Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Willkür bei der Korrektur der Klausur - Klage möglich?


von Profus (Gast)


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Guten Morgen,

vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann meine Chancen im Falle 
einer Klage einschätzen.

Habe dieses Semester eine Klausur im drittversuch nicht bestanden und 
bin daraufhin zur Klausureinsicht.

Und hier hätte mich fast der Schlag getroffen. Die Klausur besteht grob 
gesagt aus 20 Standardaufgabenstellungen die immer leicht verändert dran 
kommen.
Zu jeder Aufgabenstellung gab uns dieser Prof eine PDF mit jeweils 4-5 
Musterlösungen.
Damit man eben eine Vorstellung hat wie er die Aufgaben gelöst haben 
will.

Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er 
sogar 1:1 aus dem Skript dran.
Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau, 
komplett richtig wie in seiner Lösung.

Er gibt mir 5 von 8 Punkten. Ohne Begründung.

Ein Punkt mehr und ich hätte den drittversuch bestanden.

Gibt in der Klausur noch mehr solche Fälle. Mit sich reden lässt der 
Prof nicht.

Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?

Der muss doch die Aufgaben so bewerten wie er sie uns beigebracht hat 
oder??

: Gesperrt durch Moderator
von As-I-Roved-Out (Gast)


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Frag einen Anwalt
Studentische Beratung
Studienvertretung
Studiengangleitung
Fakultätsdekanat

von Murmeltier (Gast)


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DU solltest den Prof vor UN-Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag 
zerren!
Mindestens aber bis Freitag warten.

von Babyboomer (Gast)


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Profus schrieb:
> Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?

Generation Multimedia - Lernen nie gelernt, Papa und sein Anwalt 
werden's schon richten. Ich hoffe nur, dass solche Ingenieure, ach nein, 
die heißen ja jetzt Master, nicht die Sicherheitstechnik für mein Auto 
entwickeln ...

von Schupo (Gast)


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Halt, Stehengeblieben, Trillerpfeife laut, haltet den Strolch!

von Prof. Dr. Har Ter Hund (Gast)


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Profus schrieb:
> Habe dieses Semester eine Klausur im drittversuch nicht bestanden und
> bin daraufhin zur Klausureinsicht.

Das sind mir die Richtigen. Den Drittversuch verkacken (Dabei sind die 
Prüfungen geschenkt, wie man oben lesen kann. Alle Aufgaben sinngemäß 
vorher bekannt. Null Transferleistung.) und dann nach dem Anwalt 
schreien. Halleluja. Willst Du später auch den Anwalt rufen, wenn der 
Chef was zu Dir sagt? Am besten mit Anwalt und Therapeut zusammen zur 
Arbeit erscheinen.

von bla (Gast)


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Babyboomer schrieb:
> Profus schrieb:
>> Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?
>
> Generation Multimedia - Lernen nie gelernt, Papa und sein Anwalt
> werden's schon richten. Ich hoffe nur, dass solche Ingenieure, ach nein,
> die heißen ja jetzt Master, nicht die Sicherheitstechnik für mein Auto
> entwickeln ...

Was tummeln sich denn hier für seltsame Typen? Alles als Steilvorlage 
nehmen um sein armseliges Leben etwas aufzuwerten... Aber früher war 
natürlich alles besser, da waren Ingenieure noch Ingenieure.

von Karl (Gast)


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Profus schrieb:
> Der muss doch die Aufgaben so bewerten wie er sie uns beigebracht hat
> oder??

Das blanke Wiederhohlen von Inhalten gibt maximal eine 2. Für eine 1 
braucht es wissen was über den Standardinhalt hinausgeht, d.h. du musst 
einen eigenen Lösungsansatz entwickeln, wozu du offensichtlich nicht in 
der Lage bist.

von Sustanon300 (Gast)


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[x] betreutes Denken

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Profus schrieb:
> Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er
> sogar 1:1 aus dem Skript dran.
> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,
> komplett richtig wie in seiner Lösung.


Und du bist sicher, dass die Lösung im Skript korrekt ist?

Es könnte sich dort ja ein Fehler eingeschlichen haben, den bisher
niemand bemerkt hat. Auch wenn du den Fehler nicht selber ausgedacht,
sondern aus dem Skript übernommen hast, ist und bleibt es ein Fehler und
führt daher in der Klausur zum Punktabzug.

Beitrag #6964207 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Tobias M. (tobiasmaler)


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Ich würde mich bei der Studienvertretung oder dem Dekan melden. Wenn das 
nichts bringt, kannst du dich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden und 
dich von ihm beraten lassen, was er für dich tun kann.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Profus schrieb:
> Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?
> Der muss doch die Aufgaben so bewerten wie er sie uns beigebracht hat
> oder??

Es existiert für jeden Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung. 
Schaue bitte in deine zugehörige Ordnung. Wir kennen sie nicht. Darin 
sind alle Modalitäten, auch die Verfahrensweisen bei 
Wiederholungsprüfungen, geregelt. Bei strittigen Bewertungen wird oft 
eine Zweitbewertung vorgenommen. Ist dieser Fall bei dir nicht geregelt, 
stelle einen Antrag an die Prüfungskommission zu einer Zweitbewertung.

Beitrag #6964223 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dussel (Gast)


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Tobias M. schrieb:
> Ich würde mich bei der Studienvertretung oder dem Dekan melden. Wenn das
> nichts bringt, kannst du dich auf jeden Fall an einen Anwalt wenden und
> dich von ihm beraten lassen, was er für dich tun kann.
Das ist eine gute Idee. Es sollte halt nochmal jemand anderes 
drüberschauen, was ja leider nicht so einfach ist.
Wenn alles so ist, wie beschrieben (der Sachverhalt ist heilig), sehe 
ich da schon Ansätze. Ich weiß nicht, warum für vollständige und 
richtige Lösung mit Lösungsweg nicht die volle Punktzahl gegeben werden 
sollte.

von Lachgummi (Gast)


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Profus schrieb:
> Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er
> sogar 1:1 aus dem Skript dran.
> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,
> komplett richtig wie in seiner Lösung.
> Er gibt mir 5 von 8 Punkten. Ohne Begründung.

Hast du der Klausur das obligatorische Tütchen Gummibärchen aufgeklebt?

von Senf D. (senfdazugeber)


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bla schrieb:
> Aber früher war natürlich alles besser, da waren Ingenieure noch
> Ingenieure.

