Rosige Zeiten für Hacker. Digitaler Fahrzeugschein, digitale KFZ-Akte etcpp https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_90676120/bisher-aus-papier-so-koennte-der-fahrzeugschein-bald-aussehen.html Hat wirklich jemand mit dieser analogen > Zettelwirtschaft Probleme?
Die interessantere Frage ist ja, warum der Zettel oder ein vorzuzeigendes Äquivalent überhaupt noch notwendig ist: die dort hinterlegten Informationen liegen ja offensichtlich direkt abrufbar vor, wie ich bei der letzten „allgemeinen Verkehrskontrolle“ festgestellt habe, als ich den Zettel nicht vorzeigen konnte.
● Des I. schrieb: > Hat wirklich jemand mit dieser analogen >> Zettelwirtschaft > Probleme? Jeder der Fahrzeuge hat die von mehreren Personen benutzt werden. Verleiher, Fuhrparks, Großfamilien, usw. Jack V. schrieb: > Die interessantere Frage ist ja, warum der Zettel oder ein > vorzuzeigendes Äquivalent überhaupt noch notwendig ist: Das ist eigentlich die viel bessere Frage!
Das hat mir jüngst ein befreundeter Polizeibeamter erklärt: Die Polizei hat Zugriff auf ZEVIS bei begründetem Anlass, das ist bei einer Verkehrskontrolle der Fall. Diese Möglichkeit gibt es aber offenbar noch nicht sehr lange. Mir sind inzwischen digitalisierte Ausweise und Dokumente recht, weil es mit den mitzuführenden Dokumenten überhand nimmt: Perso, Impfpass, Kfz-Zulassungsbescheinigung, Führerschein, vielleicht später noch staatliches Wohlverhaltenszeugnis. :( Und bei Verlust ist es ein zeitaufwändiges Spießrutenlaufen durch die Ämter mit ihren schrecklich lahmen Unsachbearbeitern.
Und wenn der ganze Kram erstmal digital zentral vorliegt, können die fiesen Kinderp0rnoraubkopierdrogenterroristen einfach per Entf-Taste auf "NaN" gesetzt werden. Oder auch einfach der scheisendreck Nachbar, der sich nicht impfen lassen will, dieses linke (rechte? Ausländer-? Je nachdem was gerade modern ist) Pack. Zack, keine Pizza, kein Sprit, kein Arzt/Medikamente, kein Handy, kein Kredit, keine Wohnung/Strom/Wasser und kein TV mehr. Und auch sonst alles, was bezahlt werden muss. Achja, "Bargeld" kennt man nur noch aus Malereien. Viel Glück, noch eine freie Brücke zu finden, um entweder drunter zu wohnen oder oben runter zu hüpfen. Schöne neue Welt. Vielleicht nicht 2021, und evtl. auch nicht bis 2025, aber irgendwann definitiv. Dann kommt endlich der "Multipass". :)
@Jens Diese Hacker könnten dann bereits jetzt schon das Fahrzeug als geklaut im System eintragen oder dich europaweit wegen Bankraubes suchen lassen. So viele Fälle sind mir davon aber nicht bekannt. Ich bin für die digitale Lösung. Aktuell liegt mein Fahrzeugschein hinter der Sonnenblende. Auch nicht viel sicherer.
Matthias X. schrieb: > Diese Hacker könnten dann bereits jetzt schon das Fahrzeug als geklaut > im System eintragen oder dich europaweit wegen Bankraubes suchen lassen. Keine Hacker. (zumindest nicht nur/direkt) Nicht geklaut. Außer Betrieb gesetzt. Tesla macht's schon, Renault kann es hat es aber noch nicht gemacht. Andere werden folgen, auch weil man so z.B. Kreditraten erzwingen kann, oder sonstige Konformität mit den Wünschen der Oberen. Social Scoring. Deine Nase gefällt der Regierung nicht (fährt zu oft schnell, ist zu oft krank, zu oft vor Gericht, whatever) und dein digitales Leben ist "upsi" futsch. So ähnlich wie bei dem Doktoranden aus der Schweiz, der mal eben so gecancelt wurde. Wie Fefe immer so schön sagt: Softwareproblem, kann man nichts machen. Matthias X. schrieb: > Ich bin für die digitale Lösung. Aktuell liegt mein Fahrzeugschein > hinter der Sonnenblende. Auch nicht viel sicherer. Vor Diebstahl schützen beide Versionen nicht, aber was will man mit dem Schein? Die digitale Version hat keine Vorteile, außer in ganz seltenen Fällen. Daten die gesammelt werden, werden auch genutzt.
