Hallo, mir ist Folgendes aufgefallen: Es gibt einen Fall, bei dem die Arbeitslosenversicherung für den Versicherten niemals einen Vorteil bringen kann. 1) Um überhaupt ALG1-Anspruch zu haben, muss man mindesten 12 Monate einzahlen. 2) ALG1 kann man nach Vollendung des 67. Lebensjahres nicht mehr erhalten. Wechselt nun jemand im Alter von 66 Jahren in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, kann er bis zum 67. Lebensjahr die 12 Monate Beitragszeit nicht (oder gerade so) erreichen. Es gibt also in dieser Konstellation niemals die Möglichkeit Leistungen aus einer Versicherung zu erhalten, zu der man verpflichtet wird. Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu lassen?
Frag doch einfach mal bei deiner zuständigen DRV.
deswegen musst du im richtigne moment arbeitslos werden und noch von dem alg1 zu profitieren bevor du dann in rente gehst.
Mit Logik brauchst du bei diesen "Versicherungen" leider nicht kommen. ALV lohnt sich sowieso nicht für Ingenieure.
Stefan H. schrieb: > Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Ach was! Du hast einfach die Prinzipien von Gerechtigkeit und Solidarität, so wie sie in der BRD verstanden werden, noch nicht begriffen!
Bekannter von der DRV schrieb was von Solidarsystem.
Stefan H. schrieb: > Wechselt nun jemand im Alter von 66 Jahren in ein > versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, kann er bis zum 67. > Lebensjahr die 12 Monate Beitragszeit nicht (oder gerade so) erreichen. > Es gibt also in dieser Konstellation niemals die Möglichkeit Leistungen > aus einer Versicherung zu erhalten, zu der man verpflichtet wird. Dein Fall ist aber extrem konstruiert. Wer tritt denn mit 66 Jahren aus mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Job an? Und wer das in der Realität doch macht, muss eben mit diesem Nachteil leben, dass er auf jeden Fall umsonst einzahlt. So teuer ist die eh nicht. Die meisten Leute machen mit der Arbeitslosenversicherung über das Leben gesehen ein Verlustgeschäft, aber so ist das ja auch gedacht, die soll nämlich nur im Notfall einspringen (aus diesem Grund sind die Beiträge und Leistungen auch gedeckelt).
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Senf D. schrieb: Die meisten Leute machen mit der Arbeitslosenversicherung über > das Leben gesehen ein Verlustgeschäft, aber so ist das ja auch gedacht, > die soll nämlich nur im Notfall einspringen. Das ist mit Versicherungen allgemein so.
Thomas G. schrieb: > Frag doch einfach mal bei deiner zuständigen DRV. Thomas G. schrieb: > Bekannter von der DRV schrieb was von Solidarsystem. Und der befasst sich mit der Arbeitslosenversicherung? Faszinierend! So richtig spannend wird es erst nach Erreichen des Rentenalters; danach muss der AG nach dem 31. 12. 2021 Beiträge abführen wie für einen versicherungspflichtigen Mitarbeiter, § 346 III SGB III. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__346.html
> So richtig spannend wird es erst nach Erreichen des Rentenalters; danach > muss der AG nach dem 31. 12. 2021 Beiträge abführen wie für einen > versicherungspflichtigen Mitarbeiter, § 346 III SGB III. > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__346.html Damit soll verhindert werden, dass der Unternehmer nur noch Rentner beschäftigt und somit einen Haufen an Abgaben spart :-)
Percy N. schrieb: > Und der befasst sich mit der Arbeitslosenversicherung? Faszinierend! Du magst es nicht für möglich halten, die beschäftigen sich da mit der Sozialversicherung allgemein, und mit der "Rente" im Besonderen.
Rente mit 76 schrieb: > Damit soll verhindert werden, dass der Unternehmer nur noch Rentner > beschäftigt und somit einen Haufen an Abgaben spart :-) So ist es. Schaun mer mal, wie viele Rentenaufstocker nächstes Jahr Grundsicherung beantragen; da könnte die Beitragspflicht ganz schnell wieder auygesetzt werden.
