Forum: HF, Funk und Felder Reichweite FPV 5,8 GHz in und um Gebäude(n) ungenügend


von Christian M. (likeme)


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Hallo, ich bin auch begeisterter Modellbauer und habe ein Fahrzeug mit 
eingebauter Kamera mit einem 5,8GHz Übertragungsmodul. Dieses 
funktioniert analog. Die Reichweite der legalen Version ist geradezu 
lächerlich, steht das Modell mehr als 30 Meter Luftlinie vom Monitor 
(mit Diveristy) fängt es bereists an zu grieseln, bei 50 Meter ist 
nichts mehr zu sehen. Fahre ich ums Haus herum, versuche praktisch den 
Monitor aus Auge zu haben, ist bereits am ersten Hauseck Feierabend 
(10m). Nach dem Erwerb eines nicht so ganz erlaubten Moduls mit 200 
statt 20mW trat eine marginale Verbesserung ein, es reicht aber immer 
noch nicht um ums Haus herum zu fahren. Die Leistung hab ich auf Arbeit 
mit einem Leistungsmesskopf verifiziert. Am Empfänger, habe übrigens 
zwei verschiedene Hersteller getestet, sind Stabantennen und am Auto 
eine Cloverleaf.

Habt ihr eine Idee wie ich eine Funkstrecke zustande bekomme, die auch 
mal paar hundert Meter weit geht und auch mal durch ein Haus durch? WLAN 
und Handynetz sind keine Option.

PS: bitte fragt mich nicht nach dem Sinn und Zweck ;-)

von Kilo S. (kilo_s)


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Christian M. schrieb:
> WLAN und Handynetz sind keine Option.

Kann schon mal nicht sein, FPV empfänger/Sender gibt's auch für 2,4GHz, 
(W-Lan/BT)

Christian M. schrieb:
> PS: bitte fragt mich nicht nach dem Sinn und Zweck ;-)

Wird dir keiner helfen in dem Fall!

Hier will sich keiner für eventuelle spannereien die du aufgrund dessen 
begehen könntest (im Wohngebiet sind ALLE! Arten von Dronen verboten zu 
fliegen/fahren die eine Kamera besitzen, Verstoß gegen 
persönlichkeitsrechte!) Strafbar machen!

Die Öffentlichkeit, dazu zählen auch Blicke über den Rand deines 
Grundstück hinaus, auch mit einer fahrenden Kamera, ist aus gutem Grund 
davor geschützt einfach so gefilmt zu werden!

von Klaus (Gast)


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Christian M. schrieb:
> steht das Modell mehr als 30 Meter Luftlinie vom Monitor (mit Diveristy)
> fängt es bereists an zu grieseln

30 Meter ist eine gute Reichweite, denn das Modell sollte grundsätzlich 
immer in Sichtweite sein. Deshalb ist

Christian M. schrieb:
> Fahre ich ums Haus herum,

Auch keine gute Idee.

von Christian M. (likeme)


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Kilo S. schrieb:
> ier will sich keiner für eventuelle spannereien die du aufgrund dessen
> begehen könntest (im Wohngebiet sind ALLE! Arten von Dronen verboten zu
> fliegen/fahren die eine Kamera besitzen, Verstoß gegen

unser Grundstück ist ca. 100m lang und 400m breit.... meine Kinder 
stöbern damit Katzen und andere Tierchen in unserem "Urwald" auf oder 
fahren mal spontan im Stall herum... Und eine Kamera auf 15cm ist ja 
sehr geeignet um dem Nachbarn auszuspionieren oder abzufilmen ;-)

von Sendemann (Gast)


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Hi,

grundsätzlich gilt: Je höher die Frequenz, desto "optischer" wird der 
Übertragungskanal. 2,4GHz sind also grundsätzlich besser als 5,8GHz. 
Letzteres wird häufig verwendet, da auf 2,4GHz die Steuerung arbeitet 
und beides miteinander interferiert und sich stört.

Ansonsten: Die Antenne spielt auch noch eine große Rolle. Es gibt 
Antennen mit Gewinn, die sich auch ausrichten lassen. Das hilft 
schonmal.

Zur Sendeleistung: Ja - die ist lächerlich gering. Aber in D ist das 
leider nunmal so. Anmerkung: Kontrolliert wird es praktisch nicht. Also 
tu was du für richtig hältst ;-)

von Helmut -. (dc3yc)


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Mehr Reichweite wirst du auch mit 5.8GHz nicht hinbringen, egal wieviel 
unerlaubte Leistung du verwendest. Die Wellen gehen nicht ums Hauseck 
oder durch Wände. Sind nur für Sichtverbindung gedacht. -> andere 
Frequenz wählen, Satelliten als Relais hochschießen oder WLAN mit vielen 
Repeatern als Mesh benutzen.

von Helmut -. (dc3yc)


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Sendemann schrieb:
> Zur Sendeleistung: Ja - die ist lächerlich gering. Aber in D ist das
> leider nunmal so. Anmerkung: Kontrolliert wird es praktisch nicht. Also
> tu was du für richtig hältst ;-)

Nicht lächerlich gering; ausreichend für die vorgesehene Anwendung. 
Höhere Leistung ist egoistisches Gehabe: hauptsache ICH habe meinen 
Spaß, die anderen, die diese Frequenz nutzen wollen, können schauen, wo 
sie bleiben! Pfui.

von Jack V. (jackv)


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Kilo S. schrieb:
> Hier will sich keiner für eventuelle spannereien die du aufgrund dessen
> begehen könntest (im Wohngebiet sind ALLE! Arten von Dronen verboten zu
> fliegen/fahren die eine Kamera besitzen, Verstoß gegen
> persönlichkeitsrechte!) Strafbar machen!