Das ist tatsächlich etwas dran, wenn ich mir die jüngeren Kollegen so 
anschaue. Generation Schneeflocke kommt so langsam im Berufsleben an. 😆

von Matthias (Gast)


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"Frueher" war das auch nicht anders. An meiner FH haben die Profs 
gnadenlos ausgesiebt - 20% durften durch, und um das hinzubekommen wird 
am Schnitt gedreht.

Manche Profs haben fuer sowas schon einen Ruf. Da ist Willkuer im Spiel, 
da ist auch ein "den Studenten kann ich nicht leiden" im Spiel. Ich habe 
damals Klausureinsichten gemacht, da wurde einem Angst und Bange. ne 1,3 
mit < 50% punken, ne 5 mit 80% punkten. In Mathe3 musste der Prof mal 
zugeben das er ne Aufgabe gestellt hat die nicht loesbar war, aber naja. 
"Auch wenn das so nicht gedacht war - Sie haetten ja "nicht Loesbar" als 
Antwort schreiben koennen" - weg die 20 Punkte.

Mit nem Anwalt drohen wuerde ich jetzt auch nicht gleich machen, aber 
mal sowas wie ne Studentenvertretung ansprechen oder beim Dekan 
vorstellig werden kann nicht schaden. Wenn du deiner Sache sicher bist 
ist die Pruefungskomission auch eine Option. Kann sein das der Prof aufs 
Dach kriegt. Kann auch sein das du hinterher noch weniger Punkte hast.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Nochmals, um wilden Spekulationen vorzubeugen.
Jede Uni/Hochschule hat eindeutige schriftlich formulierte Regeln 
(Ordnungen).In diesen Ordnungen sind die Verfahrensweisen fixiert. 
Weiterhin gibt es für jedes Aufgabengebiet entsprechende Gremien. In 
diesem Fall ist die Studien- und Prüfungskommission zuständig. 
Eigentlich sollten jedem Studenten diese Mechanismen bekannt sein.

von Matthias (Gast)


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Karl schrieb:
> Das blanke Wiederhohlen von Inhalten gibt maximal eine 2. Für eine 1
> braucht es wissen was über den Standardinhalt hinausgeht, d.h. du musst
> einen eigenen Lösungsansatz entwickeln, wozu du offensichtlich nicht in
> der Lage bist.

Ich glaube, rund 70-80% der Pruefungen die ich damals machen musste 
waren auswendig lernen von Loesungen. Die meisten Profs hatten een Set 
von Aufgbaben aus denen Sie immer neue Klausur-Varianten 
zusammengestellt haben. Die Loesungen waren alle bekannt (von den Profs 
selber ausgegeben und teilweise im Unterricht bearbeitet/vorgestellt).

Und fuer 100% Punkte gabs schon ne 1 ;-)

von Dr. Hugo Egon Balder (Gast)


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Profus schrieb:
> Habe dieses Semester eine Klausur im drittversuch nicht bestanden

Hättest mal ne Ausbildung gemacht statt blind studiert.

von Schlaumaier (Gast)


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Matthias schrieb:
> Kann auch sein das du hinterher noch weniger Punkte hast.

Na und. Durchgefallen = Durchgefallen.

Ich persönlich würde aber mal freundlich den Professor darauf 
ansprechen. Vielleicht erkennt er das er sich geirrt hat.

Erst kommt die Diplomatie. Krieg ist ja die Fortsetzung der Diplomatie 
mit anderen Mitteln. Und selbst im Krieg schmeißt man nicht gleich mit 
Atombomben. !!  Also setze den Anwalt als letzte Lösung ein.

Klagen kann man IMMER in DE. Anwälte wollen auch Leben. Gewinnen ist die 
Kunst. !!

von MR9000 (Gast)


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Karl schrieb:
> Das blanke Wiederhohlen von Inhalten gibt maximal eine 2. Für eine 1
> braucht es wissen was über den Standardinhalt hinausgeht, d.h. du musst
> einen eigenen Lösungsansatz entwickeln, wozu du offensichtlich nicht in
> der Lage bist.

Richtig ist richtig, da interessiert es später im Berufsleben auch keine 
Sau wie "hübsch" die Lösung ist, solange sie funktioniert. Ganz im 
Gegenteil, für die Zeitersparnis ist es unabdingbar, für jedes Problem 
erstmal die Standardlösungen abzuklopfen ehe man das Gehirn anstrengt.

von Matthias (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Matthias schrieb:
>> Kann auch sein das du hinterher noch weniger Punkte hast.
>
> Na und. Durchgefallen = Durchgefallen.

Auch wieder wahr :-)

von Thilo R. (harfner)


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Sofern Deine Schilderung wirklich zutrifft, könntest Du Chancen haben.
Aber wie andere schon geschrieben haben:

1. Studentische Beratung (wie auch immer das inzwischen heißt)
dann
2. Fakultät, hier das Auftreten überlegen, gleich mit "sonst Klage ich" 
ist keine gute Idee. Öffentlich wird die Fakultät übrigens NIE Stellung 
gegen die Bewertung beziehen, aber möglicherweise wäre der Professor 
nach einigen internen Gesprächen bereit, die Bewertung zu überdenken.
Als ich studiert habe, gab es bei uns einen akademischen Rat der 
offiziell als Sekretär des Prüfungsausschusses fungierte. So jemanden 
(Ahnung und Einblick, offiziell aber nicht entscheidungsbefugt) würde 
ich in Deiner Lage ansprechen.
3. Möglicherweise Klage.

Was Du jetzt gleich machen solltest, ist die ca 150€ für eine 
Erstberatung bei einem geigneten Anwalt zu investieren. Geeignet ist ein 
Anwalt, der solche Themen an Deiner Hochschule schon behandelt hat. 
Bring alle Schriftstücke mit, die Du hast, und über die Prüfungseinsicht 
schreibst Du ein detailliertes Protokoll.

von Oberlehrer (Gast)


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Thilo R. schrieb:
> Was Du jetzt gleich machen solltest, ist die ca 150€ für eine
> Erstberatung bei einem geigneten Anwalt zu investieren. Geeignet ist ein
> Anwalt, der solche Themen an Deiner Hochschule schon behandelt hat.
> Bring alle Schriftstücke mit, die Du hast, und über die Prüfungseinsicht
> schreibst Du ein detailliertes Protokoll.

