Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Probezeit kündigen


von Achim (Gast)


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Hallo liebe Forumsmitglieder,

findet ihr es moralisch verwerflich, in der Probezeit zu kündigen, 
nachdem man die Chance hat bei einem OEM anzufangen?

Angenommen, ihr habt jahrelang extern für den OEM gearbeitet. Nachdem 
nichts wurde, seid ihr gegangen in eine andere Stadt und verdient dort 
gut.

Aber der OEM ruft euch zurück und will euch intern machen. Euer neuer AG 
hat aber für euch diverse Vector Lizenzen gekauft und euch eingearbeitet 
(Zeit und Geld für euch investiert). Der Chef des neuen AGs kennt aber 
auch eure Chefs beim OEM und würde definitiv lästern über euch. ("Warum 
hat er sich denn bei mir beworben, wenn seine Prio 1 seine OEM war?", 
"Er ist noch jung, er hätte doch mind. 2 Jahre bleiben können und mit 
mehr Erfahrung weggehen können.", "Er wusste doch, dass er sich von der 
Heimat wegbewirbt, ich kann's nicht nachvollziehen.")

von Oliver S. (oliverso)


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Achim schrieb:
> Aber der OEM ruft euch zurück und will euch intern machen.

Je nun, der neue AG hätte dich ja auch ohne Probezeit einstellen können. 
Hat er aber nicht.

Spiel das wenigstens bis zum Ende durch. Erst, wenn du einen 
unterschriftreifen Vetrag deines OEMs auf dem Tisch liegen hast, stellt 
sich die Frage wirklich.

Der Rest ist deinen Entscheidung.

Oliver

von MaWin (Gast)


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Achim schrieb:
> findet ihr es moralisch verwerflich, in der Probezeit zu kündigen

Nein, dazu ist die Probezeit da. Nicht nur die Firma erprobt, ob du 
brauchbar bist, sondern auch du erprobst, ob die Firma zu ertragen ist. 
Du kannst jederzeit (Kündigungsmodalitäten wie auch der Arbeitgeber) 
gehen.

von Andrew T. (marsufant)


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Achim schrieb:
> findet ihr es moralisch verwerflich, in der Probezeit zu kündigen,
> nachdem man die Chance hat bei einem OEM anzufangen?

Die Probezeit gibt beiden Seiten die Möglichkeit der Entscheidung.

Stell Dir also einfach die Frage:

Hätte Dein jetziger AG moralische Probleme dich zu kündigen, wenn es die 
Umstände erfordern?
Was schließt du daraus?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Oliver S. schrieb:
> Achim schrieb:
>> Aber der OEM ruft euch zurück und will euch intern machen.
>
> Je nun, der neue AG hätte dich ja auch ohne Probezeit einstellen können.
> Hat er aber nicht.

Sehe ich auch so. Und auch mit Probezeit hätte er Dir jederzeit einen 
Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorlegen können, wenn er sieht "der 
Junge taugt was". Hat er aber offenbar nicht.

> Spiel das wenigstens bis zum Ende durch. Erst, wenn du einen
> unterschriftreifen Vetrag deines OEMs auf dem Tisch liegen hast, stellt
> sich die Frage wirklich.

Das auf jeden Fall.

Und: es sollte einem egal sein, was andere über einen denken oder 
welcher Chef mit welchem was reden könnte.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Man arbeitet dort, wo es das meiste Geld gibt,
oder wo die passendsten Konditionen sind.

Da gibt es kein

"Wie sieht denn das aus?"

von Wühlhase (Gast)


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Einer Firma sollte eigentich klar sein, daß ein Arbeitsverhältnis nicht 
nur einseitig gekündigt (resp. du gehst erst wenn wir es genehmigen) 
wird.

Für jemanden in der Probezeit neue Softwarelizenzen zu kaufen...die sind 
das Risiko eingegangen.

Wenn dein jetziger Chef lästert: Kennen dich deine späteren Chefs denn 
gut genug? Dann kann dir das egal sein.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Hier möchte ich mal etwas Licht ins Dunkle der Wirren des Arbeitsrechts 
bringen.

Ein Arbeitsverhältnis ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis, als 
Abgrenzung etwa zum einmaligem Brötchenkauf. Das Arbeitsverhältnis kann 
von beiden Seiten gekündigt werden, wobei zum Schutz des anderen Teils 
Fristen zu beachten sind (der andere Teil soll sich in dieser Zeit 
darauf einrichten können).

