Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik SMD-Bauteilrollen mit teilweise geschwärzten Angaben


von HP C. (hpx)


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Hallo Forum,
von zwei SMD-Bauteilrollen sind die Etiketten teilweise geschwärzt.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Bauteilen?
Weiß jemand, warum Etiketten geschwärzt werden?
Was könnte der Hintergrund dafür sein?
Viele Grüße
hpx

: Bearbeitet durch User
von Flo (Gast)


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Beschaffungsweg nicht nachvollziehbar wegen fehlender Losnummer.

von Thomas (kosmos)


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Verstößt da vielleicht jemand gegen die Vertriebswege/-beschränkungen?

Wo hast du das Zeug eingekauft HP C.?

von HP C. (hpx)


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Über einen Broker. Aber nicht alle Etiketten sind geschwärzt.

von Thomas (kosmos)


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ich vermute jetzt einfach das die Teile für bestimmte Markt zu 
unterschiedlichen Preisen abgegeben werden. Die kauft dann jemand dort 
günstig ein und bringt sie woanderst hin zum Verkauf. Dem Hersteller 
entgeht dadurch dann dieser Bonus.

Und damit der Hersteller das durch Testkäufe nicht rausfindet wird das 
dann unkenntlich gemacht.

von Icke (Gast)


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Oder auch möglicherweise gefälscht - eine Losnummer würde das eben 
leichter aufdecken.

Schau mal auf anderen (vertrauenswürdigen) Rollen nach ob das Symbol mit 
dem 'E' (2 unter bleifrei) ebenfalls so verrutscht ist... normalerweise 
würde ich bei 'Qualitätslieferanten' auch ein sauberes Schild erwarten.

von Jochen S. (schoenf)


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Wobei der zweite Code schlecht gestört ist und sich das Lot erfolgreich 
zu 1687668MY1 rekonstruieren lässt.

Viele Grüße

Jochen

von Andrew T. (marsufant)


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HP C. schrieb:
> Weiß jemand, warum Etiketten geschwärzt werden?
> Was könnte der Hintergrund dafür sein?

DSGVO  liefert dafür eine Basis

> Und damit der Hersteller das durch Testkäufe nicht rausfindet wird das
dann unkenntlich gemacht.

z.B. ist das ein Grund.

: Bearbeitet durch User
von someone (Gast)


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Zumindest den zweiten 2D-Code kann man lesen, da wurde etwas zu wenig 
zerstört. Lot scheint 1687668MY1 zu sein. Der Sticker sieht aber 
insgesamt ein wenig unprofessionell aus.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Der Lieferant will die Herkunft der Teile verschleiern, damit der 
Hersteller nicht nachvollziehen kann, an welcher Stelle gegen 
irgendwelche Verträge verstoßen wurde. Möglicherweise handelt es sich 
sogar um Hehlerware.

Der 2D-Barcode der zweiten Rolle ist übrigens nicht hinreichend 
unkenntlich gemacht worden und noch einwandfrei lesbar. Das ist eben der 
Vorteil von solchen FEC-Codes.

Inwiefern es für Dich als Kunden sinnvoll wäre, eine entsprechende 
Anfrage an Texas Instruments zu richten, ist nicht so einfach zu 
beantworten. Im Falle gestohlener Ware hättest Du eventuell kein 
Eigentum daran erworben. Auf der anderen Seite handelte es sich 
vermutlich um gutgläubiges Handeln, so dass zumindest kein Anspruch auf 
Herausgabe oder Schadensersatz bestünde. Ärgerlich wäre es jedoch, damit 
eine ganze Charge an Leiterplatten zu bestücken und vor deren 
Auslieferung auf einen Richter zu treffen, der bis zur finalen Klärung, 
d.h. einem rechtskräftigen Urteil in etlichen Jahren, ein Verkaufsverbot 
für die Baugruppen verhängt. Zwar könntest Du dann den entstandenen 
Schaden gegenüber dem Broker geltend machen, aber das wäre auch 
zeitaufwändig und teuer.

Vermutlich wäre es am Besten, die Bauteile schnell zu verarbeiten und 
die Baugruppen schnellstmöglich auszuliefern. Würdest Du vorher 
nachfragen, dann könnte es nämlich zum Verlust des gutgläubigen Handelns 
führen.

