Hallo, ich hatte kurz vor Einfuhr der neuen Einfuhrumsatzsteuer-Regelung noch etwas in China bestellt mich allerdings bereits zuvor als Selbstverzoller bei DHL registriert. Trotzdessen musste ich am Ende 6€ an DHL zahlen. Daraufhin hab ich mich in Online-Support informiert, warum ich nun 6€ Bereitstellungsgebühr zahlen muss obwohl ich mich als Selstverzoller (mit Bestätigungs-Email) registriert hatte. Daraufhin klang es so als würden sie mir die 6€ zurückerstatten, wollten aber bis ins kleinste Detail Fotos des Pakets haben (man möchte meinen die hätten ein Online-Systeme indem sie alle Pakete tracken können). Nach dem ich die Fotos nun geliefert hatte, hab ich keine Antwort mehr bekommen (auch auf Nachfragen nicht). Was mach ich jetzt? Die 6€ können sie von mir aus behalten aber ich möchte für keine weitere Bestellung aus dem EU-Ausland mehr 6€ bezahlen müssen. Hat jemand eine Idee, wie ich da am besten vorgehe?
:
Bearbeitet durch User
Max M. schrieb: > Selstverzoller (mit Bestätigungs-Email) > registriert hatte. Also hat DHL es nicht korrekt behandelt. Mein Vorgehen in solchen Fällen: EINMAL mit Telefon/online Support Klärung versuchen, Wenn das nicht klappt nur noch schriftlich mit Einschreiben und Rückschein an die ganz zentrale Adresse. Niemand außer der Zentrale kann in "das System" wirksam eingreifen. Per Definition hat "das System" ja immer recht. Ab dem ersten Schreiben Kostenersatz fordern, Termin setzen und mitteilen, daß bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins die Angelegenheit an den Anwalt übergeben wird. (Die wissen schon, wer das zum Schluss bezahlen soll) Man kann natuerlich auch versuchen, das mit Hotline... zu klären, allerdings hat mein Kollege mit einer mißglückten DSL-Umstellung in den 6 Wochen bis zur Lösung ca. 50h in Hotlinetelefonaten verbracht, das muß man sich nicht geben. Matthias
Schade, dass man zu solchen Mitteln greifen muss. Für 6,00€ einmalig ist es mir den Stress nicht wert. Ich möchte nur Gewissheit, dass zukünftige Sendungen nicht ebenfalls so abgerechnet werden. Außerdem hab ich wenig Ahnung wie man so ein Schreiben nun rechtssicher formuliert. So wie ich mich gerade informiert habe, muss der Empfänger ein Einschreiben mit Rückschein auch nicht unterschreiben d.h. er kann die Annahme verweigern.
:
Bearbeitet durch User
Max M. schrieb: > Was mach ich jetzt? Die 6€ können sie von mir aus behalten aber ich > möchte für keine weitere Bestellung aus dem EU-Ausland mehr 6€ bezahlen > müssen. Hat jemand eine Idee, wie ich da am besten vorgehe? Einfach nochmal freundlich, aber bestimmend schreiben, das Du bitte ein entsprechendes Feedback haben willst und Dich im Falle, das Du dieses nicht bis zum x.y.z bekommst, an die Aufsichtsbehörde wenden wirst und Dich dort beschweren wirst. Manchmal hilft sowas.
Danke für deine Antwort Sven. Mich nervt dieses Thema vor allem weil DHL nun pauschal 6€ erhebt und man sich schon fragen muss, auf welcher Grundlage diese 6€ berechnet wurden. Sven L. schrieb: > das Du dieses > nicht bis zum x.y.z bekommst, an die Aufsichtsbehörde wenden wirst und Also die Bundesnetzagentur? Welche Frist wäre denn rechtmäßig? 4 Wochen? Mit oder ohne Mahnung?
