Forum: Mechanik, Gehäuse, Werkzeug Baldachin aus Holz?


von Micha G. (micha1986)


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Schönen guten Tag zusammen!

In der Vergangenheit habe ich dieses wunderbare Forum lediglich zum 
"mitlesen" genutzt. Nun ist es aber soweit, dass ich selbst einige 
Fragen stellen muss.

Ich möchte gerne einen Leuchten-Baldachin aus Holz fertigen. Die 
Grundplatte wird dabei aus Aluminium gefertigt, auf diese wird dann ein 
Led-Treiber + Anschlussklemme geschraubt. Das Holz (Hartholz) wird dann 
mehr oder weniger wie ein "Verkleidung" ebenfalls auf der Grundplatte 
verschraubt und umhüllt den Led-Treiber samt Klemme (mit kleinem 
Luftspalt). Am abnehmbaren Holzdeckel soll dann die Befestigung zur 
Aufhängung einer Pendelleuchte angebracht werden. An diesem Holzdeckel 
werden dann auch die Kleinspannungskabel (12V) befestigt (Kabelführung).
Nun stellt sich mir die Frage, ob dieser Aufbau aus Holz grundsätzlich 
möglich ist?

In der DIN EN 60598-1, Kapitel 4.15, Brennbare Werkstoffe habe ich z.B. 
gefunden: "Keine Abstände sind zu solchen Leuchtenteilen erforderlich, 
die eine temperaturgeführte Abschaltvorrichtung enthalten, die 
Abdeckungen, Schirme und ähnliche Teile vor übermäßiger Erwärmung 
schützt."
Der Led-Treiber den ich einsetzen möchte (Mean Well), verfügt über eine 
solche Abschaltvorrichtung (110°C). Zudem verfügt der Treiber über eine 
Möbelzulassung, darf entsprechend sogar direkt auf Holz befestigt 
werden, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ebenfalls geht aus Kapitel 4.16 Leuchten zur Befestigung auf normal 
entflammbaren Oberflächen hervor, dass ich einen Baldachin mit einem 
Netzteil das über eine temperaturgeführte Abschaltvorrichtung mit einem 
Kennwert <130°C verfügt an einer Holzdecke (normal entflammbarer 
Werkstoff) befestigen dürfte. Meine Logik sagt mir, dann darf der 
Baldachin auch aus Holz sein ;-)  Aber das ist ja so eine Sache mit der 
Logik...

In Kapitel 13.3 Beständigkeit gegen Feuer und Entzündung findet sich 
dann folgender Satz, "Teile aus isolierendem Material, die Strom 
führende Teile in ihrer Lage halten, und äußere Teile aus isolierendem 
Material, die den Schutz gegen elektrischen Schlag sicherstellen, müssen 
gegen Feuer und Entzündung beständig sein."
Gilt Holz in diesem Zusammenhang als "Isolator"? Die isolierenden 
Eigenschaften sind wohl stark von der Holzfeuchte abhängig und damit 
nicht definiert? Gehe ich richtig in der Annahme, dass Holz die 
geforderte Nadelbrennerprüfung wohl nicht bestehen würde?

Es würde mich sehr freuen, wenn zu diesem Thema jemand etwas Licht ins 
Dunkel bringen könnte! Bisher habe ich mich noch nie mit solchen Normen 
befasst und musste leider feststellen, dass das nicht ganz trivial ist. 
:-(

Vielen herzlichen Dank schon mal!

Schöne Grüße
Micha

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Baldachine aus Holz gibt's zu kaufen. Für eine Lüsterklemme ist die 
Isolierfähigkeit ausreichend. Für heiße Elektronik eher nicht. Man 
könnte ihn vielleicht von Innen mit einem selbstgedrehten Becher aus Alu 
auskleiden.

von Ein Kommentar (Gast)


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Was willst du erreichen?

Als normaler Mensch kannst du sowieso nicht voraus sehen, welchen 
Verstoß gegen welche Vorschrift die Anwälte deiner Brandversicherung 
finden.

Und professionelle Hersteller packen die Sache ganz anders an. Die 
bezahlen die Prüfung eines zertifizierten Institutes. Und hoffen damit 
kommen die bei der Gerichtsverhandlung durch.

Sicherlich können da ungünstige Umstände zusammen kommen. Eine 
Schraubklemme korrodiert und die Wärme entzündet das Holz. Ergebnis, 
dein Haus brennt ab. Aber niemand, weder dieses Forum, noch ein Anwalt 
können dir sagen, ob in diesem unwahrscheinlichen Fall deine 
Brandversicherung bezahlen wird.

