Hallo, leider bin ich in die Situation geraten nur in Teilzeit arbeiten zu können und aufstocken zu müssen. Es stände weitere Arbeitszeit zur Verfügung, diese liegt aber so ungünstig verteilt, dass ich für diese Zeiten keine Anstellung finden werde. Ein Ausweg wäre, ein Hobby zum Zweitberuf zu machen. Die anfänglich spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit nicht gleich wieder beim Staat landen sondern sinnvoll investiert werden. Nur so könnte ich gewährleisten, dass das ganze nicht nur zur Prime Time des Jahres sondern ganzjährig auf festen Beinen steht. Ich wäre also darauf angewiesen trotz Einnahmen meine EÜR erstmal auf 0 zu halten. Einige der Gegenstände wie Werkzeug u.s.w., die ich zwingend für die ersten Schritte benötige sind bereits mein privates Eigentum. Kann ich die Gewinnmindernd in das Unternehmen einbringen? Es heißt immer Privateinlagen hätten keinen Einfluss auf den Gewinn. So ganz glauben möchte ich das aber nicht, denn ist es nicht egal, ob ich die Werkzeuge mir "abkaufe" oder einem Fremden bei Ebay Kleinanzeigen? Es geht größtenteils um geringwertige Wirtschaftsgüter, welche dann offenbar sofort "abgeschrieben" werden können. Aber auch 1-2 höherwertige Maschinen sind dabei. Kennt sich da jemand aus dem Forum hier aus? Hannes
such dir einen Steuerberater, der macht auch den anderen finaziellen Papierkram und die Zeit, die du dabei gewinnst, investierst du in das, was du gut kannst.
Hannes schrieb: > Einige der Gegenstände wie Werkzeug u.s.w., die ich zwingend für die > ersten Schritte benötige sind bereits mein privates Eigentum. Kann ich > die Gewinnmindernd in das Unternehmen einbringen? Wenn du ein Unternehmen hättest, ja da gibt es regelungen https://www.wirtschaftswissen.de/finanzen-und-steuern/rechnungslegung/buchhaltung/wie-sie-private-gegenstaende-fuer-den-betrieb-absetzen/ Dazu bräuchte aber 'Dein' Unternehmen erstmal ne eigene Steuernummer. Beantrage diese beim Finanzamt und lass dich dabei vom Finanzamt beraten. Mir persönlich war damals der Aufwand für ein bisserl Draht/Literatur etc. zu hoch und die rechtlichen Unwägbarkeiten zu gering. Das kauft man lieber neu und rechnet das in den Stundensatz ein. Da aber in deinem Schreiben ohnehin "Steuervermeidung" als beherrschender Gründungsgrund 'durchschimmert' - lass es sein! Man gründet Unternehmen am Geld einzunehmen, nicht als Sparmodell um wenig Geld auszugeben.
Hallo, nein, es geht darum den Gewinn nicht gleich wieder vom Kreisjobcenter weggenommen zu bekommen, damit ich ihn sinnvoll investieren und die Unternehmung voranbringen kann (Anschaffung weiterer spezieller Werkzeug, um die Produktpalette erweitern zu können). Ohne diese Investitionen bringe ich es voraussichtlich nur zweitweise auf ein vernünftiges Einkommen, die schwächeren Monate würden dann wieder mit Aufstockung einhergehen. Hannes
Hannes schrieb: > nein, es geht darum den Gewinn nicht gleich wieder vom Kreisjobcenter > weggenommen zu bekommen Warum nicht? Du wirst von der Allgemeinheit alimentiert. Jeder Euro den du mehr verdienst, sollte zur Reduktion dieser Alimente dienen. Denkst du wir wollen dich durchfüttern während du lustig nebenher Geld verdienst? Erst mal deine "Schulden" begleichen, dann das Geld selbst behalten. Gebietet schon der Anstand! Magst du mal meine Lohnsteuerabzüge jeden Monat sehen? Das wird MIR auch weggenommen. U.a. für dich! Also manche Leute scheinen zu denken, das Geld vom Jobcenter wächst auf Bäumen. Und egal wie du das drehst, "Gewinn" nicht zu versteuern ist Steuerhinterziehung.