Statt seine Zeit zu verschwenden, sollte man gerade in der Prüfungsphase 
ordentlich lernen. Fertig.

von Dieter (Gast)


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Der TO faellt nicht unter die Genderfoerderung. Pech gehabt. Leistung 
ist nicht das Kriterium, wie beim Informatiker zu lesen waere.
Werde guter Handwerker und lache die Studenten mit den vier linken 
Haenden aus.

von Heiner (Gast)


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eindeutig Troll-Alarm!

gibt dir nächtest Mal mehr Mühe!

lg. Heiner

von Matthias (Gast)


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Dr. Hugo Egon Balder schrieb:
> Profus schrieb:
>> Habe dieses Semester eine Klausur im drittversuch nicht bestanden
>
> Hättest mal ne Ausbildung gemacht statt blind studiert.

Oberlehrer schrieb:
> Statt seine Zeit zu verschwenden, sollte man gerade in der Prüfungsphase
> ordentlich lernen. Fertig.

Heiner schrieb:
> gibt dir nächtest Mal mehr Mühe!

Warum ist es in diesem Forum eigentlich nicht mehr moeglich um eine 
Frage zu stellen ohne sofort 20 bescheuerte Antworten zu kriegen von den 
AchSoTollen SuperIngenieuren?

Die Frage war doch deutlich. Warum muss immer sofort von anderen ein 
Urteil gefaellt werden ueber eine Situation die unbekannt ist? Fuehlt 
ihr euch dann besser?

von Maschinenbauer (Gast)


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Wirds halt nix mehr mit Genderwissenschaften oder Soziale Arbeit.
Komm zu uns. Wir brauchen jeden Mann/Mannin

von kenny (Gast)


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Matthias schrieb:
> arum ist es in diesem Forum eigentlich nicht mehr moeglich um eine
> Frage zu stellen ohne sofort 20 bescheuerte Antworten zu kriegen von den
> AchSoTollen SuperIngenieuren?
>
> Die Frage war doch deutlich. Warum muss immer sofort von anderen ein
> Urteil gefaellt werden ueber eine Situation die unbekannt ist? Fuehlt
> ihr euch dann besser?

Dies ist eher ein Allgemeines Phänomen, welcher auch bei Social Media zu 
erkennen ist.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Yalu X. schrieb:
> Und du bist sicher, dass die Lösung im Skript korrekt ist?

Und Du glaubst dieses Gewäsch?

Willi Kür schrieb im Beitrag #6964223:
>> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,
>> komplett richtig wie in seiner Lösung.

Klar kann er Klage einreichen - wenn der Anwalt schlau genug ist (und 
das sind die immer - ist ja ihr Beruf) wird er einen ordentlichen 
Streitwert festsetzen (ist gut für die Gage). Wenn er dann die 
Unterschrift auf dem Mandat hat ist sein Geld sicher. Dem ist es sowieso 
egal, ob er gewinnt oder nicht - Ausnahme "öffentlichkeitswirksame 
Prozesse".
Wenn der Richter kein Urteil fällen muss (das muss der dann ja auch 
begründen) - heißt es wird ein Vergleich geschlossen - dann zahlen die 
Streithähne nochmal 50% mehr an Anwaltskosten (als Belohnung vom 
Richter/Staat an die Anwälte, dass ihm ein Urteil / Begründung erspart 
wurde) und bleiben auf ihren Kosten sitzen.

Uiuiui - nicht Gender-korrekt :)

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6964351 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Hugo H. schrieb:
> Wenn der Richter kein Urteil fällen muss (das muss der dann ja auch
> begründen) - heißt es wird ein Vergleich geschlossen - dann zahlen die
> Streithähne nochmal 50% mehr an Anwaltskosten (als Belohnung vom
> Richter/Staat an die Anwälte, dass ihm ein Urteil / Begründung erspart
> wurde) und bleiben auf ihren Kosten sitzen.

Dafür entfallen dann 2/3 der Gerichtskosten, was Du leider nur 
unzureichend betont hast.

von Master of Desaster (FH) (Gast)


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Profus schrieb:
> Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er
> sogar 1:1 aus dem Skript dran.
> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,
> komplett richtig wie in seiner Lösung.

Nicht zugehört in der VL, Lösung nicht vollständig, nicht alle 
Rechenschritte mit dabei.
Drei Versuche, drei mal gescheitert - hart, aber fair.
Wer stumpfsinnig auswendig lernt, hat nichts anderes verdient.

Beitrag #6964371 wurde vom Autor gelöscht.
von Hugo H. (hugo_hu)


Angehängte Dateien:

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Percy N. schrieb:
> Dafür entfallen dann 2/3 der Gerichtskosten, was Du leider nur
> unzureichend betont hast.

Ja, fällt Dir etwas auf? Mal abgesehen von den Gesamtkosten des 
Verfahrens in Relation zum Streitwert.

von Knallt ihn ab, den Troll (Gast)


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Mal davon abgesehen daß es durchaus an (fachlich!) unfähigen Professoren 
nicht mangelt, die ihren Posten lediglich nutzen um ihren miesen 
Character zur Schau zu stellen:


Profus schrieb:
> Diese Schema hab ich allesamt so abgearbeitet, eine Aufgabe nahm er
> sogar 1:1 aus dem Skript dran.
> Diese hab ich exakt so, auf das Komma genau, auf den Millimeter genau,
> komplett richtig wie in seiner Lösung.
>
> Er gibt mir 5 von 8 Punkten. Ohne Begründung.

Hast du wenigstens mal geprüft, ob seine Musterlösung korrekt gerechnet 
ist?
Wenn ICH schon so langweilige Prüfungsaufgaben mit Musterlösung 
abtschreibfertig austeilen würde, würde ich da ganz sicher auch den ein 
oder anderen Fehler drin verstecken - und mir die Begründung durchaus 
auch für einen Zeitpunkt aufheben, den ich für geeignet halte.

Der Prof mag menschlich ein Arsch sein, aber er hält die Idioten 
zuverlässung aus der Technik raus. Das kann man nicht hochgenug 
schätzen.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Hugo H. schrieb:
> Ja, fällt Dir etwas auf? Mal abgesehen von den Gesamtkosten des
> Verfahrens in Relation zum Streitwert.

