Ich möchte eine Regelungselektronik bauen, die mir einen garantierten Höhenkorridor für eine Drohne zwecks Grundüberflug ermöglicht. Ich habe ein größeres Gelände zu überwachen und möchte muss eine maximale minimale Flughöhe einhalten. Minimal deshalb, um einen Winkel zu bekommen, der ein genügend genaues Bild ermöglicht, Maximal wegen Flugverkehrsstörung. Hat jemand schon einmal so etwas gebaut? Das Problem ist, dass das Gelände recht stark wellig ist, insgesamt ansteigt und auch einen öffentlichen Bereich umfasst (L-Form) der mit einer Minimalhöhe überflogen werden soll. Weiß jemand um die Randbedingungen? Ich weiß dass private Grundstücke nicht überflogen werden dürfen, allerdings fliegen bei uns im Verein auch Einige Segelflugzeuge (also bemannt) und die fliegen ja überall drüber. Die haben meines Wissens eine Vorgabe an Mindestflughöhe. Wie interpretiert man das nun? Kann ich argumentieren, einen privaten Bereich mit mindestens 300m überfliegen zu können?
Mikkel schrieb: > Kann ich argumentieren, einen privaten Bereich mit mindestens 300m > überfliegen zu können? Die maximale Flughöhe für Drohnen beträgt 100m.. dazu gelten noch die absoluten Abhebeverbote.
Soll das Ding vollautomatisch bestimmte Wegpunkte abfliegen? Soetwas gibt es ja schon als fertige Steuerung, um die Flughöhe über Grund zu berechnen müssen mehrere Quellen kombiniert werden, siehe z.B. auch hier: https://www.rc-drohnen-forum.de/thread/9047-wie-funktioniert-bei-der-mavik-2-die-h%C3%B6henmessung/ ...und in vielen weiteren Foren.
Wenn du die Höhe zum Boden regeln willst gibt es gute Distanzsensoren. Wenn du die Höhe ü.M. Regeln willst musst du GPS nehmen.
Patrick L. schrieb: > Wenn du die Höhe zum Boden regeln willst gibt es gute > Distanzsensoren. Höhe zum Boden wäre wichtig für das eine Kriterium, absolute Höhe für das andere, denke ich.
Mikkel schrieb: > Patrick L. schrieb: >> Wenn du die Höhe zum Boden regeln willst gibt es gute >> Distanzsensoren. > > Höhe zum Boden wäre wichtig für das eine Kriterium, absolute Höhe für > das andere, denke ich. Absolute Höhe? Welches "andere Kriterium" soll das sein?
Erstens beträgt die maximale Flughöhe für Drohnen 120 Meter (bzw. 120 Meter Abstand zum nächsten Punkt auf der Erdoberfläche). Falls Du auf Deinem Grundstück keinen 180 Meter hohen Felsen hast (diesen dürftest Du im Abstand von 120 Metern umkreisen und in einer Höhe von 120 Metern über dem Felsen überfliegen), wird das schwer mit den 300 Metern Flughöhe. Die Flugsicherung ist da nicht zimperlich und die fackeln auch nicht lange wenn sie's mitkriegen. Zweitens ist für den Überflug von fremden Grundstücken grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers notwendig. Davon kann bei berechtigtem Interesse in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn das Einholen der Zustimmung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre und die Privatsphäre gewahrt bleibt. Dann darf das Grundstück in gerader Linie und zwischen 100 und 120 Metern Höhe überflogen werden wenn es keinen anderen Weg z.B. über öffentlichen Grund zu fliegen gibt. Aber spätestens wenn der Eigentümer das ausdrücklich verbietet, war's das zum Thema Überflug. Kleiner persönlicher Tip von mir: Wenn es sich vermeiden lässt, lass es lieber, flieg außen rum. Drittens dürfen Drohnenflüge in Deutschland nur auf Sicht (VLOS) durchgeführt werden. Damit sind alle automatisierten Überwachungsflüge auch über eigenem Grund und Boden raus, insofern die Drohen nicht ständig vom Piloten oder einem Spotter beobachtet wird. Ausnahmen gibt es nur für den Follow-Me-Flugmodus bis maximal 50 Meter Entfernung. Viertens darfst Du keine personenbezogenen Daten sammeln, wenn diese Person dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Das bedeutet keine Aufnahmen von unbeteiligten Personen, die auf den Aufnahmen eindeutig identifizierbar wären. Das gilt bereits für die Videoübertragung, eine Aufzeichnung ist für den Verstoß gar nicht nötig.
