Forum: Offtopic Entschuldigung für die Schule ohne Schuld


von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Nabend,

ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule.
Mir geht es schon seit Anbeginn der Schulzeit meiner Tochter auf den 
Zeiger das man nach krankheitsbedingtem Fehlen dem Kind eine 
Entschuldigung mit in die Schule geben soll und das obwohl die Schule 
natürlich bereits telefonisch für jeden Tag des Fehlens bereits 
informiert wurde. Insbesondere gefällt mir hierbei nicht, das man sich 
für etwas Entschuldigt an dem man keine Schuld trägt und dann noch in 
der üblichen Formulierung darum bittet, dass das Fehlen entschuldigt 
wird.
Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der 
Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler 
war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der 
Gegenseite zu entledigen.

Aus diesem Grund hätte ich gerne gewusst ob jemandem eine Formulierung 
dafür einfällt ein entsprechendes Schreiben zu verfassen ohne die Wörter 
Bitte, Entschuldigung und entschuldigen zu benutzen und trotzdem eine 
gewisse Höflichkeit zu wahren.

PS: Mir ist natürlich klar, dass im üblichen Gebrauch, gerade an 
Schulen, niemand mehr auf solche Feinheiten achtet und entsprechende 
Schreiben einfach gewohnheitsmäßig abgeliefert werden.

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Tim T. schrieb:
> ...hätte ich gerne gewusst, ob jemandem eine Formulierung dafür einfällt:

Meine Tochter konnte wegen Krankheit vom 01.10.2021 bis zum 08.10.2021 
nicht am Unterricht teilnehmen.

Unterschrift

Es geht ja nur darum, dass die Schule etwas schriftliches zum Abheften 
hat.

von Michael B. (laberkopp)


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Tim T. schrieb:
> Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der
> Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler
> war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der
> Gegenseite zu entledigen.

Du solltest noch mal die Schule besuchen.

Nicht du musst dich entschuldigen.

Sondern dein Kind hat Schuld auf sich geladen in dem es der Schule 
fernblieb.

Du entschuldigst dein Kind vom Fernbleiben, weil du einen guten Grund 
nennst.


Und ja, das wollen die schriftlich, wird möglicherweise abgeheftet, 
nicht telefonisch.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Michael M. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> ...hätte ich gerne gewusst, ob jemandem eine Formulierung dafür einfällt:
>
> Meine Tochter konnte wegen Krankheit vom 01.10.2021 bis zum 08.10.2021
> nicht am Unterricht teilnehmen.
>
> Unterschrift
>
> Es geht ja nur darum, dass die Schule etwas schriftliches zum Abheften
> hat.

So ähnlich hab ich es bislang gehalten, fand die Formulierung aber etwas 
knapp. Mit dem Abheften könntest du recht haben, anstatt man einfach die 
Gesprächsnotiz vermerkt, braucht man in DE natürlich wieder was 
gerichtsfestes.

von A. S. (Gast)


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Michael M. schrieb:
> Meine Tochter konnte wegen Krankheit vom 01.10.2021 bis zum 08.10.2021
> nicht am Unterricht teilnehmen.

zu geschwätzig:

meine Tochter war krank vom 1. - 8.10.2021.

von Percy N. (vox_bovi)


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Tim T. schrieb:
> So ähnlich hab ich es bislang gehalten, fand die Formulierung aber etwas
> knapp. Mit dem Abheften könntest du recht haben, anstatt man einfach die
> Gesprächsnotiz vermerkt, braucht man in DE natürlich wieder was
> gerichtsfestes.

Es mag Dich verblüffen, aber das Ganze nennt sich "Schriftform" und 
erleichtert die Aktenführung ungemein. Quod non est in actis non est in 
mundo.

https://de.wikipedia.org/wiki/Quod_non_legitur

von Kolja L. (kolja82)


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A. S. schrieb:
> meine Tochter war krank vom 1. - 8.10.2021.

Ich hoffe es geht ihr wieder besser?

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der
>> Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler
>> war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der
>> Gegenseite zu entledigen.
>
> Du solltest noch mal die Schule besuchen.
>
> Nicht du musst dich entschuldigen.

Das es nicht um mich geht, sollte klar sein, aber auch mein Kind trifft 
keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig 
möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus.


> Sondern dein Kind hat Schuld auf sich geladen in dem es der Schule
> fernblieb.

Dafür müsste formell erst einmal eine Schuld existieren, sie aber aus 
dem oben genannten Grund nicht existieren kann.

>
> Du entschuldigst dein Kind vom Fernbleiben, weil du einen guten Grund
> nennst.

Nein, ich nenne den Grund aus dem klar wird das keine Schuld vorliegt 
und gut ist.

>
> Und ja, das wollen die schriftlich, wird möglicherweise abgeheftet,
> nicht telefonisch.

Ja, Papiertigerland.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> So ähnlich hab ich es bislang gehalten, fand die Formulierung aber etwas
>> knapp. Mit dem Abheften könntest du recht haben, anstatt man einfach die
>> Gesprächsnotiz vermerkt, braucht man in DE natürlich wieder was
>> gerichtsfestes.
>
> Es mag Dich verblüffen, aber das Ganze nennt sich "Schriftform" und
> erleichtert die Aktenführung ungemein. Quod non est in actis non est in
> mundo.
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Quod_non_legitur

Habe grob im Hinterkopf, dass dies seit den Reichsjustizgesetzen von 
18xx geändert wurde...

Aber wir driften etwas ab.

: Bearbeitet durch User
von Gustl B. (-gb-)


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Tim T. schrieb:
> beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus.

Und genau deshalb gibt es für den Krankheitsfall das Attest. Eine 
Entschuldigung ist für den Fall, dass Hausaufgaben vergessen wurden, der 
Bus verpasst wurde, der Turnbeuten vergessen wurde, ...

von A. S. (Gast)


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Tim T. schrieb:
> aber auch mein Kind trifft
> keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig
> möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus.

Keine Ahnung, ob Du trollst.

Aber "Entschulden" tut natürlich der Lehrer.

Deine "Entschuldigung" ist eine "Bitte um Entschuldung".

Dass Dich oder Deine Tochter keine strafrechtliche oder disziplinarische 
Schuld trifft, geschenkt. Trotzdem "schuldet" sie den Besuch, so wie ein 
Mieter den Mietzins "schuldet".

Und der Lehrer tut genau das: Er entschuldet entweder (vermerkt als 
"entschuldigte" Fehlstunden) oder nicht (vermerkt als "unentschuldigt").

Und das man um etwas bittet, ... das ist nun mal auch in Deutschland 
normal, selbst wenn ich zahlen soll oder so.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Michael M. schrieb:
> Es geht ja nur darum, dass die Schule etwas schriftliches zum Abheften
> hat.

Die Unterschrift ist dabei wichtig. Mündlich zählt nicht, weil zu häufig 
die Schüler jemanden fanden aus der Verwandschaft, der anrief oder in 
der Schwänzergruppe fand sich jemand der eine gute Erwachsenenstimme 
miemen konnte. keine Schulsekretärin kann die Stimme aller Eltern 
kennen. Sprachaufzeichnungen helfen heute auch nicht mehr, denn heute 
gibt es schon zu gute SW um jede Stimme zu immitieren.

von Gustl B. (-gb-)


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Und dann braucht die Schule natürlich etwas Schriftliches und zwar als 
Absicherung. Die Schule will sicher gehen, dass die Eltern wissen, dass 
ihr Kind nicht in der Schule war.
Die meisten Kinder betrifft das nicht, aber es gibt auch welche, die 
nicht zur Schule gehen und das nicht ihren Eltern sagen oder diese 
anlügen. Genau dafür dient das. Die Eltern bestätigen, dass ihnen das 
Fernbleiben bekannt ist und dass es dafür einen Grund gibt. Das hat 
nichts mit Entschuldigung zu tun und muss da auch nicht dabei stehen.

von Walta S. (walta)


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Dieses denken, dass einen Entschuldigung etwas mit Schuld und 
Schuldeingeständnis zu tun hat geht mir auf den Wecker. Sich zu 
Entschuldigen ist eine Form der Höflichkeit. Man begibt sich damit 
keinesfalls in eine Abhängigkeit von einem anderen und hofft von diesem 
von seiner Schuld freigesprochen zu werden.

