Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitszeiten und ArbZG


von EinIngenieur (Gast)


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Guten Abend zusammen,

ich habe heute gemerkt, dass ich zweimal versehentlich erst nach 10h 
gestempelt habe. Allerdings nicht viel beide Male ca 3-5 min.

War einfach so vertieft in die Arbeit, dass ich die Zeit komplett 
vergessen habe und nicht mehr auf die Uhr geachtet habe.
Ich arbeite in einem Unternehmen mit IGM-Tarifvertrag.

Wisst ihr was ich nun machen sollte?
Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was 
passiert?

Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder 
einen negativen Personaleintrag erhalte.

Hab davor nie Stempeln müssen, da ich immer auf Vertrauensarbeitszeit 
eingestellt war und somit meine Zeiten selber eintragen konnte. Muss 
mich da wohl erst dran gewöhnen so genau auf die Uhr zu achten.

Danke schon mal für eure Antworten.

Viele Grüße

EinIngeniuer

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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EinIngenieur schrieb:
> Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was
> passiert?
Ich würde einfach mal einen Kollegen fragen. Kost ja nix. Und wenn 
keiner von denen weiß, was dann passiert, dann arbeitest du zu viel.

> Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder
> einen negativen Personaleintrag erhalte.
Warts einfach ab. Bei uns wird die Zeit dann halt nach 10 Stunden 
gekappt, taucht in der Stundenabrechnung als Kappzeit auf und geht auf 
die eigene Kappe.

> Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder
> einen negativen Personaleintrag erhalte.
Du hast ja nicht dem GF den Parkplatz weggenommen.

> Hab davor nie Stempeln müssen, da ich immer auf Vertrauensarbeitszeit
> eingestellt war und somit meine Zeiten selber eintragen konnte.
> Muss mich da wohl erst dran gewöhnen so genau auf die Uhr zu achten.
Ja, tu das und du wirst nie wieder die Vertrauensarbeitszeit 
herbeisehnen. Denn dort hast du dich an diese elend langen Arbeitszeiten 
gewöhnt...

: Bearbeitet durch Moderator
von Shorty (Gast)


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EinIngenieur schrieb:
> Allerdings nicht viel beide Male ca 3-5 min.

Ist unerheblich ob 3 Minuten oder 1 Stunde.

EinIngenieur schrieb:
> Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder
> einen negativen Personaleintrag erhalte.

Kann gut sein, dass dein Chef dich zu einem persönlichen Gespräch 
einlädt, so dass dir das so schnell nicht mehr passiert.

Rede aber erst mal mit deinen Kollegen, wie das bei euch gehandhabt 
wird.

Ganz wichtig: Versuch bloß nicht, das selbst in der Zeiterfassung zu 
korrigieren!

von EinIngenieur (Gast)


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Hi Lothar,

danke für deine schnelle Antwort.

Ich werd mal mit dem Kollegen meines Vertrauens reden. Der wird bestimmt 
wissen was zu tun ist.

Der mit dem GF ist gut :D

schönen Abend noch.

von Bernd (Gast)


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Mach' dich mal locker.
Ja, es gibt Unternehmen, da wird automatisch eine Systemnachricht an HR 
und Vorgesetzten gesendet. Solange du diesbezüglich aber kein 
überzeugter Wiederholungsstraftäter bist, ist wohl alles cool.

>Wisst ihr was ich nun machen sollte?
Du machst gar nichts. Seh halt zu, dass dies halt nicht wieder passiert.
Es gibt ein Arbeitszeitgesetz und das ist auch gut so.

>Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was
passiert?
Wenn dein Vorgesetzer dich darauf anspricht, dann gelobe Besserung und 
fertig.

von Ich schon wieder (Gast)


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EinIngenieur schrieb:
> Wisst ihr was ich nun machen sollte?

Dein Vorgesetzter kommt (eventuell) auf Dich zu!

Er erinnert Dich an die 10 Stunden Regelung!

Fürsorgepflicht, damit Du Dich nicht überarbeitest!

Eine echte Abmahnung gibt es wohl erst, wenn du das übertreibst.
Also nicht zweimal für wenige Minuten, sondern regelmäßig 30 Minuten 1 
Stunde länger arbeitest.

Tipp:
Wenn So viel zu tun ist, sprich mit deinem Chef.
Du vergisst dann halt mal dich abends nach 12 Stunden auszustempeln und 
am nächsten Tag nach 8 Stunden.
Du füllst dann einen Korrekturzettel aus, Montag 10 Stunden, Dienstag 10 
Stunden.
Alle sind glücklich!

von EinIngenieur (Gast)


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Hi Shorty,

auch dir danke für die Antwort.

Ich werde mal mit einem Kollegen reden und dann sehen was er sagt.

Selbst korrigieren habe ich natürlich nicht vor, ich wüsste auch 
garnicht ob ich das könnte.

Schönen Abend


Shorty schrieb:
> EinIngenieur schrieb:
>
>> Allerdings nicht viel beide Male ca 3-5 min.
>
> Ist unerheblich ob 3 Minuten oder 1 Stunde.
> EinIngenieur schrieb:
>
>> Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder
>> einen negativen Personaleintrag erhalte.
>
> Kann gut sein, dass dein Chef dich zu einem persönlichen Gespräch
> einlädt, so dass dir das so schnell nicht mehr passiert.
> Rede aber erst mal mit deinen Kollegen, wie das bei euch gehandhabt
> wird.
> Ganz wichtig: Versuch bloß nicht, das selbst in der Zeiterfassung zu
> korrigieren!

von Shorty (Gast)


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Ich schon wieder schrieb:
> Du füllst dann einen Korrekturzettel aus, Montag 10 Stunden, Dienstag 10
> Stunden.

