Forum: Offtopic Betrugsmasche: Bezeichnung gesucht


von Walter T. (nicolas)


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Guten Morgen,

das schöne am modernen internationalen Verbrechen ist ja, dass es für 
jede Betrugsmasche mittlerweile einen international verständlichen 
Terminus gibt.

Ich suche den Terminus für die folgende Masche:
 - Kunde bestellt Artikel
 - Verkäufer gibt Versandinfo (Trackingnummer) aus, versendet aber 
nicht.
 - Kunde storniert Bestellung
 - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter 
der genannten Versandnummer
 - Kunde beantragt Rücksendung
 - Verkäufer nimmt keine Rücksendungen "wegen Corona" an, bietet 50% 
Erstattung des Kaufpreises.

Wie heisst diese Masche?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Verarschung?

Beitrag #6945481 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6945483 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Walter T. (nicolas)


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Es geht genau um die obengenannte Masche. Ich bin sicher, dass es einen 
spezifischen Begriff gibt. Einen mit dessen Hilfe sich hunderte 
ähnlicher Fälle in der Suchmaschine der Wahl finden lassen.

Einen Begriff, mit dessen Hilfe selbst Tante Erna die Masche im Internet 
finden kann. "Hallo Tante Erna, das sieht nach den klassischen ersten 
Schritten eines 'Cum Ex' aus. Hier findest Du die Masche genau 
beschrieben. Wenn X passiert, ist Y angeraten."

"Cum Ex" ist es natürlich nicht. Das ist eine andere Masche. Aber 
eigentlich gibt es für fast alle Betrugsmaschen (sei es der "Enkeltrick" 
oder der "rug pull") einen Namen, anhand dessen man vernpünftiges 
Informationsmaterial finden und weitergeben kann.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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China-Masche?

Beitrag #6945579 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Oliver S. (oliverso)


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Walter T. schrieb:
> Es geht genau um die obengenannte Masche. Ich bin sicher, dass es
> einen
> spezifischen Begriff gibt.

Nö, warum? Es gibt nur ganz wenige solcher Betrugsszenarien, die einen 
eigenen Namen verpasst gekommen haben. Nach Nigeria kamen da nicht mehr 
viele dazu.

Oliver

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Walter T. schrieb:

> Wie heisst diese Masche?

Geh zum Anwalt oder lass es bleiben.
Alternativ Verbraucherzentrale - 
https://www.verbraucherzentrale.de/kontakt.

> das schöne am modernen internationalen Verbrechen ist ja, dass es für
> jede Betrugsmasche mittlerweile einen international verständlichen
> Terminus gibt.

Das ist Bullshit, es gibt keine verbindliche Terminologie hier, nur 
einen Paragraphendschungel und 'Juristen' mit dem Mantra "das kann man 
so oder so sehen".

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Betrug+StGB

von Walter T. (nicolas)


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Wenn man Tante Erna früh genug mit Informationen versorgt, kann sie die 
Geschichte schon abbrechen, bevor ein Antwalt nötig ist.

von Peter D. (peda)


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Walter T. schrieb:
> - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter
> der genannten Versandnummer

Mach ein Foto von der falschen Ware und der lesbaren Aufschrift der 
Verpackung und mache einen Case bei der Handelsplattform auf. Dann 
kriegst Du 100% der Ausgaben erstattet.

Und vorher nach dem Anbieter googlen, empfiehlt sich immer.

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Das ist Bullshit, es gibt keine verbindliche Terminologie hier, nur
> einen Paragraphendschungel und 'Juristen' mit dem Mantra "das kann man
> so oder so sehen".

Das ist Unsinn; es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB), aber der ist 
schön kompliziert und in der Anwendung problematisch, weil der 
Tatbestand im Gesetz nur unvollständig beschrieben  ist. Im genannten 
Fall käme dies aber nicht zum Tragen.

von Walter T. (nicolas)


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Peter D. schrieb:
> Mach ein Foto von der falschen Ware und der lesbaren Aufschrift der
> Verpackung und mache einen Case bei der Handelsplattform auf.

Das kann man immer noch machen, wenn es zu spät ist. Einfacher wäre es, 
wenn man Tante Erna vorher sagen kann: "Pass auf, Tante Erna! Das sieht 
nach einem klassischen 'toner bandit'-Betrug aus!"

("Toner Bandit" ist es natürlich auch nicht.)

Es gibt durchaus griffige Bezeichnungen für moderne und klassische 
Betrugsmaschen. In den Weiten des Internets finden sich Listen - nur die 
Masche aus dem Eröffnungspost ist nicht dabei.

Mittlerweile ist es egal. Habe "Tante Erna" das Produkt auch ohne 
Erklärung des Betrugsmechanismus so madig geredet, dass es nicht so weit 
kommen wird.

Mich interessiert die genaue Bezeichnung nur noch aus Neugier.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Walter T. schrieb:
> Das kann man immer noch machen, wenn es zu spät ist. Einfacher wäre es,
> wenn man Tante Erna vorher sagen kann: "Pass auf, Tante Erna! Das sieht
> nach einem klassischen 'toner bandit'-Betrug aus!"

Was will den deine Tante Erna wenn ich ihr sage dass sie eine Reihe von 
typischen Aliexpress-Scams vor sich hat? Unter anderem Komponenten eines 
Bait-n-Switch mit einem Hauch von Brushing Scam und Scam #011. Was soll 
das helfen?

Wer spätestens bei "keine Rücksendung wegen Corona" nicht merkt dass er 
beschissen werden soll dem hilft auch keine Bezeichnung.

Reden wir in Wirklichkeit vielleicht gar nicht von einer Tante Erna 
sondern von einer Art Zwangsstörungen dass unbedingt alles einen Namen 
haben muss?

> Mittlerweile ist es egal. Habe "Tante Erna" das Produkt auch ohne
> Erklärung des Betrugsmechanismus so madig geredet, dass es nicht so weit
> kommen wird.
>
> Mich interessiert die genaue Bezeichnung nur noch aus Neugier.

Jetzt spinnst du komplett rum. Gut, ich verstehe zumindest warum du so 
einen Mix von Betrugsmaschen hast. Nämlich weil du die ganze Geschichte 
erfunden hast.

Woher wusstest du dass ein "komplett anderer, deutlich billigerer 
Artikel" versendet worden wäre wenn noch nicht einmal etwas bestellt 
wurde? Woher wusstest du, dass "keine Rücksendung wegen Corona" vom 
Verkäufer angeführt worden wäre? Du tickst doch nicht mehr ganz sauber.

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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@Moderator Können wir den ganzen Thread in den Müll gekippt bekommen, 
weil komplett erfundene Troll-Geschichte?

von Joachim B. (jar)


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ich kenne das nur als kostenlose Kreditüberbrückung, billiger als jede 
Bank

Händler braucht Geld bietet Interessantes günstig an mit Lieferzeiten 
von bis zu 30 Tagen, Kunde hat Zeit aber wenig Geld und ist geduldig.

Am Ende meldet der Händler kann nicht liefern und schickt das Geld 
zurück.

Eigentlich sind angenommene Bestellungen doch gültig und der Händler ist 
in Verzug und müsste a liefern oder b den Mehrpreis anderweitig zahlen?

: Bearbeitet durch User
von Walter T. (nicolas)


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Hannes J. schrieb:
> Was will den deine Tante Erna wenn ich ihr sage dass sie eine Reihe von
> typischen Aliexpress-Scams vor sich hat?

Ich wüßte nicht, woher Du meine Tante kennen solltest.

Hannes J. schrieb:
> Brushing Scam

"Brushing Scam" ist es, wenn man ein nicht-bestelltes Paket bekommt, 
damit eine Sendungsnummer existiert, damit irgendwer auf Amazon oder so 
positive Bewertung hinterlassen kann. Die Nummer kannte ich vorher nicht 
unter dem Namen. Aber sie ließ sich so leicht nachschlagen.

Joachim B. schrieb:
> Eigentlich sind angenommene Bestellungen doch gültig und der Händler ist
> in Verzug und müsste a liefern oder b den Mehrpreis anderweitig zahlen?

Das ist eine andere Geschichte. Deswegen steht in vielen Online-Shops ja 
"Warenkorb ist ein Angebot, die verbindliche Bestellbestätigung kommt 
später per Email."

