Guten Abend zusammen, ich habe heute gemerkt, dass ich zweimal versehentlich erst nach 10h gestempelt habe. Allerdings nicht viel beide Male ca 3-5 min. War einfach so vertieft in die Arbeit, dass ich die Zeit komplett vergessen habe und nicht mehr auf die Uhr geachtet habe. Ich arbeite in einem Unternehmen mit IGM-Tarifvertrag. Wisst ihr was ich nun machen sollte? Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was passiert? Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder einen negativen Personaleintrag erhalte. Hab davor nie Stempeln müssen, da ich immer auf Vertrauensarbeitszeit eingestellt war und somit meine Zeiten selber eintragen konnte. Muss mich da wohl erst dran gewöhnen so genau auf die Uhr zu achten. Danke schon mal für eure Antworten. Viele Grüße EinIngeniuer
EinIngenieur schrieb: > Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was > passiert? Ich würde einfach mal einen Kollegen fragen. Kost ja nix. Und wenn keiner von denen weiß, was dann passiert, dann arbeitest du zu viel. > Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder > einen negativen Personaleintrag erhalte. Warts einfach ab. Bei uns wird die Zeit dann halt nach 10 Stunden gekappt, taucht in der Stundenabrechnung als Kappzeit auf und geht auf die eigene Kappe. > Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder > einen negativen Personaleintrag erhalte. Du hast ja nicht dem GF den Parkplatz weggenommen. > Hab davor nie Stempeln müssen, da ich immer auf Vertrauensarbeitszeit > eingestellt war und somit meine Zeiten selber eintragen konnte. > Muss mich da wohl erst dran gewöhnen so genau auf die Uhr zu achten. Ja, tu das und du wirst nie wieder die Vertrauensarbeitszeit herbeisehnen. Denn dort hast du dich an diese elend langen Arbeitszeiten gewöhnt...
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EinIngenieur schrieb: > Allerdings nicht viel beide Male ca 3-5 min. Ist unerheblich ob 3 Minuten oder 1 Stunde. EinIngenieur schrieb: > Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder > einen negativen Personaleintrag erhalte. Kann gut sein, dass dein Chef dich zu einem persönlichen Gespräch einlädt, so dass dir das so schnell nicht mehr passiert. Rede aber erst mal mit deinen Kollegen, wie das bei euch gehandhabt wird. Ganz wichtig: Versuch bloß nicht, das selbst in der Zeiterfassung zu korrigieren!
Hi Lothar, danke für deine schnelle Antwort. Ich werd mal mit dem Kollegen meines Vertrauens reden. Der wird bestimmt wissen was zu tun ist. Der mit dem GF ist gut :D schönen Abend noch.
Mach' dich mal locker. Ja, es gibt Unternehmen, da wird automatisch eine Systemnachricht an HR und Vorgesetzten gesendet. Solange du diesbezüglich aber kein überzeugter Wiederholungsstraftäter bist, ist wohl alles cool. >Wisst ihr was ich nun machen sollte? Du machst gar nichts. Seh halt zu, dass dies halt nicht wieder passiert. Es gibt ein Arbeitszeitgesetz und das ist auch gut so. >Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was passiert? Wenn dein Vorgesetzer dich darauf anspricht, dann gelobe Besserung und fertig.
EinIngenieur schrieb: > Wisst ihr was ich nun machen sollte? Dein Vorgesetzter kommt (eventuell) auf Dich zu! Er erinnert Dich an die 10 Stunden Regelung! Fürsorgepflicht, damit Du Dich nicht überarbeitest! Eine echte Abmahnung gibt es wohl erst, wenn du das übertreibst. Also nicht zweimal für wenige Minuten, sondern regelmäßig 30 Minuten 1 Stunde länger arbeitest. Tipp: Wenn So viel zu tun ist, sprich mit deinem Chef. Du vergisst dann halt mal dich abends nach 12 Stunden auszustempeln und am nächsten Tag nach 8 Stunden. Du füllst dann einen Korrekturzettel aus, Montag 10 Stunden, Dienstag 10 Stunden. Alle sind glücklich!
Hi Shorty, auch dir danke für die Antwort. Ich werde mal mit einem Kollegen reden und dann sehen was er sagt. Selbst korrigieren habe ich natürlich nicht vor, ich wüsste auch garnicht ob ich das könnte. Schönen Abend Shorty schrieb: > EinIngenieur schrieb: > >> Allerdings nicht viel beide Male ca 3-5 min. > > Ist unerheblich ob 3 Minuten oder 1 Stunde. > EinIngenieur schrieb: > >> Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder >> einen negativen Personaleintrag erhalte. > > Kann gut sein, dass dein Chef dich zu einem persönlichen Gespräch > einlädt, so dass dir das so schnell nicht mehr passiert. > Rede aber erst mal mit deinen Kollegen, wie das bei euch gehandhabt > wird. > Ganz wichtig: Versuch bloß nicht, das selbst in der Zeiterfassung zu > korrigieren!
Ich schon wieder schrieb: > Du füllst dann einen Korrekturzettel aus, Montag 10 Stunden, Dienstag 10 > Stunden. Damit gräbst du dir höchstens deine eigene Grube: Arbeitszeitbetrug.
