Guten Morgen, das schöne am modernen internationalen Verbrechen ist ja, dass es für jede Betrugsmasche mittlerweile einen international verständlichen Terminus gibt. Ich suche den Terminus für die folgende Masche: - Kunde bestellt Artikel - Verkäufer gibt Versandinfo (Trackingnummer) aus, versendet aber nicht. - Kunde storniert Bestellung - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter der genannten Versandnummer - Kunde beantragt Rücksendung - Verkäufer nimmt keine Rücksendungen "wegen Corona" an, bietet 50% Erstattung des Kaufpreises. Wie heisst diese Masche?
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Es geht genau um die obengenannte Masche. Ich bin sicher, dass es einen spezifischen Begriff gibt. Einen mit dessen Hilfe sich hunderte ähnlicher Fälle in der Suchmaschine der Wahl finden lassen. Einen Begriff, mit dessen Hilfe selbst Tante Erna die Masche im Internet finden kann. "Hallo Tante Erna, das sieht nach den klassischen ersten Schritten eines 'Cum Ex' aus. Hier findest Du die Masche genau beschrieben. Wenn X passiert, ist Y angeraten." "Cum Ex" ist es natürlich nicht. Das ist eine andere Masche. Aber eigentlich gibt es für fast alle Betrugsmaschen (sei es der "Enkeltrick" oder der "rug pull") einen Namen, anhand dessen man vernpünftiges Informationsmaterial finden und weitergeben kann.
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Walter T. schrieb: > Es geht genau um die obengenannte Masche. Ich bin sicher, dass es > einen > spezifischen Begriff gibt. Nö, warum? Es gibt nur ganz wenige solcher Betrugsszenarien, die einen eigenen Namen verpasst gekommen haben. Nach Nigeria kamen da nicht mehr viele dazu. Oliver
Walter T. schrieb: > Wie heisst diese Masche? Geh zum Anwalt oder lass es bleiben. Alternativ Verbraucherzentrale - https://www.verbraucherzentrale.de/kontakt. > das schöne am modernen internationalen Verbrechen ist ja, dass es für > jede Betrugsmasche mittlerweile einen international verständlichen > Terminus gibt. Das ist Bullshit, es gibt keine verbindliche Terminologie hier, nur einen Paragraphendschungel und 'Juristen' mit dem Mantra "das kann man so oder so sehen". https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Betrug+StGB
Wenn man Tante Erna früh genug mit Informationen versorgt, kann sie die Geschichte schon abbrechen, bevor ein Antwalt nötig ist.
Walter T. schrieb: > - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter > der genannten Versandnummer Mach ein Foto von der falschen Ware und der lesbaren Aufschrift der Verpackung und mache einen Case bei der Handelsplattform auf. Dann kriegst Du 100% der Ausgaben erstattet. Und vorher nach dem Anbieter googlen, empfiehlt sich immer.
Fpgakuechle K. schrieb: > Das ist Bullshit, es gibt keine verbindliche Terminologie hier, nur > einen Paragraphendschungel und 'Juristen' mit dem Mantra "das kann man > so oder so sehen". Das ist Unsinn; es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB), aber der ist schön kompliziert und in der Anwendung problematisch, weil der Tatbestand im Gesetz nur unvollständig beschrieben ist. Im genannten Fall käme dies aber nicht zum Tragen.
Peter D. schrieb: > Mach ein Foto von der falschen Ware und der lesbaren Aufschrift der > Verpackung und mache einen Case bei der Handelsplattform auf. Das kann man immer noch machen, wenn es zu spät ist. Einfacher wäre es, wenn man Tante Erna vorher sagen kann: "Pass auf, Tante Erna! Das sieht nach einem klassischen 'toner bandit'-Betrug aus!" ("Toner Bandit" ist es natürlich auch nicht.) Es gibt durchaus griffige Bezeichnungen für moderne und klassische Betrugsmaschen. In den Weiten des Internets finden sich Listen - nur die Masche aus dem Eröffnungspost ist nicht dabei. Mittlerweile ist es egal. Habe "Tante Erna" das Produkt auch ohne Erklärung des Betrugsmechanismus so madig geredet, dass es nicht so weit kommen wird. Mich interessiert die genaue Bezeichnung nur noch aus Neugier.
Walter T. schrieb: > Das kann man immer noch machen, wenn es zu spät ist. Einfacher wäre es, > wenn man Tante Erna vorher sagen kann: "Pass auf, Tante Erna! Das sieht > nach einem klassischen 'toner bandit'-Betrug aus!" Was will den deine Tante Erna wenn ich ihr sage dass sie eine Reihe von typischen Aliexpress-Scams vor sich hat? Unter anderem Komponenten eines Bait-n-Switch mit einem Hauch von Brushing Scam und Scam #011. Was soll das helfen? Wer spätestens bei "keine Rücksendung wegen Corona" nicht merkt dass er beschissen werden soll dem hilft auch keine Bezeichnung. Reden wir in Wirklichkeit vielleicht gar nicht von einer Tante Erna sondern von einer Art Zwangsstörungen dass unbedingt alles einen Namen haben muss? > Mittlerweile ist es egal. Habe "Tante Erna" das Produkt auch ohne > Erklärung des Betrugsmechanismus so madig geredet, dass es nicht so weit > kommen wird. > > Mich interessiert die genaue Bezeichnung nur noch aus Neugier. Jetzt spinnst du komplett rum. Gut, ich verstehe zumindest warum du so einen Mix von Betrugsmaschen hast. Nämlich weil du die ganze Geschichte erfunden hast. Woher wusstest du dass ein "komplett anderer, deutlich billigerer Artikel" versendet worden wäre wenn noch nicht einmal etwas bestellt wurde? Woher wusstest du, dass "keine Rücksendung wegen Corona" vom Verkäufer angeführt worden wäre? Du tickst doch nicht mehr ganz sauber.
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@Moderator Können wir den ganzen Thread in den Müll gekippt bekommen, weil komplett erfundene Troll-Geschichte?
ich kenne das nur als kostenlose Kreditüberbrückung, billiger als jede Bank Händler braucht Geld bietet Interessantes günstig an mit Lieferzeiten von bis zu 30 Tagen, Kunde hat Zeit aber wenig Geld und ist geduldig. Am Ende meldet der Händler kann nicht liefern und schickt das Geld zurück. Eigentlich sind angenommene Bestellungen doch gültig und der Händler ist in Verzug und müsste a liefern oder b den Mehrpreis anderweitig zahlen?
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Hannes J. schrieb: > Was will den deine Tante Erna wenn ich ihr sage dass sie eine Reihe von > typischen Aliexpress-Scams vor sich hat? Ich wüßte nicht, woher Du meine Tante kennen solltest. Hannes J. schrieb: > Brushing Scam "Brushing Scam" ist es, wenn man ein nicht-bestelltes Paket bekommt, damit eine Sendungsnummer existiert, damit irgendwer auf Amazon oder so positive Bewertung hinterlassen kann. Die Nummer kannte ich vorher nicht unter dem Namen. Aber sie ließ sich so leicht nachschlagen. Joachim B. schrieb: > Eigentlich sind angenommene Bestellungen doch gültig und der Händler ist > in Verzug und müsste a liefern oder b den Mehrpreis anderweitig zahlen? Das ist eine andere Geschichte. Deswegen steht in vielen Online-Shops ja "Warenkorb ist ein Angebot, die verbindliche Bestellbestätigung kommt später per Email." Joachim B. schrieb: > ich kenne das nr als kostenlose Kreditüberbrückung, billiger als jede > Bank Das halte ich nicht für das Ziel. Ich gehe einfach davon aus, dass der Fake-Artikel in sich viel weniger als 10% des Verkaufspreises wert ist und der Rückversand so umständlich gemacht wird, dass sich der Käufer zähneknirschend auf einen Rabatt einlassen soll.
