Innerhalb der EU gibt es ja Freizügigkeitsgesetz. Man kann also als EU-Bürger in jedem beliebigen Land der EU leben und arbeiten, sofern man dort einen Job hat. Wie ist es aber wenn man in einem EU-Land lebt und in einem anderen arbeitet? Angenommen man hätte einen Job in Deutschland, den man zu 100% von remote erledigen kann. Könnte man sich dann z.B. in Frankreich, Italien, Spanien, Kroatien oder sonstwo in der EU niederlassen? Irgendwo wo das Klima okay ist und die Lebensart einem gefällt und wo vielleicht auch die Immobilienpreise etwas niedriger sind?
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Kalter grauer Himmel schrieb: > Wie ist es aber wenn man in einem EU-Land lebt und in einem anderen > arbeitet? was genau willst du wissen? genau das was du beschrieben hast praktiziere ich seit ca 2014
Beitrag #6882782 wurde von einem Moderator gelöscht.
Möglich ist das. Denke aber dran, dass Du ggfls. im Ausland statt in Deutschland Steuern zahlen musst und bei dauerhaften Aufenthalt Du dort auch versicherungspflichtig bist. D.h. Du baust z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung keine weiteren Anwartschaften mehr auf.
Beitrag #6882808 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6882818 wurde von einem Moderator gelöscht.
Kalter grauer Himmel schrieb: > Wie ist es aber wenn man in einem EU-Land lebt und in einem anderen > arbeitet? Angenommen man hätte einen Job in Deutschland, den man zu 100% > von remote erledigen kann. Zumindest als Angestellter wird das schwierig, wenn dein Hauptwohnsitz im Ausland ist. Für den Arbeitgeber ist das rechtlich kompliziert aufgrund der deutschen Sozialversicherungen.
Ich weiss von einem Fall, in dem ein deutscher Arbeitgeber am Versuch gescheitert ist, einen in die Niederlande umgezogenen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Der Wille war da, aber das Recht im Weg.
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Beitrag #6882849 wurde von einem Moderator gelöscht.
Also hier im 3-Ländereck (DE-NL-BE) ist das gängige Praxis. Zwischen den Ländern gibt es entsprechende Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen nennt sich das IIRC). Das funktioniert in beide Richtungen der Grenzen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Kalter grauer Himmel schrieb: > Wie ist es aber wenn man in einem EU-Land lebt und in einem anderen > arbeitet? Angenommen man hätte einen Job in Deutschland, den man zu 100% > von remote erledigen kann. Könnte man sich dann z.B. in Frankreich, > Italien, Spanien, Kroatien oder sonstwo in der EU niederlassen? Also deutscher Arbeitgeber, aber die Arbeitsleistung dauerhaft im Ausland erbringen. Die Variante ist schlecht. Mein Arbeitgeber bekommt sie rechtlich nicht auf die Reihe und unterbindet sie. Steuer, Sozialversicherung, alles nicht sauber zu regeln - sagt mein Arbeitgeber. Weil es so ist, als ob der Arbeitgeber dich dauerhaft ins Ausland entsendet ohne dort eine Niederlassung zu haben und ohne im Ausland Sozialabgaben, Unternehmenssteuer, etc. zu zahlen. Also kein Homeoffice in der Toskana :-( Was geht ist die andere Variante. Arbeitgeber in Deutschland und Arbeitsleistung in Deutschland erbringen, aber im Ausland wohnen. Das machen viele sog. Grenzgänger und die steuerliche Behandlung ist meist über (Doppelbesteuerungs-)Abkommen zwischen den Staaten geregelt.
Wir schreiben das Jahr 2021. Es gibt immer noch die EU, Wirtschaftraum, Zollfreiheit, Freizügigkeit, ... Das scheint wohl nicht ganz so einfach zu sein! In Deutschland arbeiten, in den Niederlanden wohnen, oder andersrum Probleme, Probleme! Als Arbeitnehmer: Lohnsteuer - Doppelbesteuerungsabkommen Sozialversicherung: Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung? Kompliziert! Vernünftige vertrauenswürdige Webseiten dazu, habe ich nicht auf die schnelle gefunden.
Abrissbirne schrieb: > was genau willst du wissen? genau das was du beschrieben hast > praktiziere ich seit ca 2014 Stimmt es dass Steuern und Sozialabgaben an dem Ort entrichtet werden müssen wo man arbeitet? Angenommen man hätte einen Job bei einer Firma in Deutschland und will aber von Italien aus remote arbeiten. Müßte der Arbeitslohn dann in Italien versteuert werden oder in Deutschland?
Hannes J. schrieb: > Also kein Homeoffice in der Toskana :-( Genau sowas wäre aber interessant :-( > Was geht ist die andere Variante. Arbeitgeber in Deutschland und > Arbeitsleistung in Deutschland erbringen, aber im Ausland wohnen. Dann kommen wohl nur Gebiete in Frage die sehr nahe bei Deutschland liegen. Da ist das Wetter aber genau so beschissen. Also dafür brauch ich nich auswandern...