Mikkel schrieb: > Ich weiß dass private Grundstücke nicht überflogen werden dürfen, > allerdings fliegen bei uns im Verein auch Einige Segelflugzeuge (also > bemannt) und die fliegen ja überall drüber. Die haben meines Wissens > eine Vorgabe an Mindestflughöhe. Wie interpretiert man das nun? Für bemannte Flugzeuge gilt: "Außer soweit es bei Start oder Landung notwendig ist oder sofern es durch die zuständige Behörde zugelassen ist, dürfen Luftfahrzeuge über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien nur in einer Höhe geflogen werden, die im Fall einer Notlage eine Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden erlaubt." Für Flüge nach Sichtflugregeln ist festgelegt: "Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden: 1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das Luftfahrzeug; 2. in anderen als in Nummer 1 genannten Fällen in einer Höhe von weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m um das Luftfahrzeug." Mit anderen Worten, die bemannte (motorisierte) Luftfahrt findet in der Regel oberhalb von 150 Metern statt - außer bei Start und Landung. Die maximale Flughöhe von Drohnen wurde genau deshalb auf 120 Meter festgelegt, so gibt es noch einen kleinen Puffer. Die bemannte Luftfahrt stellt die Flughöhe anhand des Luftdrucks fest, nicht anhand von GPS. Im Cockpit wird bei korrekter Höhenmessereinstellung (Korrektur des aktuellen Luftdrucks) die Höhe über dem Meeresspiegel angezeigt. Der Pilot muss anhand seiner Karte die Höhe über dem höchsten Hindernis selbst ausrechnen. In der Praxis wird die Mindesthöhe nach Augenmaß eingehalten. Segelflugzeuge sind betriebsartbedingt von den Mindesthöhen ausgenommen, sie können ja mangels Motor nicht eine beliebige Höhe einnehmen. Segelflieger müssen so fliegen, dass jederzeit ein geeignetes Landefeld erreichbar ist. Das muss nicht unbedingt ein Flugplatz sein. Das heißt, Segelflugzeuge können auch unterhalb von 120 Metern auftauchen, sind dann aber bereits im Landeanflug auf ein Feld. Deshalb ist die Sichtverbindung zur Drohne wichtig.
Ben B. schrieb: > Drittens dürfen Drohnenflüge in Deutschland nur auf Sicht (VLOS) > durchgeführt werden. Damit sind alle automatisierten Überwachungsflüge > auch über eigenem Grund und Boden raus, oha! Das war mir noch nicht bekannt.
Mikkel schrieb: > Hat jemand schon einmal so etwas gebaut? Gibt es schon lange: https://de.wikipedia.org/wiki/Marschflugk%C3%B6rper#Entwicklung > Das Problem ist, dass das Gelände recht stark wellig ist, insgesamt > ansteigt Was ist daran das Problem. Beim Golfkrieg wurden die Flugrouten extra um die relativ strukturarmen Wüstenregionen drumrum gelegt, damit die Marschflugkörper ausreichend strukturiertes Gelände überflogen, um sich daran zu orientieren.
TERCOM hat eben den Vorteil, daß es absolut passiv und autark funktioniert, das kann der Marschflugkörper ganz alleine, ohne auf GPS oder eine aktive Feuerleitstelle angewiesen zu sein. Über hunderten Kilometern flacher Wüste kann sich auch ein Marschflugkörper mit seinen etwa 50 Metern Flughöhe nicht mehr gut verstecken und der Wind verändert die Dünenlandschaft ständig. In Gebirgstälern ist er für Radar praktisch unsichtbar bzw. wenn er gesichtet wird, ist er kurz da und mit 800..900km/h schnell wieder weg. Die Routen sind sowieso keine geraden Linien, alle modernen Marschflugkörper können Scheinangriffe fliegen und das echte Ziel kurz vor dem Einschlag ansteuern, das Ziel kann während des Fluges geändert werden. @TE Was für ein Gelände hast Du denn zu überwachen? Wie groß? Geht es Dir nur um eine Kontrolle gegen unerlaubtes Betreten oder muß es eine komplette Überwachung sein, was auf dem Grundstück so passiert? Für ersteres könntest Du Dir mal anschauen, wie Solarparks das machen. Da gibts sowas wie Signalschleifen in den Zäunen, es wird sehr gerne mit Lasern durch die Gegend geballert, manchmal gibts sogar Erschütterungssensoren.
Mikkel schrieb: > Hat jemand schon einmal so etwas gebaut? Die arducopter Firmware mit dem ardupilot Mission Planner Programm könnte das über GPS fast fertig drin haben.. https://ardupilot.org/planner/ Es gibt sogar Hardware addons um dann noch eine Höhenmessung zu integrieren die schon im Programm und Opensource Firmware implementiert ist.. da könnte man ansetzen. Edit: dazu kann man das ganze laut Anleitung sogar im externen Flugsimulator über SITL ablaufen lassen.
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Wenns danach geht braucht man sowas nicht zu bauen. So gut wie jede DJI-Drohne kann das. Muss man nur mal nach "Litchi" googeln, schon sind private Luftaufklärungsmissionen kein Problem mehr. Die Drohnen können alle weit mehr als in Deutschland erlaubt ist. Vielleicht mal für Interessierte die Sicht eines Drohnenpiloten... ich habe eine Mavic 2 Zoom (daher auch den Kenntnisnachweis, den man dafür braucht), das ist eine etwa 1200 Euro teure Drohne, 904 Gramm MTOM, 27 Minuten Flugzeit unter guten Bedingungen sind realistisch. DJI erlaubt ein wählbares Flughöhenlimit bis 500 Meter (über dem Startpunkt), das ist aber lange nicht die Leistungsgrenze der Drohne. Die Fernsteuerung hat eine Reichweite von mehreren Kilometern solange keine Hindernisse im Weg sind. Im GPS-Modus mit Hinderniserkennung erreicht die Drohne 50km/h, im Sport-Modus sind 72km/h drin. Die Kamera kann 4K-Aufnahmen, ich nutze sie mit FullHD-Auflösung (1080p60), dann bekomme ich verlustfreien 4fachen Zoom. Ich find das nützlicher als die eigentlich qualitativ bessere Kamera der Pro-Version ohne Zoom weil man an so viele Dinge nicht näher als 100 Meter heranfliegen darf. Die Live-Bildübertragung kann FullHD-Bilder übertragen, macht aber wenig Sinn wenn man sich nicht mit einem wirklich guten bzw. hellen Tablet oder einem vergleichbaren Bildschirm irgendwo hinstellt. Unter guten Lichtbedingungen erkennt man PKW-Räder auf 900 Meter Entfernung (plus Höhe). Es ist kein Problem, auf diese Entfernung eine Person auszumachen, erst recht nicht wenn sie sich bewegt oder gut sichtbare Kleidung trägt. Ansonsten müsste man vielleicht auf 500..300 Meter ran, dann würde man sogar erkennen ob die Person gerade eine raucht oder telefoniert. Eine so kleine Drohne auf 120 Metern Höhe ist auf 300 Meter Entfernung so gut wie nicht auszumachen. Man sieht sie nachts durch die Beleuchtung viel weiter als tagsüber (allerdings sind nachts so gut wie keine Aufnahmen mit der Kamera möglich, zumindest nicht über Gebieten wo man fliegen darf). Also es kommt auch im erlaubten Rahmen sehr darauf an, daß der Pilot mit der Drohne "keinen Mist baut". Die qualitativ durchaus brauchbaren Aufnahmen irgendwelcher Personen auf den Liegen an ihrem Pool, die man so im Internet findet, sind kein Fake... das kriegt man ohne Probleme hin und wenn jemand sowas macht, wirft das ein schlechtes Bild auf alle am Drohnenfliegen interessierten Leute. Meine Meinung ist daher auch, daß die ganzen Verbote nicht viel bringen (die Leute, die sowas machen, würden sie sowieso ignorieren), man muß diese Einzelfälle empfindlich verknacken, damit sich das rumspricht und unterlassen wird.
