Wir betreiben einen Raum in unserer Wohnung ausschließlich Betrieblich und möchten nun ab 2022 die Stromkosten fürs Finanzamt messen. Welchen geeichten geeigneten Stromzähler könnt Ihr da empfehlen. Hutschiene oder Kasten ist eigentlich egal, Hauptsache der Misst konform. https://www.amazon.de/elektronischer-Wechselstromz%C3%A4hler-Verrechnungszwecke-zugelassen-SchellCount/dp/B08132MFM3/ref=sr_1_10?keywords=geeichter+stromz%C3%A4hler+230v&qid=1641113526&sprefix=geeichter+strom%2Caps%2C85&sr=8-10
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Das solltest Du beim örtlichen Energieversorger oder Elektriker beauftragen. Nicht selbermachen.
Gibt ja auch solche Zähler: https://www.amazon.de/Schwabe-61747-MIXO-Stromz%C3%A4hler-Blau/dp/B07F1G75F6/ref=sr_1_12?keywords=geeichter%2Bstromz%C3%A4hler%2B230v&qid=1641113526&sprefix=geeichter%2Bstrom%2Caps%2C85&sr=8-12&th=1 oder mit Schuko.
Manni schrieb: > Wir betreiben einen Raum in unserer Wohnung ausschließlich Betrieblich > und möchten nun ab 2022 die Stromkosten fürs Finanzamt messen. Wie hoch wird der jährliche Verbrauch denn überhaupt sein? Für 50 - 100 Euro Erstattung würde ich das nicht veranstalten wollen. Ein plausibler Schätzwert dürfte reichen.
Diesen da z.B. Link:https://www.hornbach.de/shop/Eltako-Drehstromzaehler-DSZ15D-3x80A-MID-geeicht/6703914/artikel.html
Das ist eine Frage an Radio Eriwan, denn es kommt darauf an was der Finanzbeamte dazu meint. Es kommt nämlich nicht auf die Eichung an, sondern auf die Plausibilität des Verbrauches. Normalerweise kann ein AZ, welches zu einer Privatwohnung gehört, nur prozentual anteilsmäßig abgesetzt werden. Ein Zähler verhindert nämlich nicht, daß der Verbrauch manipuliert werden kann, mal ganz banal, z.B. daß man ein Verlängerungskabel im AZ in die Steckdose steckt um dann die Großverbraucher der Wohnung damit zu versorgen. Insofern spielt eine Eichung eben keine Rolle. Es gibt FAs die akzeptieren einen Zähler, das liegt ganz in deren Ermessen.
Ich hatte dem Finanzamt, als ich noch unsere Einliegerwohnung vermietete, auch den elektrischen Strombedarf unserer Heizung vorgerechnet. Einmal kam auch die Frage ob der Wert denn sein könne. Da reichte es dem Mitarbeiter meine Berechnung in einem persönlichen Gespräch zu erklären.
Beitrag #6928944 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6928949 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich hab den hier verbaut: https://www.elanto24.de/verteilersysteme/stromzaehler/wechselstromzaehler/24633/eltako-wsz15d-32a-mid-wechselstromzaehler-32a-geeicht Günstigster Anbieter... Damals.. Mein Büro hängt nur an 1er Phase. Einfach ! hinter ! den Automaten im HK geklemmt...
Beitrag #6928962 wurde von einem Moderator gelöscht.
Der Eltako der nicht geeicht ist kostete minimal weniger.. Also warum nicht den geeichten??
Auch daran denken: Eichzeitraum ist 8 Jahre. Bei den alten Ferrariszählern waren es 16 Jahre.
PC-Freak schrieb im Beitrag #6928949: > Ihr macht hier wieder eine Anwaltskanzlei , bzw Steuerberatungsstelle > auf. Und zieht alles in Zweifel. Wieder so einer mit Tunnelblick. Wir wollen verhindern das der Bruder Geld für eine Installation raus wirft die das Finanzamt vielleicht gar nicht anerkennt. Du bist aber so einer, der glaubt wir wären alle nur die Antwort-Diener für Fragesteller.
Beitrag #6929101 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6929108 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6929115 wurde von einem Moderator gelöscht.
Übrigens: Stromkosten kann man nicht gesondert für das Arbeitszimmer absetzen, es gibt nur eine Pauschale bei Homeoffice oder anteilsmäßige Abrechnung zum Wohnraum beim Arbeitszimmer. Ergo ist der Zusatzzähler überflüssig. https://www.enbw.com/blog/wohnen/energie-sparen/home-office-wer-zahlt-die-stromkosten/
Falsch... Wenn man ein richtiges Häusliches Arbeitszimmer mit Nachweis hat und nicht nur die Pauschale / Corona Homeoffice geht es..
Beitrag #6929147 wurde von einem Moderator gelöscht.
Noy schrieb: > Falsch... > > Wenn man ein richtiges Häusliches Arbeitszimmer mit Nachweis hat und > nicht nur die Pauschale / Corona Homeoffice geht es.. Erkundige Dich mal richtig, beim Arbeitszimmer ist der Verteilungsschlüssel entscheidend. Und eine Obergrenze gibt es auch noch. Zitat: Prüfe, ob in Deinem Fall die strengen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt sind. Wenn ja, berechne den prozentualen Anteil Deines Arbeitszimmers in Bezug auf die Gesamtwohnfläche. Dieser Anteil ist zugleich der Verteilungsschlüssel für die laufenden Kosten der Wohnung, die auf das Arbeitszimmer umlegbar sind, zum Beispiel Miete, Heizung, Strom und Müllabfuhr. Ausgaben für die Einrichtung Deines Arbeitszimmers kannst Du grundsätzlich unbegrenzt absetzen. Höherwertigere Gegenstände musst Du über die Nutzungsdauer abschreiben, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort. Quelle: https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
Beitrag #6929975 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6930247 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6930369 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7313637 wurde von einem Moderator gelöscht.
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