Ob und ab wann die Schule eine schriftliche Bestätigung, eine 
Entschuldigung, verlangt obliegt der Schule. Im Text genügt der Name und 
die Zeitdauer - fertig. Der Begriff Entschuldigung ist einfach ein sehr 
alter Begriff. Es hat noch nie jemand es für Notwendig befunden einen 
neuen Namen zu finden.

Hr. Strolchi, ich brauche eine Entschuldigung für gestern
grüße
R. Klug

Susi war gestern krank.
Grüße
G. Strolchi

walta

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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A. S. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> aber auch mein Kind trifft
>> keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig
>> möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus.
>
> Keine Ahnung, ob Du trollst.

Keineswegs.

> Aber "Entschulden" tut natürlich der Lehrer.

Ein Lehrer kann aber nur eine Schuld entschuldigen und diese liegt aus 
oben genannten Gründen einfach nicht vor.

> Deine "Entschuldigung" ist eine "Bitte um Entschuldung".

Und genau darum geht es mir ja, ich bitte eben nicht, weil es keinen 
Grund dafür gibt, es existiert diese Schuld eben einfach nicht. Im 
Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden.

> Dass Dich oder Deine Tochter keine strafrechtliche oder disziplinarische
> Schuld trifft, geschenkt. Trotzdem "schuldet" sie den Besuch, so wie ein
> Mieter den Mietzins "schuldet".

Und diese Form von "Schuld" wird in diesem Fall durch eine Erklärung 
meinerseits getilgt, ebenso wie beim Mieter die "Schuld" durch das 
zahlen des Mietzinses.

>
> Und der Lehrer tut genau das: Er entschuldet entweder (vermerkt als
> "entschuldigte" Fehlstunden) oder nicht (vermerkt als "unentschuldigt").

Nein, das würde ihm einen Entscheidungsspielraum zumessen, den er bei 
entsprechender Sachlage einfach nicht hat, darum ist eine Bitte hierfür 
auch nicht erforderlich.

> Und das man um etwas bittet, ... das ist nun mal auch in Deutschland
> normal, selbst wenn ich zahlen soll oder so.

Darüber kann man geteilter Ansicht sein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Gustl B. schrieb:
> Und dann braucht die Schule natürlich etwas Schriftliches und zwar als
> Absicherung. Die Schule will sicher gehen, dass die Eltern wissen, dass
> ihr Kind nicht in der Schule war.

Es handelt sich eher um Bequemlichkeit. Sicherlich wäre es auch möglich, 
an jeder Schule einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzustellen, 
dessen Aufgabe es wäre, die von Personensorgeberechtigten mitgeteilten 
Hinderungsgründe für den Schulbesuch schulpflichtiger Minderjähriger 
aufzunehmen, zu beurkunden und zur Akte zu nehmen.

Dann müsste halt der oder die Personensorgebrechtigte die Schule 
aufsuchen, dort den Urkundsbeamten ansprechen und die geeigneten 
Erklärungen nach Erklärung über seine Person - und deren Nachweis durch 
Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises - abgeben und zu Protokoll 
nehmen lassen. Mit diesem Modell habe ich bisher keine Erfahrungen 
sammeln können oder gar müssen, aber mir schwant bereits bei der 
Schilderung, dass mir das übliche Verfahren eher zudagt.

Tim mag das anders sehen.

: Bearbeitet durch User
von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Walta S. schrieb:
> Dieses denken, dass einen Entschuldigung etwas mit Schuld und
> Schuldeingeständnis zu tun hat geht mir auf den Wecker. Sich zu
> Entschuldigen ist eine Form der Höflichkeit. Man begibt sich damit
> keinesfalls in eine Abhängigkeit von einem anderen und hofft von diesem
> von seiner Schuld freigesprochen zu werden.

Und mir geht diese heuchlerische Art auf die Nerven, wenn sich immer für 
jeden Scheiß entschuldigt wird. Meiner Ansicht nach entwertet das die 
Entschuldigungen in Situationen, in denen sie tatsächlich angebracht 
wären.

> Ob und ab wann die Schule eine schriftliche Bestätigung, eine
> Entschuldigung, verlangt obliegt der Schule. Im Text genügt der Name und
> die Zeitdauer - fertig. Der Begriff Entschuldigung ist einfach ein sehr
> alter Begriff. Es hat noch nie jemand es für Notwendig befunden einen
> neuen Namen zu finden.

Der erste Teil ist klar und unbestritten und durch das Schulgesetz 
gedeckt. Nur finde ich das bei alldem Sprachgeschwurbel was man 
mittlerweile so erdulden muss, es auch keine Positionierung 
(Bittsteller/Gewährer) mehr im Sprachgebrauch bei üblichen, rein 
formellen Vorgängen geben sollte.

von A. S. (Gast)


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Tim T. schrieb:
> Ein Lehrer kann aber nur eine Schuld entschuldigen und diese liegt aus
> oben genannten Gründen einfach nicht vor.

Doch. Nur halt nicht in dem ethischen Sinne wie Du vielleicht meinst. 
Eher in diesem Sinne: https://de.wikipedia.org/wiki/Schuld_(Privatrecht)

Tim T. schrieb:
> Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden.
Natürlich. Eine (Auf-)Forderung oder Anweisung genauso.

Tim T. schrieb:
> Und diese Form von "Schuld" wird in diesem Fall durch eine Erklärung
> meinerseits getilgt, ebenso wie beim Mieter die "Schuld" durch das
> zahlen des Mietzinses.

Du kannst die Schuld (Schulbesuch Deiner Tochter) tilgen, indem Du einen 
Schrieb aufsetzt? Und beim Mietzins geht das nicht?

Ganz bestimmt nicht. Du kannst darum bitten. Oder auch fordern. Notfalls 
richterlich.

von Gustl B. (-gb-)


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Percy N. schrieb:
> Es handelt sich eher um Bequemlichkeit.

Du meinst die Tatsache, dass man das schlicht per unterschriebenem Blatt 
mit Text regeln kann? Klar ist das einfacher. Irgendwie will man das 
eben lösen, dass die Schule eine Bestätigung der Eltern bekommt. Das ist 
wie bei schlechten Noten, auch da diese müssen Eltern zur Kenntnis 
nehmen und unterschreiben.

Tim T. schrieb:
> Und mir geht diese heuchlerische Art auf die Nerven,

Das musst du nicht machen. Schreibe das eben ohne Entschuldigung. Und 
wenn es genug Leute genauso tun, dann wird das auch das neue Normal 
werden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Gustl B. schrieb:
> Das ist wie bei schlechten Noten, auch da diese müssen Eltern zur
> Kenntnis nehmen und unterschreiben.

Naja, müssen tun sie das nicht. Im Zweifel gibt es einen gelben, vormals 
blauen, Brief. Allerdings wird der Sprössling vermutlich zuvor gewaltig 
dafür gezwiebelt, dass seine Eltern nicht spuren oder er die schlechte 
Nachricht hintertreibt. Wer wird das seinem Kind antun wollen?

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:

> Dann müsste halt der oder die Personensorgebrechtigte die Schule
> aufsuchen, dort den Urkundsbeamten ansprechen und die geeigneten
> Erklärungen nach Erklärung über seine Person - und deren Nachweis durch
> Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises - abgeben und zu Protokoll
> nehmen lassen. Mit diesem Modell habe ich bisher keine Erfahrungen
> sammeln können oder gar müssen, aber mir schwant bereits bei der
> Schilderung, dass mir das übliche Verfahren eher zudagt.
>
> Tim mag das anders sehen.

YMMD! Eventuell noch ergänzen durch ALLE(!) Personensorgeberechtigte...