:
Bearbeitet durch User
Versuch doch mal für 6 Euro Streitwert einen Anwalt zu finden. Das können sich nur Großunternehmen erlauben, die sowieso eine ganze Etage im Firmensitz voll mit Anwälten beschäftigen. Als kleiner Privatmann erntet man da ein Lächeln, aber mehr nicht.
Ben B. schrieb: > Als kleiner Privatmann > erntet man da ein Lächeln, aber mehr nicht. Ja schön und deswegen muss ich auf jedes Mini-Paket 6€ zahlen obwohl ich mich bei DHL sogar als Selbstverzoller angemeldet habe? Das sich da nicht mehr drüber aufregen wundert mich. Warum muss es ausgerechnet DHL sein? Warum nicht DPD, UPS, Hermes, FedEx etc?
Max M. schrieb: > anke für deine Antwort Sven. > > Mich nervt dieses Thema vor allem weil DHL nun pauschal 6€ erhebt und > man sich schon fragen muss, auf welcher Grundlage diese 6€ berechnet > wurden. Kann ich verstehen. Mich nervt es auch, wenn ich wegen Umständen, die ich nicht zu verantworten habe, die Rennerei habe. Eigentlich will man ja nur seine Ruhe haben, aber mit nett und höflich und bitte bitte funktioniert es ja leider in vielen Fällen nicht mehr. > > Sven L. schrieb: >> das Du dieses >> nicht bis zum x.y.z bekommst, an die Aufsichtsbehörde wenden wirst und > > Also die Bundesnetzagentur? Wäre meine spontane Idee. > > Welche Frist wäre denn rechtmäßig? 4 Wochen? Mit oder ohne Mahnung? Eine Angemessene Frist. 2 Wochen würden da wahrscheinlich auch helfen. Du musst nicht mahen, das Du nun "Vollzug übst" Im Besten Fall schickst Du Du es per Mail und gleich noch in CC an DHL, da wissen die, das Du es ernst meinst.
Sven L. schrieb: >> Also die Bundesnetzagentur? > Wäre meine spontane Idee. Bei der BNetzA findet man Beschwerdeformulare, so weit so gut. Es dürfte gut ein Jahr her sein, dass ich mich über eine nicht erhaltene Sendung beschwert habe, Einwurf-Einschreiben aus China. Eine Antwort habe ich bis heute nicht bekommen! Zuvor hatte ich die Hotline der Deutschen Post befragt, die nutzen Datenschutz als Ausrede. Solange es läuft, ist es gut. Geht etwas schief, steht man als Endkunde im Regen, wird von Post / DHL einfach nur als Störenfried betrachtet.
Max M. schrieb: > So wie ich mich gerade informiert habe, muss der Empfänger ein > Einschreiben mit Rückschein auch nicht unterschreiben d.h. er kann die > Annahme verweigern. Richtig und ist damit NICHT zugestellt. Vorab per Fax und dann als Einwurf-Einschreibenm, kostet auch weniger. Der Zusteller wirft es in den Briefkasten oder schiebt es unter der Tür durch oder wasauchimmer und unterschreibt und das Schreiben ist damit rechtssicher zugestellt, denn der Briefkasten liegt im Einzugsbereich des Empfängers.
Manfred P. schrieb: > Solange es läuft, ist es gut. Geht etwas schief, steht man als Endkunde > im Regen, wird von Post / DHL einfach nur als Störenfried betrachtet. Das ist bei DSL-Providern etc. doch genau das Gleiche! Wenn sich mehr angepisste Kunden auf die Hinterbeine stellen, und sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, wird vielleicht auch der müde Amtsschimmel wach. Bei Post und Telekom ist man als Kunde ja quasi alternativlos. Andere Händler können Kunden durch einfaches ignorieren abstrafen, wenn das genügend tun, regelt sich die Sache irgendwann selbst!
