Forum: Haus & Smart Home Frage zu Strom in Wohnung


von Wohnungsmensch (Gast)


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Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem 
Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der 
Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss 
den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen und an den 
Wasserlieferanten?

: Verschoben durch Moderator
von Phasenschieber S. (Gast)


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Nö, der Mieter meldet seine Zähler (Strom, Wasser, Gas) beim Versorger 
auf seinem Namen an und geht damit einen Vertrag mit selbigem ein.

Der Vermieter hat damit nichts zu tun.

von ??? (Gast)


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von ??? (Gast)


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Äh

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Was heist "eigener"?
Ein Zwischenzähler oder ein echter Zähler des EVU`s?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Nö, der Mieter meldet seine Zähler (Strom, Wasser, Gas) beim Versorger
> auf seinem Namen an und geht damit einen Vertrag mit selbigem ein.

die Zähler müssen nicht zwangsläufig auf den Mieter laufen. Der 
Vermieter kann ja durchaus auch einen Nebenkosten-Abschlag nehmen, und 
dann im Jahresausgleich gegenrechnen.

Im übrigen sind eigene, autonome Wasserzähler (welche direkt beim 
Wasserversorger abgerechnet werden) in Wohnungen [also in einzelnen 
Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes] meines Erachtens nicht so 
verbreitet. Eher werden es wohl Unter-Zähler sein.

Bei Gas und Strom kenne ich separate Zähler.

von Hmmm (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> Im übrigen sind eigene, autonome Wasserzähler (welche direkt beim
> Wasserversorger abgerechnet werden) in Wohnungen [also in einzelnen
> Wohneinheiten innerhalb eines Gebäudes] meines Erachtens nicht so
> verbreitet.

Je nach Bundesland sind die sogar vorgeschrieben.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Hmmm schrieb:
> Je nach Bundesland sind die sogar vorgeschrieben.

ja, für Neubauten soll das wohl so sein. Da wir nicht das Alter der 
Wohnung des TO kennen, bleibt deiser Punkt wohl (erst mal) offen.

von Hmmm (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> ja, für Neubauten soll das wohl so sein.

Je nach Bundesland auch für Bestandsbauten.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Wohnungsmensch schrieb:
> Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem
> Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der
> Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss
> den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen

Nein. Es hängt wohl im Einzelfall von deinem Mietvertrag ab, aber 
üblicherweise ist Strom nicht in den Nebenkosten enthalten, d.h. jeder 
Mieter macht einen eigenen Vertrag mit einem Stromunternehmen (Default 
ist der Grundversorgungstarif beim örtlichen Netzbetreiber). Daher hat 
der Vermieter rein gar nichts damit zu tun. Wenn du deine Rechnungen 
nicht bezahlst, wird dir irgendwann der Strom abgestellt werden. Das 
passiert angeblich ab und an in Deutschland tatsächlich, wenn 
irgendwelche Suchtis wiederholt lieber Schnapps und Tabak gekauft haben 
anstatt ihre Stromrechnungen zu begleichen.

: Bearbeitet durch User
von AtzeM (Gast)


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Dir als Vermieter wird nichts passieren, da der Mieter seinen 
Stromlieferanten selber wählt und vertraglich bindet. Zahlt der Mieter 
nicht, kann der Vermieter nicht in Regress genommen werden: eher kommt 
der Sperrklempner des StromZuliefers und klemmt die Zuleitung des 
säumigen Mieters nach dem Zähler ab...

Wenn es nicht so wäre, würden auch kaum noch Leute vermieten !!!

PS: Bin selber Vermieter von drei Wohneinheiten

von Nautilus (Gast)


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AtzeM schrieb:
> Dir als Vermieter wird nichts passieren

In gemieteten Wohnungen gehört die elektrische Anlage dem Vermieter.
Gemäß Netzanschlussvertrag gibt es einen Netzanschlussinhaber (der 
Vermieter) und den Netzanschlussnutzer (der Mieter). Der Mieter schließt 
mit einen beliebigen Energielieferanten einen Energieliefervertrag.
Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und 
beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat. 
Dann versorgt der Grundversorger auch ohne Vertrag weiter und rechnet 
mit dem Netzanschlussnutzer, wenn dieser nicht greifbar mit dem 
Netzanschlussinhaber ab.
Der Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass der Netzanschlussinhaber bei 
Fehlen eines Mieters die jährliche Grundgebühr (auch ohne Verbrauch) an 
einen Energielieferanten, normalerweise den teureren Grundversorger 
entrichten muss.
Ob die Außerbetriebnahme des Netzanschlusses preiswerter ist kann 
bezweifelt werden, da die Netzbetreiber sich die Außerbetriebsetzung und 
die Wiederinbetriebnahme gut vergüten lassen.

von MaWln (Gast)


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Nautilus schrieb:
> Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und
> beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat.