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Warte einfach noch wenige Jahre, dann brauchst Du keine Drohne mehr. Da gibt es den digitalen Wachhund, der patrouliert und sogar beißen kann.
Ben B. schrieb: > braucht), das ist eine etwa 1200 Euro teure Drohne, 904 Gramm MTOM, 27 In welche Klasse fliegst Du sie? A1/C1, A2/C2 oder A3/C..? Ich habe nur selbstgebauten Kram um die 400g-500g, das ergibt leider automatisch A3/(C4), also über freies Feld fliegen ist ok, ansonsten eigentlich alles verboten... Schade dass aufgrund von sovielen Idioten die Klasse A1/C1 so krass reguliert wurde, dass dort keine Selbstbau-Copter möglich sind.
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Markus M. schrieb: > Schade dass aufgrund von sovielen Idioten die Klasse A1/C1 so krass > reguliert wurde, dass dort keine Selbstbau-Copter möglich sind. Du lebst im falschen Land. Es gibt genug Platz auf dieser Erde, wo eine Drohne niemanden interessiert - egal wer sie gebaut hat.
Da es derzeit noch keine EU-klassifizierten Drohnen gibt (auch die neue Mavic 3 ist nicht klassifiziert), bleibt nur der Flug in A3 nach Regelungen für Bestandsdrohnen ab 250 Gramm. Es ist auch nicht sicher, ob Bestandsdrohnen irgendwann nachklassifiziert werden könnten, wahrscheinlich nicht. DJI wird sich die Mühe für bereits verkaufte Drohnen eher nicht machen und die EU bzw. das LBA sicherlich auch nicht bzw. denen müsste man ordentlich einheizen bevor die über sowas nachdenken. Mit etwas gutem Willen und leichten Anpassungen wäre es evtl. möglich, die Mavic 2 als C1-Drohne nachzuklassifizieren, aber sie ist unglaubliche 5 Gramm (0,55 Prozent!) zu schwer und zumindest im Sport-Modus überschreitet sie 19m/s Geschwindigkeit. Ersteres könnte man evtl. als Toleranz verbuchten und zweites ließe sich mittels Softwareupdate auf 19m/s begrenzen... aber wie gesagt, dazu bräuchte es seitens der EU und DJI guten Willen, sonst fliegt diese Drohne für den Privatgebrauch nur noch in A3. Bei 150m Mindestabstand zu unbeteiligten Personen, Wohn- und Industriegebieten sind alle aktuell verfügbaren Drohnen ab 250g MTOM praktisch aus allen Städten raus. Nicht nur die Mavic 1/2/3, sondern auch leichtere Modelle wie die Mavic Air und alles, was andere Hersteller so bauen. Eine Nachklassifizierung als C2 Drohne wäre auch hilfreich, dann könnte man sie immerhin mit dem großen Fernpilotenzeugnis in Kategorie A2 fliegen. Es gibt auch noch eine deutsche Ausnahmeregelung, befristet bis 31.08.2022, nachdem unklassifizierte Bestandsdrohnen für gewerbliche Zwecke mit dem großen Fernpilotenzeugnis in A2 geflogen werden dürfen. Allerdings kostet dieser Lehrgang etwa 300..500 Euro und ist nur 5 Jahre lang gültig, danach muß man ihn komplett neu machen. Also für'n Arsch, bzw. privat zu teuer für nur 5 Jahre Gültigkeit. Wenn der noch preiswerter wird, sagen wir 100 Euro, dann könnte man evtl. drüber nachdenken. Was aus dem ganzen Gewirr letztendlich herauskommt, steht noch in den Sternen. Wird vielleicht mal Zeit für eine EU-Petition in Sachen Nachklassifizierung von Bestandsdrohnen. Ansonsten habe ich mir schon überlegt, mir eine zweite Drohne in der Größenordnung DJI Mini 2 zu kaufen sobald diese mit C0/C1 Klassifizierung verfügbar sind, evtl. auch noch etwas zu warten bis die Kameras dieser Drohnen mit denen aktuell größerer Modelle vergleichbar werden. Quasi eine Mavic 2/3 Kamera an einer Mini 2 Drohne. Damit könnte man problemlos in A1 fliegen und hätte die gleiche Bildqualität wie jetzt. Edit: Vielleicht auch noch dazu: Mir kommt es so vor, als ob die Öffentlichkeit in Sachen Drohnenflug auch verdammt schlecht aufgeklärt ist. Viele Menschen empfinden die Dinger pauschal als Bedrohung, obwohl sie sich noch nie damit auseinandergesetzt