Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vbl versicherung


von Hanno F. (Gast)


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Ich bin Doktorand und habe so eine vbl Zusatzversicherungen zwangsweise 
bekommen. Ich komme aber aufgrund der Befristung nicht an die 
Mindestzeit damit man später Ansprüche hat. Weiß jemand, ob man das in 
die reguläre Rentenversicherung übertragen kann? Ich werde vermutlich 
nicht im öffentlichen Dienst bleiben.

von Horst G. (horst_g532)


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Davon ab, dass man zu meiner Zeit™ als Doktorand noch zumindest 
Deutschkenntnisse oberhalb des Hauptschulniveaus benötigte: Wie kommt 
man auf den Gedanken, bei Fragen zur Rentenversicherung in einem Forum 
für Mikrocontroller und Elektronik nachzufragen statt bei der einzigen 
Stelle, die dir hierzu qualifiziert und verbindlich Auskunft geben kann 
(Vulgo: Einer Niederlassung der Deutschen Rentenversicherung deiner 
Wahl)?

Nur mal so gefragt – und es interessiert mich tatsächlich und ernsthaft, 
mit welch geringen Voraussetzungen man heutzutage Doktorand werden kann.

von Hmmm (Gast)


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Hanno F. schrieb:
> Ich komme aber aufgrund der Befristung nicht an die Mindestzeit damit
> man später Ansprüche hat.

Für Fälle wie Deinen gibt es wohl eine Sonderregelung:

https://www.vbl.de/de/wissenschaftler

von Fischkopp (Gast)


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Hanno F. schrieb:

> Ich bin Doktorand und habe so eine vbl Zusatzversicherungen zwangsweise
> bekommen. Ich komme aber aufgrund der Befristung nicht an die
> Mindestzeit damit man später Ansprüche hat. Weiß jemand, ob man das in
> die reguläre Rentenversicherung übertragen kann? Ich werde vermutlich
> nicht im öffentlichen Dienst bleiben.

Die Frage solltest Du direkt (per E-Mail?) an die Rentenversicherung 
stellen.

Bei mir ging es (vor etlichen Jahren) nicht.

von Hanno F. (Gast)


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Fischkopp schrieb:
> Hanno F. schrieb:
>
>> Ich bin Doktorand und habe so eine vbl Zusatzversicherungen zwangsweise
>> bekommen. Ich komme aber aufgrund der Befristung nicht an die
>> Mindestzeit damit man später Ansprüche hat. Weiß jemand, ob man das in
>> die reguläre Rentenversicherung übertragen kann? Ich werde vermutlich
>> nicht im öffentlichen Dienst bleiben.
>
> Die Frage solltest Du direkt (per E-Mail?) an die Rentenversicherung
> stellen.
> Bei mir ging es (vor etlichen Jahren) nicht.

Ja gut war dann für die Jahre ein paar Euro Lehrgeld. Ich habe das 
leider nicht rechtzeitig gekündigt.

von Ex-Student (Gast)


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Bei der VBL-Klassik musst du 60 Monate eingezahlt haben bevor du etwas 
bei Renteneintritt zurück bekommst. Ab 2018 muss man als Doktorand nur 
noch 36 Monate eingezahlt haben.

Sollte man die entsprechenden Wartezeiten nicht zusammen bekommen kann 
man sich seine VBL Klassik Einzahlung zurück zahlen lassen. (Den 
Arbeitgeber Anteil behält die VBL)

Solltest du die VBL Extra abgeschlossen haben hast du bereits vom ersten 
Tag Anspruch auf die Betriebsrente. Es gibt keine Wartezeiten. 
Allerdings ist hier der Arbeitgeberzuschuss geringer.

von Marx W. (Gast)


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Hanno F. schrieb:
> Weiß jemand, ob man das in
> die reguläre Rentenversicherung übertragen kann? Ich werde vermutlich
> nicht im öffentlichen Dienst bleiben.

Nein!
Aber wenn du noch jung bist und nicht weist wo du noch überall landen 
wirst, ist die Möglichkeit gg., das du vllt. irgendwann bei Bundes- , 
Landes- oder Kommunalbetrieben landest. Dort kannste dein 
"Anwartschaften" dir anrechnen lassen oder sie werden Übertragen.

Ex-Student schrieb:
> Bei der VBL-Klassik musst du 60 Monate eingezahlt haben bevor du etwas
> bei Renteneintritt zurück bekommst.
Die VBL ist eigentlich nur was für Frauen in TZ-Jobs, die bekommen durch 
die
> Ab 2018 muss man als Doktorand nur
> noch 36 Monate eingezahlt haben.
Sonderregelung!
>
> Sollte man die entsprechenden Wartezeiten nicht zusammen bekommen kann
> man sich seine VBL Klassik Einzahlung zurück zahlen lassen. (Den
> Arbeitgeber Anteil behält die VBL)
Geil!
>
> Solltest du die VBL Extra abgeschlossen haben hast du bereits vom ersten
> Tag Anspruch auf die Betriebsrente. Es gibt keine Wartezeiten.
> Allerdings ist hier der Arbeitgeberzuschuss geringer.
Das ist doch nix anderes als eine Kapitalgedeckte Rentenversicherung.

von Finanzberater (Gast)


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Ich empfehle im ÖD bis zur Rente weiter zu machen damit kein Anspruch 
verfällt.

von Hanno S. (Gast)


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Finanzberater schrieb:
> Ich empfehle im ÖD bis zur Rente weiter zu machen damit kein
> Anspruch
> verfällt.

Du suchst dir auch immer Aktien mit 1000% Wertsteigerung raus und 
behauptest das ist ein sicheres Investment. Auf deine Lügenmärchen 
sollte hier wirklich niemand hören. Ich überlege noch eine Anzeige zu 
machen wegen illegaler Anlageberatung.

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