Unfug.

Allerdings wäre bei Fahrzeugen vielleicht tatsächlich eher ein digitales 
Verfahren im 2,4GHz-Bereich sinnvoller – da kommt’s auf ein paar ms 
Latenz ja auch nicht so an, dafür ist die Störfestigkeit höher und die 
Reichweite besser. Die analogen 5,8GHz-Sachen sind eher zum Fliegen 
geeignet, dort muss es sowieso immer eine Sichtverbindung zum Modell 
geben. Allerdings gibt’s auch da mittlerweile was Digitales mit geringer 
Latenz im 2,4GHz-Bereich – das lässt sich DJI aber auch gut bezahlen.

von Kilo S. (kilo_s)


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von Pepe T. (pepe_t)


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Ich hatte damals auch 200mw am phantom. Damit ging der 900m ohne allzu 
starkes rauschen. Auf sicht natürlich, da darf kein baum dazwischen 
sein, und der copter muss mindestens 50m höhe haben. In bodennähe geht 
das nicht. Wenn da irgendwas in der fresnel zone ist hast du ausfall.

von Jack V. (jackv)


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Kilo S. schrieb:
> Soso...

Mach mal den Kurs zum Kenntnisnachweis für Fernpiloten, dann wird dir 
möglicherweise klar, warum da zu differenzieren ist. Der Kurs selbst 
dürfte noch frei sein, die „Prüfung“ kostet mittlerweile. Das betrifft 
dann auch nur UAVs, und hier geht’s noch nicht einmal um Luftfahrzeuge.

Aber das ist hier letztlich OT – oder trägt das irgendwas zur 
Problemlösung bei?

: Bearbeitet durch User
von FPVPro (Gast)


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Hi

Um eine Antwort zu deinem Problem zu geben, welche dir hoffentlich auch 
hilft:

An deinem Modell verwendest du eine Cloverleaf-Antenne, welche Rechts- 
oder Links Polarisiert ist (RHCP oder LHCP). Deine Stabantennen am 
Empfänger sind aber vermutlich Lineare Antennen. Dadurch ergibt sich 
natürlich massiver Signalverlust bzw. Dämpfung aufgrund der falschen 
Polarisation.


Schau, was für Antennen du auf deinem Modell hast. Besorge dir dann die 
passenden bzw. gleich polarisierten für deinen Diversity Empfänger. Dann 
kommst du selbst mit 25mW massiv weiter!

Viel Erfolg!

von Christian M. (likeme)


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FPVPro schrieb:
> Schau, was für Antennen du auf deinem Modell hast. Besorge dir dann die
> passenden bzw. gleich polarisierten für deinen Diversity Empfänger. Dann
> kommst du selbst mit 25mW massiv weiter!

Aha, das wusste ich gar nicht, vielen Dank!

von Christian M. (likeme)


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> Höhere Leistung ist egoistisches Gehabe: hauptsache ICH habe meinen
> Spaß, die anderen, die diese Frequenz nutzen wollen, können schauen, wo
> sie bleiben! Pfui.

Solche Funkamateurkollegen sind sowas von peinlich!

von Wendels B. (wendelsberg)


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Naja, peinlich ist es, sich als Funkamateur zu bezeichnen und dann nicht 
den elementarsten Zusammenhang zwischen Frequenz und Reichweite 
begriffen zu haben.
Oberpeinlich wird es, wenn man dann mit illegalen Basteleien diesen 
elementaren Zusammenhang wegdreschen will.

von Sendemann (Gast)


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Helmut -. schrieb:
> Sendemann schrieb:
>> Zur Sendeleistung: Ja - die ist lächerlich gering. Aber in D ist das
>> leider nunmal so. Anmerkung: Kontrolliert wird es praktisch nicht. Also
>> tu was du für richtig hältst ;-)
>
> Nicht lächerlich gering; ausreichend für die vorgesehene Anwendung.
> Höhere Leistung ist egoistisches Gehabe: hauptsache ICH habe meinen
> Spaß, die anderen, die diese Frequenz nutzen wollen, können schauen, wo
> sie bleiben! Pfui.

Naja, bei 5,8GHz ist es extrem unwahrscheinlich jemanden zu stören, da 
die Reichweite ohnehin begrenzt ist. Wir sprechen hier vom absoluten 
Nahbereich.
Da reicht schon ein Baum oder ein Gebäude um das Signal zu schlucken. 
Und wenn du gemeinsam mit anderen Modellfliegern fliegst, wird man sich 
ohnehin treffen oder kennen und schauen, dass man sich nicht stört. 25mW 
sind einfach extrem wenig. Ein paar hundert mW dürfen es schon sein. 
Selbst 1W ist nicht viel.

von Ham (Gast)


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Hallo

das ist halt Physik - je höher die Frequenz umso mehr handelt es sich um 
eine Quasiooptische Verbindung.
Jeder Funkamateur kann das bestätigen.
Es ist sogar erstaunlich und nur dank vieler "Tricks" wie weit 
"normales" 2,4GHz WLAN reicht.
Leider ist wegen der nun mal erfoderlichen Bandbreite der 
Bildübertragung egal ob analog oder digtial nicht wirklich möglich (man 
ist ja nicht alleine auf der Welt und möchte auch mehr als einen Kanal 
zu verfügung haben ) niederigere Frequenzen (die ehe schon überbelgt 
sind) allgemein zu nutzen - technisch ist und war es kein Problem 
(terrestisches TV) aber eben immer nur ein Sender (Senderpaket wenn 
Digital) in einen großen Umfeld - das geht halt nur mit umfassender 
Planung was bei allgemeinen zugeteilten Frequenzbereichen nicht geht.

