Moin, wir haben in unserer Altbau-Mietwohnung im Badezimmer keine Steckdose. Bis jetzt hatten wir nur eine Deckenlampe, die per AN/AUS-Lichtschalter (ohne Dimmer) bedient wird. Allerdings haben wir über dem Waschbecken noch einen Auslass (Entfernung zur Dusche ist ca. 1m. Da hängen die üblichen drei Kabel aus der Wand. Jetzt könnte ich sicherlich einfach eine Verlängerung nehmen und die per Lüsterklemmen an diesen Auslass anschließen. Meine Frage ist nur: Woher weiß ich, was für eine Sicherung an dem Schutzleiter dran ist, der da aus der Wand hängt? Und wäre das zulässig, wenn ich das so mache? Dann gibt es ja im Baumarkt oder sonst wo noch Spiegelschränke mit Beleuchtung, wo teilweise auch Steckdosen mit eingebaut sind. Darf ich sowas da anschließen? Da wäre doch die Frage der Sicherung auch noch relevant? Vielen Dank :)
Tommi G. schrieb: > Darf ich sowas da anschließen? Ja. Einfach nur ein auf die Wand getackertes Kabel bis zu einer Aufputzsteckdose sieht auch doof aus. Tommi G. schrieb: > Woher weiß ich, was für eine Sicherung an dem Schutzleiter dran ist, der > da aus der Wand hängt Am Schutzleiter hoffentlich keine, aber an der Phase führenden Leitung kannst du mit einem Phasenprüfer (der Lügenstift mit der Glimmlampe) überprüfen, und der Reihe nach die Sicherungen ausprobieren, bis die Phasenprüferlampe aus geht. Hat euer Haus einen FI Schalter ? Wenn nein, nachrüsten.
Tommi G. schrieb: > Dann gibt es ja im Baumarkt oder sonst wo noch Spiegelschränke mit > Beleuchtung, wo teilweise auch Steckdosen mit eingebaut sind. Dafür ist dieser Anschluß mit Sicherheit gedacht. Tommi G. schrieb: > Jetzt könnte ich sicherlich einfach eine Verlängerung nehmen und die per > Lüsterklemmen an diesen Auslass anschließen. Meine Frage ist nur: Woher > weiß ich, was für eine Sicherung an dem Schutzleiter dran ist, der da > aus der Wand hängt? Und wäre das zulässig, wenn ich das so mache? Nein, das wäre NICHT zulässig! Tommi G. schrieb: > Da wäre doch die Frage der Sicherung auch noch > relevant? Ich nehme an, daß für das gesamte Bad eine einzige Sicherung im Verteiler installiert ist. Das gesamte Bad besteht ja nur aus der Deckenleuchte und dem von dir genannten Anschluß. Könnte auch sein, daß deine Bude, respektive deren elektroinstallation so alt ist, daß das Bad nicht eigens abgesichert ist, sondern mit an der Wohnung hängt. Für den Anschluß eines Spiegelschrankes oder was auch immer, wäre eine Elektrofachkraft zu beauftragen und so wie deine Fragestellung erkennen lässt, würde ich dir auch dringend empfehlen eine solche Fachkraft zu beauftragen.
Phasenschieber S. schrieb: > Dafür ist dieser Anschluß mit Sicherheit gedacht. Was ich nicht verstehe daran: An einem Spiegelschrank oder so kann ich ja prinzipiell die gleiche Leistung anschließen, wie an einer Verlängerung, die ich da direkt anschließe. Warum also ist das eine zulässig und das andere nicht? Phasenschieber S. schrieb: > Für den Anschluß eines Spiegelschrankes oder was auch immer, wäre eine > Elektrofachkraft zu beauftragen und so wie deine Fragestellung erkennen > lässt, würde ich dir auch dringend empfehlen eine solche Fachkraft zu > beauftragen. Wenn ich mir da weiter unsicher bin, werde ich sicherlich den Elektriker beauftragen. Da hast du schon Recht :).
Beitrag #6772524 wurde von einem Moderator gelöscht.
