Forum: Ausbildung, Studium & Beruf arbeiten als Freelancer, aber wie


von Christoph H. (christoph_t5)


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Moin Moin,

Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei 
erschreckend viel Freizeit. Diese wollte ich schon immer sinnvoll 
nutzen. als gelerneter Elektroniker habe ich seit jeher( in Zahlen circa 
10Jahre) privat Schaltungen entwickelt und programmiert. Bis jetzt nur 
für mich(KFZ) oder Freunde(mal eine Poolsteuerung oder ähnliches).

Nun ist eine Firma an mich heran getreten und hat gefragt ob ich nicht 
ein kleines Projekt übernehmen könnte. Technisch gesehen ist das Projekt 
prinzipiell keine Hürde, vielleicht bis auf eine Kleinigkeit, soll aber 
nicht Bestandteil dieser Frage sein. Mir geht es eher um allgemein 
rechtlichte Angelegenheiten bezüglich Freelancer .

Beispielsweise werde ich keine CE Prüfung machen. Das Produkt ist ein 
kleiner "Kasten" zum messen des Durchgangswiderstandes nach 10.000fachen 
Einschalten mit max 10kV ( im Schnitt eher 2-4kV).
Dieser Kasten wird (soweit ich informiert bin ) nur einmal benötigt.
Natürlich ist mein Anspruch alles sicher zu bauen, dennoch stelle ich 
mir eine CE Prüfung als zu aufwendig vor.

Kann man vertraglich festlegen das man keine CE Prüfung macht, bzw. ist 
das überhaupt möglich. Wenn ja,  wie kann man soetwas festlegen. gibt es 
Anhaltspunkte dafür ?

Eine andere Frage betrifft die Selbstständigkeit an sich. Mein 
bescheidener Plan ist, für eben jene Firma vielleicht 2-4 Projekte im 
Jahr zu realisieren. zählt das als Scheinselbstständigkeit ? Der Gewinn 
wird keineswegs in Richtung Jahreseinkommen gehen. Ich schätze(mit 
völliger Ahnungslosigkeit), dass es auf jeden Fall im 4 stelligen 
Bereich  bleibt.
Das solls fürs Erste gewesen sein.

PS: ich würde mich freuen wenns sachlich bleibt!

beste Grüße
Christoph

von René H. (mumpel)


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Christoph H. schrieb:
> zählt das als Scheinselbstständigkeit ?

Wenn Du das schön brav in der Steuererklärung angibst und ein Gewerbe 
anmeldest gibt es keine Probleme.

von Max B. (citgo)


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Genau, Gewerbe anmelden und gut ist.
Einfache Einnahme-Überschussrechnung per Excel und bei der 
Steuererklärung angeben.

Soll der "Kasten" von der Firma benutzt werden oder wollen die den 
verkaufen?
Grundsätzlich solltest du schauen, dass du nicht als Hersteller in 
Erscheinung trittst und den Kasten in Verkehr bringst. Weil dann käme 
noch etwas mehr auf dich zu als nur CE.
Ansonsten könnte man es natürlich so machen, dass du nur das Ding baust 
und die Firma den Rest machen muss.

von Christoph H. (christoph_t5)


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Gewerbeanmeldung an sich und Steuer ist kein Problem, das hatte ich 
alles schon mal in einem anderen Bereich (wegen Desinteresse aber wieder 
abgemeldet)

Im Netz habe ich gelesen das maximal die Hälfte aller Aufträge bzw. 
Gewinn von nur einer Firma kommen darf.



der "Kasten" ist nur für innerbetriebliche Versuche. Bei Bedarf wollen 
Sie Änderungen vornehmen können. Dafür gibt es dann eine, dem Projekt 
entsprechende, Dokumentation.

von MaWin (Gast)


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Christoph H. schrieb:
> Kann man vertraglich festlegen das man keine CE Prüfung macht

Ja.

Du baust ein Einzelstuck.

Das benötigt sowieso kein CE.

Zudem arbeitest du als Ingenieuer, da ist das Einzelstück nur ein Muster 
für den Auftraggeber, nicht in Verkehr gebracht an Dritte.

Der Elektroschrott kehrt auch nicht zu dir zurück, sondern wird vom 
Auftraggeber entsorgt.

Trotzdem solltest du peinlichst genau alle Vorschriften für die 10kV 
Kiste lesen und beherzigen, und eine Benutzungsanleitung mit der 
vorgesehenen Verwendung schreiben. Denn im Schadensfall (explodiert, 
setzt äusseres unter Spannung) kommt man auf dich zurück. Als Laie ohne 
Fachkenntnis kannst du dich als gelernter Elektroniker nicht rausreden.