TI würde vermutlich in jedem Falle behaupten, dass die Teile auf keinen 
Fall verarbeitet werden dürften, da ja aus deren Sicht irgendwelche 
Vertragsverstöße begangen worden seien. Ob diese Verstöße jedoch für 
Dich relevant wären, müsste dann erst aufwändig geprüft werden. 
Allerdings kann es auch bedeuten, dass TI dann den Zoll auffordert, die 
Bauteile bei Dir zu beschlagnahmen, da diese Chargen niemals für den 
Export nach Deutschland vorgesehen gewesen seien. Es gab ja in den 
letzten Jahren auch schon haarsträubende Aktionen von Herstellern der 
Bekleidungsindustrie, die es tatsächlich auf diese Art und Weise 
schafften, deutsche Händler zu belangen, die Originalware (keine 
Plagiate!) ganz legal im Ausland einkauften und in Deutschland 
weiterverkauften, weil sie dabei nicht den vom Hersteller vorgesehenen 
Vertriebsweg nutzten. Handelsrechtlich wäre solch eine Beschränkung 
niemals rechtmäßig gewesen, aber markenrechtlich ließ sich dieser 
Anspruch durchsetzen.

von kuguzdxj (Gast)


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Wirklich gut geschwärzt ist es aber nicht. Wenn der Hersteller da 
Testkäufe machen würde, sollte sich die LOT-Nr. mit geringem Aufwand 
trotzdem lesen lassen. Einfach mal gegen das Licht halten oder 
unterschiedliche Reflektionseigenschaften beobachten etc.

Und der geschwärzte Data Matrix Code des zweiten Bildes lässt sich dank 
Redundanz mit "Binary Eye" problemlos einlesen.

von HP C. (hpx)


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Das "e" unter Pb hat in der Tat bei verschiedenen Rollen eine minimal 
unterschiedliche Position. Bei ungeschwärzten Etikette kann es aber auch 
noch schlechter platziert sein.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Andrew T. schrieb:
> DSGVO  liefert dafür eine Basis

Unsinn. Die DSGVO gilt für personenbezogene Daten.

von Bernd G. (Gast)


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> Schau mal auf anderen (vertrauenswürdigen) Rollen nach ob das Symbol mit
> dem 'E' (2 unter bleifrei) ebenfalls so verrutscht ist... normalerweise
> würde ich bei 'Qualitätslieferanten' auch ein sauberes Schild erwarten.

Das e hängt bei allen meinen Rollen mit der Oberkante am Kreis.
Originalware vom zertifierten Disti (Arrow).

von Der Da (Gast)


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HP C. schrieb:
> Hallo Forum,
> von zwei SMD-Bauteilrollen sind die Etiketten teilweise geschwärzt.
> Hat jemand Erfahrung mit solchen Bauteilen?
> Weiß jemand, warum Etiketten geschwärzt werden?
> Was könnte der Hintergrund dafür sein?
> Viele Grüße
> hpx

Auch wenn ich nur das von meinen Vorschreibern wiederhole: Ich vermute 
auch, das der Verkäufer den tatsächlichen Weg der Ware verschleiern 
möchte. Z.B. könnte der direkte Wiederkauf nicht von TI erlaubt sein, 
weil z.B. Sonderpreis für einen Kunden und/oder für ein spezielles 
Projekt.

Gibt es bei Brokern (und anderen nicht offiziellen Quellen) öfters.

Kann aber auch Fake-Ware sein.
Bei vielen Herstellern (wenn man einen guten Draht hat) kann man die 
Label einschicken und zumindest ein Statement bekommen, ob es sich um 
ein Label handelt (Lotcode, Datecode etc.) das mal so produziert wurde. 
Ob es Originalware ist, kann man damit immer noch nicht 100% 
sicherstellen. Aber wir haben damit schon einiges Dubioses 
herausgefiltert.
Leider gehört TI zu den Ausnahmen, die jegliche Stellung zu Ware 
ablehnen, der nicht über den offziellen Disti-Weg geflossen ist. Schade 
ist aber halt so.