Matthias X. schrieb: > Aktuell liegt mein Fahrzeugschein hinter der Sonnenblende. Dann solltest Du auch Deine Diebstalversicherung abmelden, denn die wird dann im Schadensfall nicht zahlen.
Harald W. schrieb: > Matthias X. schrieb: > >> Aktuell liegt mein Fahrzeugschein hinter der Sonnenblende. > > Dann solltest Du auch Deine Diebstalversicherung abmelden, denn die > wird dann im Schadensfall nicht zahlen. So teuer ist ein neuer Fahrzeugschein nun auch wieder nicht.
Kann man ja gleich mit dem Covidpass kombinieren und den Führerschen auch integrieren. Was das (und die Digitalisierung) für Möglichkeiten eröffnet!
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Was meinst du wohl, was hier noch alles kommt.... Orwell würde sich kotzend im Grabe wälzen.
Ben S. schrieb: > Kann man ja gleich mit dem Covidpass kombinieren und den Führerschen > auch integrieren. Es ist einfach nur noch zum Kotzen, mit Gewalt alles digital aufs Smartphone bringen zu wollen. Bedauernswert sind die Leute, die das mangels Interesse an den damit verbundenen Risiken auch noch toll finden. Ich verweigere Smartphone, will nicht ständig und überall erreichbar sein und fühle mich zunehmend mehr ausgegrenzt.
Ich zitiere aus dem eingangs verlinkten Artikel: "Darüber hinaus biete die Digitalisierung im Kfz-Bereich weitere Möglichkeiten für Vereinfachungen und Bürokratieabbau. "Schnellere Hauptuntersuchungen, einfachere Zulassungen und langfristig eine digitale Fahrzeugakte, das wären konkrete Erleichterungen für die Bürger", sagte Luksic." Schnellere Hauptuntersuchungen: der Prüfingenieur tippt das Kennzeichen oder die VIN / Fahrgestellnummer in den Rechner und hat alle Daten, was soll einfacher werden? einfachere Zulassungen: die Zulassungsbescheinigung I / Fahrzeugbrief wird gedruckt, die Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugschein wird gedruckt, was soll einfacher werden? langfristig eine digitale Fahrzeugakte: das ist das Ziel: nur noch Fahrzeuge im Straßenverkehr die brav in Vertragswerkstätten gewartet werden.
Die FDP will immer viel und bekommt nichts auf die Reihe. Ich freue mich auf den nächsten TÜV bei meiner Honda VFR 800. Ist ne 1998 mit 1999 Daten bei TÜV ( Abgas Werte ) da stimmt nichts. Hat eine 98 Motorsteuerung ist aber als 1999 gespeichert. HolgerR
Mir fällt dabei nur die Frage ein, zu was der Fahrzeugschein überhaupt nützlich ist. Meine Antwort nach einigen Stunden Grübeln: zu nichts - einfach überflüssig. (Ausser natürlich für die, die damit ihr Einkommen generieren.) Matthias
Das sehe ich genauso. Wenn mich ein Polizist kontrolliert, dann kann er auch mein Kennzeichen im Computer abfragen - das macht er sowie so um zu schauen ob das Fahrzeug geklaut ist oder ich meine Steuern nicht bezahlt habe. Dort sind auch alle Daten hinterlegt die auch im Fahrzeugschein stehen (außer der TÜV Stempel). Was will ich mit dem Papier? Dito mit dem Führerschein. Es reicht doch wenn ich dem Polizisten meinen Personalausweis zeige. Er sieht doch jetzt schon sofort im System ob und welche Führerscheine ich habe. Welchen Vorteil hat die Karte? P.S. Ich habe 1 Auto, 2 Motorräder und ein Anhänger der wöchentlich den Benutzer wechselt. Daher wäre eine Digitalisierung in diesem Bereich für mich eine Erleichterung.