Meine Überlegung ging aber eher in eine andere Richtung, eben bei einer, 
wobei in Fällen, in denen nach üblichen Maßstäben als gesichert 
angenommen werden kann, dass der oder die Personensorgeberechtigte am 
Telefon ist, einfach eine Gesprächsnotiz in die (digitale) Schülerakte 
kommt. Aber ja, mir ist natürlich klar das es wieder Probleme aufwirft 
in Fällen wo es um die Fehltage des Schülers geht und die Eltern (im 
Zweifel vor Gericht) abstreiten das er wirklich so oft gefehlt hat.

von A. S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Sicherlich wäre es auch möglich,
> an jeder Schule einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzustellen,
> dessen Aufgabe es wäre, die von Personensorgeberechtigten mitgeteilten
> Hinderungsgründe für den Schulbesuch schulpflichtiger Minderjähriger
> aufzunehmen, zu beurkunden und zur Akte zu nehmen.

Das würde dem TO ja nicht reichen. Ihm geht es nicht um die Form, 
sondern um die Macht. Er möchte mit seiner Feststellung den Akt der 
Entschuldung selbst vornehmen und nicht dem Verantwortlichen 
(Klassenlehrer) überlassen.

Vermutlich wurde seinem Wunsch bisher immer entsprochen, so dass er 
daraus den Anspruch ableitet, selber über die Schulpflicht seines Kindes 
bestimmen zu können.

(O.T.: Vor mir vorm Wahlbüro standen Vater und Tochter. Da max. 2 Wähler 
erlaubt waren, und noch einer drin war, durfte seine Tochter rein. Als 
der andere raus war, wollte der Vater hinterher: Er habe schon gewählt 
und wolle jetzt nur zu seiner Tochter. (?!?!?) Der Wahlvorsitzende 
erklärte, dass es geheim sei. "Aber es ist meine Tochter".

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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A. S. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden.
> Natürlich. Eine (Auf-)Forderung oder Anweisung genauso.
>
> Tim T. schrieb:
>> Und diese Form von "Schuld" wird in diesem Fall durch eine Erklärung
>> meinerseits getilgt, ebenso wie beim Mieter die "Schuld" durch das
>> zahlen des Mietzinses.
>
> Du kannst die Schuld (Schulbesuch Deiner Tochter) tilgen, indem Du einen
> Schrieb aufsetzt? Und beim Mietzins geht das nicht?
>
> Ganz bestimmt nicht. Du kannst darum bitten. Oder auch fordern. Notfalls
> richterlich.

Genau aus diesem Grund habe ich die Schuld in Anführungszeichen gesetzt. 
Mir ist schon klar das die Schuld sich auf die Leistungspflicht bezieht 
nur besteht diese explizit nicht bei besonderen Fällen, zu denen unter 
Anderem auch Krankheit zählt. Somit ist die Aussetzung der Pflicht zur 
Leistung in diesen Fällen eine direkte Konsequenz des Vorliegens der 
Krankheit und der Schrieb dient lediglich der Information über diesen 
Sachverhalt.
Nur weil eine Seite der Meinung ist das eine Schuld vorliegt, wird diese 
dadurch nicht real.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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A. S. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Sicherlich wäre es auch möglich,
>> an jeder Schule einen Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzustellen,
>> dessen Aufgabe es wäre, die von Personensorgeberechtigten mitgeteilten
>> Hinderungsgründe für den Schulbesuch schulpflichtiger Minderjähriger
>> aufzunehmen, zu beurkunden und zur Akte zu nehmen.
>
> Das würde dem TO ja nicht reichen. Ihm geht es nicht um die Form,
> sondern um die Macht. Er möchte mit seiner Feststellung den Akt der
> Entschuldung selbst vornehmen und nicht dem Verantwortlichen
> (Klassenlehrer) überlassen.

Es bleibt dabei, der Klassenlehrer hat bei vorgenannter Sachlage keinen 
Entscheidungsspielraum.

>
> Vermutlich wurde seinem Wunsch bisher immer entsprochen, so dass er
> daraus den Anspruch ableitet, selber über die Schulpflicht seines Kindes
> bestimmen zu können.

Natürlich nicht, nur eben exakt entlang des Schulgesetzes und der 
zugehörigen Erlasse.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Tim T. schrieb:
> es existiert diese Schuld eben einfach nicht.

Es besteht hier die Schulpflicht. Also besteht die Pflicht das Kind in 
die Schule zu schicken. Wird das Kind nicht zur Schule geschickt, so 
liegt ein Verschulden durch nichtnachkommen der Pflichten vor.

Daher bittest Du um Entschuldigung Deiner Pflichten nicht nachgekommen 
zu sein und nennst einen Entschuldigungsgrund.

> Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden.

Das gibt es in der Form, dass ein Krankenkontrolleur (in dem Falle die 
Polizei) zu Dir geschickt wird, weil Deine mündlichen und spätere 
schriftlichen Mitteilung nicht (mehr) akzeptiert wird, oder man Dich zur 
Unterschriftenprobe und zur nochmaligen Bestätigung aller vorgelegten 
Entschuldigung in die Schule einbestellt und verlangt Dich auszuweisen.

von Thomas E. (thomase)


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Tim T. schrieb:
> Das es nicht um mich geht, sollte klar sein, aber auch mein Kind trifft
> keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig
> möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus.

Was jaulst du hier eigentlich rum? Geh mit deiner Tochter zum Arzt und 
lass dir ein Attest ausstellen. Da steht dann nur drin, daß sie nicht in 
der Lage war, die Schule zu besuchen. Da das vom Arzt ist, schliesst die 
Schule dann, daß sie wohl krank war und nicht irgendwer geheiratet hat, 
der Hund gestorben ist, die Reise nach Malle zwei Tage vor Ferienbeginn 
300€ billiger oder das Fahrrad kaputt war. Wenn dir das zu aufwendig 
ist, schreibst du einfach eine Entschuldigung. Mit den in diesem unserem 
Kulturkreis üblichen Höflichkeitsfloskeln.

: Bearbeitet durch User
von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Dieter D. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> es existiert diese Schuld eben einfach nicht.
>
> Es besteht hier die Schulpflicht. Also besteht die Pflicht das Kind in
> die Schule zu schicken. Wird das Kind nicht zur Schule geschickt, so
> liegt ein Verschulden durch nichtnachkommen der Pflichten vor.
>
> Daher bittest Du um Entschuldigung Deiner Pflichten nicht nachgekommen
> zu sein und nennst einen Entschuldigungsgrund.

Um mich selber zu zitieren:"Mir ist schon klar das die Schuld sich auf 
die Leistungspflicht bezieht nur besteht diese explizit nicht bei 
besonderen Fällen, zu denen unter Anderem auch Krankheit zählt. Somit 
ist die Aussetzung der Pflicht zur Leistung in diesen Fällen eine 
direkte Konsequenz des Vorliegens der Krankheit und der Schrieb dient 
lediglich der Information über diesen Sachverhalt."

>
>> Im Übrigen kann eine Bitte abgelehnt werden.
>
> Das gibt es in der Form, dass ein Krankenkontrolleur (in dem Falle die
> Polizei) zu Dir geschickt wird, weil Deine mündlichen und spätere
> schriftlichen Mitteilung nicht (mehr) akzeptiert wird, oder man Dich zur
> Unterschriftenprobe und zur nochmaligen Bestätigung aller vorgelegten
> Entschuldigung in die Schule einbestellt und verlangt Dich auszuweisen.

Nein, dafür ist grundsätzlich ein begründeter Verdacht seitens der 
Schule erforderlich, aber genau um diesen Fall geht es hier in keinster 
Weise und spielt darum auch keine Rolle. Des Weiteren habe ich nicht die 
geringste Lust auf dein Geschwafel weiter einzugehen. Für eine 
Begründung lies dir einfach deine Beiträge in verschiedenen Threads in 
der Vergangenheit durch.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Thomas E. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Das es nicht um mich geht, sollte klar sein, aber auch mein Kind trifft
>> keine Schuld, da schuldhafte Handeln nur ist vorsätzlich oder fahrlässig
>> möglich ist; beides scheidet im Falle einer Krankheit aber aus.
>
> Was jaulst du hier eigentlich rum? Geh mit deiner Tochter zum Arzt und
> lass dir ein Attest ausstellen. Da steht dann nur drin, daß sie nicht in
> der Lage war, die Schule zu besuchen. Da das vom Arzt ist, schliesst die
> Schule dann, daß sie wohl krank war und nicht irgendwer geheiratet hat,
> der Hund gestorben ist, die Reise nach Malle zwei Tage vor Ferienbeginn
> 300€ billiger oder das Fahrrad kaputt war. Wenn dir das zu aufwendig
> ist, schreibst du einfach eine Entschuldigung. Mit den in diesem unserem
> Kulturkreis üblichen Höflichkeitsfloskeln.