EinIngenieur schrieb: > Wisst ihr was ich nun machen sollte? Den Hersteller der Zeiterfassung beschuldigen das die falsch Misst! > Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was > passiert? Am besten geht´s zur Tratschtante vom Dienst die bring`st in 0,nix unter die Leute und du bist fein raus!
Lothar M. schrieb: > Bei uns wird die Zeit dann halt nach 10 Stunden gekappt, taucht in der > Stundenabrechnung als Kappzeit auf und geht auf die eigene Kappe. Klingt illegal. Es geht beim Arbeitszeithesetz ja nicht darum, maximal 10 Stunden zu bezahlen sondern darum, nicht mehr als 10 Stunden zu arbeiten weil mehr als Überlastung und mangelnde Erholungszeit mit langfristig negativen Folgen für den Arbeitnehmer angesehen wird.
EinIngenieur schrieb: > ich habe heute gemerkt, dass ich zweimal versehentlich erst nach 10h > gestempelt habe. Na und, abzüglich 30 Minuten Pflicht-Pause nach 6 Std. und 15 Min. Pflicht-Pause nach 9 Std. (gesetzlich) bist Du locker unter den 10 Stunden max. Die Pausen hast Du "natürlich" gemacht. Wenn Du über die 10 Stunden 45 Minuten kommst MUSS Dich Dein Vorgesetzter "ermahnen" ... das hat auch mit der BG (Wegeunfall) etc. zu tun. Alles Spezialisten hier :-) - Du hast genau das richtige Forum gewählt.
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Lothar M. schrieb: > Bei uns wird die Zeit dann halt nach 10 Stunden > gekappt, taucht in der Stundenabrechnung als Kappzeit auf und geht auf > die eigene Kappe. Lass Dich nicht erwischen - im Falle eines Wege-Unfalls ist das nicht mehr witzig.
MaWin schrieb: > Klingt illegal. > > Es geht beim Arbeitszeithesetz ja nicht darum, maximal 10 Stunden zu > bezahlen > sondern darum, nicht mehr als 10 Stunden zu arbeiten weil mehr als > Überlastung und mangelnde Erholungszeit mit langfristig negativen Folgen > für den Arbeitnehmer angesehen wird. Nicht wirklich, der Arbeitgeber hat dich auf das AZG hingewiesen und darauf, dass es illegal ist nach 10h zu arbeiten. Sollte dich der AG aus Gründen (es gibt Ausnahmen) zur Arbeit nach 10h aufgefordert haben wird das natürlich vergütet. Genauso ist es auch bei Arbeit außerhalb des vereinbarten Rahmens; z.B. wenn 5x8 vereinbart sind und du freiwillig am Samstag arbeitest hast du auch keinen Anspruch auf Vergütung.
Zur Originalfrage: Sofern du sicher bist, dass du auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pausen zu viel gearbeitet hast würde ich es dem Vorgesetzten sagen. Schlechte Nachrichten kann man besser von unten ankündigen bevor sie von oben als Überraschung kommen. 3-5 minuten sind dabei immer besonders ärgerlich, da sie der >Firma nichts bringen und einen für alle Beteiligten lästigen Prozess in Gang setzen.
Jetzt mach Euch mal nicht in die Hose wegen ein paar Minuten über der Kappungsgrenze, das interessiert keine Sau, wenn es nicht ständig passiert. Das nächste mal besser aufpassen und fertig.
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Bei denen die bei uns Stempeln müssen, wird alles nach 9h abgeschnitten. Das ist sogar legal. Es wird auch nirgends ausgewiesen. Bei den Anderen arbeiten die meisten eh mehr als 10 Stunden wegen des schlechten Personalschlüssels.
Senf D. schrieb: > das interessiert keine Sau Sei Dir da nicht so sicher. Solange nichts passiert mag das hinten runterfallen. Sollte aber nicht zu oft passieren.
Wegen der drei bis fünf Minuten, würde ich nichts machen. Wenn bei mir jemand fragen würde, dann war das ein Toilettengang vor dem Gehen, weil die Toilette auf dem Weg nach draußen vorbei am Buchungsterminal liegt, ich noch etwas Fahrweg habe und nicht in zehn Minuten zu Hause bin.
MaWin schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Bei uns wird die Zeit dann halt nach 10 Stunden gekappt, taucht in der >> Stundenabrechnung als Kappzeit auf und geht auf die eigene Kappe. > Klingt illegal. Wirkt erzieherisch. Es arbeitet keiner länger als 10 Stunden.
Ich habe morgen ein Personalgespräch in gleicher Sache! Plus 1 Minute WTF!!! Mal sehen, was da geht…
Hast du vielleicht an den Tagen ein paar Minuten mit den Kollegen außerhalb der normalen Pausenzeiten über privates geredet? Dann kannst du die Zeit ganz legal als zusätzliche Pause buchen und gut ist.