Zum anderen Punkt:
Lass dich nicht verunsichern - du und ich werden an jeder Möglichen Ecke 
tendenziell "zur Sicherheit der Allgemeinheit" und Schutz von Eigentum 
beobachtet - du oder ich sollen das aber nicht machen dürfen?!
Nein da ist ziviler ungehorsam angesagt
Um bei "Dronen" aller Art zu bleiben:
Gerade die Möglichkeiten der Foto und Filmaufnahmen sind doch die "geile 
Sache" an "Dronen" und vor allem dort interessant wo es "Verboten" 
(wirklich?) ist - irgendwelche Acker und Wiesenbilder sind extrem 
langweilig - schade das ein echtes "Machtmittel" (na ja...aber 
wenigstens ein wenig...) den normalen Bürger aus der Hand genommen 
werden soll und das auch viele noch gut finden...
Aber wenn es die BOS und Verwaltungen machen es einfach schlucken 
müssen...

Ham

von Christian M. (likeme)


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Wendels B. schrieb:
> Naja, peinlich ist es, sich als Funkamateur zu bezeichnen und dann
> nicht
> den elementarsten Zusammenhang zwischen Frequenz und Reichweite
> begriffen zu haben.
> Oberpeinlich wird es, wenn man dann mit illegalen Basteleien diesen
> elementaren Zusammenhang wegdreschen will.

Also auf 10m Entfernung könnte man annehmen, würde das ein oder andere 
Hindernis nicht auffallen, dem ist wohl eher nicht so. Es ist in der Tat 
fast wie Licht und Schatten, deshalb muss ich wohl die Frequenz 
wechseln.

Gibt's alternative Systeme in einem anderen Frequenzbereich?

von FPVPro (Gast)


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Hallo,

Ich fliege mit 25 mW und guten Antennen 1KM+ ohne Probleme. Es liegt 
nicht an der Frequenz, sondern an deinem Equipment. Entweder ist der 
Sender nicht sauber, die Antennen taugen nichts oder dein Empfänger ist 
nichts wert. In Kombination kann natürlich so ein Katastrophales 
Ergebnis entstehen.

Als FPV-Transmitter würde ich dir einen von TBS (Team Black Sheep) 
Empfehlen. Meiner Meinung nach die Besten.

Beispiel: https://www.team-blacksheep.com/products/prod:unify_pro

Antennen kannst du auch gleich TBS Nehmen. Die sind eher Teuer, sind 
aber sehr robust und haben eine super Qualität.

Empfänger kommt nun drauf an, ob du den überhaupt in deinem Bildschirm 
wechseln kannst. Da musst du dich schlau machen.

LG

von Kilo S. (kilo_s)


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Ham schrieb:
> du und ich werden an jeder Möglichen Ecke tendenziell "zur Sicherheit
> der Allgemeinheit" und Schutz von Eigentum beobachtet - du oder ich
> sollen das aber nicht machen dürfen?!

Nein, Du bist Privatperson und keiner kann kontrollieren was du mit den 
Bildern machst!

Oder soll ich dich beim f*i*c*k*e*n Filmen und es dann online stellen?

Genauso Überwachungskameras am Haus, darfst du haben so viel du willst 
so lange du nicht über die Grenzen deines Grundstück hinaus Filmst.

Akzeptiere das oder Wänder aus aber ruf hier nicht zum zivilen 
Ungehorsam auf!

: Bearbeitet durch User
von Christian M. (likeme)


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: Bearbeitet durch User
von Jack V. (jackv)


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von Dieter (Gast)


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Jack V. schrieb:
> Kilo S. schrieb:
>
>> Soso...
>
> Mach mal den Kurs zum Kenntnisnachweis für Fernpiloten,

Daraus koennten einiges geoutete erraten werden.

Aber entscheidend ist auch die Empfaengsstation, vor allem die 
MIMO-Faehigkeiten beim Empfang und Senden. Dazu gibt es bei 
(professionellen) Consumerproducts kaum Datenangaben.

von Hermann S. (diphtong)


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Probiers mal folgendermaßen:

Raspberry mit Kamera und einer USB WLAN Karte...ich hab z. B. eine Alfa 
AWUS036NEH. Auf dem Raspberry läuft dann wifibroadcast:
https://github.com/svpcom/wifibroadcast

Dann brauchst Du noch einen Empfänger, z. B. Laptop, da brauchst Du auch 
eine USB Wlan Karte und auch wifibroadcast.

Das Ganze läuft bei mir ziemlich gut und stabil, auch die Latenzzeit ist 
ziemlich niedrig (kaum merkbar).
Das Ganze arbeitet anders als normales Wlan, hab mal irgendwo gelesen, 
dass bis zu 10km Reichweite drin sein sollen.
Kommt natürlich auch auf die Antenne an...theoretisch könnte man auch 
die Sendeleistung von den erlaubten 100 mW auf z. B. 1000 mW erhöhen...

von Christian M. (likeme)


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Wenn ich Raspi höre dann stellen sich mir die Nackenhaare auf ;-) Hab 
schon zwei mal so ein Teil gekauft, wollte mich reinfuchsen, fand keine 
Zeit und dann sind die wieder zurück gegangen. In dem Modell ist nicht 
viel Platz vorhanden, schon gar nicht für den Raspi.

von Hermann S. (diphtong)


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Christian M. schrieb:
> In dem Modell ist nicht
> viel Platz vorhanden, schon gar nicht für den Raspi.