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Matthias X. schrieb: > Welchen Vorteil hat die Karte? Auslandszugriff. Du kannst nem Franzosen, Holländer, Schweizer Polizisten deinen Lappen zeigen, plus Fzs. Wenn das zusammenpasst, ist er zufrieden, wenn nicht hast du Pech. Jeder kann nachsehen, wie z.B. ein slowenischer Führerschein und Fahrzeugpapiere auszusehen haben. Ohne die "Papiere" müsste es eine weltweite Zugriffsdatenbank geben. Das klappt ja schon nicht mit 16 Bundesländern, wie soll das mit x Staaten gehen? Rein innerdeutsch hättest du Recht, Personummer reicht, die Datenbank weiß wo du wohnst, welche Strafen ausstehen, welche Karren dir gehören und welche Schilder dranstehen. Achja: Was machen eigentlich die Fremdfahrer deiner Karren? Da steht "Matthias" im Lappen, heißen tun sie aber "Paul". Durch den Lappen können sie nachweisen, das die Benutzung höchstwahrscheinlich einvernehmlich ist. In einem geklauten Auto haben die den Lappen nicht. Würde online ein Problem sein: "Das Auto gehört ihnen nicht" - "hab ich geliehen" - "Aha, weiß der andere das auch?" - Telefonier - Zeit und Geld verplemper... und dann bist du gerade in Ghana und hast kein Netz. Da bekommt die Rennleitng aber ein Problem: der Paul darf latschen! Oder gibst du deine Fahrzeuge online über die nur per nPA zugängliche Datenbank für die jeweilige Person frei?
Jens M. schrieb: > Und wenn der ganze Kram erstmal digital zentral vorliegt, können die > fiesen Kinderp0rnoraubkopierdrogenterroristen einfach per Entf-Taste auf > "NaN" gesetzt werden. [und der Rest dieses Seitenfadens] Ist ja alles schön und gut, aber die Sache hier ist: die betreffenden Daten, um die es an dieser Stelle geht, sind völlig andere, als die, mit denen du dein dystopisches Szenario zeichnest. Es geht um eine Datenbank mit den Fahrzeugdaten, die unter Anderem auch den Halter beinhalten – aber keine weiteren Daten zu diesem, so dass deine Darstellung oben so überhaupt nichts mit diesem Thema zu tun hat.
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Ich wurde schon mehrfach mit fremden Anhängern angehalten wo ich (ja ich gebe es zu) aus Faulheit keinen Schein dabei hatte. Solange der Rest okay ist läuft das auf 5 Minuten BlaBlaBla und 10 Euro Strafe hinaus. Bei einer digitalen Lösung könnte man durchaus bei einer Kontrolle speichern KFZ A wurde von Fahrer B gefahren. Dieser Datensatz bleibt eine Woche im Polizeicomputer gespeichert und wird anschließend gelöscht. Wer hätte damit ein Problem? Jaja ich weiß Datenschutz. Bei dem Argument Ausland gebe ich dir teilweise Recht. Jedoch zeugt das eher von Inkompetenz der Politik. Innerhalb von Europa sollte das kein Problem sein. komischerweise kann ich (fast) weltweit meine EC-Karte in einen Geldautomaten stecken und das funktioniert. Im ferneren Ausland ist es ja aber aktuell teilweise noch so, dass du einen Auslandsführerschein brauchst.