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bär schrieb: > Ich habe morgen ein Personalgespräch in gleicher Sache! > Plus 1 Minute WTF!!! > Mal sehen, was da geht… Bei mir auch so etwas ähnliches!! Bei mir waren es 31 Sek. drüber. Also 10:00:41, und das Zeitbuchungssystem rundet auf eine Minute auf, jetzt habe ich 10:01 Std. gearbeitet.. oh mein Gott!! Was wird mein Chef sagen?! Ok, genau auf die Sekunde 10h zu arbeiten ist auch auffällig, vielleicht besser so. Ich werde hoffentlich mit einer kleinen Strafe oder Sozialstunden davonkommen..
EinIngenieur schrieb: > Wisst ihr was ich nun machen sollte? > Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was > passiert? Klar ist es besser, dass der Chef schon Bescheid weiss, wenn wirklich was kommt. Chefs lieben keine Ueberraschungen, welche auf die sie vorbreitet sind, werden meist problemlos toleriert. --> Also Chef informieren und nach dem dann notwendigen Standardverfahren fragen. wendelsberg
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> Richtig ausgebeutet wurde ich aber erst in der Wissenschaft mit > "Vertrauensarbeitszeit". Da vertraust du dann darauf, dass deine 12+ > Stundentage ausreichen dass du eine Vertragsverlängerung bekommst. Den > Mitarbeitern wird währenddessen hoch und heilig versprochen, dass sie > durch VERTRAUENSarbeitszeit etwas gewinnen, ihnen wird doch hier > VERTRAUT. Da hat kein BR Chancen eine Stempeluhr durchzubringen. Da > setzen sich dann die ANs (noch ganz grün hinter den Ohren aus der Uni > gekommen) für den AG ein, das braucht es doch hier nicht!! Wir tun doch > genügend! Die erfahrenen Mitarbeiter aus den "Stempelfirmen" schütteln > nur den Kopf, sind aber in der Minderheit. Du brauchst keinen Betriebsrat dafür. Im Universitäten Bereich kann man im Wissenschaftlichen Bereich praktisch keine Zeiterfassung etablieren. Im Verwaltungsbereich geht das.
Hugo H. schrieb im Beitrag #6902920: > Hast Du eine Oma? Hugo H. schrieb im Beitrag #6902921: > Hast Du etwas geraucht? Hast du auch was zum Thema? Oder nur solche billigen persönlichen Sticheleien? Warum sollte denn das Kappen von Überstunden nicht erzieherisch wirken? Meine Beobachtung: wer darauf nicht reagiert, der ist auch sonst schräg drauf...
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Lothar M. schrieb: > Warum sollte denn das Kappen von Überstunden nicht erzieherisch wirken? Tu es schon, aber es entbindet deinen AG nicht von der Führsorgepflicht. Bezüglich Zeiterfassung: Wenn dein AG die Arbeitszeitaufzeichnung fälscht indem er alles größer 10h Arbeitzeit am Tag auf 10 Stunden reduziert, dann handelt er mit an Sioherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Der AG ist verpflichtet die Arbeitszeit aufzuzeichnen, wenn mehr als 8 Stunden gearbeitet wird und da ist dann keine Form der "Kreativität" zulässig.
Shorty schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Warum sollte denn das Kappen von Überstunden nicht erzieherisch wirken? > Tu es schon, aber es entbindet deinen AG nicht von der Führsorgepflicht. Ja, mag sein. Aber bei 99,9% reicht das Kappen zum Vollzug der "Fürsorge". Bei dem verbleibenden 1 pro Tausend muss man dann ggfs. halt noch "Nachtreten", dass er es kapiert oder sich psychologisch betreuen lässt. > Bezüglich Zeiterfassung: Wenn dein AG die Arbeitszeitaufzeichnung > fälscht indem er alles größer 10h Arbeitzeit am Tag auf 10 Stunden > reduziert, dann handelt er mit an Sioherheit grenzender > Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Nein, da wird nichts "gefälscht", sondern da wird in einer extra Spalte der Zeitabrechung aufgeführt, dass man an jemen Tag 10 Stunden bezahlte Arbeitszeit und zusätzlich z.B. 9 Minuten unbezahlte Kappzeit hinter sich gebracht hat. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das juristisch nicht anfechtbar ist.
Lothar M. schrieb: > Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das juristisch > nicht anfechtbar ist. Ob Kappzeit oder nicht, der AN hat gearbeitet. Bei einem Unfall z.B. wird das relevant sein.
René H. schrieb: > der AN hat gearbeitet. Ja, und dann? Soll die Security kommen und ihn rausknüppeln? > Bei einem Unfall z.B. wird das relevant sein. Ja, aber es passiert ganz selten was in diesen besagten letzten 0,5..9 Minuten, um die es hier im Thread geht. Und deshalb ist es möglicherweise zwar relevant aber absolut nicht signifikant. Ich bin mir sicher: wenn das Thema "Unfall nach 10 Stunden und 3 Minuten" nur 1 einziges Mal aufgekocht wäre, dann gäbe es sogar einen extra Punkt dafür in der alljährlichen Sicherheitsunterweisung. Der Arbeitgeber weist in den Arbeitsrichtlinien im Intranet darauf hin, dass man nicht mehr als 10 Stunden arbeiten darf. Er erinnert mich daran, indem mir überzählige Zeit gekappt wird. Muss er mich jetzt noch vom Klo zerren, wenn es zum Schluss mal ein wenig länger dauert? > Bei einem Unfall z.B. wird das relevant sein. Bei einem Wegeunfall ist alles Mögliche relevant, weil es darum geht, ob und wer zu zahlen hat.