Thorsten O. schrieb: > Also hier im 3-Ländereck (DE-NL-BE) ist das gängige Praxis. Zwischen den > Ländern gibt es entsprechende Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen nennt > sich das IIRC). Das funktioniert in beide Richtungen der Grenzen. Was aber nicht so einfach zu gehen scheint ist von der Ferne aus zu arbeiten. Also Remote Work oder Home Office von einem anderen EU Land aus.
Einfach machen und nicht groß rumfragen, denn dann heißt es sowieso "Nein". Holt euch einen deutschen VPN, dann fällt es auch nicht auf. Ist nur doof, wenn der Firmenlaptop plötzlich kaputtgeht. Daher sollte man immer eine Möglichkeit parat haben binnen 24h wieder in Deutschland zu sein.
S. N. schrieb: > Stimmt es dass Steuern und Sozialabgaben an dem Ort entrichtet werden > müssen wo man arbeitet? Angenommen man hätte einen Job bei einer Firma > in Deutschland und will aber von Italien aus remote arbeiten. Müßte der > Arbeitslohn dann in Italien versteuert werden oder in Deutschland? Selbstverständlich in Italien. Was ist daran so schwer zu verstehen? Schreibe doch bitte, was Du daran falsch findest. Du willst in einem anderen Land die Infrastruktur nutzen wie Straßen, Gesundheitsdienst etc., aber dafür nicht bezahlen und keinen Beitrag leisten? So funktioniert das nicht. Auch Ausländer, welche sich überwiegend in Deutschland aufhalten, zahlen hier Steuern. Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden in solchen Fällen eine doppelte Inanspruchnahme. Eine Ausnahme bilden befristete Entsendungen, d.h. deutsche Firma lässt einen deutschen Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland arbeiten, weil dort ein (Bau-)Auftrag oder dergleichen ausgeführt wird. Dann KANN der deutsche Arbeitnehmer im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben, muss aber stets eine A1-Bescheinigung seiner Krankenkasse bei sich führen, auch und gerade bei der Arbeit. Das gilt z.B. selbst für Fernfahrer, welche im Transit ein Land lediglich durchqueren. Das ist aber nicht Deine Frage gewesen.
(prx) A. K. schrieb: > Ich weiss von einem Fall, in dem ein deutscher Arbeitgeber am Versuch > gescheitert ist, einen in die Niederlande umgezogenen Mitarbeiter weiter > zu beschäftigen. Der Wille war da, aber das Recht im Weg. Warum? War der AN kein EU-Bürger? Oder musste er in den Niederlanden eine Haftstrafe verbüßen? Oder bestand Residenzpflicht?
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Rainer Z. schrieb: > Selbstverständlich in Italien. > > Was ist daran so schwer zu verstehen? Schreibe doch bitte, was Du daran > falsch findest. Falsch ist daran erstmal nichts. Als angestellter Arbeitnehmer führt man die Steuern und Sozialabgaben aber nicht selbst an das Finanzamt und an die Sozialkassen ab. Man bekommt seine Lohnabrechnung und erhält das Nettogehalt ausbezahlt. Anscheinend ist hier standardmäßig so ein Fall nicht vorgesehen, dass man durch "remote work" nicht mehr unbedingt physisch in dem Land anwesend ist in dem man seinen Arbeitsvertrag hat. > Du willst in einem anderen Land die Infrastruktur nutzen > wie Straßen, Gesundheitsdienst etc., aber dafür nicht bezahlen und > keinen Beitrag leisten? So funktioniert das nicht. Auch Ausländer, > welche sich überwiegend in Deutschland aufhalten, zahlen hier Steuern. Ich zahle ja Steuern. Für meinen Geschmack sogar reichlich ;-)
S. N. schrieb: > Falsch ist daran erstmal nichts. Als angestellter Arbeitnehmer führt man > die Steuern und Sozialabgaben aber nicht selbst an das Finanzamt und an > die Sozialkassen ab. Man bekommt seine Lohnabrechnung und erhält das > Nettogehalt ausbezahlt. Hast du denn schon mal bei deiner Lohnbuchhaltung gefragt wie das wäre wenn du jetzt in einem anderen land wohnst? Es scheint aber unübersichtlich zu sein. Hier mal ein Link auf das Deutsch Franz. Doppelbesteuerungsabkommen. https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Steuern+bei+Beschaeftigung+in+BadenWuerttemberg-5000471-lebenslage-0 Da scheint es z.B. davon abzuhängen wo in Deustchland man arbeitet und wo in Frankreich man wohnt. Die Abkomen sind halt gemacht worden ohne dass sich die Politiker sowas wie remote Office vorstellen konnten.
