Forum: Ausbildung, Studium & Beruf In Deutschland arbeiten, woanders in der EU leben?


von Kalter grauer Himmel (Gast)


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Innerhalb der EU gibt es ja Freizügigkeitsgesetz. Man kann also als 
EU-Bürger in jedem beliebigen Land der EU leben und arbeiten, sofern man 
dort einen Job hat.

Wie ist es aber wenn man in einem EU-Land lebt und in einem anderen 
arbeitet? Angenommen man hätte einen Job in Deutschland, den man zu 100% 
von remote erledigen kann. Könnte man sich dann z.B. in Frankreich, 
Italien, Spanien, Kroatien oder sonstwo in der EU niederlassen? Irgendwo 
wo das Klima okay ist und die Lebensart einem gefällt und wo vielleicht 
auch die Immobilienpreise etwas niedriger sind?

:
von Abrissbirne (Gast)


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Kalter grauer Himmel schrieb:
> Wie ist es aber wenn man in einem EU-Land lebt und in einem anderen
> arbeitet?

was genau willst du wissen? genau das was du beschrieben hast 
praktiziere ich seit ca 2014

Beitrag #6882782 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Möglich ist das.

Denke aber dran, dass Du ggfls. im Ausland statt in Deutschland Steuern 
zahlen musst und bei dauerhaften Aufenthalt Du dort auch 
versicherungspflichtig bist. D.h. Du baust z.B. in der gesetzlichen 
Rentenversicherung keine weiteren Anwartschaften mehr auf.

Beitrag #6882808 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6882818 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Senf D. (senfdazugeber)


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Kalter grauer Himmel schrieb:
> Wie ist es aber wenn man in einem EU-Land lebt und in einem anderen
> arbeitet? Angenommen man hätte einen Job in Deutschland, den man zu 100%
> von remote erledigen kann.

Zumindest als Angestellter wird das schwierig, wenn dein Hauptwohnsitz 
im Ausland ist. Für den Arbeitgeber ist das rechtlich kompliziert 
aufgrund der deutschen Sozialversicherungen.

von (prx) A. K. (prx)


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Ich weiss von einem Fall, in dem ein deutscher Arbeitgeber am Versuch 
gescheitert ist, einen in die Niederlande umgezogenen Mitarbeiter weiter 
zu beschäftigen. Der Wille war da, aber das Recht im Weg.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6882849 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Also hier im 3-Ländereck (DE-NL-BE) ist das gängige Praxis. Zwischen den 
Ländern gibt es entsprechende Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen nennt 
sich das IIRC). Das funktioniert in beide Richtungen der Grenzen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Kalter grauer Himmel schrieb:
> Wie ist es aber wenn man in einem EU-Land lebt und in einem anderen
> arbeitet? Angenommen man hätte einen Job in Deutschland, den man zu 100%
> von remote erledigen kann. Könnte man sich dann z.B. in Frankreich,
> Italien, Spanien, Kroatien oder sonstwo in der EU niederlassen?

Also deutscher Arbeitgeber, aber die Arbeitsleistung dauerhaft im 
Ausland erbringen. Die Variante ist schlecht.

Mein Arbeitgeber bekommt sie rechtlich nicht auf die Reihe und 
unterbindet sie. Steuer, Sozialversicherung, alles nicht sauber zu 
regeln - sagt mein Arbeitgeber. Weil es so ist, als ob der Arbeitgeber 
dich dauerhaft ins Ausland entsendet ohne dort eine Niederlassung zu 
haben und ohne im Ausland Sozialabgaben, Unternehmenssteuer, etc. zu 
zahlen. Also kein Homeoffice in der Toskana :-(

Was geht ist die andere Variante. Arbeitgeber in Deutschland und 
Arbeitsleistung in Deutschland erbringen, aber im Ausland wohnen. Das 
machen viele sog. Grenzgänger und die steuerliche Behandlung ist meist 
über (Doppelbesteuerungs-)Abkommen zwischen den Staaten geregelt.

von Rick M. (rick-nrw)


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Wir schreiben das Jahr 2021.

Es gibt immer noch die EU, Wirtschaftraum, Zollfreiheit, Freizügigkeit, 
...

