Forum: Haus & Smart Home Steckdosen Lichtauslass


von Tommi G. (tommi785)


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Moin,

wir haben in unserer Altbau-Mietwohnung im Badezimmer keine Steckdose. 
Bis jetzt hatten wir nur eine Deckenlampe, die per AN/AUS-Lichtschalter 
(ohne Dimmer) bedient wird. Allerdings haben wir über dem Waschbecken 
noch einen Auslass (Entfernung zur Dusche ist ca. 1m. Da hängen die 
üblichen drei Kabel aus der Wand.

Jetzt könnte ich sicherlich einfach eine Verlängerung nehmen und die per 
Lüsterklemmen an diesen Auslass anschließen. Meine Frage ist nur: Woher 
weiß ich, was für eine Sicherung an dem Schutzleiter dran ist, der da 
aus der Wand hängt? Und wäre das zulässig, wenn ich das so mache?

Dann gibt es ja im Baumarkt oder sonst wo noch Spiegelschränke mit 
Beleuchtung, wo teilweise auch Steckdosen mit eingebaut sind. Darf ich 
sowas da anschließen? Da wäre doch die Frage der Sicherung auch noch 
relevant?

Vielen Dank :)

von MaWin (Gast)


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Tommi G. schrieb:
> Darf ich sowas da anschließen?

Ja.
Einfach nur ein auf die Wand getackertes Kabel bis zu einer 
Aufputzsteckdose sieht auch doof aus.

Tommi G. schrieb:
> Woher weiß ich, was für eine Sicherung an dem Schutzleiter dran ist, der
> da aus der Wand hängt

Am Schutzleiter hoffentlich keine, aber an der Phase führenden Leitung 
kannst du mit einem Phasenprüfer (der Lügenstift mit der Glimmlampe) 
überprüfen, und der Reihe nach die Sicherungen ausprobieren, bis die 
Phasenprüferlampe aus geht.


Hat euer Haus einen FI Schalter ? Wenn nein, nachrüsten.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Tommi G. schrieb:
> Dann gibt es ja im Baumarkt oder sonst wo noch Spiegelschränke mit
> Beleuchtung, wo teilweise auch Steckdosen mit eingebaut sind.

Dafür ist dieser Anschluß mit Sicherheit gedacht.

Tommi G. schrieb:
> Jetzt könnte ich sicherlich einfach eine Verlängerung nehmen und die per
> Lüsterklemmen an diesen Auslass anschließen. Meine Frage ist nur: Woher
> weiß ich, was für eine Sicherung an dem Schutzleiter dran ist, der da
> aus der Wand hängt? Und wäre das zulässig, wenn ich das so mache?

Nein, das wäre NICHT zulässig!

Tommi G. schrieb:
> Da wäre doch die Frage der Sicherung auch noch
> relevant?

Ich nehme an, daß für das gesamte Bad eine einzige Sicherung im 
Verteiler installiert ist. Das gesamte Bad besteht ja nur aus der 
Deckenleuchte und dem von dir genannten Anschluß.
Könnte auch sein, daß deine Bude, respektive deren elektroinstallation 
so alt ist, daß das Bad nicht eigens abgesichert ist, sondern mit an der 
Wohnung hängt.

Für den Anschluß eines Spiegelschrankes oder was auch immer, wäre eine 
Elektrofachkraft zu beauftragen und so wie deine Fragestellung erkennen 
lässt, würde ich dir auch dringend empfehlen eine solche Fachkraft zu 
beauftragen.

von Tommi G. (tommi785)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Dafür ist dieser Anschluß mit Sicherheit gedacht.

Was ich nicht verstehe daran: An einem Spiegelschrank oder so kann ich 
ja prinzipiell die gleiche Leistung anschließen, wie an einer 
Verlängerung, die ich da direkt anschließe. Warum also ist das eine 
zulässig und das andere nicht?

Phasenschieber S. schrieb:
> Für den Anschluß eines Spiegelschrankes oder was auch immer, wäre eine
> Elektrofachkraft zu beauftragen und so wie deine Fragestellung erkennen
> lässt, würde ich dir auch dringend empfehlen eine solche Fachkraft zu
> beauftragen.

Wenn ich mir da weiter unsicher bin, werde ich sicherlich den Elektriker 
beauftragen. Da hast du schon Recht :).

Beitrag #6772524 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Phasenschieber S. (Gast)


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Tommi G. schrieb:
> Was ich nicht verstehe daran: An einem Spiegelschrank oder so kann ich
> ja prinzipiell die gleiche Leistung anschließen, wie an einer
> Verlängerung, die ich da direkt anschließe. Warum also ist das eine
> zulässig und das andere nicht?

Ich gehöre nicht zu den Typen die immer mit erhobenem Finger auf die 
Richtlinien hinweisen, das mal vorab.

