Nabend, ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule. Mir geht es schon seit Anbeginn der Schulzeit meiner Tochter auf den Zeiger das man nach krankheitsbedingtem Fehlen dem Kind eine Entschuldigung mit in die Schule geben soll und das obwohl die Schule natürlich bereits telefonisch für jeden Tag des Fehlens bereits informiert wurde. Insbesondere gefällt mir hierbei nicht, das man sich für etwas Entschuldigt an dem man keine Schuld trägt und dann noch in der üblichen Formulierung darum bittet, dass das Fehlen entschuldigt wird. Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der Gegenseite zu entledigen. Aus diesem Grund hätte ich gerne gewusst ob jemandem eine Formulierung dafür einfällt ein entsprechendes Schreiben zu verfassen ohne die Wörter Bitte, Entschuldigung und entschuldigen zu benutzen und trotzdem eine gewisse Höflichkeit zu wahren. PS: Mir ist natürlich klar, dass im üblichen Gebrauch, gerade an Schulen, niemand mehr auf solche Feinheiten achtet und entsprechende Schreiben einfach gewohnheitsmäßig abgeliefert werden.
Tim T. schrieb: > ...hätte ich gerne gewusst, ob jemandem eine Formulierung dafür einfällt: Meine Tochter konnte wegen Krankheit vom 01.10.2021 bis zum 08.10.2021 nicht am Unterricht teilnehmen. Unterschrift Es geht ja nur darum, dass die Schule etwas schriftliches zum Abheften hat.
Tim T. schrieb: > Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der > Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler > war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der > Gegenseite zu entledigen. Du solltest noch mal die Schule besuchen. Nicht du musst dich entschuldigen. Sondern dein Kind hat Schuld auf sich geladen in dem es der Schule fernblieb. Du entschuldigst dein Kind vom Fernbleiben, weil du einen guten Grund nennst. Und ja, das wollen die schriftlich, wird möglicherweise abgeheftet, nicht telefonisch.
Michael M. schrieb: > Tim T. schrieb: >> ...hätte ich gerne gewusst, ob jemandem eine Formulierung dafür einfällt: > > Meine Tochter konnte wegen Krankheit vom 01.10.2021 bis zum 08.10.2021 > nicht am Unterricht teilnehmen. > > Unterschrift > > Es geht ja nur darum, dass die Schule etwas schriftliches zum Abheften > hat. So ähnlich hab ich es bislang gehalten, fand die Formulierung aber etwas knapp. Mit dem Abheften könntest du recht haben, anstatt man einfach die Gesprächsnotiz vermerkt, braucht man in DE natürlich wieder was gerichtsfestes.
Michael M. schrieb: > Meine Tochter konnte wegen Krankheit vom 01.10.2021 bis zum 08.10.2021 > nicht am Unterricht teilnehmen. zu geschwätzig: meine Tochter war krank vom 1. - 8.10.2021.
Tim T. schrieb: > So ähnlich hab ich es bislang gehalten, fand die Formulierung aber etwas > knapp. Mit dem Abheften könntest du recht haben, anstatt man einfach die > Gesprächsnotiz vermerkt, braucht man in DE natürlich wieder was > gerichtsfestes. Es mag Dich verblüffen, aber das Ganze nennt sich "Schriftform" und erleichtert die Aktenführung ungemein. Quod non est in actis non est in mundo. https://de.wikipedia.org/wiki/Quod_non_legitur
Michael B. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der >> Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler >> war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der >> Gegenseite zu entledigen. > > Du solltest noch mal die Schule besuchen. > > Nicht du musst dich entschuldigen. Das es nicht um mich geht, sollte klar sein, aber auch mein Kind trifft keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus. > Sondern dein Kind hat Schuld auf sich geladen in dem es der Schule > fernblieb. Dafür müsste formell erst einmal eine Schuld existieren, sie aber aus dem oben genannten Grund nicht existieren kann. > > Du entschuldigst dein Kind vom Fernbleiben, weil du einen guten Grund > nennst. Nein, ich nenne den Grund aus dem klar wird das keine Schuld vorliegt und gut ist. > > Und ja, das wollen die schriftlich, wird möglicherweise abgeheftet, > nicht telefonisch. Ja, Papiertigerland.
Percy N. schrieb: > Tim T. schrieb: >> So ähnlich hab ich es bislang gehalten, fand die Formulierung aber etwas >> knapp. Mit dem Abheften könntest du recht haben, anstatt man einfach die >> Gesprächsnotiz vermerkt, braucht man in DE natürlich wieder was >> gerichtsfestes. > > Es mag Dich verblüffen, aber das Ganze nennt sich "Schriftform" und > erleichtert die Aktenführung ungemein. Quod non est in actis non est in > mundo. > > https://de.wikipedia.org/wiki/Quod_non_legitur Habe grob im Hinterkopf, dass dies seit den Reichsjustizgesetzen von 18xx geändert wurde... Aber wir driften etwas ab.
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Tim T. schrieb: > beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus. Und genau deshalb gibt es für den Krankheitsfall das Attest. Eine Entschuldigung ist für den Fall, dass Hausaufgaben vergessen wurden, der Bus verpasst wurde, der Turnbeuten vergessen wurde, ...
Tim T. schrieb: > aber auch mein Kind trifft > keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig > möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus. Keine Ahnung, ob Du trollst. Aber "Entschulden" tut natürlich der Lehrer. Deine "Entschuldigung" ist eine "Bitte um Entschuldung". Dass Dich oder Deine Tochter keine strafrechtliche oder disziplinarische Schuld trifft, geschenkt. Trotzdem "schuldet" sie den Besuch, so wie ein Mieter den Mietzins "schuldet". Und der Lehrer tut genau das: Er entschuldet entweder (vermerkt als "entschuldigte" Fehlstunden) oder nicht (vermerkt als "unentschuldigt"). Und das man um etwas bittet, ... das ist nun mal auch in Deutschland normal, selbst wenn ich zahlen soll oder so.
Michael M. schrieb: > Es geht ja nur darum, dass die Schule etwas schriftliches zum Abheften > hat. Die Unterschrift ist dabei wichtig. Mündlich zählt nicht, weil zu häufig die Schüler jemanden fanden aus der Verwandschaft, der anrief oder in der Schwänzergruppe fand sich jemand der eine gute Erwachsenenstimme miemen konnte. keine Schulsekretärin kann die Stimme aller Eltern kennen. Sprachaufzeichnungen helfen heute auch nicht mehr, denn heute gibt es schon zu gute SW um jede Stimme zu immitieren.
Und dann braucht die Schule natürlich etwas Schriftliches und zwar als Absicherung. Die Schule will sicher gehen, dass die Eltern wissen, dass ihr Kind nicht in der Schule war. Die meisten Kinder betrifft das nicht, aber es gibt auch welche, die nicht zur Schule gehen und das nicht ihren Eltern sagen oder diese anlügen. Genau dafür dient das. Die Eltern bestätigen, dass ihnen das Fernbleiben bekannt ist und dass es dafür einen Grund gibt. Das hat nichts mit Entschuldigung zu tun und muss da auch nicht dabei stehen.