Deswegen hab ich auch einen Zero W drin...

Ansonsten fällt mir noch der ESP32 mit Kamera ein, der ist ziemlich 
mini...aber wie da die Reichweite ist und dann funktionierts 
wahrscheinlich nur über normales WLAN

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Also was die fliegenden Kameras angeht, ich habe sowas und auch die 
nötigen Kenntnisnachweise. Das jetzt alles haarklein aufzuzählen was 
erlaubt und was verboten ist, sprengt den Rahmen dieses Threads.

Drohnen der späteren Klasse C0 dürfen auch in Wohngebieten fliegen. Mit 
Kamera ist grundsätzlich die Erlaubnis des Grundstücksinhabers zum 
Überflug erforderlich, aber auf dem eigenen Grundstück oder mit 
Nutzungsrechten kann man sich diese Erlaubnis problemlos selbst geben.

Ansonsten ist das Kernproblem, was auch auf ein Modellauto mit Kamera 
zutreffen dürfte, daß die Privatsphäre anderer (unbeteiligter) Personen 
unbedingt geschützt werden muß. Man darf also keine Aufnahmen von 
Personen ohne deren Zustimmung machen. Dabei gibt es noch einige 
Grauzonen wo man abwarten muß, wie dazu in Zukunft entschieden werden 
wird. Beispielsweise kann mir in Bezug auf Drohnen niemand verbieten, 
das eigene Grundstück aus der Luft zu fotografieren - aber in dem Moment 
wo eine Ecke des Nachbargrundstücks zu sehen ist, dürfte ich es nach 
strikter Definition bereits nicht mehr bzw. muß mir die Erlaubnis des 
Nachbarn einholen. Da werden demnächst noch Richter entscheiden müssen, 
ab wann das eine Verletzung der Privatsphäre des Nachbarn ist, wenn mein 
eigenes Grundstück Kernobjekt und einziger Mittelpunkt der Aufnahmen ist 
und die Fetzen vom Nachbargrundstück überhaupt nicht interessieren. Das 
wird mit etwas Pech immer eine Einzelfallentscheidung bleiben. 
Irgendwelche Spielräume muß es da geben, sonst dürfte ich nicht mal mit 
dem Handy mein Auto fotografieren - da ist dann auch die Front oder ein 
Teil des Daches vom Haus auf dem Nachbargrundstück mit drauf.

Meine Drohne betreibe ich ausschließlich auf 2,4Ghz. Das ist weitaus 
zuverlässiger als die 5,8Ghz. Wenn ich die Drohne (DJI Mavic 2) hier im 
Zimmer einschalte, stört sie nicht mal das WLAN, trotz der hohen 
Reichweite der Verbindung.

von Walter K. (walter_k488)


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Klaus schrieb:
> Christian M. schrieb:
>> steht das Modell mehr als 30 Meter Luftlinie vom Monitor (mit Diveristy)
>> fängt es bereists an zu grieseln
>
> 30 Meter ist eine gute Reichweite, denn das Modell sollte grundsätzlich
> immer in Sichtweite sein. Deshalb ist
>
> Christian M. schrieb:
>> Fahre ich ums Haus herum,
>
> Auch keine gute Idee.

Schwachsinn!
Ist ja keine fliegende Drohne !

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Ben B. schrieb:
> Ansonsten ist das Kernproblem, was auch auf ein Modellauto mit Kamera
> zutreffen dürfte, daß die Privatsphäre anderer (unbeteiligter) Personen
> unbedingt geschützt werden muß.

Exakt, leider sehen das hier wohl einige andere nicht so.

Deswegen sehe ich eine Hilfestellung hier als potentiell gefährlich an! 
Wir wissen nicht wie viel von Nachbars Grundstück oder anderen Personen 
eventuell durch die Verwendung im Wohngebiet gesehen oder gar 
aufgezeichnet werden könnte.

Ich hatte schon mal so einen Fall als eine Drohne vor meinem Balkon 
rumflog.

Ende vom Lied, der Pilot hat keine Drohne mehr und die Anzeige wegen dem 
einfangen (Sachbeschädigung) wurde wegen den auf der SD Karte gefundenen 
Videos und Bilder die noch weitere dritte zeigten fallengelassen!


Gegen die sinnvolle Verwendung von Drohnen jedweder Art habe ich nicht 
das geringste, im Wohngebiet haben die nichts verloren! Nicht wenn eine 
Kamera dran ist, ohne erfreue ich mich sogar selbst an den möglichen 
Kunststücken die mit solchen Geräten möglich sind.

von Jack V. (jackv)


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Kilo S. schrieb:
> Exakt, leider sehen das hier wohl einige andere nicht so.

Dir ist aber bewusst, dass es um ein Spielzeugauto geht, das um die 
Hausecke fahren können soll? Du hast weiterhin den Hauch einer Idee 
davon, welche Bildqualität bei den üblichen analogen 5,8GHz-Systemen so 
rumkommt? Du hast mitbekommen, dass der TE an keiner Stelle was vom 
Speichern der Videos geschrieben hat? Offensichtlich trifft wohl nichts 
von alledem zu, denn ansonsten würdest du so einen irrelevanten Unsinn 
hier nicht schreiben.