Walter T. schrieb: > das schöne am modernen internationalen Verbrechen Ach? Wo jetzt? Warum nennst Du nicht Ross und Reiter? Ist "international" jetzt etwa China? Walter T. schrieb: > Wie heisst diese Masche? Seh es doch endlich ein: Was willst Du eigentlich erreichen??? - Den Chinesen zivilrechtlich verklagen? In China? Kannst Du chinesisch, mindestens Mandarin? - Den Chinesen wegen einer Straftat anzeigen? In China? Kannst Du chinesisch, mindestens Mandarin? Da lachen doch die (chinesischen) Hühner.
Rainer Z. schrieb: > Was willst Du eigentlich erreichen? Den gebräuchlichen Namen finden. Habe ich doch schon im Eröffnungspost geschrieben.
Percy N. schrieb: > Das ist Unsinn; es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB) das ist totaler Unsinn, es gibt genau einen Paragraphen (1) [quote] Betrug § 146. Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. [/quote] oder stimmt an der These doch was nicht? das ist totaler Unsinn, es gibt genau einen Paragraphen (1) [quote] Schwerer Betrug § 147. (1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung 1. eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt oder [...] [/quote] oder stimmt an der These doch was nicht? das ist totaler Unsinn, es gibt genau einen Paragraphen (2) [quote] 1 Fraud (1)A person is guilty of fraud if he is in breach of any of the sections listed in subsection (2) (which provide for different ways of committing the offence). (2)The sections are— (a)section 2 (fraud by false representation), (b)section 3 (fraud by failing to disclose information), and (c)section 4 (fraud by abuse of position). (3)A person who is guilty of fraud is liable— (a)on summary conviction, to imprisonment for a term not exceeding 12 months or to a fine not exceeding the statutory maximum (or to both); (b)on conviction on indictment, to imprisonment for a term not exceeding 10 years or to a fine (or to both). (4)Subsection (3)(a) applies in relation to Northern Ireland as if the reference to 12 months were a reference to 6 months. [/quote] hmm, vielleicht stimmt die These wirklich nicht, ich habe noch einen anderen Paragraphen gefunden (3) [quote] Preamble We the People of the United States, in Order to form a more perfect Union, establish Justice, insure domestic Tranquility, provide for the common defense, promote the general Welfare, and secure the Blessings of Liberty to ourselves and our Posterity, do ordain and establish this Constitution for the United States of America. Article I Section 1 All legislative Powers herein granted shall be vested in a Congress of the United States, which shall consist of a Senate and House of Representatives. [/quote] (1) https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 (2) https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2006/35/contents (3) https://www.senate.gov/civics/constitution_item/constitution.htm ok, ich gebs zu, der letzte Punkt (Quelle (3)) hat keinen Zusammenhang mit einem Betrug und ist (hier) komplett an den Haaren herbei gezogen, passt aber zur Schlussfolgerung: auch wie schön, dass die ganze Welt nur aus Deutschland besteht und der einzige Paragraph in jedem StGB auf der Welt sich nur mit dem Them "Betrug und seine verschiedenen Bezeichnungen" beschäftigt
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Percy N. schrieb: > Fpgakuechle K. schrieb: >> einen Paragraphendschungel und 'Juristen' mit dem Mantra "das kann man >> so oder so sehen". > > Das ist Unsinn; es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB), aber der ist > schön kompliziert und in der Anwendung problematisch, weil der > Tatbestand im Gesetz nur unvollständig beschrieben ist. Ganz mein Reden; 'unvollständig geschrieben' so das die Juristenhorde jede Menge Interpretations- und Manipulation (aka Ermessens-)spielraum haben. > Im genannten > Fall käme dies aber nicht zum Tragen. Und genau das ist der Eintritt in den Paragraphendschungel. Der TO hat uns hier mit seiner Festlegung auf 'Betrug' ein Kuckucksei ins Nest gelegt. Es geht aber nicht um die Deklamation eines 'Strafbestandes' sondern erst mal um die Findung welches Recht zur Anwendung kommt und gegen welche Detail verstossen wurde. Das kann sein, das BGB mit seinen Ausführungen zum Vertragsrecht, dann kann man natürlich auch mittelbar die Steuergesetzgebung heranziehen. Last but not least, das Handelsgesetzbuch. Viel Spaß beim Suchen, besser kommt der TO wenn er sich, wie bereits vorgeschlagen an eine Verbraucherzentrale wendet, das sie ihm vergleichbare Fälle aus der Rechtspraxis raussuchen.
Fpgakuechle K. schrieb: > Viel Spaß beim Suchen, besser kommt der TO wenn er sich, wie bereits > vorgeschlagen an eine Verbraucherzentrale wendet, das sie ihm > vergleichbare Fälle aus der Rechtspraxis raussuchen. Erwartest Du allen Ernstes, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer Verbraucherzentrale kennen sich mit internationalem Recht aus? Innerhalb der EU kannst Du von ähnlichem Recht ausgehen, aber schon die Durchsetzung des Rechts in anderen Staaten ist eine Herausforderung. Walter T. schrieb: > das schöne am modernen internationalen Verbrechen ist ja, dass es für > jede Betrugsmasche mittlerweile einen international verständlichen > Terminus gibt. Nein. Wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Percy N. schrieb: > es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB), aber der ist > schön kompliziert und in der Anwendung problematisch Einer der kompliziertesten Normen des deutschen Rechts, ein Delikt mit überschießender Innentendenz, und nicht alles, was der gemeine Bürger als "Betrug" beschreit, ist auch einer.
Fpgakuechle K. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Fpgakuechle K. schrieb: >> >>> einen Paragraphendschungel und 'Juristen' mit dem Mantra "das kann man >>> so oder so sehen". >> >> Das ist Unsinn; es gibt genau einen Paragraphen (263 StGB), aber der ist >> schön kompliziert und in der Anwendung problematisch, weil der >> Tatbestand im Gesetz nur unvollständig beschrieben ist. > > Ganz mein Reden; 'unvollständig geschrieben' so das die Juristenhorde > jede Menge Interpretations- und Manipulation (aka Ermessens-)spielraum > haben. Nein, Ermessen ist etwas völlig anderes. Es geht hier auch nicht etwa um einen sogenannten 'unbestimmten Rechtsbegriff', sondern um das nach allgemeiner Ansicht - und damit völlig unergiebig für Interpretationsversuche - erforderliche Tatbestandselement der Vermögensverfügung, zumindest im deutschen Recht. >> Im genannten >> Fall käme dies aber nicht zum Tragen. > > Und genau das ist der Eintritt in den Paragraphendschungel. Keineswegs. Due fragliche Vermögensverfügung luegt hier offensichtlich vor. > Der TO hat > uns hier mit seiner Festlegung auf 'Betrug' ein Kuckucksei ins Nest > gelegt. Es geht aber nicht um die Deklamation eines 'Strafbestandes' > sondern erst mal um die Findung welches Recht zur Anwendung kommt und > gegen welche Detail verstossen wurde. Da bleibt nicht viel. Du kanbst das,Ganze auch gern als arglistige Täuschung bezeichnen, um vom Strafrecht zum Ziviltecht zu wechseln, irgend etwas, was einem "Wirrwarr" oder "Dschungel" auch nur nahe käme, entsteht dadurch nicht. Und nein, TO legt hier keinesfalks falsche Fährten. Sein hypothetischer Sachverhalt läuft darauf hinaus, dass ein Malefikant bei seinem Opfer absichtlich eine Fehlvorstellung hervorruft, die darauf hinausläuft, dieses zu einem selbstschädigenden Verhalten zu Gunsten des Täters zu veranlassen. Wenn es Dir Spaß bereitet, kannst Du die gesamte deutsche Rechtsordnung durchforsten, um weitere Subsumtionsmöglichkeiten zu finden, aber für die Fragestellung "Wie sag ich's meiner Tante" ist es völlig unerheblich, ob zB der Verstoß gegen das BtmG den Betrug verdrängt, wenn Tafelsalz an Stelle des verkauften Kokain geliefert wurde; wichtig ist für Tantchen lediglich, dass sie Gefahr läuft, einem Bauernfänger aufzusitzen. OT Btw: Deine Ausführungen über Gödel und Landau fand ich deutlich überzeugender.