Nö, da würden sowohl ich als auch der Arzt sich bedanken wenn jedesmal 
für solche Lapalien ein Attest geschrieben werden müsste. Es geht 
einfach nur um die Formulierung für eine banale Erklärung für die Schule 
im Krankheitsfall.
Warum dafür anderenfalls die "in diesem unserem Kulturkreis üblichen 
Höflichkeitsfloskeln" verwendet werden müssen erschließt sich mir 
dadurch nicht.
Aber wie dem auch sei, die Mitteilung ist mittlerweile verfasst und geht 
zur Schule, auch ohne dabei wie ein Bittsteller zu klingen und ein 
antiquiertes Rollenbild gegenüber der Schule zu zementieren.

: Bearbeitet durch User
von Thomas E. (thomase)


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Tim T. schrieb:
> Aber wie dem auch sei, die Mitteilung ist mittlerweile verfasst und geht
> zur Schule, auch ohne dabei wie ein Bittsteller zu klingen und ein
> antiquiertes Rollenbild gegenüber der Schule zu zementieren.

Ja, dann mach das doch. Dann hast du es der Schule und dem ganzen System 
ja richtig gezeigt. Und wir wissen alle, daß du es ihnen gezeigt hast. 
Fühl dich auf die Schulter geklopft.

von Percy N. (vox_bovi)


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Tim T. schrieb:
> Aber ja, mir ist natürlich klar das es wieder Probleme aufwirft in
> Fällen wo es um die Fehltage des Schülers geht und die Eltern (im
> Zweifel vor Gericht) abstreiten das er wirklich so oft gefehlt hat.

Nein, das eigentliche Problem besteht darin, dass die Schule nicht 
nachweisen können wird, die Personensorgebrechtigten rechtzeitig und 
vollständig über Versäumnisse des Schülers informiert zu haben.

Anders, als Du zu glauben scheinst, ist es für allfälluge Ansprüche des 
Schülers von Vorteil, wenn sein Schulversagen darauf beruht, dass er 
häufig und umfassend geschwänzt hat, ohne dass seine 
Personensorgebrechtigten informiert wurden.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Eine Entschuldigung (Fehlmeldung) ist eben nicht das gleiche wie eine 
Entschuldigung (Abbitte).
Engstirnig, wer für jeden Begriff nur eine Bedeutung akzeptiert.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Aber ja, mir ist natürlich klar das es wieder Probleme aufwirft in
>> Fällen wo es um die Fehltage des Schülers geht und die Eltern (im
>> Zweifel vor Gericht) abstreiten das er wirklich so oft gefehlt hat.
>
> Nein, das eigentliche Problem besteht darin, dass die Schule nicht
> nachweisen können wird, die Personensorgebrechtigten rechtzeitig und
> vollständig über Versäumnisse des Schülers informiert zu haben.

Warum der Kommunikationsweg von der Schule an die 
Personensorgebrechtigten davon betroffen sein soll, erschließt sich mir 
nicht. Von wem die Schule die Information bekommen hat, das der Schüler 
gefehlt hat, ist letztlich ja nicht von Belang für eine rechtzeitige 
Information an die Eltern.

> Anders, als Du zu glauben scheinst, ist es für allfälluge Ansprüche des
> Schülers von Vorteil, wenn sein Schulversagen darauf beruht, dass er
> häufig und umfassend geschwänzt hat, ohne dass seine
> Personensorgebrechtigten informiert wurden.

Der Teil ist klar, aber unabhängig vom Autor der Entschuldigungen.
Das die Schule auch fernmündliche Mitteilungen in die Schülerakte 
aufnehmen müsste, hatte ich oben bereits erwähnt.

von Unbekannt U. (Gast)


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Thomas E. schrieb:
> Ja, dann mach das doch. Dann hast du es der Schule und dem ganzen System
> ja richtig gezeigt. Und wir wissen alle, daß du es ihnen gezeigt hast.
> Fühl dich auf die Schulter geklopft.

Pure Polemik,

Es ist schon richtig, prägnante und selbstbewusste Aussagen zur Sache zu 
formulieren:

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> mein Kind, Vorname Nachname, konnte vom xx.xx.xxxx bis
> einschließlich xx.xx.xxxx aus gesundheitlichen Gründen nicht
> am Unterricht teilnehmen.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
> Unterschrift

Da benötigt es kein "leider", kein "bitten um Entschuldigung" etc. Da 
ist auch nichts unhöflich, sondern ganz im Gegenteil, kurz und sachlich, 
ohne Tam-Tam.

Wer es etwas "wärmer" haben möchte, kann eine (kurze) Floskel zur 
Einführung in die Thematik verwenden, und evtl. eine Floskel am Ende, 
z.B.:

> Sehr geehrte(r) Xyz,
>
> gerne bestätige ich Ihnen, dass meine Tochter/Sohn, Vorname Nachname,
> vom xx.xx.xxxx bis einschließlich xx.xx.xxxx aus gesundheitlichen
> Gründen nicht am Unterricht teilnehmen konnte.
>
> Bei Fragen erreichen Sie mich unter: 012345 67890123
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
> Unterschrift

Und ein "Bitte" verwendet man für Aufforderungen, dass jemand etwas 
machen sollen. Aber die Aufforderung selbst ist ja schon recht direkt, 
spielt in unserem Kulturkreis zwar keine so große Rolle, kann man aber 
auch oft völlig problemlos umformulieren.

von Richard H. (richard_h27)


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A. S. schrieb:
> Und das man um etwas bittet, ... das ist nun mal auch in Deutschland
> normal, selbst wenn ich zahlen soll oder so.

Da gibt es aber so eine Drückerorganisation, die sich heuchlerisch 
Beitragservice nennt, die von Anfang an fordernd auftritt, auch für 
nicht beanspruchte Leistungen.

von Mani W. (e-doc)


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Tim T. schrieb:
> Insbesondere gefällt mir hierbei nicht, das man sich
> für etwas Entschuldigt an dem man keine Schuld trägt und dann noch in
> der üblichen Formulierung darum bittet, dass das Fehlen entschuldigt
> wird.

Ich habe keine Kinder, aber ich war eines von dreien in den 60 und 70 er
Jahren des vorigen Jahrtausends, und da war dieser Schwachsinn schon 
Mode...

> Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der
> Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler
> war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der
> Gegenseite zu entledigen.

"Normal" wären jetzt drei "Vater Unser"...
;-))
>
> Aus diesem Grund hätte ich gerne gewusst ob jemandem eine Formulierung
> dafür einfällt ein entsprechendes Schreiben zu verfassen ohne die Wörter
> Bitte, Entschuldigung und entschuldigen zu benutzen und trotzdem eine
> gewisse Höflichkeit zu wahren

Aber es gibt nichts zu entschuldigen, sondern einfach eine
"Feststellung" zu schreiben:

Bsp.: Mein Kind war krank, es gibt dazu nicht mehr zu sagen, und
      bitte tragen sie die "Fehlstunden" als Krankheit oder
      Unpässlichkeit ein...

      Danke für Ihr Verständnis!
      mfg

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Richard H. schrieb:
> Da gibt es aber so eine Drückerorganisation, die sich heuchlerisch
> Beitragservice nennt, die von Anfang an fordernd auftritt, auch für
> nicht beanspruchte Leistungen.

Du irrst.

