Hi, folgende Situation. Ich arbeite im August 4 Wochen lang in einer Firma, eine Freundin von mir ebenfalls. Gleiche Arbeitszeiten, gleiche Abteilung etc, alles gleich. Nur arbeitet sie im September noch 2 Tage zusätzlich. Jetzt hab ich heute erfahren dass sie 3 Tage Urlaub bekommt und ich keinen einzigen. Sie hat vor alle Urlaubstage am Ende zu nehmen, wäre also sogar einen Tag vor mir fertig und würde noch 3 Tage bezahlt bekommen. Im Vertrag steht in etwa sinngemäß drin. 30 Tage Urlaub übers jahr, bei ihrer Arbeitszeit dann 3 Tage. Ich müsste doch dann mindestens 2 Tage haben oder täusche ich mich? Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor ich erbost ins personalbüro renne :D
Jobber schrieb: > Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor > ich erbost ins personalbüro renne :D Ja, absolut! Du hast ja die restliche Zeit frei.
Beitrag #6782095 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jobber schrieb: > Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor > ich erbost ins personalbüro renne :D Dann lass dir doch von mama den von dir unterzeichneten Arbeitsvertrag laut vorlesen und erklären. Und vielleicht kommst ja mit ins Personalbüro und regelt die Sachen mit etwas Charme und Mutterwitz...
Streitkultur schrieb: > Jobber schrieb: >> Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor >> ich erbost ins personalbüro renne :D > > Dann lass dir doch von mama den von dir unterzeichneten Arbeitsvertrag > laut vorlesen und erklären. Und vielleicht kommst ja mit ins > Personalbüro und regelt die Sachen mit etwas Charme und Mutterwitz... Ich zeig dir gerne den Arbeitsvertrag von ihr und mir. Bei ihr: 4.Fristen 5.Urlaub 6. AGBs Bei mir: 4.Fristen 5.AGBs. 6. gibts nicht In meinem Vertrag wurde der Punkt Urlaub einfach rausgelöscht
In den ersten sechs Monaten hast Du keinen Urlaubsanspruch. Wenn das Arbeitsverhältnis aber vorher endet, ist der Urlaub in Geld abzugelten. Musst Du nur geltend machen, ggfls. beim Arbeitsgericht. Nur Mut... Wo ist Dein Problem? Und wieso fragst Du im µC-Forum? Das ist doch eine juristische Frage?
Du hast ihn unterschrieben, also ist das Thema durch. Oder soll jemand hier für dich nachverhandeln?
Rainer Z. schrieb: > In den ersten sechs Monaten hast Du keinen Urlaubsanspruch. Unsinn: Siehe z.B https://www.zahnjob.de/urlaubsanspruch.htm Im Arbeitsschutzgesetz §4 hat man erst nach 6 Monaten Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub. Davor nach §5 nur Anspruch auf den anteiligen Urlaub. Sprich 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs pro Monat. https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/
Jobber schrieb: > In meinem Vertrag wurde der Punkt Urlaub einfach rausgelöscht Die dachten halt, du warst im Unterschied zu den Mädchen ein schlaues Kerlchen und wüsstest um die Gesetzlichen Grundlagen solcher Verträge, hier BUrlG . https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-ferienjob/ § 5 BUrlG: „für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses“ ein Zwölftel seines Jahresurlaubanspruchs zusteht. Vielleicht liegt es ja daran, das 4 Wochen keinen August voll machen, 3d Zusatztage im September schon. An die Lehrstoff "Kalendar" in der Grundschule kannst du dich ja noch erinnern, ooder haste vergessen wieviel Tage dieser Monat mitbringt ...
Beitrag #6782172 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich finde es eine gute Erfahrung für den Threadersteller, manch einer muss seine Lektion eben auf die harte Tour lernen. :-)
Vier Wochen sind kein Monat. Jedenfalls fehlen im August zwei Tage. Die Freundin arbeitet diese zwei Tage auf dem Papier noch.
Jobber schrieb: > Ich müsste doch dann mindestens 2 Tage haben oder täusche ich mich? Du hast einen Mindestanspruch auf 2 Tage/Monat an Urlaub Basis einer 6 Tage Woche! Heißt bei einer 5 Tage (Montag-Freitag-Woche) 20 Tage/Jahr! Falls Du dort 3 Monate arbeitest, Hast Du 5 Tage Urlaubsanspruch Aber bitte nicht zusammenhängend nehmen! Gute Erholung!
Ich schon wieder schrieb: > Aber bitte nicht zusammenhängend nehmen! Keine Ahnung aber dafür Blödsinn verzapfen. Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren. Siehe §7(2) Bundesurlaubsgesetz. https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/ Sobald ein Journalist was von Stromspannung schreibt tobt hier der Forenmob. Aber selber seine eigenen Rechte nicht kennen.
Jobber schrieb: > Ist das so rechtens? Würde mich gerne vorher bisschen erkundigen bevor > ich erbost ins personalbüro renne :D Nein. Genauso machen. Brüllend ohne Vorankündigung ins Personalbüro rennen. Wahlweide gerne auch direkt beim CEO Vorsprechen. Anwalt natürlich mit dabei. Schön dicke Wurst auf dem Tisch ablegen. Und dann wieder zufrieden nach Hause. Das alles muss VOR Antritt der Stelle geschehen. Gerechtigkeit hat eben seinen Preis. Mana wird dir danken. Du wirst beliebt sein.
Oberst Leutnant Kevin Lutz schrieb: > auch direkt beim CEO Vorsprechen. Dem würde ich sagen, daß er eigentlich auf meinem Platz sitzt!
Jobber schrieb: > Ich arbeite im August 4 Wochen lang in einer Firma Googlen, Lesen und das Gelesene verstehen ist wohl nicht so ganz Deine Sache. Speziell für Dich: https://www.arbeitsrechte.de/urlaubsanspruch-ferienjob/#Wie_berechnet_sich_der_gesetzliche_Urlaubsanspruch_fuer_Ferienarbeiter Arbeitest Du den ganzen August? Da Du von 4 Wochen schreibst sicher nicht. Die Freundin von Dir aber sehr wohl - Auswirkungen siehe Link. Das mit den 3 Urlaubstagen für eine Freundin von Dir halte ich für ein Märchen.
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