Was Bilder von unbeteiligten Dritten allgmein angeht, scheinst du ja 
auch wirre Vorstellungen zu haben: sofern die Leute lediglich Beiwerk, 
und nicht erkennbar Hauptmotiv sind, können sie nicht einmal dann 
Einspruch erheben, wenn ich mit einer semiprofessionellen 4k-Cam in ihre 
Richtung halte. Das Einzige, was gefordert werden kann, ist die 
Unkenntlichmachung – sofern das Video veröffentlicht werden sollte, 
ansonsten nicht mal das. Natürlich sieht’s anders aus, wenn mittels UAV 
Bilder und Filme von fremden Privatbereichen aufgenommen werden – aber 
hier geht es um ein Spielzeugauto – die Dinger sind normalerweise 
dicht an der Erde zu finden, und in einem FPV-Bild von denen erkennt man 
herzlich wenig von dem, was über ihnen abläuft. Da gibt’s noch nicht mal 
ein Panorama, für das man die Panoramafreiheit anführen müsste.

So, und nun kannst du einmal tief einatmen, langsam wieder ausatmen und 
dich fragen, warum du hier so eine Paranoia bei einem Spielzeugauto 
schiebst. Mal durch eine beliebige Stadt gegangen? Wenn du da mal 
anfangen würdest, sämtliche tatsächlich rechtswidrigen Kameras zu 
erfassen und an geeigneter Stelle zu melden, dann hättest du was 
Sinnvolles getan.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Was hier anscheinend völlig verdrängt wird, ist der massive Unterschied 
zwischen einer fliegenden Drohne mit ihrer nahezu perfekten 
Sichtverbindung zum Empfänger und einem Bodenvehikel. Das rollende 
Gefährt hat in Bezug auf Abstrahlung immer Nachteile gegenüber der 
Drohne.
Das ist praktisch nur dadurch zu kompensieren, indem man den Empfänger 
oder zumindest die Antenne möglichst hoch positioniert, am besten auf 
dem Dach mit freier Rundumsicht aufs Grundstück.
Nicht ohne Grund werden Funkrelais und Mobilfunkzellen auf hohe 
Positionen gebaut. Optimal ist eine aktive Antenne, die direkt am Fuss 
einen passenden HF-Verstärker hat, um die Kabelverluste auszugleichen.

Im Gebäude gibts so gut wie keine Chance, mit 5,8GHz durch mehr als eine 
Wand zu kommen.

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Jack V. schrieb:
> Was Bilder von unbeteiligten Dritten allgmein angeht, scheinst du ja
> auch wirre Vorstellungen zu haben:

https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/ungewollte-fotoaufnahme-bildaufnahme-ohne-einwilligung-zustimmung/

Und hier geht's nicht um ein Urlaubsfoto auf dem es unvermeidlich ist 
sondern um Aufnahmen in einem Wohngebiet!

Abgesehen davon, sehe ich das du ein Bild machst auf dem ich zu sehen 
bin, beispielsweise vor dem Kölner Dom oder sonst wo, fordere ich dich 
zur Löschung auf, kommst du dem nicht nach hast du eben die Polizei am 
Hals! Und nein, unkenntlich machen reicht mir nicht! Nur so als Tipp, 
das ist reversibel. Wenn auch noch mit viel Aufwand verbunden und es 
auch nur ein "herausgerechnetes" ähnliches Bild der Person zeigt: 
https://www.photografix-magazin.de/software-verwandelt-verpixelte-bilder-in-portraets/

Es reicht aber das Testpersonen durch die starke Ähnlichkeit die Bilder 
eindeutig der echten Person Zuordnen können.

Auch wenn ich nicht Hauptmotiv bin.
Denn nur weil es grundsätzlich erlaubt ist hast du meinem Einspruch 
nachzukommen da ich ansonsten das Recht am eigenen Bild verletzt sehe.

Ist mir übrigens in Ulm am Münster schon passiert, wobei das nicht so 
ein Sturkopf war der meinte er dürfe was machen was ich nicht will. Die 
Bilder auf denen ich mit drauf war hat er gelöscht und einfach neue 
gemacht. Alles paletti!

Ansonsten bin ich gerne bereit in so einem Fall vor Gericht zu gehen!

Und mir reicht auch schon die potentielle Möglichkeit der Speicherung! 
Auch wenn er darüber nichts schreibt, aber ich Wette seine Kinder 
möchten gerne im Nachhinein nochmal schauen was sie so an Tieren gesehen 
haben, daher halte ich diese Möglichkeit nicht für so unwahrscheinlich.

: Bearbeitet durch User
von Markus M. (adrock)


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Kilo S. schrieb:
> Jack V. schrieb:
>> Was Bilder von unbeteiligten Dritten allgmein angeht, scheinst du ja
>> auch wirre Vorstellungen zu haben:
>
> 
https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/ungewollte-fotoaufnahme-bildaufnahme-ohne-einwilligung-zustimmung/
>
> Und hier geht's nicht um ein Urlaubsfoto auf dem es unvermeidlich ist
> sondern um Aufnahmen in einem Wohngebiet!
...
> Ansonsten bin ich gerne bereit in so einem Fall vor Gericht zu gehen!
...

"Drohnen" haben sicher nichts vor fremdem Balkons oder Fenstern zu 
suchen, da stimme ich (und wohl jeder andere hier auch) voll zu. Aber 
Deine Foto-Paranoia scheint schon sehr ausgeprägt zu sein. Bei den 
überall präsenten Handys, Kameras in Restaurants etc. die alle Fotos 
oder Videos von Dir schießen könnten, dürftest Du eigentlich garnicht 
mehr rausgehen.

Du schreist hier mit Deinen "!" rum wie ein bockiges kleines Kind. Halt 
Dich doch einfach hier raus wenn Du sonst nichts beitragen 
kannst/möchtest.