:
Bearbeitet durch User
> Kann ich die Gewinnmindernd in das Unternehmen einbringen?
Nein. Du darfst keine Geschäfte mit dir selbst abschließen
(Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB). Nur der GF einer GmbH kann
sich davon beim Registergericht entbinden lassen (via Notar).
Klingt alles sehr kleinkariert, was du da vorhast. Im übrigen verbietet
dir niemand, deinen Privatkram zu benutzen.
Rente mit 76 schrieb: > Klingt alles sehr kleinkariert, was du da vorhast. Im übrigen verbietet > dir niemand, deinen Privatkram zu benutzen. Ihm geht es ja nicht darum ihn zu benutzen, sondern ihn als Vorwand zur Steuervermeidung anzugeben. Hannes schrieb: > Ohne diese Investitionen bringe ich es voraussichtlich nur zweitweise > auf ein vernünftiges Einkommen, die schwächeren Monate würden dann > wieder mit Aufstockung einhergehen. Ja sicher... Mit Steuerhinterziehung kannst du dich ruckzuck aus deiner Aufstockung befreien. Aber nur so. Wers glaubt.
Hannes schrieb: > Die anfänglich spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit > nicht gleich wieder beim Staat landen sondern sinnvoll investiert werden. Was, wenn alle Unternehmen und Arbeitnehmer so denken würden? Wer würde dann deine "schwächeren Monate aufstocken"? Diese "der Staat soll mich Vollkasko"-Mentalität ist schon kurios...
:
Bearbeitet durch Moderator
Lothar M. schrieb: > Hannes schrieb: >> Die anfänglich spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit >> nicht gleich wieder beim Staat landen sondern sinnvoll investiert werden. > Was, wenn alle Unternehmen und Arbeitnehmer so denken würden? Wer würde > dann deine "schwächeren Monate aufstocken"? > > Diese "der Staat soll mich Vollkasko"-Mentalität ist schon kurios... Was ist daran "kurios", wenn jemand versucht, die Knüppel zu umgehen, die man ihm zwischen die Beine wirft? So kann nur jemand schwafeln, der diese Situation nicht aus eigenem Erleben kennt!
Die Möglichkeiten und Notwendigkeiten, private Einlagen steuerwirksam ins Unternehmen einzubringen und ggf. wieder zu entnehmen, hängen ganz entscheidend von der Unternehmensform ab. Als gewerblicher oder freiberuflicher Einzelunternehmer, auch als eingetragener Kaufmann, kann man nicht so ohne weiteres Privateigentum an das Unternehmen verkaufen. Bei einer UG, GmbH oder AG sieht das schon anders aus. Wie schon von "Rente mit 76" geschrieben, ist es hier durchaus möglich und üblich, eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot eintragen zu lassen. Allerdings lohnt es sich nicht nicht, als Kleinstunternehmer solch eine Unternehmensform zu wählen, da die Kosten für die Bilanzerstellung und -veröffentlichung die Ersparnisse mehr als auffressen. Und noch aufwändiger wird es, eine UG/GmbH/AG wieder aufzulösen. Du darfst nicht davon ausgehen, dass Du einfach irgendwo ein Kreuzchen machst und das Betriebsvermögen dann einfach in Deine private Tasche wandert. Das muss ggf. alles versteuert werden. Als Einzelunternehmer kann man natürlich sämtliche Einnahmen sofort wieder reinvestieren, so dass sich am Ende eine rote oder schwarze Null ergibt. Das kann auch über mehrere Jahre gutgehen. Insbesondere dann, wenn sich der Unternehmenssitz in den privaten Räumlichkeiten befindet, wird aber das Finanzamt den nicht ganz unberechtigten