Zur Lage: Da kommt ein Kabel aus der Wand. An solch ein Kabel kannst du 
eine Wandleuchte anschließen, oder einen Spiegelschrank.
In beiden Fällen liegt dann die Verklemmung geschützt in einer dafür 
vorgesehenen Vorrichtung.

Eine Weiterverbindung per Kabel, wäre nur möglich, indem du eine 
Verteilerdose installierst, das kann UP und/oder auch AP geschehen.

Von dort eine Weiterleitung darf aber nur als Festinstallation 
ausgeführt werden, d.h. ein fest installiertes Kabel an dessen Ende dann 
wieder entweder ein Verbraucher fest angeschlossen ist, oder eine 
Schukosteckdose.

Capiche?

von Tommi G. (tommi785)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Capiche?

Ja, ich sehe mittlerweile den Unterschied. Es ist wohl sinnvoll und 
sicherer, das Ding fest zu installieren (und auch richtige 
Aufputzsteckdosen zu verwenden und fest zu montieren und keine normale 
Verlängerung...). Allerdings habe ich noch ein bisschen recherchiert. 
Mir gehts nämlich auch darum, was wirklich zulässig ist und was nicht.

Wenn ich das richtig verstehe, dann darf ich nur Steckdosen nachrüsten, 
die dann auch einen FI-Schutzschalter haben (das gilt im Bad, und 
vielleicht auch im Rest der Wohnung, keine Ahnung). Und es gilt auch bei 
einem Spiegelschrank, so meine Lesart. Dann gibts für Badezimmer die 
Bereiche 0 bis 2, wo andere Regelungen zusätzlich gelten. Die 
interessieren mich aber auch nicht, da ich außerhalb von Bereich 2 bin.

Ich habe aber auch den Eindruck, dass mir als Mieter zumindest eine 
Steckdose im Bad zusteht. Meine Wohnungsgesellschaft schickt jetzt den 
Techniker vorbei und prüft mal die Lage. Mal gucken.

Für andere Leute, die das hier lesen: Vielleicht ist das interessant:
https://www.elektropraktiker.de/ep-2002-02-108-112.pdf?eID=tx_mspdamlinks&dlid=56385&hash=b4105100a53882cadbab0798e95415ce

Erstmal vielen Dank :)

von MaWin (Gast)


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Tommi G. schrieb:
> Mir gehts nämlich auch darum, was wirklich zulässig ist und was nicht

Die Erweiterung der fest installierten Elektrik hat der Mieter einem vom 
Vermieter beauftragten Elektriker zu überlassen,  der prüft dann auch 
die Sicherung und FI Schalter.

Das Anbringen eines Spiegelschranks mit Steckdose ist strikt gesagt auch 
nicht zulässig, du darfst nicht mal Lampen mit Lüsterklemmen an die 
Decke hängen, nur Stecker in Steckdosen stecken, allerdings sieht man 
das wegen auseinanderklaffender Theorie zur Praxis nicht so eng, in 
Deutschland ist man zu geizig für den DCL Lampenstecker.

https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M

von Phasenschieber S. (Gast)


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Tommi G. schrieb:
> Wenn ich das richtig verstehe, dann darf ich nur Steckdosen nachrüsten,

Nein, du darfst garnichts nachrüsten, weder von der VDE-Norm her, noch 
von deinem Mietverhältnis her.

Du darfst dort eine Lampe anbringen, oder einen Spiegelschrank, that´s 
it.

Die Installation unterliegt der Verantwortung deines Vermieters.

Beitrag #6772659 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Manfred (Gast)


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asdfghjkl schrieb im Beitrag #6772659:
> Die Elektrikerlobby hat einen an der Waffel.

Du bist offenbar deren Vorsitzender.

Tommi G. schrieb:
> Woher
> weiß ich, was für eine Sicherung an dem Schutzleiter dran ist, der da
> aus der Wand hängt?

Also komplett ahnungsfrei von elektrischen Grundlagen.

Er hat über die Suchmaschine dieses Forum gefunden, dafür hasse ich G*.
Benutzername tommi785
Angemeldet seit 28.07.2021 17:41

Egal, was man von Elektrikern hält - in diesem Fall gibt es keine 
Alternative dazu.

von Tommi G. (tommi785)


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Manfred schrieb:
> Er hat über die Suchmaschine dieses Forum gefunden, dafür hasse ich G*.

Wie soll man das Forum auch sonst finden? In der Zeitung?

von Da Miche (Gast)


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Gibts in der Wohnung einen RCD also FI Schutzschalter?
Wenn nicht: Könnte noch klassische Nullung sein und könnte somit 
bedeuten:
Schwarz Phase; Blau geschaltet über Lichtschalter; Gelbgrün: Nulleiter 
also PEN
das ist das größere Problem als die wahrscheinlich korrekte 
Absicherung...

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