Gruß

von Dieter (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Unsinn. Die DSGVO gilt für personenbezogene Daten.

Es ist das Lieferkettengesetz.

von Irgend W. (Firma: egal) (irgendwer)


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Der Da schrieb:
> Auch wenn ich nur das von meinen Vorschreibern wiederhole: Ich vermute
> auch, das der Verkäufer den tatsächlichen Weg der Ware verschleiern
> möchte.
> ...
> Gibt es bei Brokern (und anderen nicht offiziellen Quellen) öfters.

Würde mal vermuten der Brocker will damit einfach verhindern das man 
rausbekommt vom welchem Grußverbraucher er die Überbestände aufkauft und 
teuer weiterverkauft. Wenn die Quelle bekannt werden würde, würde 
etliche dann direkt dort anfragen und der Brocker würde zukünftig in die 
Röhre schauen. Denn Herstellern dürfte das eher egal sein.

von HP C. (hpx)


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Vielen Dank für Eure Beiträge. Das hilft mir weiter!

von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas S. schrieb:
> Im Falle gestohlener Ware hättest Du eventuell kein Eigentum daran
> erworben. Auf der anderen Seite handelte es sich vermutlich um
> gutgläubiges Handeln, so dass zumindest kein Anspruch auf Herausgabe
> oder Schadensersatz bestünde.

Das lies lieber noch einmal nach:

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch 
dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei 
denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das 
Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 
929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von 
dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder 
infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem 
Veräußerer gehört.

...

§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht 
ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen 
oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer 
nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden 
gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder 
Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung 
oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden."

So zumindest die Rechtslage nach deutschem Recht.

: Bearbeitet durch User
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Diese beiden genannten Peragrafen verdeutlichen doch schon die 
Problematik, und das schon bei Geschäften innerhalb Deutschlands. Ggf. 
kommen aber auch noch die abweichende Rechtslage anderer Länder hinzu. 
Bei Kaufleuten gelten zudem auch noch z.B. das HGB, wo ggf. abweichende 
Regelungen zu finden sind. Bei einem Kaufmann werden auch andere 
Sorgfaltspflichten angesetzt als bei Nicht-Kaufleuten. Auch die 
Kaufmannseigenschaft muss ggf. festgestellt werden.

Es gibt einen Haufen Gerichtsurteile zu der Fragestellung, ob jemand 
gutgläubig gehandelt hat und ob bzw. wie das Eigentum übertragen wurde. 
Die Thematik ist wesentlich komplexer als man nur durch die beiden 
obigen Paragrafen vermuten würde. Neben dem Eigentümer, Besitzer gibt es 
ggf. auch noch den sog. Besitzmittler. Normalerweise wird ja derjenige, 
der eine Sache in Obhut nimmt, zumindest vorübergehen zu deren Besitzer; 
das Eigentum ist hiervon völlig unabhängig. Aber z.B. ein Kurier, der 
eine Sache überbringen sollte, wird wiederum kein Besitzer, sondern eben 
besagter Besitzmittler. Auch bei solchen Brokern kann je nach 
Vertragslage so etwas vorliegen.

Vor einiger Zeit sah ich auf dem WBS-Kanal mal einen sehr interessanten 
Fall. Ein Autohändler und seine Kundin fielen auf einen Betrüger herein, 
der sich mit gefälschten Ausweisdokumenten ein Auto verschaffte. Seine 
Identität konnte sogar ermittelt werden. Auf Grund irgendeiner für 
juristische Laien und auch viele Juristen sehr überraschenden 
Argumentation fand die der Rechtsanwalt des Betrügers eine Rechtlücke, 
auf Grund derer er tatsächlich nicht nur zum rechtmäßigen Eigentümer des 
Autos wurde, sondern gegen den Händler auch noch der Anspruch bestand, 
dass dieser - ohne Bezahlung - auch noch das fehlende Originalzubehör 
nachzuliefern hätte. Insbesondere musste der Händler für teures Geld 
einen weiteren Autoschlüssel bestellen und dem Betrüger aushändigen.

von Flip B. (frickelfreak)


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sind die rollen voll? eventuell wurden da einfach leere spulen 
wiederverwendet, um deine gurtabschnitte aufzurollen. Dann macht es 
sinn, die unzutreffenden angaben zu streichen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas S. schrieb:
> Bei Kaufleuten gelten zudem auch noch z.B. das HGB, wo ggf. abweichende
> Regelungen zu finden sind.

