Forum: Offtopic Im Alter von 12 Jahren allein unterwegs?


von Stefan M. (derwisch)


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Hier mal eine echte Offtopic Frage:

Im Netz finde ich keine gescheite Aussage...

Ein Kind (12 Jahre) möchte allein, bzw. mit Schulfreunden mit 
öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, U-Bahn) vom Wohnort in die Innenstadt 
fahren.
Nachmittags, ausserhalb der Schulzeit, Entfernung vom Wohnort ca. 12km.

Ist das rechtlich so zulässig?
Es gibt ja eine elterliche Aufsichtspflicht, die auch bei 12 jährigen 
sicher noch greift.
Ich finde hierzu keine eindeutige Gesetzeslage.

Durch die Fahrt zur Schule sind die Kinder das Busfahren gewohnt.
Fahrkarten sind natürlich auch vorhanden.

Wer weiß da mehr als ich?

: Gesperrt durch Moderator
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Stefan M. schrieb:
> Durch die Fahrt zur Schule sind die Kinder das Busfahren gewohnt.

Also wo ist konkret Dein Problem, wenn Dein Kind zuverlässig ist???

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan M. schrieb:
> Wer weiß da mehr als ich?

Der gesunde Menschenverstand. Willst Du den Nachwuchs bis zum 18. 
Jubliläum daran hindern, sich selbständig in der Welt zurechtzufinden 
oder dieses zu lernen?

von Stefan M. (derwisch)


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Percy N. schrieb:
> Der gesunde Menschenverstand. Willst Du den Nachwuchs bis zum 18.
> Jubliläum daran hindern, sich selbständig in der Welt zurechtzufinden
> oder dieses zu lernen?

Ja... is klar....

Dann dürfte ich ja auch ein 4 jähriges Kind allein losschicken.
Es lernt ja dann was...
Du hast sicher keine Kinder...?

Diese Art von "Antwort" war ja schon klar...
Bitte lest richtig, anstatt zu bashen oder wie das heute heißt.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, aufgrund derer die Eltern Probleme 
bekommen können, wenn sie dem Nachwuch sowas erlauben?

Ist das besser formuliert?

: Bearbeitet durch User
von Dirk L. (garagenwirt)


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Schau mal in den Spiegel,
was siehst du dort? Ein Elternteil das Vertrauen zu seinem Ableger hat?
Oder der Zitteraal der nur das Schlimmste befürchtet?
Mit 12, dazu noch in der Gruppe sollte man schonmal etwas weiter 
rumeiern dürfen. Elterliche Telefonnummer sollte ja bekannt sein...

von Hardy F. (hardyf)


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Helikopter Eltern holen sich vom Anwalt des Vertrauens ein unter Zeugen 
unterschriebenes Schriftstück.

Stefan M. schrieb:
> Gibt es eine gesetzliche Grundlage, aufgrund derer die Eltern Probleme
> bekommen können, wenn sie dem Nachwuch sowas erlauben?

Alle anderen erlauben ihren Kindern das Erfahren von Selbstständigkeit.

Wir wohnen auf dem Dorf, meine 12 jährige Tochter fährt mit dem Bus 
jeden Tag in die 20km entfernte Stadt.
Ihre Grundschule war 15km entfernt...

Beide Schulen haben früh und nachmittag volles Verkehrschaos.

: Bearbeitet durch User
von Tilo R. (joey5337) Benutzerseite


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Oh Gott bin ich froh, dass ich schon so alt bin.
Meine Eltern hätten viel zu tun gehabt, wenn sie mir auf Schritt und 
Tritt hätten folgen wollen, wie das heute üblich zu sein scheint.

In meiner Kindheit (spätestens in der Grundschule) gab es nur eine 
wichtige Regel:
Du kommst nach Hause, wenn die Straßenlaternen angehen.

