Forum: Offtopic Zweitwohnungssteuer


von Rainer Z. (mrpeak)


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A hat eine Wohnung in B als Hauptwohnsitz.
In B gibt es grundsätzlich eine Zweitwohnungssteuer.
Jetzt will sich A in C eine billige kleine Wohnung mieten und als 
Nebenwohnsitz eintragen lassen. C ist ein Kaff in der Pampa weit 
außerhalb von B und ohne Zweitwohnungssteuer.

Müsste A deshalb in B zukünftig Zweitwohnungssteuer bezahlen?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Dafür sollte er wohl die Behörden in B fragen.

Der Sinn dieser Steuer ist ja, dass B gern möchte, dass die Leute da 
ihren Hauptwohnsitz nehmen anstatt des Zweitwohnsitzes. Da A nicht 
vorhat, an seinem Hauptwohnsitz in B etwas zu ändern, warum sollte er 
dann eine solche Steuer zahlen?

Was hat das mit Mikrocontrollern oder Elektronik zu tun?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer Z. schrieb:
> A hat eine Wohnung in B als Hauptwohnsitz.
Schlauer wäre es, nicht Personen und Orte mit gleichartigen Bezeichnern 
A, B, C durchzunummerieren.

> In B gibt es grundsätzlich eine Zweitwohnungssteuer.
Jetzt sollte die Frage lauten: warum?
Die Antwort ist: weil es für die Gemeinde mit dem Erstwohnsitz 
Schlüsselzuweisungen und Steuerzuweisungen gibt, aber nicht für die mit 
dem Zweitwohnsitz. Deshalb holt sich die als Zweitwohnsitz dienendende 
Gemeinde diesen Einnahmeausfall als Steuer.

> Jetzt will sich A in C eine billige kleine Wohnung mieten und als
> Nebenwohnsitz eintragen lassen.
Da musst A aber aufpassen, denn es ist i.A. dort der Hauptwohnsitz 
anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält. Eine Ausnahme ist 
allerdings,  wenn der überwiegende Aufenhalt in C beruflich bedingt 
ist.

Jörg W. schrieb:
> Was hat das mit Mikrocontrollern oder Elektronik zu tun?
Die Stimme des Ochsen würde rufen "Steuerrecht" ist "Rechtswissenschaft" 
und somit "Wissenschaft im weiteren Sinne"...  ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Eine Zweitwohnungssteuer ist meist kommunal geregelt, obendrein 
uneinheitlich. Du müsstest also Butter bei die Fische nennen.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Lothar M. schrieb:
> Jetzt sollte die Frage lauten: warum?
> Die Antwort ist: weil es für die Gemeinde mit dem Erstwohnsitz
> Schlüsselzuweisungen und Steuerzuweisungen gibt, aber nicht für die mit
> dem Zweitwohnsitz. Deshalb holt sich die als Zweitwohnsitz dienendende
> Gemeinde diesen Einnahmeausfall als Steuer.

Ja, ist bekannt.
Es ist nur verwunderlich, dass nirgends die Klarstellung zu lesen ist, 
dass es einen Unterschied macht, wo der Hauptwohnsitz und wo der 
Nebenwohnsitz ist! D.h. man kann mit der geeigneten Gestaltung seiner 
persönlichen Lebenssituation jede Zweitwohnungssteuer vermeiden, ohne 
auf eine der Wohnungen verzichten zu müssen. In Zeiten von 
HomeOffice-Pflicht ohne Weiteres möglich.

Lothar M. schrieb:
> Da musst A aber aufpassen, denn es ist i.A. dort der Hauptwohnsitz
> anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält.

Ja, also mind. 183 Tage des Jahres.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer Z. schrieb:
> Es ist nur verwunderlich, dass nirgends die Klarstellung zu lesen ist

Auch etwas, das man nicht findet, kann existieren: ;-)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__22.html

"(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der 
Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt."

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Rainer Z. schrieb:
> Ja, also mind. 183 Tage des Jahres.

Obige Formulierung über die Lebensbeziehungen macht bereits deutlich, 
dass es nicht zwingend jener Ort ist, an dem man sich die meiste Zeit 
aufhält. Dem wird im Gesetz auch direkt Rechnung getragen, aber das ist 
sicherlich ausbaufähig:

"(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft 
führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder 
seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der 
Familie oder der Lebenspartner."

Wenn du (A) also deine Familie in die Kate in der Pampa (C) deportierst 
und selbst die meiste Zeit die Villa (B) geniesst, bist du steuerlich 
gut dran.

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Rainer Z. schrieb:
> A hat eine Wohnung in B als Hauptwohnsitz.
> In B gibt es grundsätzlich eine Zweitwohnungssteuer.

Steht da:

1. "Wenn sie eine Wohnung in B als Zweitwohnung anmelden, dann hier in B 
€€€"?

2. "Wenn sie irgendwo anders eine Zweitwohnung anmelden, dann hier in B 
auch €€€"?

1. ist wahrscheinlich und selbsterklärend. B interessiert es nur wenn B 
der Zweitwohnsitz ist, nicht wenn C der Zweitwohnsitz ist.

2. ist unwahrscheinlich. Aber vielleicht hast du ja die krummste 
Gemeindesatzung Deutschlands gefunden und willst damit "unterhalten"?

Beitrag #6895207 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Rainer Z. (der andere) sieht Probleme, wo keine sind...

Er mietet eine Wohnung in einem Kaff C, welches keine 
Zweitwohnungssteuer erhebt. Null Problemo.

Er wohnt weiter in Moloch B mit Erstwohnsitz. Die in B für 
Zweitwohnsitze erhobene Zweitwohnungssteuer ist für ihn irrelevant. Null 
Problemo.

Davon, dass er seinen Erstwohnsitz nach C verlegen will, hat er nix 
gesagt.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Danke für eure Einschätzungen!

von Oliver S. (oliverso)


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Rainer Z. schrieb:
> Wohnung in B als Hauptwohnsitz.

Für einen Hauptwohnsitz fällt niemals Zweitwohnungssteuer an.

Oliver

von Harald W. (wilhelms)


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Rainer Z. schrieb:

> Ja, also mind. 183 Tage des Jahres.

Das ist eine Falle, in der auch schon manche bekannte Künstler
getappt sind un die deshalb sogar vor Gericht gestellt wurden.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Harald W. schrieb:
> Das ist eine Falle, in der auch schon manche bekannte Künstler
> getappt sind un die deshalb sogar vor Gericht gestellt wurden.

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