Vorwurf der sog. Liebhaberei erheben. Dann muss man sehr schlüssig darlegen, warum das Geschäft so schlecht läuft. Das ist durchaus möglich, aber in Deinem konkreten Fall sieht es doch eher so aus, dass die geschäftliche Tätigkeit nur dazu dienen soll, Deine Privatwerkstatt aufzurüsten. Und dann gibt es eine Steuerprüfung mit Vor-Ort-Terminen. Wenn sich dabei auch nur der kleinste Verdacht ergibt, dass private und geschäftliche Tätigkeiten nicht sauber getrennt sind, fliegt das ganze auf und Du darfst als die eingesparten Steuern nachzahlen. Je nach nachgewiesener krimineller Energie bleibt es entweder bei der Nachzahlung oder es kommt ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung hinzu. Wenn der Steuerprüfer etwas finden will, dann findet er auch etwas. Eine Bekannte passte bei ihrem geschäftliche genutzten Arbeitszimmer in ihrer Privatwohnung peinlich genau auf, dass dort keine reinen Privatgegenstände herumlagen. Sie nutzte diesen Raum wirklich rein geschäftlich. Es ist aber durchaus zulässig, z.B. private Bilder aufzuhängen. Das einzige, was der Steuerprüfer bemängelte, war jedoch, dass (mangels Nagel) eines der Bilder auf dem Boden stand statt an der Wand zu hängen. Somit handelte es sich um die verbotene Nutzung als privater Lagerraum. Das war ein teurer Spaß für meine Bekannte, weil davon ausgegangen wurde, dass das Bild schon während der gesamten Dauer ihrer selbstständigen Tätigkeit dort gestanden hätte.
Konzentrierte Schwafelsäure schrieb: > Was ist daran "kurios", wenn jemand versucht, die Knüppel zu umgehen, > die man ihm zwischen die Beine wirft? Dem TE werden keine Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Konzentrierte Schwafelsäure schrieb: > Was ist daran "kurios", wenn jemand versucht, die Knüppel zu umgehen, > die man ihm zwischen die Beine wirft? Gewinn auf eine Aufstockung anzurechnen ist eben kein Knüppel. Gewinn braucht man auch nicht um zu investieren. Denn diese Ausgaben sind vorher schon rausgerechnet. Sonst wäre es kein Gewinn.
:
Bearbeitet durch User
Hannes schrieb: > Hallo, > > nein, es geht darum den Gewinn nicht gleich wieder vom Kreisjobcenter > weggenommen zu bekommen, damit ich ihn sinnvoll investieren und die > Unternehmung voranbringen kann (Anschaffung weiterer spezieller > Werkzeug, um die Produktpalette erweitern zu können). > Ohne diese Investitionen bringe ich es voraussichtlich nur zweitweise > auf ein vernünftiges Einkommen, die schwächeren Monate würden dann > wieder mit Aufstockung einhergehen. > > Hannes vergiß es einfach - entweder ganz vom Arbeitsamt weg oder gar nicht. Du versuchst ein Steuersparmodell und da mußt Du dann Deinen Steuerberater fragen. Das hat nichts mit Selbstständigkeit bzw. Unternehmertum zu tun was Du da "versuchen" willst.
Andreas S. schrieb: > Das einzige, was der Steuerprüfer bemängelte, war jedoch, > dass (mangels Nagel) eines der Bilder auf dem Boden stand statt an der > Wand zu hängen. Somit handelte es sich um die verbotene Nutzung als > privater Lagerraum. Das war ein teurer Spaß für meine Bekannte, weil > davon ausgegangen wurde, dass das Bild schon während der gesamten Dauer > ihrer selbstständigen Tätigkeit dort gestanden hätte. Und dagegen hat sie nicht geklagt? Nun gut, wer es so einfach mit sich machen lässt, ...