Stephan S. schrieb: > Max M. schrieb: >> So wie ich mich gerade informiert habe, muss der Empfänger ein >> Einschreiben mit Rückschein auch nicht unterschreiben d.h. er kann die >> Annahme verweigern. > > Richtig und ist damit NICHT zugestellt. Das passiert aber in einer Konzernzentrale nicht, die eventuell einen Dienstleister mit der Eingangspost beschäftigt. > > und das Schreiben ist damit > rechtssicher zugestellt Nein. Ausserdem geht es hier nicht um die rechtssichere Zustellung, sondern darum, klarzumachen, dass das ernst gemeint ist. Matthias
:
Bearbeitet durch User
Max M. schrieb: > Für 6,00€ einmalig ist es mir den Stress nicht wert. genau darauf bauen die Drecksaec.., wenn NUR 1000 Leute so am Tag "abgezockt" werden ist das ein netter Nebenverdienst, mal 20 Tage im Monat ergibt 120000€ fuer "nix"........... (damit ist der Monatslohn f. ein oder zwei Mann aus dem Vorstand "erwirtschaftet") bei mir waren es 11,irgendwas Euro, i hab solange "darauf bestanden" bis es mir nach zig emails, auch an den Vorstand, erstattet wurde
:
Bearbeitet durch User
Charly B. schrieb: > bei mir waren es 11,irgendwas Euro, i hab solange "darauf bestanden" > bis es mir nach zig emails, auch an den Vorstand, erstattet wurde Hattest du dich auch als Selbstverzoller registriert? Wie genau bist du bei dem weiteren E-Mail Verlauf vorgegangen? Edit: Inzwischen gibt es die Frage aber schon bei den FAQs: https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/hilfe-paket-international.html Also scheinen doch wohl hilfsbereit zu sein...
:
Bearbeitet durch User
Was mich zum Thema Selbstverzoller aber mal interessieren würde: Ihr bestellt jetzt bspw. bei Ali, bei verschiedenen Händlern, nur kommen die Pakete aber nicht alle gleichzeitig beim Zoll an. Rennt Ihr da dann wegen jedem kleinem Beutelchen zum soll? Für's Lagern wollen die ja auch Geld sehen. Und die nächste Frage: Wenn man bei Amazon etwas aus China bestellt, was ja leider auch mal eher unbewusst passieren kann, wie läuft es da ab? Klärt das Amazon für einen oder hat man auch den Stress wie oben?
Ben B. schrieb: > Versuch doch mal für 6 Euro Streitwert einen Anwalt zu finden. Das > können sich nur Großunternehmen erlauben, die sowieso eine ganze Etage > im Firmensitz voll mit Anwälten beschäftigen. Als kleiner Privatmann > erntet man da ein Lächeln, aber mehr nicht. Woher hast Du diese Weisheit? Ab welchem Streitwert wird der RA denn Deiner Meinung nach mitmachen, 50 Euro, 100, oder doch lieber 300?
:
Bearbeitet durch User
Sven L. schrieb: > Ihr bestellt jetzt bspw. bei Ali, bei verschiedenen Händlern, nur kommen > die Pakete aber nicht alle gleichzeitig beim Zoll an. Rennt Ihr da dann > wegen jedem kleinem Beutelchen zum soll? Wenn ich heute bei Ali bestelle sind die Artikel bereits incl. Mwst. ausgewiesen.