Das einzige, was du da machen kannst - du kaufst dir Lampen, die für 
Einbau in Holzmöbel gedacht sind und für die du ein Dutzend Nachweise 
herunter laden kannst.

von Micha G. (micha1986)


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Hallo zusammen,

danke für die Antworten!

Bei meinen Fragen geht es um einen rechteckigen Baldachin, um einen 
LED-Treiber (siehe Bild) einzubauen. Diese klassischen runden kenne ich, 
sind aber hier leider nicht zu gebrauchen.

Na ja, ich habe in der Vergangenheit schon einige Leuchten für mich 
(Selbstgebrauch) gebaut, da mache ich mir weniger Sorgen solange das 
alles ordentlich aufgebaut und verkabelt ist. In letzter Zeit spiele ich 
aber ab und an mit dem Gedanken solche Leuchten zu vermarkten und dann 
sieht das natürlich anders aus... Das so etwas nicht einfach ist, ist 
mir durchaus bewusst, aber irgendwo muss man ja anfangen. Deshalb eben 
die grundsätzliche Frage, wie das mit Holz aussieht.

Schöne Grüße
Micha

von michael_ (Gast)


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Weißt du wie schwer Holz anfängt mit brennen?
Falls dein LED-Treiber brennen sollte, dann kann auch das Holz brennen.

Aber dein LED-Treiber ist aus selbst verlöschender Plaste.
Brennt also nicht von sich aus.

von MaWin (Gast)


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Micha G. schrieb:
> Es würde mich sehr freuen, wenn zu diesem Thema jemand etwas Licht ins
> Dunkel bringen könnte!

Den Treiber mit Möbelzeichen dürftest du direkt auf Holz schrauben, das 
Netzteil mit Übertemperaturschutz darf auf der Aluplatte unter den 
Holzbaldachin, bleiben die LED, wegen Kleinspannung könnten sie 
höchstens einer Leistungsbegrenzung unterliegen.

Ich würde das Zuleitungskabel an dem die Lampe hängt mit ihrem Stahlseil 
aber mit der Aluplatte verschrauben, es sei denn die Lampe hängt an 
einer extra Kette, nicht mit dem drüberliegenden Holz, ggf. auch den 
Schutzleiter daran befestigen wenn berührbar.

Es gibt auch selbstverlöschend imprägniertes Holz, FR, fire retardant.

von Micha G. (micha1986)


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Ja, Holz fängt sicher nicht sofort an zu brennen, wenn es in Berührung 
kommt mit einem 110°C "warmen" LED-Treiber. Die Frage ist nur wie das im 
Normenwerk geregelt ist. Für mich widersprechen sich da gewisse Punkte, 
leider...

von Micha G. (micha1986)


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> Den Treiber mit Möbelzeichen dürftest du direkt auf Holz schrauben, das
> Netzteil mit Übertemperaturschutz darf auf der Aluplatte unter den
> Holzbaldachin, bleiben die LED, wegen Kleinspannung könnten sie
> höchstens einer Leistungsbegrenzung unterliegen.

Danke! Das sind schon mal ein paar wichtige Infos.

von Dieter (Gast)


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Micha G. schrieb:
> spiele ich aber ab und an mit dem Gedanken solche Leuchten zu vermarkten

Zu den technischen Normen kommt noch das Sorgfaltspflichtengesetz, auch 
als Lieferkettengesetz bekannt. Ein Lieferkettengesetz soll einen 
rechtlichen Rahmen schaffen, um den Schutz der Umwelt, Menschen- und 
Kinderrechte entlang aller und globaler Lieferketten zu ..

Hast Du alle Unterlagen dazu schon zusammengesucht?
Für jedes Bauteil und Komponente?

In dem Falle gilt das auch für Dich. D.h. Du musst belegen können, dass 
Du keine Kinder und Frauen (z.B. Dich selbst) dabei ausgenutzt hast.

von MaWin (Gast)


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Dieter schrieb:
> Zu den technischen Normen kommt noch das Sorgfaltspflichtengesetz, auch
> als Lieferkettengesetz bekannt.

Erst relevant bei grossen Firmen.

von Ein Kommentar (Gast)


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> Für mich widersprechen sich da gewisse Punkte, leider...

Falls es dich tröstet... im Bauwesen ist es noch schlimmer. Vor 20 
Jahren hatten die uns im Architekturstudium noch beigebracht, wie wir 
diesem Wust an widersprüchlichen Vorschriften einhalten konnten.

