Hallo, im www bin ich bis jetzt noch nicht fündig geworden, vielleicht gibt es hier jemanden der helfen kann. Wenn ein Elektrogerät aus einem nicht EU-Land an einen Endkonsument in einem Eu-Land verkauft wird, muss dann die WEEE eingehalten werden? Andere Frage: Wenn man das Produkt als Firma unter eigenem Namen produziert und dieses dann von einem Händler vertrieben wird zb. ein Supermarkt. wer trägt dann die Verantwortung für die WEEE? Ich steh vermutlich gerade auf der Leitung... Danke im Voraus.
> Ich steh vermutlich gerade auf der Leitung...
Nein, du bist einfach zu faul, das ElektroG (zuletzt geändert am
10.8.21) zu lesen.
Danke für die Antwort. Ich habe das ElektroG gelesen. Nur is es in vielen Belangen sehr schwammig ausgedrückt, wo ich hier gehofft habe auf schon erfahrene Anwender zu treffe. Meiner Auffassung nach sollte Punkt 1 so wie beschrieben ohne dem weee durchgehen . Kann auch sein das ich es falsch verstanden habe daher die Frage hier.... Und zu Punkt zwei sollte der Händler der ja das Produkt kauft der WEee Pflicht nachgehen. Zumindest hab ich das so verstanden. Aber ich schließe eine falsche Auffassung meinerseits nicht aus und würde um etwaige Berichtigung bitten. Und Danke an alle die Sich die Zeit nehmen hier zu Antworten.
Zu Frage 1: Selbstverständlich. das läuft dann unter §3, Pkt 11 "Vertreiber". Weiter zur Frage 2: "Hersteller" §3, Punkt 9, Buchstabe aa) Damit liegt das Elend bei dir als Hersteller. Du kommst aus der Sache nur raus, wenn du Auftragsfertiger bist und alle deine Produkte unter fremder Flagge vertickst. Möglicherweise ist dann dein Ertrag aber zu gering, wenn du nicht gerade das ultimative Superduperdingdong im Angebot hast.
Wenn Dein Händler keine Registrierung hat ist dennoch der Händler im EU-Ausland dafür verantwortlich. Wenn Du direkt an Endkunden im EU-Ausland verkaufst dann bist Du verantwortlich. Du kannst dem Händler lediglich die Pflicht sich anzumelden abnehmen und einen kleinen Marktvorteil daraus erzielen. Die Marktvorteile halten sich bei kleinen Unternehmen aber sehr in Grenzen. Nun gibt es aber natürlich noch diverse Grauzonen, z.B Käufer sitzt für Dich in Deutschland leitet die Ware aber in's EU-Ausland weiter (es gibt Anbieter von deutschen Adressen die in's Ausland weiterleiten). Oder der Käufer kauft in Deutschland fährt dann aber mit dem Gerät in ein EU-Ausland.
Danke abermals für die Antwort. Wie kann es dann sein das östliche Firmen ohne einhalten der Weee zu uns verkaufen können. Wenn ich zb.vom Osten was privat bestellt habe war die Ware nie ordnungsgemäß des ElektroG oder Weee gekennzeichnet. Oder handeln diese einfach rechtswidrig? Und Vielen Dank für die Aufklärung bzw Richtigstellung meiner Annahmen.
Unternehmen aus Drittländern ist schwer beizukommen da sie sich in einem anderen Rechtsraum befinden. Ja, sie verstoßen oftmals gegen die nationalen Rechte im europäischen Raum. Bei Drittländern kann auch ein Amtshilfe-Antrag gestellt werden, jedoch müssen die Verstöße von einem Rechtsraum in den anderen übertragen werden und die Übersetzungen auch beglaubigt werden der Aufwand ist einfach höher und langwieriger (soweit mir das bekannt ist). Die EU hat die Kooperationen der Rechtsräume der Mitgliedsländer durch diverse Abkommen vereinfacht, so lassen sich Leute welche gegen Gesetze innerhalb Europa verstoßen einfacher verfolgen. Selbst eine Pfändung ist länderübergreifend innerhalb von Europa möglich. Daraus hat sich für einige Leute innerhalb Europas ein gutes Geschäftsmodell entwickelt.
Moritz G. schrieb: > Wie kann es dann sein das östliche Firmen ohne einhalten der Weee zu uns > verkaufen können. Wenn ich zb.vom Osten was privat bestellt habe war die > Ware nie ordnungsgemäß des ElektroG oder Weee gekennzeichnet. Oder > handeln diese einfach rechtswidrig? Jain. Wenn die gezielt an deutsche Verbraucher verkaufen müsste es IIRC rechtswidrig sein, aber halt schwer zu verfolgen. Sonst ist halt der Importeur für WEEE & Co zuständig (und da der Verbraucher es nicht weiter verkauft...) IMHO der größte Konstruktionsfehler bei WEEE & Co ist: - Gibt keine praktikable Lösung für Kleinstmengen - Und keine sinnvolle Möglichkeit an einer Stelle europaweit das abzurechnen, formal in jeden Mitgliedsstaat wo man verkaufen will die dortigen Regeln einhalten...
Vielen Dank für eure Erläuterungen!!! Jetzt sehe ich bisschen besser durch. Danke nochmal!!!
Wir können auch alle zusammen in einer Genossenschaft nur einmal die Grundkosten haben: https://wtf-eg.de/
Moritz G. schrieb: > Wenn ein Elektrogerät aus einem nicht EU-Land an einen Endkonsument in > einem Eu-Land verkauft wird, muss dann die WEEE eingehalten werden? 1. Wenn du im nicht-EU-Ausland ein Elektrogerät kaufst, und selbst wieder zurück über die Grenze bringst, darfst du es dann hier kostenlos dem WEEE System zurückführen ? 2. Wenn du im Urlaub im EU-Ausland ein Elektrogerät kaufst und mitbringst, darfst du es dann zur Entsorgung in Deutschland ins WEEE System geben oder musst du wieder in das EU Ausland fahren ? 3. Wenn du im EU Ausland bei einem nur dort lokal vertretenen Hersteller ein Elektrogerät bestellst mit einer Lieferung nach Deutschland, darf das dann hier in den Elektroschrott ? Und dein 4. Fall: Wenn du im nicht-EU-Ausland ein Elektrogerät bestellst und hierher liefern lässt, darf es in den Elekotroschrott ? Jedes dieser Geräte darf hier in den Elektroschrott, obwohl in keinem Fall dafür bezahlt wurde. Aber im Fall 3 und 4 hat der Lieferant bei der Lieferung gegen die Bezahlungs-Regelung verstossen. WEEE ist in der aktuellen Formulierung ein klar als Handelshemmnis gestaltetes Gesetz, es soll die Grossen die eine Auslandsvertretung in jedem Land haben bevorzugen und die Kleinen benachteiligen. So funktioniert Lobbyismus. Wenn du als Bürger was dagegen tun willst. Bestelle so viel im Ausland wie du nur kannst, um den Nachteil der dortigen Anbieter auszugleichen.
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Bearbeitet durch User
Stefan H. schrieb: > Wir können auch alle zusammen in einer Genossenschaft nur einmal die > Grundkosten haben: Die Idee ist gut, hatte das am Anfang 'mal verfolgt aber hatte das Gefühl, das komplexe Thema "Hardware" (die EG müsste ja der Inverkehrbringer sein => auch Haftung was CE & Produkthaftung angeht) irgendwie nicht besonders hoch auf der Liste der Themen stand, die man angehen wollte.
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