Dieses denken, dass einen Entschuldigung etwas mit Schuld und Schuldeingeständnis zu tun hat geht mir auf den Wecker. Sich zu Entschuldigen ist eine Form der Höflichkeit. Man begibt sich damit keinesfalls in eine Abhängigkeit von einem anderen und hofft von diesem von seiner Schuld freigesprochen zu werden. Ob und ab wann die Schule eine schriftliche Bestätigung, eine Entschuldigung, verlangt obliegt der Schule. Im Text genügt der Name und die Zeitdauer - fertig. Der Begriff Entschuldigung ist einfach ein sehr alter Begriff. Es hat noch nie jemand es für Notwendig befunden einen neuen Namen zu finden. Hr. Strolchi, ich brauche eine Entschuldigung für gestern grüße R. Klug Susi war gestern krank. Grüße G. Strolchi walta
A. S. schrieb: > Tim T. schrieb: >> aber auch mein Kind trifft >> keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig >> möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus. > > Keine Ahnung, ob Du trollst. Keineswegs. > Aber "Entschulden" tut natürlich der Lehrer. Ein Lehrer kann aber nur eine Schuld entschuldigen und diese liegt aus oben genannten Gründen einfach nicht vor. > Deine "Entschuldigung" ist eine "Bitte um Entschuldung". Und genau darum geht es mir ja, ich bitte eben nicht, weil es keinen Grund dafür gibt, es existiert diese Schuld eben einfach nicht. Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden. > Dass Dich oder Deine Tochter keine strafrechtliche oder disziplinarische > Schuld trifft, geschenkt. Trotzdem "schuldet" sie den Besuch, so wie ein > Mieter den Mietzins "schuldet". Und diese Form von "Schuld" wird in diesem Fall durch eine Erklärung meinerseits getilgt, ebenso wie beim Mieter die "Schuld" durch das zahlen des Mietzinses. > > Und der Lehrer tut genau das: Er entschuldet entweder (vermerkt als > "entschuldigte" Fehlstunden) oder nicht (vermerkt als "unentschuldigt"). Nein, das würde ihm einen Entscheidungsspielraum zumessen, den er bei entsprechender Sachlage einfach nicht hat, darum ist eine Bitte hierfür auch nicht erforderlich. > Und das man um etwas bittet, ... das ist nun mal auch in Deutschland > normal, selbst wenn ich zahlen soll oder so. Darüber kann man geteilter Ansicht sein.
Gustl B. schrieb: > Und dann braucht die Schule natürlich etwas Schriftliches und zwar als > Absicherung. Die Schule will sicher gehen, dass die Eltern wissen, dass > ihr Kind nicht in der Schule war. Es handelt sich eher um Bequemlichkeit. Sicherlich wäre es auch möglich, an jeder Schule einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzustellen, dessen Aufgabe es wäre, die von Personensorgeberechtigten mitgeteilten Hinderungsgründe für den Schulbesuch schulpflichtiger Minderjähriger aufzunehmen, zu beurkunden und zur Akte zu nehmen. Dann müsste halt der oder die Personensorgebrechtigte die Schule aufsuchen, dort den Urkundsbeamten ansprechen und die geeigneten Erklärungen nach Erklärung über seine Person - und deren Nachweis durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises - abgeben und zu Protokoll nehmen lassen. Mit diesem Modell habe ich bisher keine Erfahrungen sammeln können oder gar müssen, aber mir schwant bereits bei der Schilderung, dass mir das übliche Verfahren eher zudagt. Tim mag das anders sehen.
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Walta S. schrieb: > Dieses denken, dass einen Entschuldigung etwas mit Schuld und > Schuldeingeständnis zu tun hat geht mir auf den Wecker. Sich zu > Entschuldigen ist eine Form der Höflichkeit. Man begibt sich damit > keinesfalls in eine Abhängigkeit von einem anderen und hofft von diesem > von seiner Schuld freigesprochen zu werden. Und mir geht diese heuchlerische Art auf die Nerven, wenn sich immer für jeden Scheiß entschuldigt wird. Meiner Ansicht nach entwertet das die Entschuldigungen in Situationen, in denen sie tatsächlich angebracht wären. > Ob und ab wann die Schule eine schriftliche Bestätigung, eine > Entschuldigung, verlangt obliegt der Schule. Im Text genügt der Name und > die Zeitdauer - fertig. Der Begriff Entschuldigung ist einfach ein sehr > alter Begriff. Es hat noch nie jemand es für Notwendig befunden einen > neuen Namen zu finden. Der erste Teil ist klar und unbestritten und durch das Schulgesetz gedeckt. Nur finde ich das bei alldem Sprachgeschwurbel was man mittlerweile so erdulden muss, es auch keine Positionierung (Bittsteller/Gewährer) mehr im Sprachgebrauch bei üblichen, rein formellen Vorgängen geben sollte.
Tim T. schrieb: > Ein Lehrer kann aber nur eine Schuld entschuldigen und diese liegt aus > oben genannten Gründen einfach nicht vor. Doch. Nur halt nicht in dem ethischen Sinne wie Du vielleicht meinst. Eher in diesem Sinne: https://de.wikipedia.org/wiki/Schuld_(Privatrecht) Tim T. schrieb: > Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden. Natürlich. Eine (Auf-)Forderung oder Anweisung genauso. Tim T. schrieb: > Und diese Form von "Schuld" wird in diesem Fall durch eine Erklärung > meinerseits getilgt, ebenso wie beim Mieter die "Schuld" durch das > zahlen des Mietzinses. Du kannst die Schuld (Schulbesuch Deiner Tochter) tilgen, indem Du einen Schrieb aufsetzt? Und beim Mietzins geht das nicht? Ganz bestimmt nicht. Du kannst darum bitten. Oder auch fordern. Notfalls richterlich.
Percy N. schrieb: > Es handelt sich eher um Bequemlichkeit. Du meinst die Tatsache, dass man das schlicht per unterschriebenem Blatt mit Text regeln kann? Klar ist das einfacher. Irgendwie will man das eben lösen, dass die Schule eine Bestätigung der Eltern bekommt. Das ist wie bei schlechten Noten, auch da diese müssen Eltern zur Kenntnis nehmen und unterschreiben. Tim T. schrieb: > Und mir geht diese heuchlerische Art auf die Nerven, Das musst du nicht machen. Schreibe das eben ohne Entschuldigung. Und wenn es genug Leute genauso tun, dann wird das auch das neue Normal werden.
Gustl B. schrieb: > Das ist wie bei schlechten Noten, auch da diese müssen Eltern zur > Kenntnis nehmen und unterschreiben. Naja, müssen tun sie das nicht. Im Zweifel gibt es einen gelben, vormals blauen, Brief. Allerdings wird der Sprössling vermutlich zuvor gewaltig dafür gezwiebelt, dass seine Eltern nicht spuren oder er die schlechte Nachricht hintertreibt. Wer wird das seinem Kind antun wollen?
Percy N. schrieb: > Dann müsste halt der oder die Personensorgebrechtigte die Schule > aufsuchen, dort den Urkundsbeamten ansprechen und die geeigneten > Erklärungen nach Erklärung über seine Person - und deren Nachweis durch > Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises - abgeben und zu Protokoll > nehmen lassen. Mit diesem Modell habe ich bisher keine Erfahrungen > sammeln können oder gar müssen, aber mir schwant bereits bei der > Schilderung, dass mir das übliche Verfahren eher zudagt. > > Tim mag das anders sehen. YMMD! Eventuell noch ergänzen durch ALLE(!) Personensorgeberechtigte... Meine Überlegung ging aber eher in eine andere Richtung, eben bei einer, wobei in Fällen, in denen nach üblichen Maßstäben als gesichert angenommen werden kann, dass der oder die Personensorgeberechtigte am Telefon ist, einfach eine Gesprächsnotiz in die (digitale) Schülerakte kommt. Aber ja, mir ist natürlich klar das es wieder Probleme aufwirft in Fällen wo es um die Fehltage des Schülers geht und die Eltern (im Zweifel vor Gericht) abstreiten das er wirklich so oft gefehlt hat.
