Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Privateinlagen in eigenes Unternehmen


von Jungunternehmer (Gast)


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Hallo,

vielleicht hat hier jemand schonmal ein Unternehmen aus einem Hobby 
heraus gegründet und kann zu der steuerlichen Gestaltung etwas sagen?

Angenommen ich weiß, dass ich mit einer Unternehmung in den nächsten 
zwei bis fünf Jahren keinen Gewinn erwirtschaften werde, so dass die 
Tätigkeit derzeit unter "Hobby/Liebhaberei" laufen müsste, gleichzeitig 
dabei aber ein Wachstum angestrebt wird, an dessen Ende ein Gewinn zu 
erwarten sein würde.

Während dieser Wachstumsphase werden auch Anschaffungen getätigt, die 
innerhalb eines Unternehmens z.T. sofort abzugsfähig wären, oder auch 
einer mehrjährigen Abschreibung unterliegen würden.

Nun sehe ich dafür zwei Wege, vielleicht mag jemand über die Gestaltung 
einmal rüber sehen:

Weg 1:
Ich melde das ganze jetzt bereits dem Finanzamt und werde vermutlich 
aufgrund der Verluste jahrelang unter Vorbehalt veranlagt, könnte aber 
mit den jetzt anfallenden Verlusten meine aktuellen 
Lohnsteueraufwendungen reduzieren.

Weg 2:
Ich melde es erst dem Finanzamt, wenn es so groß wird, dass ich damit 
auch tatsächlich Gewinne erwirtschafte.
Die Dinge, die ich mir bis dahin aus meinem privat versteuerten Geld 
angeschafft habe, bringe ich in dem Moment als Privateinlage in die 
Unternehmung ein. Ist es richtig, dass ich die Privateinlage sodann als 
"fiktive" Betriebsausgabe absetzen kann, und somit in einigen Jahren 
meine Gewinne kleinrechnen kann?

Das wäre ja irgendwie vergleichbar dem Fall, dass man das bisher privat 
genutzte Oszilloskop nun in seinem eigenen Unternehmen einsetzen möchte. 
Wie gestaltet sich in diesem Fall die Gewinnrechnung des Unternehmens?

von Nikolaus S. (Firma: Golden Delicious Computers) (hns)


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Jungunternehmer schrieb:
> Hallo,
>
> vielleicht hat hier jemand schonmal ein Unternehmen aus einem Hobby
> heraus gegründet und kann zu der steuerlichen Gestaltung etwas sagen?

Frag einen Steuerberater. Zu sagen was geht und was nicht ist dessen 
Fachgebiet. So wie wir auf unserem Gebiet sagen können ob eine Schaltung 
geht oder nicht. Fragen wir also nach der Gestaltung von Schaltplänen in 
einem Steuerberatungsforum?

Und: Du beschäftigst Dich als zukünftiger Unternehmer mit der falschen 
Frage. Die wichtigen Fragen sind: wer sind Kunden, wie und womit kann 
ich sie überzeugen, wieviel wollen und können sie bezahlen, was muss ich 
alles tun um ihnen das in gewünschter Stückzahl und Qualität anzubieten. 
In welcher Rechtsform gründe ich und warum? Frühestens wenn alles das 
beantwortet ist, kommt steuerliche Gestaltung ins Spiel.

: Bearbeitet durch User
von Jungunternehmer (Gast)


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Grundsätzlich hast du natürlich recht. Der oberste Fokus sollte auf dem 
Produkt liegen, aber ehrlicherweise gibt es nichts auf dieser Welt, dass 
ich besser könnte als irgendjemand sonst, der sich in dem gleichen 
Gebiet engagiert. Das was ich anbieten möchte ist demzufolge ein eigenes 
Produkt in einem Umfeld, das prinzipiell jeder andere ebenfalls beackern 
kann.