haben. Ich sag zu sowas immer, Küchenmesser und Spaltäxte haben schon weit mehr Menschen getötet als zivile Kameradrohnen. Jedes Handy hat heute mehrere Kameras und wäre genau so geeignet, die Privatspäre fremder Personen zu verletzen. Eine Drohne fällt im Wohngebiet quasi sofort auf, wenn man damit ungebeten vor fremden Fenstern fliegt, geht man ein extrem hohes Risiko ein, erwischt und (zu recht) dafür verknackt zu werden. Die meisten argwöhnisch eingestellten Menschen überdenken ihre Meinung zumindest, wenn man sie selbst mal durch die Kamera auf die Welt schauen lässt, ihnen die Kenntnisnachweise zeigt, oder die ganzen Pflichten wie die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und die Registrierung beim LBA als Drohnenpilot sobald man die winzigste Spielzeugdrohne mit Kamera fliegen möchte. Richtig schön ist, wenn solche Leute Kinder dabei haben. Die hat man mit der Drohne praktisch immer sofort auf seiner Seite. Kostet halt Zeit, aber wer soll sonst die Aufklärungsarbeit machen, daß nicht alle so bescheuert sind wie ein paar Einzelfälle, die es zu größerer medialer Aufmerksamkeit gebracht haben.
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Ben B. schrieb: > Die meisten > argwöhnisch eingestellten Menschen überdenken ihre Meinung zumindest, > wenn man sie selbst mal durch die Kamera auf die Welt schauen lässt, > ihnen die Kenntnisnachweise zeigt, oder die ganzen Pflichten wie die > vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und die Registrierung beim LBA > als Drohnenpilot sobald man die winzigste Spielzeugdrohne mit Kamera > fliegen möchte. Richtig schön ist, wenn solche Leute Kinder dabei haben. > Die hat man mit der Drohne praktisch immer sofort auf seiner Seite. > Kostet halt Zeit, aber wer soll sonst die Aufklärungsarbeit machen, daß > nicht alle so bescheuert sind wie ein paar Einzelfälle, die es zu > größerer medialer Aufmerksamkeit gebracht haben. Das Problem sit doch, dass es immer noch zu viele gibt, die sich sone Drohne im Mediamarkt mit nehmen oder bei amazon bestellen und überhaupt nicht auf die Idee kommen, wenigstens mal zu recherchieren, was sie damit tun dürfen und was nicht. Gut, viele dieser Drohnen fliegen auch nur ein paar Tage, dann sind sie unrettbar in einem Baum gefangen oder werden wegen eines abgebrochenen Rotorblattes aufgegeben, aber nichtsdestotrotz sind die immer schärfer werdenden Regeln eben die Auswüchse derer, die sich nicht an irgendwelche Regeln halten, die es schlicht nicht interessiert. Diejenigen, die das Hobby aber professionell betreiben, sind die Leidtragenden. Das ist aber nicht nur beim Drohnenflug so. p.s.: ich selbst habe keine Drohne, ich bin eher auf der Erde oder dem Wasser unterwegs, aber besonders bei letzterem gibt es auch immer mehr Beschränkungen, die man erstmal kennen muss, um sie einhalten zu können. Und dann liest man in einem Forum die Frage, ob man auch kleine Bürstenmotoren entstören muss und als Antwort kommt dann: Ich entstöre schon seit ich auf 2,54GHz umgestiegen bin auch die größeren Motoren nicht mehr, das braucht man nun nicht mehr, da das Fahrzeug immer funktioniert. Dass daneben der mit seiner 40MHz Anlage dann aber echt Probleme bekommt, das interessiert diese Typen einfach null. Appelle ziehen da auch nicht, allenfalls packen sie ihren Kram ein um 20m weiter, außer Sicht, weiter zu fahren. Diese Ignoranz ist es, die zu immer mehr Beschränkungen führt. Ok, auf Seiten der Gesetzgeber hat man dann natürlich auch selten Fachleute, sondern zumeist irgendwelche vornehmlich, ich sag mal, abwartende Juristen, denen von Lobbyisten eingehaucht wird, was gefährlich ist. Dementsprechend hat der Gesetzgeber die Tendenz erst sehr spät und dann deutlich über zu reagieren.