@ Hannes: Privateinlage geringwertiger Wirtschaftsgüter GWG bei Unternehmensgründung: Bei einem sofort abzuschreibenden (GWG) macht das ja nur Sinn, wenn der Zeitpunkt der Anschaffung im selben Jahr wie die Firmengründung ist, sonst ist sein Wert bei der Privateinlage ja schon 0 €. Wenn Du z. B. ein DVM in 2021 kaufst, ist dieses 2022 als Privateinlage nur noch 0 € wert. Bei einem abzuschreibenden Anlagegut (AfA) kannst Du noch die Restabschreibung geltend machen. Z. B. bei einem Oszi für netto 1000 €, das 3 Jahre vor der Firmengründung angeschafft wurde und bei dem eine Abschreibung auf 5 Jahre angenommen wird, kannst Du noch die restlichen 2 Abschreiberaten von je 200 € gewinnmindernd im 1. und 2. Jahr dann geltend machen. Dabei habe ich jetzt angenommen, dass Du nicht die Besteuerung als Kleinunternehmer für die Umsatzsteuer in Anspruch nimmst sondern regulär die Methode mit USt.-Voranmeldung und Buchführung durch Vermögensvergleich machst. Soweit mal ganz grob: Lohnen tut sich das nicht für GWG, nur bei AfA, wenn die zum Zeitpunkt der Privateinlage noch als Restabschreibung Raten übrig haben. Allerdings ist mein Eindruck, dass Du über diesen steuerlichen Teil (noch) nicht sonderlich informiert bist, und da bleibt dann nur ein Gang zum Steuerberater, der nicht umsonst berät ...
Hannes schrieb: > Die anfänglich > spärlichen Einnahmen sollten nach Möglichkeit nicht gleich wieder beim > Staat landen sondern sinnvoll investiert werden. Völliger Wahnsinn, du kommst zwischen die Mühlen von der jede ihre eigene Regelung hat. Du hast mehr mit Verwaltung des ganzen zu tun als das du zum arbeiten kommst. Dafür das du kein Geld bekommst darfst du noch Schmarotzersysteme wie die Kammern und den Staatsfunk mitfinanzieren und bist für jeden Euro gleich mehrfach rechenschaftspflichtig. Dann gibt es keine Regelungen mit der Sozialversicherungpflicht usw. usf. Die Typen beim Amt haben auch kein Interesse daran. Macht ihnen nur Arbeit. Ein Programm das dich vom Amt her unterstütz und dich freistellt wäre evtl. interessant. Hierzulande sind die aber alle eingestellt worden weil es mit deren Klientel nicht funzt. Selber hab ich mich selbstständig gemacht indem ich denen beim Amt gesagt habe Sie sollen mich 1 Jahr in Ruhe lassen und danach werden Sie nie wieder was von mir hören. Ware aber ne andere zeit und eine besondere Situation und ich hab das erst danach in weiss gemacht.
Ich vermute ja, dass der TE hier teilweise nicht richtig verstanden wurde, bzw. sich unsauber ausgedrückt hat. Wenn es darum geht ein ordentliches Geschäft aufzubauen indem die anfänglichen Einnahmen voll investiert werden anstatt als Gewinn auszuschütten, ist das eigentlich kein Problem. Ob der "verpasste" Gewinn dann mit der Sozialhilfe verrechnet werden würde, dürfte auch egal sein. Aber irgendwann müssen sich die Investitionen halt auch rechnen, d.h. auch ein tatsächlicher (steuerbarer) Gewinn rauskommen. Wenn man private Gegenstände ohne Gegenleistung (d.h. Firma kauft sie nicht ab) in die Firma einbringt, ist das auch kein Problem. Der Wert der privaten Gegenstände ist ja schon voll versteuert. Für eine Geldeinlage bei der Unternehmensgründung muss man auch keine Steuer zahlen.
> Für eine Geldeinlage bei der Unternehmensgründung muss man auch keine > Steuer zahlen. Die hast du bereits bezahlt: Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer.