Lothar M. schrieb: > Ja, aber es passiert ganz selten was in diesen besagten letzten 0,5..9 > Minuten Bei einem Unfall wird meist die Wochenarbeitszeit kontrolliert. Und dann kommen die üblichen Fragen wie "Warum wurde das ArbZG nicht eingehalten?" und all die anderen unangenehmen Fragen.
René H. schrieb: > Bei einem Unfall wird meist die Wochenarbeitszeit kontrolliert. Das entspannt die Sache ein wenig, denn die darf maximal 60 Stunden sein, weil der Samstag auch ein Arbeitstag ist...
Torsten S. schrieb: > Du brauchst keinen Betriebsrat dafür. Im Universitäten Bereich kann man > im Wissenschaftlichen Bereich praktisch keine Zeiterfassung etablieren. > Im Verwaltungsbereich geht das. Dass das nicht möglich sein soll, glaube ich nicht! Man will es nicht, deshalb ist es nicht möglich!
Lothar M. schrieb: > Ja, mag sein. Aber bei 99,9% reicht das Kappen zum Vollzug der > "Fürsorge". Bei dem verbleibenden 1 pro Tausend muss man dann ggfs. halt > noch "Nachtreten", dass er es kapiert oder sich psychologisch betreuen > lässt. Reichen wird das sicherlich häufig. Das gilt allerdings auch für den Tanz mit der neunschwänzigen Katze auf dem Achterdeck. Ob das legal ist, wirst Du mit ein wenig Überlegung wohl selbst herausfinden.
EinIngenieur schrieb: > Wisst ihr was ich nun machen sollte? Schon mal Rücklagen bilden. Das Unternehmen wird bestimmt wegen des wiederholten Verstoßes zu einer saftigen (bis zu 30k€) Strafzahlung verdonnert, die sicher anteilig an den Perursacher weitergegeben wird. https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html PS: Wer dumm den Falschen fragt, bekommt eine richtige dumme Antwort.
bär schrieb: > Torsten S. schrieb: >> Du brauchst keinen Betriebsrat dafür. Im Universitäten Bereich kann man >> im Wissenschaftlichen Bereich praktisch keine Zeiterfassung etablieren. >> Im Verwaltungsbereich geht das. > > Dass das nicht möglich sein soll, glaube ich nicht! > Man will es nicht, deshalb ist es nicht möglich! Ist aber so. Bei Wissenschaftlern gibt es nämlich nur eine Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen und z.B. Meetings die organsiatorische Dinge regeln. Ansonsten haben alle Wissenschaftler die Freiheit der Forschung. Sie werden auch nicht nach Stunden bezahlt, sondern mit einem festen Gehalt. Deshalb ist es auch zulässig, früh um 7:30 Uhr eine Vorlesung zu halten, und abends bis 19:30 Uhr Praktikum zu haben. Zwischendurch darf man nämlich nach Hause gehen. Und glaube mir, das wurde hier schon mehrfach juristisch überprüft. Nur so nebenbei, im Rahmen der Arbeitnehmergleichbehandlung darf man auch nicht nur das nichtwissenschaftliche Personal an einer Zeiterfassung teilnehmen lassen.
Lothar M. schrieb: > Hast du auch was zum Thema? Oder nur solche billigen persönlichen > Sticheleien? Kannst Du lesen - das muss ich hier wohl fragen. Ich denke, Du bist selbst Arbeitgeber - oder? Hugo H. schrieb: > EinIngenieur schrieb: >> ich habe heute gemerkt, dass ich zweimal versehentlich erst nach 10h >> gestempelt habe. > > Na und, abzüglich 30 Minuten Pflicht-Pause nach 6 Std. und 15 Min. > Pflicht-Pause nach 9 Std. (gesetzlich) bist Du locker unter den 10 > Stunden max. > Die Pausen hast Du "natürlich" gemacht. > > Wenn Du über die 10 Stunden 45 Minuten kommst MUSS Dich Dein > Vorgesetzter "ermahnen" ... das hat auch mit der BG (Wegeunfall) etc. zu > tun. Hugo H. schrieb: > Lass Dich nicht erwischen - im Falle eines Wege-Unfalls ist das nicht > mehr witzig. Zur Info: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html#:~:text=Arbeitszeitgesetz%20(ArbZG),neun%20Stunden%20insgesamt%20zu%20unterbrechen. Das "nicht mehr witzig" bezieht sich auf den Arbeitgeber. Der wird nämlich in solch einem Fall ggf. in Haftung genommen. Daher sollte er mindestens an einer Ermahnung interessiert sein ...