Das scheint wohl nicht ganz so einfach zu sein!

In Deutschland arbeiten, in den Niederlanden wohnen, oder andersrum
Probleme, Probleme!

Als Arbeitnehmer:
Lohnsteuer - Doppelbesteuerungsabkommen

Sozialversicherung:
Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung? Kompliziert!

Vernünftige vertrauenswürdige Webseiten dazu, habe ich nicht auf die 
schnelle gefunden.

von S. N. (kalter_grauer_himmel)


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Abrissbirne schrieb:
> was genau willst du wissen? genau das was du beschrieben hast
> praktiziere ich seit ca 2014

Stimmt es dass Steuern und Sozialabgaben an dem Ort entrichtet werden 
müssen wo man arbeitet? Angenommen man hätte einen Job bei einer Firma 
in Deutschland und will aber von Italien aus remote arbeiten. Müßte der 
Arbeitslohn dann in Italien versteuert werden oder in Deutschland?

von S. N. (kalter_grauer_himmel)


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Hannes J. schrieb:
> Also kein Homeoffice in der Toskana :-(

Genau sowas wäre aber interessant :-(

> Was geht ist die andere Variante. Arbeitgeber in Deutschland und
> Arbeitsleistung in Deutschland erbringen, aber im Ausland wohnen.

Dann kommen wohl nur Gebiete in Frage die sehr nahe bei Deutschland 
liegen. Da ist das Wetter aber genau so beschissen. Also dafür brauch 
ich nich auswandern...

von S. N. (kalter_grauer_himmel)


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Thorsten O. schrieb:
> Also hier im 3-Ländereck (DE-NL-BE) ist das gängige Praxis. Zwischen den
> Ländern gibt es entsprechende Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen nennt
> sich das IIRC). Das funktioniert in beide Richtungen der Grenzen.

Was aber nicht so einfach zu gehen scheint ist von der Ferne aus zu 
arbeiten. Also Remote Work oder Home Office von einem anderen EU Land 
aus.

von Weich W. (Firma: Weichwarengesellschaft mbH) (hand_werker)


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Einfach machen und nicht groß rumfragen, denn dann heißt es sowieso 
"Nein". Holt euch einen deutschen VPN, dann fällt es auch nicht auf.

Ist nur doof, wenn der Firmenlaptop plötzlich kaputtgeht. Daher sollte 
man immer eine Möglichkeit parat haben binnen 24h wieder in Deutschland 
zu sein.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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S. N. schrieb:
> Stimmt es dass Steuern und Sozialabgaben an dem Ort entrichtet werden
> müssen wo man arbeitet? Angenommen man hätte einen Job bei einer Firma
> in Deutschland und will aber von Italien aus remote arbeiten. Müßte der
> Arbeitslohn dann in Italien versteuert werden oder in Deutschland?

Selbstverständlich in Italien.

Was ist daran so schwer zu verstehen? Schreibe doch bitte, was Du daran 
falsch findest. Du willst in einem anderen Land die Infrastruktur nutzen 
wie Straßen, Gesundheitsdienst etc., aber dafür nicht bezahlen und 
keinen Beitrag leisten? So funktioniert das nicht. Auch Ausländer, 
welche sich überwiegend in Deutschland aufhalten, zahlen hier Steuern.

Doppelbesteuerungsabkommen vermeiden in solchen Fällen eine doppelte 
Inanspruchnahme.

Eine Ausnahme bilden befristete Entsendungen, d.h. deutsche Firma lässt 
einen deutschen Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland arbeiten, weil 
dort ein (Bau-)Auftrag oder dergleichen ausgeführt wird. Dann KANN der 
deutsche Arbeitnehmer im deutschen Sozialversicherungssystem bleiben, 
muss aber stets eine A1-Bescheinigung seiner Krankenkasse bei sich 
führen, auch und gerade bei der Arbeit. Das gilt z.B. selbst für 
Fernfahrer, welche im Transit ein Land lediglich durchqueren. Das ist 
aber nicht Deine Frage gewesen.

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Ich weiss von einem Fall, in dem ein deutscher Arbeitgeber am Versuch
> gescheitert ist, einen in die Niederlande umgezogenen Mitarbeiter weiter
> zu beschäftigen. Der Wille war da, aber das Recht im Weg.