Joachim B. schrieb:
> ich kenne das nr als kostenlose Kreditüberbrückung, billiger als jede
> Bank

Das halte ich nicht für das Ziel. Ich gehe einfach davon aus, dass der 
Fake-Artikel in sich viel weniger als 10% des Verkaufspreises wert ist 
und der Rückversand so umständlich gemacht wird, dass sich der Käufer 
zähneknirschend auf einen Rabatt einlassen soll.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Walter T. schrieb:
> das schöne am modernen internationalen Verbrechen

Ach? Wo jetzt? Warum nennst Du nicht Ross und Reiter? Ist 
"international" jetzt etwa China?

Walter T. schrieb:
> Wie heisst diese Masche?

Seh es doch endlich ein: Was willst Du eigentlich erreichen???

- Den Chinesen zivilrechtlich verklagen? In China? Kannst Du chinesisch, 
mindestens Mandarin?

- Den Chinesen wegen einer Straftat anzeigen? In China? Kannst Du 
chinesisch, mindestens Mandarin?

Da lachen doch die (chinesischen) Hühner.

von Walter T. (nicolas)


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Rainer Z. schrieb:
> Was willst Du eigentlich erreichen?

Den gebräuchlichen Namen finden. Habe ich doch schon im Eröffnungspost 
geschrieben.

von Daniel F. (df311)


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Percy N. schrieb:
> Das ist Unsinn; es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB)

das ist totaler Unsinn, es gibt genau einen Paragraphen (1)
[quote]
Betrug
§ 146.

Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen 
Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über 
Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die 
diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe 
bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu 
bestrafen.
[/quote]

oder stimmt an der These doch was nicht?

das ist totaler Unsinn, es gibt genau einen Paragraphen (1)
[quote]
Schwerer Betrug
§ 147.

(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung
1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes 
oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines 
unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes 
solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt oder

[...]
[/quote]

oder stimmt an der These doch was nicht?

das ist totaler Unsinn, es gibt genau einen Paragraphen (2)
[quote]
1 Fraud

(1)A person is guilty of fraud if he is in breach of any of the sections 
listed in subsection (2) (which provide for different ways of committing 
the offence).

(2)The sections are—

(a)section 2 (fraud by false representation),

(b)section 3 (fraud by failing to disclose information), and

(c)section 4 (fraud by abuse of position).

(3)A person who is guilty of fraud is liable—

(a)on summary conviction, to imprisonment for a term not exceeding 12 
months or to a fine not exceeding the statutory maximum (or to both);

(b)on conviction on indictment, to imprisonment for a term not exceeding 
10 years or to a fine (or to both).

(4)Subsection (3)(a) applies in relation to Northern Ireland as if the 
reference to 12 months were a reference to 6 months.
[/quote]

hmm, vielleicht stimmt die These wirklich nicht, ich habe noch einen 
anderen Paragraphen gefunden (3)

[quote]
Preamble

We the People of the United States, in Order to form a more perfect 
Union, establish Justice, insure domestic Tranquility, provide for the 
common defense, promote the general Welfare, and secure the Blessings of 
Liberty to ourselves and our Posterity, do ordain and establish this 
Constitution for the United States of America.

Article I

Section 1

All legislative Powers herein granted shall be vested in a Congress of 
the United States, which shall consist of a Senate and House of 
Representatives.
[/quote]

(1) 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
(2) https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2006/35/contents
(3) https://www.senate.gov/civics/constitution_item/constitution.htm

ok, ich gebs zu, der letzte Punkt (Quelle (3)) hat keinen Zusammenhang 
mit einem Betrug und ist (hier) komplett an den Haaren herbei gezogen, 
passt aber zur Schlussfolgerung:

auch wie schön, dass die ganze Welt nur aus Deutschland besteht und der 
einzige Paragraph in jedem StGB auf der Welt sich nur mit dem Them 
"Betrug und seine verschiedenen Bezeichnungen" beschäftigt

: Bearbeitet durch User
von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> einen Paragraphendschungel und 'Juristen' mit dem Mantra "das kann man
>> so oder so sehen".
>
> Das ist Unsinn; es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB), aber der ist
> schön kompliziert und in der Anwendung problematisch, weil der
> Tatbestand im Gesetz nur unvollständig beschrieben  ist.
Ganz mein Reden; 'unvollständig geschrieben' so das die Juristenhorde 
jede Menge Interpretations- und Manipulation (aka Ermessens-)spielraum 
haben.

> Im genannten
> Fall käme dies aber nicht zum Tragen.

Und genau das ist der Eintritt in den Paragraphendschungel. Der TO hat 
uns hier mit seiner Festlegung auf 'Betrug' ein Kuckucksei ins Nest 
gelegt. Es geht aber nicht um die Deklamation eines 'Strafbestandes' 
sondern erst mal um die Findung welches Recht zur Anwendung kommt und 
gegen welche Detail verstossen wurde. Das kann sein, das BGB mit seinen 
Ausführungen zum Vertragsrecht, dann kann man natürlich auch mittelbar 
die Steuergesetzgebung heranziehen. Last but not least, das 
Handelsgesetzbuch.
Viel Spaß beim Suchen, besser kommt der TO wenn er sich, wie bereits 
vorgeschlagen an eine Verbraucherzentrale wendet, das sie ihm 
vergleichbare Fälle aus der Rechtspraxis raussuchen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Viel Spaß beim Suchen, besser kommt der TO wenn er sich, wie bereits
> vorgeschlagen an eine Verbraucherzentrale wendet, das sie ihm
> vergleichbare Fälle aus der Rechtspraxis raussuchen.

Erwartest Du allen Ernstes, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer 
Verbraucherzentrale kennen sich mit internationalem Recht aus?

Innerhalb der EU kannst Du von ähnlichem Recht ausgehen, aber schon die 
Durchsetzung des Rechts in anderen Staaten ist eine Herausforderung.

Walter T. schrieb:
> das schöne am modernen internationalen Verbrechen ist ja, dass es für
> jede Betrugsmasche mittlerweile einen international verständlichen
> Terminus gibt.

Nein. Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?

Percy N. schrieb:
> es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB), aber der ist
> schön kompliziert und in der Anwendung problematisch

Einer der kompliziertesten Normen des deutschen Rechts, ein Delikt mit 
überschießender Innentendenz, und nicht alles, was der gemeine Bürger 
als "Betrug" beschreit, ist auch einer.

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Fpgakuechle K. schrieb:
>>
>>> einen Paragraphendschungel und 'Juristen' mit dem Mantra "das kann man
>>> so oder so sehen".
>>
>> Das ist Unsinn; es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB), aber der ist
>> schön kompliziert und in der Anwendung problematisch, weil der
>> Tatbestand im Gesetz nur unvollständig beschrieben  ist.
>
> Ganz mein Reden; 'unvollständig geschrieben' so das die Juristenhorde
> jede Menge Interpretations- und Manipulation (aka Ermessens-)spielraum
> haben.
Nein, Ermessen ist etwas völlig anderes. Es geht hier auch nicht etwa um 
einen sogenannten 'unbestimmten Rechtsbegriff', sondern um das nach 
allgemeiner Ansicht - und damit völlig unergiebig für 
Interpretationsversuche - erforderliche Tatbestandselement der 
Vermögensverfügung, zumindest im deutschen Recht.
>> Im genannten
>> Fall käme dies aber nicht zum Tragen.
>
> Und genau das ist der Eintritt in den Paragraphendschungel.
Keineswegs. Due fragliche Vermögensverfügung luegt hier offensichtlich 
vor.
> Der TO hat
> uns hier mit seiner Festlegung auf 'Betrug' ein Kuckucksei ins Nest
> gelegt. Es geht aber nicht um die Deklamation eines 'Strafbestandes'
> sondern erst mal um die Findung welches Recht zur Anwendung kommt und
> gegen welche Detail verstossen wurde.

Da bleibt nicht viel. Du kanbst das,Ganze auch gern als arglistige 
Täuschung bezeichnen,  um vom Strafrecht zum Ziviltecht zu wechseln, 
irgend etwas, was einem "Wirrwarr" oder "Dschungel" auch nur nahe käme, 
entsteht dadurch nicht.