Zum Sachenrecht? Mach Dich nicht lächerlich!

Andreas S. schrieb:
> Es gibt einen Haufen Gerichtsurteile zu der Fragestellung, ob jemand
> gutgläubig gehandelt hat und ob bzw. wie das Eigentum übertragen wurde.

Nicht bei abhanden gekommenen, also auch gestohlenen, Sachen.

Andreas S. schrieb:
> Die Thematik ist wesentlich komplexer als man nur durch die beiden
> obigen Paragrafen vermuten würde.

Nicht sonderlich,  seit aus § 935 BGB die Kostbarkeiten gestrichen 
wurden.

Andreas S. schrieb:
> Neben dem Eigentümer, Besitzer gibt es ggf. auch noch den sog.
> Besitzmittler.

... und auch noch Besitzdiener. Aber das hat nichts mit dem unmöglichen 
gutgläubigen Erwerb von Diebesgut zu tun.

Andreas S. schrieb:
> Ein Autohändler und seine Kundin fielen auf einen Betrüger herein, der
> sich mit gefälschten Ausweisdokumenten ein Auto verschaffte.

Und wo ist da etwas abhanden gekommen?

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Ein Unterforum für Jura (speziell für Elektroniker) wäre nicht schlecht.

Ich hätte dann auch gerne eins für Politik.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan ⛄ F. schrieb:
> Ein Unterforum für Jura (speziell für Elektroniker) wäre nicht schlecht.

Lieber nicht; hier wird schon viel zuviel Unsinn verbreitet.

von Fan von Yussif (Gast)


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Ich hätte gern eins für Enten.

von Roland E. (roland0815)


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Flip B. schrieb:
> sind die rollen voll? eventuell wurden da einfach leere spulen
> wiederverwendet, um deine gurtabschnitte aufzurollen. Dann macht es
> sinn, die unzutreffenden angaben zu streichen.

Ich würde auch auch vermuten, dass da im Rahmen der Produktion umgespult 
wurde. Zwar gleiches Material, aber vermutlich ist das Los nicht mehr 
garantierbsr.

von Wühlhase (Gast)


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Umso besser, wenn es jemand richtig stellt.

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Der zweite Code ist nicht ausreichend geschwärzt...
Alle Datenfelder lassen sich mit einem Zebra Scanner lesen.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Verhindert die Schwärzung eigentlich nur die Entschlüsselung von den 
betroffenen Feldern oder in Gänze?

von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Wenn genügend geschwärzt wird ist der Code mit dem Scanner komplett 
unlesbar. Wenn nicht kann ein guter Scanner den Code noch lesen.
Ein paar wenige Punkte an zu malen reicht nicht. Der beste Effekt ist 
wenn man den Rand anmalt, damit kommt fast kein Scanner klar, da er 
damit nicht mehr abschätzen kann wo der Code nun aufhört.

von QR (Gast)


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Markus M. schrieb:
> Der beste Effekt ist
> wenn man den Rand anmalt,

Witzbold

von Percy N. (vox_bovi)


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Andreas S. schrieb:
> Es gab ja in den letzten Jahren auch schon haarsträubende Aktionen von
> Herstellern der Bekleidungsindustrie, die es tatsächlich auf diese Art
> und Weise schafften, deutsche Händler zu belangen, die Originalware
> (keine Plagiate!) ganz legal im Ausland einkauften und in Deutschland
> weiterverkauften, weil sie dabei nicht den vom Hersteller vorgesehenen
> Vertriebsweg nutzten.

Auch das lässt sich etwas genauer darstellen:

http://www.markenrecht.justlaw.de/abmahnung/abercrombie-fitch.htm

Haarsträubend waren dabei allein die Aktionen gegen Private, die ihr im 
Ausland als Tourist erworbenes T-Shirt später in D auf ebay anboten.

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