Forum: Haus & Smart Home Wallbox nicht angemeldet - Problem?


von Adam Michaelis (Gast)


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Hallo, ich habe eine Wallbox, die einen 16A-CEE-Stecker hat und nicht 
fest angeschlossen ist. Muss ich diese Box dennoch anmelden?

von Content B. (Firma: Da) (contentblocker_da)


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Adam Michaelis schrieb:
> Hallo, ich habe eine Wallbox, die einen 16A-CEE-Stecker hat und
> nicht
> fest angeschlossen ist. Muss ich diese Box dennoch anmelden?

Bist du Deutscher? Warum bist du nicht vor dem Kauf schon zum Anmelden 
gerannt? Hast du PV auf dem Dach? Denk drann, wenn du direkt damit dein 
Auto lädst, muss ein Zwischenzähler rein, damit der Staat die EEG pro 
kWh kassieren kann!

von Joe (Gast)


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-3,7kW muss nicht angemedet werden.

-11kW muss beim Netzbetreiber angemeldet werden (nicht kostenpflichtig)

-über 11kW muss angemeldet werden und darf nur mit Genehmigung betrieben 
werden.

von meckerziege (Gast)


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Bei 16A reicht melden. Erfordert keine Genehmigung.
Was wäre dein Nachteil hier?

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Adam Michaelis schrieb:
> Hallo, ich habe eine Wallbox, die einen 16A-CEE-Stecker hat und
> nicht fest angeschlossen ist. Muss ich diese Box dennoch anmelden?

Eine Wallbox mit CEE-Stecker gibt es überhaupt nicht! Das ist keine 
Wallbox, sondern ein portables Ladegerät für E-Autos mit Tragegriff 
(Tragegurt, Tragetasche ...). Das muss weder angemeldet noch genehmigt 
werden.

Eine Wallbox ist sowohl mechanisch als auch elektrisch fest an der Wand 
montiert und hat keinen Tragegriff und auch keine elektrisch lösbare 
Verbindung (Stecker - Kupplung).

von Oliver S. (oliverso)


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Michael M. schrieb:
> Eine Wallbox ist sowohl mechanisch als auch elektrisch fest an der Wand
> montiert und hat keinen Tragegriff und auch keine elektrisch lösbare
> Verbindung (Stecker - Kupplung).

Das gilt für alle Wallboxen, außer denen mit Stecker…

Oliver

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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meckerziege schrieb:
> Was wäre dein Nachteil hier?

von Adam Michaelis (Gast)


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Michael M. schrieb:
> Das ist keine Wallbox, sondern ein portables Ladegerät

Danke für die Info. Für mich war es immer das gleiche - egal ob Wallbox 
oder portables Ladegerät. Aber dann bin ich nun klüger.

von Udo S. (urschmitt)


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Content B. schrieb:
> Bist du Deutscher? Warum bist du nicht vor dem Kauf schon zum Anmelden
> gerannt?
Weil es keine Förderung mehr gibt, der Topf ist leer.
Ausserdem hat er keine förderfähige fest angeschlossene Wallbox

Content B. schrieb:
> Hast du PV auf dem Dach? Denk drann, wenn du direkt damit dein
> Auto lädst, muss ein Zwischenzähler rein, damit der Staat die EEG pro
> kWh kassieren kann!
Der nächste Blödsinn. EEG muss er nur für Anlagen ab 30kW Peak zahlen.

Bist du nur so unwissend oder verbreitest du bewusst alternative 
Wahrheiten?

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Michael M. schrieb:
> Angehängte Dateien:
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>             20211121_150408.jpg
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>             242 KB

Bin Laden ist tot...

von Stephan S. (outsider)


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Udo S. schrieb:
> Weil es keine Förderung mehr gibt, der Topf ist leer.

Ab Dienstag kann man wieder beantragen. Dann sogar für Wallboxen bis 22 
kW, was mir sehr entgegen kommt. Allerdings dieses Mal nur für 
gewerbliche Anbieter und da diese bis zu 50 Ladepunkte bezuschusst 
bekommen, dürften die bereit gestellten 350 Mio € recht schnell weg 
sein.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Stephan S. schrieb:
> Ab Dienstag kann man wieder beantragen. Dann sogar für Wallboxen bis 22
> kW, was mir sehr entgegen kommt. Allerdings dieses Mal nur für
> gewerbliche Anbieter und da diese bis zu 50 Ladepunkte bezuschusst
> bekommen, dürften die bereit gestellten 350 Mio € recht schnell weg
> sein.

Das ist dann aber keine KfW 440 Förderung sondern ein anderes 
Förderprodukt.

von Mike R. (thesealion)


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Michael M. schrieb:
> Adam Michaelis schrieb:
>> Hallo, ich habe eine Wallbox, die einen 16A-CEE-Stecker hat und
>> nicht fest angeschlossen ist. Muss ich diese Box dennoch anmelden?
>
> Eine Wallbox mit CEE-Stecker gibt es überhaupt nicht! Das ist keine
> Wallbox, sondern ein portables Ladegerät für E-Autos mit Tragegriff
> (Tragegurt, Tragetasche ...). Das muss weder angemeldet noch genehmigt
> werden.

Das klingt in der Niederspannungsanschlussverordnung aber anders.
"Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor 
deren Inbetriebnahme mitzuteilen."

Rein nach gesetzt muss dem Netzbetreiber jede verwendete Ladeeinrichtung 
gemeldet werden.

von Rainer D. (rainer4x4)


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Mike R. schrieb:
> Das klingt in der Niederspannungsanschlussverordnung aber anders.
> "Auch Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor
> deren Inbetriebnahme mitzuteilen."
>
> Rein nach gesetzt muss dem Netzbetreiber jede verwendete Ladeeinrichtung
> gemeldet werden.

Also auch fürs Fahrrad?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Natürlich, bei Dir sogar die für's Handy.

Obwohl sonst ich für solche Overkill-Lösungen zuständig bin.

von Netzbenutzer (Gast)


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So ganz sinnfrei ist das Melden von 'Großverbrauchern' nicht, 
andererseits  habe hier alle neuen Trafostationen kleine Antennen 
angebaut.

Damit werden die Netzbetreiber wohl frühzeitig merken wenn der Trafo / 
die Ortsnetzkabel zu warm werden.

von Dieter (Gast)


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Netzbenutzer schrieb:
> Damit werden die Netzbetreiber wohl frühzeitig merken wenn der Trafo /
> die Ortsnetzkabel zu warm werden.

Energieprobleme berechtigen bald zu Hausdurchsuchungen, wenn ungemeldete 
Ladestationen unter Verdacht stehen.

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