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Da passiert nix. Ist Ausnahmeregelung. Toleranzen sind immer erlaubt. Man erwartet ja nicht das Mitarbeiter mit der Funk-Uhr vor der Stechuhr stehen und alle gleichzeitig durchziehen. Das habe ich in großen Betrieben auch schon gesehen. Selbst in den kleinen in den ich damals war. Die Zeit wird dir NICHT angerechnet i.d.R. aber ansonsten passiert da nix. Was die Sache mit den Wegeunfall angeht. Die hat damit lt. Arbeitsgerichten nix zu tun. Selbst wenn ich noch auf den Weg nach Hause ein Umweg mache zum Einkaufen passiert nix. Ich bin nur auf der ABWEICHENDEN Strecke von der normalen Strecke nach Hause nicht versichert durch den Arbeitgeber. Sobald ich wieder auf der Normalen-Strecke bin, gilt der Versicherungsschutz wieder. Also alles halb so wild. Ausnahme. : Dein Chef hat dich auf den Kieker. Aber selbst dann ist das max. ein Grund für eine Ermahnung. Und erst im mehrfachen Wiederholungsfall eine Abmahnung, und wers dann noch nicht rafft wird gefeuert.
Schlaumaier schrieb: > Was die Sache mit den Wegeunfall angeht. Die hat damit lt. > Arbeitsgerichten nix zu tun. Das kommt auf die Findigkeit und Fiesigkeit des gegnerischen Seite an. Wenn diese darauf erpicht sind Dir eine Mitschuld anzuhängen mit der Begründung Du wärest übermüdet gewesen nach der Arbeit und von Dir einen Gegenbeweis verlangen.
Lothar M. schrieb: >> Bezüglich Zeiterfassung: Wenn dein AG die Arbeitszeitaufzeichnung >> fälscht indem er alles größer 10h Arbeitzeit am Tag auf 10 Stunden >> reduziert, dann handelt er mit an Sioherheit grenzender >> Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. > Nein, da wird nichts "gefälscht", sondern da wird in einer extra Spalte > der Zeitabrechung aufgeführt, dass man an jemen Tag 10 Stunden bezahlte > Arbeitszeit und zusätzlich z.B. 9 Minuten unbezahlte Kappzeit hinter > sich gebracht hat. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das juristisch > nicht anfechtbar ist. Dann passt das hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht, ist bestimmt auch im Arbeitsvertrag vermerkt, dass in dem Fall nicht gutgeschrieben wird. Torsten S. schrieb: > Du brauchst keinen Betriebsrat dafür. Im Universitäten Bereich kann man > im Wissenschaftlichen Bereich praktisch keine Zeiterfassung etablieren. > Im Verwaltungsbereich geht das. Forschung und Lehre ist doch extra als Ausnahme im Arbeitszeitgesetz gelistet.
Schlaumaier schrieb: > Ist Ausnahmeregelung. Toleranzen sind immer erlaubt. Kannst ja mal deine Steuererklärung mit "Toleranzen" machen. ;) Nein, es gibt keine Toleranzen, wenn darfst zusehen, wie du die 10 h einhält und zwar abzüglich deiner individuellen Toleranz.
Shorty schrieb: > Kannst ja mal deine Steuererklärung mit "Toleranzen" machen. ;) > Nein, es gibt keine Toleranzen Klar gibt es die, nennt sich bei Beamten auch Ermessensspielraum.
Shorty schrieb: > Dann passt das hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht, ist bestimmt auch > im Arbeitsvertrag vermerkt, dass in dem Fall nicht gutgeschrieben wird. Ja, und in der Betriebsvereinbarung "Gleitzeit". Hauptsache Prügel, Bruno schrieb: > https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html Ich kann nicht erkennen, dass mein Betrieb oder der vom TO gegen irgendeine dieser Vorschriften verstoßen hätte. Das einzige, was passiert ist, ist, dass wir als AN nicht an die Vorschriften gehalten haben. > Wer dumm den Falschen fragt, bekommt eine richtige dumme Antwort. Aber wenigstens ist sie richtig... ;-) Hugo H. schrieb: > Das "nicht mehr witzig" bezieht sich auf den Arbeitgeber. Der wird > nämlich in solch einem Fall ggf. in Haftung genommen. Wenn der nachweisen kann, dass er die obigen Vorschriften eingehalten und den Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat und dementsprechend gängelt, dann passiert dem gar nichts. Shorty schrieb: > Nein, es gibt keine Toleranzen Doch, natürlich. Es gibt halt nur negative Toleranzen. Denn mit einer 35h Woche ist ein erlaubtes Zeitfenster von 10h-3h pro Tag. Ich bin dann mal gespannt, ob mir einer einen Strick draus drehen wird, wenn ich dann mal nach einer sporadischen Überstempelung im Minutenbereich auf vor der Autotür auf einer Bananenschale ausrutsche und mir den Arm breche. Percy N. schrieb: > Lothar M. schrieb: >> bei 99,9% reicht das Kappen zum Vollzug der "Fürsorge". > Reichen wird das sicherlich häufig. > Ob das legal ist Wenn es in der allgemein zugänglichen Betriebsvereinbarung allgemeingültig für den gesamten Standort oder gar den ganzen Betrieb so geregelt ist, dann sehe ich da keine Probleme. BTW, ich finde auch das interessant, was heute im Radio war: im Homeoffice ist der Sturz vom OG ins EG Richtung Heimarbeitsplatz ein Wegeunfall. Aber wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahren will und vom OG ins EG Richtung Garage falle, dann ist das kein Wegeunfall, weil der Weg erst vor der Haustür beginnt... https://www.rechtsindex.de/versicherungsrecht/3107-urteil-wegeunfall-sturz-an-der-aussentuer-des-wohnhauses Da müsste man mal dringend nachbessern, weil jetzt Heimarbeiter deutlich besser gestellt sind. Ich verlange Gleichberechtigung!