Und nein, TO legt hier keinesfalks falsche Fährten. Sein hypothetischer 
Sachverhalt läuft darauf hinaus, dass ein Malefikant bei seinem Opfer 
absichtlich eine Fehlvorstellung hervorruft, die darauf hinausläuft, 
dieses zu einem selbstschädigenden Verhalten zu Gunsten des Täters zu 
veranlassen. Wenn es Dir Spaß bereitet, kannst Du die gesamte deutsche 
Rechtsordnung durchforsten, um weitere Subsumtionsmöglichkeiten zu 
finden, aber für die Fragestellung "Wie sag ich's meiner Tante" ist es 
völlig unerheblich, ob zB der Verstoß gegen das BtmG den Betrug 
verdrängt, wenn Tafelsalz an Stelle des verkauften Kokain geliefert 
wurde; wichtig ist für Tantchen lediglich, dass sie Gefahr läuft, einem 
Bauernfänger aufzusitzen.

OT Btw: Deine Ausführungen über Gödel und Landau fand ich deutlich 
überzeugender.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Viel Spaß beim Suchen, besser kommt der TO wenn er sich, wie bereits
>> vorgeschlagen an eine Verbraucherzentrale wendet, das sie ihm
>> vergleichbare Fälle aus der Rechtspraxis raussuchen.
>
> Erwartest Du allen Ernstes, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer
> Verbraucherzentrale kennen sich mit internationalem Recht aus?

Ich erwarte allen Ernstes, das der TO einen geläufigen Vorgang 
beschreibt und damit die Chancen gut stehen, das es bereits in der 
Vergangenheit ähnliche Fälle gegeben hat, die dem Verbraucherverein 
vorgetragen worden. Auch können diese dem TO sicherlich ein Faltblättl 
zu "Verbraucherrechte im Internet" zur Orientierung mitgeben. Damit 
könnte er sich dan den richtigen Anwalt o.ä. raussuchen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/meine-rechte-beim-onlineshopping-28123
>
> Innerhalb der EU kannst Du von ähnlichem Recht ausgehen, aber schon die
> Durchsetzung des Rechts in anderen Staaten ist eine Herausforderung.

Insbesonders weil der TO keinen Fingerzeig gibt, welches nicht-nationale 
Handelsunternehmen im Spiel ist. Vielleicht schreibt er ja aus Sicht 
eines Ostmärkers der mit dem Otto-Versand der Piefke im Clinch liegt. 
Das wäre aus seiner Sicht  auch eine Internationale Rechtslage.

von Walter T. (nicolas)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Ich erwarte allen Ernstes, das der TO einen geläufigen Vorgang
> beschreibt und damit die Chancen gut stehen, das es bereits in der
> Vergangenheit ähnliche Fälle gegeben hat,

Das erwarte ich auch.

Und ich erwarte darüber hinaus auch, dass irgendjemand diesem eine 
deutsche oder englische Bezeichnung gegeben hat, über den sich ähnliche 
Fälle leicht in einer Suchmaschine finden lassen.

Nicht mehr. Nicht weniger. Keine Rechtsberatung.

Fpgakuechle K. schrieb:
> Das wäre aus seiner Sicht  auch eine Internationale Rechtslage.

Eine internationale Rechtslage war nie gefragt. Dass bestimmte Formen 
des Betrugs international verbreitet sind, bedeutet nicht, dass der 
einzelne Fall länderübergreifend sein muss.

Die obige Masche geht länderübergreifend natürlich einfacher, weil es da 
leichter ist, dem Käufer die Rücksendung madig zu machen (durch 
exorbitant hohe Rücksendekosten).

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Der TO hat
> uns hier mit seiner Festlegung auf 'Betrug' ein Kuckucksei ins Nest
> gelegt.

Fpgakuechle K. schrieb:
> Insbesonders weil der TO keinen Fingerzeig gibt, welches nicht-nationale
> Handelsunternehmen im Spiel ist

Was ist denn dein Problem?
Der TO hat seine Frage mehrmals klipp und klar formuliert.

Wenn du diese nicht beantworten kannst, machs doch einfach wie ich: 
schreib nix dazu.

von Oliver S. (oliverso)


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Walter T. schrieb:
> Und ich erwarte darüber hinaus auch, dass irgendjemand diesem eine
> deutsche oder englische Bezeichnung gegeben hat, über den sich ähnliche
> Fälle leicht in einer Suchmaschine finden lassen.

Da erwartest du falsch.

Aber du kannst ja der erste sein, und dem einen Namen geben. Vielleicht 
gründest du auch erst die internationale SNS - Scam Name Society, die 
das dann weltweit standardisiert. Nur für den Fall, daß da mal jemand 
nach googlen möchte.

Und jetzt mal die eigentliche Frage: Wenn es den Namen gäbe, welches 
Wissen würdest du dir denn damit ergooglen wollen?

Oliver

von Walter T. (nicolas)


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Oliver S. schrieb:
> Und jetzt mal die eigentliche Frage: Wenn es den Namen gäbe, welches
> Wissen würdest du dir denn damit ergooglen wollen?

Wenn ich den Namen kennte, hätte ich Tante Erna sagen können: "Schau, 
Tante Erna, wenn Du 'Enkeltrick' in Google eingibst, findest Du 123456 
Treffer. In den ersten drei Treffern findest Du beschrieben, wie er 
funktioniert, um an der schieren Anzahl kannst Du sehen, dass das keinen 
Seltenheitswert hat."

Aber "Enkeltrick" ist es auch nicht. Das ist ein anderer.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Le X. schrieb:
> Der TO hat seine Frage mehrmals klipp und klar formuliert.

Der TO hat eine komplette Lügengeschichte fabriziert. Eine erfundene 
Betrugsmasche die er sich aus dem Arsch gezogen hat. Dann jammert er 
dass diese frei erfundene Betrugsmasche keinen Namen hat.

Da ist es schon berechtigt mal zu fragen was er eigentlich will.

von Cyblord -. (cyblord)


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Walter T. schrieb:
> Aber "Enkeltrick" ist es auch nicht. Das ist ein anderer.

Nö ist es nicht. Weil sich die ganze Geschichte auf einen einfachen 
Sachverhalt zusammendampfen lässt:

Laden in China liefert nicht oder liefert falsch und will nicht 100% 
erstatten.
Ende der Geschichte.

Und das ist keine Masche und kein Trick.
Und davor schützen kann man sich auch nicht.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Walter T. schrieb:
>
>> Aber "Enkeltrick" ist es auch nicht. Das ist ein anderer.
>
> Nö ist es nicht. Weil sich die ganze Geschichte auf einen einfachen
> Sachverhalt zusammendampfen lässt:
> Laden in China liefert nicht oder liefert falsch und will nicht 100%
> erstatten.
Nicht ganz. Richtig: "Laden liefert nicht oder liefert falsch und will 
nicht 100% erstatten.
> Ende der Geschichte.
Stimmt zunächst.
> Und das ist keine Masche und kein Trick.
Das wissen wir nicht.
> Und davor schützen kann man sich auch nicht.
Doch, durch Abstinenz. Die aber predigt der TO bereits selbst und sucht 
verzweifelt nach einem Namen für das böse Kind, damit er es anschwärzen 
kann.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:

>> Und das ist keine Masche und kein Trick.
> Das wissen wir nicht.

Doch das wissen wir. Selbst wenn es Absicht und Kalkül war, ist es 
dennoch kein besonderer Trick. Genau so wenig wie ein Raubüberfall im 
Park ein Trick ist.

>> Und davor schützen kann man sich auch nicht.
> Doch, durch Abstinenz. Die aber predigt der TO bereits selbst und sucht
> verzweifelt nach einem Namen für das böse Kind, damit er es anschwärzen
> kann.

Nur kommt das Problem so gut wie nicht vor. Die Chinesen sind schnell 
dabei mit Rückerstattung. Gleichwohl kann es passieren und viel tun kann 
man nicht.

Aber die ganze Prämisse des TE ist bereits quatsch.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Guck meinetwegen nach "Aliud".

Mit Deiner Räuberpistole vom modernem internationalem Verbrechen hat das 
allerdings nix zu tun. Das bleibt alles im Zivilrecht.

Nicht passend, aber interessanter ist da schon der Haakjöringsköd-Fall.
(Reichsgericht vom 08.06.1920, Az. II 549/19)
https://de.wikisource.org/wiki/Reichsgericht_-_Haakj%C3%B6ringsk%C3%B6d-Fall

Motto: Haifischfleisch ist kein Walfischfleisch

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Genau so wenig wie ein Raubüberfall im Park ein Trick ist.