Damit gräbst du dir höchstens deine eigene Grube: Arbeitszeitbetrug.

von Marx W. (Gast)


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EinIngenieur schrieb:
> Wisst ihr was ich nun machen sollte?
Den Hersteller der Zeiterfassung beschuldigen das die falsch Misst!
> Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was
> passiert?
Am besten geht´s zur Tratschtante vom Dienst die bring`st in 0,nix unter 
die Leute und du bist fein raus!

von MaWin (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Bei uns wird die Zeit dann halt nach 10 Stunden gekappt, taucht in der
> Stundenabrechnung als Kappzeit auf und geht auf die eigene Kappe.

Klingt illegal.

Es geht beim Arbeitszeithesetz ja nicht darum, maximal 10 Stunden zu 
bezahlen
sondern darum, nicht mehr als 10 Stunden zu arbeiten weil mehr als 
Überlastung und mangelnde Erholungszeit mit langfristig negativen Folgen 
für den Arbeitnehmer angesehen wird.

von Hugo H. (hugo_hu)


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EinIngenieur schrieb:
> ich habe heute gemerkt, dass ich zweimal versehentlich erst nach 10h
> gestempelt habe.

Na und, abzüglich 30 Minuten Pflicht-Pause nach 6 Std. und 15 Min. 
Pflicht-Pause nach 9 Std. (gesetzlich) bist Du locker unter den 10 
Stunden max.
Die Pausen hast Du "natürlich" gemacht.

Wenn Du über die 10 Stunden 45 Minuten kommst MUSS Dich Dein 
Vorgesetzter "ermahnen" ... das hat auch mit der BG (Wegeunfall) etc. zu 
tun.

Alles Spezialisten hier :-) - Du hast genau das richtige Forum gewählt.

: Bearbeitet durch User
von Hugo H. (hugo_hu)


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Lothar M. schrieb:
> Bei uns wird die Zeit dann halt nach 10 Stunden
> gekappt, taucht in der Stundenabrechnung als Kappzeit auf und geht auf
> die eigene Kappe.

Lass Dich nicht erwischen - im Falle eines Wege-Unfalls ist das nicht 
mehr witzig.

von JJ (Gast)


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MaWin schrieb:
> Klingt illegal.
>
> Es geht beim Arbeitszeithesetz ja nicht darum, maximal 10 Stunden zu
> bezahlen
> sondern darum, nicht mehr als 10 Stunden zu arbeiten weil mehr als
> Überlastung und mangelnde Erholungszeit mit langfristig negativen Folgen
> für den Arbeitnehmer angesehen wird.

Nicht wirklich, der Arbeitgeber hat dich auf das AZG hingewiesen und 
darauf, dass es illegal ist nach 10h zu arbeiten.
Sollte dich der AG aus Gründen (es gibt Ausnahmen) zur Arbeit nach 10h 
aufgefordert haben wird das natürlich vergütet. Genauso ist es auch bei 
Arbeit außerhalb des vereinbarten Rahmens; z.B. wenn 5x8 vereinbart sind 
und du freiwillig am Samstag arbeitest hast du auch keinen Anspruch auf 
Vergütung.

von JJ (Gast)


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Zur Originalfrage:
Sofern du sicher bist, dass du auch unter Berücksichtigung der 
gesetzlichen Pausen zu viel gearbeitet hast würde ich es dem 
Vorgesetzten sagen. Schlechte Nachrichten kann man besser von unten 
ankündigen bevor sie von oben als Überraschung kommen.
3-5 minuten sind dabei immer besonders ärgerlich, da sie der >Firma 
nichts bringen und einen für alle Beteiligten lästigen Prozess in Gang 
setzen.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Jetzt mach Euch mal nicht in die Hose wegen ein paar Minuten über der 
Kappungsgrenze, das interessiert keine Sau, wenn es nicht ständig 
passiert. Das nächste mal besser aufpassen und fertig.

: Bearbeitet durch User
von Torsten S. (torstensc)


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Bei denen die bei uns Stempeln müssen, wird alles nach 9h abgeschnitten. 
Das ist sogar legal. Es wird auch nirgends ausgewiesen. Bei den Anderen 
arbeiten die meisten eh mehr als 10 Stunden wegen des schlechten 
Personalschlüssels.

von René H. (mumpel)


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Senf D. schrieb:
> das interessiert keine Sau

Sei Dir da nicht so sicher. Solange nichts passiert mag das hinten 
runterfallen. Sollte aber nicht zu oft passieren.

von Dieter (Gast)


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Wegen der drei bis fünf Minuten, würde ich nichts machen. Wenn bei mir 
jemand fragen würde, dann war das ein Toilettengang vor dem Gehen, weil 
die Toilette auf dem Weg nach draußen vorbei am Buchungsterminal liegt, 
ich noch etwas Fahrweg habe und nicht in zehn Minuten zu Hause bin.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Bei uns wird die Zeit dann halt nach 10 Stunden gekappt, taucht in der
>> Stundenabrechnung als Kappzeit auf und geht auf die eigene Kappe.
> Klingt illegal.
Wirkt erzieherisch. Es arbeitet keiner länger als 10 Stunden.

von bär (Gast)


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Ich habe morgen ein Personalgespräch in gleicher Sache!
Plus 1 Minute WTF!!!
Mal sehen, was da geht…

von Martin (Gast)


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Hast du vielleicht an den Tagen ein paar Minuten mit den Kollegen 
außerhalb der normalen Pausenzeiten über privates geredet? Dann kannst 
du die Zeit ganz legal als zusätzliche Pause buchen und gut ist.

