Guten Abend, ich stehe gerade bei meiner Steuererklärung vor einer interessanten Fragestellung und wollte wissen, wir ihr das löst. Wir sind hier zu zweit, beide im gleichen Berufsfeld tätig. Wir haben uns kürzlich gemeinsam einen Drucker gekauft und uns, da wir es beide häufiger brauchen, für ein etwas ordentlicheres Modell entschieden. Auf der Rechnung steht mein Name. Gezahlt wurde es vom gemeinsamen Konto. Das Ding wird zum aller größten Teil beruflich von uns beiden genutzt. Daher überlege ich wie ich es angeben kann/darf: - 100% bei mir - 50% bei mir, 50% bei Partnerin - 50% bei mir, 0% bei Partnerin (sie nicht auf Rechnung, Gerät wird von mir nur 50% genutzt) Einkommen ist sehr ähnlich, irgendwelche Optimierungen mit Hin- und Herschieben sind also erst gar nicht interessant. Stand jemand von einem ähnlichen Problem? Wie wurde es gelöst?
100% von dir, dein Name steht auf der Rechnung. alternativ Nachweis, daß deine Partnerin das Ding zu 50% finanziert hat (Zahlungseingang auf deinem geschäftskonto).
steuererklärung schrieb: > Stand jemand von einem ähnlichen Problem? Wie wurde es gelöst? Gibt es bei deinem zuständigen Bearbeiter im Finanzamt kein Telefon/Email?
Verkaufe das Nutzungsrecht von 50 Prozent gegen Rechnung.
Das ist doch ganz einfach: Du verlangst von ihr Lizenzgebühren für die Nutzung und versteuerst diese in NL. Das machen die Grossen auch alle so. wendelsberg
steuererklärung schrieb: > Einkommen ist sehr ähnlich, irgendwelche Optimierungen mit Hin- und > Herschieben sind also erst gar nicht interessant. Vielleicht doch. Kommt ihr beide denn über den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 €?
steuererklärung schrieb: > Wir sind hier zu zweit, beide im gleichen Berufsfeld tätig. Wir haben > uns kürzlich gemeinsam einen Drucker gekauft und uns, da wir es beide > häufiger brauchen, für ein etwas ordentlicheres Modell entschieden. Auf > der Rechnung steht mein Name. Gezahlt wurde es vom gemeinsamen Konto. Deinem Post nach zu urteilen betreibt ihr kein Gewerbe, sondern seid Arbeitnehmer. Gibt es jetzt zwei Möglichkeiten, entweder du bist verheiratet und ihr habt gemeinsame Steuererklärung, dann wäre es einfach, das Gerät würde dann auch gemeinsam abgeschrieben. Odder ihr seid nicht verheiratet, dann hättet ihr getrennte Steuererklärungen, dann kann nur der Rechnungsempfänger etwas geltend machen. Kannst dann ja das nächste gemeinsam genutzte Gerät von deiner Partnerin kaufen lassen. Achso ja, nochwas: Wenn nur Du das Gerät geltend machen kannst, im Falle einer nichtehelichen Partnerschaft, dann dürftest du das Gerät auch nur zu 50% abschreiben, denn du nutzt es ja nur zu 50%.
Beitrag #6784273 wurde von einem Moderator gelöscht.
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