Ich hatte keine Uhr und das Handy war noch nicht erfunden. I.d. Regel 
hatte ich nicht mal genug Geld für eine Telefonzelle dabei.
Mit wem und wo ich den Nachmittag verbrachte war zu allererst mal meine 
Sache, und die meiner Klassenkameraden.

Und selbstverständlich bin ich auch schon in der Grundschule alleine mit 
dem Bus in den Musikunterricht gefahren.

von Jan H. (j_hansen)


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Stefan M. schrieb:
> Ist das rechtlich so zulässig?
> Es gibt ja eine elterliche Aufsichtspflicht, die auch bei 12 jährigen
> sicher noch greift.
> Ich finde hierzu keine eindeutige Gesetzeslage.

Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass das Kind 24/7 unter Beobachtung 
stehen muss. Bei einen Baby/Kleinkind mehr, je älter das Kind wird immer 
weniger.
Ich denke allerdings nicht, dass es ein Gesetze gibt in dem exakt steht 
mit welchem Alter sich das Kind wie lange und in welchem Radius bewegen 
darf.

von Roland E. (roland0815)


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Stefan M. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Der gesunde Menschenverstand. Willst Du den Nachwuchs bis zum 18.
>> Jubliläum daran hindern, sich selbständig in der Welt zurechtzufinden
>> oder dieses zu lernen?
>
> Ja... is klar....
>
> Dann dürfte ich ja auch ein 4 jähriges Kind allein losschicken.
> Es lernt ja dann was...
> Du hast sicher keine Kinder...?
>

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Natürlich gibt es auch 
Vierjährige, die wissen wie Bus und Bahn funktionieren. Das war aber 
nicht gefragt.


> Diese Art von "Antwort" war ja schon klar...
> Bitte lest richtig, anstatt zu bashen oder wie das heute heißt.
>
'türlich.

> Gibt es eine gesetzliche Grundlage, aufgrund derer die Eltern Probleme
> bekommen können, wenn sie dem Nachwuch sowas erlauben?
>

Wenn was passiert? Natürlich. Verletzung der Aufsichtspflicht uvm...
Wer Kinder hat, steht inzwischen so oder so mit einem Bein im Knast.

> Ist das besser formuliert?
Nein.

Falls es dir hilft:
Für Kinder ab 12 gibt es keine Elternkrankschreibung mehr, wenn das Kind 
krank zu Hause ist. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass das Kind 
sich im gewohnten Umfeld ab diesem Alter allein zurechtfindet.

Was hindert sich daran, die ersten ein- oder zweimal mitzufahren um den 
Plagen etwas Routine zu geben, wenn sie das nicht sowieso schon haben? 
Die ANgsthasen haben auf dem Händi der Kinder Google FamilyLink...

von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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von (prx) A. K. (prx)


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Tilo R. schrieb:
> Oh Gott bin ich froh, dass ich schon so alt bin.

Sitten verändern sich. Manchmal zum Besseren, manchmal gehts in die 
andere Richtung. Weshalb Erfahrungen vor einem halben Jahrhundert nicht 
unbedingt weiterhelfen müssen.

Man ist heute oft ängstlicher, den Mediengedonner zu Dank. Und dann 
hängt es vielleicht davon ab, ob jemand meint, die Eltern erziehen zu 
müssen, indem er offiziell Krach schlägt, wo er nichts verloren hat.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan M. schrieb:
> Gibt es eine gesetzliche Grundlage, aufgrund derer die Eltern Probleme
> bekommen können, wenn sie dem Nachwuch sowas erlauben?

Da Du auf eine rein juristisch basierte Antwort pochst, empfehle ich Dir 
die Benutzung eines juristischen Forums, um dort die Frage nochmal zu 
stellen.

Hier kann ich weder eine technische Frage erkennen noch ist dieses Forum 
dafür geeignet, Rechtsberatung zu leisten.

Ich mache deshalb hier mal zu.

: Bearbeitet durch Moderator
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