Forum: Fahrzeugelektronik Drohnenbetrieb und Regelungstechnik


von Mikkel (Gast)


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Ich möchte eine Regelungselektronik bauen, die mir einen garantierten 
Höhenkorridor für eine Drohne zwecks Grundüberflug ermöglicht. Ich habe 
ein größeres Gelände zu überwachen und möchte  muss eine maximale  
minimale Flughöhe einhalten. Minimal deshalb, um einen Winkel zu 
bekommen, der ein genügend genaues Bild ermöglicht, Maximal wegen 
Flugverkehrsstörung.

Hat jemand schon einmal so etwas gebaut?

Das Problem ist, dass das Gelände recht stark wellig ist, insgesamt 
ansteigt und auch einen öffentlichen Bereich umfasst (L-Form) der mit 
einer Minimalhöhe überflogen werden soll.

Weiß jemand um die Randbedingungen?

Ich weiß dass private Grundstücke nicht überflogen werden dürfen, 
allerdings fliegen bei uns im Verein auch Einige Segelflugzeuge (also 
bemannt) und die fliegen ja überall drüber. Die haben meines Wissens 
eine Vorgabe an Mindestflughöhe. Wie interpretiert man das nun?

Kann ich argumentieren, einen privaten Bereich mit mindestens 300m 
überfliegen zu können?

von Philipp K. (philipp_k59)


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Mikkel schrieb:
> Kann ich argumentieren, einen privaten Bereich mit mindestens 300m
> überfliegen zu können?

Die maximale Flughöhe für Drohnen  beträgt 100m.. dazu gelten noch die 
absoluten Abhebeverbote.

von Markus M. (adrock)


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Soll das Ding vollautomatisch bestimmte Wegpunkte abfliegen? Soetwas 
gibt es ja schon als fertige Steuerung, um die Flughöhe über Grund zu 
berechnen müssen mehrere Quellen kombiniert werden, siehe z.B. auch 
hier:

https://www.rc-drohnen-forum.de/thread/9047-wie-funktioniert-bei-der-mavik-2-die-h%C3%B6henmessung/

...und in vielen weiteren Foren.

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Wenn du die Höhe zum Boden regeln willst gibt es gute Distanzsensoren.
Wenn du die Höhe ü.M. Regeln willst musst du GPS nehmen.

von Mikkel (Gast)


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Patrick L. schrieb:
> Wenn du die Höhe zum Boden regeln willst gibt es gute
> Distanzsensoren.

Höhe zum Boden wäre wichtig für das eine Kriterium, absolute Höhe für 
das andere, denke ich.

von Ralf X. (ralf0815)


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Mikkel schrieb:
> Patrick L. schrieb:
>> Wenn du die Höhe zum Boden regeln willst gibt es gute
>> Distanzsensoren.
>
> Höhe zum Boden wäre wichtig für das eine Kriterium, absolute Höhe für
> das andere, denke ich.

Absolute Höhe?
Welches "andere Kriterium" soll das sein?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Erstens beträgt die maximale Flughöhe für Drohnen 120 Meter (bzw. 120 
Meter Abstand zum nächsten Punkt auf der Erdoberfläche). Falls Du auf 
Deinem Grundstück keinen 180 Meter hohen Felsen hast (diesen dürftest Du 
im Abstand von 120 Metern umkreisen und in einer Höhe von 120 Metern 
über dem Felsen überfliegen), wird das schwer mit den 300 Metern 
Flughöhe. Die Flugsicherung ist da nicht zimperlich und die fackeln auch 
nicht lange wenn sie's mitkriegen.

