Forum: Offtopic DHL beantwortet Anfragen nicht mehr


von Max M. (maxmicr)


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Hallo,

ich hatte kurz vor Einfuhr der neuen Einfuhrumsatzsteuer-Regelung noch 
etwas in China bestellt mich allerdings bereits zuvor als 
Selbstverzoller bei DHL registriert.

Trotzdessen musste ich am Ende 6€ an DHL zahlen. Daraufhin hab ich mich 
in Online-Support informiert, warum ich nun 6€ Bereitstellungsgebühr 
zahlen muss obwohl ich mich als Selstverzoller (mit Bestätigungs-Email) 
registriert hatte.

Daraufhin klang es so als würden sie mir die 6€ zurückerstatten, wollten 
aber bis ins kleinste Detail Fotos des Pakets haben (man möchte meinen 
die hätten ein Online-Systeme indem sie alle Pakete tracken können). 
Nach dem ich die Fotos nun geliefert hatte, hab ich keine Antwort mehr 
bekommen (auch auf Nachfragen nicht).

Was mach ich jetzt? Die 6€ können sie von mir aus behalten aber ich 
möchte für keine weitere Bestellung aus dem EU-Ausland mehr 6€ bezahlen 
müssen. Hat jemand eine Idee, wie ich da am besten vorgehe?

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (dachs)


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Max M. schrieb:
> Selstverzoller (mit Bestätigungs-Email)
> registriert hatte.

Also hat DHL es nicht korrekt behandelt.

Mein Vorgehen in solchen Fällen:
EINMAL mit Telefon/online Support Klärung versuchen,
Wenn das nicht klappt nur noch schriftlich mit Einschreiben und 
Rückschein an die ganz zentrale Adresse. Niemand außer der Zentrale kann 
in "das System" wirksam eingreifen. Per Definition hat "das System" ja 
immer recht.

Ab dem ersten Schreiben Kostenersatz fordern, Termin setzen und 
mitteilen, daß bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins die 
Angelegenheit an den Anwalt übergeben wird. (Die wissen schon, wer das 
zum Schluss bezahlen soll)

Man kann natuerlich auch versuchen, das mit Hotline... zu klären, 
allerdings hat mein Kollege mit einer mißglückten DSL-Umstellung in den 
6 Wochen bis zur Lösung ca. 50h in Hotlinetelefonaten verbracht, das muß 
man sich nicht geben.

Matthias

von Max M. (maxmicr)


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Schade, dass man zu solchen Mitteln greifen muss.
Für 6,00€ einmalig ist es mir den Stress nicht wert. Ich möchte nur 
Gewissheit, dass zukünftige Sendungen nicht ebenfalls so abgerechnet 
werden.

Außerdem hab ich wenig Ahnung wie man so ein Schreiben nun rechtssicher 
formuliert.

So wie ich mich gerade informiert habe, muss der Empfänger ein 
Einschreiben mit Rückschein auch nicht unterschreiben d.h. er kann die 
Annahme verweigern.

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Max M. schrieb:
> Was mach ich jetzt? Die 6€ können sie von mir aus behalten aber ich
> möchte für keine weitere Bestellung aus dem EU-Ausland mehr 6€ bezahlen
> müssen. Hat jemand eine Idee, wie ich da am besten vorgehe?

Einfach nochmal freundlich, aber bestimmend schreiben, das Du bitte ein 
entsprechendes Feedback haben willst und Dich im Falle, das Du dieses 
nicht bis zum x.y.z bekommst, an die Aufsichtsbehörde wenden wirst und 
Dich dort beschweren wirst.

Manchmal hilft sowas.

von Max M. (maxmicr)


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Danke für deine Antwort Sven.

Mich nervt dieses Thema vor allem weil DHL nun pauschal 6€ erhebt und 
man sich schon fragen muss, auf welcher Grundlage diese 6€ berechnet 
wurden.

Sven L. schrieb:
> das Du dieses
> nicht bis zum x.y.z bekommst, an die Aufsichtsbehörde wenden wirst und

Also die Bundesnetzagentur?

Welche Frist wäre denn rechtmäßig? 4 Wochen? Mit oder ohne Mahnung?

