Forum: Offtopic Elektroenergieversorgung


von Al. K. (alterknacker)


Lesenswert?

Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine
3 Phasen (3*25A) Energieversorgung?
Ist es gesetzlich geregelt das der Energielieferant dies
absichern muss?
Die Frage geht hauptsächlich an Personen, welche diesbezüglich schon 
Erfahrungen mit dem Energieversorger gemacht haben.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine
> 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung?

Meines Wissens hat der Mieter das nicht. Aber jedes Haus hat einen 
Anspruch auf einen vollständigen Hausanschluss mit drei Phasen.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine
> 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung?

Nein.

Gesetzlich reicht eine Versorgung, die den Betrieb von Wasserkocher und 
Staubsauger gleichzeitg erlaubt.

Dazu reicht 1 x 16A.

Wenn kein Gasherd vorhanden ist, sind wohl 2 x 16A das Minimum.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> Gesetzlich reicht eine Versorgung, die den Betrieb
> von Wasserkocher und Staubsauger gleichzeitg erlaubt.
Dieses Gesetz würde mich einmal sehr interessieren. Muß verdammt neu 
sein, denn mein Staubsauger hat noch 1800W, zusammen mit meinem 2kW 
Wasserkocher wird das schon schwierig mit 1x16A... Wäsche waschen sind 
nochmal 2200W für die Maschine und 1200W für den Wärmepumpentrockner.

Aber wozu braucht der Mieter Anspruch auf 3x25A? Was willst Du da 
anschließen? Solch große Verbraucher sind in Wohnungen normalerweise 
untypisch - außer Elektroherd und Durchlauferhitzer.

von Al. K. (alterknacker)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> außer Elektroherd und Durchlauferhitzer.

Das soll angeschlossen werden.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?


von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

Gut, da steht aber nicht drin, daß ich gleichzeitig Wasserkocher und 
Staubsauger betreiben können muss.

von Jörg (zwischenfrequenz)


Lesenswert?

Falls der Hausanschluss die Engstelle ist: Der Hauseigentümer / die 
Eigentümergemeinschaft kann beim Netzbetreiber die Verstärkung eines 
alten Hausanschlusses auf zeitgemäße Leistung anfordern. Das lässt der 
Netzbetreiber sich aber bezahlen, Stichwort: Baukostenzuschuss.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

>> außer Elektroherd und Durchlauferhitzer.
> Das soll angeschlossen werden.
Ist aber beides Sache des Vermieters und nicht des Mieters. Evtl. könnte 
man sich beim Elektroherd streiten, aber eher nicht bei der 
Warmwasserversorgung.

von Al. K. (alterknacker)


Lesenswert?

Ben B. schrieb:
> Ist aber beides Sache des Vermieters und nicht des Mieters.
Wenn die gesamte Installation nach neuesten Standard gemacht wir, sollte 
ein 3 Phasenanschluss zwingend gegeben sein.

von Achim H. (anymouse)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine
> 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung?
> Ist es gesetzlich geregelt das der Energielieferant dies
> absichern muss?
> Die Frage geht hauptsächlich an Personen, welche diesbezüglich schon
> Erfahrungen mit dem Energieversorger gemacht haben.

Die Frage finde ich zu allgemein ...

Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Energieversorger fallen unter 
ganz andere Regelungen als die zwischen Mieter und Vermieter. Und ob es 
jetzt wirklich 3-phasig muss oder nur 1-phasig reicht, oder die 
Absicherungsstärke jetzt 16A oder 25A sein soll, dürfte kaum gesetzlich 
geregelt sein, da muss man schon in Gerichtsurteile schauen.

Vielleicht mal den konkreten Fall etwas genauer schildern.

Oder ist das so etwas wie: Vermieter weigert sich hochzurüsten und 
schiebt die Schuld auf den Betreiber?

: Bearbeitet durch User
von Phasenschieber S. (Gast)


Lesenswert?