Was werden beide Anwälte wohl anstreben?

von Percy N. (vox_bovi)


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Hugo H. schrieb:
> Ja, fällt Dir etwas auf?

Ja, sicher. Die von Dir behaupteten 50 % sind denn doch etwas 
übertrieben.

Darauf hatte ich ursprünglich nicht auch noch herumreiten wollen.

von Schlaumaier (Gast)


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Hugo H. schrieb:
> Ja, fällt Dir etwas auf? Mal abgesehen von den Gesamtkosten des
> Verfahrens in Relation zum Streitwert.

Es kommt drauf an wie es ausgeht.

Einigung  = Jeder die Hälfte
Urteil = Der Verlierer zahlt die ganze Show.

Ohne Rechtschutzversicherung würde ich mir das 3 x überlegen.

So nebenbei. Wenn man eine Versicherung hat, bekommt mein eine ziemlich 
ehrliche Meinung zum Ausgang. ;) Die lehne nämlich solche relativ 
Aussichtslos Fälle ab.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Einigung  = Jeder die Hälfte
> Urteil = Der Verlierer zahlt die ganze Show.

Deine Vorstellung von der Kostenverteilung scheint recht übersichtlich 
zu sein.

von Schlaumaier (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Deine Vorstellung von der Kostenverteilung scheint recht übersichtlich
> zu sein.

Sind sie auch.

Es sei denn ein Richter sagt was anderes.

Weshalb am Ende des Spruchs immer gesagt wird : Die Kosten des Verfahren 
zahlt ******* .

Problematisch sind nur die Kosten für Gutachter. Die werden extra 
ausdiskutiert.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Percy N. schrieb:
> Die von Dir behaupteten 50 % sind denn doch etwas
> übertrieben.

Rechnen hilft:

Verfahrensgebühr 399,10 + 798,20 (beide Anwälte) = 1.917,90
Terminsgebühr    736,80 + 736,80 (beide Anwälte) = 1.473,60

Summe 3.391,50.

50% wären 1.695,15

Einigungsgebühr 2 * 614 = 1.228 €.

O.K. nicht ganz 50 % - aber das kommt auch auf den Streitwert an - 
soweit ich weiß. Eine Einigung ist auf jeden Fall nur für die Anwälte 
lukrativ - wenn man mit hoher Wahrscheinlichkeit im Recht ist (und der 
Richter einem wohlgesonnen ist) sollte man ein Urteil erzwingen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Schlaumaier schrieb:
> Weshalb am Ende des Spruchs immer gesagt wird : Die Kosten des Verfahren
> zahlt ******* .

Seit wann reden wir hier über Strafrecht?

von Schlaumaier (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Seit wann reden wir hier über Strafrecht?

gar nicht.

Weil es auch in Zivil-Verfahren (selbst vor den Arbeitsgericht) den 
Spruch gibt. Habe ich selbst schon gehört.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hugo H. schrieb:
> Rechnen hilft:

Lesen auch. Die Geschäftsgebühr des eigenen Anwaltes hast Du völlig 
unter een Tisch fallen lassen.

Möchtest  Du hier rechnen oder Hütchen verschieben?

Beitrag #6964424 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hugo H. (hugo_hu)


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Percy N. schrieb:
> Die Geschäftsgebühr des eigenen Anwaltes hast Du völlig
> unter een Tisch fallen lassen.

Die gilt bei einer außergerichtlichen Regelung.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Dafür entfallen dann 2/3 der Gerichtskosten, was Du leider nur
> unzureichend betont hast.

Stimmt absolut, trotzdem rechnet es sich für anwaltlich vertretene 
Parteien nicht, denn jede Seite spart 1,0 Gerichtsgebühren, zahlt aber 
dafür 1,0 Einigungsgebühr an den Anwalt oder die Anwältin. Und die 
Anwaltsgebühren sind bekanntlich deutlich höher als die 
Gerichtsgebühren.

Übrigens ein Umstand, den erstaunlich viele Richter und Richterinnen 
nicht verstehen (wollen). Ist ja klar ("Sch...., jetzt muss ich doch ein 
Urteil schreiben...").

Ich stelle aber nicht in Abrede, dass ein Vergleich gleichwohl 
zweckmäßig sein kann und sehr oft auch ist, besonders wenn eine 
Fortsetzung des Streits in der nächsten Instanz droht.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Hugo H. schrieb:
>> Die Geschäftsgebühr des eigenen Anwaltes hast Du völlig
>> unter een Tisch fallen lassen

Du hast Recht (auch ohne Anwalt :-) )

von Schlaumaier (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Übrigens ein Umstand, den erstaunlich viele Richter und Richterinnen
> nicht verstehen (wollen). Ist ja klar ("Sch...., jetzt muss ich doch ein
> Urteil schreiben...").

Deshalb sind auch bei vielen Klagen diese Art sogenannte Schlichter im 
Einsatz. Das macht die Sache wenn man Glück hat preiswerter. Und die 
Sprüche sind (wenn beide Parteien sie anerkennen) rechtlich bindend.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Rainer Z. schrieb:
> Ich stelle aber nicht in Abrede, dass ein Vergleich gleichwohl
> zweckmäßig sein kann und sehr oft auch ist

Dafür gibt es Mediatoren, die man (nicht immer) anrufen kann.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Ich stelle aber nicht in Abrede, dass ein Vergleich gleichwohl
> zweckmäßig sein kann und sehr oft auch ist,
Dieser Umstand mag den Gesetzgeber bewogen haben, den Richter zu 
verpflichten, in heder Kage des Rechtsstreites auf eine gütliche 
Einigung hinzuwirken. Hich kebe die Idee des Rechtsfriedens!
> besonders wenn eine
> Fortsetzung des Streits in der nächsten Instanz droht.
Da geht es dann wieder auch um die Arbeitsersparnis des Richters, aber 
auch um Ökonomie für die Parteien:  Wenn die Berufungsklage obsiegt, 
wird es für den nun Unterlegenen richtig teuer. Da ist der magere 
Vergleich doch locker dem vollständigen Untergang vorzuziehen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Und die Anwaltsgebühren sind bekanntlich deutlich höher als die
> Gerichtsgebühren.
Durchaus zu Recht: wenn ein RA Mist baut, haftetxer fpr den Schaden. 
Baut der Ri Mist, dann wird der Fehler kostenträchtig im Rechtsmittel 
geklärt.
> Übrigens ein Umstand, den erstaunlich viele Richter und Richterinnen
> nicht verstehen (wollen).
Das verstehen die meisten Richter sehr wohl. Du scheinst einen 
eigenartigen Bekanntenkreis zu haben.

von Matthias (Gast)


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Koennt ihr eure juristische Detaildiskussion privat weiterfuehren? Das 
ist hier voellig fehl am Platze

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Wenn die Berufungsklage obsiegt,
> wird es für den nun Unterlegenen richtig teuer. Da ist der magere
> Vergleich doch locker dem vollständigen Untergang vorzuziehen.