Ich bin auch Drohnenpilot und habe zwei, eine Mavic Air, mit 450g grad unterhalb der 500g fuer welche strengere Regeln gelten. Und die Andere ist eine Mavic 2 Pro, mit 950g. Beide koennen 4K Videos aufzeichnen. die Kleine hat 20 Minuten Flugzeit, die Grosse 30min. Die Drohne rechnet mit und mach aufmerksam, wann man zuruecj=k kehren sollte. Und die leten 5 Minuten sind Reserve, welchenicht verwendet werden sollten. Bei dieser Flugzeit muss man allerdings mitrechnen. Wenn man nach der halben Flugzeit umkehrt, aber mit dem Wind geflogen ist ... ist nicht gut. Ich habe mir die Groessere gegoennt, weil die Kleine immer an der maximalen Reichweit von je nach Terrain vielleicht 1200 m angestossen ist. Dann reisst die Verbindung ab und sie kommt zurueck. Die grosse ist mit vielleicht 8km spezifiziert, ich habe mich bisher bis 4.7km getraut. Sehr cool ist dass sie leiseflug Propeller hat, obwohl sie mehr Schub hat, ist das Fluggeraeusch leiser und angenehmer. Wegen der Mikrowellenverbindung muss man auf Sicht, naja, Sichtverbindung fliegen. Wenn die Verbindung abreisst, kommt sie zurueck. Auf einen einstellbaren Rueckkehrpunkt N meter oberhalb des Startpunktes. Da muss man also schnell mitdenken. Wenn man um einen Huegel rumfliegt und die Verbindung reisst ab, fliegt sie auf Luftlinie zurueck... Wenn der Huegel dann hoeher wie die Rueckkehrhoehe ist .. ist nicht gut. Die 120m Maximalhoehe sind eine gute Sache wenn man in bewohntem Gebiet fliegt, in den Bergen eher laecherlich. Dabei ist zu sagen, die 120m sind ab Gelaende. Was eher schwierig zu beurteilen ist. Und auch nicht so wichtig. Und die Drohne misst nur Meter ueber Meer. Also wirft man die 120m raus und setzt das 500m Limit, fuer mehr muesste man einen Code aus China kommen lassen. Den soll's aber geben. Vor zwei Jahren oder so, als ich grad noch unterhalb der 120m war kamen zwei Jagdflieger quer vorbei.. natuerlich unterhalb. Das Problem bei den 500m ist auch die eher limitierte Geschwindigkeit. Waehrend sie mit bis zu 20m/s (72km/h) horizontal fliegen kann, ist die Steigleistung auf max 5m/s limitiert, und die Sinkleistung auf 3m/s, Bedeutet von 500m runter dauert's um die 170sekunden, fast 3 Minuten, obwohl flugtechnisch mehr drin waere. So verlockend die grossen Distanzen sind, im Duemmsten, nicht unwahrscheinlichen Fall, muss man sie holen koennen. Und sie verbraucht auch Strom beim Nichtfliegen. Ich hab sie auch mal in 3.5km Entfernung in einen Busch gesetzt. Solange sie laeuft sendet sie die Position und Video, und ich kann mich mit dem Controller annaehern. Der zeigt mir jeweis Richtung und Distanz zur Drohne. Ich hatte Glueck und machte diese Distanz in etwa einer Stunde. Je nach Topologie geht das nicht so schnell.
Soso. 3,5 Kilometer. Dann wohnst Du hoffentlich in einem Land, in dem VLOS beim Drohnenflug kein Thema ist. Ansonsten müsste ich den Beitrag jetzt übel zerreißen, weil Du die Drohne gegen den hellen Himmel in 120 Metern Höhe schon in 200 Metern Entfernung nicht mehr siehst. Das Gleiche für das RTH-Problem mit dem Hügel. Wenn Du VLOS fliegst, kann die Drohne bei RTH nicht gegen einen Hügel fliegen wenn man die Flughöhe auf 120 Meter setzt, da sie nicht hinter dem Hügel verschwindet. Bzw. muß man nicht mal, wenn die RTH-Höhe auf 50 Meter gesetzt ist und das Manöver in 100 Metern Höhe ausgelöst wird, bleibt die Drohne beim Rückflug auf 100 Metern und sinkt erst über dem Startpunkt. Die Flughöhe der Drohne ist damit immer höher als der Hügel. Das von Dir beschriebene Szenario ist wieder nur dann möglich, wenn die Drohne hinter einem Berg/Hindernis verschwunden ist. Das ist in Deutschland nicht zulässig. RTH ist in meinen Augen auch eine reine Notfallmaßnahme falls die Verbindung zur Drohne abreißt oder die Fernsteuerung ausfällt. Solange das nicht der Fall ist, sollte man die Drohne immer händisch zurückfliegen und landen. In Deinem Fall könnte man den Startpunkt auch intelligent wählen. Man stellt sich auf den Hügel, RTH-Höhe auf 50 Meter über dem Hügel und alles wird gut. In bergigem Gelände kann das zwar dazu führen, daß die Drohne beim RTH-Manöver kurzzeitig die 120 Meter Flughöhe reißt, aber das ist immer noch besser als ein Verlust der Drohne oder wenn sie unkontrolliert irgendwo einschlagen würde. Deswegen immer händisch zurückfliegen, so daß man innerhalb der erlaubten Limits bleiben kann. @Christian Ja... mit der gegenseitigen Rücksichtnahme ist das nunmal so eine Sache. Manche Egoisten lernen es halt nie und da man Funkstörungen nicht sehen kann, ist's schwer so dummen Leuten das beizubringen (ohne sie zu verletzen). Daß der Gesetzgeber irgendwann mit dem größten Hammer draufkloppt, der da ist, kennt man doch aus vielen Bereichen. Man muß dem aber auch zugute halten, das ist keine leichte Aufgabe wenn man es allen rechtmachen soll. Und wenn man solche Aufnahmen sieht, wo Drohnen in echter Nähe zu großen Airlinern fliegen... naja was soll der Gesetzgeber denn machen wenn die Leute so bescheuert sind? Wegen einer Mavic 2 oder so wird kein Airliner abstürzen, aber sollte es so eine Drohne z.B. bei Startleistung ziemlich zentral in ein Triebwerk schaffen, könnten durchaus Teile in das Kerntriebwerk (die eigentliche antreibende Gasturbine) gelangen und dann hat man einen Millionenschaden zuzüglich Luftnotlage, Notlandung, Luftverkehrsgefährdung durch den Triebwerksausfall. Für ein kleines Propellerflugzeug könnte eine Kollision schlimme Folgen haben, mit richtig Pech geht sie durch die Scheibe und trifft den Piloten. Oder wenn ein Paragleiter so eine Drohne in die Fresse bekommt ist das auch nicht lustig. Also selbst der begeisterte Drohnenflieger muß da einräumen, daß es Dinge gibt, die wichtiger sind als die schönsten Luftaufnahmen oder die Sicht aus 500 Metern Höhe. Man müsste sich mal schlau machen, ob es in Deutschland Modellraketen-Veranstaltungen gibt, wo die Raketen höher als 120 Meter steigen dürfen. Vielleicht kann man im Rahmen solcher Events auch für Drohnen eine Genehmigung für mehr als 120 Meter bekommen, ich habe sowas aber noch nicht versucht und ich weiß nicht was die Veranstalter für eine Genehmigung bei der Luftsicherung beantragen, ob die Raketen auch als UAV definiert werden oder nicht.