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Versuch doch mal für 6 Euro Streitwert einen Anwalt zu finden. Das 
können sich nur Großunternehmen erlauben, die sowieso eine ganze Etage 
im Firmensitz voll mit Anwälten beschäftigen. Als kleiner Privatmann 
erntet man da ein Lächeln, aber mehr nicht.

von Max M. (maxmicr)


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Ben B. schrieb:
> Als kleiner Privatmann
> erntet man da ein Lächeln, aber mehr nicht.

Ja schön und deswegen muss ich auf jedes Mini-Paket 6€ zahlen obwohl ich 
mich bei DHL sogar als Selbstverzoller angemeldet habe? Das sich da 
nicht mehr drüber aufregen wundert mich. Warum muss es ausgerechnet DHL 
sein? Warum nicht DPD, UPS, Hermes, FedEx etc?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Max M. schrieb:
> anke für deine Antwort Sven.
>
> Mich nervt dieses Thema vor allem weil DHL nun pauschal 6€ erhebt und
> man sich schon fragen muss, auf welcher Grundlage diese 6€ berechnet
> wurden.
Kann ich verstehen. Mich nervt es auch, wenn ich wegen Umständen, die 
ich nicht zu verantworten habe, die Rennerei habe.

Eigentlich will man ja nur seine Ruhe haben, aber mit nett und höflich 
und bitte bitte funktioniert es ja leider in vielen Fällen nicht mehr.
>
> Sven L. schrieb:
>> das Du dieses
>> nicht bis zum x.y.z bekommst, an die Aufsichtsbehörde wenden wirst und
>
> Also die Bundesnetzagentur?
Wäre meine spontane Idee.
>
> Welche Frist wäre denn rechtmäßig? 4 Wochen? Mit oder ohne Mahnung?
Eine Angemessene Frist. 2 Wochen würden da wahrscheinlich auch helfen.
Du musst nicht mahen, das Du nun "Vollzug übst"

Im Besten Fall schickst Du Du es per Mail und gleich noch in CC an DHL, 
da wissen die, das Du es ernst meinst.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Sven L. schrieb:
>> Also die Bundesnetzagentur?
> Wäre meine spontane Idee.

Bei der BNetzA findet man Beschwerdeformulare, so weit so gut. Es dürfte 
gut ein Jahr her sein, dass ich mich über eine nicht erhaltene Sendung 
beschwert habe, Einwurf-Einschreiben aus China. Eine Antwort habe ich 
bis heute nicht bekommen!

Zuvor hatte ich die Hotline der Deutschen Post befragt, die nutzen 
Datenschutz als Ausrede.

Solange es läuft, ist es gut. Geht etwas schief, steht man als Endkunde 
im Regen, wird von Post / DHL einfach nur als Störenfried betrachtet.

von Stephan S. (uxdx)


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Max M. schrieb:
> So wie ich mich gerade informiert habe, muss der Empfänger ein
> Einschreiben mit Rückschein auch nicht unterschreiben d.h. er kann die
> Annahme verweigern.

Richtig und ist damit NICHT zugestellt.

Vorab per Fax und dann als Einwurf-Einschreibenm, kostet auch weniger. 
Der Zusteller wirft es in den Briefkasten oder schiebt es unter der Tür 
durch oder wasauchimmer und unterschreibt und das Schreiben ist damit 
rechtssicher zugestellt, denn der Briefkasten liegt im Einzugsbereich 
des Empfängers.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Manfred P. schrieb:
> Solange es läuft, ist es gut. Geht etwas schief, steht man als Endkunde
> im Regen, wird von Post / DHL einfach nur als Störenfried betrachtet.

Das ist bei DSL-Providern etc. doch genau das Gleiche!

Wenn sich mehr angepisste Kunden auf die Hinterbeine stellen, und sich 
bei der Aufsichtsbehörde beschweren, wird vielleicht auch der müde 
Amtsschimmel wach.

Bei Post und Telekom ist man als Kunde ja quasi alternativlos.

