Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Anspruch auf Urlaub als Ferienarbeiter


von Jobber (Gast)


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Hi, folgende Situation.
Ich arbeite im August 4 Wochen lang in einer Firma, eine Freundin von 
mir ebenfalls. Gleiche Arbeitszeiten, gleiche Abteilung etc, alles 
gleich. Nur arbeitet sie im September noch 2 Tage zusätzlich.

Jetzt hab ich heute erfahren dass sie 3 Tage Urlaub bekommt und ich 
keinen einzigen.
Sie hat vor alle Urlaubstage am Ende zu nehmen, wäre also sogar einen 
Tag vor mir fertig und würde noch 3 Tage bezahlt bekommen.


Im Vertrag steht in etwa sinngemäß drin. 30 Tage Urlaub übers jahr, bei 
ihrer Arbeitszeit dann 3 Tage.
Ich müsste doch dann mindestens 2 Tage haben oder täusche ich mich?



Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor 
ich erbost ins personalbüro renne :D

von Content B. (Firma: Da) (contentblocker_da)


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Jobber schrieb:

> Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor
> ich erbost ins personalbüro renne :D

Ja, absolut! Du hast ja die restliche Zeit frei.

Beitrag #6782095 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Streitkultur (Gast)


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Jobber schrieb:
> Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor
> ich erbost ins personalbüro renne :D

Dann lass dir doch von mama den von dir unterzeichneten Arbeitsvertrag 
laut vorlesen und erklären. Und vielleicht kommst ja mit ins 
Personalbüro und regelt die Sachen mit etwas Charme und Mutterwitz...

von Jobber (Gast)


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Streitkultur schrieb:
> Jobber schrieb:
>> Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor
>> ich erbost ins personalbüro renne :D
>
> Dann lass dir doch von mama den von dir unterzeichneten Arbeitsvertrag
> laut vorlesen und erklären. Und vielleicht kommst ja mit ins
> Personalbüro und regelt die Sachen mit etwas Charme und Mutterwitz...


Ich zeig dir gerne den Arbeitsvertrag von ihr und mir.
Bei ihr:
4.Fristen
5.Urlaub
6. AGBs

Bei mir:
4.Fristen
5.AGBs.
6. gibts nicht

In meinem Vertrag wurde der Punkt Urlaub einfach rausgelöscht

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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In den ersten sechs Monaten hast Du keinen Urlaubsanspruch. Wenn das 
Arbeitsverhältnis aber vorher endet, ist der Urlaub in Geld abzugelten.

Musst Du nur geltend machen, ggfls. beim Arbeitsgericht. Nur Mut...

Wo ist Dein Problem?

Und wieso fragst Du im µC-Forum? Das ist doch eine juristische Frage?

von Klaus W. (mfgkw)


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Du hast ihn unterschrieben, also ist das Thema durch.

Oder soll jemand hier für dich nachverhandeln?

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> In den ersten sechs Monaten hast Du keinen Urlaubsanspruch.

Unsinn:

Siehe z.B https://www.zahnjob.de/urlaubsanspruch.htm

Im Arbeitsschutzgesetz §4 hat man erst nach 6 Monaten Anspruch auf den 
VOLLEN Jahresurlaub. Davor nach §5 nur Anspruch auf den anteiligen 
Urlaub. Sprich 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs pro Monat.

https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/

von Streitkultur (Gast)


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Jobber schrieb:
> In meinem Vertrag wurde der Punkt Urlaub einfach rausgelöscht

Die dachten halt, du warst im Unterschied zu den Mädchen ein schlaues 
Kerlchen und wüsstest um die Gesetzlichen Grundlagen solcher Verträge, 
hier BUrlG .

https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-ferienjob/

§ 5 BUrlG: „für jeden vollen Monat des Bestehens des 
Arbeitsverhältnisses“ ein Zwölftel seines Jahresurlaubanspruchs zusteht.

Vielleicht liegt es ja daran, das 4 Wochen keinen August voll machen, 
3d Zusatztage im September schon. An die Lehrstoff "Kalendar" in der 
Grundschule kannst du dich ja noch erinnern, ooder haste vergessen 
wieviel Tage dieser Monat mitbringt ...

Beitrag #6782172 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Senf D. (senfdazugeber)


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Ich finde es eine gute Erfahrung für den Threadersteller, manch einer 
muss seine Lektion eben auf die harte Tour lernen. :-)

von Nautilus (Gast)


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Vier Wochen sind kein Monat. Jedenfalls fehlen im August zwei Tage.
Die Freundin arbeitet diese zwei Tage auf dem Papier noch.

von Ich schon wieder (Gast)


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Jobber schrieb:
> Ich müsste doch dann mindestens 2 Tage haben oder täusche ich mich?

Du hast einen Mindestanspruch auf 2 Tage/Monat an Urlaub Basis einer 6 
Tage Woche!

Heißt bei einer 5 Tage (Montag-Freitag-Woche) 20 Tage/Jahr!

Falls Du dort 3 Monate arbeitest, Hast Du 5 Tage Urlaubsanspruch

Aber bitte nicht zusammenhängend nehmen!

Gute Erholung!

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Ich schon wieder schrieb:
> Aber bitte nicht zusammenhängend nehmen!

Keine Ahnung aber dafür Blödsinn verzapfen. Urlaub ist zusammenhängend 
zu gewähren. Siehe §7(2) Bundesurlaubsgesetz.

https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/

Sobald ein Journalist was von Stromspannung schreibt tobt hier der 
Forenmob. Aber selber seine eigenen Rechte nicht kennen.

von Oberst Leutnant Kevin Lutz (Gast)


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Jobber schrieb:
> Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor
> ich erbost ins personalbüro renne :D

Nein. Genauso machen. Brüllend ohne Vorankündigung ins Personalbüro 
rennen. Wahlweide gerne auch direkt beim CEO Vorsprechen. Anwalt 
natürlich mit dabei. Schön dicke Wurst auf dem Tisch ablegen. Und dann 
wieder zufrieden nach Hause.

Das alles muss VOR Antritt der Stelle geschehen.

Gerechtigkeit hat eben seinen Preis. Mana wird dir danken. Du wirst 
beliebt sein.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Oberst Leutnant Kevin Lutz schrieb:
> auch direkt beim CEO Vorsprechen.

Dem würde ich sagen, daß er eigentlich auf meinem Platz sitzt!

von Hugo H. (hugo_hu)


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Jobber schrieb:
> Ich arbeite im August 4 Wochen lang in einer Firma

Googlen, Lesen und das Gelesene verstehen ist wohl nicht so ganz Deine 
Sache.
Speziell für Dich:

https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-ferienjob/#Wie_berechnet_sich_der_gesetzliche_Urlaubsanspruch_fuer_Ferienarbeiter

Arbeitest Du den ganzen August? Da Du von 4 Wochen schreibst sicher 
nicht. Die Freundin von Dir aber sehr wohl - Auswirkungen siehe Link.

Das mit den 3 Urlaubstagen für eine Freundin von Dir halte ich für ein 
Märchen.

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