Auch das ist eine Frage des Einzelfalles; so kann zB das arglose Opfer 
in den Park gelockt worden sein.

von Oliver S. (oliverso)


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Walter T. schrieb:
> Wenn ich den Namen kennte, hätte ich Tante Erna sagen können: "Schau,
> Tante Erna, wenn Du 'Enkeltrick' in Google eingibst, findest Du 123456
> Treffer. In den ersten drei Treffern findest Du beschrieben, wie er
> funktioniert, um an der schieren Anzahl kannst Du sehen, dass das keinen
> Seltenheitswert hat."

Wenn Tante Erna das Internet bedienen kann, und in der Lage ist, im 
Ausland Waren zu bestellen, braucht sie deine Hilfe nicht. Wenn nicht, 
auch nicht.

Oliver

von Anita H. (anita1995)


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Walter T. schrieb:

> Ich suche den Terminus für die folgende Masche:
>  - Kunde bestellt Artikel
>  - Verkäufer gibt Versandinfo (Trackingnummer) aus, versendet aber
> nicht.
>  - Kunde storniert Bestellung
>  - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter
> der genannten Versandnummer
>  - Kunde beantragt Rücksendung
>  - Verkäufer nimmt keine Rücksendungen "wegen Corona" an, bietet 50%
> Erstattung des Kaufpreises.
>
> Wie heisst diese Masche?

Würde man es gleichsetzen mit "Ich verspreche wenn ich gewählt 
werde...".

Könnte man also Regierungs-Masche nennen. Es wird A angeboten und zu B 
gezwungen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Das bleibt alles im Zivilrecht.

Auch das Zivilprozessrecht kann interessant sein:

https://openjur.de/u/2202642.html

Im Fall des TO geht es zwar nicht um Rücktritt, aber das 
Rückabwicklungsschuldverhältnis ist gegeben, so dass der Rechtsgedanke 
der Entscheidung übertragbar sein dürfte.

Und hier haben wir nun endlich den leichten Anflug eines Schimmers einer 
Tendenz zu der so gern kolportierten Beliebigkeit, zumindest in der 
historischen Darstellung ...

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Auch das Zivilprozessrecht kann interessant sein

Für den entscheidenden Spruchkörper definitiv! Erste Frage des Richters 
oder der Richterin, die er/sie sich zuallererst selbst stellt und prüft, 
wenn ihm/ihr die Geschäftsstelle eine neue Akte in die Hand drückt: 
*"WARUM ICH???"*

Nichts ist schöner im Leben eines Richters oder einer Richterin, als 
sich der Sache mit dem Beschluss einer fehlenden Zuständigkeit zu 
entledigen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Nichts ist schöner im Leben eines Richters oder einer Richterin, als
> sich der Sache mit dem Beschluss einer fehlenden Zuständigkeit zu
> entledigen.

Ja, Euer Ehren!

(Stimmen tut es gleichwohl nicht in dieser Allgemeinheit)

: Bearbeitet durch User
von Fpgakuechle K. (Gast)


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<Sarkasumus an>
 Nun da es sich hierbei um eine stark modernisierte Variante von "Katze 
im Sack verkauft"  handelt, kannst Du ja mal unter dem "Bonsai Kitten" 
(engl. für "Katze im Glas") googeln ...
<Sarkasmus (teilweise?) aus>

Zu klären wäre, ob hierbei überhaupt vom Zustandekommen eines 
(Kauf-)Vertrage auszugehen ist oder von einer Falschlieferung, wenn 
nicht sogar unangeforderte Lieferung aka Belästigung. Damit entsteht 
doch keinerlei Kaufverpflichtung?!

https://www.anwaltonline.com/ebay-recht/tipps/620/falschlieferung-beim-online-kauf

So, (wenn man mal vom Beispiel Warenverkehr zum Beispiel 
Dienstleistungsbranche wechselt) einer bei der Escort-Agentur "Geishas 
fürs Volk" das Modell 'Bond-Girl' (Maße: 90-60-90, age: 21) ordert, aber 
statt dem Schnuckelchen im Cabrio tritt dann Modell "Miss Piggy's Mom" 
aus dem Landbus aufs Grundstück   (Maße: 60-90-120, age: 0x29).

Da ist man auch nicht zur Abnahme/Benutzung verpflichtet. Das verbannt 
man von seinem Grundstück und gut ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Zu klären wäre, ob hierbei überhaupt vom Zustandekommen eines
> (Kauf-)Vertrage auszugehen ist oder von einer Falschlieferung,
DieseyFrage ust sinnlos: Wenn kein Vertrag vorliegt, kann dieser auch 
nicht schlecht erfüllt werden.
> wenn
> nicht sogar unangeforderte Lieferung.
Falks Du auf § 241a BGB hinauswillst: der beteifft lediglich die 
Kaufpreisforderung vzw deren Nichtentstehen.

Bei einer Falschlieferung zur Erfüllung eines Kaufvertrages entsteht die 
Kaufpreisforeeung gerade nicht durch Zusendung der Ware oder deren 
Entgegennahme, sondern durch den Vertragsschluss.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Bei einer Falschlieferung zur Erfüllung eines Kaufvertrages entsteht die
> Kaufpreisforeeung gerade nicht durch Zusendung der Ware oder deren
> Entgegennahme, sondern durch den Vertragsschluss.

komisch das scheinen andere Anwälte nicht zu verstehen, oder sie hatte 
einfach kein Bock. Mir wurde in so einem Fall anwaltliche Hilfe 
verweigert!

In der grauen Theorie magst du ja Recht haben, praktisch nutzt das 
nichts im Einzelfall!

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Mir wurde in so einem Fall anwaltliche Hilfe verweigert

Dafür btaucht man keine Hilfe, sondern nur ein dickes Fell. Und der 
Anwalt, der nicht für Dich tätig werden wollte, hatte möglicherweise nur 
keine Freude an der Vorstellung,  seine Gebühren nachher von Dir 
verlangen zu müssen.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Joachim B. schrieb:
> oder sie hatte einfach kein Bock.

Das war möglicherweise reiner Pragmatismus.

Joachim B. schrieb:
> In der grauen Theorie magst du ja Recht haben, praktisch nutzt das
> nichts im Einzelfall!

Stimmt absolut, aber...

Percy N. schrieb:
> Anwalt, der nicht für Dich tätig werden wollte, hatte möglicherweise nur
> keine Freude an der Vorstellung, seine Gebühren nachher von Dir
> verlangen zu müssen.

Das ist der Punkt. Du investierst aus Wut über die Falschlieferung 
Hunderte bis Tausende von Euro vergeblich in die Durchsetzung Deines 
vermeintlichen Rechts wegen einer geringwertige Sache, weil nach 
jahrelangem Rechtsstreit die erstrittene Forderung uneinbringlich ist 
(z.B. Insolvenz des Verkäufers, untergetaucht oder in China) und 
beschwerst Dich hinterher darüber, dass Dein Anwalt oder Deine Anwältin 
Dir nicht davon abgeraten hat. Das wäre doch äußerst unbefriedigend, 
nicht wahr?

von Joachim B. (jar)


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Rainer Z. schrieb:
> Das wäre doch äußerst unbefriedigend

bis jetzt überwiegt für mich unbefriedigend wann immer ich mit Juristen 
zu tun hatte.

Ich verstehe den Frust den selbst Anwälte haben müssen bei manchen 
Urteilen.
Percy erwähnte sowas auch schon mal.
Bei vielen Dingen lohnt auch kein Streit vor Gericht, es ist für alle zu 
oft teuer und unbefriedigend, aber alle Juristen wollen ja auch Leben & 
Familie finanzieren.

von A. S. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Bei einer Falschlieferung zur Erfüllung eines Kaufvertrages entsteht die
>> Kaufpreisforeeung gerade nicht durch Zusendung der Ware oder deren
>> Entgegennahme, sondern durch den Vertragsschluss.
>
> komisch das scheinen andere Anwälte nicht zu verstehen, oder sie hatte
> einfach kein Bock. Mir wurde in so einem Fall anwaltliche Hilfe
> verweigert!

Wieso verweigert? Warst Du der Falschlieferer?

