Hallo, wie ist es, wenn ich am letzten Tag der Probezeit kündige. Habe ich dann die vereinbarte Frist, oder endet das Arbeitsverhältnis dann zum nächsten Werktag? Beispiel: 31.01. Ende der Probezeit. Kündigung am 31.01. --> letzter Tag der 14.02. oder der 31.01. (Bei zwei Wochenfrist in der Probezeit) Danke für die Antworten.
Heinrich schrieb: > wie ist es, wenn ich am letzten Tag der Probezeit kündige. Was steht denn im Arbeitsvertrag?
Lothar M. schrieb: > Heinrich schrieb: >> wie ist es, wenn ich am letzten Tag der Probezeit kündige. > Was steht denn im Arbeitsvertrag? ... kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Oliver S. schrieb: > Und was genau verstehst du da dran nicht? > Oliver Ich frage mich wenn ich sage morgen komme ich nicht mehr was dann passiert...
Heinrich schrieb: > Ich frage mich wenn ich sage morgen komme ich nicht mehr was dann > passiert... Vermutlich wird dein Chef im Grunde froh sein und über diesen Vertragsbruch hinwegsehen.
Normalerweise gibt es keine "richtige" Kündigungsfrist während einer Probezeit. Kommst Du morgen, wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist nicht, so kann Dir niemand ans Bein pin*. Natürlich kann es sein, dass Du etwas Ähnliches wie einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und das Ganze dann als Probezeit deklariert wurde. Dann gilt das, was im Vertrag steht. Ich weiß nicht, ob in Deinem Wortschatz das Wort: Höflichkeit vorkommt, aber normalerweise sagt man vorher Bescheid, damit sich beide Seiten darauf einstellen können. Willst Du nämlich diese Zeit als Referenz verwenden, so kann es schon so sein, dass der nächste Arbeitgeber rückfragt.
Oliver S. schrieb: > Und was genau verstehst du da dran nicht? Es ist schon bemerkenswert, dass die Probezeit "verlängert" werden kann. Von daher könnte es ja sein, dass die Rechtslage hier abweichend geregelt ist. Z.B. dass eine Beschäftigung über die Probezeit hinaus diese beendet und in ein reguläres Arbeitsverhältnis führt.
Üblicherweise sammelt sich in der Probezeit Urlaub an. Du hast monatsanteilig mindestens Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub, je nach Firma sind das 2 bis 2.5 Tage pro Monat. Weil in der Probezeit i.d. Regel kein Urlaub genommen wird kann es tatsächlich sein, dass du heute kündigst und morgen nicht mehr kommen müsstest. Ich durfte sowas mal bei einer festangestellten Kollegin erleben: 1 Monat Kündigungsfrist (dummer Arbeitgeber) und über 20 Tage Resturlaub. Zum Glück hat sie nochmal 2 Monate drangehängt.
Wenn du jetzt schon weisst, dass du nicht in der Firma bleiben willst, dann kündige doch einfach rechtzeitig, also spätestens bis Mitte Januar. Urlaub wird wohl über Weihnachten/Neujahr verbraucht werden, ausser es wird durchgearbeitet.
einfach nicht mehr hingehen ;) so hab ich das damals auch gemacht. Die probezeit ist eh nix
Heinrich schrieb: > Ich frage mich wenn ich sage morgen komme ich nicht mehr was dann > passiert... Garnix! Weil du ja schriftlich kündigen mußt! Und wenn du trotzdem nicht kommst hast du dann deine Vertragspflicht verletzt!
Tilo R. schrieb: > Weil in der Probezeit i.d. Regel kein Urlaub genommen wird kann es Dumm wenn man den Urlaub aufspart, u.U. wird der den mit der Freistellung durch den AG verrechnet. Darum sollte man Urlaubstage in der Probezeit nehmen wann es geht, zumindesten der gesetzliche Anspruch 20Tage/12 steht einen immer zu! > tatsächlich sein, dass du heute kündigst und morgen nicht mehr kommen > müsstest. ????? Ähhhh wer soll jetzt das verstehen?????
A. S. schrieb: > Es ist schon bemerkenswert, dass die Probezeit "verlängert" werden kann. Kann sie nicht, und wird sie nicht. Innerhalb der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist, danach nicht mehr. Nicht mehr und nicht weniger. Was ist daran so schwer zu verstehen? Oliver
Sebastian S. schrieb: > Willst Du nämlich diese Zeit als Referenz > verwenden, so kann es schon so sein, dass der nächste Arbeitgeber > rückfragt. Nur mal als Frage, weil das Thema ja beantwortet wurde.. Ist sowas wie im Zitat erlaubt? Gibt es da keinen Datenschutz o.ä.? Nicht dass ich was zu befürchten hätte, geht nur ums Prinzip. Dachte immer, eine Auskunft beim früheren AG wäre nicht erlaubt, ich muss ja auch (je nach Firma) eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Ausmahme wäre, wenn ich dem neuen AG in der Bewerbung explizit erlaube, beim alten AG rückzufragen und ihm die Durchwahl gebe, wegen guter Referenzen. Sorry für OT! Zum Thema noch: Die Probezeit ist ja an sich nichts schlimmes, sie gilt ja für beide Seiten, um die Firma und Arbeit kennenzulernen und vereinfachter Kündigung, ohne Angaben von Gründen. Dass dies manche Firmen ausnutzen, ist bekannt, leider.
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