Beitrag #6902920 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6902921 wurde von einem Moderator gelöscht.
von klausi (Gast)


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bär schrieb:
> Ich habe morgen ein Personalgespräch in gleicher Sache!
> Plus 1 Minute WTF!!!
> Mal sehen, was da geht…

Bei mir auch so etwas ähnliches!!
Bei mir waren es 31 Sek. drüber.  Also 10:00:41, und das 
Zeitbuchungssystem rundet auf eine Minute auf, jetzt habe ich 10:01 Std. 
gearbeitet.. oh mein Gott!! Was wird mein Chef sagen?!
Ok, genau auf die Sekunde 10h zu arbeiten ist auch auffällig, 
vielleicht besser so.
Ich werde hoffentlich mit einer kleinen Strafe oder Sozialstunden 
davonkommen..

von Wendels B. (wendelsberg)


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EinIngenieur schrieb:
> Wisst ihr was ich nun machen sollte?
> Soll ich meinem Vorgesetzten Bescheid geben oder einfach mal schauen was
> passiert?

Klar ist es besser, dass der Chef schon Bescheid weiss, wenn wirklich 
was kommt. Chefs lieben keine Ueberraschungen, welche auf die sie 
vorbreitet sind, werden meist problemlos toleriert.

--> Also Chef informieren und nach dem dann notwendigen 
Standardverfahren fragen.

wendelsberg

Beitrag #6902955 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Torsten S. (torstensc)


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> Richtig ausgebeutet wurde ich aber erst in der Wissenschaft mit
> "Vertrauensarbeitszeit". Da vertraust du dann darauf, dass deine 12+
> Stundentage ausreichen dass du eine Vertragsverlängerung bekommst. Den
> Mitarbeitern wird währenddessen hoch und heilig versprochen, dass sie
> durch VERTRAUENSarbeitszeit etwas gewinnen, ihnen wird doch hier
> VERTRAUT. Da hat kein BR Chancen eine Stempeluhr durchzubringen. Da
> setzen sich dann die ANs (noch ganz grün hinter den Ohren aus der Uni
> gekommen) für den AG ein, das braucht es doch hier nicht!! Wir tun doch
> genügend! Die erfahrenen Mitarbeiter aus den "Stempelfirmen" schütteln
> nur den Kopf, sind aber in der Minderheit.

Du brauchst keinen Betriebsrat dafür. Im Universitäten Bereich kann man 
im Wissenschaftlichen Bereich praktisch keine Zeiterfassung etablieren. 
Im Verwaltungsbereich geht das.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Hugo H. schrieb im Beitrag #6902920:
> Hast Du eine Oma?
Hugo H. schrieb im Beitrag #6902921:
> Hast Du etwas geraucht?
Hast du auch was zum Thema? Oder nur solche billigen persönlichen 
Sticheleien?

Warum sollte denn das Kappen von Überstunden nicht erzieherisch wirken? 
Meine Beobachtung: wer darauf nicht reagiert, der ist auch sonst schräg 
drauf...

: Bearbeitet durch Moderator
von Shorty (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Warum sollte denn das Kappen von Überstunden nicht erzieherisch wirken?

Tu es schon, aber es entbindet deinen AG nicht von der Führsorgepflicht. 
Bezüglich Zeiterfassung: Wenn dein AG die Arbeitszeitaufzeichnung 
fälscht indem er alles größer 10h Arbeitzeit am Tag auf 10 Stunden 
reduziert, dann handelt er mit an Sioherheit grenzender 
Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.

Der AG ist verpflichtet die Arbeitszeit aufzuzeichnen, wenn mehr als 8 
Stunden gearbeitet wird und da ist dann keine Form der "Kreativität" 
zulässig.

von Shorty (Gast)


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von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Shorty schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Warum sollte denn das Kappen von Überstunden nicht erzieherisch wirken?
> Tu es schon, aber es entbindet deinen AG nicht von der Führsorgepflicht.
Ja, mag sein. Aber bei 99,9% reicht das Kappen zum Vollzug der 
"Fürsorge". Bei dem verbleibenden 1 pro Tausend muss man dann ggfs. halt 
noch "Nachtreten", dass er es kapiert oder sich psychologisch betreuen 
lässt.

> Bezüglich Zeiterfassung: Wenn dein AG die Arbeitszeitaufzeichnung
> fälscht indem er alles größer 10h Arbeitzeit am Tag auf 10 Stunden
> reduziert, dann handelt er mit an Sioherheit grenzender
> Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
Nein, da wird nichts "gefälscht", sondern da wird in einer extra Spalte 
der Zeitabrechung aufgeführt, dass man an jemen Tag 10 Stunden bezahlte 
Arbeitszeit und zusätzlich z.B. 9 Minuten unbezahlte Kappzeit hinter 
sich gebracht hat. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das juristisch 
nicht anfechtbar ist.

von René H. (mumpel)


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Lothar M. schrieb:
> Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das juristisch
> nicht anfechtbar ist.

Ob Kappzeit oder nicht, der AN hat gearbeitet. Bei einem Unfall z.B. 
wird das relevant sein.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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René H. schrieb:
> der AN hat gearbeitet.
Ja, und dann? Soll die Security kommen und ihn rausknüppeln?

> Bei einem Unfall z.B. wird das relevant sein.
Ja, aber es passiert ganz selten was in diesen besagten letzten 0,5..9 
Minuten, um die es hier im Thread geht. Und deshalb ist es 
möglicherweise zwar relevant aber absolut nicht signifikant. Ich bin mir 
sicher: wenn das Thema "Unfall nach 10 Stunden und 3 Minuten" nur 1 
einziges Mal aufgekocht wäre, dann gäbe es sogar einen extra Punkt dafür 
in der alljährlichen Sicherheitsunterweisung.