Udo S. schrieb: > Hast du denn schon mal bei deiner Lohnbuchhaltung gefragt wie das wäre > wenn du jetzt in einem anderen land wohnst? Im Moment stellt sich die Frage leider nicht weil kein 100% Home Office möglich ist. Bei einem Jobwechsel würde ich versuchen auf diese Möglichkeit zu kommen. > Die Abkomen sind halt gemacht worden ohne dass sich die Politiker sowas > wie remote Office vorstellen konnten. Wäre schön wenn man hier nachbessern würde.
Ich habe beispielsweise (angestellte) Kollegen, die in Italien oder Ungarn wohnen und von dort aus remote arbeiten. 1-2 mal pro Monat kommen sie im Büro vorbei. Grundsätzlich möglich, für die Firma allerdings ein gewisser Aufwand weil wir Lohnbuchhalter in den entsprechenden Ländern beauftragen müssen und man sich auch mit den dortigen Gesetzen beschäftigen muss. Arbeitszeiten, nötige zusätzliche Versicherungen, andere Feiertage... Ein bisschen Flexibilität muss der Arbeitgeber daher auch mitbringen, in einer starren Bude wird das schwieriger sein.
Übrigens interessant zu wissen: Wenn du in Homeoffice in einem Bundesland bist in dem ein Feiertag ist und der Sitz deiner Firma in einem Bundesland ist in dem der Feiertag nicht ist, musst du nicht arbeiten. Es gilt die regelung deines Arbeitsorts. Umgekehrt dann aber genauso. Ich habe durch das verpflichtende Homeoffice in den letzten eineinhalb Jahren aus Unkenntnis dieser Regelung der Firma 3 freie Tage geschenkt, da ich in BaWü wohne, die Firma aber in Hessen ist.
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S. N. schrieb: > Anscheinend ist hier standardmäßig so ein Fall > nicht vorgesehen, dass man durch "remote work" nicht mehr unbedingt > physisch in dem Land anwesend ist in dem man seinen Arbeitsvertrag hat. Grundsätzlich ist das zwischen Ländern vorgesehen. Die Bauindustrie macht das ständig. Dort ist man aber drauf vorbereitet. Was zum Beispiel mein Arbeitgeber nicht ist und nicht will. Das "remote working" ist dabei gar nicht wichtig, weil nicht unterschieden wird ob die erbrachte Arbeit geistig (PowerPoints schubsen) oder körperlich (Steine klopfen) ist. Du übst deine Tätigkeit im Ausland aus. Wenn dabei in deinem Tätigkeitsland Steuern und Abgaben nicht gezahlt werden dann nennt sich das Schwarzarbeit. > Ich zahle ja Steuern. Für meinen Geschmack sogar reichlich ;-) Dann rede mit deinem Arbeitgeber ob er bereit und in der Lage ist für deinen Daueraufenthalt in der Toskana den italienischen Staat nach italienischem Recht mit Steuern und Abgaben zu beglücken, und - soweit zulässig - an den deutschen Staat keine weiteren Zahlungen für dich zu leisten.
Ja das ist möglich. Das ganze nennt sich digitale Nomaden. Es gibt auch zahlreiche Facebookgruppen in denen du dich mit anderen austauschen kannst die remote arbeiten und im Ausland leben. LG
Tobias M. schrieb: > Ja das ist möglich. > Das ganze nennt sich digitale Nomaden. Gibt es auch analoge Nomaden? Und Nomaden, die man mieten kann, also sogenannte Mietnomaden? Fragen über Fragen.
S. N. schrieb: > Stimmt es dass Steuern und Sozialabgaben an dem Ort entrichtet werden > müssen wo man arbeitet? Angenommen man hätte einen Job bei einer Firma > in Deutschland und will aber von Italien aus remote arbeiten. Müßte der > Arbeitslohn dann in Italien versteuert werden oder in Deutschland? Ich zahle Steuern auf das Gehalt, Kapitalerträge etc. in Fernost, also kaum was, aber meine Vermietungen muss ich weiterhin in Deutschland versteuern. Aber das geht noch.
Tobias M. schrieb: > Ja das ist möglich. > Das ganze nennt sich digitale Nomaden. Die sind aber nicht fest angestellt. Sondern eher freiberuflich tätig. Oder?
Jan H. schrieb: > Grundsätzlich möglich, für die Firma allerdings ein gewisser Aufwand Man schafft im schlimmsten Fall eine Betriebsstätte des Unternehmens im Ausland. Der Chef hat im wenigsten Fall etwas dagegen; in der Regel blockieren die Anwälte und Möchtegern-Anwalt-HR-Drohnen solches Unterfangen. Es ist Risikomanagement. Am einfachsten ist es, wenn das Unternehmen schon eine Zweigstelle im betreffenden Land hat. Gegebenenfalls mal danach Ausschau halten.
Jens J. schrieb: > Man schafft im schlimmsten Fall eine Betriebsstätte des Unternehmens im > Ausland. Der Chef hat im wenigsten Fall etwas dagegen Den Aufwand macht sich doch kein Unternehmen nur wegen eines einzelnen Arbeitnehmers mit Sonderwünschen. Komplett unrealistisch.
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