Moin Moin, Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei erschreckend viel Freizeit. Diese wollte ich schon immer sinnvoll nutzen. als gelerneter Elektroniker habe ich seit jeher( in Zahlen circa 10Jahre) privat Schaltungen entwickelt und programmiert. Bis jetzt nur für mich(KFZ) oder Freunde(mal eine Poolsteuerung oder ähnliches). Nun ist eine Firma an mich heran getreten und hat gefragt ob ich nicht ein kleines Projekt übernehmen könnte. Technisch gesehen ist das Projekt prinzipiell keine Hürde, vielleicht bis auf eine Kleinigkeit, soll aber nicht Bestandteil dieser Frage sein. Mir geht es eher um allgemein rechtlichte Angelegenheiten bezüglich Freelancer . Beispielsweise werde ich keine CE Prüfung machen. Das Produkt ist ein kleiner "Kasten" zum messen des Durchgangswiderstandes nach 10.000fachen Einschalten mit max 10kV ( im Schnitt eher 2-4kV). Dieser Kasten wird (soweit ich informiert bin ) nur einmal benötigt. Natürlich ist mein Anspruch alles sicher zu bauen, dennoch stelle ich mir eine CE Prüfung als zu aufwendig vor. Kann man vertraglich festlegen das man keine CE Prüfung macht, bzw. ist das überhaupt möglich. Wenn ja, wie kann man soetwas festlegen. gibt es Anhaltspunkte dafür ? Eine andere Frage betrifft die Selbstständigkeit an sich. Mein bescheidener Plan ist, für eben jene Firma vielleicht 2-4 Projekte im Jahr zu realisieren. zählt das als Scheinselbstständigkeit ? Der Gewinn wird keineswegs in Richtung Jahreseinkommen gehen. Ich schätze(mit völliger Ahnungslosigkeit), dass es auf jeden Fall im 4 stelligen Bereich bleibt. Das solls fürs Erste gewesen sein. PS: ich würde mich freuen wenns sachlich bleibt! beste Grüße Christoph
Christoph H. schrieb: > zählt das als Scheinselbstständigkeit ? Wenn Du das schön brav in der Steuererklärung angibst und ein Gewerbe anmeldest gibt es keine Probleme.
Genau, Gewerbe anmelden und gut ist. Einfache Einnahme-Überschussrechnung per Excel und bei der Steuererklärung angeben. Soll der "Kasten" von der Firma benutzt werden oder wollen die den verkaufen? Grundsätzlich solltest du schauen, dass du nicht als Hersteller in Erscheinung trittst und den Kasten in Verkehr bringst. Weil dann käme noch etwas mehr auf dich zu als nur CE. Ansonsten könnte man es natürlich so machen, dass du nur das Ding baust und die Firma den Rest machen muss.
Gewerbeanmeldung an sich und Steuer ist kein Problem, das hatte ich alles schon mal in einem anderen Bereich (wegen Desinteresse aber wieder abgemeldet) Im Netz habe ich gelesen das maximal die Hälfte aller Aufträge bzw. Gewinn von nur einer Firma kommen darf. der "Kasten" ist nur für innerbetriebliche Versuche. Bei Bedarf wollen Sie Änderungen vornehmen können. Dafür gibt es dann eine, dem Projekt entsprechende, Dokumentation.
Christoph H. schrieb: > Kann man vertraglich festlegen das man keine CE Prüfung macht Ja. Du baust ein Einzelstuck. Das benötigt sowieso kein CE. Zudem arbeitest du als Ingenieuer, da ist das Einzelstück nur ein Muster für den Auftraggeber, nicht in Verkehr gebracht an Dritte. Der Elektroschrott kehrt auch nicht zu dir zurück, sondern wird vom Auftraggeber entsorgt. Trotzdem solltest du peinlichst genau alle Vorschriften für die 10kV Kiste lesen und beherzigen, und eine Benutzungsanleitung mit der vorgesehenen Verwendung schreiben. Denn im Schadensfall (explodiert, setzt äusseres unter Spannung) kommt man auf dich zurück. Als Laie ohne Fachkenntnis kannst du dich als gelernter Elektroniker nicht rausreden. Wenn du weniger als 410 EUR Gewinn machst (inzwischen möglicherweise 450) ist es nicht mal eine Einnahme für das Finanzamt, ansonsten wird rs einfach unter sonstige Einnahmen sngegeben, und ein einmaliger Auftrag erfordert auch keine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberufler, als Nebenberuf auch keine extra Krankenversicherung, und weil du wohl nicht vom Amt alimentiert wirst auch kein Sbtug bei H4. Du solltest aber eine Rechnung schreiben und die Gewinn/Überschussrechnung durchführen. Ohne Gewerbe gibt es aber keine Berufshaftpflicht, und deine Privathaftpflicht wird die Übernahme im Schadensfall auch verweigern. Also zumindest die Schadenersatzhöhe auf den Kaufpreis vertraglich beschränken. Gegen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hilft das aber auch nicht, da geht es dir an den Kragen.