Warum? War der AN kein EU-Bürger? Oder musste er in den Niederlanden 
eine Haftstrafe verbüßen?

Oder bestand Residenzpflicht?

: Bearbeitet durch User
von S. N. (kalter_grauer_himmel)


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Rainer Z. schrieb:
> Selbstverständlich in Italien.
>
> Was ist daran so schwer zu verstehen? Schreibe doch bitte, was Du daran
> falsch findest.

Falsch ist daran erstmal nichts. Als angestellter Arbeitnehmer führt man 
die Steuern und Sozialabgaben aber nicht selbst an das Finanzamt und an 
die Sozialkassen ab. Man bekommt seine Lohnabrechnung und erhält das 
Nettogehalt ausbezahlt. Anscheinend ist hier standardmäßig so ein Fall 
nicht vorgesehen, dass man durch "remote work" nicht mehr unbedingt 
physisch in dem Land anwesend ist in dem man seinen Arbeitsvertrag hat.

> Du willst in einem anderen Land die Infrastruktur nutzen
> wie Straßen, Gesundheitsdienst etc., aber dafür nicht bezahlen und
> keinen Beitrag leisten? So funktioniert das nicht. Auch Ausländer,
> welche sich überwiegend in Deutschland aufhalten, zahlen hier Steuern.

Ich zahle ja Steuern. Für meinen Geschmack sogar reichlich ;-)

von Udo S. (urschmitt)


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S. N. schrieb:
> Falsch ist daran erstmal nichts. Als angestellter Arbeitnehmer führt man
> die Steuern und Sozialabgaben aber nicht selbst an das Finanzamt und an
> die Sozialkassen ab. Man bekommt seine Lohnabrechnung und erhält das
> Nettogehalt ausbezahlt.

Hast du denn schon mal bei deiner Lohnbuchhaltung gefragt wie das wäre 
wenn du jetzt in einem anderen land wohnst?

Es scheint aber unübersichtlich zu sein. Hier mal ein Link auf das 
Deutsch Franz. Doppelbesteuerungsabkommen.
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Steuern+bei+Beschaeftigung+in+BadenWuerttemberg-5000471-lebenslage-0
Da scheint es z.B. davon abzuhängen wo in Deustchland man arbeitet und 
wo in Frankreich man wohnt.
Die Abkomen sind halt gemacht worden ohne dass sich die Politiker sowas 
wie remote Office vorstellen konnten.

von S. N. (kalter_grauer_himmel)


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Udo S. schrieb:
> Hast du denn schon mal bei deiner Lohnbuchhaltung gefragt wie das wäre
> wenn du jetzt in einem anderen land wohnst?

Im Moment stellt sich die Frage leider nicht weil kein 100% Home Office 
möglich ist. Bei einem Jobwechsel würde ich versuchen auf diese 
Möglichkeit zu kommen.

> Die Abkomen sind halt gemacht worden ohne dass sich die Politiker sowas
> wie remote Office vorstellen konnten.

Wäre schön wenn man hier nachbessern würde.

von Jan H. (j_hansen)


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Ich habe beispielsweise (angestellte) Kollegen, die in Italien oder 
Ungarn wohnen und von dort aus remote arbeiten. 1-2 mal pro Monat kommen 
sie im Büro vorbei.
Grundsätzlich möglich, für die Firma allerdings ein gewisser Aufwand 
weil wir Lohnbuchhalter in den entsprechenden Ländern beauftragen müssen 
und man sich auch mit den dortigen Gesetzen beschäftigen muss. 
Arbeitszeiten, nötige zusätzliche Versicherungen, andere Feiertage... 
Ein bisschen Flexibilität muss der Arbeitgeber daher auch mitbringen, in 
einer starren Bude wird das schwieriger sein.

von Udo S. (urschmitt)


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Übrigens interessant zu wissen:
Wenn du in Homeoffice in einem Bundesland bist in dem ein Feiertag ist 
und der Sitz deiner Firma in einem Bundesland ist in dem der Feiertag 
nicht ist, musst du nicht arbeiten.
Es gilt die regelung deines Arbeitsorts.
Umgekehrt dann aber genauso.
Ich habe durch das verpflichtende Homeoffice in den letzten eineinhalb 
Jahren aus Unkenntnis dieser Regelung der Firma 3 freie Tage geschenkt, 
da ich in BaWü wohne, die Firma aber in Hessen ist.