Rainer Z. schrieb: > Fpgakuechle K. schrieb: >> Viel Spaß beim Suchen, besser kommt der TO wenn er sich, wie bereits >> vorgeschlagen an eine Verbraucherzentrale wendet, das sie ihm >> vergleichbare Fälle aus der Rechtspraxis raussuchen. > > Erwartest Du allen Ernstes, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer > Verbraucherzentrale kennen sich mit internationalem Recht aus? Ich erwarte allen Ernstes, das der TO einen geläufigen Vorgang beschreibt und damit die Chancen gut stehen, das es bereits in der Vergangenheit ähnliche Fälle gegeben hat, die dem Verbraucherverein vorgetragen worden. Auch können diese dem TO sicherlich ein Faltblättl zu "Verbraucherrechte im Internet" zur Orientierung mitgeben. Damit könnte er sich dan den richtigen Anwalt o.ä. raussuchen. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/meine-rechte-beim-onlineshopping-28123 > > Innerhalb der EU kannst Du von ähnlichem Recht ausgehen, aber schon die > Durchsetzung des Rechts in anderen Staaten ist eine Herausforderung. Insbesonders weil der TO keinen Fingerzeig gibt, welches nicht-nationale Handelsunternehmen im Spiel ist. Vielleicht schreibt er ja aus Sicht eines Ostmärkers der mit dem Otto-Versand der Piefke im Clinch liegt. Das wäre aus seiner Sicht auch eine Internationale Rechtslage.
Fpgakuechle K. schrieb: > Ich erwarte allen Ernstes, das der TO einen geläufigen Vorgang > beschreibt und damit die Chancen gut stehen, das es bereits in der > Vergangenheit ähnliche Fälle gegeben hat, Das erwarte ich auch. Und ich erwarte darüber hinaus auch, dass irgendjemand diesem eine deutsche oder englische Bezeichnung gegeben hat, über den sich ähnliche Fälle leicht in einer Suchmaschine finden lassen. Nicht mehr. Nicht weniger. Keine Rechtsberatung. Fpgakuechle K. schrieb: > Das wäre aus seiner Sicht auch eine Internationale Rechtslage. Eine internationale Rechtslage war nie gefragt. Dass bestimmte Formen des Betrugs international verbreitet sind, bedeutet nicht, dass der einzelne Fall länderübergreifend sein muss. Die obige Masche geht länderübergreifend natürlich einfacher, weil es da leichter ist, dem Käufer die Rücksendung madig zu machen (durch exorbitant hohe Rücksendekosten).
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Fpgakuechle K. schrieb: > Der TO hat > uns hier mit seiner Festlegung auf 'Betrug' ein Kuckucksei ins Nest > gelegt. Fpgakuechle K. schrieb: > Insbesonders weil der TO keinen Fingerzeig gibt, welches nicht-nationale > Handelsunternehmen im Spiel ist Was ist denn dein Problem? Der TO hat seine Frage mehrmals klipp und klar formuliert. Wenn du diese nicht beantworten kannst, machs doch einfach wie ich: schreib nix dazu.
Walter T. schrieb: > Und ich erwarte darüber hinaus auch, dass irgendjemand diesem eine > deutsche oder englische Bezeichnung gegeben hat, über den sich ähnliche > Fälle leicht in einer Suchmaschine finden lassen. Da erwartest du falsch. Aber du kannst ja der erste sein, und dem einen Namen geben. Vielleicht gründest du auch erst die internationale SNS - Scam Name Society, die das dann weltweit standardisiert. Nur für den Fall, daß da mal jemand nach googlen möchte. Und jetzt mal die eigentliche Frage: Wenn es den Namen gäbe, welches Wissen würdest du dir denn damit ergooglen wollen? Oliver
Oliver S. schrieb: > Und jetzt mal die eigentliche Frage: Wenn es den Namen gäbe, welches > Wissen würdest du dir denn damit ergooglen wollen? Wenn ich den Namen kennte, hätte ich Tante Erna sagen können: "Schau, Tante Erna, wenn Du 'Enkeltrick' in Google eingibst, findest Du 123456 Treffer. In den ersten drei Treffern findest Du beschrieben, wie er funktioniert, um an der schieren Anzahl kannst Du sehen, dass das keinen Seltenheitswert hat." Aber "Enkeltrick" ist es auch nicht. Das ist ein anderer.
Le X. schrieb: > Der TO hat seine Frage mehrmals klipp und klar formuliert. Der TO hat eine komplette Lügengeschichte fabriziert. Eine erfundene Betrugsmasche die er sich aus dem Arsch gezogen hat. Dann jammert er dass diese frei erfundene Betrugsmasche keinen Namen hat. Da ist es schon berechtigt mal zu fragen was er eigentlich will.
Walter T. schrieb: > Aber "Enkeltrick" ist es auch nicht. Das ist ein anderer. Nö ist es nicht. Weil sich die ganze Geschichte auf einen einfachen Sachverhalt zusammendampfen lässt: Laden in China liefert nicht oder liefert falsch und will nicht 100% erstatten. Ende der Geschichte. Und das ist keine Masche und kein Trick. Und davor schützen kann man sich auch nicht.
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Cyblord -. schrieb: > Walter T. schrieb: > >> Aber "Enkeltrick" ist es auch nicht. Das ist ein anderer. > > Nö ist es nicht. Weil sich die ganze Geschichte auf einen einfachen > Sachverhalt zusammendampfen lässt: > Laden in China liefert nicht oder liefert falsch und will nicht 100% > erstatten. Nicht ganz. Richtig: "Laden liefert nicht oder liefert falsch und will nicht 100% erstatten. > Ende der Geschichte. Stimmt zunächst. > Und das ist keine Masche und kein Trick. Das wissen wir nicht. > Und davor schützen kann man sich auch nicht. Doch, durch Abstinenz. Die aber predigt der TO bereits selbst und sucht verzweifelt nach einem Namen für das böse Kind, damit er es anschwärzen kann.
Percy N. schrieb: >> Und das ist keine Masche und kein Trick. > Das wissen wir nicht. Doch das wissen wir. Selbst wenn es Absicht und Kalkül war, ist es dennoch kein besonderer Trick. Genau so wenig wie ein Raubüberfall im Park ein Trick ist. >> Und davor schützen kann man sich auch nicht. > Doch, durch Abstinenz. Die aber predigt der TO bereits selbst und sucht > verzweifelt nach einem Namen für das böse Kind, damit er es anschwärzen > kann. Nur kommt das Problem so gut wie nicht vor. Die Chinesen sind schnell dabei mit Rückerstattung. Gleichwohl kann es passieren und viel tun kann man nicht. Aber die ganze Prämisse des TE ist bereits quatsch.
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Guck meinetwegen nach "Aliud". Mit Deiner Räuberpistole vom modernem internationalem Verbrechen hat das allerdings nix zu tun. Das bleibt alles im Zivilrecht. Nicht passend, aber interessanter ist da schon der Haakjöringsköd-Fall. (Reichsgericht vom 08.06.1920, Az. II 549/19) https://de.wikisource.org/wiki/Reichsgericht_-_Haakj%C3%B6ringsk%C3%B6d-Fall Motto: Haifischfleisch ist kein Walfischfleisch
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Cyblord -. schrieb: > Genau so wenig wie ein Raubüberfall im Park ein Trick ist. Auch das ist eine Frage des Einzelfalles; so kann zB das arglose Opfer in den Park gelockt worden sein.