Das geht heutzutage nicht mehr. Ein Architekt muss sich auf einen 
Bereich an Vorschriften spezialisieren. Einer alleine weiß nicht mal 
mehr, wie man alle Normen und Verordnungen bei einem ganz normalen 
Einfamilienhaus unter einen Hut bringt.

von Micha G. (micha1986)


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Vielen Dank für die ganzen Inputs.

Unterm Strich klingt das aber leider so, also ob das für eine 
Einzelperson fast nicht (oder gar nicht) machbar ist, eine Leuchte legal 
zu vermarkten. :-(

Ich frage mich nur immer wieder wie das bspw. bei kleinen 
Leuchten-Manufakturen gehandhabt wird, die lediglich ein paar Stück 
einer Leuchten-Type verkaufen? Selbst wenn man sich nun sämtliche 
erforderlichen Normen besorgt hat und sich daran hält bleibt immer noch 
das Thema Prüfung, das offensichtlich einen enormen Arbeitsaufwand 
verursacht. Das kann sich doch bei kleinen Stückzahlen niemals lohnen? 
Stichwort zugfreier Prüfraum, Glühdrahtprüfung, Nadelflammenprüfung, 
Federhammer-Prüfung, EMV...

Schöne Grüße
Micha

von Dieter (Gast)


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MaWin schrieb:
> Erst relevant bei grossen Firmen.

Nicht jeder kann die Verordnungen und Wikipedia lesen:

"Das Lieferkettengesetz soll vom 1. Januar 2023 an gelten, zunächst nur 
für Unternehmen mit mehr als ..."

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html

Gestern gelesen, dass eine Künstlervereinigung diese Nachweise auch vom 
Kleinkünstler verlangt von bezogenen Produkten ab dem jeweiligen 
Stichtag und Firmengröße.

von Ein Kommentar (Gast)


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>wie das bspw. bei kleinen Leuchten-Manufakturen gehandhabt wird

Vermutlich hoffen die, bei den paar Lampen wird schon nichts passieren.

Dein Problem ist doch, ganz egal, wie sorgfältig du arbeitest, 
irgendwann kommen Anwälte einer Versicherung mit Regressforderungen. 
Behaupten einfach, der Schaden wäre nicht entstanden, hättest du ihre 
Interpretation einer der unzähligen Vorschriften eingehalten.

Eine Möglichkeit wäre nun, du gründest eine ǴmbH, planst von vorn herein 
ein, deine GmbH geht in diesem unwahrscheinlichen Fall bankrott.

Die andere Möglichkeit. Du sagst dir, bei den paar Lampen werden diese 
Anwälte doch nicht ausgerechnet bei dir aufkreuzen.

Aber alles so vorbereiten, dass du den Prozess ǵegen die 
Regressforderungen der Versicherungen gewinnst - das dürfte wohl 
unmöglich sein.

von MaWin (Gast)


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Micha G. schrieb:
> Das kann sich doch bei kleinen Stückzahlen niemals lohnen?

Kleine Stückzahlen lohnen sich nie.

von Sothebys (Gast)


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> Kleine Stückzahlen lohnen sich nie.

Es gibt Leute, die 15.000 USD für ganz gewöhnliche Lampen ausgeben. Wenn 
du das richtig aufziehst, kannst du von ein paar Lampen im Jahr leben.

https://www.sothebys.com/en/buy/interiors/lighting/_sarus-mobile-ceiling-light-ec46

von Walta S. (walta)


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Massivholz ist erstaunlich feuerfest. Es gibt nicht umsonst feuerfeste 
Türen. Bei 110° lächelt dir so ein Holzbalken freundlich zu und fängt 
nach ein paar Stunden vielleicht zu rauchen an. Schau dir mal den 
Flammpunkt von Holz an.

walta

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Walta S. schrieb:
> Schau dir mal den Flammpunkt von Holz an.

Ab 100°C fängt Holz an sich thermisch zu zersetzen. Erst ab etwa 200°C 
beginnen, je nach Holzart, die ersten Flammpunkte.

von Ralf X. (ralf0815)


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Sothebys schrieb:
>> Kleine Stückzahlen lohnen sich nie.
>
> Es gibt Leute, die 15.000 USD für ganz gewöhnliche Lampen ausgeben. Wenn
> du das richtig aufziehst, kannst du von ein paar Lampen im Jahr leben.
>
> 
https://www.sothebys.com/en/buy/interiors/lighting/_sarus-mobile-ceiling-light-ec46