MaWin schrieb: > Du baust ein Einzelstuck. > > Das benötigt sowieso kein CE Warum? Was hat das mit Einzelstücken zu tun? Ob er jetzt 1 oder 500 herstellt, es kommt drauf an nach welcher Richtlinie sein "Kasten" gilt. Fein raus mit allem wäre er, wenn er das Ding als Bausatz seinem Auftraggeber überlässt und die bauen es letztendlich zusammen. Dann sind die nämlich der Hersteller. MaWin schrieb: > Zudem arbeitest du als Ingenieuer, da ist das Einzelstück nur ein Muster > für den Auftraggeber, nicht in Verkehr gebracht an Dritte. Ich glaube nicht, dass das funktioniert. Wir reden ja hier nicht von einem 10x10 cm großen Teppichstück als "Muster" sondern von einem elektr. Gerät MaWin schrieb: > Du solltest aber eine > Rechnung schreiben und die Gewinn/Überschussrechnung durchführen. Er MUSS eine Rechnung schreiben wenn er gewerblich handelt.
Sicher gibt es auch bei dir in der Region Veranstaltungen zur Unternehmensgründung. Von Handelskammer, Kommune, Wirtschaftsförderung des Landes etc pp. Das hört sich oft dröge an, kostet oft aber wenig bis gar nix und die übelsten Fallen bekommt man angezeigt. “Freelancer” deckt viel. Wenn die Firma dein know-how stundenweise braucht, kannst du einen Stundenvertrag mit denen machen. Wollen die ein Werk, kannst du einen Werkvertag machen. Da muss man dann definieren was das Werk ist. Als Privatperson sollte man die Haftungsrisiken verstehen die man übernimmt. Haftung kann man ausschliessen, begrenzen, vergesellschaften und versichern. Konkrete Hilfe hierzu zu kaufen, sollte den Stolz nicht verletzen. Wenn du das neben deinem Beamtenverhältnis machen willst, brauchst du eine Freistellung, da du in einem Treueverhältnis stehst. Das ist normal kein Ding. Das kann aber nachher arbeitsrechtlich richtig doof sein, wenn man vorher nicht gefragt hat.
Max B. schrieb: > Fein raus mit allem wäre er, wenn er das Ding als Bausatz seinem > Auftraggeber überlässt Er wird nur die Schaltung ung die Fertigungsunterlagen zur Verfügung stellen. Dann ist letztendlich die Firma dran, wenn jemand zu Schaden kommt, oder sonstwas nicht eingehalten wird. Christoph H. schrieb: > Kann man vertraglich festlegen das man keine CE Prüfung macht Du musst sie nur überzeugen, dass sie diese Messungen und Untersuchungen sowieso bezahlen müssen, egal, ob du es machst oder sie selber. Aber sie werden dann sicher langsam zickig, wenn dein Design das 5. Mal durchgefallen ist und Kosten erzeugt... Und zur CE-Geschichte gehört natürlich der ganze Funk- und EMV-Klimbim. Aber viel mehr noch das Thema "Maschinensicherheit".
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Max B. schrieb: > MaWin schrieb: > >> Du baust ein Einzelstuck. >> Das benötigt sowieso kein CE > > Warum? > Was hat das mit Einzelstücken zu tun? Schau in die Vorschriften. Sonderanfertigungen benötigen kein CE. Max B. schrieb: > Er MUSS eine Rechnung schreiben wenn er gewerblich handelt Ja, WENN. WENN du aber meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, hättest du lesen können, dass er für einen einzelnen Auftrag kein Gewerbe anmelden muss. Ein Mal was machen, heisst noch nicht gewerblich handeln.