Wenn du weniger als 410 EUR Gewinn machst (inzwischen möglicherweise 
450) ist es nicht mal eine Einnahme für das Finanzamt, ansonsten wird rs 
einfach unter sonstige Einnahmen sngegeben, und ein einmaliger Auftrag 
erfordert auch keine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberufler, als 
Nebenberuf auch keine extra Krankenversicherung, und weil du wohl nicht 
vom Amt alimentiert wirst auch kein Sbtug bei H4. Du solltest aber eine 
Rechnung schreiben und die Gewinn/Überschussrechnung durchführen. Ohne 
Gewerbe gibt es aber keine Berufshaftpflicht, und deine 
Privathaftpflicht wird die Übernahme im Schadensfall auch verweigern. 
Also zumindest die Schadenersatzhöhe auf den Kaufpreis vertraglich 
beschränken. Gegen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hilft das aber auch 
nicht, da geht es dir an den Kragen.

von Max B. (citgo)


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MaWin schrieb:
> Du baust ein Einzelstuck.
>
> Das benötigt sowieso kein CE

Warum?
Was hat das mit Einzelstücken zu tun?
Ob er jetzt 1 oder 500 herstellt, es kommt drauf an nach welcher 
Richtlinie sein "Kasten" gilt.
Fein raus mit allem wäre er, wenn er das Ding als Bausatz seinem 
Auftraggeber überlässt und die bauen es letztendlich zusammen. Dann sind 
die nämlich der Hersteller.

MaWin schrieb:
> Zudem arbeitest du als Ingenieuer, da ist das Einzelstück nur ein Muster
> für den Auftraggeber, nicht in Verkehr gebracht an Dritte.

Ich glaube nicht, dass das funktioniert. Wir reden ja hier nicht von 
einem 10x10 cm großen Teppichstück als "Muster" sondern von einem 
elektr. Gerät

MaWin schrieb:
> Du solltest aber eine
> Rechnung schreiben und die Gewinn/Überschussrechnung durchführen.

Er MUSS eine Rechnung schreiben wenn er gewerblich handelt.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Sicher gibt es auch bei dir in der Region Veranstaltungen zur 
Unternehmensgründung. Von Handelskammer, Kommune, Wirtschaftsförderung 
des Landes etc pp.
Das hört sich oft dröge an, kostet oft aber wenig bis gar nix und die 
übelsten Fallen bekommt man angezeigt.

“Freelancer” deckt viel. Wenn die Firma dein know-how stundenweise 
braucht, kannst du einen Stundenvertrag mit denen machen. Wollen die ein 
Werk, kannst du einen Werkvertag machen. Da muss man dann definieren was 
das Werk ist.

Als Privatperson sollte man die Haftungsrisiken verstehen die man 
übernimmt. Haftung kann man ausschliessen, begrenzen, vergesellschaften 
und versichern.
Konkrete Hilfe hierzu zu kaufen, sollte den Stolz nicht verletzen.

Wenn du das neben deinem Beamtenverhältnis machen willst, brauchst du 
eine Freistellung, da du in einem Treueverhältnis stehst.
Das ist normal kein Ding. Das kann aber nachher arbeitsrechtlich richtig 
doof sein, wenn man vorher nicht gefragt hat.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Max B. schrieb:
> Fein raus mit allem wäre er, wenn er das Ding als Bausatz seinem
> Auftraggeber überlässt
Er wird nur die Schaltung ung die Fertigungsunterlagen zur Verfügung 
stellen. Dann ist letztendlich die Firma dran, wenn jemand zu Schaden 
kommt, oder sonstwas nicht eingehalten wird.

Christoph H. schrieb:
> Kann man vertraglich festlegen das man keine CE Prüfung macht
Du musst sie nur überzeugen, dass sie diese Messungen und Untersuchungen 
sowieso bezahlen müssen, egal, ob du es machst oder sie selber.

Aber sie werden dann sicher langsam zickig, wenn dein Design das 5. Mal 
durchgefallen ist und Kosten erzeugt...

Und zur CE-Geschichte gehört natürlich der ganze Funk- und EMV-Klimbim. 
Aber viel mehr noch das Thema "Maschinensicherheit".

: Bearbeitet durch Moderator
von MaWin (Gast)


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Max B. schrieb:
> MaWin schrieb:
>
>> Du baust ein Einzelstuck.
>> Das benötigt sowieso kein CE
>
> Warum?
> Was hat das mit Einzelstücken zu tun?

Schau in die Vorschriften.

Sonderanfertigungen benötigen kein CE.

Max B. schrieb:
> Er MUSS eine Rechnung schreiben wenn er gewerblich handelt

Ja, WENN. WENN du aber meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, 
hättest du lesen können, dass er für einen einzelnen Auftrag kein 
Gewerbe anmelden muss. Ein Mal was machen, heisst noch nicht gewerblich 
handeln.

von René H. (mumpel)


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MaWin schrieb:
> Ein Mal was machen, heisst noch nicht gewerblich
> handeln.