Das ist wie mit dem Heiraten; man sollte sich vorher ansehen worauf man 
sich einlässt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> Wenn die gesamte Installation nach neuesten Standard gemacht wir,
> sollte ein 3 Phasenanschluss zwingend gegeben sein.
Zumindest das steht in dem oben genannten Urteil für Altbauwohnungen 
drin, der Mieter hat kein Recht darauf, daß der Vermieter die 
elektrische Anlage neu macht, wenn das nicht explizit im Mietvertrag 
vereinbart wurde bzw. wenn nicht im Mietvertrag steht, daß die 
elektrische Anlagen auf einem bestimmten Stand zugesichert wird.

Findige Anwälte würden sich jetzt darüber streiten was Altbauwohnungen 
sind oder was Mindeststandart ist, was "übliche Ausstattung" ist. Viel 
Spaß, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.

von Al. K. (alterknacker)


Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Das ist wie mit dem Heiraten; man sollte sich vorher ansehen worauf man
> sich einlässt.

Wenn dies gemacht wir, ist die Ehe schon gescheitert.

von U. B. (Gast)


Lesenswert?

> Wenn dies gemacht wir, ist die Ehe schon gescheitert.

Nein, dann wird die gar nicht erst geschlossen.      ;-)

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Wenn die gesamte Installation nach neuesten Standard gemacht wir, sollte
> ein 3 Phasenanschluss zwingend gegeben sein.

Wo?

Wie schon gesagt wurde, das Haus hat einen 3-phasigen Anschluß. Die 
Wohnungen im dem Haus dagegen können 1-phasig versorgt werden, und da 
gibt auch keine (gesetzliche) Handhabe, das ändern zu lassen.

WENN die ganze Elektrik komplett neu gemacht wird, wäre es natürlich 
sinnvoll, da auch die Wohnungen gleich 3-phasig zu versorgen, und den 
Hausanschluß entsprechend zu verstärken. Lezteres wid für die 
E-Mobilität eh nötig.

Nur, letztendlich muß das alles irgend jemand bezahlen. Und an der 
Stelle ist das Thema dann meistens beendet.

Oliver

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Phasenschieber S. schrieb:
> Das ist wie mit dem Heiraten; man sollte sich vorher ansehen worauf man
> sich einlässt.

Ja, ich habe bisher bei jeder Wohnungsbesichtigung in die Verteilung 
geschaut. Manchen sind die Fließen im Bad aber wohl wichtiger.

von Al. K. (alterknacker)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> Nur, letztendlich muß das alles irgend jemand bezahlen. Und an der
> Stelle ist das Thema dann meistens beendet.

Es ist nur oft so das der Energieversorger und auch Andere die 
gesetzlichen Vorlagen anders auslegt und möglichst alle Kosten Anderen 
aufbürden möchte.
Da sollte ein wenig aufgepasst werden.

Cyblord -. schrieb:
> Ja, ich habe bisher bei jeder Wohnungsbesichtigung in die Verteilung
> geschaut. Manchen sind die Fließen im Bad aber wohl wichtiger.

Das betrifft nach meiner Meinung die Mehrzahl.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Ja, ich habe bisher bei jeder Wohnungsbesichtigung in die Verteilung
> geschaut.

Ich habe auch schon den einen oder anderen Makler mit meiner Priorität 
überrascht: Keller, Heizung/Wasser/Abwasser (+ ggf Gas), 
Elektroinstallation und Dach.
Danach dann das Unwichtigere ...

: Bearbeitet durch User
von Dieter W. (dds5)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> ... den Hausanschluß entsprechend zu verstärken. Lezteres wid für die
> E-Mobilität eh nötig.

Das Haus, in dem ich wohne, ist eine Immobilie, die hat mit Mobilität 
nix am Hut.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


Lesenswert?