Percy N. schrieb: > Sicherlich wäre es auch möglich, > an jeder Schule einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzustellen, > dessen Aufgabe es wäre, die von Personensorgeberechtigten mitgeteilten > Hinderungsgründe für den Schulbesuch schulpflichtiger Minderjähriger > aufzunehmen, zu beurkunden und zur Akte zu nehmen. Das würde dem TO ja nicht reichen. Ihm geht es nicht um die Form, sondern um die Macht. Er möchte mit seiner Feststellung den Akt der Entschuldung selbst vornehmen und nicht dem Verantwortlichen (Klassenlehrer) überlassen. Vermutlich wurde seinem Wunsch bisher immer entsprochen, so dass er daraus den Anspruch ableitet, selber über die Schulpflicht seines Kindes bestimmen zu können. (O.T.: Vor mir vorm Wahlbüro standen Vater und Tochter. Da max. 2 Wähler erlaubt waren, und noch einer drin war, durfte seine Tochter rein. Als der andere raus war, wollte der Vater hinterher: Er habe schon gewählt und wolle jetzt nur zu seiner Tochter. (?!?!?) Der Wahlvorsitzende erklärte, dass es geheim sei. "Aber es ist meine Tochter".
A. S. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden. > Natürlich. Eine (Auf-)Forderung oder Anweisung genauso. > > Tim T. schrieb: >> Und diese Form von "Schuld" wird in diesem Fall durch eine Erklärung >> meinerseits getilgt, ebenso wie beim Mieter die "Schuld" durch das >> zahlen des Mietzinses. > > Du kannst die Schuld (Schulbesuch Deiner Tochter) tilgen, indem Du einen > Schrieb aufsetzt? Und beim Mietzins geht das nicht? > > Ganz bestimmt nicht. Du kannst darum bitten. Oder auch fordern. Notfalls > richterlich. Genau aus diesem Grund habe ich die Schuld in Anführungszeichen gesetzt. Mir ist schon klar das die Schuld sich auf die Leistungspflicht bezieht nur besteht diese explizit nicht bei besonderen Fällen, zu denen unter Anderem auch Krankheit zählt. Somit ist die Aussetzung der Pflicht zur Leistung in diesen Fällen eine direkte Konsequenz des Vorliegens der Krankheit und der Schrieb dient lediglich der Information über diesen Sachverhalt. Nur weil eine Seite der Meinung ist das eine Schuld vorliegt, wird diese dadurch nicht real.
A. S. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Sicherlich wäre es auch möglich, >> an jeder Schule einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzustellen, >> dessen Aufgabe es wäre, die von Personensorgeberechtigten mitgeteilten >> Hinderungsgründe für den Schulbesuch schulpflichtiger Minderjähriger >> aufzunehmen, zu beurkunden und zur Akte zu nehmen. > > Das würde dem TO ja nicht reichen. Ihm geht es nicht um die Form, > sondern um die Macht. Er möchte mit seiner Feststellung den Akt der > Entschuldung selbst vornehmen und nicht dem Verantwortlichen > (Klassenlehrer) überlassen. Es bleibt dabei, der Klassenlehrer hat bei vorgenannter Sachlage keinen Entscheidungsspielraum. > > Vermutlich wurde seinem Wunsch bisher immer entsprochen, so dass er > daraus den Anspruch ableitet, selber über die Schulpflicht seines Kindes > bestimmen zu können. Natürlich nicht, nur eben exakt entlang des Schulgesetzes und der zugehörigen Erlasse.
Tim T. schrieb: > es existiert diese Schuld eben einfach nicht. Es besteht hier die Schulpflicht. Also besteht die Pflicht das Kind in die Schule zu schicken. Wird das Kind nicht zur Schule geschickt, so liegt ein Verschulden durch nichtnachkommen der Pflichten vor. Daher bittest Du um Entschuldigung Deiner Pflichten nicht nachgekommen zu sein und nennst einen Entschuldigungsgrund. > Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden. Das gibt es in der Form, dass ein Krankenkontrolleur (in dem Falle die Polizei) zu Dir geschickt wird, weil Deine mündlichen und spätere schriftlichen Mitteilung nicht (mehr) akzeptiert wird, oder man Dich zur Unterschriftenprobe und zur nochmaligen Bestätigung aller vorgelegten Entschuldigung in die Schule einbestellt und verlangt Dich auszuweisen.
Tim T. schrieb: > Das es nicht um mich geht, sollte klar sein, aber auch mein Kind trifft > keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig > möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus. Was jaulst du hier eigentlich rum? Geh mit deiner Tochter zum Arzt und lass dir ein Attest ausstellen. Da steht dann nur drin, daß sie nicht in der Lage war, die Schule zu besuchen. Da das vom Arzt ist, schliesst die Schule dann, daß sie wohl krank war und nicht irgendwer geheiratet hat, der Hund gestorben ist, die Reise nach Malle zwei Tage vor Ferienbeginn 300€ billiger oder das Fahrrad kaputt war. Wenn dir das zu aufwendig ist, schreibst du einfach eine Entschuldigung. Mit den in diesem unserem Kulturkreis üblichen Höflichkeitsfloskeln.
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Dieter D. schrieb: > Tim T. schrieb: >> es existiert diese Schuld eben einfach nicht. > > Es besteht hier die Schulpflicht. Also besteht die Pflicht das Kind in > die Schule zu schicken. Wird das Kind nicht zur Schule geschickt, so > liegt ein Verschulden durch nichtnachkommen der Pflichten vor. > > Daher bittest Du um Entschuldigung Deiner Pflichten nicht nachgekommen > zu sein und nennst einen Entschuldigungsgrund. Um mich selber zu zitieren:"Mir ist schon klar das die Schuld sich auf die Leistungspflicht bezieht nur besteht diese explizit nicht bei besonderen Fällen, zu denen unter Anderem auch Krankheit zählt. Somit ist die Aussetzung der Pflicht zur Leistung in diesen Fällen eine direkte Konsequenz des Vorliegens der Krankheit und der Schrieb dient lediglich der Information über diesen Sachverhalt." > >> Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden. > > Das gibt es in der Form, dass ein Krankenkontrolleur (in dem Falle die > Polizei) zu Dir geschickt wird, weil Deine mündlichen und spätere > schriftlichen Mitteilung nicht (mehr) akzeptiert wird, oder man Dich zur > Unterschriftenprobe und zur nochmaligen Bestätigung aller vorgelegten > Entschuldigung in die Schule einbestellt und verlangt Dich auszuweisen. Nein, dafür ist grundsätzlich ein begründeter Verdacht seitens der Schule erforderlich, aber genau um diesen Fall geht es hier in keinster Weise und spielt darum auch keine Rolle. Des Weiteren habe ich nicht die geringste Lust auf dein Geschwafel weiter einzugehen. Für eine Begründung lies dir einfach deine Beiträge in verschiedenen Threads in der Vergangenheit durch.