Der Arbeitgeber weist in den Arbeitsrichtlinien im Intranet darauf hin, 
dass man nicht mehr als 10 Stunden arbeiten darf. Er erinnert mich 
daran, indem mir überzählige Zeit gekappt wird. Muss er mich jetzt noch 
vom Klo zerren, wenn es zum Schluss mal ein wenig länger dauert?

> Bei einem Unfall z.B. wird das relevant sein.
Bei einem Wegeunfall ist alles Mögliche relevant, weil es darum geht, ob 
und wer zu zahlen hat.

von René H. (mumpel)


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Lothar M. schrieb:
> Ja, aber es passiert ganz selten was in diesen besagten letzten 0,5..9
> Minuten

Bei einem Unfall wird meist die Wochenarbeitszeit kontrolliert. Und dann 
kommen die üblichen Fragen wie "Warum wurde das ArbZG nicht 
eingehalten?" und all die anderen unangenehmen Fragen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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René H. schrieb:
> Bei einem Unfall wird meist die Wochenarbeitszeit kontrolliert.
Das entspannt die Sache ein wenig, denn die darf maximal 60 Stunden 
sein, weil der Samstag auch ein Arbeitstag ist...

von bär (Gast)


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Torsten S. schrieb:
> Du brauchst keinen Betriebsrat dafür. Im Universitäten Bereich kann man
> im Wissenschaftlichen Bereich praktisch keine Zeiterfassung etablieren.
> Im Verwaltungsbereich geht das.

Dass das nicht möglich sein soll, glaube ich nicht!
Man will es nicht, deshalb ist es nicht möglich!

von Percy N. (vox_bovi)


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Lothar M. schrieb:
> Ja, mag sein. Aber bei 99,9% reicht das Kappen zum Vollzug der
> "Fürsorge". Bei dem verbleibenden 1 pro Tausend muss man dann ggfs. halt
> noch "Nachtreten", dass er es kapiert oder sich psychologisch betreuen
> lässt.

Reichen wird das sicherlich häufig. Das gilt allerdings auch für den 
Tanz mit der neunschwänzigen Katze auf dem Achterdeck.

Ob das legal ist, wirst Du mit ein wenig Überlegung wohl selbst 
herausfinden.

von Hauptsache Prügel, Bruno (Gast)


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EinIngenieur schrieb:
> Wisst ihr was ich nun machen sollte?

Schon mal Rücklagen bilden.
Das Unternehmen wird bestimmt wegen des wiederholten Verstoßes zu einer 
saftigen (bis zu 30k€) Strafzahlung verdonnert, die sicher anteilig an 
den Perursacher weitergegeben wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html


PS:
Wer dumm den Falschen fragt, bekommt eine richtige dumme Antwort.

von Torsten S. (torstensc)


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bär schrieb:
> Torsten S. schrieb:
>> Du brauchst keinen Betriebsrat dafür. Im Universitäten Bereich kann man
>> im Wissenschaftlichen Bereich praktisch keine Zeiterfassung etablieren.
>> Im Verwaltungsbereich geht das.
>
> Dass das nicht möglich sein soll, glaube ich nicht!
> Man will es nicht, deshalb ist es nicht möglich!

Ist aber so. Bei Wissenschaftlern gibt es nämlich nur eine 
Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen und z.B. Meetings die 
organsiatorische Dinge regeln. Ansonsten haben alle Wissenschaftler die 
Freiheit der Forschung. Sie werden auch nicht nach Stunden bezahlt, 
sondern mit einem festen Gehalt. Deshalb ist es auch zulässig, früh um 
7:30 Uhr eine Vorlesung zu halten, und abends bis 19:30 Uhr Praktikum zu 
haben. Zwischendurch darf man nämlich nach Hause gehen.
Und glaube mir, das wurde hier schon mehrfach juristisch überprüft.
Nur so nebenbei, im Rahmen der Arbeitnehmergleichbehandlung darf man 
auch nicht nur das nichtwissenschaftliche Personal an einer 
Zeiterfassung teilnehmen lassen.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Lothar M. schrieb:
> Hast du auch was zum Thema? Oder nur solche billigen persönlichen
> Sticheleien?

Kannst Du lesen - das muss ich hier wohl fragen. Ich denke, Du bist 
selbst Arbeitgeber - oder?

Hugo H. schrieb:
> EinIngenieur schrieb:
>> ich habe heute gemerkt, dass ich zweimal versehentlich erst nach 10h
>> gestempelt habe.
>
> Na und, abzüglich 30 Minuten Pflicht-Pause nach 6 Std. und 15 Min.
> Pflicht-Pause nach 9 Std. (gesetzlich) bist Du locker unter den 10
> Stunden max.
> Die Pausen hast Du "natürlich" gemacht.
>
> Wenn Du über die 10 Stunden 45 Minuten kommst MUSS Dich Dein
> Vorgesetzter "ermahnen" ... das hat auch mit der BG (Wegeunfall) etc. zu
> tun.

Hugo H. schrieb:
> Lass Dich nicht erwischen - im Falle eines Wege-Unfalls ist das nicht
> mehr witzig.

Zur Info: 
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html#:~:text=Arbeitszeitgesetz%20(ArbZG),neun%20Stunden%20insgesamt%20zu%20unterbrechen.

Das "nicht mehr witzig" bezieht sich auf den Arbeitgeber. Der wird 
nämlich in solch einem Fall ggf. in Haftung genommen. Daher sollte er 
mindestens an einer Ermahnung interessiert sein ...

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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Da passiert nix.

