit.

Wenn jemand bei sich daheim eine Elektroreparatur durchführt, und 
dadurch sein eigenes Haus abfackelt, zahlt die Privathaftpflicht (und 
auch eine evtl. vorhandene Betriebshaftpflicht) nicht, weil 
Haftpflichtversicherungen nur für Fremdschäden zahlen. Es zahlt 
höchstens die Wohngebäude- und Hausratversicherung, aber hier kommt im 
Gegensatz zur Haftpflicht die Frage der Fahrlässigkeit ins Spiel. Die 
Versicherung kann die Zahlung abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit 
verweigern oder kürzen. Die Frage ob Laie oder Fachkraft kann da eine 
Rolle spielen.

Wenn jemand bei Fremden eine Elektroreparatur durchführt, und dadurch 
deren Haus abfackelt, wird es ernst. Eine Privathaftpflichtversicherung 
wird hier möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt zahlen. Wenn 
solche Reparaturen regelmäßig oder gegen Entgelt durchgeführt werden, 
ist die Privathaftpflicht nicht zuständig, es wäre eine 
Betriebshaftpflicht nötig, die man aber nur als Fachkraft mit 
angemeldetem Betrieb bekommt. Wenn die Reparatur als Freundschaftsdienst 
für gute Bekannte erfolgt, ist das ein sog. Gefälligkeitsschaden, dafür 
ist in den Versicherungsbedingungen die Zahlung oft ausgeschlossen oder 
zumindest eingeschränkt.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6739555 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Praktiker (Gast)


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Hallo

Dafür werden ja teure Sachverständige beauftragt - wie sachverständig 
diese dann -insbesondere bezüglich der Realität und des (Berufs-)Alltags 
sind- ist eine ganz andere Frage die sich aber jeder der mal mit Typen 
am Arbeitsplatz oder einer "Baustelle" herum ärgern durfte die es (die 
eigentliche Arbeit mit all ihren gemeinen Fallstricken und 
Erschwernissen)nicht machen müssen aber "schön" die Arbeit kontrollieren 
und noch Fehlern suchen ("Qualitätskontrolle") stellen wird...

Praktiker

von Ich A. (alopecosa)


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M. K. schrieb:
> Im Studium hab ich erheblich mehr von Elektrotechnik gelernt als das in
> der Lehre je der Fall war.

Und doch muss der studierte einen extra Lehrgang machen um als 
Elektrofschkraft zu gelten. (TREI).

Mögen viele studierte nicht gerne hören weil sie sich für die höchste 
Stufe halten, ist aber eben so.

von Thomas B. (thomas2)


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Ich A. schrieb:
> Und doch muss der studierte einen extra Lehrgang machen um als
> Elektrofschkraft zu gelten. (TREI).

Das ist nicht ganz richtig.

Den TREI-Sachkundenachweis braucht man nur, wenn man ein eigenes 
Elektrounternehmen gründen will, für das man einen Eintrag im 
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers benötigt.

Mit dem Begriff "Elektrofachkraft" hat das nichts zu tun. Üblicherweise 
gilt man mit Elektrotechnik-Studium schon als Elektrofachkraft. Dafür 
gibt es aber gar keine explizit erforderlichen Lehrgänge oder 
Abschlüsse, vielmehr heißt es pauschal: "Elektrofachkraft ist, wer 
aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie 
Kenntnis der einschlägigen Normen DIE IHM ÜBERTRAGENEN ARBEITEN 
beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann".

Ob man Elektrofachkraft ist oder nicht, hängt daher nicht nur von der 
Ausbildung ab, sondern auch von der konkreten Aufgabe.

: Bearbeitet durch User
von Fragensteller (Gast)


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Danke für eure Antworten!

von Percy N. (vox_bovi)


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Paul schrieb:
> Aber ich glaube die Frage ist in einem Jura Forum besser aufgehoben als
> hier. Da bekommst du belastbarere Antworten.

Ganz schlechte Idee.
Da gibt es fünf paarweise einander ausschließende Antworten, und Du 
darfst Dir aussuchen, welche davon besonders hübsch auf Deinem Sofa 
aussieht.

von Stefan (Gast)


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Nicht vergessen: wir sind in Deutschland. Wenn der TO fragt, was er 
alles als Nichtfachmann darf gilt ein ganz klares: kommt darauf an wen 
man fragt.

Strafrechtlich bzw. gesetzlich verboten ist erstmal überraschend wenig. 
Der Rest hängt weitgehend davon ab, ob man den Netzbetreiber, die IHK, 
die Berufsgenossenschaft, die Versicherung, das Finanzamt oder den VDE 
fragt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan schrieb:
> Strafrechtlich bzw. gesetzlich verboten ist erstmal überraschend wenig.

Mit solchen Aussagen sollte man vorsichtig sein. Spätestens dann, wenn 
jemand zu Schaden kommt, sind erstaunlich viele Verhaltensweisen 
strafbar.

Btw: auch die Einhaltung sämtlicher Normen garantiert nicht, dass der 
Betreffende sich rechtmäßig verhalten hat.

von Stefan (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Mit solchen Aussagen sollte man vorsichtig sein. Spätestens dann, wenn
> jemand zu Schaden kommt, sind erstaunlich viele Verhaltensweisen
> strafbar.

Es gibt kein Gesetz wo drin steht: wer als Laie an elektrischen Anlagen 
murkst wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. Darauf 
wollte ich hinaus.

Wenn du materielle oder Personenschäden verursachst gibt es natürlich 
Theater. Das ist aber praktisch überall so und nicht spezifisch für den 
Elektrobereich.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan schrieb:
> Es gibt kein Gesetz wo drin steht: wer als Laie an elektrischen Anlagen
> murkst wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft. Darauf
> wollte ich hinaus.

Die gibt es auch sonst kaum. Die beliebten "gefährlichen Eingriffe in 
den XYZ-Verkehr" setzen für die Strafbarkeit tatbestandlich zumindest 
eine konkrete Gefährdung voraus, wenngleich ich mich des Eindrucks nicht 
recht zu erwehren vermag, dass unser Gesetzgeber in seinem unermesslich 
weisen Ratschluss inter anderem auf diesen Aspekt in jüngerer Zeit 
zunehmend zu verzichten geneigt ist.

von Stefan (Gast)


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Percy N. schrieb:
> wenngleich ich mich des Eindrucks nicht
> recht zu erwehren vermag, dass unser Gesetzgeber in seinem unermesslich
> weisen Ratschluss inter anderem auf diesen Aspekt in jüngerer Zeit
> zunehmend zu verzichten geneigt ist.

Der Gesetzgeber macht das anscheinen ähnlich wie die mittlere 
Führungsebene in so manchem (auch unserem) KMU - wenn man eh weiß, dass 
der Chef (in diesem Fall das BVerfG) nochmal anders entscheiden wird 
braucht man sich gar nicht soviel Mühe geben. Ansonsten gilt natürlich 
heute wie vor 250 Jahren:

Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten 
Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen...

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan schrieb:
> Der Gesetzgeber macht das anscheinen ähnlich wie die mittlere
> Führungsebene in so manchem (auch unserem) KMU - wenn man eh weiß, dass
> der Chef (in diesem Fall das BVerfG) nochmal anders entscheiden wird
> braucht man sich gar nicht soviel Mühe geben.

Ich bin derzeit gespannt, was aus dem gerade erst so eben und eben in 
einer Nachtsitzung durch den Bundestag geprügelten § 192 a StGB werden 
wird,  insbesondere,  ob und wann jemand merkt, was der wirklich regelt, 
im Vergleich zu dem, was er angeblich regeln soll ...

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