So ist es. Und Rechtsfrieden ist auch etwas wert. Nicht nur Zeit und 
Geld. Obwohl viele mit einem Vergleich für alle Ewigkeit hadern ("... 
hätte ich es nicht drauf ankommen lassen sollen?).

Nur der richterliche Lockvogel mit den 2/3 gesparten Gerichtskosten 
zieht eben nicht.

von dfgh (Gast)


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Dass in der Klausur bei einem Punktabzug nicht unbedingt ein Grund 
steht, kann schon mal vorkommen, wenn der Grund "offensichtlich" ist 
(z.B. zweiten Aufgabenteil übersehen = nur Punkte für ersten Teil). 
Besser ist es natürlich das dann auch daneben zu schreiben, aber wir 
sind ja alle nur Menschen...

Hast du denn in der Klausureinsicht gefragt, warum da drei Punkte 
fehlen?

von Heiner (Gast)


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lol, wie viele dem Troll auf den Leim gehen.

lg. Heiner

von Percy N. (vox_bovi)


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Ist es in diesem Studiengang überhaupt üblich, für eine formal korrekte, 
aber unelegante Lösung ohne besondere Brillanz die Bestnote zu vergeben?

von MR9000 (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Ist es in diesem Studiengang überhaupt üblich, für eine formal korrekte,
> aber unelegante Lösung ohne besondere Brillanz die Bestnote zu vergeben?

Wieso sollte man für eine korrekte Lösung nicht die maximale Punktezahl 
bekommen?

von Studierter (Gast)


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Prof in der mündlichen Prüfung zum Studenten:

"Erklären sie mir Kennlinien eines Transistors"

Student: "Kann ich nicht"

Prof: "Ok, durchgefallen"

Stundent: "Aber ich habe doch das Recht auf 3 Fragen!"

Prof: "Na dann erklären Sie mir stattdessen die Kennlinien eines FET"

Student: "......"

Prof: "Auch nicht, na dann wenigstens den Untscheid in den Kennlienien 
von Transistor und FET?"

Student: "Ok, durchgefallen"

von Percy N. (vox_bovi)


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MR9000 schrieb:
> Wieso sollte man für eine korrekte Lösung nicht die maximale Punktezahl
> bekommen?

Das ist eine Feage der Notendefinition. Eine Lösung ohne wesentliche 
Fehler wird gern mit "befriedigend" bewertet, kleinere unwesentliche 
Ungenauigkeiten können dann zum "ausreichend" führen. "Gut" und "Sehr 
gut" sind dann besonders elegante Llsungen und Leistungen, die selbst 
aus dieser Spitzengruppe noch herausragen.

Oder möchtest Du einen Mediziner mit "sehr gut" bewerten, nur weil sein 
Patient die Entfernung der Mandeln irgendwie doch überlebt hat?

von MR9000 (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Das ist eine Feage der Notendefinition. Eine Lösung ohne wesentliche
> Fehler wird gern mit "befriedigend" bewertet, kleinere unwesentliche
> Ungenauigkeiten können dann zum "ausreichend" führen. "Gut" und "Sehr
> gut" sind dann besonders elegante Llsungen und Leistungen, die selbst
> aus dieser Spitzengruppe noch herausragen.

Wenn es sich mutmaßlich um eine Rechenaufgabe handelt, gibt es keine 
Notendefinition. Wenn ganz unten die selbe Lösung rauskommt, gibt es 
keinen Grund, dafür keine volle Punktzahl zu geben, egal wie der 
Prüfling auf dieses Ergebnis kam (außer "es ist vom Himmel gefallen", da 
nicht nachvollziehbarer Lösungsweg). Oder darf man sich dann auch 
Sonderbenotung abholen, wenn man alles im Kopf gerechnet hat? ;-)

Percy N. schrieb:
> Oder möchtest Du einen Mediziner mit "sehr gut" bewerten, nur weil sein
> Patient die Entfernung der Mandeln irgendwie doch überlebt hat?

Wenn der Mediziner das genauso gemacht hat wie der Professor, muss es 
dann wohl an der vom Professor verwendeten Methode gelegen haben ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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MR9000 schrieb:
> Wenn es sich mutmaßlich um eine Rechenaufgabe handelt, gibt es keine
> Notendefinition. Wenn ganz unten die selbe Lösung rauskommt, gibt es
> keinen Grund, dafür keine volle Punktzahl zu geben, egal wie der
> Prüfling auf dieses Ergebnis kam

Wenn es sich so verhielte, bedürfte es keiner Notendifferenzierung; es 
wäre daher entweder 1 Punkt zu vergeben für die korrekte Lösung oder 0 
für das Fehlen derselben. Insbesondere ist nicht erkennbar, was an einer 
schlichten Rechenaufgabe "sehr gut" gelöst worden sein soll.

Aber genau darauf bezog sich meine Frage, die durch Deine Spekulationen 
nicht beantwortet wird.

von Wendels B. (wendelsberg)


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MR9000 schrieb:
> Wenn ganz unten die selbe Lösung rauskommt, gibt es keinen Grund, dafür
> keine volle Punktzahl zu geben, egal wie der Prüfling auf dieses
> Ergebnis kam

Nein, wenn im Lösungsweg erkennbar ist, dass der Prüfling nur das 
Auswendiggelernte hingeschrieben hat, ohne die darin verborgenen Fehler 
zu erkennen, dann logischerweise nicht.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Falls auch nur ein Funke Realität an dem ist, was der TO schreibt, dann 
sollte er es einfach einsehen: die Welt braucht nicht noch einen 
weiteren schlechten Ingenieur.