PS: Ist Dir eigentlich die kleine Öffnung da in dem Rauchmelder an 
Deiner Zimmerdecke aufgefallen? Wenn da mal nicht eine Kamera drin ist 
;-)

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ich möchte mit meiner Drohne auch gerne in Wohngebieten fliegen dürfen. 
Es gibt viele sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für die Dinger, z.B. 
Inspektion von Gebäuden und Dächern, wo man sonst nur mit einer 
Arbeitsbühne oder so drankäme, Suche nach Haustieren oder 
Wärmedämmungs-Problemen mit IR-fähigen Drohnen. Was irgendwer in seiner 
Bude macht oder da drinzustehen hat, interessiert mich überhaupt nicht 
und das zeichne ich auch nicht auf. Mich interessiert noch nicht einmal 
euer Müllhaufen auf dem Balkon.

Wenn überhaupt, dann geht es mir um Landschaftsaufnahmen, einfach nur 
die Welt von oben sehen. Nicht mehr und nicht weniger. Google Earth in 
live. Nicht um bestimmte (unbeteiligte) Personen, nicht um irgendwelche 
Messi-Buden, nicht um euer Gerümpel im Garten und auch nicht um das 
Gebumse im Schlafzimmer (da krieg ich höchstens Alpträume von). Auch 
nicht um irgendwelche "Überwachungsflüge", Spionage oder was einem da 
manchmal unterstellt wird. Dafür eignet sich eine Drohne im Wohngebiet 
überhaupt nicht, da sie meistens sofort auffällt.

Interessanterweise verstehen die meisten Leute das sogar, wenn man sie 
darüber aufklärt oder sie selbst einmal "durch die Kamera schauen" 
lässt. Erst wird man angefurzt "Was machen Sie denn da?!", aber wenn man 
die Leute mit auf den Bildschirm schauen lässt, daß man sich nur die 
Welt von oben anschaut, dann müssen fast alle zugeben, daß das ein 
schönes Hobby ist und nichts großartig gefährliches, keine Bedrohung in 
irgend einer Form.

Sondengänger mit ihren Metalldetektoren haben übrigens das gleiche 
Problem. Da wird auch gleich davon ausgegangen, die wollen sich 
unrechtmäßig an gefundenen Schätzen bereichern oder was auch immer, 
obwohl sie meistens nur wertlosen Schrott finden. Neidische Menschen, 
die in ihrem Leben nichts auf die Reihe gekriegt haben oder was auch 
immer ihre Motivation dafür ist, rufen trotzdem schnell mal die Polizei.

Kommt mir also vor, als ob das eher ein Aufklärungsproblem ist und wenn 
man es genau nimmt, von jedem Handy mit Kamera die gleiche "Gefahr" 
ausgeht - dank Selfie-Stick auch über den Gartenzaun hinaus. Oder von 
guten Überwachungskameras - die richtig teueren sind dank 
leistungsfähiger Optik und sehr empfindlichen Bildsensoren auch aus 
größerer Entfernung in der Lage, unbemerkt in die Privatsphäre einer 
Person einzudringen. Da kommen zivil zugängliche Drohnenkameras (heute 
noch) bei weitem nicht dran, tagsüber ist es so gut wie unmöglich, mit 
einer Drohne von außen in ein Fenster hineinzuschauen und irgenwas in 
einer Wohnung dahinter zu erkennen. Dafür müsste man wirklich direkt vor 
das Fenster und das ist ohne Zustimmung des Eigentümers/Mieters 
natürlich keinesfalls erlaubt.

Es ist wie bei allen Dingen, bei denen ein Missbrauch möglich ist - es 
kommt bei der Achtung der Privatspähe nicht auf die Drohne oder auf die 
Kamera an, sondern ausschließlich um die Person, die das Gerät benutzt. 
Analog dazu bekommt jeder im Baumarkt immer noch Äxte zu kaufen, obwohl 
die schon so mancher Person unrechtmäßig durch den Kopf gegangen sind. 
Das ist natürlich nicht cool, aber zum vorgesehenen Zweck in der 
Holzbearbeitung sind sie sehr nützlich und niemand kümmert sich drum.

Soviel mal meine Meinung dazu. Wegen der Reichweite der Verbindung - ich 
könnte meine Drohne einmal hier vor dem Haus auf den Boden legen und mit 
der Fernsteuerung einmal um den Block laufen, mal sehen ob die 
Verbindung stehenbleibt oder nicht. Und bevor über die Idee gemeckert 
wird - das ist kein DrohnenFLUG (ich brauche dafür nicht mal Propeller 
an der Drohne zu haben) und man würde nur meine Hauswand sehen, auf 
einem Grundstück, auf dem ich als Mieter Nutzungsrechte habe.

von Jack V. (jackv)


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Kilo S. schrieb:
> 
https://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/ungewollte-fotoaufnahme-bildaufnahme-ohne-einwilligung-zustimmung/
>
> Und hier geht's nicht um ein Urlaubsfoto auf dem es unvermeidlich ist
> sondern um Aufnahmen in einem Wohngebiet!


… und nun überleg mal bitte, was der Unterschied zwischen einem 
temporären Livebild und einer Aufnahme sein könnte, und warum das 
verschiedene Sachen sein mögen.