Walter T. schrieb: > Wenn ich den Namen kennte, hätte ich Tante Erna sagen können: "Schau, > Tante Erna, wenn Du 'Enkeltrick' in Google eingibst, findest Du 123456 > Treffer. In den ersten drei Treffern findest Du beschrieben, wie er > funktioniert, um an der schieren Anzahl kannst Du sehen, dass das keinen > Seltenheitswert hat." Wenn Tante Erna das Internet bedienen kann, und in der Lage ist, im Ausland Waren zu bestellen, braucht sie deine Hilfe nicht. Wenn nicht, auch nicht. Oliver
Walter T. schrieb: > Ich suche den Terminus für die folgende Masche: > - Kunde bestellt Artikel > - Verkäufer gibt Versandinfo (Trackingnummer) aus, versendet aber > nicht. > - Kunde storniert Bestellung > - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter > der genannten Versandnummer > - Kunde beantragt Rücksendung > - Verkäufer nimmt keine Rücksendungen "wegen Corona" an, bietet 50% > Erstattung des Kaufpreises. > > Wie heisst diese Masche? Würde man es gleichsetzen mit "Ich verspreche wenn ich gewählt werde...". Könnte man also Regierungs-Masche nennen. Es wird A angeboten und zu B gezwungen.
Rainer Z. schrieb: > Das bleibt alles im Zivilrecht. Auch das Zivilprozessrecht kann interessant sein: https://openjur.de/u/2202642.html Im Fall des TO geht es zwar nicht um Rücktritt, aber das Rückabwicklungsschuldverhältnis ist gegeben, so dass der Rechtsgedanke der Entscheidung übertragbar sein dürfte. Und hier haben wir nun endlich den leichten Anflug eines Schimmers einer Tendenz zu der so gern kolportierten Beliebigkeit, zumindest in der historischen Darstellung ...
Percy N. schrieb: > Auch das Zivilprozessrecht kann interessant sein Für den entscheidenden Spruchkörper definitiv! Erste Frage des Richters oder der Richterin, die er/sie sich zuallererst selbst stellt und prüft, wenn ihm/ihr die Geschäftsstelle eine neue Akte in die Hand drückt: *"WARUM ICH???"* Nichts ist schöner im Leben eines Richters oder einer Richterin, als sich der Sache mit dem Beschluss einer fehlenden Zuständigkeit zu entledigen.
Rainer Z. schrieb: > Nichts ist schöner im Leben eines Richters oder einer Richterin, als > sich der Sache mit dem Beschluss einer fehlenden Zuständigkeit zu > entledigen. Ja, Euer Ehren! (Stimmen tut es gleichwohl nicht in dieser Allgemeinheit)
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<Sarkasumus an> Nun da es sich hierbei um eine stark modernisierte Variante von "Katze im Sack verkauft" handelt, kannst Du ja mal unter dem "Bonsai Kitten" (engl. für "Katze im Glas") googeln ... <Sarkasmus (teilweise?) aus> Zu klären wäre, ob hierbei überhaupt vom Zustandekommen eines (Kauf-)Vertrage auszugehen ist oder von einer Falschlieferung, wenn nicht sogar unangeforderte Lieferung aka Belästigung. Damit entsteht doch keinerlei Kaufverpflichtung?! https://www.anwaltonline.com/ebay-recht/tipps/620/falschlieferung-beim-online-kauf So, (wenn man mal vom Beispiel Warenverkehr zum Beispiel Dienstleistungsbranche wechselt) einer bei der Escort-Agentur "Geishas fürs Volk" das Modell 'Bond-Girl' (Maße: 90-60-90, age: 21) ordert, aber statt dem Schnuckelchen im Cabrio tritt dann Modell "Miss Piggy's Mom" aus dem Landbus aufs Grundstück (Maße: 60-90-120, age: 0x29). Da ist man auch nicht zur Abnahme/Benutzung verpflichtet. Das verbannt man von seinem Grundstück und gut ist.
Fpgakuechle K. schrieb: > Zu klären wäre, ob hierbei überhaupt vom Zustandekommen eines > (Kauf-)Vertrage auszugehen ist oder von einer Falschlieferung, DieseyFrage ust sinnlos: Wenn kein Vertrag vorliegt, kann dieser auch nicht schlecht erfüllt werden. > wenn > nicht sogar unangeforderte Lieferung. Falks Du auf § 241a BGB hinauswillst: der beteifft lediglich die Kaufpreisforderung vzw deren Nichtentstehen. Bei einer Falschlieferung zur Erfüllung eines Kaufvertrages entsteht die Kaufpreisforeeung gerade nicht durch Zusendung der Ware oder deren Entgegennahme, sondern durch den Vertragsschluss.
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Percy N. schrieb: > Bei einer Falschlieferung zur Erfüllung eines Kaufvertrages entsteht die > Kaufpreisforeeung gerade nicht durch Zusendung der Ware oder deren > Entgegennahme, sondern durch den Vertragsschluss. komisch das scheinen andere Anwälte nicht zu verstehen, oder sie hatte einfach kein Bock. Mir wurde in so einem Fall anwaltliche Hilfe verweigert! In der grauen Theorie magst du ja Recht haben, praktisch nutzt das nichts im Einzelfall!
Joachim B. schrieb: > Mir wurde in so einem Fall anwaltliche Hilfe verweigert Dafür btaucht man keine Hilfe, sondern nur ein dickes Fell. Und der Anwalt, der nicht für Dich tätig werden wollte, hatte möglicherweise nur keine Freude an der Vorstellung, seine Gebühren nachher von Dir verlangen zu müssen.
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Joachim B. schrieb: > oder sie hatte einfach kein Bock. Das war möglicherweise reiner Pragmatismus. Joachim B. schrieb: > In der grauen Theorie magst du ja Recht haben, praktisch nutzt das > nichts im Einzelfall! Stimmt absolut, aber... Percy N. schrieb: > Anwalt, der nicht für Dich tätig werden wollte, hatte möglicherweise nur > keine Freude an der Vorstellung, seine Gebühren nachher von Dir > verlangen zu müssen. Das ist der Punkt. Du investierst aus Wut über die Falschlieferung Hunderte bis Tausende von Euro vergeblich in die Durchsetzung Deines vermeintlichen Rechts wegen einer geringwertige Sache, weil nach jahrelangem Rechtsstreit die erstrittene Forderung uneinbringlich ist (z.B. Insolvenz des Verkäufers, untergetaucht oder in China) und beschwerst Dich hinterher darüber, dass Dein Anwalt oder Deine Anwältin Dir nicht davon abgeraten hat. Das wäre doch äußerst unbefriedigend, nicht wahr?
Rainer Z. schrieb: > Das wäre doch äußerst unbefriedigend bis jetzt überwiegt für mich unbefriedigend wann immer ich mit Juristen zu tun hatte. Ich verstehe den Frust den selbst Anwälte haben müssen bei manchen Urteilen. Percy erwähnte sowas auch schon mal. Bei vielen Dingen lohnt auch kein Streit vor Gericht, es ist für alle zu oft teuer und unbefriedigend, aber alle Juristen wollen ja auch Leben & Familie finanzieren.
Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Bei einer Falschlieferung zur Erfüllung eines Kaufvertrages entsteht die >> Kaufpreisforeeung gerade nicht durch Zusendung der Ware oder deren >> Entgegennahme, sondern durch den Vertragsschluss. > > komisch das scheinen andere Anwälte nicht zu verstehen, oder sie hatte > einfach kein Bock. Mir wurde in so einem Fall anwaltliche Hilfe > verweigert! Wieso verweigert? Warst Du der Falschlieferer? Die Aussage von Percy ist doch: Egal, was der Verkäufer versendet hat, Du must zahlen, weil ihr einen Vertrag geschlossen habt. Dass der Verkäufer nicht sendet, was falsches oder was kaputtes liefert, ist ein gesonderter Akt, den Du gesondert klären lassen kannst. Nur dass da oft wenig handhabe ist (sonst würde er es ja nicht machen). Ob der Verkäufer nur sendet, um den Käuferschutz (von z.B. Paypal) zu umgehen, ist zweitrangig, solange man ihm dass nicht nachweisen kann.