MaWin schrieb: > Ein Mal was machen, heisst noch nicht gewerblich > handeln. Der TE schrieb aber was von 2 bis 4 Projekte im Jahr, bei einem 4-stelligen Betrag. Das ist nicht mehr "ein Mal", und weit über dem was man für "ein Mal" steuerfrei kassieren kann. ;)
Auch ohne CE test, sollten die Bedingungen eingehalten werden. - Produktesicherheit. Du musst alles getan haben, dass niemand zu Schaden kommt, nicht kaputt geht. Speziell bei 10kV Anwendungen ist das zentral. Es gibt beliebig Probleme, wenn dein Geraet einen Bediener niederstreckt. - EMV - darf anderes nicht stoeren, darf sich nicht stoeren lassen. Muss sowieso erfuellt sein, sonst kann's du's eh wegwerfen.
Max B. schrieb: > Fein raus mit allem wäre er, wenn er das Ding als Bausatz seinem > Auftraggeber überlässt Woher kommt der Unsinn der sich hartnäckig hâlt ? Ein Bausatz wird wie das nach Anleitung daraus Entstehende gewertet, er unterliegt höchstens noch ZUSÄTZLICH der Spielzeugrichtlinie. Sebastian L. schrieb: > “Freelancer” deckt viel. Bloss wird er als Christoph H. schrieb: > gelerneter Elektroniker keine ausreichende Qualifikation haben, um als Elektronikingenieur(büro) durchzugehen. Lothar M. schrieb: > Er wird nur die Schaltung ung die Fertigungsunterlagen zur Verfügung > stellen Das ist nicht nötig, auch ein fertiges Exemplar ist ok. Lothar M. schrieb: > Dann ist letztendlich die Firma dran, wenn jemand zu Schaden kommt, oder > sonstwas nicht eingehalten wird. Nein, wenn seine Konstruktion nicht den Regeln der Technik aka Vorschriften entsprach, trifft ihn das. Nur wenn der Zusammenbau in der Firma trotz mitgegebener Anleitung fahrlässig war, sind die dran. Immer interessant, wie hier Alle nur die Verantwortung wegschieben wollen, aber die Kohle einstreichen möchten
MaWin schrieb: > Nein, wenn seine Konstruktion nicht den Regeln der Technik aka > Vorschriften entsprach, trifft ihn das. Sage ich auch immer. Wenn meine Nebenuhrsteuerung jemanden niederstreckt, dann bin ich dran wenn sich herausstellen sollte, dass es doch nicht fachgerecht aufgebaut war. Dann kann ich sicher auch nicht sagen "Was wollt ihr von mir. Wurde doch alles nach Anleitung aufgebaut". Wobei sich dann aber die Frage stellt, weshalb "das Opfer" das Gehäuse aufschraubt(steht extra dran "Nur von Fachpersonal zu öffnen" und "Vor dem Öffnen Netzstecker ziehen" ;-) ), dann wird sich aber sicher jemand finden der sagt "Warum ist dann da kein Schloss dran...". MaWin schrieb: > Immer interessant, wie hier Alle nur die Verantwortung wegschieben > wollen, aber die Kohle einstreichen möchten Man kann Verantwortung nicht wegtreten wie einen Ball. :D
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Wow, das passt. Falls doch mal eine Schaltung abfackelt, haste auch was zu tun, und wirst Bezahlt :P
Christoph H. schrieb: > Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei > erschreckend viel Freizeit. Sowas assoziiert man normalerweise mit jemand der gerne eine ruhige Kugel schiebt. Da versteh ich nicht dass du dir diesen Stress antust am Ende endet das mit einen Herzinfarkt :-( Und dann noch mit 10 KV rumhantieren ich weis nicht - lass die Finger davon.
Christoph H. schrieb: > Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei > erschreckend viel Freizeit Welche regelmäßige Arbeitszeit sehen denn die für dich einschlägigen Beamtengesetze vor? Es spielt keine Rolle wie viel Freitzeit du hast, wichtig ist nur was formell für dich gilt. Du musst dir jede Nebentätigkeit VORAB genehmigen lassen. Da die Stunden die du damit regelmäßig zubringst auf deine formell geltenden Beamtenstunden draufgeschlagen werden, die gesetzlichen Höchstgrenzen damit nicht überschritten werden dürfen UND deine Nebentätigkeit deine dienstlichen Tätigkeiten nicht auch nur abstrakt behindern darf, ist das kritische Maß sehr schnell erreicht. Am einfachsten wäre eine rein verwaltende Tätigkeit wie z.B. Vermietung. Alles was mit physischer Arbeit oder Dienstleistung zu tun hat ist kompliziert. Bevor kein schriftliches Okay bekommst brauchst du dir um technische Details gar keine Gedanken machen.