Andere Händler können Kunden durch einfaches ignorieren abstrafen, wenn 
das genügend tun, regelt sich die Sache irgendwann selbst!

von Matthias S. (dachs)


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Stephan S. schrieb:
> Max M. schrieb:
>> So wie ich mich gerade informiert habe, muss der Empfänger ein
>> Einschreiben mit Rückschein auch nicht unterschreiben d.h. er kann die
>> Annahme verweigern.
>
> Richtig und ist damit NICHT zugestellt.
Das passiert aber in einer Konzernzentrale nicht, die eventuell einen 
Dienstleister mit der Eingangspost beschäftigt.
>
> und das Schreiben ist damit
> rechtssicher zugestellt

Nein. Ausserdem geht es hier nicht um die rechtssichere Zustellung, 
sondern darum, klarzumachen, dass das ernst gemeint ist.

Matthias

: Bearbeitet durch User
von Charly B. (charly)


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Max M. schrieb:

> Für 6,00€ einmalig ist es mir den Stress nicht wert.

genau darauf bauen die Drecksaec.., wenn NUR 1000 Leute so am
Tag "abgezockt" werden ist das ein netter Nebenverdienst, mal
20 Tage im Monat ergibt 120000€ fuer "nix"........... (damit ist
der Monatslohn f. ein oder zwei Mann aus dem Vorstand "erwirtschaftet")

bei mir waren es 11,irgendwas Euro, i hab solange "darauf bestanden"
bis es mir nach zig emails, auch an den Vorstand, erstattet wurde

: Bearbeitet durch User
von Max M. (maxmicr)


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Charly B. schrieb:
> bei mir waren es 11,irgendwas Euro, i hab solange "darauf bestanden"
> bis es mir nach zig emails, auch an den Vorstand, erstattet wurde

Hattest du dich auch als Selbstverzoller registriert?

Wie genau bist du bei dem weiteren E-Mail Verlauf vorgegangen?

Edit: Inzwischen gibt es die Frage aber schon bei den FAQs: 
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/hilfe-paket-international.html

Also scheinen doch wohl hilfsbereit zu sein...

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Was mich zum Thema Selbstverzoller aber mal interessieren würde:

Ihr bestellt jetzt bspw. bei Ali, bei verschiedenen Händlern, nur kommen 
die Pakete aber nicht alle gleichzeitig beim Zoll an. Rennt Ihr da dann 
wegen jedem kleinem Beutelchen zum soll?

Für's Lagern wollen die ja auch Geld sehen.

Und die nächste Frage: Wenn man bei Amazon etwas aus China bestellt, was 
ja leider auch mal eher unbewusst passieren kann, wie läuft es da ab? 
Klärt das Amazon für einen oder hat man auch den Stress wie oben?

von Percy N. (vox_bovi)


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Ben B. schrieb:
> Versuch doch mal für 6 Euro Streitwert einen Anwalt zu finden. Das
> können sich nur Großunternehmen erlauben, die sowieso eine ganze Etage
> im Firmensitz voll mit Anwälten beschäftigen. Als kleiner Privatmann
> erntet man da ein Lächeln, aber mehr nicht.

Woher hast Du diese Weisheit?

Ab welchem Streitwert wird der RA denn Deiner Meinung nach mitmachen, 50 
Euro, 100, oder doch lieber 300?

: Bearbeitet durch User
von Andrea B. (stromteam)


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Sven L. schrieb:
> Ihr bestellt jetzt bspw. bei Ali, bei verschiedenen Händlern, nur kommen
> die Pakete aber nicht alle gleichzeitig beim Zoll an. Rennt Ihr da dann
> wegen jedem kleinem Beutelchen zum soll?

Wenn ich heute bei Ali bestelle sind die Artikel bereits incl. Mwst. 
ausgewiesen.

von Einhart P. (einhart)


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Charly B. schrieb:
> ergibt 120000€ fuer "nix"........... (damit ist
> der Monatslohn f. ein oder zwei Mann aus dem Vorstand "erwirtschaftet")

Für Peanuts arbeiten Vorstände aber nicht ;-)

von Unbekannt U. (Gast)


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Stephan S. schrieb:
> Der Zusteller wirft es in den Briefkasten oder schiebt es unter der Tür
> durch oder wasauchimmer und unterschreibt und das Schreiben ist damit
> rechtssicher zugestellt,

Ach ja. Laien und Recht...