Die Aussage von Percy ist doch: Egal, was der Verkäufer versendet hat, 
Du must zahlen, weil ihr einen Vertrag geschlossen habt.

Dass der Verkäufer nicht sendet, was falsches oder was kaputtes liefert, 
ist ein gesonderter Akt, den Du gesondert klären lassen kannst. Nur dass 
da oft wenig handhabe ist (sonst würde er es ja nicht machen).

Ob der Verkäufer nur sendet, um den Käuferschutz (von z.B. Paypal) zu 
umgehen, ist zweitrangig, solange man ihm dass nicht nachweisen kann.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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A. S. schrieb:
> Dass der Verkäufer nicht sendet, was falsches oder was kaputtes liefert,
> ist ein gesonderter Akt, den Du gesondert klären lassen kannst. Nur dass
> da oft wenig handhabe ist

Genau das meinte Percy.

Joachim B. schrieb:
> Bei vielen Dingen lohnt auch kein Streit vor Gericht, es ist für alle zu
> oft teuer und unbefriedigend, aber alle Juristen wollen ja auch Leben &
> Familie finanzieren.

So ist es. Aber wenn ein Anwalt oder eine Anwältin genau wegen des 
überwiegenden Risikos von dem Rechtsstreit abrät, damit auf 
Gebühreneinnahmen verzichtet und Dich vor weiteren wirtschaftlichen 
Folgen bewahrt, ist das eher seriös.

Joachim B. schrieb:
> bis jetzt überwiegt für mich unbefriedigend wann immer ich mit Juristen
> zu tun hatte.

Das kann ich mangels der Details jetzt nicht beurteilen, aber ich 
bezweifle ganz und gar nicht, dass juristische Auseinandersetzungen in 
der Tat sehr frustrierend sein können.

von Joachim B. (jar)


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A. S. schrieb:
> Die Aussage von Percy ist doch: Egal, was der Verkäufer versendet hat,
> Du must zahlen, weil ihr einen Vertrag geschlossen habt.

das hast du falsch verstanden ich musste auch zahlen was ich nicht 
bestellte!

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> das hast du falsch verstanden ich musste auch zahlen was ich nicht
> bestellte!

Ohne Kaufvertrag muss man auch nichts zahlen. Der Verkäufer muss das 
Zustandekommen dieses Vertrages schon nachweisen wenn er Geld haben 
möchte.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Cyblord -. schrieb:
> Ohne Kaufvertrag muss man auch nichts zahlen. Der Verkäufer muss das
> Zustandekommen dieses Vertrages schon nachweisen wenn er Geld haben
> möchte.

Schon ganz richtig. Nun wissen wir nicht, wie es bei Joachim B. war.

Der vom TO skizzierte Fall geht hingegen davon aus, dass der Kaufpreis 
bereits gezahlt wurde. Gefolgert aus "bietet 50% Erstattung des 
Kaufpreises."

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Walter T. schrieb:
> - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter
> der genannten Versandnummer

Das deckt sich auch mit dem Stromimportsystem. Es wird offiziell 
Ökostrom importiert, aber erhält auch "minderwertigen" Atomstrom. Nach 
dem Lieferkettengesetz müßte dann entweder der Versorger im Inland oder 
der ausländische Versorger seine Stromleitung kappen ohne Rücksicht auf 
irgendwelche Blackouts. An den Übergabepunkten passiert das sogar immer 
rund 50x in der Sekunde, weil die Elektronen laufend die Richtung 
wechseln. Das war jetzt mal ein kleiner Scherz am Rande.

Mittlerweile gibt es so viele Tricks und Maschen, dass diese sich eine 
Person gar nicht mehr merken kann, auch nicht wenn diese Benamt würden.

Der Verkäufer missbraucht hier zusätzlich das Trackingsystem eines 
Transporteurs. Da wäre es interessant vielleicht zu wissen, welcher 
Lieferdienst sich so leicht linken läßt.

von Ralf X. (ralf0815)


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Dieter D. schrieb:
> Der Verkäufer missbraucht hier zusätzlich das Trackingsystem eines
> Transporteurs. Da wäre es interessant vielleicht zu wissen, welcher
> Lieferdienst sich so leicht linken läßt.

Ist es neuerdings so oder Dein Wunschdenken, dass das 
Transportunternehmen den Inhalt einer Sendung zu überprüfen hat?
Und das auch noch auf Funktion und Qualität?

: Bearbeitet durch User
von A. S. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> das hast du falsch verstanden ich musste auch zahlen was ich nicht
> bestellte!

Du hast Dich auf Percys Aussage bezogen. Hatte Dein Fall denn etwas 
damit zu tun?

Und wie wurdest Du erfolgreich zur Zahlung gezwungen?

Und war es die Konstellation oder nur die (zu kleine) Summe, die den 
Anwalt abschreckte?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Ralf X. schrieb:
> Ist es neuerdings so oder Dein Wunschdenken, dass das
> Transportunternehmen den Inhalt einer Sendung zu überprüfen hat?
> Und das auch noch auf Funktion und Qualität?

Es ist nicht das erste mal, dass Du etwas anderes aus einem Post 
herausliest. Da steht nirgends etwas davon, dass das 
Transportunternehmen den Inhalt einer Sendung überprüfen soll. Es geht 
darum, dass anscheinend eine Lücke verwendet wird um die gleiche 
Versandnummer zweimal zu verwenden.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Ohne Kaufvertrag muss man auch nichts zahlen. Der Verkäufer muss das
>> Zustandekommen dieses Vertrages schon nachweisen wenn er Geld haben
>> möchte.

> Der vom TO skizzierte Fall geht hingegen davon aus, dass der Kaufpreis
> bereits gezahlt wurde. Gefolgert aus "bietet 50% Erstattung des
> Kaufpreises."

Seufz,

ein (wortklauberisch-)logischer Schluß macht aus einer Klatschgeschichte 
für Tante Erna's Kafferunde kein widerspruchsfreies axiomatisches 
System. Zumal man aus der Aussage bezüglich der Rückbuchung 
('Stornierung') paar Zeilen vorher, schliessen könnte, das da garnichts 
zum Rückerstatten seitens des Verkäufers vorhanden ist.

Das sind halt alles keine 'folgerichtigen' Schlüsse sondern 
Spekulationen (oder für zarte Gemüter 'Hypothesen' statt 'Spekulation' 
genannt), die es auf ihren Tatsachengehalt zu prüfen gilt.
Also sollte der TO in seiner Fallkomposition auch Details zur 
Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung (Fälligkeit, Mahnung) 
einfließen lassen.

Und natürlich ist es entscheidend, den vermeintlich abgeschlossenen 
Kaufvertrag mit seinen essentiellen Bestandteilen (A überlasst B die 
Ware z gegen Zahlung von x. Warenübergabe und Geldübergabe ist wie folgt 
vereinbart: ...) zu bewerten.
Und wird die Ware nicht exakt  beschrieben sondern auf eine 
Katalognummer verwiesen, wird dieser Katalog Bestandteil des Vertrages. 
Also ggf. Screenshoot vom online-Kauf anfertigen, screenshots werden in 
deutschen Gerichten auch zur Fallprüfung  herangezogen. Einseitige 
Vertragsänderungen sind im Allgemeinen nicht zu lässig, also auch nicht 
die Übersendung einer ähnlichen Ware oder Preisänderungen. Das wäre dann 
ein neuer Vertrag, dem alle Beteiligten zustimmen müßen, damit er 
rechtskräftig wird.

Und das Vorkasse, ein Risiko ist, sollte sich auch rumgesprochen haben. 
Also achtet man auf einfach Möglichkeiten zur Rückabwicklung.

Und das alles nur um der Tante beim Kaffee ein Ohr mit ner 
Klatschgeschichte abzukauen ... https://youtu.be/cZW_GkS2Z2M?t=49

von Joachim B. (jar)


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A. S. schrieb:
> Und wie wurdest Du erfolgreich zur Zahlung gezwungen?

weil ich keinen Anwalt fand und ich nicht auf eigene Kosten vor Gericht 
gehen wollte, ich habe da zuviel erlebt, Anwälte kassieren, aber Recht 
bekommt man trotzdem nicht!