A. S. schrieb: > Dass der Verkäufer nicht sendet, was falsches oder was kaputtes liefert, > ist ein gesonderter Akt, den Du gesondert klären lassen kannst. Nur dass > da oft wenig handhabe ist Genau das meinte Percy. Joachim B. schrieb: > Bei vielen Dingen lohnt auch kein Streit vor Gericht, es ist für alle zu > oft teuer und unbefriedigend, aber alle Juristen wollen ja auch Leben & > Familie finanzieren. So ist es. Aber wenn ein Anwalt oder eine Anwältin genau wegen des überwiegenden Risikos von dem Rechtsstreit abrät, damit auf Gebühreneinnahmen verzichtet und Dich vor weiteren wirtschaftlichen Folgen bewahrt, ist das eher seriös. Joachim B. schrieb: > bis jetzt überwiegt für mich unbefriedigend wann immer ich mit Juristen > zu tun hatte. Das kann ich mangels der Details jetzt nicht beurteilen, aber ich bezweifle ganz und gar nicht, dass juristische Auseinandersetzungen in der Tat sehr frustrierend sein können.
A. S. schrieb: > Die Aussage von Percy ist doch: Egal, was der Verkäufer versendet hat, > Du must zahlen, weil ihr einen Vertrag geschlossen habt. das hast du falsch verstanden ich musste auch zahlen was ich nicht bestellte!
Joachim B. schrieb: > das hast du falsch verstanden ich musste auch zahlen was ich nicht > bestellte! Ohne Kaufvertrag muss man auch nichts zahlen. Der Verkäufer muss das Zustandekommen dieses Vertrages schon nachweisen wenn er Geld haben möchte.
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Cyblord -. schrieb: > Ohne Kaufvertrag muss man auch nichts zahlen. Der Verkäufer muss das > Zustandekommen dieses Vertrages schon nachweisen wenn er Geld haben > möchte. Schon ganz richtig. Nun wissen wir nicht, wie es bei Joachim B. war. Der vom TO skizzierte Fall geht hingegen davon aus, dass der Kaufpreis bereits gezahlt wurde. Gefolgert aus "bietet 50% Erstattung des Kaufpreises."
Walter T. schrieb: > - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter > der genannten Versandnummer Das deckt sich auch mit dem Stromimportsystem. Es wird offiziell Ökostrom importiert, aber erhält auch "minderwertigen" Atomstrom. Nach dem Lieferkettengesetz müßte dann entweder der Versorger im Inland oder der ausländische Versorger seine Stromleitung kappen ohne Rücksicht auf irgendwelche Blackouts. An den Übergabepunkten passiert das sogar immer rund 50x in der Sekunde, weil die Elektronen laufend die Richtung wechseln. Das war jetzt mal ein kleiner Scherz am Rande. Mittlerweile gibt es so viele Tricks und Maschen, dass diese sich eine Person gar nicht mehr merken kann, auch nicht wenn diese Benamt würden. Der Verkäufer missbraucht hier zusätzlich das Trackingsystem eines Transporteurs. Da wäre es interessant vielleicht zu wissen, welcher Lieferdienst sich so leicht linken läßt.
Dieter D. schrieb: > Der Verkäufer missbraucht hier zusätzlich das Trackingsystem eines > Transporteurs. Da wäre es interessant vielleicht zu wissen, welcher > Lieferdienst sich so leicht linken läßt. Ist es neuerdings so oder Dein Wunschdenken, dass das Transportunternehmen den Inhalt einer Sendung zu überprüfen hat? Und das auch noch auf Funktion und Qualität?
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Joachim B. schrieb: > das hast du falsch verstanden ich musste auch zahlen was ich nicht > bestellte! Du hast Dich auf Percys Aussage bezogen. Hatte Dein Fall denn etwas damit zu tun? Und wie wurdest Du erfolgreich zur Zahlung gezwungen? Und war es die Konstellation oder nur die (zu kleine) Summe, die den Anwalt abschreckte?
Ralf X. schrieb: > Ist es neuerdings so oder Dein Wunschdenken, dass das > Transportunternehmen den Inhalt einer Sendung zu überprüfen hat? > Und das auch noch auf Funktion und Qualität? Es ist nicht das erste mal, dass Du etwas anderes aus einem Post herausliest. Da steht nirgends etwas davon, dass das Transportunternehmen den Inhalt einer Sendung überprüfen soll. Es geht darum, dass anscheinend eine Lücke verwendet wird um die gleiche Versandnummer zweimal zu verwenden.
Rainer Z. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Ohne Kaufvertrag muss man auch nichts zahlen. Der Verkäufer muss das >> Zustandekommen dieses Vertrages schon nachweisen wenn er Geld haben >> möchte. > Der vom TO skizzierte Fall geht hingegen davon aus, dass der Kaufpreis > bereits gezahlt wurde. Gefolgert aus "bietet 50% Erstattung des > Kaufpreises." Seufz, ein (wortklauberisch-)logischer Schluß macht aus einer Klatschgeschichte für Tante Erna's Kafferunde kein widerspruchsfreies axiomatisches System. Zumal man aus der Aussage bezüglich der Rückbuchung ('Stornierung') paar Zeilen vorher, schliessen könnte, das da garnichts zum Rückerstatten seitens des Verkäufers vorhanden ist. Das sind halt alles keine 'folgerichtigen' Schlüsse sondern Spekulationen (oder für zarte Gemüter 'Hypothesen' statt 'Spekulation' genannt), die es auf ihren Tatsachengehalt zu prüfen gilt. Also sollte der TO in seiner Fallkomposition auch Details zur Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung (Fälligkeit, Mahnung) einfließen lassen. Und natürlich ist es entscheidend, den vermeintlich abgeschlossenen Kaufvertrag mit seinen essentiellen Bestandteilen (A überlasst B die Ware z gegen Zahlung von x. Warenübergabe und Geldübergabe ist wie folgt vereinbart: ...) zu bewerten. Und wird die Ware nicht exakt beschrieben sondern auf eine Katalognummer verwiesen, wird dieser Katalog Bestandteil des Vertrages. Also ggf. Screenshoot vom online-Kauf anfertigen, screenshots werden in deutschen Gerichten auch zur Fallprüfung herangezogen. Einseitige Vertragsänderungen sind im Allgemeinen nicht zu lässig, also auch nicht die Übersendung einer ähnlichen Ware oder Preisänderungen. Das wäre dann ein neuer Vertrag, dem alle Beteiligten zustimmen müßen, damit er rechtskräftig wird. Und das Vorkasse, ein Risiko ist, sollte sich auch rumgesprochen haben. Also achtet man auf einfach Möglichkeiten zur Rückabwicklung. Und das alles nur um der Tante beim Kaffee ein Ohr mit ner Klatschgeschichte abzukauen ... https://youtu.be/cZW_GkS2Z2M?t=49
A. S. schrieb: > Und wie wurdest Du erfolgreich zur Zahlung gezwungen? weil ich keinen Anwalt fand und ich nicht auf eigene Kosten vor Gericht gehen wollte, ich habe da zuviel erlebt, Anwälte kassieren, aber Recht bekommt man trotzdem nicht!
Fpgakuechle K. schrieb: > Seufz, Aber sowas von! > ein (wortklauberisch-)logischer Schluß macht aus einer Klatschgeschichte > für Tante Erna's Kafferunde kein widerspruchsfreies axiomatisches > System. Zumal man aus der Aussage bezüglich der Rückbuchung > ('Stornierung') paar Zeilen vorher, schliessen könnte, das da garnichts > zum Rückerstatten seitens des Verkäufers vorhanden ist. Warum das? > Das sind halt alles keine 'folgerichtigen' Schlüsse sondern > Spekulationen (oder für zarte Gemüter 'Hypothesen' statt 'Spekulation' > genannt), die es auf ihren Tatsachengehalt zu prüfen gilt. Und das schaffst Du am Bildschirm? > Also sollte der TO in seiner Fallkomposition auch Details zur > Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung (Fälligkeit, Mahnung) > einfließen lassen. Warum? Abgesehen von der Volte mit der Trackingnummer beschreibt er einen stinknormalen Versandkauf mit Vorkasse, bei dem falsche Ware geliefert wird.