Luftaufnahmen aus 120m sind schon nicht mehr lustig. Da ist alles schon zu klein. Tiefer ist besser. Vielleicht 30-60m ab Boden. Raketenveranstaltungen in Deutschland sind oede. Was sollen 120m ? Deswegen gehen alle bevorzugt in die Schweiz.
Ben B. schrieb: > Man müsste sich mal schlau machen, ob es in Deutschland > Modellraketen-Veranstaltungen gibt, wo die Raketen höher als 120 Meter > steigen dürfen. Vielleicht kann man im Rahmen solcher Events auch für > Drohnen eine Genehmigung für mehr als 120 Meter bekommen, ich habe sowas > aber noch nicht versucht und ich weiß nicht was die Veranstalter für > eine Genehmigung bei der Luftsicherung beantragen, ob die Raketen auch > als UAV definiert werden oder nicht. Ich hatte im Studium mal Kontakt zu einem Kommilitonen, welcher Modellraketen baute. Der meinte damals (Ist nun auch schon 20 Jahre her) dass es in Deutschland sehr kompliziert ist eine Starterlaubnis zu erhalten. Meines Wissens ist er immer in die Schweiz gefahren zu Treffen. Aber ich hab das, mangels Interesse, nicht weiter verfolgt. Keine Ahnung, wie sich das seither auswirkt. Ben B. schrieb: > Daß der Gesetzgeber irgendwann mit dem größten Hammer draufkloppt, der > da ist, kennt man doch aus vielen Bereichen. Man muß dem aber auch > zugute halten, das ist keine leichte Aufgabe wenn man es allen > rechtmachen soll. Und wenn man solche Aufnahmen sieht, wo Drohnen in > echter Nähe zu großen Airlinern fliegen... Deswegen wurden ja die Flugverbotszonen um Flughäfen herum eingerichtet. Allerdings bezweifle ich etwas, dass alle Drohnen diese automatisch einhalten. Wenn dann die ignoranten sich so ein Ding kaufen... Auch gibt es immer mal wieder Fälle, wo irgendwelche Hirnies versuchen, Flugzeuge mit Laserpointern zu blenden, die so stark sind, sein müssen, dass sie sie formal gar nicht besitzen dürften. Der Zoll fischt halt nicht alles heraus. Ich hab mir mal einen kleinen Hubschrauber bestellt, in England, der kam nur bis zum Zoll, da darin eine Fernsteuerung war (Versand stand ausdrücklich aus UK, war aber Direktversand aus China). Da hat alles nichts genützt, ich wurde vor die Wahl gestellt: Paket ungeöffnet Retoure schicken oder Öffnen, Fotos machen und die Bundesnetzagentur entscheiden lassen, ob sie das CE Zeichen anerkennt, wenn nicht, Entsorgung auf meine Kosten (Das Problem war definitiv die Zulassung der Fernsteuerung, es war absolut nicht möglich, da argumentativ weiter zu kommen, selbst als ich der Beamtin das Angebot aus Holland auf dem Handy zeigte, ging kein Weg ran.). Ich hab mich für ersteres entschieden und ihn dann bei einem anderen shop bestellt welcher direkt aus Holland versendete. Ich weiß aber von anderen, die das Teil direkt aus China importiert haben, wo es ungesehen durch den Zoll ging. Ich wüsste gar nicht, ob ich hier mit einer Drohne so herumgeistern dürfte, da ca. 500m Luftlinie Christof 46 seine Station hat. Außerdem gibt es einen Segelflugplatz in nicht allzugroßer Entfernung (ca. 2km) Segelflugzeuge sind daher bei uns direkt vorm Haus in eher größerer Höhe anzutreffen, aber der Hubschrauber fliegt auch schonmal recht tief (ich kann aber unmöglich sagen, ob er dabei die 150m unterfliegt), da wir, je nach Notlage, in der Einflugschneise direkt am Feld wohnen.
Die modernen China Drohnen haben alle Flughaefen und Fluggebiete gespeichert. Allerdings nicht alle Details.
Christian B. schrieb: > Ich wüsste gar nicht, ob ich hier mit einer Drohne so herumgeistern > dürfte, da ca. 500m Luftlinie Christof 46 seine Station hat. Bei mir ist das eine Fliegerhorst Einflugschneise, mit Abhebeverbot 5km umkreis.. Trotzdem sieht man ab und zu eine Phantom oder Mavic........................