Nabend, Cyblord -. schrieb: > Hannes schrieb: >> nein, es geht darum den Gewinn nicht gleich wieder vom Kreisjobcenter >> weggenommen zu bekommen > > Warum nicht? Du wirst von der Allgemeinheit alimentiert. Jeder Euro den > du mehr verdienst, sollte zur Reduktion dieser Alimente dienen. Denkst > du wir wollen dich durchfüttern während du lustig nebenher Geld > verdienst? Jaein. Leider ist das annähernd so geregelt. Dadurch fehlt aber jeglicher Anreiz, etwas hinzu zu verdienen. Ich fände eine Regelung besser, bei der nicht nach den ersten 100€ alles einkassiert wird, sondern Stufenweise die Abgabenlast erhöht wird. Dann gäbe es echte Anreize arbeiten zu gehen. So ist es doch lukrativer, im besten Fall zu Hause zu bleiben. Im schlechtesten Fall wird dann schwarz malocht. > Und egal wie du das drehst, "Gewinn" nicht zu versteuern ist > Steuerhinterziehung. Es macht aber einen Unterschied, ob man den Gewinn auf monatlicher Basis betrachtet oder im jährlichen Mittel. Gerade zum Anfang der Selbstständigkeit kann das stark schwanken. Die ARGen kassieren gerne den Gewinn voll ein, gleichen aber die Verluste nicht aus. Das ist natürlich ungerecht. Andererseits wollen die Steuerzahler auch nicht die unternehmerischen Risiken übernehmen. Daher ist es sinnvoll, die Gewinne nur quartalsweise oder jährlich zu betrachten. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Danke an alle, die sich die Mühe gemacht haben ernsthaft zu verstehen worum es geht und nicht dümmlich durch die Gegend schreien es würde sich um Steuerhinterziehung handeln. Die Werkzeuge, von denen ich sprach, würden zu nahezu 100% zum Zwecke der Herstellung der eigenen Produkte verwendet werden. Würde ich diese privat angekauften Dinge privat verkaufen, das Geld einlegen und davon neue / gebrauchte Werkzeuge, die dem Zwecke der Unternehmung dienen, kaufen, wäre alles fein. Also was ist an dem Vorhaben bitte (moralisch) nicht rechtens (solange sich die Privatangelegenheiten im Rahmen des nicht anzurechnenden Vermögens bewegen)? Es ging nie darum, dass ich mir das Geld, was denn nun mal mehr überbleiben würde, in einen privat genutzen Benz stecke. Die Erweiterung des Produktportfolios, die mir dann auch ganzjährig ermöglicht vom Kreisjobcenter wegzukommen, ist das Ziel. Hannes
> Würde ich diese > privat angekauften Dinge privat verkaufen, das Geld einlegen und davon > neue / gebrauchte Werkzeuge, die dem Zwecke der Unternehmung dienen, > kaufen, wäre alles fein. Tröste dich damit, dass du noch weitere Werkzeuge bzw Geräte brauchen wirst, die du dann über dein Gewerbe verrechnen kannst.
Hannes schrieb: > Also was ist an dem Vorhaben bitte (moralisch) > nicht rechtens (solange sich die Privatangelegenheiten im Rahmen des > nicht anzurechnenden Vermögens bewegen)? Moral ist (in Grenzen) Privatsache, Steuer nicht. Es gibt also keine moralische Begründung für Steuerhinterziehung. Entscheidend ist, ob du die Investgüter auch fürs Gewerbe/Freiberufler einsetzt. Da du diese zuerst für 'privat' beschaffst hast, trifft das wohl nicht zu. Und dann willst du noch das Invest für mögliche Geschäft in der Zukunft mit Gewinnen aus vergangen Geschäften gegenrechnen ... da sollte man wirklich einen geschulten und erfahrenen Berater drüber schauen lassen. Da wird nicht selten nötig zwei Geschäfte/Firmen anzumelden. >Es ging nie darum, dass ich mir das Geld, was denn nun mal mehr >überbleiben würde, in einen privat genutzen Benz stecke. Ob Benz, Bosch, Fluke, R&S ist egal, private Mit-Nutzung ist entscheidend. Und du schrebst im ersten Posting und in der Überschrift sehr dediziert von Privat-Einlage. Vielleicht stellst du erstmal ein Inventar-Liste auf und überlegst du dir, wie du einem Steuerprüfer verklickern könntest, das man Einahmen aus dem Saisonalen Geschäft als Miet-Weihnachtsmann zum Kauf von Elektroequipment für eine mögliche Tätigkeit als Eelektrosmog-Gutachter gegenrechnen könnte?! Weil ja beides (Weihnachtsmann und Wünschelrutengänger) prinzipiell gleich ist (weil männlich und Rute dabei)???