Als die Wohnungsbaugesellschaft beschloss, die Gasdurchlauferhitzer zu 
entfernen, konnte sie gar nicht anders, als Drehstrom in die Wohnungen 
zu legen, da wir Mieter auch weiterhin warm duschen wollten. Speicher 
hätte in die winzige Wohnung nicht reingepasst, also blieb nur der 
Durchlauferhitzer.
M.E. ein Rückschritt, da der alte Gas-DE prima war.

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

Matthias S. schrieb:
> M.E. ein Rückschritt, da der alte Gas-DE prima war.
Gas ist immer so eine Sache für sich, viele Altinstallationen sind 
potentiell undicht, spätestens dann, wenn man mal für eine längere Zeit 
das abgestellt hat.

Viele Menschen fühlen sich mit Gas auch unwohl, sei es zum Kochen oder 
zur WW-Bereitung. Das habe ich mal in einer Studenten WG erlebt,wo auch 
gerade alles auf Elektro umgebaut wurde. Der E-Herd war noch nicht da, 
der Gasherd aber noch funktionsfähig, die Studentin hat das Ding nicht 
angefasst, weil Sie nicht wusste, wie es geht - okay die konnte nicht 
mal ne normale Glühbirne auswechseln.

Es ist aber tatsächlich so, das viele bei Gas als erstes an Explosion 
denken und erst dann an's heizen.

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Ja, ich habe bisher bei jeder Wohnungsbesichtigung in die Verteilung
> geschaut. Manchen sind die Fließen im Bad aber wohl wichtiger.

Das das technisch interessierte tun, ist normal.

Auf der Anderen Seite lässt sich heut in manchen Gegenden auf Grund von 
Wohnraummangel der größte Mist vermieten und das zu Preisen... .

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Matthias S. schrieb:
> M.E. ein Rückschritt

Meines Wissens schlechter regelbar wie ein elektrischer DLE.
Allerdings bei einem angenommenen Wirkungsgrad von 90% deutlich 
preiswerter im Verbrauch
Dazu kommt aber noch Wartungs und Schornsteinfegerkosten. Und Kosten für 
Kontrolle und ggf Sanierung der Gasleitungen.
Inwieweit sich die Gebäudeversicherungsprämien wegen Gasanschlüssen in 
den Einzelwohnungen erhöhen weiss ich nicht.

Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus das Gas für jede Wohnung hat (4 
Gaszähler und aufwändige, alte und z.T stillgelegte Verrohrung. In einer 
Wohnung noch Einzelgasöfen.
Wenn ich das in ein paar Jahren grundsanieren kann werde ich das Gas bis 
auf die (neue) Zentralheizung im Keller komplett rauswerfen.

von Jörg (zwischenfrequenz)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Es ist nur oft so das der Energieversorger und auch Andere die
> gesetzlichen Vorlagen anders auslegt und möglichst alle Kosten Anderen
> aufbürden möchte.
Den vielen Energieversorgern (= Stromhändlern) ist dein Anschluss völlig 
egal, es geht hier nur um den einen örtlich zuständigen Netzbetreiber. 
Selbstverständlich kannst du, sofern Hauseigentümer, beim Netzbetreiber 
eine Verstärkung des Hausanschlusses beantragen und wirst sie auch 
bekommen. Und natürlich musst du das dann auch entsprechend bezahlen, 
wer soll das denn sonst machen? NAV §11 regelt, was der Netzbetreiber 
als Baukostenzuschuss in Rechnung stellen darf. 
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__11.html
Alle im und am Haus eventuell anfallenden Arbeiten (TAB Zählerplätze, 
neue Steigleitungen und Verteilungen, Erder etc) muss natürlich auch der 
Hauseigentümer // die Eigentümergemeinschaft // der jeweilige 
Einzeleigentümer bezahlen, wer denn sonst, der Schah von Persien?