Du irrst in diesem Punkt. Selbst bei einem Einschreiben mit Unterschrift 
ist der Zugang nicht bewiesen, bzw. genauer, der zugegangene Inhalt. 
Denn Du kannst nicht beweisen, was Du jemanden per Einschreiben 
geschickt hast.

Darum ist eine rechtssicher Zustellung ausschließlich per 
Gerichtsvollzieher möglich. Der nimmt Dein Schreiben zwar auch nur und 
schickt es per Einschreiben zum Empfänger, macht aber vorher eine Kopie 
uns bastelt eine Zustellungsurkunde. Und das ist der kleine, aber feine 
Unterschied.


Matthias S. schrieb:
> Ab dem ersten Schreiben Kostenersatz fordern, Termin setzen und
> mitteilen, daß bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins die
> Angelegenheit an den Anwalt übergeben wird. (Die wissen schon, wer das
> zum Schluss bezahlen soll)

Na dann, dann wird aber der Sachbearbeiter mit den Knie schlottern und 
mit völlig durchgeschwitztem Hemd bei seinem Vorgesetzten aufschlagen. 
Der wird sogleich wegen Panikattacken seinen Mitarbeiter anweisen, Dir 
die 6 Euro sofort zu erstatten, da Deine Drohungen ein unglaubliches 
Schreckensszenario zeichnen.

Ach her je.

Percy N. schrieb:
> Ab welchem Streitwert wird der RA denn Deiner Meinung nach mitmachen, 50
> Euro, 100, oder doch lieber 300?

Ach, dem Anwalt ist der niedrige Streitwert egal. Der kassiert von Dir 
die Gebühr für die Erstberatung und hält Dir seine Honorarvereinbarung 
für 150,- Netto plus MwSt unter die Nase. Kannst Du unterschreiben oder 
nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Unbekannt U. schrieb:
> Ach ja. Laien und Recht...

Wie wahr Du doch sprichst!

> Du irrst in diesem Punkt. Selbst bei einem Einschreiben mit Unterschrift
> ist der Zugang nicht bewiesen, bzw. genauer, der zugegangene Inhalt.
Ok.
> Denn Du kannst nicht beweisen, was Du jemanden per Einschreiben
> geschickt hast.
Ok.
> Darum ist eine rechtssicher Zustellung ausschließlich per
> Gerichtsvollzieher möglich.
Ok.
> Der nimmt Dein Schreiben zwar auch nur und
> schickt es per Einschreiben zum Empfänger,
Blödsimn, dafür gibt es PZAe.
>macht aber vorher eine Kopie
und nimmt dafür satt Geld; der Auftraggeber kann die Abschriften auch 
selbst beifügen; wichtig istxallein, dass die Abschrift vom GV 
beglaubigt wird.
> uns bastelt eine Zustellungsurkunde. Und das ist der kleine, aber feine
> Unterschied.
Nö. Wenn der GV einen PZA erteilt, wird die PZU vom Mitarbeiter des nach 
PostG beliehenen Unternehmens (DPAG) errichtet.

Btw: Ich weiß von gelben Umschlägen, die außen am Gebäude auf dem 
Fenstersims lagen, weil der Postbote nicht an die im Windfang 
befindlichen Briefkästen gelangen konnte. Die ZPO will das ein ganz 
klein wenig anders, aber wen schert's?

Aber was mag der Postler da wohl in der PZU angekreuzt haben?

Andererseits kann man auch den örtlichen GV direkt beauftragen, das 
Schriftstück persönlich zuzustellen.

Unbekannt U. schrieb:
> Ach, dem Anwalt ist der niedrige Streitwert egal. Der kassiert von Dir
> die Gebühr für die Erstberatung und hält Dir seine Honorarvereinbarung
> für 150,- Netto plus MwSt unter die Nase. Kannst Du unterschreiben oder
> nicht.

Die Praxis sieht anders aus.
Er wird die Angelegenheit mit einem Formschreiben erledigen und 
liquidieren wie folgt:
Gegenstandswert: Euro 6,00
1,3 Geschäftsgebühren: Euro 63,70
Auslagen: Euro 12,74
(zzgl 19 % USt: Euro 14,52)

Im Erfolgsfall hat er hinsichtlich dieser Forderung gleich zwei 
Schuldner. ..