Percy N. schrieb: > Warum? Abgesehen von der Volte mit der Trackingnummer beschreibt er > einen stinknormalen Versandkauf mit Vorkasse, bei dem falsche Ware > geliefert wird. Schon, aber der TRO versucht das durch den Kontext "Verbrechen", "Betrug", "Masche" in eine kriminelle Ecke zu drängen. Und er impliziert, das die sich selbst als 'Verkäufer' bezeichnende Partei, über die angebotene Ware nicht tatsächlich zu verfügen , also eher etwas aus dem Bereich "Leerverkauf", "Scheingeschäft" vorführt. Und vielleicht ist es genau das, was den TO interessiert, nicht die Verhütung vor Schaden (das ist hier einfach, einfach nicht auf den 'Handel' eingehen) sondern selbst ein solches 'Gelddruckmasche' aufzuziehen. Auch bei dem erwähnten 'CumEx' interessierten sich viele aus Eigennutz für diesen sogenannten "Steuertrick aus der Grauzone". Aber mancher "Trick" ist eben kein Trick sondern ein "Trickbetrug" und "das dicke Ende" kommt hinterher. https://de.wikipedia.org/wiki/Leerverkauf https://shopbetreiber-blog.de/2009/11/13/lg-hamburg-entscheidet-erneut-der-verkauf-nicht-verfugbarer-ware-ist-wettbewerbswidrig/
Joachim B. schrieb: > ich habe da zuviel erlebt, Anwälte kassieren, aber Recht > bekommt man trotzdem nicht! Du hast einfach eine falsche Vorstellung davon, was Anwälte tun, und was Recht ist. Vor Gericht bekommst du immer Recht. Eigentlich bekommst du ein Urteil, das spricht der Richter. Und egal, ob du das auch so siehst oder nicht, das ist dann das für dich in diesem Falle geltende Recht. Oliver
Fpgakuechle K. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Warum? Abgesehen von der Volte mit der Trackingnummer beschreibt er >> einen stinknormalen Versandkauf mit Vorkasse, bei dem falsche Ware >> geliefert wird. > > Schon, aber der TRO versucht das durch den Kontext "Verbrechen", > "Betrug", "Masche" in eine kriminelle Ecke zu drängen. Und er > impliziert, das die sich selbst als 'Verkäufer' bezeichnende Partei, > über die angebotene Ware nicht tatsächlich zu verfügen , also eher etwas > aus dem Bereich "Leerverkauf", "Scheingeschäft" vorführt. Ob das zutrifft oder nicht, ist eine Frage, die wir nicht werden beanrworten können. Ob so etwas lukrativ oder wenigstens aussichtsreich sein könnte, hängt von den uns unbekannten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere Kaufpreis, jeweiliger Warenwert und Versandkosten für beide Richtungen. Die erbetenen Details zu Rechnung und Mahnung (?) sind insoweit hingegen nicht hilfreich.
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https://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-vorraetige-ware-werbung.html https://www.internetworld.de/sonstiges/internet-recht/bestellter-artikel-lieferbar-haendler-tun-1080681.html Da geht es aber mehr um Wettbewerbsrecht ("Laden amtlich zu machen") und weniger um Verbraucherschutz ("Wie bekomme ich meine Ware/Geld"). https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsrecht_(Deutschland) https://de.wikipedia.org/wiki/Lauterkeitsrecht und da geht es nicht ums Endkundengeschäft, sondern unter Kaufleuten. Aber dasselbe Thema "Im Verkaufsvertrag genannte Ware nicht vorrätig". https://www.heise.de/resale/artikel/Wer-nicht-liefern-kann-muss-zahlen-1822974.html -- > Die erbetenen Details zu Rechnung und Mahnung (?) sind > insoweit hingegen nicht hilfreich. Thema 'Mahnung' (und damit in Vertzug setzung) greift tatsächtlich weit vor, nämlich auf mehrere Möglichkeiten "aus der Vertrag rauszukommen" -Feststellung der rechtlichen Nichtexistenz -Annulierung -Rücktritt -Rückabwicklung Oder dessen vereinbarte "Erfüllung" zu erzwingen: 'Mahnung absetzen' steht halt oft vor dem Schritt (gerichtliche Verfügung beantragen/einholen) und für den Verkäufer bestimmt das auch die Zeitspanne, die er für die korrekt Lieferung haben könnte.
Joachim B. schrieb: > weil ich keinen Anwalt fand und ich nicht auf eigene Kosten vor Gericht > gehen wollte, Dann erzähl doch bitte, was bei Dir passiert ist. Oder lass die Andeutungen. Im fremden Thread (wo es um Vorkasse geht) zu suggerieren, dass es "Dir ähnlich ergangen sei, nur ganz anders, ich sag aber nicht wie", ... kann man machen.
A. S. schrieb: > Im fremden Thread (wo es um Vorkasse geht) zu suggerieren, Ehrlich, so genau weiss das nur der TO, konkret habe ich den Begriff "Vorkasse" erst vor wenigen Stunden in diesen thread eingeführt. Und wie Vorkasse/Zahlungsabwicklung läuft, ist von Versand zu Versand unterschiedlich. Bei Amazon weiss ich es grad nicht, wann/wer das Geld einzieht, eventuell eben erst nach Vorlage einer (mglw. fehlerhaften) Versandbestätigung?! https://www.giga.de/unternehmen/amazon/specials/wann-bucht-amazon-ab/ https://www.finanzfrage.net/g/frage/ebay-bezahlt-per-lastschrift---wann-wird-das-geld-abgebucht https://jura-online.de/blog/2018/01/03/bgh-wann-tritt-bei-der-verwendung-von-paypal-erfuellung-ein/ Und geht das Geld direkt oder sind noch Zahlungsdienstleister, Treuhänderkonten (Visa, Paypal) dazwischen? Dann müsste doch erst die Überweisung bei denen gestoppt werden? Und wer muß dann die Rückbuchung des Geldes durchführen? Die Möglichkeiten im onlinehandel sind vielfältig aber der TO fragt nach einem 'griffigen' 'Schlagwort' ...