Zu der von dir verlinkten Seite: „Nur ausnahmsweise darf auf die 
Zustimmung des Betroffenen verzichtet werden. Ob dies der Fall ist, ist 
anhand des Einzelfalls zu ermitteln.“ – wenn du nun auf eine weniger auf 
eigenen Profit bedachte Quelle schaust, denn die Betreiber der von dir 
verlinkten Seite möchten, dass du sie mit den von dir gefundenen, 
vermeintlichen Rechtsverstößen beauftragst, weil sie damit nämlich Geld 
verdienen, dann wirst du finden, dass diese „Ausnahme“ regelmäßig 
vorliegt, wenn die Personen nicht das Motiv, sondern Beiwerk darstellen, 
und die Einholung individueller Genehmigungen nicht sinnvoll zu 
bewerkstelligen wäre. Das wäre beispielsweise schon dann der Fall, wenn 
ich auf dem Copter tatsächlich eine Kamera mit Speicher hätte, und im 
Verlauf des Flugs Menschen im Aufnahmebereich auftauchen – da verlangt 
keiner, dass ich nach fünf Minuten Flug den Rest des Tages damit 
verbringe, infragekommende Leute ausfindig zu machen, um die Erlaubnis 
zum Speichern einzuholen. Und dabei ist der Punkt, dass die Menschen auf 
so einem Video aufgrund der limitierten Bildqualität sowieso nicht 
erkennbar sind – zumindest nicht, wenn man nicht viel zu dicht an sie 
heranfliegt – noch nicht einmal berücksichtigt.

Aber nochmal: dein ganzer Kram betreffend Aufnahmen kommt hier nicht 
einmal zum Tragen – der TE hat an keiner Stelle was vom Speichern 
geschrieben, sondern etwas von einem Livebild, bei dem es 
Übertragungsprobleme gibt.

: Bearbeitet durch User
von Walter K. (walter_k488)


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Jeder Tesla filmt seine Umgebung, speichert alle (Un)Taten des Fahrers … 
und übergibt die Daten sogar an die Exekutive

https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/tesla-videoueberwachung-dashcam-datenschutz-100.html

Und die ganzen Passanten, die an einem geparkten Tesla vorbeischauten:
Pech gehabt ;-)

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Bei Drohnen ist leider unerheblich, ob es sich nur um ein zum 
Drohnenflug nötiges Livebild oder eine Aufzeichnung des Bildmaterials 
handelt. Sprich ich darf die Drohne ohne Zustimmung des Nachbarn noch 
nicht mal anhand der Kamerasicht so positionieren, daß auf der 
letztlichen Aufnahme nur mein eigenes Grundstück zu sehen ist. Wenn beim 
"Zielen" bereits Teile des Nachbargrundstücks sichtbar werden, ist das 
ohne Zustimmung nicht erlaubt.

Lustigerweise dürfte ich die Drohne über meinem eigenen Grundstück auf 
bis zu 120 Meter Höhe über Grund steigen lassen und von dort über alle 
Grundstücke hinweg auf eine öffentliche Wiese schauen - solange die 
anderen Grundstücke nicht im Bildausschnitt sind, wäre das völlig okay.

Wenn mir bei meinen Drohnenaufnahmen irgendwelche Personen ins Bild 
laufen muß ich hinterher schauen, ob diese Personen anhand der Aufnahmen 
klar identifizierbar sind. Wenn ja ist das schlecht, dann darf ich die 
Aufnahmen nicht verwerten (bzw. nur Ausschnitte oder Teile auf denen 
keine Personen identifizierbar sind), ich darf diese Aufnahmen noch 
nicht mal speichern. Wenn ich solche Ausnahmen unbeabsichtigt gemacht 
habe weil z.B. unbeteiligte Personen während der Aufnahme ins Bild 
gelaufen sind, muß ich das Material nach meinem Verständnis so schnell 
wie möglich sichten und die verbotenen Aufnahmen löschen, nur die 
brauchbaren Teile (wo die Personen noch nicht sichtbar/erkennbar sind) 
darf ich behalten. Oder ich hole mir die Zustimmung der erkennbaren 
Personen, damit dürfte ich das komplette Material behalten.

Was das dichte Heranfliegen an unbeteiligte Personen angeht, ist das mit 
aktuellen unklassifizierten Drohnen sowieso nicht ohne weiteres erlaubt 
(bei beteiligten Personen kann ich mehr oder weniger machen was ich 
will). Mit einer C0/C1-klassifizierten Drohne wie evtl. später der DJI 
Mini 2 nach deren Klassifizierung insofern sie nachträglich erfolgt, 
dürfte ich es grundsätzlich (Kategorie Open-A1). Flüge über 
Menschenansammlungen und Menschenmassen sind weiterhin verboten, auch 
der Überflug unbeteiliger Personen soll vermieden werden, aber die 
Annäherung auf eine Entfernung, auf der die Kamera gut genug für scharfe 
Aufnahmen des Gesichts ist, wäre problemlos möglich. Solche Aufnahmen 
wären ohne Zustimmung definitiv unzulässig, auch bereits das 
(absichtliche) Live-Bild ist verboten.

von Jack V. (jackv)


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Ben B. schrieb:
> Solche Aufnahmen
> wären ohne Zustimmung definitiv unzulässig, auch bereits das
> (absichtliche) Live-Bild ist verboten.

Aufnahmen oder Live-Bild? Sind rechtlich verschiedene Sachen. Auch 
ansonsten sind da nun einige logische Ungereimtheiten – ich will aber 
nicht in Abrede stellen, dass die zum Teil schon so in den Vorschriften 
stehen. Alles, was du da schreibst, ist jedoch nicht haltbar: einiges 
scheint eher dem vorauseilendem Vermeidungswunsch potenziell 
konfliktträchtiger Situationen zu entspringen.

Übrigens gab es eine „Prüfungs“frage, was denn unter diesen 
Menschenansammlungen zu verstehen wäre, die nicht überflogen werden 
dürften. Die Antwort dürfte manche Leute verunsichern: ein paar, auch 
viele, Menschen, die sich einfach zusammen irgendwo aufhalten, sind’s 
nämlich nicht. Erst, wenn einzelne Idividuen sich nicht mehr problemlos 
aus einer Menge entfernen können, ist’s relevant.