Ist Ausnahmeregelung. Toleranzen sind immer erlaubt. Man erwartet ja 
nicht das Mitarbeiter mit der Funk-Uhr vor der Stechuhr stehen und alle 
gleichzeitig durchziehen.

Das habe ich in großen Betrieben auch schon gesehen. Selbst in den 
kleinen in den ich damals war.

Die Zeit wird dir NICHT angerechnet i.d.R. aber ansonsten passiert da 
nix.

Was die Sache mit den Wegeunfall angeht. Die hat damit lt. 
Arbeitsgerichten nix zu tun. Selbst wenn ich noch auf den Weg nach Hause 
ein Umweg mache zum Einkaufen passiert nix. Ich bin nur auf der 
ABWEICHENDEN Strecke von der normalen Strecke nach Hause nicht 
versichert durch den Arbeitgeber. Sobald ich wieder auf der 
Normalen-Strecke bin, gilt der Versicherungsschutz wieder.

Also alles halb so wild.

Ausnahme. : Dein Chef hat dich auf den Kieker. Aber selbst dann ist das 
max. ein Grund für eine Ermahnung. Und erst im mehrfachen 
Wiederholungsfall eine Abmahnung, und wers dann noch nicht rafft wird 
gefeuert.

von Dieter (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Was die Sache mit den Wegeunfall angeht. Die hat damit lt.
> Arbeitsgerichten nix zu tun.

Das kommt auf die Findigkeit und Fiesigkeit des gegnerischen Seite an. 
Wenn diese darauf erpicht sind Dir eine Mitschuld anzuhängen mit der 
Begründung Du wärest übermüdet gewesen nach der Arbeit und von Dir einen 
Gegenbeweis verlangen.

von Shorty (Gast)


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Lothar M. schrieb:
>> Bezüglich Zeiterfassung: Wenn dein AG die Arbeitszeitaufzeichnung
>> fälscht indem er alles größer 10h Arbeitzeit am Tag auf 10 Stunden
>> reduziert, dann handelt er mit an Sioherheit grenzender
>> Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.
> Nein, da wird nichts "gefälscht", sondern da wird in einer extra Spalte
> der Zeitabrechung aufgeführt, dass man an jemen Tag 10 Stunden bezahlte
> Arbeitszeit und zusätzlich z.B. 9 Minuten unbezahlte Kappzeit hinter
> sich gebracht hat. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das juristisch
> nicht anfechtbar ist.

Dann passt das hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht, ist bestimmt auch 
im Arbeitsvertrag vermerkt, dass in dem Fall nicht gutgeschrieben wird.

Torsten S. schrieb:
> Du brauchst keinen Betriebsrat dafür. Im Universitäten Bereich kann man
> im Wissenschaftlichen Bereich praktisch keine Zeiterfassung etablieren.
> Im Verwaltungsbereich geht das.

Forschung und Lehre ist doch extra als Ausnahme im Arbeitszeitgesetz 
gelistet.

von Shorty (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Ist Ausnahmeregelung. Toleranzen sind immer erlaubt.

Kannst ja mal deine Steuererklärung mit "Toleranzen" machen. ;)

Nein, es gibt keine Toleranzen, wenn darfst zusehen, wie du die 10 h 
einhält und zwar abzüglich deiner individuellen Toleranz.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Shorty schrieb:
> Kannst ja mal deine Steuererklärung mit "Toleranzen" machen. ;)
> Nein, es gibt keine Toleranzen

Klar gibt es die, nennt sich bei Beamten auch Ermessensspielraum.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Shorty schrieb:
> Dann passt das hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht, ist bestimmt auch
> im Arbeitsvertrag vermerkt, dass in dem Fall nicht gutgeschrieben wird.
Ja, und in der Betriebsvereinbarung "Gleitzeit".

Hauptsache Prügel, Bruno schrieb:
> https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
Ich kann nicht erkennen, dass mein Betrieb oder der vom TO gegen 
irgendeine dieser Vorschriften verstoßen hätte.
Das einzige, was passiert ist, ist, dass wir als AN nicht an die 
Vorschriften gehalten haben.

> Wer dumm den Falschen fragt, bekommt eine richtige dumme Antwort.
Aber wenigstens ist sie richtig...  ;-)

Hugo H. schrieb:
> Das "nicht mehr witzig" bezieht sich auf den Arbeitgeber. Der wird
> nämlich in solch einem Fall ggf. in Haftung genommen.
Wenn der nachweisen kann, dass er die obigen Vorschriften eingehalten 
und den Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat und dementsprechend gängelt, 
dann passiert dem gar nichts.

Shorty schrieb:
> Nein, es gibt keine Toleranzen
Doch, natürlich. Es gibt halt nur negative Toleranzen. Denn mit einer 
35h Woche ist ein erlaubtes Zeitfenster von 10h-3h pro Tag.

Ich bin dann mal gespannt, ob mir einer einen Strick draus drehen wird, 
wenn ich dann mal nach einer sporadischen Überstempelung im 
Minutenbereich auf vor der Autotür auf einer Bananenschale ausrutsche 
und mir den Arm breche.

Percy N. schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> bei 99,9% reicht das Kappen zum Vollzug der "Fürsorge".
> Reichen wird das sicherlich häufig.
> Ob das legal ist
Wenn es in der allgemein zugänglichen Betriebsvereinbarung 
allgemeingültig für den gesamten Standort oder gar den ganzen Betrieb so 
geregelt ist, dann sehe ich da keine Probleme.