Thomas E. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Das es nicht um mich geht, sollte klar sein, aber auch mein Kind trifft >> keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig >> möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus. > > Was jaulst du hier eigentlich rum? Geh mit deiner Tochter zum Arzt und > lass dir ein Attest ausstellen. Da steht dann nur drin, daß sie nicht in > der Lage war, die Schule zu besuchen. Da das vom Arzt ist, schliesst die > Schule dann, daß sie wohl krank war und nicht irgendwer geheiratet hat, > der Hund gestorben ist, die Reise nach Malle zwei Tage vor Ferienbeginn > 300€ billiger oder das Fahrrad kaputt war. Wenn dir das zu aufwendig > ist, schreibst du einfach eine Entschuldigung. Mit den in diesem unserem > Kulturkreis üblichen Höflichkeitsfloskeln. Nö, da würden sowohl ich als auch der Arzt sich bedanken wenn jedesmal für solche Lapalien ein Attest geschrieben werden müsste. Es geht einfach nur um die Formulierung für eine banale Erklärung für die Schule im Krankheitsfall. Warum dafür anderenfalls die "in diesem unserem Kulturkreis üblichen Höflichkeitsfloskeln" verwendet werden müssen erschließt sich mir dadurch nicht. Aber wie dem auch sei, die Mitteilung ist mittlerweile verfasst und geht zur Schule, auch ohne dabei wie ein Bittsteller zu klingen und ein antiquiertes Rollenbild gegenüber der Schule zu zementieren.
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Tim T. schrieb: > Aber wie dem auch sei, die Mitteilung ist mittlerweile verfasst und geht > zur Schule, auch ohne dabei wie ein Bittsteller zu klingen und ein > antiquiertes Rollenbild gegenüber der Schule zu zementieren. Ja, dann mach das doch. Dann hast du es der Schule und dem ganzen System ja richtig gezeigt. Und wir wissen alle, daß du es ihnen gezeigt hast. Fühl dich auf die Schulter geklopft.
Tim T. schrieb: > Aber ja, mir ist natürlich klar das es wieder Probleme aufwirft in > Fällen wo es um die Fehltage des Schülers geht und die Eltern (im > Zweifel vor Gericht) abstreiten das er wirklich so oft gefehlt hat. Nein, das eigentliche Problem besteht darin, dass die Schule nicht nachweisen können wird, die Personensorgebrechtigten rechtzeitig und vollständig über Versäumnisse des Schülers informiert zu haben. Anders, als Du zu glauben scheinst, ist es für allfälluge Ansprüche des Schülers von Vorteil, wenn sein Schulversagen darauf beruht, dass er häufig und umfassend geschwänzt hat, ohne dass seine Personensorgebrechtigten informiert wurden.
Eine Entschuldigung (Fehlmeldung) ist eben nicht das gleiche wie eine Entschuldigung (Abbitte). Engstirnig, wer für jeden Begriff nur eine Bedeutung akzeptiert.
Percy N. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Aber ja, mir ist natürlich klar das es wieder Probleme aufwirft in >> Fällen wo es um die Fehltage des Schülers geht und die Eltern (im >> Zweifel vor Gericht) abstreiten das er wirklich so oft gefehlt hat. > > Nein, das eigentliche Problem besteht darin, dass die Schule nicht > nachweisen können wird, die Personensorgebrechtigten rechtzeitig und > vollständig über Versäumnisse des Schülers informiert zu haben. Warum der Kommunikationsweg von der Schule an die Personensorgebrechtigten davon betroffen sein soll, erschließt sich mir nicht. Von wem die Schule die Information bekommen hat, das der Schüler gefehlt hat, ist letztlich ja nicht von Belang für eine rechtzeitige Information an die Eltern. > Anders, als Du zu glauben scheinst, ist es für allfälluge Ansprüche des > Schülers von Vorteil, wenn sein Schulversagen darauf beruht, dass er > häufig und umfassend geschwänzt hat, ohne dass seine > Personensorgebrechtigten informiert wurden. Der Teil ist klar, aber unabhängig vom Autor der Entschuldigungen. Das die Schule auch fernmündliche Mitteilungen in die Schülerakte aufnehmen müsste, hatte ich oben bereits erwähnt.
Thomas E. schrieb: > Ja, dann mach das doch. Dann hast du es der Schule und dem ganzen System > ja richtig gezeigt. Und wir wissen alle, daß du es ihnen gezeigt hast. > Fühl dich auf die Schulter geklopft. Pure Polemik, Es ist schon richtig, prägnante und selbstbewusste Aussagen zur Sache zu formulieren: > Sehr geehrte Damen und Herren, > > mein Kind, Vorname Nachname, konnte vom xx.xx.xxxx bis > einschließlich xx.xx.xxxx aus gesundheitlichen Gründen nicht > am Unterricht teilnehmen. > > Mit freundlichen Grüßen, > > Unterschrift Da benötigt es kein "leider", kein "bitten um Entschuldigung" etc. Da ist auch nichts unhöflich, sondern ganz im Gegenteil, kurz und sachlich, ohne Tam-Tam. Wer es etwas "wärmer" haben möchte, kann eine (kurze) Floskel zur Einführung in die Thematik verwenden, und evtl. eine Floskel am Ende, z.B.: > Sehr geehrte(r) Xyz, > > gerne bestätige ich Ihnen, dass meine Tochter/Sohn, Vorname Nachname, > vom xx.xx.xxxx bis einschließlich xx.xx.xxxx aus gesundheitlichen > Gründen nicht am Unterricht teilnehmen konnte. > > Bei Fragen erreichen Sie mich unter: 012345 67890123 > > Mit freundlichen Grüßen, > > Unterschrift Und ein "Bitte" verwendet man für Aufforderungen, dass jemand etwas machen sollen. Aber die Aufforderung selbst ist ja schon recht direkt, spielt in unserem Kulturkreis zwar keine so große Rolle, kann man aber auch oft völlig problemlos umformulieren.
A. S. schrieb: > Und das man um etwas bittet, ... das ist nun mal auch in Deutschland > normal, selbst wenn ich zahlen soll oder so. Da gibt es aber so eine Drückerorganisation, die sich heuchlerisch Beitragservice nennt, die von Anfang an fordernd auftritt, auch für nicht beanspruchte Leistungen.
Tim T. schrieb: > Insbesondere gefällt mir hierbei nicht, das man sich > für etwas Entschuldigt an dem man keine Schuld trägt und dann noch in > der üblichen Formulierung darum bittet, dass das Fehlen entschuldigt > wird. Ich habe keine Kinder, aber ich war eines von dreien in den 60 und 70 er Jahren des vorigen Jahrtausends, und da war dieser Schwachsinn schon Mode... > Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der > Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler > war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der > Gegenseite zu entledigen. "Normal" wären jetzt drei "Vater Unser"... ;-)) > > Aus diesem Grund hätte ich gerne gewusst ob jemandem eine Formulierung > dafür einfällt ein entsprechendes Schreiben zu verfassen ohne die Wörter > Bitte, Entschuldigung und entschuldigen zu benutzen und trotzdem eine > gewisse Höflichkeit zu wahren Aber es gibt nichts zu entschuldigen, sondern einfach eine "Feststellung" zu schreiben: Bsp.: Mein Kind war krank, es gibt dazu nicht mehr zu sagen, und bitte tragen sie die "Fehlstunden" als Krankheit oder Unpässlichkeit ein... Danke für Ihr Verständnis! mfg
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Richard H. schrieb: > Da gibt es aber so eine Drückerorganisation, die sich heuchlerisch > Beitragservice nennt, die von Anfang an fordernd auftritt, auch für > nicht beanspruchte Leistungen. Du irrst. Anders als Gebühren werden Beiträge nicht für die Erbringung von Leistungen erhoben.