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Matthias X. schrieb: > Es reicht doch wenn ich dem Polizisten meinen > Personalausweis zeige. Er sieht doch jetzt schon sofort im System ob und > welche Führerscheine ich habe. Welchen Vorteil hat die Karte? Es können Leute daran verdienen. Du würdest sonst der Bundesdruckerei einen Teil ihrer Grundlage entziehen
Jens M. schrieb: > Matthias X. schrieb: > >> Welchen Vorteil hat die Karte? > > Auslandszugriff. > Du kannst nem Franzosen, Holländer, Schweizer Polizisten deinen Lappen > zeigen, plus Fzs. Da reicht schon Kumpel, Verleiher, Arbeitgeber... Ich möchte nicht, dass mein AG jederzeit nachschauen kann, ob ich einen Führerschein habe, nur weil ich 3 Mal im Jahr ein Firmenfahrzeug nutze. Bei Fz-schein und -brief ist es mir gleich. Die sagen eh nichts aus (vergessen) und stammen aus der Zeit vor Inline-Datenbanken. Da könnte man sich irgendwas zum Eigentumsübertrag überlegen, z.b. per Perso und einmal-pin. Noch ist es aber auch bequem: wer den Brief hat, ist Besitzer. Kein online irgendwas notwendig.
Als Nutzungserlaubnis könnte aber auch der Autoschlüssel anerkannt werden. Zumindest als Anhaltspunkt. So gehen Polizisten ja auch vor. Sie schauen ob die Summe in sich stimmig ist. Wenn das Auto auf einen Michael Müller zugelassen ist, aber am Steuer ein Romäne mit zitternden Händen sitzt, dann werden die genauer hinschauen - egal ob mit oder ohne Fahrzeugschein. (Soll nicht rassistisch gemeint sein) Das man beim Vermieter einen Führerschein vorlegen muss wird wahrscheinlich hauptsächlich was mit Versicherungsschutz zu tun haben. Da sollte eine Unterschrift mit "hiermit bestätige ich, dass ich einen Führerschein habe" aber genauso ausreichen. Wer hier auf Betrug aus ist, der kann auch seinen Führerschein als verloren melden und bekommt einen neuen. Den Neuen gibt er dann regelmäßig in Flensburg ab und kann trotzdem mit seinem Zweitführerschein ein Auto leihen.
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Matthias X. schrieb: > Als Nutzungserlaubnis könnte aber auch der Autoschlüssel anerkannt > werden. Zumindest als Anhaltspunkt. Der Schein dient ja nicht als Eigentumsnachweis. Ich habe den nie mit, kostet 5€ und gut ist. Er dient vor allem als Nachweis der Grundkonfiguration und insbesondere irgendwelcher Sonderwünsche. Die Grundkonfiguration ist heute überall abrufbar (und meist auch nicht nötig). Nur wer was weiß ich was eingetragen hat, fährt deutlich komfortabler mit Schein. Matthias X. schrieb: > Das man beim Vermieter einen Führerschein vorlegen muss wird > wahrscheinlich hauptsächlich was mit Versicherungsschutz zu tun haben. Weder Du, noch ein Arbeitgeber oder Vermieter darf einem X-Beliebigem eine Waffe in die Hand drücken, ohne dass er einen Waffenschein hat. Da nützt das Versprechen des Täters rein gar nichts. Das ist bei Autos nicht anders.
A. S. schrieb: > Weder Du, noch ein Arbeitgeber oder Vermieter darf einem X-Beliebigem > eine Waffe in die Hand drücken, ohne dass er einen Waffenschein hat. Unpassender Vergleich: man muss keine Autosachkunde nachgewiesen haben, um ein Auto besitzen zu dürfen. Bei Waffen ist das anders.
Jack V. schrieb: > Unpassender Vergleich: man muss keine Autosachkunde nachgewiesen haben, > um ein Auto besitzen zu dürfen. Bei Waffen ist das anders. zum Besitzen nicht, aber zum Fahren. Wenn du als Halter jemand ohne Führerschein mit deinem Auto fahren lässst, kannst du für ein Jahr (bei vorsätzlichem Handeln) oder 6 Monate (bei fahrlässigem Handeln) in den Knast wandern.
Jack V. schrieb: > Unpassender Vergleich: man muss keine Autosachkunde nachgewiesen haben, > um ein Auto besitzen zu dürfen. Bei Waffen ist das anders. Ich habe "Waffenschein" geschrieben. Der ist unabhängig von Waffenbesitz. Und sowohl beim Auto, als auch bei Waffen, gilt das nur im öffentlichen Raum (bzw. bei potentieller Gefahr für diesen).
