Hi, ich bin gerade dabei meine Steuer zu machen. Elster will die Rechtsform meines "Betriebs" wissen. Bin Einzelkämpfer ohne irgendwelchen Limited-Schnickschnack usw. Entwicklung Elektronik/Software. Mein Büro ist ein separates Zimmer in unserm Haus. Was trifft da zu? 1 Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Personen 2 Sonsige Einzelgewerbetreibende (außer Hausgewerbe oder gleichgestellte Personen) 3 sonstige juristische Person der privaten Rechts 4 sonstige natürliche Person 5 sonstige selbstständig tätige Person
rabe schrieb: > 2 Sonsige Einzelgewerbetreibende (außer Hausgewerbe oder gleichgestellte > Personen)
Als Freiberufler: 5 sonstige selbstständig tätige Person Weil du dann per Definition kein Gewerbetreibender bist.
Jürgen EE-AC schrieb: > Weil du dann per Definition kein Gewerbetreibender bist. Und was wäre er dann bitte?
Hast Du das Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet? Wenn bei der Beantwortung dieser Frage schon Hilfe benötigt wird ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters sinnvoll. Da die Vermutung besteht, dass dies die erste Steuererklärung für den Betrieb ist sind auch die "Anlaufkosten" zu berücksichtigen. Ist es die Steueranmeldung beim Finanzamt sollte man auch fachlichen Rat einholen, Fehler dabei sind im Nachhinein nur sehr schwer zu berichtigen und können richtig Geld kosten.
Jemand schrieb: > Und was wäre er dann bitte? Schon mal mit Lesen probiert? Jürgen EE-AC schrieb: > Als Freiberufler: > 5 sonstige selbstständig tätige Person
rabe schrieb: > Was trifft da zu? Frag (d)einen Steuerberater. Die paar Euro fuffzich für die eine Antwort eines Profis sollte dein Gewerbe doch abwerfen. Und dann kannst du ihn ja auch mal nach dem Rest fragen, der sonst noch aufkommt.
Lothar M. schrieb: > Frag (d)einen Steuerberater. > Die paar Euro fuffzich ... Das Finanzamt beantworte diese Frage kostenlos.
Martin schrieb: > Das Finanzamt beantworte diese Frage kostenlos. Ja, aber nicht unbedingt im Sinne des Rat suchenden, also eigentlich nie im Sinne des Rat suchenden, sofern da Gestaltungsspielraum besteht...
Martin schrieb: > Das Finanzamt beantworte diese Frage kostenlos. Ist doch super. @TO: dann kannst du da auch gleich nach dem Rest fragen, der dir sonst noch so in den Sinn kommt. Das ganze Zeug also mit der Absetzbarkeit und sonstnochwas... Warum, frage ich mich jetzt aber, gehen alle Selbständigen, die ich so kenne, immer zu "ihrem Steuerberater"? Ich lasse auf jeden Fall alle paar Jahre und speziell, wenn sich was geändert hat, mal den Profi ran. Dann kenne ich wieder die grobe Marschrichtung für die nächste Zeit.
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Bearbeitet durch Moderator
Horst G. schrieb: > Jemand schrieb: >> Und was wäre er dann bitte? > > Schon mal mit Lesen probiert? > > Jürgen EE-AC schrieb: >> Als Freiberufler: >> 5 sonstige selbstständig tätige Person Sagt genau der Richtige, dann schau mal was du da zitiert hast, nämlich nicht den TO! Von Freiberufler kann ich beim TO nichts lesen. Zum Thema an sich, Punkte 2 und 4 + 5 wären zutreffend, oder risikoloser als die anderen. Für die Steuer ist das eher unerheblich , außerdem sollte das ja schon voher irgendwo festgelegt wurden sein? Und seit wann ist hier im Forum nur noch mit Anmeldung das Schreiben möglich?
rabe schrieb: > Bin Einzelkämpfer > ohne irgendwelchen Limited-Schnickschnack usw. Entwicklung > Elektronik/Software. Mein Büro ist ein separates Zimmer in unserm Haus. > Was trifft da zu? Das, was du dem Finanzamt bei der Anmeldung der Selbständigkeit (spätestens 1 Monat nach Beginn) damals mitgeteilt hast. Oliver
Ist deine Freiberuflichkeit vom FA anerkannt? Oder ist das deine erste Steuererklärung als Freiberufler?
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