Tim T. schrieb: > Warum der Kommunikationsweg von der Schule an die > Personensorgebrechtigten davon betroffen sein soll, erschließt sich mir > nicht. Das ist schade. > Von wem die Schule die Information bekommen hat, das der Schüler > gefehlt hat, ist letztlich ja nicht von Belang für eine rechtzeitige > Information an die Eltern. Das merkt im Zweifel der unterrichtende Lehrer ganz allein. Aber was hat das damit zu tun, dass in geeigneter Weise sichergestellt und dokumentiert sein muss, dass die Personensorgebrechtigten tatsächlich rechtzeitig und unfassend über Fehlzeiten informiert waren?
Percy N. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Warum der Kommunikationsweg von der Schule an die >> Personensorgebrechtigten davon betroffen sein soll, erschließt sich mir >> nicht. > Das ist schade. >> Von wem die Schule die Information bekommen hat, das der Schüler >> gefehlt hat, ist letztlich ja nicht von Belang für eine rechtzeitige >> Information an die Eltern. > Das merkt im Zweifel der unterrichtende Lehrer ganz allein. Aber was hat Eben. > das damit zu tun, dass in geeigneter Weise sichergestellt und > dokumentiert sein muss, dass die Personensorgebrechtigten tatsächlich > rechtzeitig und unfassend über Fehlzeiten informiert waren? Durch die Kommunikation von der Schule an die Eltern mittels schnödem Papier, vorzugsweise in blauen Umschlägen (gibts die eigentlich immer noch?). OT: Es ist zwar ein offensichtlicher Tippfehler, aber das "unfassend" hat mir schon ein lächeln zur späten Stunde ins Gesicht gezaubert. Also zusammengefasst: Eltern rufen in der Schule an und "Entschuldigen" das fehlen an diesem Tag, zusätzlich bemerkt der Lehrer das fehlen des Schülers und notiert es im Klassenbuch. Bei der wie auch immer gearteten (monatlichen?) Auswertung des Klassenbuches wird festgestellt das der Schüler übermäßig oft (nach welchen Grenzwerten auch immer) fehlt und per Briefpost werden die Eltern darüber informiert das dieses zu Problemen führen könnte. Statt einer regelmäßigen Auswertung kann natürlich auch eine Anlass bezogene Auswertung erfolgen, in der Regel sollten die Lehrer ja auch ihre Pappenheimer kennen.
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Mani W. schrieb: > Bsp.: Mein Kind war krank, es gibt dazu nicht mehr zu sagen, und > bitte tragen sie die "Fehlstunden" als Krankheit oder > Unpässlichkeit ein... > > Danke für Ihr Verständnis! > mfg Da ja kein "Bitte" vorkommen soll, hätte ich noch einen Vorschlag: "Mein Kind ist/war krank, es gibt dazu nicht mehr zu sagen, und mögen Sie die Fehlstunden als Krankheit oder Unpässlichkeit eintragen..." Danke für Ihre Kooperation! Mfg
Thorsten M. schrieb: > Eine Entschuldigung (Fehlmeldung) ist eben nicht das gleiche wie eine > Entschuldigung (Abbitte). > Engstirnig, wer für jeden Begriff nur eine Bedeutung akzeptiert. Ja. @ TO: Ersetze in Deinem Kopf "Entschuldigung" durch "Information". Also nicht einmal an "Begründung" oder "Meldung" denken, was etwas Rechtfertigendes und Verpflichtendes implizieren würde. Thomas E. schrieb: > [...] daß sie wohl krank war und nicht irgendwer geheiratet hat, > der Hund gestorben ist, die Reise nach Malle zwei Tage vor Ferienbeginn > 300€ billiger oder das Fahrrad kaputt war. Besser, in diesen letztgenannten Fällen entschuldigt, - Pardon - informiert man die Schule ebenfalls über eine "vorübergehende Unpässlichkeit"...
Tim T. schrieb: > Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der > Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler > war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der > Gegenseite zu entledigen. Du kannst natürlich auch immer zum Kinderarzt gehen und dein Kind Krankschreiben lassen. (Muss man ja eh, wenn das Kind nicht allein zuhause bleiben kann und beide Eltern arbeiten) Den Krankenschein gibst du dann in der Schule ab, ganz ohne weitere Schriftform. Idealerweise schreibst du noch die Klasse drauf, damit die Sekretärin das nicht ewig suchen muss. Es geht ja nur darum, wo die Fehltage im Zeugnis eingetragen werden: Gibt es etwas schriftliches ist es eben in der Entschuldigt Spalte, gibt es nichts, werden sie in der unentschudligten Fehltage Spalte eingetragen. Bis zur Vorletzten Klasse interessiert diese Spalte sowieso niemanden, also brauchst du auch nichts mitgeben. Es könnte aber sein, dass ab einer gewissen Anzahl unentschudligter Fehltage das Jugendamt auf dich aufmerksam (gemacht) wird. Mit den Facharbeitern dort kannst du dann stundenlang philosophieren, wie deine Sicht der Schuldfrage ist und wer weiß, vielleicht führt das ja zu etwas, und sei es ein Bußgeldbescheid. Manchmal glaube ich ernsthaft, es gibt keine Probleme mehr auf der Welt wenn man sich darüber Gedanken machen muss und das in einem Technikerforum fragt. In Einem Philosophenforum währe das sicher besser aufgehoben.
Ich denke für einen Juristen ist das ganz einfach: gemäß BGB (Schuldrecht) schuldet die Tochter bzw. die Eltern eine Erklärung warum der Unterricht nicht besucht wurde. Legt man den Zettel mit der Erklärung vor, ist die Schuld getilgt. Die "Entschuldigung" erfüllt die Bringschuld einer Erklärung. So wie ich mich von den 100€ entschuld(ig)e, die ich jemand, der sie mir geliehen hat, zurückgebe. Mit "Schuld auf sich laden", "für die Ursache (Krankheit) verantwortlich sein" hat das nichts zu tun. (juristische) Fachsprache weicht halt nun mal von der Umgangssprache ab. Ist übrigens in jeder Fachsprache so...
Christian B. schrieb: > Tim T. schrieb: > Manchmal glaube ich ernsthaft, es gibt keine Probleme mehr auf der Welt > wenn man sich darüber Gedanken machen muss und das in einem > Technikerforum fragt. In Einem Philosophenforum währe das sicher besser > aufgehoben. Philosophen können damit auch nichts damit anfangen. Aber ein Jura-Forum.