Ich ziehe meinen Hut vor denen, die das selber erkennen und eben nicht 
erst "rausgeprüft" werden müssen, damit wieder mal Andere an ihrem 
Dilemma schuld sind.

von Martin (Gast)


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Der TO könnte ein Troll sein.

Wenn nicht: 50 bis 100 Euro für die Erstberatung durch einen Anwalt 
anlegen. Vorher(!) den AStA ansprechen.

von Name: (Gast)


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Ganz banal gesagt:
Da mit dem Anwalt ranzugehen wird da nicht helfen. Wenn man gewinnt, hat 
man alle Profs der betreffenden Hochschule gegen sich. Die finden sicher 
einen legalen Weg Leute auszusortieren.
Wenn man verliert, hat man Geld verloren.

So wie ich das sehe, kann man auf juristischem Weg kein befriedigendes 
Ergebnis erzielen. In dem Fall kann man es auch gleich sein lassen.

PS:
Wenn man einen Drittversuch hat, dann reicht eine "4-Gewinnt" 
Einstellung nicht aus.
Ich hatte einen in technischer Mechanik (Studiengang: Elektrotechnik). 
Ich habe mich so davor gefürchtet, dass letztendlich die Note 1,3 
herausgekomment ist, auch wenn mich das viele graue Haare und lange 
Abende gekostet hat.
Man muss halt auch mal mit dem gebotenen Ernst an die Sache gehen, wenn 
der ganze Studiengang auf dem Spiel steht. Auch wenn es ein unbeliebtes 
Nebenfach ist.

von Bernd N. (_bn_)


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https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichbehandlung_im_Unrecht

Les dir das mal durch, ich hatte mal in einem anderen Fall geklagt. Das 
Verfahren dauerte über 1 Jahr und wurde mit der Bergründung von oben 
zurückgewiesen. Viel Spass dann in der 2ten Runde. Willst du dir das 
antun ?

von Thomas K. (thomas2021)


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Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, kannst davon ausgehen, dass Dein 
Studium oder was auch immer, in kürze beendet wird ! Du fliegst dann im 
nächsten Fach durch. Glaubst wohl nicht dass ein Prof von dir anpissen 
lässt.
Du bist der Student Nummer 0815.

Tja wie schon geschrieben, die Fachleute von heute.

von Joachim B. (jar)


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Profus schrieb:
> Gibt in der Klausur noch mehr solche Fälle. Mit sich reden lässt der
> Prof nicht.

solche Professoren gab es immer! Augen zu und durch

> Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?

schlecht, erst mal dauert das Verfahren länger, zweitens ist es kein 
Beweis das man dann durchkommt, Professoren lassen sich ungern 
veräppeln, du hattest schon 3 Chancen, ein Freund hatte es auch 
eingeklagt und wurde beim 3ten Mal richtig in die Mangel genommen.

> Der muss doch die Aufgaben so bewerten wie er sie uns beigebracht hat
> oder??

Professoren sind in der Notenfindung (relativ) frei!
Ausserdem MUSS er nur wie jeder andere Mensch auch, sonst ist er 
verbeamtet und muss erst mal gar nichts, nicht mal Vernunft annehmen, 
denn Beamte dürfen nichts annehmen!

: Bearbeitet durch User
von gamp (Gast)


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Wie ist die Aufgabe?
Jetzt bin ich neugierig.

Ein Prof. bei uns hatte auch einige Fehler in den Musterlösungen seiner 
Alt-Klausuren, das ist sicher nicht unnormal. Saug dich doch nicht so an 
einer Aufgabe fest, schließlich hast du 2 Klausuren in den Sand gesetzt 
und die letzte war ja dann auch nicht so der Hammer.

Studenten werden immer wieder abgesägt, berechtigt oder auch nicht. In 
deinem Fall würde ich tätsächlich sagen, dass du dich am besten nach 
einer ordentlichen Ausbildungsstelle umsiehst.
Ich kannte mal einen, der hatte das gleich Problem. Der hat dann 
irgendwie nach 3 Jahren Papierkrieg weitergemacht. In der Zeit bist du 
mit der Ausbildung längst durch. Dannach kannst du immernoch studieren.

von Hugo H. (hugo_hu)


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Wer die dritte Klausur (in einem Wahlpflichtfach) versiebt hat sicher 
Chancen in einem alternativen Arbeitsmarkt.

von Thorsten R. (halogenfan)


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Also, die meisten Sprüche hier finde ich ehrlich gesagt, daneben!
Soviel Überheblichkeit kann eigentlich nur von Leuten kommen, deren 
Werdegang immer linear nach oben gezeigt hat. Der Normalfall im Leben 
ist aber eher, dass es mal rauf und auch mal runter geht.

Zu der eigentlichen Sache. Das der Prof. in so einem Fall überhaupt 
nicht mit sich reden läßt, finde ich sehr ungewöhnlich. Wenn, wie 
beschrieben, der Standard Lösungsweg eingehalten wurde und das Ergebnis 
richtig ist, dann ist was anderes Faul. Wie oben erwähnt, vielleicht 
stimmt die Standard Lösung vom Herrn Prof. nicht. Hier sehe ich auf 
jeden Fall Potential für eine Klage, wenn man das wirklich nachweisen 
kann! Ich würde den Prof. nochmal damit konfrontieren und auf einer 
Erklärung bestehen.
Die Aussage weiter oben, dass man mit einer Klage quasi die ganze 
Professorenschaft gegen sich aufbringt halte ich für ein Ammenmärchen. 
Ich habe schon von Klagen diesbezüglich gehört und das sie durchaus 
erfolgreich waren. Allerdings darf man die Kosten dafür nicht 
unterschätzen. Im besten Fall hat man eine Rechtsschutzversicherung.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Thorsten R. schrieb:
> Also, die meisten Sprüche hier finde ich ehrlich gesagt, daneben!

Das könnte aber auch daran liegen, dass den Threadersteller kaum jemand 
ernst nimmt, da er sehr Troll-verdächtig ist.

von Joachim B. (jar)


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Thorsten R. schrieb:
> Also, die meisten Sprüche hier finde ich ehrlich gesagt, daneben

wir haben ja Meinungsfreiheit!

> Soviel Überheblichkeit kann eigentlich nur von Leuten kommen, deren
> Werdegang immer linear nach oben gezeigt hat. Der Normalfall im Leben
> ist aber eher, dass es mal rauf und auch mal runter geht.