Anzumerken ist, dass die Geschäftsgebühr mit 1,3 mMn überhoben sein 
könnte; richtig wäre uU 0,3 für "ein Schreiben einfacher Art". 
Allerdings wird zuvor eine Erörterung der Rechtslage mit dem Nandanten 
stattgefunden haben.

Frag mal zB einen Kassenarzt, was er für 63,70 (+ 12,74) Euro alles 
machen muss. Und bedenke: Kassenärzte können sich vor Patienten dank GKV 
kaum retten. Bei RAen sieht das "etwas" anders aus.

Solltexder RA zu der Minderheit gehören, die nach Stundensätzen 
abrechnen, sieht die Angelegenheitxauch nicht anders aus:

" „Insgesamt 49,7 Prozent der Rechtsanwälte rechneten zwischen einem und 
maximal 50 Prozent ihrer Mandate über Zeithonorare ab und 13,9 Prozent 
der hier befragten Rechtsanwälte mehr als die Hälfte ihrer Mandate“, 
heißt es in dem STAR-Bericht. Vor allem spezialisierte Rechtsanwälte 
würden sich häufiger nach Zeitaufwand bezahlen lassen. Dabei weisen die 
Stundensätze eine große Spreizung auf: Der niedrigste Stundensatz im 
Bundesdurchschnitt lag bei den männlichen Berufskollegen bei 144 Euro 
und bei den Kolleginnen bei 113 Euro, die höchsten bei 233 Euro 
(Rechtsanwältinnen: 190 Euro) Der Regelstundensatz betrug bei den 
Anwälten 187 Euro und bei den Anwältinnen 155 Euro."

https://www.soldan.de/insights/star-bericht/

Zeithonorare sind btw vor allem in der Wirtschaft üblich in 
Standardsachen mit hohem Gegenstandswert und geringem Aufwand und 
Risiko.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Max M. schrieb:
> warum ich nun 6€ Bereitstellungsgebühr zahlen muss

Mach 'ne Radtour bei diesem schönen Wetter statt im Wartezimmer eines 
Anwalts zu sitzen.

von Matthias S. (dachs)


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Unbekannt U. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Ab dem ersten Schreiben Kostenersatz fordern, Termin setzen und
>> mitteilen, daß bei erfolglosem Verstreichen dieses Termins die
>> Angelegenheit an den Anwalt übergeben wird. (Die wissen schon, wer das
>> zum Schluss bezahlen soll)
>
> Na dann, dann wird aber der Sachbearbeiter mit den Knie schlottern und
> mit völlig durchgeschwitztem Hemd bei seinem Vorgesetzten aufschlagen.
> Der wird sogleich wegen Panikattacken seinen Mitarbeiter anweisen, Dir
> die 6 Euro sofort zu erstatten, da Deine Drohungen ein unglaubliches
> Schreckensszenario zeichnen.
>
> Ach her je.

Ob der geschlottert hat oder nicht, weiss ich nicht - geht mich auch 
nichts an.
Ich habe aber in solchen Fällen immer ohne Diskussionen meine Auslagen 
mit überwiesen bekommen.
z.B.
- Vodafone
- Deutsche Bank
- Telekom
Mehr fallen mir im Moment nicht ein.
Noch einmal: Es geht darum, klarzumachen, dass das ernst gemeint ist und 
dass diese Angelegenheit sich nicht selbst erledigen wird..

Matthias

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias S. schrieb:
> Ob der geschlottert hat oder nicht, weiss ich nicht - geht mich auch
> nichts an.
> Ich habe aber in solchen Fällen immer ohne Diskussionen meine Auslagen
> mit überwiesen bekommen.
> z.B.
>
> Vodafone
> Deutsche Bank
> Telekom
> Mehr fallen mir im Moment nicht ein.
> Noch einmal: Es geht darum, klarzumachen, dass das ernst gemeint ist und
> dass diese Angelegenheit sich nicht selbst erledigen wird..

Das ist halt Praxis. Für Stammtischjuristen taugt das nicht ...

von Raul K. (ramelio)


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Genau deshalb habe ich mich bisher immer gescheut aus dem Ausland zu 
bestellen.

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