Forum: Haus & Smart Home Ranzige Verteilung


von Hildegard (Gast)


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Vermieter sagt ist alles OK so.
Elektriker hat das geprüft und durchgemessen.

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Zur Kenntnis genommen.


Das ist allein vom Brandschutz schon abenteuerlich...

von Der andere Opa aus der Muppets Show (Gast)


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Hildegard schrieb:
> Vermieter sagt ist alles OK so.
> Elektriker hat das geprüft und durchgemessen.

Dann habe ich auch keine Idee mehr.


Sebastian R. schrieb:
> Zur Kenntnis genommen.

Ausgedruckt und abgeheftet, vorher noch geknickt und gelocht;-)

von Gerald B. (gerald_b)


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Das habe ich schon wesentlich schlimmer gesehen. Stoffisolierte 
Alukabel, wo bei der geringsten Bewegung die Isolation abbröselte.

Auf deinen Bildern ist doch noch alles im grünen Bereich.
Der übermalerte PE ist zwar nicht so schön, aber wir unterstellen mal, 
das der Bolzen erst nach der Montage angestrichen wurde. Blanke 
Klemmstellen sind zwar nicht mehr auf der Höhe der Zeit, aber wenn die 
Bakelitgehäuse drüber montiert sind, ist doch alles easy.
Über die Montage auf Spanplatte kann man geteilter Meinung sein. 
Spanplatte brennt besser, dafür ist die Rauchentwicklung nicht so hoch, 
wie bei Pertinax :-P

von H. H. (Gast)


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Hildegard schrieb:
> Vermieter sagt ist alles OK so.
> Elektriker hat das geprüft und durchgemessen.

Das Haus wird wohl eh bald abgerissen...

von Andreas B. (bitverdreher)


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Bestandsschutz. Wenn er da anfängt, etwas machen zu lassen wird es 
teuer.
Die Bude steht vermutlich schon 100 Jahre und wird das auch die nächsten 
50 Jahre tun.

H. H. schrieb:
> Das Haus wird wohl eh bald abgerissen...
Aus den Baujahren überleben die viele Nachkriegsbauten.

: Bearbeitet durch User
von Kaskade (Gast)


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Welcher "Bestandsschutz"?. Ohne Abdeckungen entspricht das sicher nicht 
mehr den Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstellung und ist somit 
unabhängig von Alter und korrekter Funktion der Betriebsmittel so nicht 
zulässig.

von H. H. (Gast)


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Kaskade schrieb:
> Ohne Abdeckungen

Der Teil gehört wohl zu der einen, schon abgebrochenen Wohnung...

von Andreas B. (bitverdreher)


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Kaskade schrieb:
> Ohne Abdeckungen
Wo steht das?

von Ben S. (bensch123)


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Wie gut, dass ich ein Eigenheim habe.

von 123 (Gast)


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Auf 2 der fotos ist 4 mal das der bestandschutz gefallen nicht mehr 
gegeben.

da sind neue schalt / sicherungs elemente verbaut worden -> kein 
bestandschutz mehr
zumindest die 4 verteilungen hätten auf stand gebracht werden müssen. 
(meine meinung)


und Gefahr für leib und leben sticht bestandsschutz, ...

Die frage wo ist diese verteilung angebracht? im Treppen haus?

von Ralf X. (ralf0815)


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Sebastian R. schrieb:
> Das ist allein vom Brandschutz schon abenteuerlich...

Kannst Du das auch begründen?

von MaWin (Gast)


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123 schrieb:
> da sind neue schalt / sicherungs elemente verbaut worden -> kein
> bestandschutz mehr

Blödsinn.

Reparaturen, also Ersatz defekter Bauelemente, hebt den Bestandsschutz 
nicht auf.

von Andreas B. (bitverdreher)


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Ralf X. schrieb:
> Sebastian R. schrieb:
>> Das ist allein vom Brandschutz schon abenteuerlich...
>
> Kannst Du das auch begründen?
Die Montage auf Holz könnte das Problem sein. Keine Ahnung wie da die 
Regelungen wahrend des 1. Weltkrieges waren. ;-)

MaWin schrieb:
> Reparaturen, also Ersatz defekter Bauelemente, hebt den Bestandsschutz
> nicht auf.
+1

von H. H. (Gast)


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Andreas B. schrieb:
> Die Montage auf Holz könnte das Problem sein. Keine Ahnung wie da die
> Regelungen wahrend des 1. Weltkrieges waren. ;-)

Die Verteilung stammt von ca. 1960, und da war das so erlaubt.

von Ich (Gast)


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Andreas B. schrieb:
> Die Montage auf Holz könnte das Problem sein. Keine Ahnung wie da die
> Regelungen wahrend des 1. Weltkrieges waren. ;-)

Das war scheinbar auch Mitte der 1950er noch (gängige) Praxis.

von Udo S. (urschmitt)


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H. H. schrieb:
> Die Verteilung stammt von ca. 1960, und da war das so erlaubt.