Da geht es um Kunst, Philisophie, Glauben und jede Menge totale 
Verarsche.
Vor zwanzig Jahren hatten wir auch mal Lichtsteuerungen für so einen 
sogenannten "Lichtpapst" gemacht, der überwiegend die Edelobjekte der 
italienischen Edelschmieden ausstellte und vertrieb..
Ein Meter St37 Rohr in 60/1mm kam da vorgerostet schon auf vierstellig, 
in echt alt mit Herkunftsangabe einiges mehr.
Lustig ist dann, wenn man bei solchen Ausstellungen oder Partys dabei 
ist, wo Fans den Müll bewundern und beklatschen, bei dem normale Bürger 
ggf. das Ordnungsamt anrufen..
Naja, man muss nicht alles verstehen. :-)

: Bearbeitet durch User
von Maxe (Gast)


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Micha G. schrieb:
> In Kapitel 13.3 Beständigkeit gegen Feuer und Entzündung findet sich
> dann folgender Satz, "Teile aus isolierendem Material, die Strom
> führende Teile in ihrer Lage halten, und äußere Teile aus isolierendem
> Material, die den Schutz gegen elektrischen Schlag sicherstellen, müssen
> gegen Feuer und Entzündung beständig sein."
> Gilt Holz in diesem Zusammenhang als "Isolator"?

Vielleicht kann man es auch andersrum betrachten: Was passiert, wenn das 
Holz verbrannt/zersetzt ist, sind dann noch alle leitenden Teile an Ort 
und Stelle und ist der grundsätzliche Berührschutz noch gewährleistet? 
Wenn man das mit "ja" beantworten kann, fungiert das Holz offensichtlich 
nicht als Isolator.

von Micha G. (micha1986)


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Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen!

Michael M. schrieb:
> Ab 100°C fängt Holz an sich thermisch zu zersetzen. Erst ab etwa 200°C
> beginnen, je nach Holzart, die ersten Flammpunkte.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, wird die Grenztemperatur für Holz in 
der Norm mit 90°C angegeben, die unterscheidet aber auch nicht zwischen 
Holzarten etc.

Maxe schrieb:
> Vielleicht kann man es auch andersrum betrachten: Was passiert, wenn das
> Holz verbrannt/zersetzt ist, sind dann noch alle leitenden Teile an Ort
> und Stelle und ist der grundsätzliche Berührschutz noch gewährleistet?
> Wenn man das mit "ja" beantworten kann, fungiert das Holz offensichtlich
> nicht als Isolator.

Das ist sicher eine Überlegung wert :-) In meinem Fall wäre Holz dann 
tatsächlich als Isolator zu betrachten...


Eine Frage noch, kennt hier evtl. jemand entsprechende Einrichtungen die 
Lampenprüfungen/Zertifizierungen zu möglicherweise einigermaßen 
erschwinglichen Preisen durchführen?

Schöne Grüße
Micha

von Maxe (Gast)


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Micha G. schrieb:
> Das ist sicher eine Überlegung wert :-) In meinem Fall wäre Holz dann
> tatsächlich als Isolator zu betrachten...

Wenn der LED-Treiber auf die Grundplatte geschraubt wird, sollte das 
doch kein Problem sein (Treiber/Netzteil bleibt bei weggedachtem Holz an 
Ort und Stelle und ist durch das eigene Gehäuse berührgeschützt).
Die 12V-Seite (Schutz-Kleinspannung) mit dem Leuchtmittel und 
Zuleitungen braucht ja normalerweise sowieso keine Isolation, bei 
Halogenlampen waren unisolierte parallele Drähte oder Stangen üblich, 
dürfte es heute mit LED-Technik noch genauso geben.

von Udo S. (urschmitt)


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Siehe 
https://www.tridonic.com/com/de/download/technical/Approval_marks_Symbols_de.pdf
Wenn der Treiber das nach unten gerichtete Dreieck mit einem "M" in der 
Mitte hat ist er für den Einbau in Möbeln aus Materialien mit 
unbekanntem Flammpunkt zugelassen.

von Achim H. (anymouse)


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Micha G. schrieb:
> Maxe schrieb:
>> Vielleicht kann man es auch andersrum betrachten: Was passiert, wenn das
>> Holz verbrannt/zersetzt ist, sind dann noch alle leitenden Teile an Ort
>> und Stelle und ist der grundsätzliche Berührschutz noch gewährleistet?
>> Wenn man das mit "ja" beantworten kann, fungiert das Holz offensichtlich
>> nicht als Isolator.
>
> Das ist sicher eine Überlegung wert :-) In meinem Fall wäre Holz dann
> tatsächlich als Isolator zu betrachten...

Mir fehlt da ein "nicht" im letzten Satz.

