Hallo, gegeben sind zwei Mehrfamilienhäuser (Altbau). Bei Anlage 1 ist die Potentialausgleichsschiene mit dem Hauptwasserrohr und mit der Gasleitung verbunden. Eine andere alte Wasserleitung wurde anscheinend irgendwann entfernt, da hängen die Schellen in der Luft. Bei Anlage 2 ist die Potentialausgleichsschiene mit dem Hauptwasserrohr und einem Staberder verbunden. Ich habe mir überlegt in beiden Häusern unten in den Hauptverteilern Überspannungsschutzeinrichtungen Typ1,2,3 einbauen zu lassen und das dann irgendwann in den Unterverteilungen mit Typ2 zu erweitern. Gleichzeitig wollte ich hier fragen wie Sinnvoll es ist in dem Zuge den Widerstand der Haupterde prüfen zu lassen? Das wurde wahrscheinlich noch nie gemacht. Die beiden Häuser liegen direkt nebeneinander. Darf man da Theoretisch auch den vorhandenen Staberder in Anlage 2 prüfen lassen und Anlage 1 da mit drüber Erden (sprich beide Anlagen auf den Vorhanden Staberder legen? Was würde mich das Prüfen der Erdung und die Installation von zwei Überspannungsschutzeinrichtungen im Hauptverteiler ungefähr kosten? Gruß Peter
Gas und Wasserrohre an den Potentialausgleich anzuschliessen ist erlaubt, die Rohre jedoch als Erdung zu verwenden seit 2008 nicht mehr. Dein Haus braucht also auch einen Staberder. Insgesamt sieht die Elektroinstallation deutlich moderner und solider aus als das Mauerwerk dahinter, bist du nicht der Meinung, dass du die 1000 EUR besser in die Wiederherstellung des Bitumenanstrichs von aussen investierst als in Überspannungsschutz ? Ein Kreuz bei Überspannung in der Hausratversicherung ist billiger als ein Elektriker und zahlt auch, wenn der Werit Z12 (Typ 3 ist der VDR im Gerät) explodiert ist.
Darf man denn den Staberder in dem einen Haus für beide Häuser benutzen? Da gehen sowieso schon Rohre rüber, da eine Therme beide Häuser mit Warmwasser und Heizung versorgt. Der Staberder in Haus2 ist ca. 5m Luftlinie (sprich max. 10m Kabellänge vom Hauptverteile von Haus1 entfernt.
1. Frage welche Netzform liegt vor? 2. Vieles zur beantwortet sich dann selbst...
Zu 6.1 Aufbau und Betrieb Grundsätzlich gilt für das gesamte Verteilnetz des Netzbetreibers die Netzform TN-C System. Zeichnung siehe Anhang. Von der Funktion ist das doch kein Unterschied, ob noch ein zweiter Staberder 5m neben dem anderen eingeschlagen wird. Meine Frage bezieht sich eher darauf ob man das darf oder ob es da irgendwelche Vorschriften gibt, die das verbieten?
Peter schrieb: > Zeichnung siehe Anhang. Von der Funktion ist das doch kein Unterschied, > ob noch ein zweiter Staberder 5m neben dem anderen eingeschlagen wird. > Meine Frage bezieht sich eher darauf ob man das darf oder ob es da > irgendwelche Vorschriften gibt, die das verbieten? Zwei Netzanschlüsse, Zwei Anlagen...
Der Staberder ist eigentlich nur Dekoration. Für die Schutzmaßnahme ist er in dem Fall nicht erforderlich. Ein kurzer Kreuzerder wird auch nicht soo toll wenig Widerstand haben. Wenn du es genau wissen möchtest bleibt aber nur die Messung. Ein Erder für zwei Anlagen ist imo Pfusch.
Peter schrieb: > Zu 6.1 Aufbau und Betrieb > Grundsätzlich gilt für das gesamte Verteilnetz des Netzbetreibers die > Netzform TN-C System. > > Zeichnung siehe Anhang. Von der Funktion ist das doch kein Unterschied, > ob noch ein zweiter Staberder 5m neben dem anderen eingeschlagen wird. > Meine Frage bezieht sich eher darauf ob man das darf oder ob es da > irgendwelche Vorschriften gibt, die das verbieten? Gut, das wäre geklärt. Dann in die Anschlussbedeingungen deines Netzbetreibers schauen was der Dir bzgl. Erdung vorschreibt. Einige vordern zu Stützung Ihres PEN eine Kundenseitige Erdung, einige nicht. Wenn ja, dann ist dort auch angeben wie die Erdung auszusehen hat. Aber Sven L hat schon recht. Das sind 2 Anlagen, also gilt die TAB für jede anlage selbst, auch wenn es Rohre gibt die durch beide Häuser gehen.
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