A. S. schrieb: > Weder Du, noch ein Arbeitgeber oder Vermieter darf einem X-Beliebigem > eine Waffe in die Hand drücken, ohne dass er einen Waffenschein hat. Da > nützt das Versprechen des Täters rein gar nichts. Das ist bei Autos > nicht anders. § 21 Abs. 1 Ziff. 2 StVG lesen: https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html Wer ein Kfz an jemand ohne Fahrerlaubnis überlässt, kann Probleme bekommen. Deswegen Führerschein zeigen lassen. Das machen Autovermieter deshalb, aber auch unter Freunden gilt nix anderes.
A. S. schrieb: > Ich habe "Waffenschein" geschrieben. Der ist unabhängig von > Waffenbesitz. Wenn du nun Haare spalten willst, dann bitte: in dem Fall ist der Vergleich nicht nur unpassend, sondern deine Darstellung ist schlicht falsch. Jemand darf jemandem eine Waffe überlassen, ohne dass dieser einen Waffenschein hätte. Waffenschein ist lediglich die Voraussetzung zum Führen, und sagt überhaupt nichts über das Überlassen aus.
Jack V. schrieb: > Waffenschein ist lediglich die Voraussetzung > zum Führen, und sagt überhaupt nichts über das Überlassen aus. Ein Uffz hat mir ein Gewehr 3 mit 20 Schuß scharfer Munition in die Hand gedrückt und mich auf Streife geschickt. Er hat mich nicht nach meinem Waffenschein gefragt und ich hätte ihm auch keinen vorweisen können.
Richtig – es gibt Situationen, in denen nicht einmal dafür ein Waffenschein notwendig ist.
Jens M. schrieb: > Matthias X. schrieb: >> Welchen Vorteil hat die Karte? > > Auslandszugriff. Innherhalb der Staaten der EuroPol Zusammenarbeit ist kein Problem. Ausserhalb der EU: Ja, aber bei Ausfuhr oder Auslandsaufenthalt ausserhalb der EU wird halt mehr notwendig sein. Das bestimmt dann aber der Drittstaat. > Ohne die "Papiere" müsste es eine weltweite Zugriffsdatenbank geben. Ganz ohne Papiere: ja. Aber warum soll das gleich weltweit funktionieren müssen. > Das klappt ja schon nicht mit 16 Bundesländern, Das klappt eigentlich ganz gut. > Achja: Was machen eigentlich die Fremdfahrer deiner Karren? Deshalb verlangt die Ukraine bei Einreise z.B. eine Überlassungserklärung des Halters an den Fahrer. > Durch den Lappen können sie nachweisen, das die Benutzung > höchstwahrscheinlich einvernehmlich ist. Ein Indiz ist kein Beweiss. > gerade in Ghana Machst du so einen 8000 km Trip ganz spontan? BTW: Für Deutsche besteht Visumpflicht welches vor Einreise zu beantragen ist.
Harald W. schrieb: > Matthias X. schrieb: >> Aktuell liegt mein Fahrzeugschein hinter der Sonnenblende. > Dann solltest Du auch Deine Diebstalversicherung abmelden, denn die > wird dann im Schadensfall nicht zahlen. Bei jedem 08-15 Mietwagen liegt er im Handschuhfach in dieser Mappe mit Formular für die Unfallschadensaufnahme etc pp. Und nein: Sixt/AVIS/Hertz, haben die Diebstahlversicherung nicht abgemeldet.
Richard H. schrieb: > Ein Uffz hat mir ein Gewehr 3 mit 20 Schuß scharfer Munition in die Hand > gedrückt und mich auf Streife geschickt. Er hat mich nicht nach meinem > Waffenschein gefragt und ich hätte ihm auch keinen vorweisen können. Na sowas. Vermutlich konnte er lesen, zB § 55 I Nr. 2 WaffG. Du solltest das vielleicht auch.