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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S. N. schrieb:
> Anscheinend ist hier standardmäßig so ein Fall
> nicht vorgesehen, dass man durch "remote work" nicht mehr unbedingt
> physisch in dem Land anwesend ist in dem man seinen Arbeitsvertrag hat.

Grundsätzlich ist das zwischen Ländern vorgesehen. Die Bauindustrie 
macht das ständig. Dort ist man aber drauf vorbereitet. Was zum Beispiel 
mein Arbeitgeber nicht ist und nicht will.

Das "remote working" ist dabei gar nicht wichtig, weil nicht 
unterschieden wird ob die erbrachte Arbeit geistig (PowerPoints 
schubsen) oder körperlich (Steine klopfen) ist. Du übst deine Tätigkeit 
im Ausland aus. Wenn dabei in deinem Tätigkeitsland Steuern und Abgaben 
nicht gezahlt werden dann nennt sich das Schwarzarbeit.

> Ich zahle ja Steuern. Für meinen Geschmack sogar reichlich ;-)

Dann rede mit deinem Arbeitgeber ob er bereit und in der Lage ist für 
deinen Daueraufenthalt in der Toskana den italienischen Staat nach 
italienischem Recht mit Steuern und Abgaben zu beglücken, und - soweit 
zulässig - an den deutschen Staat keine weiteren Zahlungen für dich zu 
leisten.

von Tobias M. (tobiasmaler)


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Ja das ist möglich.
Das ganze nennt sich digitale Nomaden.
Es gibt auch zahlreiche Facebookgruppen in denen du dich mit anderen 
austauschen kannst die remote arbeiten und im Ausland leben.
LG

von Senf D. (senfdazugeber)


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Tobias M. schrieb:
> Ja das ist möglich.
> Das ganze nennt sich digitale Nomaden.

Gibt es auch analoge Nomaden? Und Nomaden, die man mieten kann, also 
sogenannte Mietnomaden? Fragen über Fragen.

von Kang Y. (Firma: EVE Energy Co., Ltd.) (shenzhensoftwerker)


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S. N. schrieb:
> Stimmt es dass Steuern und Sozialabgaben an dem Ort entrichtet werden
> müssen wo man arbeitet? Angenommen man hätte einen Job bei einer Firma
> in Deutschland und will aber von Italien aus remote arbeiten. Müßte der
> Arbeitslohn dann in Italien versteuert werden oder in Deutschland?

Ich zahle Steuern auf das Gehalt, Kapitalerträge etc. in Fernost, also 
kaum was, aber meine Vermietungen muss ich weiterhin in Deutschland 
versteuern. Aber das geht noch.

von S. N. (kalter_grauer_himmel)


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Tobias M. schrieb:
> Ja das ist möglich.
> Das ganze nennt sich digitale Nomaden.

Die sind aber nicht fest angestellt. Sondern eher freiberuflich tätig. 
Oder?

von Vanity F. (Gast)


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Jan H. schrieb:
> Grundsätzlich möglich, für die Firma allerdings ein gewisser Aufwand

Man schafft im schlimmsten Fall eine Betriebsstätte des Unternehmens im 
Ausland. Der Chef hat im wenigsten Fall etwas dagegen; in der Regel 
blockieren die Anwälte und Möchtegern-Anwalt-HR-Drohnen solches 
Unterfangen. Es ist Risikomanagement.

Am einfachsten ist es, wenn das Unternehmen schon eine Zweigstelle im 
betreffenden Land hat. Gegebenenfalls mal danach Ausschau halten.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Jens J. schrieb:
> Man schafft im schlimmsten Fall eine Betriebsstätte des Unternehmens im
> Ausland. Der Chef hat im wenigsten Fall etwas dagegen

Den Aufwand macht sich doch kein Unternehmen nur wegen eines einzelnen 
Arbeitnehmers mit Sonderwünschen. Komplett unrealistisch.

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