Dass das Holz isoliert, ist nicht das Thema ... das tun die 40cm 
Luftstrecke zur Decke ja ebenfalls. Wichtig ist, ob das die einzige 
Isolierung ist, also das, was "den Schutz gegen elektrischen Schlag 
*sicherstellen*" muss. Wenn also das ganze Holz weg (verbrannt, 
weggefressen, ..) ist, gibt es dann noch einen ausreichenden "Schutz 
gegen elektrischen Schlag"?

von Micha G. (micha1986)


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Maxe schrieb:
> Wenn der LED-Treiber auf die Grundplatte geschraubt wird, sollte das
> doch kein Problem sein (Treiber/Netzteil bleibt bei weggedachtem Holz an
> Ort und Stelle und ist durch das eigene Gehäuse berührgeschützt).

Aber wie ist das zu verstehen, wenn ich auf der Alu-Grundplatte den LED 
Treiber und eine Anschlussklemme montiert habe und nun das Holz 
drumherum "abbrennt". Dann ist doch wohl von der Isolierung der 
Leitungen/Anschlussklemme nicht mehr viel übrig und der Berührschutz ist 
nicht mehr gegeben?

Udo S. schrieb:
> https://www.tridonic.com/com/de/download/technical/Approval_marks_Symbols_de.pdf
> Wenn der Treiber das nach unten gerichtete Dreieck mit einem "M" in der
> Mitte hat ist er für den Einbau in Möbeln aus Materialien mit
> unbekanntem Flammpunkt zugelassen.

Das ist ja eben auch einer der Punkte der mich besonders verwirrt. Ich 
darf den Treiber bedenkenlos in ein Möbelstück einbauen / direkt auf 
eine Holzplatte schrauben, aber wenn der in einem Baldachin aus Holz 
eingebaut wird ist es dann laut Norm (zumindest für mich) nicht mehr so 
eindeutig...

Achim H. schrieb:
> Mir fehlt da ein "nicht" im letzten Satz.
>
> Dass das Holz isoliert, ist nicht das Thema ...

Natürlich sind keine Netzspannung führenden Teile ohne Isolation im 
Baldachin verbaut. Wenn aber das Holz abbrennt wird wohl von der 
Isolierung auf Kabeln/Klemmen nicht mehr viel vorhanden sein? Was ist 
dann mit dem Berührschutz?

Und dann sind da eben noch solche Sätze wie "Teile aus isolierendem 
Material, die Strom führende Teile in ihrer Lage halten, müssen folgende 
Prüfung bestehen" (Kapitel 13.3 Beständigkeit gegen Feuer und 
Entzündung)

Betrifft das lediglich Teile die ansonsten nicht isolierte Strom 
führende Teile halten? Also nicht bspw. ein aus isolierendem Material 
gefertigte Kabelbefestigung die ein isoliertes Kabel hält? Wird hier im 
Zusammenhang mit "Strom führenden Teilen" eigentlich zwischen 
Netzspannung und Kleinspannung unterschieden? Für mich geht das aus der 
Norm nicht klar heraus.

Vielen Dank nochmals euch allen für die Unterstützung!

Gruß
Micha

von Bernd Wiebus (Gast)


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Michael M. schrieb:

>> Schau dir mal den Flammpunkt von Holz an.
>
> Ab 100°C fängt Holz an sich thermisch zu zersetzen. Erst ab etwa 200°C
> beginnen, je nach Holzart, die ersten Flammpunkte.

Der Flammpunkt gilt für Holz. Die Zersetzungsprodukte zünden früher.
Ab *90°C* kann sich Holz auf längere Sicht selbstentzünden.

Siehe: 
https://www.schadenprisma.de/wp-content/uploads/pdf/1972/sp_1972_3_2.pdf

von Bernd Wiebus (Gast)


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Bernd Wiebus schrieb:
> Der Flammpunkt gilt für Holz. Die Zersetzungsprodukte zünden früher.
> Ab *90°C* kann sich Holz auf längere Sicht selbstentzünden.
>
> Siehe:
> https://www.schadenprisma.de/wp-content/uploads/pdf/1972/sp_1972_3_2.pdf

Nachtrag: https://www.ffb.kit.edu/download/IMK_Ber._Nr._8_kurz.pdf

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


Angehängte Dateien:

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Bernd Wiebus schrieb:
> Ab 90°C kann sich Holz auf längere Sicht selbstentzünden.

Guter Tipp! Ich habe mal die Textstelle rausgesucht, damit man nicht 
alles runterladen- und lesen muss.

von Walta S. (walta)


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Das ist dann der Bereich wo es zu rauchen und stinken anfängt.

walta

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