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Lothar M. schrieb: > Wenn der nachweisen kann, dass er die obigen Vorschriften eingehalten > und den Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat und dementsprechend gängelt, > dann passiert dem gar nichts Ja. Und warum "denunzierst" Du mich öffentlich? Nur weil ich Unsinn mit Unsinn kommentiert habe? Ich weiß jetzt, was ich von Dir zu halten habe.
Lothar M. schrieb: > BTW, ich finde auch das interessant, was heute im Radio war: > im Homeoffice ist der Sturz vom OG ins EG Richtung Heimarbeitsplatz ein > Wegeunfall. > Aber wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahren will und vom OG ins EG > Richtung Garage falle, dann ist das kein Wegeunfall, weil der Weg erst > vor der Haustür beginnt... > https://www.rechtsindex.de/versicherungsrecht/3107-urteil-wegeunfall-sturz-an-der-aussentuer-des-wohnhauses > Da müsste man mal dringend nachbessern, weil jetzt Heimarbeiter deutlich > besser gestellt sind. Ich verlange Gleichberechtigung! Hast Du mal (nüchtern) gelesen, was Du schreibst?
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Hugo H. schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Wenn der nachweisen kann, dass er die obigen Vorschriften eingehalten >> und den Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat und dementsprechend gängelt, >> dann passiert dem gar nichts > Und warum "denunzierst" Du mich öffentlich? 1. das heimlich zu tun, wäre ja unsinnig und 2. wenn du nicht "öffentlich" zitiert werden willst, dann schreib nichts öffentlich in einem Forum. > Ich weiß jetzt, was ich von Dir zu halten habe. Da trifft sich gut, das mir das ziemlich egal ist, was irgendwer von mir hält. Besonders, wenn ich die jeweilige Person nicht kenne. Hugo H. schrieb: > Hast Du mal (nüchtern) gelesen, was Du schreibst? Ja. Wo habe ich mich unverständlich ausgedrückt? Mir wird das allerdings langsam zu kleinkrämerisch. Mögen die, die Angst vor arbeitsrechtlichen Damoklesschwertern haben, doch bitte weiterhin rechtzeitig ausstempeln. Und ich lass es halt drauf ankommen und bummle auch einmal pro Monat erst nach zehnkommanullsieben Stunden aus dem Geschäft.
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Lothar M. schrieb: > Hugo H. schrieb: >> Hast Du mal (nüchtern) gelesen, was Du schreibst? > Ja. Wo habe ich mich unverständlich ausgedrückt? > > Mir wird das allerdings langsam zu kleinkrämerisch. Das war (nur) um Dich auf die Schippe zu nehmen. Manche Unterscheidungen sind schon seltsam. Wenn Du auf Dienstreise beim Tanken stürzt, ist es ein Dienstunfall, wenn Du mit dem Zapfhahn stürzt. Wenn dieser aber in der Säule steckt und Du dann beim Gang zum Bezahlen stürzt ist es das nicht und zählt wie ein Unfall beim gehen zum Essen in die Kantine. Die Verschlechterung sind den Tankstellen zu verdanken, die außer Benzin noch etwas verkaufen und eine Toilette haben.
Wenn man einen halbwegs vertretbaren Grund findet, muss auch nach Ablauf von 10 Stunden nicht das Fallbeil zuschlagen: § 14 Außergewöhnliche Fälle http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__14.html Letztlich geht es in diesem Arbeitsschutz mehr um die regelmässige Arbeit und die Gesamtarbeitszeit als um den Ausnahmefall. Es gibt Jobs, bei denen das schon mal vorkommen kann.
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(prx) A. K. schrieb: > Es gibt Jobs, > bei denen das schon mal vorkommen kann. Ja meiner damals. Wenn man abends beim Backup merkt das die AS-400 (ist lange her) kein Backup macht, und der Service-Techniker der IBM erst nach Mitternacht fertig ist, habe ich auch mehr die üblichen Stunden in der Firma verbracht. Dann sagt man einfach den Chef "sorry war bis 1 da und kommt erst gegen Mittag weil ich auspennen muss". Problem gelöst. Und wie schon gesagt. Solange die Ausnahme nicht zur Regel wird, kommst du vor jeden Arbeitsgericht damit durch. Da bin ich 1000% sicher. Das Gesetz so nämlich genau das. Verhindern das die Ausnahme die Regel wird.
Schlaumaier schrieb: > Ist Ausnahmeregelung. Äh ... nein. Du bist eine Ausnahmeerscheinung. Hoffentlich. > Toleranzen sind immer erlaubt. Ach ja? Wo steht das? Senf D. schrieb: > Klar gibt es die, nennt sich bei Beamten auch Ermessensspielraum. Ich fürchte, Du überspannst da etwas.