Fpgakuechle K. schrieb: > Ehrlich, so genau weiss das nur der TO, konkret habe ich den Begriff > "Vorkasse" erst vor wenigen Stunden in diesen thread eingeführt. Ja, das hast Du. Anderen wurde dafür Spekulation vorgeworfen: Fpgakuechle K. schrieb: > Rainer Z. schrieb: > [...] > >> Der vom TO skizzierte Fall geht hingegen davon aus, dass der Kaufpreis >> bereits gezahlt wurde. Gefolgert aus "bietet 50% Erstattung des >> Kaufpreises." > > Seufz, > ein (wortklauberisch-)logischer Schluß macht aus einer Klatschgeschichte > für Tante Erna's Kafferunde kein widerspruchsfreies axiomatisches > System. Zumal man aus der Aussage bezüglich der Rückbuchung > ('Stornierung') paar Zeilen vorher, schliessen könnte, das da garnichts > zum Rückerstatten seitens des Verkäufers vorhanden ist. > Das sind halt alles keine 'folgerichtigen' Schlüsse sondern > Spekulationen (oder für zarte Gemüter 'Hypothesen' statt 'Spekulation' > genannt), die es auf ihren Tatsachengehalt zu prüfen gilt. Fortsetzung folgt
Fortsetzung: > Also sollte der TO in seiner Fallkomposition auch Details zur > Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung (Fälligkeit, Mahnung) > einfließen lassen. > Und natürlich ist es entscheidend, den vermeintlich abgeschlossenen > Kaufvertrag mit seinen essentiellen Bestandteilen (A überlasst B die > Ware z gegen Zahlung von x. Warenübergabe und Geldübergabe ist wie folgt > vereinbart: ...) zu bewerten. > Und wird die Ware nicht exakt beschrieben sondern auf eine > Katalognummer verwiesen, wird dieser Katalog Bestandteil des Vertrages. > Also ggf. Screenshoot vom online-Kauf anfertigen, screenshots werden in > deutschen Gerichten auch zur Fallprüfung herangezogen. Einseitige > Vertragsänderungen sind im Allgemeinen nicht zu lässig, also auch nicht > die Übersendung einer ähnlichen Ware oder Preisänderungen. Das wäre dann > ein neuer Vertrag, dem alle Beteiligten zustimmen müßen, damit er > rechtskräftig wird. > Und das Vorkasse, ein Risiko ist, sollte sich auch rumgesprochen haben. > Also achtet man auf einfach Möglichkeiten zur Rückabwicklung. > Und das alles nur um der Tante beim Kaffee ein Ohr mit ner > Klatschgeschichte abzukauen ... Aber es ist immer schön, Privilegien genießen zu können, die man anderen versagt. Bedauerlicherweise ist dieser Diskussionsstil nicht sonderlich überzeugend. Das heißt: eigentlich ist das,nicht bedauerlich, sondern zu begrüßen.
Percy N. schrieb: > Fpgakuechle K. schrieb: >> Ehrlich, so genau weiss das nur der TO, konkret habe ich den Begriff >> "Vorkasse" erst vor wenigen Stunden in diesen thread eingeführt. > > Ja, das hast Du. Anderen wurde dafür Spekulation vorgeworfen: Naja, Spekulation ist aber kein Vorwurf in Richtung moralisch zweifelhaften Verhaltens sondern lediglich ein anderer Begriff für Hypothese. (siehe Nachsatz). Es ist irrt eben der Mensch solang er strebt, nur die Juristen meinen sie stünden drüber. > Fortsetzung folgt Ja, wir wissen du schwingst gerne die moralische Keule. Manche schwingen statt der Keule den Tambourstab, was die Diskussion aber auch nicht versachlicht und ent- emotionalisiert. https://youtu.be/fiOQ2b46q7Y?t=7
Fpgakuechle K. schrieb: > Es ist irrt eben der Mensch solang er strebt, nur die Juristen meinen > sie stünden drüber. Der diesen schönen Satz schuf war selbst Jurist ...
Fpgakuechle K. schrieb: > Ja, wir wissen du schwingst gerne die moralische Keule. Eigentlich nicht. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es wenig überzeugend ist, zunächstxeinem anderen Spekulatiob vorzuwerfen, weil er aus der Falkschildderung Vorkasse abgekeitet hatte, um dann kurz darauf nicht nur selbst ganz sekbstverständlich über Vorkasse zu schwadronieren, sondern sich später auch noch mitxdieser Innovation zu brüsten. Moralisch bewerten darf das jeder, der Sinn darin sieht, selbst; dazu bedarf es aber keiner Keule.
Walter T. schrieb: > Wie heisst diese Masche? Internet Zwangsverkaufsmasche für Ladenhüter mit gewinnbringender Entsorgung.
Fpgakuechle K. schrieb: > Ehrlich, so genau weiss das nur der TO, konkret habe ich den Begriff > "Vorkasse" erst vor wenigen Stunden in diesen thread eingeführt. Mir ging es auch nicht um Vorkasse des TO. Es macht nur wenig Sinn für den Versender, wenn das Geld noch nicht unterwegs ist, bevor der Empfänger das Produkt prüft. Ich habe hier auch jene Konstellationen eingeschlossen, wo z.b. PayPal das Geld erst mit dem Versand freigibt. Mir ging es um Joachims Fall, den er als Beispiel an- aber nicht ausführt.
A. S. schrieb: > Mir ging es um Joachims Fall, den er als Beispiel an- aber nicht > ausführt. hatte ich hier schon öfter, will ja niemand langweilen. Es gibt halt und gab sowas mit Vorkasse und dann wird man nicht rausgelassen obwohl rechtmäßig gekündigt wurde mit Bestätigung! Per PN erkläre ich es dir gerne nochmal! Es ging mir nur darum das es Murphy gibt und Dinge die es eigentlich nicht geben sollte, nach dem Gesetz, nach dem Gedanken wie Gesetze gemacht wurden und das dabei trotzdem handwerkliche "Fehler"? gemacht wurden oder nur soviel Interpretationsspielraum bleibt das es Juristen ernährt!
Joachim B. schrieb: > Es ging mir nur darum das es Murphy gibt und Dinge die es eigentlich > nicht geben sollte, nach dem Gesetz, nach dem Gedanken wie Gesetze > gemacht wurden und das dabei trotzdem handwerkliche "Fehler"? gemacht > wurden oder nur soviel Interpretationsspielraum bleibt das es Juristen > ernährt! Bei einem Sachvortrag dieser Art und Güte kann es nicht verwundern, dass die Gegenseite obsiegt hat. Manchmal helfen auch §§ 139, 273 II Nr. 1 ZPO nicht weiter.
Back To Topic: Walter T. schrieb: > Ich suche den Terminus für die folgende Masche: > - Kunde bestellt Artikel > - Verkäufer gibt Versandinfo (Trackingnummer) aus, versendet aber > nicht. > - Kunde storniert Bestellung > - Verkäufer liefert komplett anderen, deutlich billigeren Artikel unter > der genannten Versandnummer > - Kunde beantragt Rücksendung > - Verkäufer nimmt keine Rücksendungen "wegen Corona" an, bietet 50% > Erstattung des Kaufpreises. Mir fehlen da Details. U.a. wodurch sich der Fall von folgendem unterscheiden: - Verkäufer liefert komplett anderen Artikel - Kunde beantragt Rücksendung - Verkäufer nimmt keine Rücksendungen "wegen Corona" an, bietet 50% Erstattung des Kaufpreises. Wahrscheinlich sind das vermeintlich selbstverständliche Details, die aber durchaus bei der richtigen Suche helfen. Andererseits finde ich das ganze zu speziell: Begründung "Corona" als Verweigerung der Rücksendung. ---- Und was auch noch fehlt: An welcher Stelle des Prozesses stehst Du gerade? Und warum nimmt man das Angebot "Verkäufer bietet 50% Erstattung des Kaufpreises" an, wenn man es nicht haben möchte, und der Artikel /für einen selbst/ nicht soviel Wert ist?
Achim H. schrieb: > Mir fehlen da Details. Dann lies den thread nochmal. Auf Achim H. schrieb: > U.a. wodurch sich der Fall von folgendem unterscheiden: kommt es nicht entscheidend an, und der Rest ist längst geklärt.
Joachim B. schrieb: > Es gibt halt und gab sowas mit Vorkasse und dann wird man nicht > rausgelassen obwohl rechtmäßig gekündigt wurde mit Bestätigung! Entweder man kämpft vor Gericht um seine Rechte oder man ist still. Aber nichts tun und sich dann über die Gerichte und Anwälte auszulassen ist quatsch. Meckern kann man wenn man den Fall verloren hat. Percy N. schrieb: > kommt es nicht entscheidend an, und der Rest ist längst geklärt. Doch kommt es. Wenn jemand meint das sei eine spezielle Masche die einen Namen verdient dann sollte er auch mal darlegen was den Fall so speziell macht. Und das ist nicht passiert. Es ist gar nichts spezielles passiert, es wurde nur 50% der Rückerstattung verweigert.