BTW, ich finde auch das interessant, was heute im Radio war:
im Homeoffice ist der Sturz vom OG ins EG Richtung Heimarbeitsplatz ein 
Wegeunfall.
Aber wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahren will und vom OG ins EG 
Richtung Garage falle, dann ist das kein Wegeunfall, weil der Weg erst 
vor der Haustür beginnt...
https://www.rechtsindex.de/versicherungsrecht/3107-urteil-wegeunfall-sturz-an-der-aussentuer-des-wohnhauses
Da müsste man mal dringend nachbessern, weil jetzt Heimarbeiter deutlich 
besser gestellt sind. Ich verlange Gleichberechtigung!

: Bearbeitet durch Moderator
von Hugo H. (hugo_hu)


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Lothar M. schrieb:
> Wenn der nachweisen kann, dass er die obigen Vorschriften eingehalten
> und den Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat und dementsprechend gängelt,
> dann passiert dem gar nichts

Ja. Und warum "denunzierst" Du mich öffentlich? Nur weil ich Unsinn mit 
Unsinn kommentiert habe? Ich weiß jetzt, was ich von Dir zu halten habe.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Lothar M. schrieb:
> BTW, ich finde auch das interessant, was heute im Radio war:
> im Homeoffice ist der Sturz vom OG ins EG Richtung Heimarbeitsplatz ein
> Wegeunfall.
> Aber wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahren will und vom OG ins EG
> Richtung Garage falle, dann ist das kein Wegeunfall, weil der Weg erst
> vor der Haustür beginnt...
> 
https://www.rechtsindex.de/versicherungsrecht/3107-urteil-wegeunfall-sturz-an-der-aussentuer-des-wohnhauses
> Da müsste man mal dringend nachbessern, weil jetzt Heimarbeiter deutlich
> besser gestellt sind. Ich verlange Gleichberechtigung!

Hast Du mal (nüchtern) gelesen, was Du schreibst?

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Hugo H. schrieb:
> Lothar M. schrieb:
>> Wenn der nachweisen kann, dass er die obigen Vorschriften eingehalten
>> und den Arbeitnehmer darauf hingewiesen hat und dementsprechend gängelt,
>> dann passiert dem gar nichts
> Und warum "denunzierst" Du mich öffentlich?
1. das heimlich zu tun, wäre ja unsinnig und 2. wenn du nicht 
"öffentlich" zitiert werden willst, dann schreib nichts öffentlich 
in einem Forum.

> Ich weiß jetzt, was ich von Dir zu halten habe.
Da trifft sich gut, das mir das ziemlich egal ist, was irgendwer von mir 
hält. Besonders, wenn ich die jeweilige Person nicht kenne.

Hugo H. schrieb:
> Hast Du mal (nüchtern) gelesen, was Du schreibst?
Ja. Wo habe ich mich unverständlich ausgedrückt?

Mir wird das allerdings langsam zu kleinkrämerisch. Mögen die, die Angst 
vor arbeitsrechtlichen Damoklesschwertern haben, doch bitte weiterhin 
rechtzeitig ausstempeln.
Und ich lass es halt drauf ankommen und bummle auch einmal pro Monat 
erst nach zehnkommanullsieben Stunden aus dem Geschäft.

: Bearbeitet durch Moderator
von Dieter (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Hugo H. schrieb:
>> Hast Du mal (nüchtern) gelesen, was Du schreibst?
> Ja. Wo habe ich mich unverständlich ausgedrückt?
>
> Mir wird das allerdings langsam zu kleinkrämerisch.

Das war (nur) um Dich auf die Schippe zu nehmen.

Manche Unterscheidungen sind schon seltsam. Wenn Du auf Dienstreise beim 
Tanken stürzt, ist es ein Dienstunfall, wenn Du mit dem Zapfhahn stürzt. 
Wenn dieser aber in der Säule steckt und Du dann beim Gang zum Bezahlen 
stürzt ist es das nicht und zählt wie ein Unfall beim gehen zum Essen in 
die Kantine. Die Verschlechterung sind den Tankstellen zu verdanken, die 
außer Benzin noch etwas verkaufen und eine Toilette haben.

von (prx) A. K. (prx)


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Wenn man einen halbwegs vertretbaren Grund findet, muss auch nach Ablauf 
von 10 Stunden nicht das Fallbeil zuschlagen:

§ 14 Außergewöhnliche Fälle
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__14.html

Letztlich geht es in diesem Arbeitsschutz mehr um die regelmässige 
Arbeit und die Gesamtarbeitszeit als um den Ausnahmefall. Es gibt Jobs, 
bei denen das schon mal vorkommen kann.

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Es gibt Jobs,
> bei denen das schon mal vorkommen kann.

Ja meiner damals. Wenn man abends beim Backup merkt das die AS-400 (ist 
lange her) kein Backup macht, und der Service-Techniker der IBM erst 
nach Mitternacht fertig ist, habe ich auch mehr die üblichen Stunden in 
der Firma verbracht.

Dann sagt man einfach den Chef "sorry war bis 1 da und kommt erst gegen 
Mittag weil ich auspennen muss". Problem gelöst.

Und wie schon gesagt.  Solange die Ausnahme nicht zur Regel wird, kommst 
du vor jeden Arbeitsgericht damit durch. Da bin ich 1000% sicher.

Das Gesetz so nämlich genau das. Verhindern das die Ausnahme die Regel 
wird.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Ist Ausnahmeregelung.
Äh ... nein. Du bist eine Ausnahmeerscheinung.  Hoffentlich.
> Toleranzen sind immer erlaubt.
Ach ja? Wo steht das?

Senf D. schrieb:
> Klar gibt es die, nennt sich bei Beamten auch Ermessensspielraum.

Ich fürchte, Du überspannst da etwas.

von Arno (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Ich bin dann mal gespannt, ob mir einer einen Strick draus drehen wird,
> wenn ich dann mal nach einer sporadischen Überstempelung im
> Minutenbereich auf vor der Autotür auf einer Bananenschale ausrutsche
> und mir den Arm breche.