Der TE schrieb aber was von 2 bis 4 Projekte im Jahr, bei einem 
4-stelligen Betrag. Das ist nicht mehr "ein Mal", und weit über dem was 
man für "ein Mal" steuerfrei kassieren kann. ;)

von Pandur S. (jetztnicht)


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Auch ohne CE test, sollten die Bedingungen eingehalten werden.
- Produktesicherheit. Du musst alles getan haben, dass niemand zu 
Schaden kommt, nicht kaputt geht. Speziell bei 10kV Anwendungen ist das 
zentral. Es gibt beliebig Probleme, wenn dein Geraet einen Bediener 
niederstreckt.
- EMV - darf anderes nicht stoeren, darf sich nicht stoeren lassen. Muss 
sowieso erfuellt sein, sonst kann's du's eh wegwerfen.

von MaWin (Gast)


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Max B. schrieb:
> Fein raus mit allem wäre er, wenn er das Ding als Bausatz seinem
> Auftraggeber überlässt

Woher kommt der Unsinn der sich hartnäckig hâlt ?
Ein Bausatz wird wie das nach Anleitung daraus Entstehende gewertet, er 
unterliegt höchstens noch ZUSÄTZLICH der Spielzeugrichtlinie.

Sebastian L. schrieb:
> “Freelancer” deckt viel.

Bloss wird er als

Christoph H. schrieb:
> gelerneter Elektroniker

keine ausreichende Qualifikation haben, um als Elektronikingenieur(büro) 
durchzugehen.

Lothar M. schrieb:
> Er wird nur die Schaltung ung die Fertigungsunterlagen zur Verfügung
> stellen

Das ist nicht nötig, auch ein fertiges Exemplar ist ok.

Lothar M. schrieb:
> Dann ist letztendlich die Firma dran, wenn jemand zu Schaden kommt, oder
> sonstwas nicht eingehalten wird.

Nein, wenn seine Konstruktion nicht den Regeln der Technik aka 
Vorschriften entsprach, trifft ihn das. Nur wenn der Zusammenbau in der 
Firma trotz mitgegebener Anleitung fahrlässig war, sind die dran.

Immer interessant, wie hier Alle nur die Verantwortung wegschieben 
wollen, aber die Kohle einstreichen möchten

von René H. (mumpel)


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MaWin schrieb:
> Nein, wenn seine Konstruktion nicht den Regeln der Technik aka
> Vorschriften entsprach, trifft ihn das.


Sage ich auch immer. Wenn meine Nebenuhrsteuerung jemanden 
niederstreckt, dann bin ich dran wenn sich herausstellen sollte, dass es 
doch nicht fachgerecht aufgebaut war. Dann kann ich sicher auch nicht 
sagen "Was wollt ihr von mir. Wurde doch alles nach Anleitung 
aufgebaut". Wobei sich dann aber die Frage stellt, weshalb "das Opfer" 
das Gehäuse aufschraubt(steht extra dran "Nur von Fachpersonal zu 
öffnen" und "Vor dem Öffnen Netzstecker ziehen" ;-) ), dann wird sich 
aber sicher jemand finden der sagt "Warum ist dann da kein Schloss 
dran...".

MaWin schrieb:
> Immer interessant, wie hier Alle nur die Verantwortung wegschieben
> wollen, aber die Kohle einstreichen möchten

Man kann Verantwortung nicht wegtreten wie einen Ball. :D

: Bearbeitet durch User
von Jens B. (dasjens)


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Wow, das passt. Falls doch mal eine Schaltung abfackelt, haste auch was 
zu tun, und wirst Bezahlt :P

von Wangoch (Gast)


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Christoph H. schrieb:
> Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei
> erschreckend viel Freizeit.

Sowas assoziiert man normalerweise mit jemand der gerne eine ruhige 
Kugel schiebt. Da versteh ich nicht dass du dir diesen Stress antust am 
Ende endet das mit einen Herzinfarkt :-(
Und dann noch mit 10 KV rumhantieren ich weis nicht - lass die Finger 
davon.

von Dipl.-Ing. (Gast)


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Christoph H. schrieb:
> Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei
> erschreckend viel Freizeit

Welche regelmäßige Arbeitszeit sehen denn die für dich einschlägigen 
Beamtengesetze vor? Es spielt keine Rolle wie viel Freitzeit du hast, 
wichtig ist nur was formell für dich gilt.

Du musst dir jede Nebentätigkeit VORAB genehmigen lassen. Da die Stunden 
die du damit regelmäßig zubringst auf deine formell geltenden 
Beamtenstunden draufgeschlagen werden, die gesetzlichen Höchstgrenzen 
damit nicht überschritten werden dürfen UND deine Nebentätigkeit deine 
dienstlichen Tätigkeiten nicht auch nur abstrakt behindern darf, ist das 
kritische Maß sehr schnell erreicht. Am einfachsten wäre eine rein 
verwaltende Tätigkeit wie z.B. Vermietung. Alles was mit physischer 
Arbeit oder Dienstleistung zu tun hat ist kompliziert.