Anders als Gebühren werden Beiträge nicht für die Erbringung von 
Leistungen erhoben.

von Percy N. (vox_bovi)


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Tim T. schrieb:
> Warum der Kommunikationsweg von der Schule an die
> Personensorgebrechtigten davon betroffen sein soll, erschließt sich mir
> nicht.
Das ist schade.
> Von wem die Schule die Information bekommen hat, das der Schüler
> gefehlt hat, ist letztlich ja nicht von Belang für eine rechtzeitige
> Information an die Eltern.
Das merkt im Zweifel der unterrichtende Lehrer ganz allein. Aber was hat 
das damit zu tun, dass in geeigneter Weise sichergestellt und 
dokumentiert sein muss, dass die Personensorgebrechtigten tatsächlich 
rechtzeitig und unfassend über Fehlzeiten informiert waren?

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Warum der Kommunikationsweg von der Schule an die
>> Personensorgebrechtigten davon betroffen sein soll, erschließt sich mir
>> nicht.
> Das ist schade.
>> Von wem die Schule die Information bekommen hat, das der Schüler
>> gefehlt hat, ist letztlich ja nicht von Belang für eine rechtzeitige
>> Information an die Eltern.
> Das merkt im Zweifel der unterrichtende Lehrer ganz allein. Aber was hat

Eben.

> das damit zu tun, dass in geeigneter Weise sichergestellt und
> dokumentiert sein muss, dass die Personensorgebrechtigten tatsächlich
> rechtzeitig und unfassend über Fehlzeiten informiert waren?

Durch die Kommunikation von der Schule an die Eltern mittels schnödem 
Papier, vorzugsweise in blauen Umschlägen (gibts die eigentlich immer 
noch?).
OT: Es ist zwar ein offensichtlicher Tippfehler, aber das "unfassend" 
hat mir schon ein lächeln zur späten Stunde ins Gesicht gezaubert.

Also zusammengefasst: Eltern rufen in der Schule an und "Entschuldigen" 
das fehlen an diesem Tag, zusätzlich bemerkt der Lehrer das fehlen des 
Schülers und notiert es im Klassenbuch. Bei der wie auch immer gearteten 
(monatlichen?) Auswertung des Klassenbuches wird festgestellt das der 
Schüler übermäßig oft (nach welchen Grenzwerten auch immer) fehlt und 
per Briefpost werden die Eltern darüber informiert das dieses zu 
Problemen führen könnte. Statt einer regelmäßigen Auswertung kann 
natürlich auch eine Anlass bezogene Auswertung erfolgen, in der Regel 
sollten die Lehrer ja auch ihre Pappenheimer kennen.

: Bearbeitet durch User
von Mani W. (e-doc)


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Mani W. schrieb:
> Bsp.: Mein Kind war krank, es gibt dazu nicht mehr zu sagen, und
>       bitte tragen sie die "Fehlstunden" als Krankheit oder
>       Unpässlichkeit ein...
>
>       Danke für Ihr Verständnis!
>       mfg

Da ja kein "Bitte" vorkommen soll, hätte ich noch einen Vorschlag:

"Mein Kind ist/war krank, es gibt dazu nicht mehr zu sagen, und
mögen Sie die Fehlstunden als Krankheit oder Unpässlichkeit 
eintragen..."

Danke für Ihre Kooperation!

Mfg

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Thorsten M. schrieb:
> Eine Entschuldigung (Fehlmeldung) ist eben nicht das gleiche wie eine
> Entschuldigung (Abbitte).
> Engstirnig, wer für jeden Begriff nur eine Bedeutung akzeptiert.

Ja.

@ TO: Ersetze in Deinem Kopf "Entschuldigung" durch "Information".

Also nicht einmal an "Begründung" oder "Meldung" denken, was etwas 
Rechtfertigendes und Verpflichtendes implizieren würde.

Thomas E. schrieb:
> [...] daß sie wohl krank war und nicht irgendwer geheiratet hat,
> der Hund gestorben ist, die Reise nach Malle zwei Tage vor Ferienbeginn
> 300€ billiger oder das Fahrrad kaputt war.

Besser, in diesen letztgenannten Fällen entschuldigt, - Pardon - 
informiert man die Schule ebenfalls über eine "vorübergehende 
Unpässlichkeit"...

von Christian B. (luckyfu)


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Tim T. schrieb:
> Nach meinem Verständnis erwächst eine Entschuldigung aus dem Versuch der
> Gegenseite mitzuteilen, dass man einsieht, dass eine Handlung ein Fehler
> war und darum versucht sich der aufgeladenen Schuld durch Vergebung der
> Gegenseite zu entledigen.

Du kannst natürlich auch immer zum Kinderarzt gehen und dein Kind 
Krankschreiben lassen. (Muss man ja eh, wenn das Kind nicht allein 
zuhause bleiben kann und beide Eltern arbeiten) Den Krankenschein gibst 
du dann in der Schule ab, ganz ohne weitere Schriftform. Idealerweise 
schreibst du noch die Klasse drauf, damit die Sekretärin das nicht ewig 
suchen muss.

Es geht ja nur darum, wo die Fehltage im Zeugnis eingetragen werden: 
Gibt es etwas schriftliches ist es eben in der Entschuldigt Spalte, gibt 
es nichts, werden sie in der unentschudligten Fehltage Spalte 
eingetragen. Bis zur Vorletzten Klasse interessiert diese Spalte sowieso 
niemanden, also brauchst du auch nichts mitgeben. Es könnte aber sein, 
dass ab einer gewissen Anzahl unentschudligter Fehltage das Jugendamt 
auf dich aufmerksam (gemacht) wird. Mit den Facharbeitern dort kannst du 
dann stundenlang philosophieren, wie deine Sicht der Schuldfrage ist und 
wer weiß, vielleicht führt das ja zu etwas, und sei es ein 
Bußgeldbescheid.

Manchmal glaube ich ernsthaft, es gibt keine Probleme mehr auf der Welt 
wenn man sich darüber Gedanken machen muss und das in einem 
Technikerforum fragt. In Einem Philosophenforum währe das sicher besser 
aufgehoben.

von Nikolaus S. (Firma: Golden Delicious Computers) (hns)


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Ich denke für einen Juristen ist das ganz einfach: gemäß BGB 
(Schuldrecht) schuldet die Tochter bzw. die Eltern eine Erklärung warum 
der Unterricht nicht besucht wurde.
Legt man den Zettel mit der Erklärung vor, ist die Schuld getilgt.
Die "Entschuldigung" erfüllt die Bringschuld einer Erklärung. So wie ich 
mich von den 100€ entschuld(ig)e, die ich jemand, der sie mir geliehen 
hat, zurückgebe.
Mit "Schuld auf sich laden", "für die Ursache (Krankheit) verantwortlich 
sein" hat das nichts zu tun.
(juristische) Fachsprache weicht halt nun mal von der Umgangssprache ab. 
Ist übrigens in jeder Fachsprache so...

von Nikolaus S. (Firma: Golden Delicious Computers) (hns)


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Christian B. schrieb:
> Tim T. schrieb:

> Manchmal glaube ich ernsthaft, es gibt keine Probleme mehr auf der Welt
> wenn man sich darüber Gedanken machen muss und das in einem
> Technikerforum fragt. In Einem Philosophenforum währe das sicher besser
> aufgehoben.

Philosophen können damit auch nichts damit anfangen. Aber ein 
Jura-Forum.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Tim T. schrieb:
> ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule.

Nein, hast du nicht. Du jammerst im dem Thread nur rum. Du bist sicher 
der Hit auf jeder Party. Um dein Jammern zusammenzufassen: "Ich mag das 
nicht. Ich find' das doof. Meine Freiheit! Scheiß Staat". Wäääh, wääääh, 
wääääh. Du diskutierst auf dem Niveau von Reichsbürgern, Qanon und den 
ranzigen geistigen Leerdenkern die uns so heimsuchen.

Aber es gibt Lösungen: Wandere aus. Alleine in Europa gibt es mit 
Dänemark, Österreich, Finnland, UK und Norwegen fünf Länder in denen es 
keine Schul- sondern nur eine Bildungspflicht gibt.

Aber lass mich raten? Zum Auswandern hast du nicht die Eier. Haben diese 
penetranten, bei jeder Kleinigkeit (ja, KLEINIGKEIT) jammernden "Scheiß 
Staat"-Typen nämlich nie. Soooo wichtig ist es dann doch nicht, dass man 
seinen Arsch wirklich hoch bekommt.