Der TO ist wahrscheinlich noch am Anfang seiner Forschung. Ein Existenzgründerseminar bei der IHK könnte manche Rätsel lösen und andere Fragen aufwerfen. Ob es jetzt schon ausreichend Kunden gibt, die genügend Bedarf haben könnten????? Ein Geschäft lohnt sich nur, wenn man auch was gut verkaufen kann!
Hannes schrieb: > Es ging nie darum, dass ich mir das Geld, was denn nun mal mehr > überbleiben würde, in einen privat genutzen Benz stecke. Die Erweiterung > des Produktportfolios, die mir dann auch ganzjährig ermöglicht vom > Kreisjobcenter wegzukommen, ist das Ziel. > > Hannes Dein ganzen Vorhaben ist jetzt schon zum Scheitern verurteilt aus ganz anderen Gründen - einerseits willst "irgendwann" ganz weg vom Arbeitsamt/Jobcenter andererseits redest Du im Eingangspost von anfangs spärlichen Einnahmen, Zuverdienst zu Alg1 ... ja was denn nun? Wie lange rechnest Du denn mit "spärlichen" Einnahmen ? Du handelst Dir nur Ärger ein - erstens beim Arbeitsamt, wenn Dein monatlicher Zuverdienst die Freigrenze überschreitet und zweitens bei Deiner Krankenkasse, die dann auch mehr Geld sehen will. Spätestens nach 15 Monaten ist Dein Alg1 vorbei und dann kommt Alg2 oder gar nichts weil Du keine Berechtigung für H4 hast. Wenn Du nicht in kurzer Zeit einen Monatsumsatz von mindestens 5k machst ... und zwar kontinuierlich!, kannst Du Dein Unternehmen gleich wieder dicht machen - das ist dann einfach nur ein Selbstbetrug. ... und das Arbeitsamt freut sich riesig, weil sie Dich aus der Statistik raus haben!
Man könnte sich noch die Rgelungen zum Verlustvortrag anschauen, auch wenn diese eher für Kaufleute (Handel) als für Freiberufler gedacht sind: https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag Aber da hat ein Steuerberater besseren Rat.
Retrokiller schrieb: > ... und das Arbeitsamt freut sich riesig, weil sie Dich aus der > Statistik raus haben! Es ist erstaunlich, wie viel Geld dem Arbeitsamt es wert ist, die Leute aus der Statistik zu entfernen bzw. gar nicht erst hineinzubekommen. Als ich mich damals(tm) selbstständig machen wollte, ging ich von einer Kürzung des Überbrückungsgeldes um 50% aus, weil ich ja selbst bei meinem Arbeitgeber gekündigt hatte. Da der 1.10. auf einen Freitag fiel, wollte ich das Unternehmen am 04.10. gründen. Folglich stellte ich einen Antrag auf ALG 1 für den 01.10. bis 03.10. und einen Antrag auf Ü-Geld ab dem 04.10.. Nach den damaligen Bestimmungen diente ja das Ü-Geld dazu, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Und ohne Arbeitslosigkeit kein Ü-Geld. Während meines entsprechenden Termins auf dem Arbeitsamt bot mir der Sachbearbeiter aber an, dass er auf die Kürzung des Ü-Geldes komplett verzichten würde, wenn ich meinen Antrag auf ALG 1 zurückziehen und mein Unternehmen schon zum 01.10. gründen würde. Das nahm ich natürlich gerne an, was ja einen Unterschied von ca. 15.000 EUR ausmachte, also effektiv 5.000 EUR pro Tag. Außerdem gab es noch 700 EUR Zuschuss für die Beratung durch einen Steuerberater. Der Steuerberater stellte dann gleich einen Antrag auf Rückerstattung der Einkommensteuer. Ich war erstaunt, dass auch dieses Geld schon nach wenigen Tagen auf dem Konto einging.