Tommi G. schrieb: > Was ich nicht verstehe daran: An einem Spiegelschrank oder so kann ich > ja prinzipiell die gleiche Leistung anschließen, wie an einer > Verlängerung, die ich da direkt anschließe. Warum also ist das eine > zulässig und das andere nicht? Ich gehöre nicht zu den Typen die immer mit erhobenem Finger auf die Richtlinien hinweisen, das mal vorab. Zur Lage: Da kommt ein Kabel aus der Wand. An solch ein Kabel kannst du eine Wandleuchte anschließen, oder einen Spiegelschrank. In beiden Fällen liegt dann die Verklemmung geschützt in einer dafür vorgesehenen Vorrichtung. Eine Weiterverbindung per Kabel, wäre nur möglich, indem du eine Verteilerdose installierst, das kann UP und/oder auch AP geschehen. Von dort eine Weiterleitung darf aber nur als Festinstallation ausgeführt werden, d.h. ein fest installiertes Kabel an dessen Ende dann wieder entweder ein Verbraucher fest angeschlossen ist, oder eine Schukosteckdose. Capiche?
Phasenschieber S. schrieb: > Capiche? Ja, ich sehe mittlerweile den Unterschied. Es ist wohl sinnvoll und sicherer, das Ding fest zu installieren (und auch richtige Aufputzsteckdosen zu verwenden und fest zu montieren und keine normale Verlängerung...). Allerdings habe ich noch ein bisschen recherchiert. Mir gehts nämlich auch darum, was wirklich zulässig ist und was nicht. Wenn ich das richtig verstehe, dann darf ich nur Steckdosen nachrüsten, die dann auch einen FI-Schutzschalter haben (das gilt im Bad, und vielleicht auch im Rest der Wohnung, keine Ahnung). Und es gilt auch bei einem Spiegelschrank, so meine Lesart. Dann gibts für Badezimmer die Bereiche 0 bis 2, wo andere Regelungen zusätzlich gelten. Die interessieren mich aber auch nicht, da ich außerhalb von Bereich 2 bin. Ich habe aber auch den Eindruck, dass mir als Mieter zumindest eine Steckdose im Bad zusteht. Meine Wohnungsgesellschaft schickt jetzt den Techniker vorbei und prüft mal die Lage. Mal gucken. Für andere Leute, die das hier lesen: Vielleicht ist das interessant: https://www.elektropraktiker.de/ep-2002-02-108-112.pdf?eID=tx_mspdamlinks&dlid=56385&hash=b4105100a53882cadbab0798e95415ce Erstmal vielen Dank :)
Tommi G. schrieb: > Mir gehts nämlich auch darum, was wirklich zulässig ist und was nicht Die Erweiterung der fest installierten Elektrik hat der Mieter einem vom Vermieter beauftragten Elektriker zu überlassen, der prüft dann auch die Sicherung und FI Schalter. Das Anbringen eines Spiegelschranks mit Steckdose ist strikt gesagt auch nicht zulässig, du darfst nicht mal Lampen mit Lüsterklemmen an die Decke hängen, nur Stecker in Steckdosen stecken, allerdings sieht man das wegen auseinanderklaffender Theorie zur Praxis nicht so eng, in Deutschland ist man zu geizig für den DCL Lampenstecker. https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M
Tommi G. schrieb: > Wenn ich das richtig verstehe, dann darf ich nur Steckdosen nachrüsten, Nein, du darfst garnichts nachrüsten, weder von der VDE-Norm her, noch von deinem Mietverhältnis her. Du darfst dort eine Lampe anbringen, oder einen Spiegelschrank, that´s it. Die Installation unterliegt der Verantwortung deines Vermieters.
Beitrag #6772659 wurde von einem Moderator gelöscht.
asdfghjkl schrieb im Beitrag #6772659: > Die Elektrikerlobby hat einen an der Waffel. Du bist offenbar deren Vorsitzender. Tommi G. schrieb: > Woher > weiß ich, was für eine Sicherung an dem Schutzleiter dran ist, der da > aus der Wand hängt? Also komplett ahnungsfrei von elektrischen Grundlagen. Er hat über die Suchmaschine dieses Forum gefunden, dafür hasse ich G*. Benutzername tommi785 Angemeldet seit 28.07.2021 17:41 Egal, was man von Elektrikern hält - in diesem Fall gibt es keine Alternative dazu.
Manfred schrieb: > Er hat über die Suchmaschine dieses Forum gefunden, dafür hasse ich G*. Wie soll man das Forum auch sonst finden? In der Zeitung?
Gibts in der Wohnung einen RCD also FI Schutzschalter? Wenn nicht: Könnte noch klassische Nullung sein und könnte somit bedeuten: Schwarz Phase; Blau geschaltet über Lichtschalter; Gelbgrün: Nulleiter also PEN das ist das größere Problem als die wahrscheinlich korrekte Absicherung...
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