Hallo, ich habe bereits mehrere Stunden das Internet/ dieses Forum durchsucht bzw. anfragen an den TÜV gestellt. Leider konnte mir niemand Auskünfte geben und die im forum besprochenen Fälle passen nicht zu meinem Projekt. Zu meinem Projekt: Ein 3D Drucker besitzt neben einem Hauptboard noch ein zweites Board um Kabelstrecken zu verringern. Es besteht nun die Absicht, dass Board auszutauscheb. Das derzeitige Board besitzt noch mehr Bauteile (Chip, sensor, LED) welche nicht mehr benötigt werden. Das neue Mainboard ist bauteillos (Ausnahme Stecker) und wird nur zur Verteilung genutzt. Dabei werden die einzelnen elektronischen Komponenten (Lüfter usw.) angeschlossen und über ein Kabel zum Hauptboard zurückgeführt. Welche rechtlichen Vorgaben wären einzuhalten wenn man diese Platine (besteht nur aus Leiterbahnen und Stecker) in den Verkehr bringt: a) als bestückte Platine b) als unbestückte Platine c) als Gerber Datei. Liebe Grüße
Fragmon schrieb: > Ein 3D Drucker Der übliche Hobby Drucker, den man sich selbst aufbaut? Soweit ich informiert bin, gelten für Bausätze andere Regeln als für Fertigteile. Derjenige der es aufbaut, muss es dann nämlich selbst ordnungsgemäß in Betrieb nehmen. Die Gerber Daten könntest du unter einer passenden Open Source Lizenz veröffentlichen.
Ja es handelt sich um einen Drucker in Bereich der <500€ Klasse. Wir haben dafür einen neuen Druckkopf konstruiert und benutzen einen anderen Sensor. Damit dieser plug and Play nutzbar ist, haben wir die Platine neu gestaltet. Die bisherigen Bauteile werden aufgrund des externen Sensors nicht mehr benutzt. Aufgrund der proprietären Anschlüsse des alten Mainboard haben wir JST XH Stecker auf die Platine gesetzt. Ich möchte die Platine gerne gegen eine Aufwandsentschädigung im kleinen Stil verkaufen. Die Druckkopfmodifikation wird von jedem selbst durchgeführt und die Bauteile müssen sich separat erworben werden. Mir geht es darum, ob solch eine bestückte Platine ein ce Zeichen, emv Prüfung etc. benötigt.
Fragmon schrieb: > Welche rechtlichen Vorgaben wären einzuhalten wenn man diese Platine > (besteht nur aus Leiterbahnen und Stecker) in den Verkehr bringt: > a) als bestückte Platine RoHS. > b) als unbestückte Platie RoHS. > c) als Gerber Datei. Nix. Es ist kein Gerät. Weder Niederspannung noch EMV noch WEEE.
Andre schrieb: > Soweit ich informiert bin, gelten für Bausätze andere Regeln als für > Fertigteile. Du bist falsch informiert.
Danke für deine Antwort. Ich lasse die Platinen JLCPCB erstellen und bestücken. Wenn ich von dem Hersteller die Bescheinigung erhalte, das es der RoHS entspricht, kann ich gefahrlos die bestückte Platine im Rahmen eines Kleingewerbes Inverkehrbringen?
Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der "Inverkehrbringer" eines Gerätes. Aber Du bist Qualitätsverantwortlich für eine Komponente. Auf jeden Fall sollte die Platine einen Kennzeichnung haben. z.B. Artikel Nr. Zeichnungsnummer mit Version Herstellerzeichen Herstell-datum Dann lass Dir die Teile machen und liefern mit einem Werkzeugniss 2.1 In dem steht drin nach welchen Dokumenten das Teil gefertigt wurde und das die entsprechende Charge überprüft wurde. Dieses Dokument würde dann jemand brauchen der die CE Kennzeichnung ausstellt.