Daher denke ich, dass schon am Anfang der Fokus auch darauf liegen muss, 
die Bedingungen zu schaffen, unter denen man marktgängigen Preisen 
folgen kann. Wenn man also durch eine steuerliche Gestaltung die 
Ausgabenseite um 5-15% senken kann, dann erreicht man am Ende ja nur 
eine Waffengleichheit mit denjenigen, die aktuell bereits am Markt tätig 
sind und steuerlich gestalten.

von Rudi Radlos (Gast)


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Jungunternehmer schrieb:
> ein Unternehmen aus einem Hobby heraus gegründet

ERST mal sollte man genügend verschiedene Kunden haben wenn man davon 
leben möchte.

Ansonsten mal den dicken Konz (12,99€) lesen und bei der IHK nach einem 
kostenlosen Existenzgründerkurs fragen. Wenn Du dann die Fragen etwas 
klarer sind, wirst Du einen Steuerberater besuchen.

von Kolja L. (kolja82)


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Erfahrungsgemäß sind bei solch abgegrenzten Fragen die Menschen beim FA 
recht bereitwillig Auskunft zu erteilen.
Ich war mit ähnlichen Frauen zu Beginn meiner damaligen 
Selbstständigkeit dort und bin nach einer Stunde mit einer quasi 
Gebrauchsanleitung wieder draußen.

von Rudi Radlos (Gast)


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Wie sagte schon Kennedy: "Berater kann man nicht genug haben".

Beitrag #6849319 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Εrnst B. (ernst)


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Kolja L. schrieb:
> Ich war mit ähnlichen Frauen zu Beginn meiner damaligen
> Selbstständigkeit dort

Oh, du bist im "horizontalen Gewerbe" selbständig? :)
War der Finanzbeamte kooperativer, weil du ihm Frauen mitgebracht hast?

SCNR

von Schlaumaier (Gast)


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Jungunternehmer schrieb:
> vielleicht hat hier jemand schonmal ein Unternehmen aus einem Hobby
> heraus gegründet

Ist ganz einfach.

Hol dir ein Gewerbeschein und melde es als Kleinst-Unternehmen an. Dann 
such dir Kunden und wenn du eine Gewisse Summe an Umsatz übersteigst, 
verlierst du eh deine Kleinst-Unternehmer-Zulassung.

https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe/unterschied-nebengewerbe-kleinunternehmen/

Da lernst du den Unterschied.

Grundsätzlich gilt aber (so hab ich es gelernt) Du kannst deine Geräte 
an dein Unternehmen verkaufen. Dabei muss nur der Reale Marktwert 
berücksichtigt werden. Diese Kosten mindern auch dein Gewinn.

Für den Rest. Rede mal mit der IHK. Die bieten passende Kurse an und 
vielleicht ist auch einer bereit, den Mentor zu machen. Das sind Leute 
mit Viel Erfahrung die sich als Rentner langweiligen und gern Anfängern 
(auch für lau) Hilfe geben.

von Andreas B. (bitverdreher)


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Rudi Radlos schrieb:
> Wie sagte schon Kennedy: "Berater kann man nicht genug haben".
War das nicht unsere Ursula?

von Schlaumaier (Gast)


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Andreas B. schrieb:
> War das nicht unsere Ursula?

nö. Die ist beratungsresistent. ;)

von Jungunternehmer (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Für den Rest. Rede mal mit der IHK.

bei mir im Ort gibt es keine IHK. Da ich nur eingeschränkt mobil bin, 
ist das schwierig. Kannst du mir stattdessen sagen, wie es funktioniert?

von Max B. (citgo)


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Email? Telefon?

Nicht ganz unwichtig wäre auch die Rechtsform die du anstrebst.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Jungunternehmer schrieb:
>> Für den Rest. Rede mal mit der IHK.
>
> bei mir im Ort gibt es keine IHK. Da ich nur eingeschränkt mobil bin,
> ist das schwierig.

Grade in heutigen Zeiten (Corona) werden wohl persönliche Besuchstermine 
eher die (recht große) Ausnahme als die Regel sein.

Reden kann man auch per  Telefon oder per Video-Konferenz. Ich vermute, 
dass"bei dir im Ort" Strom und Internet verfügbar sind? Das würde dazu 
ausreichen.