Wie ist das eigentlich, die FI Schalter sind ja definitiv später 
nachgerüstet.
Diese Nachrüstung gilt dann nicht als Erweiterung und der Bestandschutz 
bleibt bestehen?

von Andreas B. (bitverdreher)


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Ich schrieb:
> Das war scheinbar auch Mitte der 1950er noch (gängige) Praxis.
In Japan machen die das heute noch. Tragschienen sind hier kaum zu 
bekommen.

von Hildegard (Gast)


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So etwas wie "Bestandsschutz" gibt es in der VDE nicht. Das ist 
Baurecht.

von Hildegard (Gast)


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Zitat: "Eine elektrische Anlage muss verändert werden (kein 
Bestandsschutz), wenn Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und 
Leben sowie für Sachen darstellen, oder die elektrische Anlage am Ende 
ihrer Lebensdauer (Betriebszeit üblicherweise ca. 40 Jahre) angekommen 
ist."

von H. H. (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Wie ist das eigentlich, die FI Schalter sind ja definitiv später
> nachgerüstet.

Nein, das sind 0,5A FI wegen TT-Netz, die waren sicher von Anfang an 
drin. Mindestens einer wurde mittlerweile erneuert.

von H. H. (Gast)


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Hildegard schrieb:
> Zitat:

Aus dem Traumhandbuch der Innung.

von H. H. (Gast)


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Andreas B. schrieb:
> Tragschienen sind hier kaum zu
> bekommen.

Die sind auch in D völlig normal, nur mittlerweile andere.

von 123 (Gast)


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@MaWin
Ok 3 gründe, ...
2 FI / RCD die nachgerüstet wurden, wobei ich mich frage wie die 
eigentlich ohne weitere anpassungen der restlichen instalation 
funktionsfähig sein können, ... PN / PNE netz?
1 zeitrelai (ich glaub nicht das es sowas vor 60 Jahren schon gab)

und eine ersetzte sicherung, die nicht auf den vorhandenen unterbau 
passt. mit nem grossen loch daneben, ...

von H. H. (Gast)


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123 schrieb:
[von seiner Ahnungslosigkeit]

Halt einfach die Finger still.

von MaWin (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Diese Nachrüstung gilt dann nicht als Erweiterung und der Bestandschutz
> bleibt bestehen?

Instandhatung, dazu gehören Verbesserungen der bestehenden Anlage, einen 
FI nachzurüsten ist eine Verbesserung.

von MaWin (Gast)


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Hildegard schrieb:
> Zitat: "Eine elektrische Anlage muss verändert werden (kein
> Bestandsschutz), wenn Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und
> Leben sowie für Sachen darstellen, oder die elektrische Anlage am Ende
> ihrer Lebensdauer (Betriebszeit üblicherweise ca. 40 Jahre) angekommen
> ist."

Gelogen.

Es gibt keine irgendwo festgeschriebene 40 Jahre.

Mängelbehebung ist Instandhaltung.

von H. H. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Udo S. schrieb:
>> Diese Nachrüstung gilt dann nicht als Erweiterung und der Bestandschutz
>> bleibt bestehen?
>
> Instandhatung, dazu gehören Verbesserungen der bestehenden Anlage, einen
> FI nachzurüsten ist eine Verbesserung.

Es wurde ja nur ein defekter FI ersetzt.

von Andreas B. (bitverdreher)


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Hildegard schrieb:
> So etwas wie "Bestandsschutz" gibt es in der VDE nicht. Das ist
> Baurecht.
Im Gegensatz zur VDE ist Baurecht aber ein Gesetz.

H. H. schrieb:
> Andreas B. schrieb:
>> Tragschienen sind hier kaum zu
>> bekommen.
>
> Die sind auch in D völlig normal, nur mittlerweile andere.
Ich wollte damit eigentlich ausdrücken, daß hier die Installationen hier 
meistens auf Holzbrettern genagelt (oder geschraubt) werden.

von Ralf X. (ralf0815)


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Andreas B. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Sebastian R. schrieb:
>>> Das ist allein vom Brandschutz schon abenteuerlich...
>>
>> Kannst Du das auch begründen?
> Die Montage auf Holz könnte das Problem sein. Keine Ahnung wie da die
> Regelungen wahrend des 1. Weltkrieges waren. ;-)

In den 80ern hatte ich mein damals schon über 300 Jahre altes 
Fachwerkhaus gekauft, also aus einer Zeit, wo noch kein Normalbürger 
etwas von Strom kannte.
Irgendwann im letzten Jahrhundert bekam das Haus natürlich Strom, in 
diesem Fall bestand bei meinem Kauf eine Dacheinspeisung mit Drehstrom 
über Freileitung, zugelassen für 3 x 35A bis zum Zählerplatz, aber nur 
einphasig an einem Wechselstromzähler angeschlossen.
Dieser "Zählerplatz" bestand aus einem aus nach hinten offenen 
Stahlrahmen, der auf einem Holzbalken und im Lehm-/Strohgefacher 
befestigt war (siehe Anhang).
Inhalt: Offene Stromklemmen, Träger für den Zähler, einen Hauptschalter 
hinter dem Zähler und zwei 16A Sicherungen/LS, nach vorne natürlich vor 
dem damaligen Foto vor der Umbauphase abgedeckt.