Peter E. schrieb: > Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der > "Inverkehrbringer" eines Gerätes. Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine eigenständige Funktion. Das dürfte wohl ausreichen, um ein CE-Zeichen zu erfordern. Ich zitiere mal aus den Weiten des Internet: Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. Nr. L 96 vom 29.3.2014) Gilt für Betriebsmittel, das sind Geräte oder ortsfeste Anlagen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann. Als Gerät gelten auch Bauteile und Baugruppen, die vom Endnutzer eingebaut werden können, sowie bewegliche Anlagen.
Die Angaben sind alle vorhanden. Müssen die Zertifikate für das Produkt übersandt werden oder reichen die von JLCPCB angegebenen allg. Zertifikate für die Produktion aus? https://support.jlcpcb.com/article/64-certifications
Dieter R. schrieb: > Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine > eigenständige Funktion NEIN.
Dieter R. schrieb: > Peter E. schrieb: > >> Dafür brauchst Du keine CE Kennzeichung. Du bist nicht der >> "Inverkehrbringer" eines Gerätes. > > Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine > eigenständige Funktion. Das dürfte wohl ausreichen, um ein CE-Zeichen zu > erfordern. Die Platine hat einen 14 poligen Stecker welcher das hauptmainboard mit der Platine verbindet. Die Platine trennt den Stecker dann in einzelne Anschlüsse auf. Das Gerät kann auch komplett ohne diese Platine betrieben werden, es müssen dann jeweils nur alle Kabel zum Hauptmainboard geführt werden. Da aber die Kabel von den Sensoren / Lüftern nicht so lange sind, soll die Platine die Anschlüsse ermöglichen.
Percy N. schrieb: > Dieter R. schrieb: > >> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist > > also zB eine IC-Fassung Es sind nur jst xh 2 und 3 Pin Stecker zum Anschluss von Lüfter Sensoren usw. Die Platine dient sozusagen als breakoutboard und bündelt alle Leitungen. Die Signale werden über den 14 poligen Stecker zum Hauptmainboard geschickt.
MaWin schrieb: > Dieter R. schrieb: >> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine >> eigenständige Funktion > > NEIN. Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung eines Gerätes nicht EMV-relevant ist? Da habe ich aber ganz andere Diskussionen bei EMV-Messungen erlebt. Der TO hat nach den rechtlichen Grundlagen gefragt und nicht danach, was in der Praxis so alles unbeanstandet durchgeht.
Dann habe ich ja Jahrelang alles falsch gemacht. ;-) https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Themen/Maerkte_Recht/Harmonisierte_Rechtsvorschriften_als_Erfolgsgarant_fuer_den_Binnenmarkt/Position-CE-Steckverbinder-2019-09-09.pdf
Dieter R. schrieb: > Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung > eines Gerätes nicht EMV-relevant ist? Irrelevant, er liefert nicht das umgebaute Gerät. Er liefert auch keine PC Erweiterungskarte, für die man extra 'laienistallierbar' das Gesetz verbogen hat, so dass nun Interpretationsverwirrungen auftreten. Er liefert ein Ersatzteil, das unterliegt nicht CE und erfüllt eben KEINE eigenständige Funktion.
Dieter R. schrieb: > MaWin schrieb: >> Dieter R. schrieb: >>> Wenn es bestückt mit Steckverbindern ist, dann erfüllt es eine >>> eigenständige Funktion >> >> NEIN. > > Ach. Du willst mir also erzählen, dass eine Änderung in der Verkabelung > eines Gerätes nicht EMV-relevant ist? Da habe ich aber ganz andere > Diskussionen bei EMV-Messungen erlebt. > > Der TO hat nach den rechtlichen Grundlagen gefragt und nicht danach, was > in der Praxis so alles unbeanstandet durchgeht. Dann muss ich mir wohl rechtlichen Beistand suchen. An der Verkabelung wird nur dahingehend etwas geändert, dass unnötige Bauteile entfernt und die Stecker ausgetauscht werden (XH statt PH). Wäre es rechtlich sicher, die Platine leer zu verkaufen und a) die Stecker und Pins beizulegen bzw. b) eine Liste an selbst zu kaufenden Steckern und Pins beizufügen?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.