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende 
des Monats, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine zwei Jahre gedauert 
hat.

Beide Seiten können kündigen, nur der Arbeitgeber benötigt nach sechs 
Monaten Dauer des Arbeitsverhältnisses einen Grund zur Kündigung, sofern 
er mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Probezeit - max. sechs Monate sind zulässig - bewirkt alleine eine 
Verkürzung der Kündigungsfrist für beide Seiten auf 14 Tage.

Eine Ausnahme und Bindung - d.h. ohne Kündigungsmöglichkeit - bieten 
befristete Arbeitsverhältnisse bis max. zwei Jahre gem. § 14 Abs. 2 
TzBfG. Es ist aber auch hier möglich, eine vertragliche 
Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren. Dann endet das Arbeitsverhältnis 
automatisch nach Ende der Frist, wenn es nicht gekündigt wird. Wenn der 
Arbeitnehmer einfach weiter arbeitet, ohne dass Cheffe widerspricht, 
wandelt sich das befristete Arbeitsverhältnis automatisch in ein 
unbefristetes um.

von Oliver S. (oliverso)


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Rainer Z. schrieb:
> Hier möchte ich mal etwas Licht ins Dunkle der Wirren des Arbeitsrechts
> bringen.

Und was genau hat das mit der Fragestellung zu tun?

Oliver

Beitrag #6877862 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Berufsberatung (Gast)


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Mach doch ein Kinderjob wie Zeitungen austragen wenn du sowas nicht 
selber entscheiden kannst und erst Mutti im Forum fragen musst.

Sind alle Ingenieure solche unselbstständigen Kindsköpfe? Kein Wunder 
dass die Weiber reissaus vor solchen Typen nehmen wenn sie hören was der 
beruflich macht. Dem müssen sie sonst morgens noch das Nutellabrot 
schmieren.

von F wie Firma (Gast)


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Nachdem ich selber in der Probezeit aus nichtigen Gründen eingestampft 
worden bin, würde ich das Angebot vom OEM sofort annehmen.

Heute gibt es keinen Anstand und Weitblick mehr.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Oliver S. schrieb:
> Und was genau hat das mit der Fragestellung zu tun?

Der OT und Fragesteller hat gefragt, ob es verwerflich sei, während der 
Probezeit zu kündigen. Mit Blick auf den Willen des Gesetzgebers: NEIN.

Und was hast Du beigetragen außer einer dummen Frage? NULL.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Der OT und Fragesteller hat gefragt, ob es verwerflich sei, während der
> Probezeit zu kündigen. Mit Blick auf den Willen des Gesetzgebers: NEIN.

Dann hätte die korrekte vollständige Antwort lauten müssen, dass 
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen,  nichtig sind, es 
also nicht möglich ist, verwerflich rechtswirksam zu kündigen

Interessant wird die Verwerflichkeit einer wirksamen Kündigung bei der 
sogenannten Druckkündigung,,wo dem gefeuerten Arbeitnehmer ein 
Schadensersatzanspruch gegen den Druckausübenden entsteht. Das ist hier 
aber nicht von Interesse.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Wühlhase schrieb:
> Für jemanden in der Probezeit neue Softwarelizenzen zu kaufen...die sind
> das Risiko eingegangen.

Nein, fuer seinen Nachfolger brauchen die die Lizenzen ja sowieso. Nur 
die Einarbeitung war rausgeschmissenes Geld.

von Oliver S. (oliverso)


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Rainer Z. schrieb:
> Mit Blick auf den Willen des Gesetzgebers: NEIN.

Das ist dem TO und allen anderen außer dir völlig klar. Seine Frage ging 
um etwas völlig anderes.

Oliver

von Tester (Gast)


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Was hat sich denn beim OEM in der Zwischenzeit geändert, dass diese dich 
nun übernehmen können?
Die haben dich jahrelang als externen Mitarbeiter ausgenutzt und wollten 
dich nicht übernehmen.

An deiner Stelle würde ich über einen Wechsel erst dann nachdenken, wenn 
die über den Dienstleister erbrachten Arbeitsjahre berücksichtigt werden 
- inkl. Verzicht auf Probezeit.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Oliver S. schrieb:
> Seine Frage ging um etwas völlig anderes.

Ich weiß.