Dir nicht (behauptet zumindest die VBG in ihren Seminaren).

Es ist aber soweit ich weiß nicht vollständig ausgeschlossen, dass eure 
BG in dem Fall deinen AG (teilweise) in Regress nimmt (vermutlich eher, 
wenn die Folgekosten des Unfalls höher sind als bei einem "einfachen" 
gebrochenen Arm und auch nur, wenn der Unfall irgendwie mit Übermüdung 
in Zusammenhang gebracht werden kann).

Und wenn dein AG Angst davor hat - und je größer der AG, umso eher hat 
schonmal jemand von einem gehört, dem das passiert ist - wird er dich 
piesacken, damit du das nicht tust. Noch gar nicht mal unbedingt wegen 
der finanziellen Folgen, aber auf den damit verbundenen Papierkram hat 
auch niemand Lust.

Vielleicht ist "Arbeitszeit ab 10h wird gekappt" ausreichend gepiesackt, 
vielleicht reicht auch die Erklärung, man habe regelmäßig ermahnt (ggf. 
mit Dokumentation), vielleicht fordert die BG auch, dass der AG bei 
(wiederholten) Arbeitszeitgesetz-Verstößen arbeitsrechtliche Maßnahmen 
ergreift, aber sicher wissen tut man das im Fall des Falles (schließlich 
ist jeder Unfall anders) erst nach rechtskräftigem Urteil.

MfG, Arno

(der technisch gesehen über 14h/Tag auf die Zeiterfassung buchen könnte 
- und über 11h nach Abzug der Pausen kam auch schon ab und an vor, ohne 
dass bisher jemand darauf reagiert hätte - so mal als anekdotische 
Evidenz)

von Hugo H. (hugo_hu)


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Lothar M. schrieb:
> Mir wird das allerdings langsam zu kleinkrämerisch. Mögen die, die Angst
> vor arbeitsrechtlichen Damoklesschwertern haben, doch bitte weiterhin
> rechtzeitig ausstempeln.
> Und ich lass es halt drauf ankommen und bummle auch einmal pro Monat
> erst nach zehnkommanullsieben Stunden aus dem Geschäft.

Du bist ein toller Hecht - entschuldige, ich meine natürlich 
"Moderator".

Was genau hat das mit der Frage des TO zu tun? Hilft ihm das?

EinIngenieur schrieb:
> Mach mir vor allem darum Sorgen, dass ich evtl. eine Abmahnung oder
> einen negativen Personaleintrag erhalte.

: Bearbeitet durch User
von Purzel H. (hacky)


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Ich hab schon mal gesehen wir sich die Leute eine Viertelstunde vor der 
Ausstempelzeit vor der Maschine aufreihten, um dann minutengenau 
auszustempeln. Haendewaschen und Fetten, die Haare richten, neuer 
Nagellack, geht so noch zu Lasten der Firma. Wichtig war das genaue 
ausstempeln. Stempelte man eine Minute zu spaet ein, oder eine Minute zu 
frueh aus, wurde eine Viertelstunde abgezogen.
Ja, so zuechtet man sich seine Hamster...

von (prx) A. K. (prx)


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Purzel H. schrieb:
> Ja, so zuechtet man sich seine Hamster...

Komischer Vergleich. Hast du schon einen Hamster gesehen, der eine 
Viertelstunde vor seinem erwarteten Pensum das Rad verlässt?

: Bearbeitet durch User
von Nachdenklicher (Gast)


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Wie viel Wind hier um quasi nichts gemacht wird.
Bei uns läuft das ganz einfach. Was über 10 Stunden ist, steht zwar mit 
der "richtigen" Zeit auf dem Ausdruck der Zeiterfassung, aber nur 10 
Stunden davon werden angerechnet. Wenn man mal drüber ist, gibt's ne 
Nachfrage warum. Wenn's Sachen sie "ich habe nicht auf die Uhr geschaut" 
oder der hier schon genannte Toilettengang sind, gibt's die "du weißt, 
du darfst nicht"-Platte.
Wenn es einen guten Grund gibt (beispielsweise telefonische 
Unterstützung von Außendienst oder Kunden, wo man nicht sagen kann 
"meine 10 Stunden sind voll, sieh zu, wie du alleine weiter kommst"), 
dann wird das noch irgendwo nachgetragen.

von Ich schon wieder (Gast)


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Shorty schrieb:
> Ich schon wieder schrieb:
>> Du füllst dann einen Korrekturzettel aus, Montag 10 Stunden, Dienstag 10
>> Stunden.
>
> Damit gräbst du dir höchstens deine eigene Grube: Arbeitszeitbetrug.

Ich betrüge nicht, ich habe an 2 Tagen 20 Stunden gearbeitet.
Ob 2 x 10 Stunden oder einmal 11 Stunden und einmal 9 Stunden.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Hugo H. schrieb:
> Hilft ihm das?
Ich habe beschrieben, wie es bei uns läuft. Andere haben beschrieben, 
wie es bei ihnen läuft.

Und du hast arbeits- und versicherungsrechtliche Bedenken in den Ring 
geworfen. Hilft ihm das?

von Hugo H. (hugo_hu)


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Lothar M. schrieb:
> Und du hast arbeits- und versicherungsrechtliche Bedenken in den Ring
> geworfen. Hilft ihm das?

Ich habe keine Bedenken sondern die gültigen Regelungen (z. B. bis 10:45 
Stunden gesamt ist es unbedenklich) aufgeführt. Das sind keine Bedenken 
sondern Fakten (Gesetz).