Entspannder Freiberufler schrieb: > Man könnte sich noch die Rgelungen zum Verlustvortrag anschauen, auch > wenn diese eher für Kaufleute (Handel) als für Freiberufler gedacht > sind: > https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag Verlustvorträge haben doch gar nichts mit der Unternehmensform zu tun und gelten somit natürlich auch für Freiberufler. Derartige Berechnungen fallen bei jedem Unternehmen an, bei dem nicht am 31.12. (bzw. Ende des Geschäftsjahres) alle erbrachten Leistungen auf den Cent genau bezahlt werden und sämtliches eingekauftes Material verbraucht wurde. Insbesondere als Entwickler im Projektgeschäft ist das ganze sogar sehr üblich. Ich arbeite meist etliche Monate und teilweise sogar über ein Jahr an einem Projekt und mache in der Zeit natürlich Verluste. Und die Abrechnung bzw. der Zahlungseingang erfolgt dann z.B. im Folgejahr. Ohne Verlustvortrag müsste ich dann den gesamten Rechnungsbetrag bzw. Zahlungseingang versteuern, ohne meine entsprechenden Ausgaben geltend machen zu können. Das Gegenstück zum Verlustvortrag ist der Verlustrücktrag: bei Vorkasse im alten Jahr können diese Einnahmen natürlich mit den entstehenden Kosten für die Leistungserbringung im Folgejahr verrechnet werden. > Aber da hat ein Steuerberater besseren Rat. Definitiv.
Beitrag #6813338 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich nehme mal an bei Alg2 wird zwischen Einkommen und Vermögen unterschieden. Bei einer selbständigen Tätigkeit gibt es i.Allg. Einkommen und da greift das Amt sofort zu (verlangt bspw. monatliche Angaben). Durch die Gründung einer UG und als Alleingesellschafter (GGF) kann man das umgehen. Da ist es nicht unüblich dass kein Gehalt bezogen wird: Die (bspw. monatlichen) Einnahmen gehen ins Vermögen. Da es bei der UG auch eine saubere Abgrenzung gibt, denke ich, dass das Amt das akzeptiert (und lediglich den jährlichen Abschluss braucht). Dann ist es auch erstmal egal ob das Vermögen für die Werkzeuge bei der Person oder der UG liegt; solange die Summe nicht den zulässigen Betrag überschreitet. Als Nachteil gibt es es Gründungskosten (damals ca. 300€), jährlicher Abschluss und damit verbundene Kosten beim BA-Verlag, man braucht ein dediziertes Bankkonto; und die Buchführung ist auch nicht jedermanns Sache (wenn man es selbst machen möchte/muss).
Beitrag #6813796 wurde von einem Moderator gelöscht.
Entspannder Freiberufler schrieb: > Dazu bräuchte aber 'Dein' Unternehmen erstmal ne eigene Steuernummer. > Beantrage diese beim Finanzamt und lass dich dabei vom Finanzamt > beraten. Das Finanzamt berät grundsätzlich nicht. Thorsten O. schrieb: > Es macht aber einen Unterschied, ob man den Gewinn auf monatlicher Basis > betrachtet oder im jährlichen Mittel. Gerade zum Anfang der > Selbstständigkeit kann das stark schwanken. Gewinn ist doch noch lange nicht das, was du selbst verprassen kannst. TO, mach einen Unternehmensgründer Lehrgang. Den sicher das Arbeitsamt fördert. Entscheide dann. Dir werden die Augen aufgehen!
michael_ schrieb: > Entspannder Freiberufler schrieb: >> Dazu bräuchte aber 'Dein' Unternehmen erstmal ne eigene Steuernummer. >> Beantrage diese beim Finanzamt und lass dich dabei vom Finanzamt >> beraten. > > Das Finanzamt berät grundsätzlich nicht. Du erzählst Unfug. Wenn du konkrete Fragen an das Finanzamt stellst müssen die dir Auskunft geben.
Beitrag #6815717 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.