Ich meine, sind wir mal ehrlich;

F: Warum sind sie ausgewandert?
A: Ich wollte keine Entschuldigungszettel mehr für die Schule schreiben!

klingt ein bisschen blöd.

Es gibt noch eine zweite Lösung: Lass das mit den 
Entschuldigungsschreiben. Ganz einfach lassen! Zeig "denen da oben" was 
Sache ist, und was für ein knallharter MoFu du bist wenn es gilt 
gegenüber dem Staat deine Freiheit keinen Zettel schreiben zu müssen zu 
verteidigen.

Nur denk daran: Play stupid games, win stupid prizes.

Gilt übrigens auch für das Eröffnen dummer Threads im Forum. Das hier 
ist dein Preis dafür.

von Udo S. (urschmitt)


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Rainer Z. schrieb:
> @ TO: Ersetze in Deinem Kopf "Entschuldigung" durch "Information".

Oder "Benachrichtigung".

@Tim.
Es gibt doch so viele interessante Dinge. Lohnt es sich denn Zeit 
darüber zu verschwenden sich über die Mehrdeutigkeit oder die historisch 
bedingte Verwendung des Worts "Entschuldigung" in diesem Zusammenhanh zu 
ärgern?

Grüße, Udo

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Hannes J. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule.
>
> Nein, hast du nicht. Du jammerst im dem Thread nur rum. Du bist sicher
> der Hit auf jeder Party. Um dein Jammern zusammenzufassen: "Ich mag das
> nicht. Ich find' das doof. Meine Freiheit! Scheiß Staat". Wäääh, wääääh,
> wääääh. Du diskutierst auf dem Niveau von Reichsbürgern, Qanon und den
> ranzigen geistigen Leerdenkern die uns so heimsuchen.

Das wird wohl deine Meinung sein.

> Aber es gibt Lösungen: Wandere aus. Alleine in Europa gibt es mit
> Dänemark, Österreich, Finnland, UK und Norwegen fünf Länder in denen es
> keine Schul- sondern nur eine Bildungspflicht gibt.

Das steht spätestens an sobald die Tochter mit der Schule fertig ist, 
nur eben nicht innerhalb der EU. Haus und Grundstück sind bereits im 
Ausland vorhanden.

> Aber lass mich raten? Zum Auswandern hast du nicht die Eier. Haben diese
> penetranten, bei jeder Kleinigkeit (ja, KLEINIGKEIT) jammernden "Scheiß
> Staat"-Typen nämlich nie. Soooo wichtig ist es dann doch nicht, dass man
> seinen Arsch wirklich hoch bekommt.

Siehe oben, läuft.

> Ich meine, sind wir mal ehrlich;
>
> F: Warum sind sie ausgewandert?
> A: Ich wollte keine Entschuldigungszettel mehr für die Schule schreiben!
>
> klingt ein bisschen blöd.

Ja, wenn es wirklich nur das wäre klar. Aber wie bereits oben 
geschrieben ist der Drops bereits gelutscht und das 
Informationsschreiben ist raus, eine Entschuldigung oder genauer eine 
Bitte um Entschuldigung ist es jedoch nicht.

> Es gibt noch eine zweite Lösung: Lass das mit den
> Entschuldigungsschreiben. Ganz einfach lassen! Zeig "denen da oben" was
> Sache ist, und was für ein knallharter MoFu du bist wenn es gilt
> gegenüber dem Staat deine Freiheit keinen Zettel schreiben zu müssen zu
> verteidigen.

Es geht um den Inhalt und ein "da oben" kann ich bei der Muppetshow nun 
wirklich nicht erkennen.

> Nur denk daran: Play stupid games, win stupid prizes.

Und genau darum spiele ich diese Spiele auch nicht mit.

> Gilt übrigens auch für das Eröffnen dummer Threads im Forum. Das hier
> ist dein Preis dafür.

Auch das mag deine Meinung sein. Verglichen mit vielen anderen Foren, 
kann ich dennoch beim Mikrocontroller.net, zumindest in der Regel, eine 
leicht überdurchschnittliche Kompetenz (interessanterweise auch auf 
Gebieten deutlich außerhalb der Elektronik) der involvierten Leute 
beobachten. Klar gibt es auch hier die Vollpfosten, allerdings 
dazwischen auch einige Perlen. Aus diesem Grund habe ich die Frage eben 
hier platziert, an anderen Stellen wären die Antworten noch sinnloser 
gewesen.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Udo S. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> @ TO: Ersetze in Deinem Kopf "Entschuldigung" durch "Information".
>
> Oder "Benachrichtigung".
>
> @Tim.
> Es gibt doch so viele interessante Dinge. Lohnt es sich denn Zeit
> darüber zu verschwenden sich über die Mehrdeutigkeit oder die historisch
> bedingte Verwendung des Worts "Entschuldigung" in diesem Zusammenhanh zu
> ärgern?
>
> Grüße, Udo

Wie bereits geschrieben, ist die Sache seit gestern Abend eh erledigt 
und der Ärger ging bei mir mit dem Schreiben durch die Haustür. Die 
Antworten die sich konkret auf den Text bezogen haben waren alle sehr 
ähnlich zu dem was ich bislang immer geschrieben habe, nur eben wie 
sonst auch ergänzt um die Höflichkeitsfloskeln (SgXY, MfG).

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Tim T. schrieb:
> ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule.

Das Wort hieß ursprünglich "Entschuligungsschreiben", weil die Eltern
damit ihre Absicht kundtaten, ihren Nachwuchs temporär aus der Schule
herauszunehmen, bzw. damit im Nachhinein eine Begründung für dieses
Vorgehen lieferten.

Eine übereifrige Sekretärin in einer Schulverwaltung sah darin einen
Rechtschreibfehler und wies das Schreiben deswegen zurück. Um weiterer
Kritik aus dem Weg zu gehen, betitelten die Eltern das entsprechenden
Schreiben fortan nur noch mit "Entschuldigungsschreiben". Da auch viele
andere verunsicherte Eltern diesem Beispiel folgten, ist der Begriff
mittlerweile etabliert.

Aber zum Glück haben wir ja überhaupt keine anderen Probleme ;-)

von A. S. (Gast)


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Ich stimme Dir ja zu, dass es nichts mit moralischer Schuld zu tun hat.

Hier bringst Du aber eine weitere Schuld ins Spiel, das beibringen einer 
Erklärung.

Nikolaus S. schrieb:
> : gemäß BGB (Schuldrecht) schuldet die Tochter bzw. die Eltern eine
> Erklärung warum der Unterricht nicht besucht wurde.
> Legt man den Zettel mit der Erklärung vor, ist die Schuld getilgt.

Um die geht es aber nicht. Es geht um die Pflicht zum Schulbesuch. Und 
die kann der Vater nicht entschulden. Er kann nur den Lehrer bitten 
(auffordern, zwingen, ...) das zu tun.

Ganz schlimm sind Schreiben wie: "meine Tochter ist entschuldigt" oder 
gar "ich entschuldige ..."

Natürlich brauche ich den Lehrer nicht bitten. Er kann aus meiner 
Meldung ("war krank") schließen, dass ich das verlange. Überheblich 
ist es dennoch. So wie "ich bekomme 5 Brötchen" (statt "ich hätte 
gerne") oder "es zieht!" statt "können sie bitte das Fenster schließen"

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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A. S. schrieb:
> Nikolaus S. schrieb:
>> : gemäß BGB (Schuldrecht) schuldet die Tochter bzw. die Eltern eine
>> Erklärung warum der Unterricht nicht besucht wurde.
>> Legt man den Zettel mit der Erklärung vor, ist die Schuld getilgt.
>
> Um die geht es aber nicht. Es geht um die Pflicht zum Schulbesuch.