> Da sollte ein wenig aufgepasst werden.
Wenn du die Sache wirklich angehen willst, dann frag den Netzbetreiber 
(und nicht das Forum), was die Verstärkung im Falle Deines Hauses kosten 
würde. Frage auch einen oder mehrere Elektrohandwerksbetriebe, was die 
Arbeiten im Haus kosten würden. Danach kannst du entscheiden, ob du das 
alles wirklich (bezahlen) willst. Entscheide alleine oder, sofern dir 
nicht das ganze Haus gehört, zusammen mit den anderen Eigentümern der 
Gemeinschaft. Rechne aber nicht damit, dass am Morgen nach der 
Antragstellung auf Hausanschlussverstärkung schon der Bagger anrollt.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Es ist nur oft so das der Energieversorger und auch Andere die
> gesetzlichen Vorlagen anders auslegt und möglichst alle Kosten Anderen
> aufbürden möchte.
> Da sollte ein wenig aufgepasst werden.

Nee, das ist ganz einfach:

Derjenige, dem die Hütte gehört, entscheidet, was gemacht wird, und 
bezahlt dafür. Sonst niemand. "Derjenige" können auch viele sein...

Wer da jetzt irgendwelche Kosten Anderen aufbürden können soll, ist 
nicht ersichtlich.

Oliver

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine
> 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung?

Anstatt solcher hypothetischer Rechtsfragen zu stellen könntest du 
einfach dein konkretes Problem schildern.

Al. K. schrieb:
> Ben B. schrieb:
>> außer Elektroherd und Durchlauferhitzer.
>
> Das soll angeschlossen werden.

Also willst du irgendwo einen elektrischen DLE und einen Elektroherd 
(Backofen/Herd Kombi) anschliessen.

Michael hat ja schon ein Urteil verlinkt.
Konkreter kann man da wohl wenig sagen weil deine Situation völlig 
unklar ist:
Miet oder Eigentumswohnung?
Besitz der Immobilie: Eigentümergemeinschaft oder Einzelbesitzer?
Was ist bisher da? Gasherd und Gas-DLE, oder vieleicht eine zentrale 
WW-Versorgung die dir zu teuer ist?
Gibt es mit dem Bestehenden Probleme?
...

: Bearbeitet durch User
von Al. K. (alterknacker)


Lesenswert?

Udo S. schrieb:
> Anstatt solcher hypothetischer Rechtsfragen zu stellen könntest du
> einfach dein konkretes Problem schildern.
Es geht nicht um eine Rechtsfrage zu klären, sonder die Erstfrage lautet
ob Personen dies Ähnlich schon persönlich erlebt haben.
Verschiedene ernsthafte Meinungen können auch schon hilfreich sein.

Das Besondere ist, das sich 1990 schlagartig viele gesetzlichen 
Gegebenheiten verändert haben.

von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

Du müsstest uns erstmal erklären, wie die Eigentumsverhältnisse sind.

Sind im Haus mehrere Eigentümer, Gehört das Haus einer 
Wohnbaugesellschaft / Genossenschaft?

Bei mehreren Eigentümern gibt es eine Hausverwaltung und eine 
Eigentümerversammlung.

Wenn man da die Elektroinstallation umbauen will, muss man in's 
Allgemeineigentum eingreifen. Und wie so oft in so einer Gemeinschaft, 
gibt es immer jemanden der erstmal gegen alles ist. Könnt ja Geld 
kosten...

Wenn entsprechende Leitungen vom Zählerplatz zur Wohnung schon liegen, 
dann kann man da eher was machen. Es ist aber zu beachten, das der 
Zählerplatz mit Änderung von WS auf DS zu ertüchtigen ist, nach 
aktueller Norm.

Auf Normzählertafeln baut keiner mehr einen Drehstromzähler und bei 
Zählerschränken mit Hauptschalter oder NH-Sicherungen vor dem Zähler, 
will der Netzbetreiber in aller Regel einen SLS-Schalter sehen.

Falls die Anschlussleistung nicht für Herd und DLE reicht kann man im 
übrigen auch eine Lastabwurfschaltung bauen, dann fliegt der Herd 
solange raus, wie der Duchlauferhitzer aktiv ist - blöd bei Modernen 
Geräten wegen Uhr usw, aber grundsätzlich möglich. DLE gibt es auch von 
bis, was die Leistung angeht.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Es geht nicht um eine Rechtsfrage zu klären, sonder die Erstfrage lautet
> ob Personen dies Ähnlich schon persönlich erlebt haben.