Quark, jeder hängt mal durch und kommt auch nur über Umwege zum Ziel, so 
auch ich, was ist daran überheblich, Hauptsache man kommt zum Ziel.
Wer 3x durchfällt hat es schon vorher versemmelt!

> Die Aussage weiter oben, dass man mit einer Klage quasi die ganze
> Professorenschaft gegen sich aufbringt halte ich für ein Ammenmärchen.

kannst du halten wie du willst ist einem Schulfreund seit/aus der 7ten 
Klasse im gleichen E-Studium passiert, aber er hatte nie richtig gelernt 
Bulimielernen hat er glaube ich sogar erfunden (fire and forget), seine 
Begründung, wer alle "Scheine" gemacht hat muss am Ende vom Studium 
nichts mehr wissen!

War immer ein Streitpunkt zwischen uns.

von STK500-Besitzer (Gast)


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Thorsten R. schrieb:
> Im besten Fall hat man eine Rechtsschutzversicherung.

oder den falschen Studiengang.
Einer unserer Profs kam mal nach der Klausureinsichtnahme in die Übung 
und meinte, er käme sich vor, als wäre er gerade auf einem Basar 
gewesen: Alle wollten noch feilschen.
Ein anderer Prof hat in einer Klausur eine "Aufgabe" gestellt, in der 
diverse Angaben gemacht wurden, aber keine Frage gestellt wurde.
Da sitzt man dann in einer Prüfung und bekommt mal so richtig Panik (und 
lässt die "Aufgabe" "Aufgabe" sein...).

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Profus schrieb:
>Wie stehen hier die Chancen wenn ich mir einen Anwalt nehme?

Naja, auf was soll der Anwalt denn für Dich klagen?

Schau in die Prüfungsordnung, welche Möglichkeiten des 
Leistungsnachweises an der Fakultät vorgesehen sind. Möglicherweise 
steht da was von Möglichkeit der mündlichen Prüfung., die könntest du 
nutzen, wenn dir offensichtlich schriftliche Prüfungen nicht liegen. 
Wenn es allerdings an generalisierten Mangel an geistigen Inventar 
liegt, wird dir das auch nichts nützen.

Aber auch mit der richtigen Grütze unter der Kalotte ist der reguläre 
Abschluß nicht garantiert, viele sind sehr gute Ingenieure geworden, 
obwohl sie beim Studium den Abschluß verpassten:
Manfred v. Ardenne, Steve Wozniak, Heinz Nixdorf, Steve Jobs, ..., 
Konrad Zuse hat gleich was anderes als Elektro studiert, ...

von Thorsten R. (halogenfan)


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Ich erinnere mich noch gut an mein Studium, auch wenn das schon ein paar 
Jahr(zehnte) her ist. Es gab Profs. denen wurde nachgesagt, sie wären 
etwas menschlicher, als Andere. Von einem gab es mal eine Aussage, wie 
er falsche Lösungswege bewertet. Er sagte so ungefähr, er versuche aus 
dem, was der Student aufs Papier gebracht hat, einen sinnvollen Ansatz 
zu erkennen und damit zu rechnen. Er bricht dann ab, wenn er das Gefühl 
bekommt, er rechnet für den Studenten die Aufgabe durch. Das was er dann 
erkennen konnte, hat er bewertet. Bei dem Mann hat es tatsächlich etwas 
gebracht, wenn man mit ihm über die falsche Lösung diskutiert hat. Da 
war dann auch noch mal ein Punkt drin ;-)

von Dumme Trulla Ulla (Gast)


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Matthias schrieb:
>
> Ich glaube, rund 70-80% der Pruefungen die ich damals machen musste
> waren auswendig lernen von Loesungen. Die meisten Profs hatten een Set
> von Aufgbaben aus denen Sie immer neue Klausur-Varianten
> zusammengestellt haben. Die Loesungen waren alle bekannt (von den Profs
> selber ausgegeben und teilweise im Unterricht bearbeitet/vorgestellt).
> Und fuer 100% Punkte gabs schon ne 1 ;-)

So war das bei uns an der Uni auch. Oberstufe war vom Schwierigkeitsgrad 
her viel abstrakter. Die Stoffmenge an der Uni war aber höher.

von Matthias (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Falls auch nur ein Funke Realität an dem ist, was der TO schreibt, dann
> sollte er es einfach einsehen: die Welt braucht nicht noch einen
> weiteren schlechten Ingenieur.

Heute morgen mit "Arrogant-O"s gefruehstueckt? Alter Schwede, ein 
bisschen weniger von solchen wie dir wuerde der Welt auch nicht schlecht 
tun. Keine Ahnung vom indivuellen Fall, aber grosses Urteil faellen. Und 
will dann Moderator sein...

von Zeno (Gast)


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Matthias schrieb:
> Heute morgen mit "Arrogant-O"s gefruehstueckt? Alter Schwede, ein
> bisschen weniger von solchen wie dir wuerde der Welt auch nicht schlecht
> tun. Keine Ahnung vom indivuellen Fall, aber grosses Urteil faellen. Und
> will dann Moderator sein...
Wieso? Lothar hat recht! Nichts auf der der Pfanne haben aber mit Anwalt 
drohen - der Papa und dessen dicke Marie werdens schon richten. Der Bub 
hätte sich vielleicht lieber mal auf den Hosenboden setzen sollen und 
richtig - nicht auswendig - lernen sollen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias schrieb:
> Keine Ahnung vom indivuellen Fall, aber grosses Urteil faellen.
Nein, ich habe kein Urteil gefällt, sondern nur Fakten sortiert und den 
jammernden TO (der schon 2 Chancen und damit auch meine Steuergelder 
versemmelt hat) etwas aus dem "Ich bin das Opfer" Licht herausgerückt.

> Alter Schwede, ein bisschen weniger von solchen wie dir wuerde
> der Welt auch nicht schlecht tun.
Ganz schön arrogant von einem, der mich gar nicht kennt. Ich habe so 
vielen durch alle möglichen Prüfungen geholfen, da habe ich gar kein 
schlechtes Gewissen, wenn ich einem mal sage, dass er ein hoffnungsloser 
Fall ist.

Und einem, den ich nicht kenne und der mich nicht kennt, traue ich kein 
brauchbares Urteil über mich zu.