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Cyblord -. schrieb: > Und das ist nicht passiert. > Es ist gar nichts spezielles passiert, Und dafür hoffst Du also einen speziellen Namen zu finden, der sich deutlich von "Vorauszahlungsbetrug" unterscheidet?
Percy N. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Und das ist nicht passiert. >> Es ist gar nichts spezielles passiert, > > Und dafür hoffst Du also einen speziellen Namen zu finden, der sich > deutlich von "Vorauszahlungsbetrug" unterscheidet? Eigentlich sage ich die ganze Zeit dass es dafür KEINEN speziellen Namen gibt. Aber evt. kommt bei dir die ganze Zeit was anderes an. Du scheinst öfter in deiner eigenen Welt zu leben und zu lesen was dir gerade passt. > Vorauszahlungsbetrug ist lächerlich. Weil man heute online quasi alles im voraus zahlen muss und so jede Masche darunter fallen könnte.
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Cyblord -. schrieb: > Eigentlich sage ich die ganze Zeit dass es dafür KEINEN speziellen Namen > gibt. Aber evt. kommt bei dir was anderes an. Ja, so hatte ich Dich auch verstanden. Und dann kam Cyblord -. schrieb: > Doch kommt es. Ich halte das Ganze für unbedeutend. Aber wer es schafft, sich ein derartiges soziales Phänomen auszudenken und ihm auch noch einen zugkräftigen Namen zu geben, der sollte sein Glück bei einer Werbeagentur oder einem Trendbüro als Spindoctor versuchen.
Percy N. schrieb: > Ja, so hatte ich Dich auch verstanden. Und dann kam > > Cyblord -. schrieb: >> Doch kommt es. Was darauf bezogen war, dass es auf ein spezielles Element ankommt um dem Kind einen speziellen Namen geben zu können. > Ich halte das Ganze für unbedeutend. Aber wer es schafft, sich ein > derartiges soziales Phänomen auszudenken und ihm auch noch einen > zugkräftigen Namen zu geben, der sollte sein Glück bei einer > Werbeagentur oder einem Trendbüro als Spindoctor versuchen. Letztlich klingt es für eher so als wolle da ein Opfer das ganze verarbeiten und dazu braucht es eine Namen. Reine Therapie.
Cyblord -. schrieb: > Letztlich klingt es für eher so als wolle da ein Opfer das ganze > verarbeiten und dazu braucht es eine Namen. Reine Therapie. Letzlich scheint es mir als hätte sich der TE, nachdem seine Frage mehr oder weniger beantwortet wurde ("Nein, es gibt keinen Namen dafür") aus dem Thread zurückgezogen und das Feld denen überlassen die meinen, sich hier irgendwie gegenseitig therapieren zu müssen.
Cyblord -. schrieb: > Letztlich klingt es für eher so als wolle da ein Opfer das ganze > verarbeiten und dazu braucht es eine Namen. Reine Therapie. Eben nicht, denke ich. Wenn ich da nichts durcheinander bringe, ist der ganze Fall hypothetisch, also eher ein Sturm und Drang im Wasserglas. Le X. schrieb: > Letzlich scheint es mir als hätte sich der TE, nachdem seine Frage mehr > oder weniger beantwortet wurde ("Nein, es gibt keinen Namen dafür") aus > dem Thread zurückgezogen und das Feld denen überlassen die meinen, sich > hier irgendwie gegenseitig therapieren zu müssen. Um so schöner, dass Du jetzt auch mitspielen magst, so macht es viel mehr Spaß!
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Le X. schrieb: > Letzlich scheint es mir als hätte sich der TE, nachdem seine Frage mehr > oder weniger beantwortet wurde ("Nein, es gibt keinen Namen dafür") aus > dem Thread zurückgezogen und das Feld denen überlassen die meinen, sich > hier irgendwie gegenseitig therapieren zu müssen. Ich finde die Antwort immer noch unbefriedigend, aber so wirklich juckt mich das auch nicht mehr. Aber das bedeutet ja nicht, dass ich anderen den Spaß verderben muss, wenn sie noch gern weiterdiskutieren.
Walter T. schrieb: > Ich finde die Antwort immer noch unbefriedigend, ... Für manche gibt es keinen Namen aber eine treffende Kurzbeschreibung. Allerdings gibt es noch ein paar Fragen, die erst beim Durchgehen der Beschreibung kommen, weil das nicht ganz eindeutig hervorgeht. a) War die Trackingnummer wirklich jeweils die gleiche? b) Wieviele Tage wurde nicht versendet, bis der Kunde stornierte? c) Wieviel weniger Wert war der andere Artikel? Hälfte, Viertel, Zehntel, Hundertstel?
Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: >> kommt es nicht entscheidend an, und der Rest ist längst geklärt. > > Doch kommt es. Wenn jemand meint das sei eine spezielle Masche die einen > Namen verdient dann sollte er auch mal darlegen was den Fall so speziell > macht. Und das ist nicht passiert. > Es ist gar nichts spezielles passiert, es wurde nur 50% der > Rückerstattung verweigert. Naja, es könnte sein, dass im verwendeten Bezahlsystem (?-Pay) nur EIN Problem-Fall pro Artikel erlaubt ist, und man deswegen von der einfachen Abwicklung "Interner Mangelfall innerhalb des Bezahlsystems" in die aufwändigere "Anwaltliche oder gerichtliche Klärung" rutscht. Da kann natürlich die Besonderheit des verzögerten Versands darin liegen, diesen einen erlaubten Problemfall zu verschwenden.
Dieter D. schrieb: > Allerdings gibt es noch ein paar Fragen, die erst beim Durchgehen der > Beschreibung kommen, weil das nicht ganz eindeutig hervorgeht. Wie solllte das auch gehen bei einem hypithetischen Fall? > a) War die Trackingnummer wirklich jeweils die gleiche? > b) Wieviele Tage wurde nicht versendet, bis der Kunde stornierte? > c) Wieviel weniger Wert war der andere Artikel? > Hälfte, Viertel, Zehntel, Hundertstel? 90 %. Hatte er geschrieben. Der Rest ist egal, da überhaupt nicht klar ist, ob der Transport nicht bei Hermes +Co geklemmt hat. Das Ganze ist ein warmer Windbeutel, vermute ich.
Die Fragen kann ich klären - aber das macht die Sache vermutlich nicht klarer. Dieter D. schrieb: > a) War die Trackingnummer wirklich jeweils die gleiche? Die Frage verstehe ich nicht. Es gibt einen Artikel und eine Trackingnummer. Dieter D. schrieb: > b) Wieviele Tage wurde nicht versendet, bis der Kunde stornierte? 10 Tage von Bestellung bis vorgebliches Versanddatum (inkl. Trackingnummer), 15 Tage von "hier ist die Trackingnummer" bis Stornierung, 2 Stunden von Stornierung bis tatsächlichem Paketeingang beim Versender. 1 Tag tatsächliche Versanddauer. Ob der Teil "wir warten auf Stornierung und versenden erst dann" zur Masche gehört oder Zufall ist, war auch unter anderem Zweck der Recherche. Dieter D. schrieb: > c) Wieviel weniger Wert war der andere Artikel? > Hälfte, Viertel, Zehntel, Hundertstel? Weniger als ein Zehntel, so dass der Verkäufer auch dann noch Gewinn macht, wenn er 75% Rabatt gibt. Percy N. schrieb: > Das Ganze ist ein warmer Windbeutel, vermute ich. Ich liebe warme Windbeutel. Leider gibt es bei uns im Supermarkt nur kalte Windbeutel im Tiefkühlregal.
Das ist mir mal mit ali passiert. Anstatt 300m netzwerkkabel gabs kinderschuhe. Hab dispute eröffnet, mit photo dokumentiert. Verkäufer wollte rücksendung, hab ich abgelehnt. Ali hat dann die 37 sfr zurückerstattet da offensichtlich betrug. Ich habe bei 1% der ali verkäufer solche probleme. Hab aber noch jeden dispute gewonnen.
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