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Mikkel schrieb: > Ich weiß dass private Grundstücke nicht überflogen werden dürfen, Wohnhäuser dürfen nicht überflogen werden. Das ist ein Unterschied. > Ich wüsste gar nicht, ob ich hier mit einer Drohne so herumgeistern > dürfte, da ca. 500m Luftlinie Christof 46 seine Station hat. Außerdem > gibt es einen Segelflugplatz in nicht allzugroßer Entfernung (ca. 2km) > Segelflugzeuge sind daher bei uns direkt vorm Haus in eher größerer Höhe > anzutreffen, aber der Hubschrauber fliegt auch schonmal recht tief Es gibt auch Apps dafür (z.B. vom DMFV). Aber Segelflugplätze liegen normal nicht in Kontrollzonen. Da gibt es meistens keine Einschränkungen. Aber direkt daneben würde ich auch nie fliegen, weder Drohne noch Modellflugzeug. Ähnlich wird es mit Hubschrauberplätzen aussehen.
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Hallo Drohnenexperten, habe gerade den interessanten Dialog verfolgt. Nun zu meiner Frage: Wir haben eine kleine Landwirtschaft und mähen meist im Mai höheres Gras ca. 80 cm zum Heumachen als Winterfutter für Pferde. Dabei besteht immer die Gefahr abgelegte Rehkitze zu verletzen oder schlimmeres. Könnt Ihr euch vorstellen mit einer "normalen" Drohne ihne IR-Kamera (die kosten allein mehrere Tausend Euro) ein Rehkitz zu entdecken ? Bin bereit ca. 500 Euro für Drohne auszugeben. Wiese ist meine, alledings 1,5 km querab zur Einflugschneise vom Flughafen Hannover und ca. 5 km vom Beginn der Landebahn. Neben der Wiese stehen höhere Bäume, denke es sollte kein Problem sein solange ich unterhalb der Baumspitzen in ca. 15 - 20 m bleibe. Ist meine Idee realistisch oder übersehe ich noch was ? Danke vorab für Eure Einschätzung
Realist schrieb: > Könnt Ihr euch vorstellen mit einer "normalen" Drohne ihne IR-Kamera > (die kosten allein mehrere Tausend Euro) ein Rehkitz zu entdecken ? > Bin bereit ca. 500 Euro für Drohne auszugeben. Eher schwierig. Und JA genau für solche Einsatzgebiete gibt es z.B. die Mavic Pro mit IR Kamera. Für gewerbliche Nutzung sollte die aber erschwinglich sein. Ich glaube 2500 EUR muss man da rechnen. Für 500 bekommst du nicht mal ne normale Mavic. Höchstestens ne Air oder Mini. Oder ne Xiomi. Die sind zwar alle toll zum rumfliegen und ein bisschen filmen, aber zum ernsthaften Arbeiten/Retten/Bergen/Suchen kommen nur die Pro in Betracht. Die haben dann auch so scherze wie aufsteckbarer Suchscheinwerfer usw. Für 500 bekommst du nur besseres Spielzeug.
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Realist schrieb: > Könnt Ihr euch vorstellen mit einer "normalen" Drohne ihne IR-Kamera > (die kosten allein mehrere Tausend Euro) ein Rehkitz zu entdecken ? Ja definitiv. Wir rüsten unter anderem Heli (Große keine Modellflieger) mit solchen Thermoscannern aus, auch um etwa Menschen die aus irgend einem Grund im Feld liegen zu entdecken. eine gute IR Kamera oder GridEye kann ein Wirbeltier (Mensch zählt auch dazu) entdecken. Das kann selbstverständlich auch mit einer Drohne gemacht werden. Ich hatte in CH einen Heli mit Gogsmotor (Tragkraft 25kg) den man für solche Sachen, in den Bergen einsetzte (Damals gab es noch keine Quadkopter und Drohnen)
Patrick L. schrieb: > Ja definitiv. > Wir rüsten unter anderem Heli (Große keine Modellflieger) mit solchen > Thermoscannern aus Er fragte nach ob es OHNE IR geht.
Cyblord -. schrieb: > Er fragte nach ob es OHNE IR geht. Ja deshalb GridEye die kosten einen Bruchteil einer FLIR und haben auch weniger Datenrate. Aber viel höhere Empfindlichkeit, da sie grössere Sensorfelder haben. Aber gut dass du das so Hervorhebst, war mal wieder "zu selbstverständlich" so konnte ich die Unklarheit beseitigen. Danke
Patrick L. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Er fragte nach ob es OHNE IR geht. > > Ja deshalb GridEye die kosten einen Bruchteil einer FLIR und haben auch > weniger Datenrate. Ok und damit bekommt er eine Drohne mit IR für unter 500? > Aber gut dass du das so Hervorhebst, war mal wieder "zu > selbstverständlich" so konnte ich die Unklarheit beseitigen. > Danke ich denke du verkennst die Anfrage komplett. Deine Lösung scheint mindestens Faktor 10 außerhalb seiner Vorstellung zu liegen. Die Frage war ja nicht, kann man Drohnen oder RC Modelle mit IR ausrüsten koste es was es wolle, sondern er will den Spaß für 500 EUR haben und auch kein IR weil zu teuer.