Tim T. schrieb: > ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule. Nein, hast du nicht. Du jammerst im dem Thread nur rum. Du bist sicher der Hit auf jeder Party. Um dein Jammern zusammenzufassen: "Ich mag das nicht. Ich find' das doof. Meine Freiheit! Scheiß Staat". Wäääh, wääääh, wääääh. Du diskutierst auf dem Niveau von Reichsbürgern, Qanon und den ranzigen geistigen Leerdenkern die uns so heimsuchen. Aber es gibt Lösungen: Wandere aus. Alleine in Europa gibt es mit Dänemark, Österreich, Finnland, UK und Norwegen fünf Länder in denen es keine Schul- sondern nur eine Bildungspflicht gibt. Aber lass mich raten? Zum Auswandern hast du nicht die Eier. Haben diese penetranten, bei jeder Kleinigkeit (ja, KLEINIGKEIT) jammernden "Scheiß Staat"-Typen nämlich nie. Soooo wichtig ist es dann doch nicht, dass man seinen Arsch wirklich hoch bekommt. Ich meine, sind wir mal ehrlich; F: Warum sind sie ausgewandert? A: Ich wollte keine Entschuldigungszettel mehr für die Schule schreiben! klingt ein bisschen blöd. Es gibt noch eine zweite Lösung: Lass das mit den Entschuldigungsschreiben. Ganz einfach lassen! Zeig "denen da oben" was Sache ist, und was für ein knallharter MoFu du bist wenn es gilt gegenüber dem Staat deine Freiheit keinen Zettel schreiben zu müssen zu verteidigen. Nur denk daran: Play stupid games, win stupid prizes. Gilt übrigens auch für das Eröffnen dummer Threads im Forum. Das hier ist dein Preis dafür.
Rainer Z. schrieb: > @ TO: Ersetze in Deinem Kopf "Entschuldigung" durch "Information". Oder "Benachrichtigung". @Tim. Es gibt doch so viele interessante Dinge. Lohnt es sich denn Zeit darüber zu verschwenden sich über die Mehrdeutigkeit oder die historisch bedingte Verwendung des Worts "Entschuldigung" in diesem Zusammenhanh zu ärgern? Grüße, Udo
Hannes J. schrieb: > Tim T. schrieb: >> ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule. > > Nein, hast du nicht. Du jammerst im dem Thread nur rum. Du bist sicher > der Hit auf jeder Party. Um dein Jammern zusammenzufassen: "Ich mag das > nicht. Ich find' das doof. Meine Freiheit! Scheiß Staat". Wäääh, wääääh, > wääääh. Du diskutierst auf dem Niveau von Reichsbürgern, Qanon und den > ranzigen geistigen Leerdenkern die uns so heimsuchen. Das wird wohl deine Meinung sein. > Aber es gibt Lösungen: Wandere aus. Alleine in Europa gibt es mit > Dänemark, Österreich, Finnland, UK und Norwegen fünf Länder in denen es > keine Schul- sondern nur eine Bildungspflicht gibt. Das steht spätestens an sobald die Tochter mit der Schule fertig ist, nur eben nicht innerhalb der EU. Haus und Grundstück sind bereits im Ausland vorhanden. > Aber lass mich raten? Zum Auswandern hast du nicht die Eier. Haben diese > penetranten, bei jeder Kleinigkeit (ja, KLEINIGKEIT) jammernden "Scheiß > Staat"-Typen nämlich nie. Soooo wichtig ist es dann doch nicht, dass man > seinen Arsch wirklich hoch bekommt. Siehe oben, läuft. > Ich meine, sind wir mal ehrlich; > > F: Warum sind sie ausgewandert? > A: Ich wollte keine Entschuldigungszettel mehr für die Schule schreiben! > > klingt ein bisschen blöd. Ja, wenn es wirklich nur das wäre klar. Aber wie bereits oben geschrieben ist der Drops bereits gelutscht und das Informationsschreiben ist raus, eine Entschuldigung oder genauer eine Bitte um Entschuldigung ist es jedoch nicht. > Es gibt noch eine zweite Lösung: Lass das mit den > Entschuldigungsschreiben. Ganz einfach lassen! Zeig "denen da oben" was > Sache ist, und was für ein knallharter MoFu du bist wenn es gilt > gegenüber dem Staat deine Freiheit keinen Zettel schreiben zu müssen zu > verteidigen. Es geht um den Inhalt und ein "da oben" kann ich bei der Muppetshow nun wirklich nicht erkennen. > Nur denk daran: Play stupid games, win stupid prizes. Und genau darum spiele ich diese Spiele auch nicht mit. > Gilt übrigens auch für das Eröffnen dummer Threads im Forum. Das hier > ist dein Preis dafür. Auch das mag deine Meinung sein. Verglichen mit vielen anderen Foren, kann ich dennoch beim Mikrocontroller.net, zumindest in der Regel, eine leicht überdurchschnittliche Kompetenz (interessanterweise auch auf Gebieten deutlich außerhalb der Elektronik) der involvierten Leute beobachten. Klar gibt es auch hier die Vollpfosten, allerdings dazwischen auch einige Perlen. Aus diesem Grund habe ich die Frage eben hier platziert, an anderen Stellen wären die Antworten noch sinnloser gewesen.
Udo S. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> @ TO: Ersetze in Deinem Kopf "Entschuldigung" durch "Information". > > Oder "Benachrichtigung". > > @Tim. > Es gibt doch so viele interessante Dinge. Lohnt es sich denn Zeit > darüber zu verschwenden sich über die Mehrdeutigkeit oder die historisch > bedingte Verwendung des Worts "Entschuldigung" in diesem Zusammenhanh zu > ärgern? > > Grüße, Udo Wie bereits geschrieben, ist die Sache seit gestern Abend eh erledigt und der Ärger ging bei mir mit dem Schreiben durch die Haustür. Die Antworten die sich konkret auf den Text bezogen haben waren alle sehr ähnlich zu dem was ich bislang immer geschrieben habe, nur eben wie sonst auch ergänzt um die Höflichkeitsfloskeln (SgXY, MfG).
Tim T. schrieb: > ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule. Das Wort hieß ursprünglich "Entschuligungsschreiben", weil die Eltern damit ihre Absicht kundtaten, ihren Nachwuchs temporär aus der Schule herauszunehmen, bzw. damit im Nachhinein eine Begründung für dieses Vorgehen lieferten. Eine übereifrige Sekretärin in einer Schulverwaltung sah darin einen Rechtschreibfehler und wies das Schreiben deswegen zurück. Um weiterer Kritik aus dem Weg zu gehen, betitelten die Eltern das entsprechenden Schreiben fortan nur noch mit "Entschuldigungsschreiben". Da auch viele andere verunsicherte Eltern diesem Beispiel folgten, ist der Begriff mittlerweile etabliert. Aber zum Glück haben wir ja überhaupt keine anderen Probleme ;-)
Ich stimme Dir ja zu, dass es nichts mit moralischer Schuld zu tun hat. Hier bringst Du aber eine weitere Schuld ins Spiel, das beibringen einer Erklärung. Nikolaus S. schrieb: > : gemäß BGB (Schuldrecht) schuldet die Tochter bzw. die Eltern eine > Erklärung warum der Unterricht nicht besucht wurde. > Legt man den Zettel mit der Erklärung vor, ist die Schuld getilgt. Um die geht es aber nicht. Es geht um die Pflicht zum Schulbesuch. Und die kann der Vater nicht entschulden. Er kann nur den Lehrer bitten (auffordern, zwingen, ...) das zu tun. Ganz schlimm sind Schreiben wie: "meine Tochter ist entschuldigt" oder gar "ich entschuldige ..." Natürlich brauche ich den Lehrer nicht bitten. Er kann aus meiner Meldung ("war krank") schließen, dass ich das verlange. Überheblich ist es dennoch. So wie "ich bekomme 5 Brötchen" (statt "ich hätte gerne") oder "es zieht!" statt "können sie bitte das Fenster schließen"
A. S. schrieb: > Nikolaus S. schrieb: >> : gemäß BGB (Schuldrecht) schuldet die Tochter bzw. die Eltern eine >> Erklärung warum der Unterricht nicht besucht wurde. >> Legt man den Zettel mit der Erklärung vor, ist die Schuld getilgt. > > Um die geht es aber nicht. Es geht um die Pflicht zum Schulbesuch. Genau, und deshalb geht es hier nicht um SchulDrecht, sondern um Schulrecht.