Dipl.-Ing. schrieb: > Bevor kein schriftliches Okay bekommst brauchst du dir um technische > Details gar keine Gedanken machen. Sehe ich auch so! Nebentätigkeiten müssen genehmigt werden, bzw. im Arbeitsvertrag sollte solch eine Klausel sicher vermerkt sein (Bedingungen Ausübung nebenberuflicher Ämter, Ehrenamt, Politik, Nebenbeschäftigungen etc. wenn gewerblich)
Wangoch schrieb: > Und dann noch mit 10 KV rumhantieren ich weis nicht Lies die Aufgabe nochmal: das Gerät, das entwickelt werden soll, hat mit den 10kV nur insofern zu tun, als es um dem selben Schaltkontakt geht. Das Gerät wird die 10kV aber niemals sehen. Und wenn doch, dann gibt es ein neues Gerät.
Dipl.-Ing. schrieb: > Christoph H. schrieb: >> Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei >> erschreckend viel Freizeit > > Welche regelmäßige Arbeitszeit sehen denn die für dich einschlägigen > Beamtengesetze vor? Wahrscheinlich hat er 24-Stunden-Schichten. Dann hat man entsprechend viele Tage frei, ist aber auch nicht immer fit.
Genau, wir haben theoretisch zwei 24h dienste in der Woche. Und ja es gibt natürlich Tage an denen man ordentlich geschafft ist, dann muss man vormittags 2-3h schlaf nachholen. Genehmigung ist schon Vorhanden, Wangoch schrieb: > Christoph H. schrieb: > >> Hauptberuflich arbeite ich als Beamter(Feuerwehr) und habe nebenbei >> erschreckend viel Freizeit. > > Sowas assoziiert man normalerweise mit jemand der gerne eine ruhige > Kugel schiebt. Da versteh ich nicht dass du dir diesen Stress antust am > Ende endet das mit einen Herzinfarkt :-( > Und dann noch mit 10 KV rumhantieren ich weis nicht - lass die Finger > davon. Aus meiner Sicht leider falsche Annahmen mit einem unproduktiven Fazit. Deine Assoziationen gegenüber dem gemeinen Beamten kann ich nachvollziehen, aber die ersten 10 Zeilen der „Einleitung“ zeigen doch das meine Freizeit nichts mit dem rumschieben von Kugeln zu tun hat. Thema: Sonderanfertigungen ohne CE Prüfung. Laut MDR Richtlinien braucht man für Sonderanfertigungen keine CE Prüfung. Allerdings eben laut MDR, und mein „Kasten“ ist kein Medizinprodukt… irgendwie findet man nuuuur Medizingedöns… Wenn ich auf der Seite der EU schaue dann fehlt mir ein bisschen der Durchblick. MaWin schrieb: > Schau in die Vorschriften. > Sonderanfertigungen benötigen kein CE. Kannst du mir einen Tipp geben wo ich das finden könnte? Lothar M. schrieb: > Wangoch schrieb: > >> Und dann noch mit 10 KV rumhantieren ich weis nicht > > Lies die Aufgabe nochmal: das Gerät, das entwickelt werden soll, hat mit > den 10kV nur insofern zu tun, als es um dem selben Schaltkontakt geht. > Das Gerät wird die 10kV aber niemals sehen. Und wenn doch, dann gibt es > ein neues Gerät. Nicht so ganz korrekt, aber im prinzip auch nicht falsch ;) Der Kasten soll ein 10kV Netzteil beinhalten das ich fertig kaufen möchte. Von außen wird nur ein 230V Netzstecker vorhanden sein, zusätzlich ein Display/Touchscreen. Das zu prüfende Bauteil wird in einem aufklappbaren Teil des Kastens gelegt und angeschlossen, Deckel wieder zu, dann kann der Prüfvorgang starten, und nur dann. Die 10kV sollen im eingeschaltete Zustand im verschlossenen Kasten sicher vor Berührung untergebracht sein.
Schau mal nach Kleinunternehmer nach EStG §19. Kannst halt keine Mwst auf die Rechnung schreiben, aber das wird bei Dir kein Problem sein.
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