Charly B. schrieb: > ergibt 120000€ fuer "nix"........... (damit ist > der Monatslohn f. ein oder zwei Mann aus dem Vorstand "erwirtschaftet") Für Peanuts arbeiten Vorstände aber nicht ;-)
Stephan S. schrieb: > Der Zusteller wirft es in den Briefkasten oder schiebt es unter der Tür > durch oder wasauchimmer und unterschreibt und das Schreiben ist damit > rechtssicher zugestellt, Ach ja. Laien und Recht... Du irrst in diesem Punkt. Selbst bei einem Einschreiben mit Unterschrift ist der Zugang nicht bewiesen, bzw. genauer, der zugegangene Inhalt. Denn Du kannst nicht beweisen, was Du jemanden per Einschreiben geschickt hast. Darum ist eine rechtssicher Zustellung ausschließlich per Gerichtsvollzieher möglich. Der nimmt Dein Schreiben zwar auch nur und schickt es per Einschreiben zum Empfänger, macht aber vorher eine Kopie uns bastelt eine Zustellungsurkunde. Und das ist der kleine, aber feine Unterschied. Matthias S. schrieb: > Ab dem ersten Schreiben Kostenersatz fordern, Termin setzen und > mitteilen, daß bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins die > Angelegenheit an den Anwalt übergeben wird. (Die wissen schon, wer das > zum Schluss bezahlen soll) Na dann, dann wird aber der Sachbearbeiter mit den Knie schlottern und mit völlig durchgeschwitztem Hemd bei seinem Vorgesetzten aufschlagen. Der wird sogleich wegen Panikattacken seinen Mitarbeiter anweisen, Dir die 6 Euro sofort zu erstatten, da Deine Drohungen ein unglaubliches Schreckensszenario zeichnen. Ach her je. Percy N. schrieb: > Ab welchem Streitwert wird der RA denn Deiner Meinung nach mitmachen, 50 > Euro, 100, oder doch lieber 300? Ach, dem Anwalt ist der niedrige Streitwert egal. Der kassiert von Dir die Gebühr für die Erstberatung und hält Dir seine Honorarvereinbarung für 150,- Netto plus MwSt unter die Nase. Kannst Du unterschreiben oder nicht.
Unbekannt U. schrieb: > Ach ja. Laien und Recht... Wie wahr Du doch sprichst! > Du irrst in diesem Punkt. Selbst bei einem Einschreiben mit Unterschrift > ist der Zugang nicht bewiesen, bzw. genauer, der zugegangene Inhalt. Ok. > Denn Du kannst nicht beweisen, was Du jemanden per Einschreiben > geschickt hast. Ok. > Darum ist eine rechtssicher Zustellung ausschließlich per > Gerichtsvollzieher möglich. Ok. > Der nimmt Dein Schreiben zwar auch nur und > schickt es per Einschreiben zum Empfänger, Blödsimn, dafür gibt es PZAe. >macht aber vorher eine Kopie und nimmt dafür satt Geld; der Auftraggeber kann die Abschriften auch selbst beifügen; wichtig istxallein, dass die Abschrift vom GV beglaubigt wird. > uns bastelt eine Zustellungsurkunde. Und das ist der kleine, aber feine > Unterschied. Nö. Wenn der GV einen PZA erteilt, wird die PZU vom Mitarbeiter des nach PostG beliehenen Unternehmens (DPAG) errichtet. Btw: Ich weiß von gelben Umschlägen, die außen am Gebäude auf dem Fenstersims lagen, weil der Postbote nicht an die im Windfang befindlichen Briefkästen gelangen konnte. Die ZPO will das ein ganz klein wenig anders, aber wen schert's? Aber was mag der Postler da wohl in der PZU angekreuzt haben? Andererseits kann man auch den örtlichen GV direkt beauftragen, das Schriftstück persönlich zuzustellen. Unbekannt U. schrieb: > Ach, dem Anwalt ist der niedrige Streitwert egal. Der kassiert von Dir > die Gebühr für die Erstberatung und hält Dir seine Honorarvereinbarung > für 150,- Netto plus MwSt unter die Nase. Kannst Du unterschreiben oder > nicht. Die Praxis sieht anders aus. Er wird die Angelegenheit