Genau, und deshalb geht es hier nicht um SchulDrecht, sondern um 
Schulrecht.

von Thomas K. (thomas2021)


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Kindergarten wieder hier...
Soziale Müll Abladestelle uC Forum

von Percy N. (vox_bovi)


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Tim T. schrieb:
> Durch die Kommunikation von der Schule an die Eltern mittels schnödem
> Papier, vorzugsweise in blauen Umschlägen (gibts die eigentlich immer
> noch?).

Wer lesen kann, ist auch hier im Vorteil:

Percy N. schrieb:
> Naja, müssen tun sie das nicht. Im Zweifel gibt es einen gelben, vormals
> blauen, Brief. Allerdings wird der Sprössling vermutlich zuvor gewaltig
> dafür gezwiebelt, dass seine Eltern nicht spuren oder er die schlechte
> Nachricht hintertreibt.

So langsam gewinne ich einen Eindruck bzgl des Ursprungs Deiner 
Probleme. Sie werden sich hier vermutlich nicht lösen lassen.

Aber Du hast ja bereits ein vielversprechendes Konzeot entwickelt:

Tim T. schrieb:
> Das steht spätestens an sobald die Tochter mit der Schule fertig ist,
> nur eben nicht innerhalb der EU. Haus und Grundstück sind bereits im
> Ausland vorhanden.

Alles Gute!

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Tim T. schrieb:
> es existiert diese Schuld eben einfach nicht.

Eben, wenn eine Schuld nicht existiert, wird man von der 
vermeintlichen Schuld befreit. Das nennt sich Entschuldigung.

Liegt doch eine Schuld vor (Schwänzen etc.), dann wird man eben nicht 
entschuldigt.

Wo ist das Problem? Der Begriff "Entschuldigung" als "Befreiung von der 
Schuld" (hier Schulpflicht) trifft doch exakt den Sachverhalt.

: Bearbeitet durch Moderator
von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Yalu X. schrieb:
> Das Wort hieß ursprünglich "Entschuligungsschreiben"

Man hätte das Wort auch in Entschulungsschreiben umdeklarieren können, 
um Rechtschreibfehlervermutungen entgegen zu wirken.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Frank M. schrieb:
> Wo ist das Problem? Der Begriff "Entschuldigung" als "Befreiung von der
> Schuld" (hier Schulpflicht) trifft doch exakt den Sachverhalt.

Verständlich, man ist der Schule eine Erklärung schuldig.

Probleme gibt's...

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Wolfgang R. schrieb:
> Verständlich, man ist der Schule eine Erklärung schuldig.

Der TO verwechselt die "Bitte um Entschuldigung" mit der "Bitte um 
Verzeihung". Letzteres ist aber etwas ganz anderes, denn da hat man 
tatsächlich etwas ausgefressen. Bei einer Entschuldigung aber nicht 
notwendigerweise.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Jetzt verstehe ich auch, was "querdenken" eigentlich ist... ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Frank M. schrieb:
>
> Der TO verwechselt die "Bitte um Entschuldigung" mit der "Bitte um
> Verzeihung". Letzteres ist aber etwas ganz anderes, denn da hat man
> tatsächlich etwas ausgefressen. Bei einer Entschuldigung aber nicht
> notwendigerweise.

Im ersten Fall ist eine Bitte unangebracht, es sei denn, es handele sich 
semantisch um den zweiten Fall. Dann aber wäre die Differenzierung 
sinnlos.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Durch die Kommunikation von der Schule an die Eltern mittels schnödem
>> Papier, vorzugsweise in blauen Umschlägen (gibts die eigentlich immer
>> noch?).
>
> Wer lesen kann, ist auch hier im Vorteil:
>
> Percy N. schrieb:
>> Naja, müssen tun sie das nicht. Im Zweifel gibt es einen gelben, vormals
>> blauen, Brief. Allerdings wird der Sprössling vermutlich zuvor gewaltig
>> dafür gezwiebelt, dass seine Eltern nicht spuren oder er die schlechte
>> Nachricht hintertreibt.
>
> So langsam gewinne ich einen Eindruck bzgl des Ursprungs Deiner
> Probleme. Sie werden sich hier vermutlich nicht lösen lassen.

Stimmt, irgendwie ist mir diese Antwort durchgerutscht. War wohl noch zu 
sehr mit deinem durchaus lustigen Posting davor abgelenkt.

Aus meiner Sicht ist das Problem gelöst, die Vorschläge zur Formulierung 
deckten sich soweit ganz gut mit dem was ich bislang verfasst habe, also 
wird auch weiterhin nach dem gleichen Schema verfasst. Für meinen 
Geschmack zwar etwas zu knapp, aber damit kann ich im Zweifelsfall 
leben.

> Aber Du hast ja bereits ein vielversprechendes Konzeot entwickelt:
>
> Tim T. schrieb:
>> Das steht spätestens an sobald die Tochter mit der Schule fertig ist,
>> nur eben nicht innerhalb der EU. Haus und Grundstück sind bereits im
>> Ausland vorhanden.
>
> Alles Gute!

Wird sich zeigen, aber mittlerweile hält mich praktisch nichts mehr hier 
(in Deutschland), also warum nicht. Und Danke.

von U. B. (Gast)


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> Verständlich, man ist der Schule eine Erklärung schuldig.

Die Entschuldigungszettel werden bei der Ausfüllung der Zeugnisse
als Beleg gebraucht: "Schultage entschuldigt gefehlt".

> Probleme gibt's...

Nun mal nicht übertreiben.
Wenn wir mal in den Himmel (bzw. Hölle?) kommen, wenn die Händy-ÄPP
-wg. tiefentladenem Akku- streikt und wir auch keinen anderen Beleg
für's legale Ableben vorweisen können ..., DANN wird's kritisch!

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Im ersten Fall ist eine Bitte unangebracht,

Wenn man höflich ist, darf man seine Entschuldigung durchaus als Bitte 
formulieren.

Für Dich als Hobby-Juristen:

Denke doch einfach ans Gericht: "Hohes Gericht, ich bitte, den 
Angeklagten freizusprechen, da er - wie einwandfrei bewiesen - 
unschuldig ist".

Oder sagt der Verteidiger hier: "Heh Richter, Du musst meinen Mandanten 
freisprechen, ist doch jezz klar, oder?"

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Frank M. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Im ersten Fall ist eine Bitte unangebracht,
>
> Wenn man höflich ist, darf man seine Entschuldigung durchaus als Bitte
> formulieren.
>
> Für Dich als Hobby-Juristen:
>
> Denke doch einfach ans Gericht: "Hohes Gericht, ich bitte, den
> Angeklagten freizusprechen, da er - wie einwandfrei bewiesen -
> unschuldig ist".
>
> Oder sagt der Verteidiger hier: "Heh Richter, Du musst meinen Mandanten
> freisprechen, ist doch jezz klar, oder?"

Das ist aber explizit als Ungebühr(liches Verhalten) in § 178 GVG 
geregelt.

: Bearbeitet durch User
von Nikolaus S. (Firma: Golden Delicious Computers) (hns)


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Thomas K. schrieb:
> Kindergarten wieder hier...
> Soziale Müll Abladestelle uC Forum

Vor allem diskutieren Hobbyjuristen über wohldefinierte Begriffe aus dem 
Verwaltungsrecht, ohne es zu merken oder mal reinzuschauen (Google 
machts möglich)...

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-entschuldigungspflicht-in-der-schule-und-verspaetete-abgabe-einer-entschuldigung_159697.html

z.B.:
„Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch 
verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der 
voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen 
(Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für 
minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen 
Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler 
für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten 
Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder 
schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher 
Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei 
Tagen nachzureichen.“

In Bayern taucht das Wort "Entschuldigung" nicht mal in der Schulordnung 
auf. Da heisst es nur "schriftliche Mitteilung".

D.h. es ist eine gesetzliche Pflicht ein Dokument beizubringen ("d.h. 
man schuldet es"), das eine Abwesenheit incl. Gründen mitteilt. Die im 
Volksmund so genannte "Entschuldigung" ist die Mitteilung (also der 
Brief selbst), nicht der Wortlaut oder Inhalt in dem Brief. D.h. der 
Brief ist eine Entschuldigung, egal ob das Wort "Entschuldigung" oder 
"Ich entschuldige mich" darin steht. Und gefordert ist weder Höflichkeit 
noch eine bestimmte Formulierung. Es muss nur der Grund und die Dauer 
angegeben sein.