Da hier allerdings nicht der Platz ist, solcherlei Dinge zu diskutieren 
(Rechtsthemen werden außerhalb einschlägiger Foren eigentlich immer 
kritisch gesehen), könnte man sich nun auf den Ausgang zurückbesinnen: 
das war ein …tes Spielzeugauto, das um die Hausecke fahren und dabei ein 
Bild für FPV übertragen sollte.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Das Verbot von Live-Bildern ergibt sich aus dem allgemeinen Schutz der 
Persönlichkeitsrechte, wonach z.B. auch keine Videoüberwachung fremder 
Grundstücke oder Personen (ohne Drohne) erlaubt ist. Egal ob eine 
Aufzeichnung des Bildmaterials erfolgt oder nicht.

von Jack V. (jackv)


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Deiner Auslegung nach dürften moderne Autos, die nunmal mit mehreren 
Kameras daherkommen, nicht im öffentlichen Raum bewegt werden. Es gibt 
allerdings einen Unterschied, der vom Zweck bestimmt wird: ist der 
Zweck, den Raum oder/und Personen zu überwachen? Dann ist’s eindeutig 
unzulässig. Das ist bei FPV und bei den Kameras an Fahrzeugen allerdings 
nicht der Fall, wodurch die rechtliche Bewertung eine Andere ist.

Aber wie gesagt: deine Ausführungen sind zum Teil zumindest zu 
hinterfragen, jedoch ist dieser Thread der denkbar ungünstigste Ort 
dafür.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Es wird zumindest teils sehr kritisch gesehen, wenn man mit einer 
Dashcam durch die Gegend brummt oder geparkte Teslas ihre Umgebung 
fotografieren. Autos fahren auch nur extremst selten ohne Zustimmung auf 
fremden Grundstücken, sondern so gut wie immer in öffentlichem Raum. Sie 
schauen also nicht über den Gartenzaun hinweg.

Ja... leider wird sich das hier nicht abschließend klären lassen. Da 
werden die Gerichte in Zukunft noch viel Spaß mit haben und man muß wohl 
einfach ein paar Urteile abwarten um sich daran orientieren zu können.

von Andre (Gast)


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Was spricht eigentlich gegen eine WLAN Lösung?
Das Projekt wäre doch eigentlich ein super Argument, das Grundstück mit 
einer Roaming fähigen WLAN Lösung auszustatten.
Mit Unibiquity PoE Geräten und ggf. einer kurzen Glasfaserstrecke zum 
Nebengebäude ist das heutzutage doch sehr schön machbar.
Auf dem Auto fährt dann halt ein kleiner Raspi o.ä.

von Hermann S. (diphtong)


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Kilo S. schrieb:

> Ist mir übrigens in Ulm am Münster schon passiert, wobei das nicht so
> ein Sturkopf war der meinte er dürfe was machen was ich nicht will. Die
> Bilder auf denen ich mit drauf war hat er gelöscht und einfach neue
> gemacht. Alles paletti!
> Ansonsten bin ich gerne bereit in so einem Fall vor Gericht zu gehen!

Also...ich bin ja auch verfechter von Datenschutz, aber man kanns schon 
übertreiben!
Dann hast ja Glück gehabt, dass das kein so ein Sturkopf war...von 
jemand anderem hätts vll. Eine aufs Maul gegeben, ein Zahn weniger und 
dann willst Du in einer Grossstadt jemanden vors Gericht bringen, den du 
nicht kennst? Wahrscheinlich wirds bei den Cops nicht mal jemanden 
interessieren...hab schon andere Sachen erlebt, wo seitens den Freunden 
nix unternommen wurde, weil offenbar "kein öffentliches interesse" oder 
die Jungs einfach keinen Bock hatten.

Das wärs mir nicht Wert mit jemand unbekannten wegen einem Urlaubsfoto 
Zoff anzufangen, heutzutage hast schnell auch mal n Messer drin wegen 
nix.
Und wahrschl. Bist Du im selben Zug von 10 anderen Personen fotografiert 
worden.

: Bearbeitet durch User
von Ida O. (keil-er)


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Hermann S. schrieb:
> Und wahrschl. Bist Du im selben Zug von 10 anderen Personen fotografiert
> worden.

Ich habe mich mal vor 5 Jahren oder so mit meiner Freundin lautstark vor 
nem Cafe gestritten.
Ich hätte mit vielem gerechnet - z.B. einer kommt und schiebt mich weg 
("Die Frau braucht Schutz"), aber nicht damit:

Ich habe mich nach 1-2 Minuten umgedreht und wollte gehen. Da standen 
auf den ersten Blick 4 Menschen mit Kamera-Handy auf uns gerichtet.

von Felix B. (Gast)


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Ich war mal auf einem treffen von Funkamateuren. Garstige Menschen. In 
der Regel wird einem klar warum die das machen, denn die haben sonst 
nichts.

von lumm (Gast)


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Felix B. schrieb:
> Ich war mal auf einem treffen von Funkamateuren. Garstige
> Menschen. In
> der Regel wird einem klar warum die das machen, denn die haben sonst
> nichts.

Ich denke die Leute sind einfach alt. Alte Menschen sind oft etwas 
garstig. Und ganz ehrlich: Es ist doch toll, wenn man im Alter noch ein 
anspruchsvolles Hobby hat. Andere alte Menschen versauern vor dem TV.

Zum Thema Garstig: Das ist okay finde ich. Zumindest ist es authentisch 
:-)

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