mit einem Formschreiben erledigen und liquidieren wie folgt: Gegenstandswert: Euro 6,00 1,3 Geschäftsgebühren: Euro 63,70 Auslagen: Euro 12,74 (zzgl 19 % USt: Euro 14,52) Im Erfolgsfall hat er hinsichtlich dieser Forderung gleich zwei Schuldner. .. Anzumerken ist, dass die Geschäftsgebühr mit 1,3 mMn überhoben sein könnte; richtig wäre uU 0,3 für "ein Schreiben einfacher Art". Allerdings wird zuvor eine Erörterung der Rechtslage mit dem Nandanten stattgefunden haben. Frag mal zB einen Kassenarzt, was er für 63,70 (+ 12,74) Euro alles machen muss. Und bedenke: Kassenärzte können sich vor Patienten dank GKV kaum retten. Bei RAen sieht das "etwas" anders aus. Solltexder RA zu der Minderheit gehören, die nach Stundensätzen abrechnen, sieht die Angelegenheitxauch nicht anders aus: " „Insgesamt 49,7 Prozent der Rechtsanwälte rechneten zwischen einem und maximal 50 Prozent ihrer Mandate über Zeithonorare ab und 13,9 Prozent der hier befragten Rechtsanwälte mehr als die Hälfte ihrer Mandate“, heißt es in dem STAR-Bericht. Vor allem spezialisierte Rechtsanwälte würden sich häufiger nach Zeitaufwand bezahlen lassen. Dabei weisen die Stundensätze eine große Spreizung auf: Der niedrigste Stundensatz im Bundesdurchschnitt lag bei den männlichen Berufskollegen bei 144 Euro und bei den Kolleginnen bei 113 Euro, die höchsten bei 233 Euro (Rechtsanwältinnen: 190 Euro) Der Regelstundensatz betrug bei den Anwälten 187 Euro und bei den Anwältinnen 155 Euro." https://www.soldan.de/insights/star-bericht/ Zeithonorare sind btw vor allem in der Wirtschaft üblich in Standardsachen mit hohem Gegenstandswert und geringem Aufwand und Risiko.
:
Bearbeitet durch User
Max M. schrieb: > warum ich nun 6€ Bereitstellungsgebühr zahlen muss Mach 'ne Radtour bei diesem schönen Wetter statt im Wartezimmer eines Anwalts zu sitzen.
Unbekannt U. schrieb: > Matthias S. schrieb: >> Ab dem ersten Schreiben Kostenersatz fordern, Termin setzen und >> mitteilen, daß bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins die >> Angelegenheit an den Anwalt übergeben wird. (Die wissen schon, wer das >> zum Schluss bezahlen soll) > > Na dann, dann wird aber der Sachbearbeiter mit den Knie schlottern und > mit völlig durchgeschwitztem Hemd bei seinem Vorgesetzten aufschlagen. > Der wird sogleich wegen Panikattacken seinen Mitarbeiter anweisen, Dir > die 6 Euro sofort zu erstatten, da Deine Drohungen ein unglaubliches > Schreckensszenario zeichnen. > > Ach her je. Ob der geschlottert hat oder nicht, weiss ich nicht - geht mich auch nichts an. Ich habe aber in solchen Fällen immer ohne Diskussionen meine Auslagen mit überwiesen bekommen. z.B. - Vodafone - Deutsche Bank - Telekom Mehr fallen mir im Moment nicht ein. Noch einmal: Es geht darum, klarzumachen, dass das ernst gemeint ist und dass diese Angelegenheit sich nicht selbst erledigen wird.. Matthias
Matthias S. schrieb: > Ob der geschlottert hat oder nicht, weiss ich nicht - geht mich auch > nichts an. > Ich habe aber in solchen Fällen immer ohne Diskussionen meine Auslagen > mit überwiesen bekommen. > z.B. > > Vodafone > Deutsche Bank > Telekom > Mehr fallen mir im Moment nicht ein. > Noch einmal: Es geht darum, klarzumachen, dass das ernst gemeint ist und > dass diese Angelegenheit sich nicht selbst erledigen wird.. Das ist halt Praxis. Für Stammtischjuristen taugt das nicht ...
Genau deshalb habe ich mich bisher immer gescheut aus dem Ausland zu bestellen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.