Thomas G. schrieb: > Die von der LW schon Und hilft es was? Seit wir eine Luftwaffe haben, haben wir jeden Krieg verloren.
Richard H. schrieb: > Und hilft es was? Seit wir eine Luftwaffe haben, haben wir jeden Krieg > verloren. Nicht einmal einen ganzen; am Pazifikkrieg in WW II war das DR eher nicht beteiligt. Im WW I gab es noch keine Lw in Deutschland; Richthofen, Immelmann, Udet, Göring und wie sie alle hießen waren sämtlich Heeresflieger.
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Richard H. schrieb: > Jack V. schrieb: >> Waffenschein ist lediglich die Voraussetzung >> zum Führen, und sagt überhaupt nichts über das Überlassen aus. > > Ein Uffz hat mir ein Gewehr 3 mit 20 Schuß scharfer Munition in die Hand > gedrückt und mich auf Streife geschickt. Er hat mich nicht nach meinem > Waffenschein gefragt und ich hätte ihm auch keinen vorweisen können. Da gilt die Grundausbildung incl Besuch der Schiessbahn als genügende Ausbildung.
Richard H. schrieb: > Thomas G. schrieb: >> Die von der LW schon > > Und hilft es was? Seit wir eine Luftwaffe haben, haben wir jeden Krieg > verloren. nein, seit es Flugzeuge gibt. das hat mit unserer Luftwaffe nichts zu tun. und den 1.Weltkrieg haben wir zwar verloren, die alleinige Verantwortung an diesem aber noch LANGE nicht!
Ralf X. schrieb: > So teuer ist ein neuer Fahrzeugschein nun auch wieder nicht. es sind so um die 80 Euro... jedenfalls vor 4 Jahren gewesen als ich das letzte mal mit Anhänger zum TÜV wollte. Da war er nämlich weg. Seither wird der Anhänger nur noch ohne Schein verliehen. Da zahl ich lieber 10 Euro und lege den Schein später vor. So selten wie man kontrolliert wird ist die Wahrscheinlichkeit, dass da irgendwann mehr als 80 Euro auflaufen eher gering.
Percy N. schrieb: > Richard H. schrieb: >> Ein Uffz hat mir ein Gewehr 3 mit 20 Schuß scharfer Munition in die Hand >> gedrückt und mich auf Streife geschickt. Er hat mich nicht nach meinem >> Waffenschein gefragt und ich hätte ihm auch keinen vorweisen können. > > Na sowas. Vermutlich konnte er lesen, zB § 55 I Nr. 2 WaffG. > > Du solltest das vielleicht auch. Es reicht vollkommen aus, die Rückseite des Truppenausweises zu lesen. Arno
Arno H. schrieb: > Es reicht vollkommen aus, die Rückseite des Truppenausweises zu lesen. Nicht wirklich; Rechtsgrundlage hierfür wäre § 55 WaffG. Genauso, wie Dein Führerschein Deine Fahrerlaibnis lediglich dokumentiert, aber nicht verleiht.
Matthias X. schrieb: > Das man beim Vermieter einen Führerschein vorlegen muss wird > wahrscheinlich hauptsächlich was mit Versicherungsschutz zu tun haben. > Da sollte eine Unterschrift mit "hiermit bestätige ich, dass ich einen > Führerschein habe" aber genauso ausreichen. Nö, wenn der sich nicht den Führerschein zeigen lässt und du wirst angehalten und hast keinen, ist er mit dran wegen diesm Versäumnis. Genau so ergeht es dem Arbeitgeber. Bestätigen kann man viel. Ich muss aus beruflichen Gründen meinen Führerschein alle drei Monate beim Chef vorlegen.
Das stimmt. Rainer hat ja schon auf den § 21 Abs. 1 Ziff. 2 StVG verwiesen. Das wusste ich echt nicht. Komischerweise machem das die Carsharing Anbieter anders. Dort habe ich vor X Jahren mal mein Führerschein gezeigt, kann jetzt aber nach Lust und Laune mir ein Auto nehmen.
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