Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Elster Frage zum Formular


von rabe (Gast)


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Hi, ich bin gerade dabei meine Steuer zu machen.
Elster will die Rechtsform meines "Betriebs" wissen. Bin Einzelkämpfer 
ohne irgendwelchen Limited-Schnickschnack usw. Entwicklung 
Elektronik/Software. Mein Büro ist ein separates Zimmer in unserm Haus. 
Was trifft da zu?

1 Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Personen

2 Sonsige Einzelgewerbetreibende (außer Hausgewerbe oder gleichgestellte 
Personen)

3 sonstige juristische Person der privaten Rechts

4 sonstige natürliche Person

5 sonstige selbstständig tätige Person

von Frank K. (fchk)


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rabe schrieb:

> 2 Sonsige Einzelgewerbetreibende (außer Hausgewerbe oder gleichgestellte
> Personen)

von Jürgen EE-AC (Gast)


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Als Freiberufler:
5 sonstige selbstständig tätige Person

Weil du dann per Definition kein Gewerbetreibender bist.

von Jemand (Gast)


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Jürgen EE-AC schrieb:
> Weil du dann per Definition kein Gewerbetreibender bist.

Und was wäre er dann bitte?

von Nautilus (Gast)


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Hast Du das Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet?
Wenn bei der Beantwortung dieser Frage schon Hilfe benötigt wird ist die 
Hinzuziehung eines Steuerberaters sinnvoll.
Da die Vermutung besteht, dass dies die erste Steuererklärung für den 
Betrieb ist  sind auch die "Anlaufkosten" zu berücksichtigen.
Ist es die Steueranmeldung beim Finanzamt sollte man auch fachlichen Rat 
einholen, Fehler dabei sind im Nachhinein nur sehr schwer zu berichtigen 
und können richtig Geld kosten.

von Horst G. (horst_g532)


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Jemand schrieb:
> Und was wäre er dann bitte?

Schon mal mit Lesen probiert?

Jürgen EE-AC schrieb:
> Als Freiberufler:
> 5 sonstige selbstständig tätige Person

von Elster (Gast)


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von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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rabe schrieb:
> Was trifft da zu?
Frag (d)einen Steuerberater.
Die paar Euro fuffzich für die eine Antwort eines Profis sollte dein 
Gewerbe doch abwerfen. Und dann kannst du ihn ja auch mal nach dem Rest 
fragen, der sonst noch aufkommt.

von Martin (Gast)


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Lothar M. schrieb:

> Frag (d)einen Steuerberater.
> Die paar Euro fuffzich ...

Das Finanzamt beantworte diese Frage kostenlos.

von oliva (Gast)


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Martin schrieb:

> Das Finanzamt beantworte diese Frage kostenlos.

Ja, aber nicht unbedingt im Sinne des Rat suchenden, also eigentlich nie 
im Sinne des Rat suchenden, sofern da Gestaltungsspielraum besteht...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Martin schrieb:
> Das Finanzamt beantworte diese Frage kostenlos.
Ist doch super.
@TO: dann kannst du da auch gleich nach dem Rest fragen, der dir sonst 
noch so in den Sinn kommt. Das ganze Zeug also mit der Absetzbarkeit und 
sonstnochwas...

Warum, frage ich mich jetzt aber, gehen alle Selbständigen, die ich so 
kenne, immer zu "ihrem Steuerberater"?

Ich lasse auf jeden Fall alle paar Jahre und speziell, wenn sich was 
geändert hat, mal den Profi ran. Dann kenne ich wieder die grobe 
Marschrichtung für die nächste Zeit.

: Bearbeitet durch Moderator
von Sven F. (doncarlos)


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Horst G. schrieb:
> Jemand schrieb:
>> Und was wäre er dann bitte?
>
> Schon mal mit Lesen probiert?
>
> Jürgen EE-AC schrieb:
>> Als Freiberufler:
>> 5 sonstige selbstständig tätige Person

Sagt genau der Richtige, dann schau mal was du da zitiert hast, nämlich 
nicht den TO! Von Freiberufler kann ich beim TO nichts lesen.

Zum Thema an sich, Punkte 2 und 4 + 5 wären zutreffend, oder risikoloser 
als die anderen.
Für die Steuer ist das eher unerheblich , außerdem sollte das ja schon 
voher irgendwo festgelegt wurden sein?

Und seit wann ist hier im Forum nur noch mit Anmeldung das Schreiben 
möglich?

von Oliver S. (oliverso)


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rabe schrieb:
> Bin Einzelkämpfer
> ohne irgendwelchen Limited-Schnickschnack usw. Entwicklung
> Elektronik/Software. Mein Büro ist ein separates Zimmer in unserm Haus.
> Was trifft da zu?

Das, was du dem Finanzamt bei der Anmeldung der Selbständigkeit 
(spätestens 1 Monat nach Beginn) damals mitgeteilt hast.

Oliver

von Freelancer (Gast)


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Ist deine Freiberuflichkeit vom FA anerkannt? Oder ist das deine erste 
Steuererklärung als Freiberufler?

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