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Seufz,
Aber sowas von!
> ein (wortklauberisch-)logischer Schluß macht aus einer Klatschgeschichte
> für Tante Erna's Kafferunde kein widerspruchsfreies axiomatisches
> System. Zumal man aus der Aussage bezüglich der Rückbuchung
> ('Stornierung') paar Zeilen vorher, schliessen könnte, das da garnichts
> zum Rückerstatten seitens des Verkäufers vorhanden ist.
Warum das?
> Das sind halt alles keine 'folgerichtigen' Schlüsse sondern
> Spekulationen (oder für zarte Gemüter 'Hypothesen' statt 'Spekulation'
> genannt), die es auf ihren Tatsachengehalt zu prüfen gilt.
Und das schaffst Du am Bildschirm?
> Also sollte der TO in seiner Fallkomposition auch Details zur
> Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung (Fälligkeit, Mahnung)
> einfließen lassen.
Warum? Abgesehen von der Volte mit der Trackingnummer beschreibt er 
einen stinknormalen Versandkauf mit Vorkasse, bei dem falsche Ware 
geliefert wird.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Warum? Abgesehen von der Volte mit der Trackingnummer beschreibt er
> einen stinknormalen Versandkauf mit Vorkasse, bei dem falsche Ware
> geliefert wird.
Schon, aber der TRO versucht das durch den Kontext "Verbrechen", 
"Betrug", "Masche" in eine kriminelle Ecke zu drängen. Und er 
impliziert, das die sich selbst als 'Verkäufer' bezeichnende Partei, 
über die angebotene Ware nicht tatsächlich zu verfügen , also eher etwas 
aus dem Bereich "Leerverkauf", "Scheingeschäft" vorführt.

Und vielleicht ist es genau das, was den TO interessiert, nicht die 
Verhütung vor Schaden (das ist hier einfach, einfach nicht auf den 
'Handel' eingehen) sondern selbst ein solches 'Gelddruckmasche' 
aufzuziehen.

Auch bei dem erwähnten 'CumEx' interessierten sich viele aus Eigennutz 
für diesen sogenannten "Steuertrick aus der Grauzone". Aber mancher 
"Trick" ist eben kein Trick  sondern ein "Trickbetrug" und "das dicke 
Ende" kommt hinterher.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leerverkauf
https://shopbetreiber-blog.de/2009/11/13/lg-hamburg-entscheidet-erneut-der-verkauf-nicht-verfugbarer-ware-ist-wettbewerbswidrig/

von Oliver S. (oliverso)


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Joachim B. schrieb:
> ich habe da zuviel erlebt, Anwälte kassieren, aber Recht
> bekommt man trotzdem nicht!

Du hast einfach eine falsche Vorstellung davon, was Anwälte tun, und was 
Recht ist. Vor Gericht bekommst du immer Recht. Eigentlich bekommst du 
ein Urteil, das spricht der Richter. Und egal, ob du das auch so siehst 
oder nicht, das ist dann das für dich in diesem Falle geltende Recht.

Oliver

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Warum? Abgesehen von der Volte mit der Trackingnummer beschreibt er
>> einen stinknormalen Versandkauf mit Vorkasse, bei dem falsche Ware
>> geliefert wird.
>
> Schon, aber der TRO versucht das durch den Kontext "Verbrechen",
> "Betrug", "Masche" in eine kriminelle Ecke zu drängen. Und er
> impliziert, das die sich selbst als 'Verkäufer' bezeichnende Partei,
> über die angebotene Ware nicht tatsächlich zu verfügen , also eher etwas
> aus dem Bereich "Leerverkauf", "Scheingeschäft" vorführt.

Ob das zutrifft oder nicht, ist eine Frage, die wir nicht werden 
beanrworten können. Ob so etwas lukrativ oder wenigstens aussichtsreich 
sein könnte, hängt von den uns unbekannten Umständen des Einzelfalls ab, 
insbesondere Kaufpreis, jeweiliger Warenwert und Versandkosten für beide 
Richtungen. Die erbetenen Details zu Rechnung und Mahnung (?) sind 
insoweit hingegen nicht hilfreich.

: Bearbeitet durch User
von Fpgakuechle K. (Gast)


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https://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-vorraetige-ware-werbung.html

https://www.internetworld.de/sonstiges/internet-recht/bestellter-artikel-lieferbar-haendler-tun-1080681.html


Da geht es aber mehr um Wettbewerbsrecht ("Laden amtlich zu machen") und 
weniger um Verbraucherschutz ("Wie bekomme ich meine Ware/Geld").

https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsrecht_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Lauterkeitsrecht

und da geht es nicht ums Endkundengeschäft, sondern unter Kaufleuten. 
Aber dasselbe Thema "Im Verkaufsvertrag genannte Ware nicht vorrätig".
https://www.heise.de/resale/artikel/Wer-nicht-liefern-kann-muss-zahlen-1822974.html

--
> Die erbetenen Details zu Rechnung und Mahnung (?) sind
> insoweit hingegen nicht hilfreich.

Thema 'Mahnung' (und damit in Vertzug setzung) greift tatsächtlich weit 
vor, nämlich auf mehrere Möglichkeiten "aus der Vertrag rauszukommen"
-Feststellung der rechtlichen Nichtexistenz
-Annulierung
-Rücktritt
-Rückabwicklung

Oder dessen vereinbarte "Erfüllung" zu erzwingen:
'Mahnung absetzen' steht halt oft vor dem Schritt (gerichtliche 
Verfügung beantragen/einholen) und für den Verkäufer bestimmt das auch 
die Zeitspanne, die er für die korrekt Lieferung haben könnte.

von A. S. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> weil ich keinen Anwalt fand und ich nicht auf eigene Kosten vor Gericht
> gehen wollte,

Dann erzähl doch bitte, was bei Dir passiert ist. Oder lass die 
Andeutungen.

Im fremden Thread (wo es um Vorkasse geht) zu suggerieren, dass es "Dir 
ähnlich ergangen sei, nur ganz anders, ich sag aber nicht wie", ... kann 
man machen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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A. S. schrieb:

> Im fremden Thread (wo es um Vorkasse geht) zu suggerieren,

Ehrlich, so genau weiss das nur der TO, konkret habe ich den Begriff 
"Vorkasse" erst vor wenigen Stunden in diesen thread eingeführt.

Und wie Vorkasse/Zahlungsabwicklung läuft, ist von Versand zu Versand 
unterschiedlich. Bei Amazon
weiss ich es grad nicht, wann/wer das Geld einzieht, eventuell eben erst 
nach Vorlage einer (mglw. fehlerhaften) Versandbestätigung?!
https://www.giga.de/unternehmen/amazon/specials/wann-bucht-amazon-ab/
https://www.finanzfrage.net/g/frage/ebay-bezahlt-per-lastschrift---wann-wird-das-geld-abgebucht
https://jura-online.de/blog/2018/01/03/bgh-wann-tritt-bei-der-verwendung-von-paypal-erfuellung-ein/


 Und geht das Geld direkt oder sind noch Zahlungsdienstleister, 
Treuhänderkonten (Visa, Paypal) dazwischen? Dann müsste doch erst die 
Überweisung bei denen gestoppt werden? Und wer muß dann die Rückbuchung 
des Geldes durchführen?
Die Möglichkeiten im onlinehandel sind vielfältig aber der TO fragt nach 
einem 'griffigen' 'Schlagwort' ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Ehrlich, so genau weiss das nur der TO, konkret habe ich den Begriff
> "Vorkasse" erst vor wenigen Stunden in diesen thread eingeführt.

Ja, das hast Du. Anderen wurde dafür Spekulation vorgeworfen:

Fpgakuechle K. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
> [...]
>
>> Der vom TO skizzierte Fall geht hingegen davon aus, dass der Kaufpreis
>> bereits gezahlt wurde. Gefolgert aus "bietet 50% Erstattung des
>> Kaufpreises."
>
> Seufz,
> ein (wortklauberisch-)logischer Schluß macht aus einer Klatschgeschichte
> für Tante Erna's Kafferunde kein widerspruchsfreies axiomatisches
> System. Zumal man aus der Aussage bezüglich der Rückbuchung
> ('Stornierung') paar Zeilen vorher, schliessen könnte, das da garnichts
> zum Rückerstatten seitens des Verkäufers vorhanden ist.
> Das sind halt alles keine 'folgerichtigen' Schlüsse sondern
> Spekulationen (oder für zarte Gemüter 'Hypothesen' statt 'Spekulation'
> genannt), die es auf ihren Tatsachengehalt zu prüfen gilt.