Ein Vorab-Anruf bei der IHK des nächst größeren Ortes könnte dann schon 
mal klären, welche Kommunikationsform möglich und gewünscht ist.

von Klaus W. (mfgkw)


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Um auch mal auf die Frage einzugehen: es ist keine Bedingung, dass du ab 
dem ersten Jahr Gewinn machst.

Hobby/Liebhaberei muss man sich erst nach mehreren Jahren vorwerfen 
lassen, und auch nur wenn man dann keine halbwegs plausible Begründung 
abgeben kann, woher irgendwann mal ein Gewinn herkommen soll.

Der springende Punkt ist die GewinnerzielungsABSICHT.
Wenn du anderweitiges Einkommen hast und auf Nachfrage mit einer 
halbwegs schlüssigen Begründung darlegen kannst, wie du mit dem Projekt 
in der Zukunft Geld verdienen willst, werden die Verluste anerkannt und 
mindern dein Gesamteinkommen.

Du bist nicht der erste, der ein paar Jahre arbeiten muss, bevor Gewinn 
eintrudelt. Und wenn sich nach ein paar Jahren das ganze als Flop 
erweist, ist es halt so.
Das kommt in den besten Familien vor.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Jungunternehmer schrieb:
> vielleicht hat hier jemand schonmal ein Unternehmen aus einem Hobby
> heraus gegründet und kann zu der steuerlichen Gestaltung etwas sagen?

Das Steuerrecht ist dritte Stelle.
Wichtiger ist das du dir Gedanken zur Rechtsform deiner Unternehmung 
machst. Wahl der Rechtsform hat Auswirkung auf Haftung und 
Finanzierungsmöglichkeiten.

Wenn du z.Z. in einem Angestelltenverhältnis stehst, musst du auch auf 
dein Treuegelübde gegenüber dem AG aufpassen.
Nebenbei Kunden vom AG in die eigene Firma zu überführen haben schon 
viele versucht. Das trifft nicht immer Wohlwollen.



ad Weg 1:
Wenn deine Privateinlagen in deine Unternehmung steuerrechtlich gelten 
machen will, brauchst du zwingend - wie Klaus W. ganz richtig schreibt 
eine GewinnerzielungsABSICHT.
Fährst du deine Unternehmung als reine Abschreibungsmaschine verliert 
das Finanzamt nach nicht allzu langer Zeit die Geduld - besonders bei 
selbstständigen Einzelunternehmern. Glaube mir, du bist du nicht der 
erste der keine Lust hat MWSt. für Hobbyteile zu bezahlen.
Wenn du Fremdkapital einsetzt ist der Geduldsfaden des Finanzamtes 
länger, weil der Geduldsfaden der Kapitalgeber sehr viel kürzer ist.


ad Weg 2: Dein Vorschlag ist eine Bilanzaufblähung. Du erhöhst das 
Anlagevermögen (Maschine) = Aktiva und das Eigenkapital (Passiva). Auf 
die Gewinne & Verluste hat das ersteinmal keinen Einfluss - Geld fliesst 
keines - es werden nur Werte verschoben.
Als selbstständiger Einzelunternehmer bist du dein eigener Chef und 
kannst natürlich Eigenkapital entnehmen (es sei denn du hast 
Fremdkapitalgeber die eine gewisse Eigenkapitalquote sehen wollen).
Die Entnahme ist dann Privateinkommen und und wird bei der Bemessung des 
zu versteuernden Privateinkommens berücksichtigt.


Mein Tipp:
Mach mal einen Kursus bei der örtlichen Wirtschaftsförderung 
(https://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html). 
Solche Abendkurse sind oft gratis und du bekommst die Grundsäulen wie 
Rechtsform, Haftung, Finanzierung, GuV und Bilanz erklärt.
Die Landeswirtschaftministerien haben 1000 und 1 Angebot. Nutze diese.
Wenn du damit durch bist kannst du einem Steuerberater die richtigen 
Fragen stellen.

Beitrag #6914084 wurde von einem Moderator gelöscht.
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