Was soll denn wer erlebt haben? Wer oder was bist du in dem ganzen 
Spiel?
Eigentümer, Vermieter, Mieter, Besitzer einer Eigentumswohung, Bekannter 
von einem, der einen kennt, der irgendwo wohnt, ...

Und was ist jetzt das Problem?

Davon hängt alles ab.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Sebastian L. (sebastian_l72)


Lesenswert?

Al. K. schrieb:
> Hat jeder Vermieter/Mieter einer Wohnung einen Anspruch auf eine
> 3 Phasen (3*25A) Energieversorgung?
So spezifisch: Nein.
Ein Vermieter kann im Mietvertrag angeben welche Energieträger zu 
welchen Verbrauch bereit stehen. Wird Wärme und Warmwasser zentral 
bereitgestellt, und zum Kochen steht Gas bereit, dann ist auch eine 
geringere Anschlussleistung zulässig - Ein Anspruch auf alle 3 Phasen 
für Drehstromgeräte besteht in einer Wohnung auch nicht.

> Ist es gesetzlich geregelt das der Energielieferant dies
> absichern muss?
Ein Netzbetreiber muss bis zum Hausanschlusspunkt jede bestellte 
Leistung erbringen können.
Für die Bereitstellung darf er Entgelte vom Liegenschaftsbesitzer 
fordern. Die Entgelte unterliegen der Preisaufsicht der 
Bundesnetzagentur. Für Kleinanschlüsse gibt es Standardpreise.
Es gelten die allgemeinen TAB und die speziefischen TAB des 
Netzbetreibers.

Vom Hausanschluss in die Wohnung führt die Elektroanlage. Das ficht den 
Netzbetreiber nicht. Man kann ungezählt auf einer Liegenschaft verteilen 
und die Zähler in die Wohnungen hängen. Das ist die Anlage des 
Liegenschaftsbesitzers und der muss ggf die Anlage erweitern.

> ... mit dem Energieversorger gemacht haben.
Es gelten TAB.
Will man mehr, muss man kaufen.

Aus konkreter Erfahrung:
Die Mühlen der Netzbetreiber arbeiten langsam. Sehr langsam.
Aber: letztes Jahr hatte ich anstehende Erdarbeiten. Das 150 kV Kabel 
liegt 1m von der Grundstückgrenze und wurde kostenlos während der 
Arbeiten ausser Betrieb gesetzt.

Ich habe gerade eine 30.000 BGF auf die grüne Wiese gesetzt. Der Trafo 
kam 6 Monate nach Beauftragung.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Lesenswert?

> Das 150 kV Kabel liegt 1m von der Grundstückgrenze und wurde
> kostenlos während der Arbeiten ausser Betrieb gesetzt.
Erstens gibts in Deutschland keine 150kV, höchstens 110kV, 220kV Kabel 
sind inzwischen sehr selten und 380kV Kabel sind so große Anlagen bzw. 
die liegen in begehbaren Tunneln, die brauchen nicht bei Erdarbeiten 
abgeschaltet werden. Im städtischen Raum haben die meisten MS-Netze noch 
10kV, wird langsam auf 20kV umgebaut.

Und wegen der Abschaltung kommt's halt drauf an wie wichtig das Kabel 
ist. Wenn sieh's abschalten können, warum sollen sie's nicht machen. 
Geld kostet das erst dann, wenn wegen der Abschaltung Leistungen nicht 
erbracht werden können weil z.B. die Transportkapazität der Leitung 
fehlt. Ansonsten gibts eben nur sowas wie Achtung, ein Meter tief liegen 
dicke stromführende Kabel, behandelt die entsprechend vorsichtig und 
kneift nicht mit dem Bagger rein.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.