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Ja Drone so ab 250€ plus GridEye rund 40€ wo liegt das Problem? Muss halt selber noch ein wenig basteln, braucht aber nicht mal eine Optik, weil das im GridEye schon drin ist. ;-)
Patrick L. schrieb: > Ja Drone so ab 250€ plus GridEye rund 40€ > wo liegt das Problem? Meine Phantasie reicht grade nicht so weit mir vorzustellen, wie ein Landwirt, ein offenes Bastler-Modul für 40 EUR an eine Drohne pappt (an einen filigranen Gimbal wohlgemerkt), das ganze ohne weiteres brauchbare IR Bilder liefert und er dann noch schnell eine Funkübertragung dranbastelt um die Bilder zum Boden zu senden. > Muss halt selber noch ein wenig basteln Jo genau
Cyblord -. schrieb: >> Muss halt selber noch ein wenig basteln > > Jo genau Oder basteln Lassen ;-) Es gibt Dronen die haben ein Audiokanal mit drauf, über den kann man die Signale des GridEye übermitteln. Findet sich sicher ein Ehrgeiziger Tüftler hier der das Umsetzt. und ja ein GridEye lässt sich problemlos an ein Gimbal montieren der ist sehr klein und leicht. Ist aber nicht nötig. Reicht wenn es am Bauch der Drohne befestigt ist, es soll ja nur nach "unten sehen".
Wobei: von Adafruit gibts ein Fertiges Modul, das jkann man ja am Mähdrescher so montieren dass es Vorausschauend nach Wirbeltieren ausschau hält. Dan spart man sich die Drohne.
Patrick L. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >>> Muss halt selber noch ein wenig basteln >> >> Jo genau > > Oder basteln Lassen ;-) Dann bist du wieder beim kaufen einer passenden Drohne. Oder kannst du jemanden vermitteln der solche Drohnen bastelt, fix und fertig verkauft und signifikant günstiger anbietet?
Danke für die Anregungen, das mit Montage am Traktor/Mähwerk ist nicht praktikabel da die Kitze im letzten Moment doch unkontroliert flüchten und dann ins Mähwerk gelangen. Bin aber aufgrund der Hinweise auf eine andere Idee gekommen: Hier in der Nähe gibt es einen Modellflugclub, die werde ich mal einladen um mir selbst ein Bild von der Qualität solcher Aufnahmen zu machen. Das es sowas wie GridEye für so wenig Geld gibt war für mich neu. Werde mich mal näher damit beschäftigen. Ich bastele sonst mit AVRs an Hausautomation. Habe aber gelernt das dass Fliegen unter Bumwipfelhöhe offenbar kein Problem darstellen sollte. Realist
Realist schrieb: > Das es sowas wie GridEye für so wenig Geld gibt war für mich neu. > Werde mich mal näher damit beschäftigen. > Ich bastele sonst mit AVRs an Hausautomation. Als Info, Ich habe eine Drohne die eine Audioverbindung hat, damit ausgerüstet. Da handelt es sich um eine Flitt. Habe da das GridEye mit einem MSP430 zum Auslesen und die Kommunikation MFM Moduliert um diese per Audiokanal zu übertragen. Einfach als Idee. Wenn du mit AVR's klar kommst, sollte das kein Problem darstellen den: https://www.tme.eu/en/details/mikroe-2539/add-on-boards/mikroelektronika/grid-eye-click/ oder https://www.exp-tech.de/plattformen/sparkfun-qwiic/8759/sparkfun-grid-eye-infrared-array-breakout-amg8833-qwiic das erste ist ein Fertiges Modul mit Library für AVRs Sebastian hier im Forum hat wohl auch schon damit rumexperimentiert Beitrag "[V] Evalboards: Beaglebone Black, FT800, Grid-EYE, LiDAR." Oder hier im GitHUB https://github.com/topics/grid-eye 73 55
Also für die Rehkitzsuche braucht man schon eine gute IR-Kamera und man muß früh morgens fliegen solange der Boden noch kalt ist. Ansonsten hebt sich die Temperatur des Rehkitzes nicht stark genug von der Umgebungstemperatur ab und es verschwindet im Grau. Für 500 Euro wirds aber schwierig. Es gibt für die Mavic 2 eine durchaus brauchbare IR-Kamera, muß mich mal schlau machen was die Drohne mit dieser Kamera kostet. Ansonsten halt einen Selbstbau-Copter nehmen, der eine zusätzliche Kamera tragen kann, dürfte aber auch ziemlich kostspielig sein. Brauchbare IR-Kameras mit Bildübertragung sind gerade erst im Anmarsch. Wegen der Flugbeschränkung: Schau im Internet auf den Karten nach. Ich nutze recht gerne diese hier: https://app.flynex.io/a/map/fn Gibt auch Apps fürs Handy, die Droniq-App wird gerne empfohlen, aber von der find ich allein den Namen so bescheuert gewählt, daß mir die nicht aufs Handy kommt. Das DFS hatte glaube ich auch noch eine App im Angebot. Bei großen Flughäfen muß man 1km seitlichen Abstand von der Flughafenbegrenzung einhalten, dazu kommt ein Flugverbotskorridor mit 2km Breite und 5km Verlängerung der Landebahn(en) in beide Richtung. Im kontrollierten Luftraum unmittelbar um dem Flughafen herum gilt außerhalb der Verbotszonen eine maximale Flughöhe von 50 Metern. Um Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze gilt ein Flugverbot im Abstand von pauschal 1,5km zu dessen Begrenzung. Vorsorglich weise ich mal darauf hin, daß das keine Rechtsberatung ist und allein der Pilot für den Flug der von ihm gesteuerten Drohne verantwortlich ist.
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