> Und will dann Moderator sein...
Wo behaupte ich, das ich hier moderat sein will? Soll doch der TO seinen 
Thread selber moderieren. Bestenfalls lösche ich das Ganze hier, weil 
den TO die Sache am allerwenigsten juckt.

: Bearbeitet durch Moderator
von Thorsten R. (halogenfan)


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>>schlechtes Gewissen, wenn ich einem mal sage, dass er ein hoffnungsloser
>>Fall ist.

Jetzt wüsste ich aber gerne, wie man das aus den ca. 13 Sätzen des TO 
erkennen kann? Zumal er überhaupt nicht geschrieben hat, um welches Fach 
es geht. Vielleicht wars ja die Wirtschaftslehre.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Thorsten R. schrieb:
> Vielleicht wars ja die Wirtschaftslehre.

Dann hätte er zumindest meine Sympathie.

von Knallt ihn ab, den Troll (Gast)


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Thorsten R. schrieb:
> Also, die meisten Sprüche hier finde ich ehrlich gesagt, daneben!
> Soviel Überheblichkeit kann eigentlich nur von Leuten kommen, deren
> Werdegang immer linear nach oben gezeigt hat. Der Normalfall im Leben
> ist aber eher, dass es mal rauf und auch mal runter geht.

Nein, eher von Leuten die ihr Studium tatsächlich mit Studieren und 
weniger mit Saufen und Feiern verbracht haben.


Matthias schrieb:
> Heute morgen mit "Arrogant-O"s gefruehstueckt? Alter Schwede, ein
> bisschen weniger von solchen wie dir wuerde der Welt auch nicht schlecht
> tun. Keine Ahnung vom indivuellen Fall, aber grosses Urteil faellen. Und
> will dann Moderator sein...

Nö, der Lothar hat da völlig Recht. Und was heißt hier "keine Ahnung vom 
individuellen Fall"? Der Troll hat seine Situation doch ausreichend 
geschildert. Sollte es sich wider Erwarten um keinen Troll handeln, hat 
er sogar mehr über sich erzählt als er wahrscheinlich vorhatte.


Thorsten R. schrieb:
> Zumal er überhaupt nicht geschrieben hat, um welches Fach
> es geht. Vielleicht wars ja die Wirtschaftslehre.

Es wahr zumindest ein Wahlpflichtfach. Wer zu blöd ist etwas zu wählen 
was brauchbarer/interessanter/oder wenigstens schlicht einfacher ist, 
wie willst du so jemanden denn mal auf wichtige Dinge loslassen?
Und zumindest bei uns hätte man im nächsten Semester einfach ein anderes 
Fach wählen können.

Insofern ist es völlig egal was es für ein Fach war.

von VierNullZieht (Gast)


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Oberlehrer schrieb:
> Thilo R. schrieb:
>> Was Du jetzt gleich machen solltest, ist die ca 150€ für eine
...
> Statt seine Zeit zu verschwenden, sollte man gerade in der Prüfungsphase
> ordentlich lernen. Fertig.

Lieber Oberlehrer,

das Lesen und Verstehen von Texten ist auch nicht deine Sache, oder?
Gelernt hat der TO doch! Was verstehst du daran nicht?

Gruß
VierNullZieht!

von Zeno (Gast)


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VierNullZieht schrieb:
> das Lesen und Verstehen von Texten ist auch nicht deine Sache, oder?
> Gelernt hat der TO doch! Was verstehst du daran nicht?

Also dem Text des TO entnehme ich, der hat auswendig gelernt und das ist 
eben noch ein Unterschied zum Lernen.

von Schlaumaier (Gast)


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Zeno schrieb:
> Also dem Text des TO entnehme ich, der hat auswendig gelernt und das ist
> eben noch ein Unterschied zum Lernen.

Ich war sehr sehr gut in Mathe. Das hat sich auf die Prüfungen NEGATIV 
ausgewirkt.

Der Grund : Ich habe vieles im Kopf gemacht. Und erst als ich nach einer 
Beschwerde bei der Lehrerin (und eine Andere Aufgabe gleicher Art) vor 
ihren Augen und der ganzen Klasse  an der Tafel gerechnet habe (inkl. 
der Nebenrechnungen im Kopf) wurde meine 2- auf eine 1+ korrigiert.

Das setzt aber voraus das man nachweisen kann, das man das Thema / Die 
Lösung verstanden hat. Wenn man nur eine auswendig gelernte Aufgabe aus 
den Internet abschreibt kann das tierisch in die Hose gehen.

Ich bin zu 70% sicher, das eine normal vorgetragene Beschwerde bei den 
Professor zu einer Nachprüfung führen kann. ABER dann muss man wie ich 
damals an der Tafel es auch wirklich drauf haben.

ps.: Für die die lästern. Mathematik ist logisch und einfach.!!!!
Rechtschreibung ist das Ergebnis komischer Regel die sich ein paar alte 
Säcke ausgedacht haben. Weshalb ich in Rechtschreibung keine Leuchte 
bin.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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VierNullZieht schrieb:
> Gelernt hat der TO doch!
Nein, er hat bestenfalls "geübt", aber eben dabei nichts gelernt. Denn 
wenn er etwas gelernt hätte, dann könnte er es.

BTW: man sollte übrigens dran denken, dass da immerhin noch 19(!!!) 
andere "Standardaufgaben" in der Klausur waren, in denen er auch nicht 
mehr als das Allermindeste geleistet und auch dort nicht den einen 
einzigen nötigen alles rettenden Punkt herausgeholt hat.

: Bearbeitet durch Moderator
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Lothar M. schrieb:
> VierNullZieht schrieb:
>> Gelernt hat der TO doch!
> Nein, er hat bestenfalls "geübt", aber eben dabei nichts gelernt. Denn
> wenn er etwas gelernt hätte, dann könnte er es.
>
> BTW: man sollte übrigens dran denken, dass da immerhin noch 19(!!!)
> andere "Standardaufgaben" in der Klausur waren, in denen er auch nicht
> mehr als das Allermindeste geleistet und auch dort nicht den einen
> einzigen nötigen alles rettenden Punkt herausgeholt hat.

Davon abgesehen ist das alles offenbar nicht so dringend, dass der OP 
nach seinem Anfangspost hier noch irgendwelche weiteren Worte verlieren 
würde.

Daher können wir beruhigt abschließen.

: Bearbeitet durch Moderator
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