Fortsetzung folgt

von Percy N. (vox_bovi)


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Fortsetzung:



> Also sollte der TO in seiner Fallkomposition auch Details zur
> Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung (Fälligkeit, Mahnung)
> einfließen lassen.
> Und natürlich ist es entscheidend, den vermeintlich abgeschlossenen
> Kaufvertrag mit seinen essentiellen Bestandteilen (A überlasst B die
> Ware z gegen Zahlung von x. Warenübergabe und Geldübergabe ist wie folgt
> vereinbart: ...) zu bewerten.
> Und wird die Ware nicht exakt  beschrieben sondern auf eine
> Katalognummer verwiesen, wird dieser Katalog Bestandteil des Vertrages.
> Also ggf. Screenshoot vom online-Kauf anfertigen, screenshots werden in
> deutschen Gerichten auch zur Fallprüfung  herangezogen. Einseitige
> Vertragsänderungen sind im Allgemeinen nicht zu lässig, also auch nicht
> die Übersendung einer ähnlichen Ware oder Preisänderungen. Das wäre dann
> ein neuer Vertrag, dem alle Beteiligten zustimmen müßen, damit er
> rechtskräftig wird.
> Und das Vorkasse, ein Risiko ist, sollte sich auch rumgesprochen haben.
> Also achtet man auf einfach Möglichkeiten zur Rückabwicklung.
> Und das alles nur um der Tante beim Kaffee ein Ohr mit ner
> Klatschgeschichte abzukauen ...

Aber es ist immer schön, Privilegien genießen zu können, die man anderen 
versagt. Bedauerlicherweise ist dieser Diskussionsstil nicht sonderlich 
überzeugend. Das heißt: eigentlich ist das,nicht bedauerlich, sondern zu 
begrüßen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Fpgakuechle K. schrieb:
>> Ehrlich, so genau weiss das nur der TO, konkret habe ich den Begriff
>> "Vorkasse" erst vor wenigen Stunden in diesen thread eingeführt.
>
> Ja, das hast Du. Anderen wurde dafür Spekulation vorgeworfen:
Naja, Spekulation ist aber kein Vorwurf in Richtung moralisch 
zweifelhaften Verhaltens sondern lediglich ein anderer Begriff für 
Hypothese. (siehe Nachsatz). Es ist irrt eben der Mensch solang er 
strebt, nur die Juristen meinen sie stünden drüber.

> Fortsetzung folgt
Ja, wir wissen du schwingst gerne die moralische Keule. Manche schwingen 
statt der Keule den Tambourstab, was die Diskussion aber auch nicht 
versachlicht und ent- emotionalisiert.

https://youtu.be/fiOQ2b46q7Y?t=7

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Es ist irrt eben der Mensch solang er strebt, nur die Juristen meinen
> sie stünden drüber.

Der diesen schönen Satz schuf war selbst Jurist ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Ja, wir wissen du schwingst gerne die moralische Keule.

Eigentlich nicht.

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es wenig überzeugend ist, 
zunächstxeinem anderen Spekulatiob vorzuwerfen, weil er aus der 
Falkschildderung Vorkasse abgekeitet hatte, um dann kurz darauf nicht 
nur selbst ganz sekbstverständlich über Vorkasse zu schwadronieren, 
sondern sich später auch noch mitxdieser Innovation zu brüsten.

Moralisch bewerten darf das jeder, der Sinn darin sieht, selbst; dazu 
bedarf es aber keiner Keule.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Walter T. schrieb:
> Wie heisst diese Masche?

Internet Zwangsverkaufsmasche für Ladenhüter mit gewinnbringender 
Entsorgung.

von A. S. (Gast)


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Fpgakuechle K. schrieb:
> Ehrlich, so genau weiss das nur der TO, konkret habe ich den Begriff
> "Vorkasse" erst vor wenigen Stunden in diesen thread eingeführt.

Mir ging es auch nicht um Vorkasse des TO. Es macht nur wenig Sinn für 
den Versender, wenn das Geld noch nicht unterwegs ist, bevor der 
Empfänger das Produkt prüft. Ich habe hier auch jene Konstellationen 
eingeschlossen, wo z.b. PayPal das Geld erst mit dem Versand freigibt.

Mir ging es um Joachims Fall, den er als Beispiel an- aber nicht 
ausführt.

von Joachim B. (jar)


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A. S. schrieb:
> Mir ging es um Joachims Fall, den er als Beispiel an- aber nicht
> ausführt.

hatte ich hier schon öfter, will ja niemand langweilen.
Es gibt halt und gab sowas mit Vorkasse  und dann wird man nicht 
rausgelassen obwohl rechtmäßig gekündigt wurde mit Bestätigung!

Per PN erkläre ich es dir gerne nochmal!
Es ging mir nur darum das es Murphy gibt und Dinge die es eigentlich 
nicht geben sollte, nach dem Gesetz, nach dem Gedanken wie Gesetze 
gemacht wurden und das dabei trotzdem handwerkliche "Fehler"? gemacht 
wurden oder nur soviel Interpretationsspielraum bleibt das es Juristen 
ernährt!

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Es ging mir nur darum das es Murphy gibt und Dinge die es eigentlich
> nicht geben sollte, nach dem Gesetz, nach dem Gedanken wie Gesetze
> gemacht wurden und das dabei trotzdem handwerkliche "Fehler"? gemacht
> wurden oder nur soviel Interpretationsspielraum bleibt das es Juristen
> ernährt!

Bei einem Sachvortrag dieser Art und Güte kann es nicht verwundern, dass 
die Gegenseite obsiegt hat.

Manchmal helfen auch §§ 139, 273 II Nr. 1 ZPO nicht weiter.

von Achim H. (anymouse)


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Back To Topic:

Walter T. schrieb:
> Ich suche den Terminus für die folgende Masche:
>  - Kunde bestellt Artikel
>  - Verkäufer gibt Versandinfo (Trackingnummer) aus, versendet aber
> nicht.
>  - Kunde storniert Bestellung
>  - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter
> der genannten Versandnummer
>  - Kunde beantragt Rücksendung
>  - Verkäufer nimmt keine Rücksendungen "wegen Corona" an, bietet 50%
> Erstattung des Kaufpreises.

Mir fehlen da Details. U.a. wodurch sich der Fall von folgendem 
unterscheiden:
- Verkäufer liefert komplett anderen Artikel
- Kunde beantragt Rücksendung
- Verkäufer nimmt keine Rücksendungen "wegen Corona" an, bietet 50% 
Erstattung des Kaufpreises.

Wahrscheinlich sind das vermeintlich selbstverständliche Details, die 
aber durchaus bei der richtigen Suche helfen.

Andererseits finde ich das ganze zu speziell: Begründung "Corona" als 
Verweigerung der Rücksendung.

----

Und was auch noch fehlt: An welcher Stelle des Prozesses stehst Du 
gerade?

Und warum nimmt man das Angebot "Verkäufer bietet 50% Erstattung des 
Kaufpreises" an, wenn man es nicht haben möchte, und der Artikel /für 
einen selbst/ nicht soviel Wert ist?

von Percy N. (vox_bovi)


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Achim H. schrieb:
> Mir fehlen da Details.

Dann lies den thread nochmal. Auf

Achim H. schrieb:
> U.a. wodurch sich der Fall von folgendem unterscheiden:

kommt es nicht entscheidend an, und der Rest ist längst geklärt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Es gibt halt und gab sowas mit Vorkasse  und dann wird man nicht
> rausgelassen obwohl rechtmäßig gekündigt wurde mit Bestätigung!

Entweder man kämpft vor Gericht um seine Rechte oder man ist still. Aber 
nichts tun und sich dann über die Gerichte und Anwälte auszulassen ist 
quatsch. Meckern kann man wenn man den Fall verloren hat.

Percy N. schrieb:
> kommt es nicht entscheidend an, und der Rest ist längst geklärt.

Doch kommt es. Wenn jemand meint das sei eine spezielle Masche die einen 
Namen verdient dann sollte er auch mal darlegen was den Fall so speziell 
macht. Und das ist nicht passiert.
Es ist gar nichts spezielles passiert, es wurde nur 50% der 
Rückerstattung verweigert.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Und das ist nicht passiert.
> Es ist gar nichts spezielles passiert,

Und dafür hoffst Du also einen speziellen Namen zu finden, der sich 
deutlich von "Vorauszahlungsbetrug" unterscheidet?