Das sollte ihm

EinIngenieur schrieb:
> ich habe heute gemerkt, dass ich zweimal versehentlich erst nach 10h
> gestempelt habe. Allerdings nicht viel beide Male ca 3-5 min.

schon helfen. Eher wie ein Geschreibsel über die eigenen Gewohnheiten.

Was die BG / Unfallversicherung angeht habe ich nur angerissen. Es gibt 
keine eindeutige Regelung. Das hat Arno auch geschrieben:

Arno schrieb:
> Es ist aber soweit ich weiß nicht vollständig ausgeschlossen, dass eure
> BG in dem Fall deinen AG (teilweise) in Regress nimmt (vermutlich eher,
> wenn die Folgekosten des Unfalls höher sind als bei einem "einfachen"
> gebrochenen Arm und auch nur, wenn der Unfall irgendwie mit Übermüdung
> in Zusammenhang gebracht werden kann).

Es kommt darauf an ... deswegen "ermahnen" manche (Deiner nicht) 
Arbeitgeber ja auch ihre Mitarbeiten wenn die 10 Stunden - zuzüglich 45 
Minuten Pause - überschritten werden/wurden.

: Bearbeitet durch User
von Senf D. (senfdazugeber)


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Nachdenklicher schrieb:
> Wie viel Wind hier um quasi nichts gemacht wird.

Kann ich auch überhaupt nicht nachvollziehen. Typisches Beispiel für die 
Redewendung "aus einer Mücke einen Elefanten machen".

von Hugo H. (hugo_hu)


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Senf D. schrieb:
> Typisches Beispiel für die
> Redewendung "aus einer Mücke einen Elefanten machen".

Typisches Beispiel für "dumm rumgelabert" :-)

von René H. (mumpel)


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Senf D. schrieb:
> Typisches Beispiel für die
> Redewendung "aus einer Mücke einen Elefanten machen".

Wenn Du mal wegen Deiner Mücke vor Gericht landest wirst Du sehen wie 
groß die Mücke werden kann.

von Senf D. (senfdazugeber)


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René H. schrieb:
> Senf D. schrieb:
>> Typisches Beispiel für die
>> Redewendung "aus einer Mücke einen Elefanten machen".
>
> Wenn Du mal wegen Deiner Mücke vor Gericht landest wirst Du sehen wie
> groß die Mücke werden kann.

Das wird nicht passieren. Come on!

von Hugo H. (hugo_hu)


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Schlaumaier schrieb:
> Da bin ich 1000% sicher.

Die Prozentrechnung ist Dir wohl auch nicht geläufig.

von Schlaumaier (Gast)


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Hugo H. schrieb:
> Schlaumaier schrieb:
>> Da bin ich 1000% sicher.
>
> Die Prozentrechnung ist Dir wohl auch nicht geläufig.

Doch.

Prozent bedeutet Anteil von 100 // Promille übrigens Anteil von 1000 ;)


100 % bedeutet nur das es gleich ist der Vergleichswert

Aber es gibt auch Gewinnsteigerungen über 100 % in den man eine Sache zu 
MEHR als des doppelten des Preises verkauft.

In der Sprache bedeuten 1000% das man sich mehr als nur GENAU sicher 
ist.

Ohne Mathematik sind die üblichen Steigerungen.

Ich glaube es zu wissen  (ca. 10 %)
ich bin mir ziemlich sicher (ca. 50 %)
ich bin mir sicher (100 %)
ich bin bereit das zu beschwören. (Mehr als 100 %)

Also lerne Mathematik , davon die Prozentrechnung aber wie sagte schon 
eine Studie. Die Studenten von heute können nicht einmal einfachste 
Rechnungen machen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Ich glaube es zu wissen  (ca. 10 %)
> ich bin mir ziemlich sicher (ca. 50 %)
> ich bin mir sicher (100 %)
> ich bin bereit das zu beschwören. (Mehr als 100 %)

Deshalb hat in der Stochastik das sichere Ereignis ja auch bekanntlich 
die Wahrscheinlichkeit 10, nicht wahr?

Wer mit Formulierungen wie "mehryals sicher" oder "ganz besonders 
sicher" unterwegs ist, der gibt zu erkennen, dass er damit eine 
Wahrscheinlichkeit irgendwo zwischen 0 und 1 bezeichnen will; weiterhin 
wird deutlich, dass auf seine schlichte Aussage "Ich bin mir sicher" 
nichts zu geben ist.

Aber Du könntest Dich zur Bekräftigung auch auf feuerspeiende Drachen, 
dienstbare Flaschengeiister und nächtliche Einflüsterungen höherer 
Mächte berufen. Wie die Geschichte zeigt, lassen sich Menschen gern von 
derlei Erzählungen beeindrucken.

Man kann es aber auch anders handhaben; ein Hsndwefker, der auf die 
Frage nach der Maßhaltigkeit seiner Werke erklärt, die seien exakt, 
kommt zB ohne weitere Diskussion auf die schwarze Liste.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6905531 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Klaus M. schrieb im Beitrag #6905531:
> Schlaumaier schrieb:
>
>> In der Sprache bedeuten 1000% das man sich mehr als nur GENAU sicher
>> ist.
>
> Vielleicht meint er 1000 Promille.

Wohl kaum:

Schlaumaier schrieb:
> Prozent bedeutet Anteil von 100 // Promille übrigens Anteil von 1000 ;)

Letztlich läuft es darauf hinaus, dass bei ihm "100 % sicher" soviel 
bedeutet wie "lässt sich nicht ausschließen".

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Was sind des TO gute Vorsaetze fuer 2022 und was wuenscht er sich vom 
Christkind?

Beitrag #6921352 wurde von einem Moderator gelöscht.
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