Bevor kein schriftliches Okay bekommst brauchst du dir um technische 
Details gar keine Gedanken machen.

von klausi (Gast)


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Dipl.-Ing. schrieb:
> Bevor kein schriftliches Okay bekommst brauchst du dir um technische
> Details gar keine Gedanken machen.

Sehe ich auch so! Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden,  bzw. im 
Arbeitsvertrag sollte solch eine Klausel sicher vermerkt sein 
(Bedingungen Ausübung nebenberuflicher Ämter, Ehrenamt, Politik, 
Nebenbeschäftigungen etc. wenn gewerblich)

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Wangoch schrieb:
> Und dann noch mit 10 KV rumhantieren ich weis nicht
Lies die Aufgabe nochmal: das Gerät, das entwickelt werden soll, hat mit 
den 10kV nur insofern zu tun, als es um dem selben Schaltkontakt geht. 
Das Gerät wird die 10kV aber niemals sehen. Und wenn doch, dann gibt es 
ein neues Gerät.

von Peyer (Gast)


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Dipl.-Ing. schrieb:
> Christoph H. schrieb:
>> Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei
>> erschreckend viel Freizeit
>
> Welche regelmäßige Arbeitszeit sehen denn die für dich einschlägigen
> Beamtengesetze vor?

Wahrscheinlich hat er 24-Stunden-Schichten. Dann hat man entsprechend 
viele Tage frei, ist aber auch nicht immer fit.

von Christoph H. (christoph_t5)


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Genau, wir haben theoretisch zwei 24h dienste in der Woche. Und ja es 
gibt natürlich Tage an denen man ordentlich geschafft ist, dann muss man 
vormittags 2-3h schlaf nachholen.
Genehmigung ist schon Vorhanden,

Wangoch schrieb:
> Christoph H. schrieb:
>
>> Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei
>> erschreckend viel Freizeit.
>
> Sowas assoziiert man normalerweise mit jemand der gerne eine ruhige
> Kugel schiebt. Da versteh ich nicht dass du dir diesen Stress antust am
> Ende endet das mit einen Herzinfarkt :-(
> Und dann noch mit 10 KV rumhantieren ich weis nicht - lass die Finger
> davon.

Aus meiner Sicht leider falsche Annahmen mit einem unproduktiven Fazit. 
Deine Assoziationen gegenüber dem gemeinen Beamten kann ich 
nachvollziehen, aber die ersten 10 Zeilen der „Einleitung“ zeigen doch 
das meine Freizeit nichts mit dem rumschieben von Kugeln zu tun hat.


Thema: Sonderanfertigungen ohne CE Prüfung. Laut MDR Richtlinien braucht 
man für Sonderanfertigungen keine CE Prüfung. Allerdings eben laut MDR, 
und mein „Kasten“ ist kein Medizinprodukt… irgendwie findet man nuuuur 
Medizingedöns…
Wenn ich  auf der Seite der EU schaue dann fehlt mir ein bisschen der 
Durchblick.

MaWin schrieb:
> Schau in die Vorschriften.
> Sonderanfertigungen benötigen kein CE.

Kannst du mir einen Tipp geben wo ich das finden könnte?

Lothar M. schrieb:
> Wangoch schrieb:
>
>> Und dann noch mit 10 KV rumhantieren ich weis nicht
>
> Lies die Aufgabe nochmal: das Gerät, das entwickelt werden soll, hat mit
> den 10kV nur insofern zu tun, als es um dem selben Schaltkontakt geht.
> Das Gerät wird die 10kV aber niemals sehen. Und wenn doch, dann gibt es
> ein neues Gerät.

Nicht so ganz korrekt, aber im prinzip auch nicht falsch ;)

Der Kasten soll ein 10kV Netzteil beinhalten das ich fertig kaufen 
möchte. Von außen wird nur ein 230V Netzstecker vorhanden sein, 
zusätzlich  ein Display/Touchscreen. Das zu prüfende Bauteil wird in 
einem aufklappbaren Teil des Kastens gelegt und angeschlossen, Deckel 
wieder zu, dann kann der Prüfvorgang starten, und nur dann. Die 10kV 
sollen im eingeschaltete Zustand im verschlossenen Kasten sicher vor 
Berührung untergebracht sein.

von Andreas R. (daybyter)


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Schau mal nach Kleinunternehmer nach EStG §19.

Kannst halt keine Mwst auf die Rechnung schreiben, aber das wird bei Dir 
kein Problem sein.

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