Ergo reicht wohl, um der Entschuldigungspflicht genüge zu tun, ein 
Zettel:

  Mitteilung

  Name des Kindes: ......
  Grund der Abwesenheit: Krankheit
  Dauer: vom 1.10. bis 8.10.

  Ort, Datum, Unterschrift

(Bitte von einem Juristen der Wahl prüfen lassen.)

Alles sind m.E. keine Gründe zum Auswandern (denn in anderen Ländern 
gibt es auch Bürokratie - nur andere)...

: Bearbeitet durch User
von Achim B. (bobdylan)


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Mein Sohn war gestern krank, und konnte deshalb nicht am Unterricht 
teilnehmen.

Unterschrift: Meine Mutter.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Achim B. schrieb:
> Mein Sohn war gestern krank, und konnte deshalb nicht am Unterricht
> teilnehmen.

Das Komma ist klasse! Es hätte hier "am Deutsch-Unterricht" heißen 
müssen ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Tim T. schrieb:
> Das ist aber explizit als Ungebühr(liches Verhalten) in § 178 GVG
> geregelt.

"1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der 
Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer 
Ungebühr schuldig machen, ..."

Wo steht da etwas über Schwarzkittel?

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5428.htm

Frank M. schrieb:
> Denke doch einfach ans Gericht: "Hohes Gericht, ich bitte, den
> Angeklagten freizusprechen, da er - wie einwandfrei bewiesen -
> unschuldig ist".

Niedlich. So stellt sich der kleine Max das wohl vor, mag sein. 
Tatsächlich stellen die Beteiligten Anträge, und sie formulieren das 
auch so. Das angesprochene Gericht soll schließlich keine Gunst 
gewähren, sondern im Rahmen eines rechtsstaatlich geordneten Verfahrens 
eine dem Gesetz entsprechende Entscheidung treffen.

Bitten kann man da sicherlich auch, zB darum, den Saal zu lüften, die 
Heizung herunter zu drehen,  die Sitzung kurz zu unterbrechen oder 
Ähnliches.

: Bearbeitet durch User
von Christian M. (likeme)


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ich bin gespannt wann wir die Kinder täglich gesund melden müssen ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Frank M. schrieb:
> Achim B. schrieb:
>
>> Mein Sohn war gestern krank, und konnte deshalb nicht am Unterricht
>> teilnehmen.
>
> Das Komma ist klasse! Es hätte hier "am Deutsch-Unterricht" heißen
> müssen ;-)

Niemals! Witze mit Gebrauchsanleitung sind für Doofe gedacht, und 
niemand findet es lustig, wenn er als Doofer behandelt wird.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Das ist aber explizit als Ungebühr(liches Verhalten) in § 178 GVG
>> geregelt.
>
> "1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der
> Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer
> Ungebühr schuldig machen, ..."
>
> Wo steht da etwas über Schwarzkittel?
>
> https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5428.htm

Stimmt, die sind tatsächlich nicht aufgeführt.

von Joachim B. (jar)


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Tim T. schrieb:
> ich habe mal eine Frage zu "Entschuldigungsschreiben" für die Schule.

ich überlegte gerade ob ich eine mir bekannte Lehrerin anrufe, aber 
manche Fragen sind auch zu unwichtig um deswegen andere zu stören

Michael M. schrieb:
> Meine Tochter konnte wegen Krankheit vom 01.10.2021 bis zum 08.10.2021
> nicht am Unterricht teilnehmen.
>
> Unterschrift

gefällt mir und ist IMHO ausreichend.

von Percy N. (vox_bovi)


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Nikolaus S. schrieb:
> Vor allem diskutieren Hobbyjuristen über wohldefinierte Begriffe aus dem
> Verwaltungsrecht, ohne es zu merken oder mal reinzuschauen (Google
> machts möglich)...
> 
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-entschuldigungspflicht-in-der-schule-und-verspaetete-abgabe-einer-entschuldigung_159697.html

Selbst dem Hobbyjuristen sollte auffallen, dass Zoller seine 
Einzelmeinung referiert:

"Das Schlimme daran ist, dass auch immer mehr Schulämter diesen Unfug 
mitmachen und teils sogar Gerichte!"

a a O.

von Percy N. (vox_bovi)


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Tim T. schrieb:
> Stimmt, die sind tatsächlich nicht aufgeführt.

Es empfiehlt sich, auch die verlinkte Entscheidung zu lesen, und zwar 
ganz. Mir scheint,  dass da ein Verteidiger einen recht pfifffigen Weg 
gefunden hat, eine ihm nicht genehme Richterin abzuschießen.

von Matthias S. (dachs)


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Tim T. schrieb:
> Wird sich zeigen, aber mittlerweile hält mich praktisch nichts mehr hier
> (in Deutschland), also warum nicht. Und Danke.

Und warum nicht sofort?
Erstmal noch die gute kostenlose Ausbildung mitnehmen?

Matthias

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Stimmt, die sind tatsächlich nicht aufgeführt.
>
> Es empfiehlt sich, auch die verlinkte Entscheidung zu lesen, und zwar
> ganz. Mir scheint,  dass da ein Verteidiger einen recht pfifffigen Weg
> gefunden hat, eine ihm nicht genehme Richterin abzuschießen.

Ja, den Teil zur Befangenheit hatte ich schon gelesen, nur spielte das 
für den Sachverhalt, dass ein Anwalt nicht unter den 178 GVG fällt dann 
keine weitere Rolle, darum bin ich nicht weiter darauf eingegangen. Habe 
aber mal 2 weitere Urteile dazu gefunden und die Sache scheint wirklich 
eindeutig zu sein, ein Anwalt kann sich über weite Strecken im 
Gerichtsaal wie eine Wildsau verhalten. Interessant das wohl immer 
wieder Richter darauf reinfallen und Ordnungshaft oder Entfernung aus 
der Hauptverhandlung anordnen.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Matthias S. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Wird sich zeigen, aber mittlerweile hält mich praktisch nichts mehr hier
>> (in Deutschland), also warum nicht. Und Danke.
>
> Und warum nicht sofort?
> Erstmal noch die gute kostenlose Ausbildung mitnehmen?

Zum einen ist diese Ausbildung mittlerweile alles andere als gut und 
wirklich kostenlos ist sie auch nicht. Für die Schule, wie auch für alle 
anderen Leistungen nach dem Solidaritätsprinzip, zahle ich seit Jahren 
einen fürstlichen Beitrag in Form des Spitzensteuersatzes, zugegeben für 
die vollen 45% reicht es zwar nicht, aber ich denke durchaus das ich 
(bzw. meine Tochter) jedes Recht habe das von mir mitfinanzierte 
öffentliche Bildungssystem zu nutzen.
In dem Fall geht es eher darum meiner Tochter in ihrem gewohnten Umfeld 
zu belassen und nicht mitten in der Schulzeit eine weitere Fremdsprache 
aufzubürden.
Abgesehen davon ist es dann ihre Entscheidung ob sie in DE bleiben will 
oder nicht.

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


Lesenswert?

Nikolaus S. schrieb:
> Ergo reicht wohl, um der Entschuldigungspflicht genüge zu tun, ein
> Zettel:

Nochmals:

a) Es geht nicht um die Pflicht oder Schuld einer Nachricht! Zumal die 
ja erfolgt, also keiner Entschuldung bedarf. Sondern um die 
(Bring-)Schuld der Tochter, dem Unterricht beizuwohnen.

b) Entschulden kann nur der Lehrer. Die Eltern können darum bitten. Oder 
es sein lassen. Im einfachsten Fall reicht:

A. S. schrieb:
> meine Tochter war krank vom 1. - 8.10.2021.

Zumindest in NRW ist das sehr klar formuliert, §43-2:
>> Ist eine Schülerin [...] verhindert, die Schule zu besuchen,
>> so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen
>> schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

Dem Gesetz ist mit der Nachricht genüge getan. Nett ist das nicht.

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