Percy N. schrieb: > Schaun mer mal, wie viele Rentenaufstocker nächstes Jahr Grundsicherung > beantragen Widerspricht sich das nicht? Wer seine Rente aufstockt, wird doch immer über der Grundsicherung liegen, ansonsten kann er doch gleich zu Hause bleiben und bekommt das gleiche Geld überweisen.
Senf D. schrieb: > Widerspricht sich das nicht? Es ist zumindest unpräzise formuliert. > Wer seine Rente aufstockt, wird doch immer > über der Grundsicherung liegen, ansonsten kann er doch gleich zu Hause > bleiben und bekommt das gleiche Geld überweisen. Gemeint war, dass diejenigen, die derzeit ihre karge Rente durch Arbeit aufbessern können, ab Jahresultimo Gefahr laufen, entlassen zu werden und dann Grundsicherung beantragen zu müssen. Damit werden sie zwar etwas weniger in der Tasche haben als zuvor, dafür aber auch weniger Ausgaben. Richtig blöd dürfte es für diejenigen werrden, die über dem Schonvermögen liegen.
Stefan H. schrieb: > Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die > Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu > lassen? hehe! Viele leute "konsumieren" auch kein öffentlich schlechtes Fernsehen ect... und es gibt da auch keine Möglichkeit sich davon befreien zu lassen. Das Bundeskasperletheater in Karlsruhe hat das bisher konsequent verhindert.
> Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die > Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu > lassen? Ja, natürlich kann man sich der allumfassenden Gier des Staates zu einem gewissen Teil entziehen, z.B. durch Selbständigkeit. Ich habe seit Dezember 2004 folgende Abgaben nicht mehr gezahlt: GRV, GKV, ALV, Unfallversicherung der BG. Das muss man dann privat regeln. Für mich war das wesentlich preiswerter.
Rente mit 76 schrieb: >> Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die >> Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu >> lassen? > > Ja, natürlich kann man sich der allumfassenden Gier des Staates zu einem > gewissen Teil entziehen, z.B. durch Selbständigkeit. Ich habe seit > Dezember 2004 folgende Abgaben nicht mehr gezahlt: GRV, GKV, ALV, > Unfallversicherung der BG. > Das muss man dann privat regeln. Für mich war das wesentlich > preiswerter. Dich kenne ich: Du wohnst doch unter der Elbebrücke Geesthacht. Habe Dir mal ein paar Zigaretten zukommen lassen :)
Stefan H. schrieb: > Das ist ja eigentlich ein einseitiges Rechtsgeschäft. Gibt es die > Möglichkeit sich in diesem Fall von der Versicherungspflicht befreien zu > lassen? Siehe https://www.buzer.de/28_SGB_3.htm Und wie bei jeder Versicherung nicht unüblich muß dieses Rechstgeschäft im Glücksfall 'einseitig' bleiben, weil man ja den Schadensfall nicht erwartet. Und es gibt genügend Möglichkeiten Versicherungsfrei tätig zu werden.
Als Angestellter ist man eben Zahlvieh für den Rest. Bis man 67 ist, oder 68... 70... usw... Nach der Wahl wird es spaßig. Egal, wer gewinnt. Der Verlierer steht schon fest.
Shorty schrieb: > Nach der Wahl wird es spaßig. Egal, wer gewinnt. Jedenfalls können sich alle Kanzlerkandidaten auf Augenhöhe mit Putin unterhalten. Ob das etwas zu bedeuten hat?
Beitrag #6789874 wurde von einem Moderator gelöscht.
Percy N. schrieb: > Shorty schrieb: >> Nach der Wahl wird es spaßig. Egal, wer gewinnt. > > Jedenfalls können sich alle Kanzlerkandidaten auf Augenhöhe mit Putin > unterhalten. Ob das etwas zu bedeuten hat? Soso, sagen das die Kandidaten oder Putin? Ar-Beitz-Amt schrieb im Beitrag #6789874: > Ja: Alle sind annähernd gleich groß und können demzufolge auch über > einen Kamm geschoren werden. Scholz kannst du nicht über einen Kamm scheren und beim Rest bringt das auch keine Verbesserung. ;)
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