Lothar M. schrieb: > Ich bin dann mal gespannt, ob mir einer einen Strick draus drehen wird, > wenn ich dann mal nach einer sporadischen Überstempelung im > Minutenbereich auf vor der Autotür auf einer Bananenschale ausrutsche > und mir den Arm breche. Dir nicht (behauptet zumindest die VBG in ihren Seminaren). Es ist aber soweit ich weiß nicht vollständig ausgeschlossen, dass eure BG in dem Fall deinen AG (teilweise) in Regress nimmt (vermutlich eher, wenn die Folgekosten des Unfalls höher sind als bei einem "einfachen" gebrochenen Arm und auch nur, wenn der Unfall irgendwie mit Übermüdung in Zusammenhang gebracht werden kann). Und wenn dein AG Angst davor hat - und je größer der AG, umso eher hat schonmal jemand von einem gehört, dem das passiert ist - wird er dich piesacken, damit du das nicht tust. Noch gar nicht mal unbedingt wegen der finanziellen Folgen, aber auf den damit verbundenen Papierkram hat auch niemand Lust. Vielleicht ist "Arbeitszeit ab 10h wird gekappt" ausreichend gepiesackt, vielleicht reicht auch die Erklärung, man habe regelmäßig ermahnt (ggf. mit Dokumentation), vielleicht fordert die BG auch, dass der AG bei (wiederholten) Arbeitszeitgesetz-Verstößen arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreift, aber sicher wissen tut man das im Fall des Falles (schließlich ist jeder Unfall anders) erst nach rechtskräftigem Urteil. MfG, Arno (der technisch gesehen über 14h/Tag auf die Zeiterfassung buchen könnte - und über 11h nach Abzug der Pausen kam auch schon ab und an vor, ohne dass bisher jemand darauf reagiert hätte - so mal als anekdotische Evidenz)
Lothar M. schrieb: > Mir wird das allerdings langsam zu kleinkrämerisch. Mögen die, die Angst > vor arbeitsrechtlichen Damoklesschwertern haben, doch bitte weiterhin > rechtzeitig ausstempeln. > Und ich lass es halt drauf ankommen und bummle auch einmal pro Monat > erst nach zehnkommanullsieben Stunden aus dem Geschäft. Du bist ein toller Hecht - entschuldige, ich meine natürlich "Moderator". Was genau hat das mit der Frage des TO zu tun? Hilft ihm das? EinIngenieur schrieb: > Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder > einen negativen Personaleintrag erhalte.
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Ich hab schon mal gesehen wir sich die Leute eine Viertelstunde vor der Ausstempelzeit vor der Maschine aufreihten, um dann minutengenau auszustempeln. Haendewaschen und Fetten, die Haare richten, neuer Nagellack, geht so noch zu Lasten der Firma. Wichtig war das genaue ausstempeln. Stempelte man eine Minute zu spaet ein, oder eine Minute zu frueh aus, wurde eine Viertelstunde abgezogen. Ja, so zuechtet man sich seine Hamster...
Purzel H. schrieb: > Ja, so zuechtet man sich seine Hamster... Komischer Vergleich. Hast du schon einen Hamster gesehen, der eine Viertelstunde vor seinem erwarteten Pensum das Rad verlässt?
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Wie viel Wind hier um quasi nichts gemacht wird. Bei uns läuft das ganz einfach. Was über 10 Stunden ist, steht zwar mit der "richtigen" Zeit auf dem Ausdruck der Zeiterfassung, aber nur 10 Stunden davon werden angerechnet. Wenn man mal drüber ist, gibt's ne Nachfrage warum. Wenn's Sachen sie "ich habe nicht auf die Uhr geschaut" oder der hier schon genannte Toilettengang sind, gibt's die "du weißt, du darfst nicht"-Platte. Wenn es einen guten Grund gibt (beispielsweise telefonische Unterstützung von Außendienst oder Kunden, wo man nicht sagen kann "meine 10 Stunden sind voll, sieh zu, wie du alleine weiter kommst"), dann wird das noch irgendwo nachgetragen.
Shorty schrieb: > Ich schon wieder schrieb: >> Du füllst dann einen Korrekturzettel aus, Montag 10 Stunden, Dienstag 10 >> Stunden. > > Damit gräbst du dir höchstens deine eigene Grube: Arbeitszeitbetrug. Ich betrüge nicht, ich habe an 2 Tagen 20 Stunden gearbeitet. Ob 2 x 10 Stunden oder einmal 11 Stunden und einmal 9 Stunden.
Hugo H. schrieb: > Hilft ihm das? Ich habe beschrieben, wie es bei uns läuft. Andere haben beschrieben, wie es bei ihnen läuft. Und du hast arbeits- und versicherungsrechtliche Bedenken in den Ring geworfen. Hilft ihm das?