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Tim T. schrieb: > Durch die Kommunikation von der Schule an die Eltern mittels schnödem > Papier, vorzugsweise in blauen Umschlägen (gibts die eigentlich immer > noch?). Wer lesen kann, ist auch hier im Vorteil: Percy N. schrieb: > Naja, müssen tun sie das nicht. Im Zweifel gibt es einen gelben, vormals > blauen, Brief. Allerdings wird der Sprössling vermutlich zuvor gewaltig > dafür gezwiebelt, dass seine Eltern nicht spuren oder er die schlechte > Nachricht hintertreibt. So langsam gewinne ich einen Eindruck bzgl des Ursprungs Deiner Probleme. Sie werden sich hier vermutlich nicht lösen lassen. Aber Du hast ja bereits ein vielversprechendes Konzeot entwickelt: Tim T. schrieb: > Das steht spätestens an sobald die Tochter mit der Schule fertig ist, > nur eben nicht innerhalb der EU. Haus und Grundstück sind bereits im > Ausland vorhanden. Alles Gute!
Tim T. schrieb: > es existiert diese Schuld eben einfach nicht. Eben, wenn eine Schuld nicht existiert, wird man von der vermeintlichen Schuld befreit. Das nennt sich Entschuldigung. Liegt doch eine Schuld vor (Schwänzen etc.), dann wird man eben nicht entschuldigt. Wo ist das Problem? Der Begriff "Entschuldigung" als "Befreiung von der Schuld" (hier Schulpflicht) trifft doch exakt den Sachverhalt.
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Yalu X. schrieb: > Das Wort hieß ursprünglich "Entschuligungsschreiben" Man hätte das Wort auch in Entschulungsschreiben umdeklarieren können, um Rechtschreibfehlervermutungen entgegen zu wirken.
Frank M. schrieb: > Wo ist das Problem? Der Begriff "Entschuldigung" als "Befreiung von der > Schuld" (hier Schulpflicht) trifft doch exakt den Sachverhalt. Verständlich, man ist der Schule eine Erklärung schuldig. Probleme gibt's...
Wolfgang R. schrieb: > Verständlich, man ist der Schule eine Erklärung schuldig. Der TO verwechselt die "Bitte um Entschuldigung" mit der "Bitte um Verzeihung". Letzteres ist aber etwas ganz anderes, denn da hat man tatsächlich etwas ausgefressen. Bei einer Entschuldigung aber nicht notwendigerweise.
Jetzt verstehe ich auch, was "querdenken" eigentlich ist... ;-)
Frank M. schrieb: > > Der TO verwechselt die "Bitte um Entschuldigung" mit der "Bitte um > Verzeihung". Letzteres ist aber etwas ganz anderes, denn da hat man > tatsächlich etwas ausgefressen. Bei einer Entschuldigung aber nicht > notwendigerweise. Im ersten Fall ist eine Bitte unangebracht, es sei denn, es handele sich semantisch um den zweiten Fall. Dann aber wäre die Differenzierung sinnlos.
Percy N. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Durch die Kommunikation von der Schule an die Eltern mittels schnödem >> Papier, vorzugsweise in blauen Umschlägen (gibts die eigentlich immer >> noch?). > > Wer lesen kann, ist auch hier im Vorteil: > > Percy N. schrieb: >> Naja, müssen tun sie das nicht. Im Zweifel gibt es einen gelben, vormals >> blauen, Brief. Allerdings wird der Sprössling vermutlich zuvor gewaltig >> dafür gezwiebelt, dass seine Eltern nicht spuren oder er die schlechte >> Nachricht hintertreibt. > > So langsam gewinne ich einen Eindruck bzgl des Ursprungs Deiner > Probleme. Sie werden sich hier vermutlich nicht lösen lassen. Stimmt, irgendwie ist mir diese Antwort durchgerutscht. War wohl noch zu sehr mit deinem durchaus lustigen Posting davor abgelenkt. Aus meiner Sicht ist das Problem gelöst, die Vorschläge zur Formulierung deckten sich soweit ganz gut mit dem was ich bislang verfasst habe, also wird auch weiterhin nach dem gleichen Schema verfasst. Für meinen Geschmack zwar etwas zu knapp, aber damit kann ich im Zweifelsfall leben. > Aber Du hast ja bereits ein vielversprechendes Konzeot entwickelt: > > Tim T. schrieb: >> Das steht spätestens an sobald die Tochter mit der Schule fertig ist, >> nur eben nicht innerhalb der EU. Haus und Grundstück sind bereits im >> Ausland vorhanden. > > Alles Gute! Wird sich zeigen, aber mittlerweile hält mich praktisch nichts mehr hier (in Deutschland), also warum nicht. Und Danke.
> Verständlich, man ist der Schule eine Erklärung schuldig. Die Entschuldigungszettel werden bei der Ausfüllung der Zeugnisse als Beleg gebraucht: "Schultage entschuldigt gefehlt". > Probleme gibt's... Nun mal nicht übertreiben. Wenn wir mal in den Himmel (bzw. Hölle?) kommen, wenn die Händy-ÄPP -wg. tiefentladenem Akku- streikt und wir auch keinen anderen Beleg für's legale Ableben vorweisen können ..., DANN wird's kritisch!
Percy N. schrieb: > Im ersten Fall ist eine Bitte unangebracht, Wenn man höflich ist, darf man seine Entschuldigung durchaus als Bitte formulieren. Für Dich als Hobby-Juristen: Denke doch einfach ans Gericht: "Hohes Gericht, ich bitte, den Angeklagten freizusprechen, da er - wie einwandfrei bewiesen - unschuldig ist". Oder sagt der Verteidiger hier: "Heh Richter, Du musst meinen Mandanten freisprechen, ist doch jezz klar, oder?"
Frank M. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Im ersten Fall ist eine Bitte unangebracht, > > Wenn man höflich ist, darf man seine Entschuldigung durchaus als Bitte > formulieren. > > Für Dich als Hobby-Juristen: > > Denke doch einfach ans Gericht: "Hohes Gericht, ich bitte, den > Angeklagten freizusprechen, da er - wie einwandfrei bewiesen - > unschuldig ist". > > Oder sagt der Verteidiger hier: "Heh Richter, Du musst meinen Mandanten > freisprechen, ist doch jezz klar, oder?" Das ist aber explizit als Ungebühr(liches Verhalten) in § 178 GVG geregelt.
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Thomas K. schrieb: > Kindergarten wieder hier... > Soziale Müll Abladestelle uC Forum Vor allem diskutieren Hobbyjuristen über wohldefinierte Begriffe aus dem Verwaltungsrecht, ohne es zu merken oder mal reinzuschauen (Google machts möglich)... https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-entschuldigungspflicht-in-der-schule-und-verspaetete-abgabe-einer-entschuldigung_159697.html z.B.: „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“ In Bayern taucht das Wort "Entschuldigung" nicht mal in der Schulordnung auf. Da heisst es nur "schriftliche Mitteilung". D.h. es ist eine gesetzliche Pflicht ein Dokument beizubringen ("d.h. man schuldet es"), das eine Abwesenheit incl. Gründen mitteilt. Die im Volksmund so genannte "Entschuldigung" ist die Mitteilung (also der Brief selbst), nicht der Wortlaut oder Inhalt in dem Brief. D.h. der Brief ist eine Entschuldigung, egal ob das Wort "Entschuldigung" oder "Ich entschuldige mich" darin steht. Und gefordert ist weder Höflichkeit noch eine bestimmte Formulierung. Es muss nur der Grund und die Dauer angegeben sein. Ergo reicht wohl, um der Entschuldigungspflicht genüge zu tun, ein Zettel: Mitteilung Name des Kindes: ...... Grund der Abwesenheit: Krankheit Dauer: vom 1.10. bis 8.10. Ort, Datum, Unterschrift (Bitte von einem Juristen der Wahl prüfen lassen.) Alles sind m.E. keine Gründe zum Auswandern (denn in anderen Ländern gibt es auch Bürokratie - nur andere)...