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Und das ist nicht passiert.
>> Es ist gar nichts spezielles passiert,
>
> Und dafür hoffst Du also einen speziellen Namen zu finden, der sich
> deutlich von "Vorauszahlungsbetrug" unterscheidet?

Eigentlich sage ich die ganze Zeit dass es dafür KEINEN speziellen Namen 
gibt. Aber evt. kommt bei dir die ganze Zeit was anderes an. Du scheinst 
öfter in deiner eigenen Welt zu leben und zu lesen was dir gerade passt.

> Vorauszahlungsbetrug

ist lächerlich. Weil man heute online quasi alles im voraus zahlen muss 
und so jede Masche darunter fallen könnte.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Eigentlich sage ich die ganze Zeit dass es dafür KEINEN speziellen Namen
> gibt. Aber evt. kommt bei dir was anderes an.

Ja, so hatte ich Dich auch verstanden. Und dann kam

Cyblord -. schrieb:
> Doch kommt es.

Ich halte das Ganze für unbedeutend. Aber wer es schafft, sich ein 
derartiges soziales Phänomen auszudenken und ihm auch noch einen 
zugkräftigen Namen zu geben, der sollte sein Glück bei einer 
Werbeagentur oder einem Trendbüro als Spindoctor versuchen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:

> Ja, so hatte ich Dich auch verstanden. Und dann kam
>
> Cyblord -. schrieb:
>> Doch kommt es.

Was darauf bezogen war, dass es auf ein spezielles Element ankommt um 
dem Kind einen speziellen Namen geben zu können.

> Ich halte das Ganze für unbedeutend. Aber wer es schafft, sich ein
> derartiges soziales Phänomen auszudenken und ihm auch noch einen
> zugkräftigen Namen zu geben, der sollte sein Glück bei einer
> Werbeagentur oder einem Trendbüro als Spindoctor versuchen.

Letztlich klingt es für eher so als wolle da ein Opfer das ganze 
verarbeiten und dazu braucht es eine Namen. Reine Therapie.

von Le X. (lex_91)


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Cyblord -. schrieb:
> Letztlich klingt es für eher so als wolle da ein Opfer das ganze
> verarbeiten und dazu braucht es eine Namen. Reine Therapie.

Letzlich scheint es mir als hätte sich der TE, nachdem seine Frage mehr 
oder weniger beantwortet wurde ("Nein, es gibt keinen Namen dafür") aus 
dem Thread zurückgezogen und das Feld denen überlassen die meinen, sich 
hier irgendwie gegenseitig therapieren zu müssen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Letztlich klingt es für eher so als wolle da ein Opfer das ganze
> verarbeiten und dazu braucht es eine Namen. Reine Therapie.

Eben nicht, denke ich. Wenn ich da nichts durcheinander bringe, ist der 
ganze Fall hypothetisch, also eher ein Sturm und Drang im Wasserglas.

Le X. schrieb:
> Letzlich scheint es mir als hätte sich der TE, nachdem seine Frage mehr
> oder weniger beantwortet wurde ("Nein, es gibt keinen Namen dafür") aus
> dem Thread zurückgezogen und das Feld denen überlassen die meinen, sich
> hier irgendwie gegenseitig therapieren zu müssen.

Um so schöner, dass Du jetzt auch mitspielen magst, so macht es viel 
mehr Spaß!

: Bearbeitet durch User
von Walter T. (nicolas)


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Le X. schrieb:
> Letzlich scheint es mir als hätte sich der TE, nachdem seine Frage mehr
> oder weniger beantwortet wurde ("Nein, es gibt keinen Namen dafür") aus
> dem Thread zurückgezogen und das Feld denen überlassen die meinen, sich
> hier irgendwie gegenseitig therapieren zu müssen.

Ich finde die Antwort immer noch unbefriedigend, aber so wirklich juckt 
mich das auch nicht mehr. Aber das bedeutet ja nicht, dass ich anderen 
den Spaß verderben muss, wenn sie noch gern weiterdiskutieren.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Walter T. schrieb:
> Ich finde die Antwort immer noch unbefriedigend, ...

Für manche gibt es keinen Namen aber eine treffende Kurzbeschreibung.

Allerdings gibt es noch ein paar Fragen, die erst beim Durchgehen der 
Beschreibung kommen, weil das nicht ganz eindeutig hervorgeht.

a) War die Trackingnummer wirklich jeweils die gleiche?
b) Wieviele Tage wurde nicht versendet, bis der Kunde stornierte?
c) Wieviel weniger Wert war der andere Artikel?
Hälfte, Viertel, Zehntel, Hundertstel?

von Achim H. (anymouse)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> kommt es nicht entscheidend an, und der Rest ist längst geklärt.
>
> Doch kommt es. Wenn jemand meint das sei eine spezielle Masche die einen
> Namen verdient dann sollte er auch mal darlegen was den Fall so speziell
> macht. Und das ist nicht passiert.
> Es ist gar nichts spezielles passiert, es wurde nur 50% der
> Rückerstattung verweigert.

Naja, es könnte sein, dass im verwendeten Bezahlsystem (?-Pay) nur EIN 
Problem-Fall pro Artikel erlaubt ist, und man deswegen von der einfachen 
Abwicklung "Interner Mangelfall innerhalb des Bezahlsystems" in die 
aufwändigere "Anwaltliche oder gerichtliche Klärung" rutscht.
Da kann natürlich die Besonderheit des verzögerten Versands darin 
liegen, diesen einen erlaubten Problemfall zu verschwenden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter D. schrieb:
> Allerdings gibt es noch ein paar Fragen, die erst beim Durchgehen der
> Beschreibung kommen, weil das nicht ganz eindeutig hervorgeht.
Wie solllte das auch gehen bei einem hypithetischen Fall?
> a) War die Trackingnummer wirklich jeweils die gleiche?
> b) Wieviele Tage wurde nicht versendet, bis der Kunde stornierte?
> c) Wieviel weniger Wert war der andere Artikel?
> Hälfte, Viertel, Zehntel, Hundertstel?
90 %. Hatte er geschrieben.

Der Rest ist egal, da überhaupt nicht klar ist,  ob der Transport nicht 
bei Hermes +Co geklemmt hat.

Das Ganze ist ein warmer Windbeutel, vermute ich.

von Walter T. (nicolas)


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Die Fragen kann ich klären - aber das macht die Sache vermutlich nicht 
klarer.

Dieter D. schrieb:
> a) War die Trackingnummer wirklich jeweils die gleiche?

Die Frage verstehe ich nicht. Es gibt einen Artikel und eine 
Trackingnummer.

Dieter D. schrieb:
> b) Wieviele Tage wurde nicht versendet, bis der Kunde stornierte?

10 Tage von Bestellung bis vorgebliches Versanddatum (inkl. 
Trackingnummer), 15 Tage von "hier ist die Trackingnummer" bis 
Stornierung, 2 Stunden von Stornierung bis tatsächlichem Paketeingang 
beim Versender. 1 Tag tatsächliche Versanddauer.

Ob der Teil "wir warten auf Stornierung und versenden erst dann" zur 
Masche gehört oder Zufall ist, war auch unter anderem Zweck der 
Recherche.

Dieter D. schrieb:
> c) Wieviel weniger Wert war der andere Artikel?
> Hälfte, Viertel, Zehntel, Hundertstel?

Weniger als ein Zehntel, so dass der Verkäufer auch dann noch Gewinn 
macht, wenn er 75% Rabatt gibt.

Percy N. schrieb:
> Das Ganze ist ein warmer Windbeutel, vermute ich.

Ich liebe warme Windbeutel. Leider gibt es bei uns im Supermarkt nur 
kalte Windbeutel im Tiefkühlregal.

von Pepe T. (pepe_t)


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Das ist mir mal mit ali passiert. Anstatt 300m netzwerkkabel gabs 
kinderschuhe. Hab dispute eröffnet, mit photo dokumentiert. Verkäufer 
wollte rücksendung, hab ich abgelehnt. Ali hat dann die 37 sfr 
zurückerstattet da offensichtlich betrug.

Ich habe bei 1% der ali verkäufer solche probleme. Hab aber noch jeden 
dispute gewonnen.

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