??

Wohnungsmensch schrieb:
> Ich habe eine Frage zu Wohnungsstrom. Die Wohnung gehört einem
> Vermieter. Die Wohnung hat einen eigenen Elektrezitätszähler. Wenn der
> Mieter nicht zahlt, wird dann der Vermieter in Haftung genommen und muss
> den Ausfall des Geldes an den Stromlieferanten bezahlen und an den
> Wasserlieferanten?

Mieter denken ganz gern dass sie rundum-vollkasko-24-7 Support in allen 
Belangen haben. Da wird gerne beim Vermieter gejammert dass der 
Stromzähler falsch läuft, dann man kann ja gar nicht zu Zweit knapp 5MWh 
im letzten Jahr verbraucht haben.

von Wohnungsmensch (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Was heist "eigener"?
> Ein Zwischenzähler oder ein echter Zähler des EVU`s?

Das weis ich nicht genau. Im Keller sind in einem Kasten halt die Zähler 
verbaut, die dann in die Wohnungen gehen. Aber wem die gehören? Da sind 
Plompen dran, wahrscheinlich gehören sie dann der Stromfirma. Mit den 
Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller.

von Hmmm (Gast)


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Nautilus schrieb:
> Für den Vermieter wird es Kritisch, wenn der Mieter ausgezogen ist und
> beim Energielieferanten abgemeldet hat und weiter Strom bezogen hat.

Wenn der Mieter während des Mietverhältnisses kündigt und deshalb der 
Grundversorger übernimmt, teilt letzterer das aber dem Vermieter mit, so 
dass der nicht erst beim Auszug reagieren kann.

> Dann versorgt der Grundversorger auch ohne Vertrag weiter und rechnet
> mit dem Netzanschlussnutzer, wenn dieser nicht greifbar mit dem
> Netzanschlussinhaber ab.

So einfach ist das zum Glück nicht:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/eigentuemer-haftet-nicht-fuer-strom-des-mieters-viii-zr-31613_258_262560.html

Wichtig ist natürlich ein Übergabeprotokoll beim Einzug, aus dem auch 
die Zählerstände hervorgehen.

Wohnungsmensch schrieb:
> Im Keller sind in einem Kasten halt die Zähler
> verbaut, die dann in die Wohnungen gehen. Aber wem die gehören? Da sind
> Plompen dran, wahrscheinlich gehören sie dann der Stromfirma.

Genau, und die richtige Zählernummer mitsamt Zählerstand musst Du bei 
der Anmeldung dem Versorger mitteilen.

Wohnungsmensch schrieb:
> Mit den
> Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller.

Klingt danach, dass Du auch dafür einen eigenen Liefervertrag 
abschliessen musst. Im Zweifelsfall in den Mietvertrag gucken und/oder 
den Vermieter fragen.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Hmmm schrieb:
> Wohnungsmensch schrieb:
>
>> Mit den
>> Wasseruhren haben wir welche in der Wohnung. Die sind nicht im Keller.
>
> Klingt danach, dass Du auch dafür einen eigenen Liefervertrag
> abschliessen musst. Im Zweifelsfall in den Mietvertrag gucken und/oder
> den Vermieter fragen.

Nein, Wasser und Heizung laufen üblicherweise über die 
Nebenkostenabrechnung (im Gegensatz zu Strom, Telefon, Internet, etc.). 
Die Zähler werden dazu einmal pro Jahr und natürlich bei Ein- und Auszug 
abgelesen.

: Bearbeitet durch User
von Hmmm (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Nein, Wasser und Heizung laufen üblicherweise über die
> Nebenkostenabrechnung

Bei einem eigenen Kaltwasserzähler ist beides möglich, und ich habe auch 
schon beide Varianten erlebt.

Heizung läuft natürlich über die Nebenkostenabrechnung, wenn nicht z.B. 
eine eigene Gastherme vorhanden ist.

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