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Mein Sohn war gestern krank, und konnte deshalb nicht am Unterricht teilnehmen. Unterschrift: Meine Mutter.
Achim B. schrieb: > Mein Sohn war gestern krank, und konnte deshalb nicht am Unterricht > teilnehmen. Das Komma ist klasse! Es hätte hier "am Deutsch-Unterricht" heißen müssen ;-)
Tim T. schrieb: > Das ist aber explizit als Ungebühr(liches Verhalten) in § 178 GVG > geregelt. "1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, ..." Wo steht da etwas über Schwarzkittel? https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5428.htm Frank M. schrieb: > Denke doch einfach ans Gericht: "Hohes Gericht, ich bitte, den > Angeklagten freizusprechen, da er - wie einwandfrei bewiesen - > unschuldig ist". Niedlich. So stellt sich der kleine Max das wohl vor, mag sein. Tatsächlich stellen die Beteiligten Anträge, und sie formulieren das auch so. Das angesprochene Gericht soll schließlich keine Gunst gewähren, sondern im Rahmen eines rechtsstaatlich geordneten Verfahrens eine dem Gesetz entsprechende Entscheidung treffen. Bitten kann man da sicherlich auch, zB darum, den Saal zu lüften, die Heizung herunter zu drehen, die Sitzung kurz zu unterbrechen oder Ähnliches.
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ich bin gespannt wann wir die Kinder täglich gesund melden müssen ;-)
Frank M. schrieb: > Achim B. schrieb: > >> Mein Sohn war gestern krank, und konnte deshalb nicht am Unterricht >> teilnehmen. > > Das Komma ist klasse! Es hätte hier "am Deutsch-Unterricht" heißen > müssen ;-) Niemals! Witze mit Gebrauchsanleitung sind für Doofe gedacht, und niemand findet es lustig, wenn er als Doofer behandelt wird.
Percy N. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Das ist aber explizit als Ungebühr(liches Verhalten) in § 178 GVG >> geregelt. > > "1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der > Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer > Ungebühr schuldig machen, ..." > > Wo steht da etwas über Schwarzkittel? > > https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5428.htm Stimmt, die sind tatsächlich nicht aufgeführt.
Tim T. schrieb: > ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule. ich überlegte gerade ob ich eine mir bekannte Lehrerin anrufe, aber manche Fragen sind auch zu unwichtig um deswegen andere zu stören Michael M. schrieb: > Meine Tochter konnte wegen Krankheit vom 01.10.2021 bis zum 08.10.2021 > nicht am Unterricht teilnehmen. > > Unterschrift gefällt mir und ist IMHO ausreichend.
Nikolaus S. schrieb: > Vor allem diskutieren Hobbyjuristen über wohldefinierte Begriffe aus dem > Verwaltungsrecht, ohne es zu merken oder mal reinzuschauen (Google > machts möglich)... > https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-entschuldigungspflicht-in-der-schule-und-verspaetete-abgabe-einer-entschuldigung_159697.html Selbst dem Hobbyjuristen sollte auffallen, dass Zoller seine Einzelmeinung referiert: "Das Schlimme daran ist, dass auch immer mehr Schulämter diesen Unfug mitmachen und teils sogar Gerichte!" a a O.
Tim T. schrieb: > Stimmt, die sind tatsächlich nicht aufgeführt. Es empfiehlt sich, auch die verlinkte Entscheidung zu lesen, und zwar ganz. Mir scheint, dass da ein Verteidiger einen recht pfifffigen Weg gefunden hat, eine ihm nicht genehme Richterin abzuschießen.
Tim T. schrieb: > Wird sich zeigen, aber mittlerweile hält mich praktisch nichts mehr hier > (in Deutschland), also warum nicht. Und Danke. Und warum nicht sofort? Erstmal noch die gute kostenlose Ausbildung mitnehmen? Matthias
Percy N. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Stimmt, die sind tatsächlich nicht aufgeführt. > > Es empfiehlt sich, auch die verlinkte Entscheidung zu lesen, und zwar > ganz. Mir scheint, dass da ein Verteidiger einen recht pfifffigen Weg > gefunden hat, eine ihm nicht genehme Richterin abzuschießen. Ja, den Teil zur Befangenheit hatte ich schon gelesen, nur spielte das für den Sachverhalt, dass ein Anwalt nicht unter den 178 GVG fällt dann keine weitere Rolle, darum bin ich nicht weiter darauf eingegangen. Habe aber mal 2 weitere Urteile dazu gefunden und die Sache scheint wirklich eindeutig zu sein, ein Anwalt kann sich über weite Strecken im Gerichtsaal wie eine Wildsau verhalten. Interessant das wohl immer wieder Richter darauf reinfallen und Ordnungshaft oder Entfernung aus der Hauptverhandlung anordnen.
Matthias S. schrieb: > Tim T. schrieb: >> Wird sich zeigen, aber mittlerweile hält mich praktisch nichts mehr hier >> (in Deutschland), also warum nicht. Und Danke. > > Und warum nicht sofort? > Erstmal noch die gute kostenlose Ausbildung mitnehmen? Zum einen ist diese Ausbildung mittlerweile alles andere als gut und wirklich kostenlos ist sie auch nicht. Für die Schule, wie auch für alle anderen Leistungen nach dem Solidaritätsprinzip, zahle ich seit Jahren einen fürstlichen Beitrag in Form des Spitzensteuersatzes, zugegeben für die vollen 45% reicht es zwar nicht, aber ich denke durchaus das ich (bzw. meine Tochter) jedes Recht habe das von mir mitfinanzierte öffentliche Bildungssystem zu nutzen. In dem Fall geht es eher darum meiner Tochter in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen und nicht mitten in der Schulzeit eine weitere Fremdsprache aufzubürden. Abgesehen davon ist es dann ihre Entscheidung ob sie in DE bleiben will oder nicht.
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Nikolaus S. schrieb: > Ergo reicht wohl, um der Entschuldigungspflicht genüge zu tun, ein > Zettel: Nochmals: a) Es geht nicht um die Pflicht oder Schuld einer Nachricht! Zumal die ja erfolgt, also keiner Entschuldung bedarf. Sondern um die (Bring-)Schuld der Tochter, dem Unterricht beizuwohnen. b) Entschulden kann nur der Lehrer. Die Eltern können darum bitten. Oder es sein lassen. Im einfachsten Fall reicht: A. S. schrieb: > meine Tochter war krank vom 1. - 8.10.2021. Zumindest in NRW ist das sehr klar formuliert, §43-2: >> Ist eine Schülerin [...] verhindert, die Schule zu besuchen, >> so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen >> schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Dem Gesetz ist mit der Nachricht genüge getan. Nett ist das nicht.
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