Lothar M. schrieb: > Und du hast arbeits- und versicherungsrechtliche Bedenken in den Ring > geworfen. Hilft ihm das? Ich habe keine Bedenken sondern die gültigen Regelungen (z. B. bis 10:45 Stunden gesamt ist es unbedenklich) aufgeführt. Das sind keine Bedenken sondern Fakten (Gesetz). Das sollte ihm EinIngenieur schrieb: > ich habe heute gemerkt, dass ich zweimal versehentlich erst nach 10h > gestempelt habe. Allerdings nicht viel beide Male ca 3-5 min. schon helfen. Eher wie ein Geschreibsel über die eigenen Gewohnheiten. Was die BG / Unfallversicherung angeht habe ich nur angerissen. Es gibt keine eindeutige Regelung. Das hat Arno auch geschrieben: Arno schrieb: > Es ist aber soweit ich weiß nicht vollständig ausgeschlossen, dass eure > BG in dem Fall deinen AG (teilweise) in Regress nimmt (vermutlich eher, > wenn die Folgekosten des Unfalls höher sind als bei einem "einfachen" > gebrochenen Arm und auch nur, wenn der Unfall irgendwie mit Übermüdung > in Zusammenhang gebracht werden kann). Es kommt darauf an ... deswegen "ermahnen" manche (Deiner nicht) Arbeitgeber ja auch ihre Mitarbeiten wenn die 10 Stunden - zuzüglich 45 Minuten Pause - überschritten werden/wurden.
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Nachdenklicher schrieb: > Wie viel Wind hier um quasi nichts gemacht wird. Kann ich auch überhaupt nicht nachvollziehen. Typisches Beispiel für die Redewendung "aus einer Mücke einen Elefanten machen".
Senf D. schrieb: > Typisches Beispiel für die > Redewendung "aus einer Mücke einen Elefanten machen". Typisches Beispiel für "dumm rumgelabert" :-)
Senf D. schrieb: > Typisches Beispiel für die > Redewendung "aus einer Mücke einen Elefanten machen". Wenn Du mal wegen Deiner Mücke vor Gericht landest wirst Du sehen wie groß die Mücke werden kann.
René H. schrieb: > Senf D. schrieb: >> Typisches Beispiel für die >> Redewendung "aus einer Mücke einen Elefanten machen". > > Wenn Du mal wegen Deiner Mücke vor Gericht landest wirst Du sehen wie > groß die Mücke werden kann. Das wird nicht passieren. Come on!
Schlaumaier schrieb: > Da bin ich 1000% sicher. Die Prozentrechnung ist Dir wohl auch nicht geläufig.
Hugo H. schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Da bin ich 1000% sicher. > > Die Prozentrechnung ist Dir wohl auch nicht geläufig. Doch. Prozent bedeutet Anteil von 100 // Promille übrigens Anteil von 1000 ;) 100 % bedeutet nur das es gleich ist der Vergleichswert Aber es gibt auch Gewinnsteigerungen über 100 % in den man eine Sache zu MEHR als des doppelten des Preises verkauft. In der Sprache bedeuten 1000% das man sich mehr als nur GENAU sicher ist. Ohne Mathematik sind die üblichen Steigerungen. Ich glaube es zu wissen (ca. 10 %) ich bin mir ziemlich sicher (ca. 50 %) ich bin mir sicher (100 %) ich bin bereit das zu beschwören. (Mehr als 100 %) Also lerne Mathematik , davon die Prozentrechnung aber wie sagte schon eine Studie. Die Studenten von heute können nicht einmal einfachste Rechnungen machen.
Schlaumaier schrieb: > Ich glaube es zu wissen (ca. 10 %) > ich bin mir ziemlich sicher (ca. 50 %) > ich bin mir sicher (100 %) > ich bin bereit das zu beschwören. (Mehr als 100 %) Deshalb hat in der Stochastik das sichere Ereignis ja auch bekanntlich die Wahrscheinlichkeit 10, nicht wahr? Wer mit Formulierungen wie "mehryals sicher" oder "ganz besonders sicher" unterwegs ist, der gibt zu erkennen, dass er damit eine Wahrscheinlichkeit irgendwo zwischen 0 und 1 bezeichnen will; weiterhin wird deutlich, dass auf seine schlichte Aussage "Ich bin mir sicher" nichts zu geben ist. Aber Du könntest Dich zur Bekräftigung auch auf feuerspeiende Drachen, dienstbare Flaschengeiister und nächtliche Einflüsterungen höherer Mächte berufen. Wie die Geschichte zeigt, lassen sich Menschen gern von derlei Erzählungen beeindrucken. Man kann es aber auch anders handhaben; ein Hsndwefker, der auf die Frage nach der Maßhaltigkeit seiner Werke erklärt, die seien exakt, kommt zB ohne weitere Diskussion auf die schwarze Liste.
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Klaus M. schrieb im Beitrag #6905531: > Schlaumaier schrieb: > >> In der Sprache bedeuten 1000% das man sich mehr als nur GENAU sicher >> ist. > > Vielleicht meint er 1000 Promille. Wohl kaum: Schlaumaier schrieb: > Prozent bedeutet Anteil von 100 // Promille übrigens Anteil von 1000 ;) Letztlich läuft es darauf hinaus, dass bei ihm "100 % sicher" soviel bedeutet wie "lässt sich nicht ausschließen".
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Was sind des TO gute Vorsaetze fuer 2022 und was wuenscht er sich vom Christkind?
Beitrag #6921352 wurde von einem Moderator gelöscht.
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