Achim schrieb:
> Zeit und Geld für euch investiert

Das spielt überhaupt keine Rolle. Deshalb mein nüchterner Vortrag über 
das Wesen eines Arbeitsverhältnisses, welches zwar meist auf unbestimmte 
Dauer angelegt ist (Ausnahme die erwähnten befristeten 
Arbeitsverhältnisse), aber jedenfalls vom Arbeitnehmer auch grundlos 
wieder aufgelöst werden kann.

Es gibt die Fälle, in denen der Arbeitgeber in Weiterbildung, 
Zusatzqualifikation investiert, u.U. mit sehr hohen Kosten, und der 
Arbeitnehmer hiervon profitiert. Hiergegen kann sich der Arbeitgeber 
durch gesonderten Vertrag absichern, worin eine Erstattung der Kosten 
bzw. eines Teils davon zu leisten ist, wenn der Arbeitnehmer kurze Zeit 
darauf kündigt.

Kostenquote und "kurze Zeit" sind abhängig von der Investition, die 
Arbeitsgerichte haben hierzu Regeln für derlei Vereinbarungen 
aufgestellt.

Aber auch dieser Fall liegt hier nicht vor. Im Gegenteil hat sich selbst 
der Arbeitgeber auf eine verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit 
eingelassen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Achim schrieb:
> Euer neuer AG hat aber für euch diverse Vector Lizenzen gekauft und euch
> eingearbeitet

Ich neige zu der Annahme, dass diese Lizenzen nicht für genau diesen AN 
beschafft wurden, sondern für dessen Arbeitsplatz, der ohnehin besetzt 
werden soll, mit wem auch immer.

Anderes mag gelten zB bei der Anschaffung von Berufskleidung in der 
Konfektionsgröße eines bestimmten AN, oder, ganz sicher, beim Druck von 
personalisierten Visitenkarten.

Beitrag #6878369 wurde von einem Moderator gelöscht.
von meckerziege (Gast)


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Achim schrieb:
> findet ihr es moralisch verwerflich, in der Probezeit zu kündigen,
> nachdem man die Chance hat bei einem OEM anzufangen?

Nein. Du hältst dich doch an den Vertrag. In deinem Vertrag wurde eine 
Probezeit vereinbart. Dein AG und du habt im Einvernehmen diesen Vertrag 
geschlossen. Mit allen Vor- wie auch Nachteilen.


Percy N. schrieb:
> Achim schrieb:
>> Euer neuer AG hat aber für euch diverse Vector Lizenzen gekauft und euch
>> eingearbeitet
>
> Ich neige zu der Annahme, dass diese Lizenzen nicht für genau diesen AN
> beschafft wurden, sondern für dessen Arbeitsplatz, der ohnehin besetzt
> werden soll, mit wem auch immer.

Die Lizenzen wurden auch höchstwahrscheinlich nicht deshalb gekauft, 
weil Achim damit in seiner Freizeit ein wenig Spaß haben wollte. Nein, 
diese wurden definitiv für die Arbeit gekauft. Wenn Achim das nicht 
macht, dann muss eben jemand anders die Software verwenden.

Findet sich keiner? Das ist dann eben unternehmerisches Risiko, hier 
etwas Geld in den Sand gesetzt zu haben.


> Anderes mag gelten zB bei der Anschaffung von Berufskleidung in der
> Konfektionsgröße eines bestimmten AN, oder, ganz sicher, beim Druck von
> personalisierten Visitenkarten.

Weißt du wie teuer Bewerbungsverfahren zzgl. Einarbeitung für den AG 
sind? Da werden die paar Visitenkarten absolut im Grundrauschen 
untergehen. Kleidung ebenfalls.


Verbiegt euch doch nicht für eure Arbeit. Bei der erstbesten Gelegenheit 
werdet ihr von den meisten Chefs absolut schamlos ausgenutzt.
Nochmal härter formuliert: Ich wäre eher angepisst, wenn du nun ein 
halbes Jahr dich einarbeiten lässt (=extreme Investition der Firma in 
dich, wo du wenig beiträgst) und erst DANN gehst. Je früher du kündigst, 
desto besser.
Es braucht mir auch keiner erzählen dass er noch viel Bock auf arbeiten 
hat, wenn er eh weiß, dass er "in 2 Monaten weg ist".

Beitrag #6878868 wurde von einem Moderator gelöscht.
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