Eine Änderung auf Drehstromzähler war damals lt. Versorger nicht 
möglich, da die Freileitung aufgrund der anderen Häuser bereits an der 
Leistungsgrenze war, jedenfalls nicht, wenn ich die Aufrüstung nicht mit 
einem hohen Betrag (nahe 5steliger DM-Betrag) "unterstützen" wollte.
Andersrum aber eine Aufrüstung innerhalb der nächsten "Jahre" eh 
anstand.

Da ich damit (so) nicht leben wollte/konnte, musste dafür eine riesige 
"intelligente" Unterverteilung für die 7,36kW her, bestehend aus jeder 
Menge moderner LS und Lastabfallrelais.
Nach Aussage des Netzbetreibers (damals!) meine Sache, solange der alte 
Zählerplatz so bestehen bleibt, wie er ist.
Möchte ich einen neuen Zählerschrank einbauen und den alten Zähler 
darein haben, müsste eine totale Neuabnahme der Hausinstallation nach 
TAB/DIN erfolgen.
Also wurde der neue Zählerkasten (~105 x 95cm) einfach hinten passend 
ausgeknabbert/geflext und drüber gesetzt.
So war das ok, auch wenn etwas unsinnig/unsicherer.

von Roland L. (Gast)


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123 schrieb:
> 1 zeitrelai (ich glaub nicht das es sowas vor 60 Jahren schon gab)

Zeitrelais gibt es schon viel länger als 60 Jahre. Das kann also 
durchaus ein Ersatz für ein ursprünglich verbautes sein.
Bei mir verrichtet eins mit Quecksilberschalter seit 1962 klaglos seinen 
Dienst

Beitrag #6806277 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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MaWin schrieb:
> Hildegard schrieb:
>
>> Zitat: "Eine elektrische Anlage muss verändert werden (kein
>> Bestandsschutz), wenn Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und
>> Leben sowie für Sachen darstellen, oder die elektrische Anlage am Ende
>> ihrer Lebensdauer (Betriebszeit üblicherweise ca. 40 Jahre) angekommen
>> ist."
>
> Gelogen.
> Es gibt keine irgendwo festgeschriebene 40 Jahre.
Das hat auch niemand behauptet. "üblicherweise ca 40 Jahre" ist alles 
andere als festgeschrieben.

> Mängelbehebung ist Instandhaltung.

von Dirk L. (garagenwirt)


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Mal Hand aufs Herz
Wie furchterregend muss denn eine Verteilung ausschauen damit wirklich 
mal ein elektrisch angehauchter sagt --->Schluß!

von Ralf X. (ralf0815)


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Dirk L. schrieb:
> Mal Hand aufs Herz
> Wie furchterregend muss denn eine Verteilung ausschauen damit wirklich
> mal ein elektrisch angehauchter sagt --->Schluß!

Dem Fachmann/Kenner geht es weniger ums "Aussehen", wenn er Dinge 
beurteilt, wo andere Kriterien als Schönheit, etc. gefragt sind.
Wie z.B. die Betriebssicherheit.
Dass die im EP gezeigte Anlage auch da nicht auf dem tollsten Stand ist 
und da auch keine kleinen Kinder dran rumspielen können sollten, ist 
eine andere Sache.

von wendelsberg (Gast)


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Kaskade schrieb:
> nicht
> zulässig.

Die Lieblingsphrase der Elektrikerlobby.

wendelsberg

von Helge (Gast)


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Wenigstens die FU-Schalter müssen ausgetauscht werden.

von Ralf X. (ralf0815)


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Helge schrieb:
> Wenigstens die FU-Schalter müssen ausgetauscht werden.

Wo hast Du "FU-Schalter" gesehen, und warum müssen die ausgetauscht 
werden?

von Helge (Gast)


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Die schwarzen klopper sind FU-Schalter, siehtste an der aufgedruckten 
Beschaltung sofort. Die lösen bei ca. 30..60V am Schutzleiter vom 
Elektroherd aus. Diese art des fehlerschutzes muß ausgebaut werden.

von H. H. (Gast)


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Helge schrieb:
> Die schwarzen klopper sind FU-Schalter, siehtste an der
> aufgedruckten
> Beschaltung sofort. Die lösen bei ca. 30..60V am Schutzleiter vom
> Elektroherd aus.

E-Herd am Allgemeinstrom?


> Diese art des fehlerschutzes muß ausgebaut werden.

Ja, FU sollte durch FI erstzt werden.

von Nichtverzweifelter (Gast)


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Das pinkfarbene Isolierband ist doch hübsch. Gibt dem ganzen so einen 
gewissen Touch. Als Abdeckung natürlich nicht geeignet, weil nicht 
dauerhaft.

Der Erdungsdraht sollte ortsfest, an der Wand anliegend verlegt werden 
bis zur Schiene, also wenigstens Nagelschellen, sonst hängt die Putzfrau 
da noch mal 20 Jahre ihre Kleiderbügel rein.

Die FU-Klopper sind angreifbar weil Beschriftung abgefallen.

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