Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen und an den Wasserlieferanten?
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Nö, der Mieter meldet seine Zähler (Strom, Wasser, Gas) beim Versorger auf seinem Namen an und geht damit einen Vertrag mit selbigem ein. Der Vermieter hat damit nichts zu tun.
Was heist "eigener"? Ein Zwischenzähler oder ein echter Zähler des EVU`s?
Phasenschieber S. schrieb: > Nö, der Mieter meldet seine Zähler (Strom, Wasser, Gas) beim Versorger > auf seinem Namen an und geht damit einen Vertrag mit selbigem ein. die Zähler müssen nicht zwangsläufig auf den Mieter laufen. Der Vermieter kann ja durchaus auch einen Nebenkosten-Abschlag nehmen, und dann im Jahresausgleich gegenrechnen. Im übrigen sind eigene, autonome Wasserzähler (welche direkt beim Wasserversorger abgerechnet werden) in Wohnungen [also in einzelnen Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes] meines Erachtens nicht so verbreitet. Eher werden es wohl Unter-Zähler sein. Bei Gas und Strom kenne ich separate Zähler.
Wegstaben V. schrieb: > Im übrigen sind eigene, autonome Wasserzähler (welche direkt beim > Wasserversorger abgerechnet werden) in Wohnungen [also in einzelnen > Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes] meines Erachtens nicht so > verbreitet. Je nach Bundesland sind die sogar vorgeschrieben.
Hmmm schrieb: > Je nach Bundesland sind die sogar vorgeschrieben. ja, für Neubauten soll das wohl so sein. Da wir nicht das Alter der Wohnung des TO kennen, bleibt deiser Punkt wohl (erst mal) offen.
Wegstaben V. schrieb: > ja, für Neubauten soll das wohl so sein. Je nach Bundesland auch für Bestandsbauten.
Wohnungsmensch schrieb: > Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem > Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der > Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss > den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen Nein. Es hängt wohl im Einzelfall von deinem Mietvertrag ab, aber üblicherweise ist Strom nicht in den Nebenkosten enthalten, d.h. jeder Mieter macht einen eigenen Vertrag mit einem Stromunternehmen (Default ist der Grundversorgungstarif beim örtlichen Netzbetreiber). Daher hat der Vermieter rein gar nichts damit zu tun. Wenn du deine Rechnungen nicht bezahlst, wird dir irgendwann der Strom abgestellt werden. Das passiert angeblich ab und an in Deutschland tatsächlich, wenn irgendwelche Suchtis wiederholt lieber Schnapps und Tabak gekauft haben anstatt ihre Stromrechnungen zu begleichen.
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Dir als Vermieter wird nichts passieren, da der Mieter seinen Stromlieferanten selber wählt und vertraglich bindet. Zahlt der Mieter nicht, kann der Vermieter nicht in Regress genommen werden: eher kommt der Sperrklempner des StromZuliefers und klemmt die Zuleitung des säumigen Mieters nach dem Zähler ab... Wenn es nicht so wäre, würden auch kaum noch Leute vermieten !!! PS: Bin selber Vermieter von drei Wohneinheiten
AtzeM schrieb: > Dir als Vermieter wird nichts passieren In gemieteten Wohnungen gehört die elektrische Anlage dem Vermieter. Gemäß Netzanschlussvertrag gibt es einen Netzanschlussinhaber (der Vermieter) und den Netzanschlussnutzer (der Mieter). Der Mieter schließt mit einen beliebigen Energielieferanten einen Energieliefervertrag. Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat. Dann versorgt der Grundversorger auch ohne Vertrag weiter und rechnet mit dem Netzanschlussnutzer, wenn dieser nicht greifbar mit dem Netzanschlussinhaber ab. Der Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass der Netzanschlussinhaber bei Fehlen eines Mieters die jährliche Grundgebühr (auch ohne Verbrauch) an einen Energielieferanten, normalerweise den teureren Grundversorger entrichten muss. Ob die Außerbetriebnahme des Netzanschlusses preiswerter ist kann bezweifelt werden, da die Netzbetreiber sich die Außerbetriebsetzung und die Wiederinbetriebnahme gut vergüten lassen.
Nautilus schrieb: > Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und > beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat. ?? Wohnungsmensch schrieb: > Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem > Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der > Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss > den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen und an den > Wasserlieferanten? Mieter denken ganz gern dass sie rundum-vollkasko-24-7 Support in allen Belangen haben. Da wird gerne beim Vermieter gejammert dass der Stromzähler falsch läuft, dann man kann ja gar nicht zu Zweit knapp 5MWh im letzten Jahr verbraucht haben.
Cha-woma M. schrieb: > Was heist "eigener"? > Ein Zwischenzähler oder ein echter Zähler des EVU`s? Das weis ich nicht genau. Im Keller sind in einem Kasten halt die Zähler verbaut, die dann in die Wohnungen gehen. Aber wem die gehören? Da sind Plompen dran, wahrscheinlich gehören sie dann der Stromfirma. Mit den Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller.
Nautilus schrieb: > Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und > beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat. Wenn der Mieter während des Mietverhältnisses kündigt und deshalb der Grundversorger übernimmt, teilt letzterer das aber dem Vermieter mit, so dass der nicht erst beim Auszug reagieren kann. > Dann versorgt der Grundversorger auch ohne Vertrag weiter und rechnet > mit dem Netzanschlussnutzer, wenn dieser nicht greifbar mit dem > Netzanschlussinhaber ab. So einfach ist das zum Glück nicht: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/eigentuemer-haftet-nicht-fuer-strom-des-mieters-viii-zr-31613_258_262560.html Wichtig ist natürlich ein Übergabeprotokoll beim Einzug, aus dem auch die Zählerstände hervorgehen. Wohnungsmensch schrieb: > Im Keller sind in einem Kasten halt die Zähler > verbaut, die dann in die Wohnungen gehen. Aber wem die gehören? Da sind > Plompen dran, wahrscheinlich gehören sie dann der Stromfirma. Genau, und die richtige Zählernummer mitsamt Zählerstand musst Du bei der Anmeldung dem Versorger mitteilen. Wohnungsmensch schrieb: > Mit den > Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller. Klingt danach, dass Du auch dafür einen eigenen Liefervertrag abschliessen musst. Im Zweifelsfall in den Mietvertrag gucken und/oder den Vermieter fragen.
Hmmm schrieb: > Wohnungsmensch schrieb: > >> Mit den >> Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller. > > Klingt danach, dass Du auch dafür einen eigenen Liefervertrag > abschliessen musst. Im Zweifelsfall in den Mietvertrag gucken und/oder > den Vermieter fragen. Nein, Wasser und Heizung laufen üblicherweise über die Nebenkostenabrechnung (im Gegensatz zu Strom, Telefon, Internet, etc.). Die Zähler werden dazu einmal pro Jahr und natürlich bei Ein- und Auszug abgelesen.
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Senf D. schrieb: > Nein, Wasser und Heizung laufen üblicherweise über die > Nebenkostenabrechnung Bei einem eigenen Kaltwasserzähler ist beides möglich, und ich habe auch schon beide Varianten erlebt. Heizung läuft natürlich über die Nebenkostenabrechnung, wenn nicht z.B. eine eigene Gastherme vorhanden ist.
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