Zweitens ist für den Überflug von fremden Grundstücken grundsätzlich die 
Zustimmung des Eigentümers notwendig. Davon kann bei berechtigtem 
Interesse in Ausnahmefällen abgesehen werden, wenn das Einholen der 
Zustimmung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre und die 
Privatsphäre gewahrt bleibt. Dann darf das Grundstück in gerader Linie 
und zwischen 100 und 120 Metern Höhe überflogen werden wenn es keinen 
anderen Weg z.B. über öffentlichen Grund zu fliegen gibt. Aber 
spätestens wenn der Eigentümer das ausdrücklich verbietet, war's das zum 
Thema Überflug. Kleiner persönlicher Tip von mir: Wenn es sich vermeiden 
lässt, lass es lieber, flieg außen rum.

Drittens dürfen Drohnenflüge in Deutschland nur auf Sicht (VLOS) 
durchgeführt werden. Damit sind alle automatisierten Überwachungsflüge 
auch über eigenem Grund und Boden raus, insofern die Drohen nicht 
ständig vom Piloten oder einem Spotter beobachtet wird. Ausnahmen gibt 
es nur für den Follow-Me-Flugmodus bis maximal 50 Meter Entfernung.

Viertens darfst Du keine personenbezogenen Daten sammeln, wenn diese 
Person dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Das bedeutet keine 
Aufnahmen von unbeteiligten Personen, die auf den Aufnahmen eindeutig 
identifizierbar wären. Das gilt bereits für die Videoübertragung, eine 
Aufzeichnung ist für den Verstoß gar nicht nötig.

von Gerhard (Gast)


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Mikkel schrieb:
> Ich weiß dass private Grundstücke nicht überflogen werden dürfen,
> allerdings fliegen bei uns im Verein auch Einige Segelflugzeuge (also
> bemannt) und die fliegen ja überall drüber. Die haben meines Wissens
> eine Vorgabe an Mindestflughöhe. Wie interpretiert man das nun?

Für bemannte Flugzeuge gilt:

"Außer soweit es bei Start oder Landung notwendig ist oder sofern es 
durch die zuständige Behörde zugelassen ist, dürfen Luftfahrzeuge über 
Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen im 
Freien nur in einer Höhe geflogen werden, die im Fall einer Notlage eine 
Landung ohne ungebührende Gefährdung von Personen oder Sachen am Boden 
erlaubt."

Für Flüge nach Sichtflugregeln ist festgelegt:

"Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der 
zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln 
nicht durchgeführt werden:

1. über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten und 
Menschenansammlungen im Freien in einer Höhe von weniger als 300 m über 
dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 600 m um das 
Luftfahrzeug;

2. in anderen als in Nummer 1 genannten Fällen in einer Höhe von weniger 
als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m über dem 
höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m um das 
Luftfahrzeug."

Mit anderen Worten, die bemannte (motorisierte) Luftfahrt findet in der 
Regel oberhalb von 150 Metern statt - außer bei Start und Landung. Die 
maximale Flughöhe von Drohnen wurde genau deshalb auf 120 Meter 
festgelegt, so gibt es noch einen kleinen Puffer.

Die bemannte Luftfahrt stellt die Flughöhe anhand des Luftdrucks fest, 
nicht anhand von GPS. Im Cockpit wird bei korrekter 
Höhenmessereinstellung (Korrektur des aktuellen Luftdrucks) die Höhe 
über dem Meeresspiegel angezeigt. Der Pilot muss anhand seiner Karte die 
Höhe über dem höchsten Hindernis selbst ausrechnen. In der Praxis wird 
die Mindesthöhe nach Augenmaß eingehalten.

Segelflugzeuge sind betriebsartbedingt von den Mindesthöhen ausgenommen, 
sie können ja mangels Motor nicht eine beliebige Höhe einnehmen. 
Segelflieger müssen so fliegen, dass jederzeit ein geeignetes Landefeld 
erreichbar ist. Das muss nicht unbedingt ein Flugplatz sein. Das heißt, 
Segelflugzeuge können auch unterhalb von 120 Metern auftauchen, sind 
dann aber bereits im Landeanflug auf ein Feld. Deshalb ist die 
Sichtverbindung zur Drohne wichtig.

von Mikkel (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Drittens dürfen Drohnenflüge in Deutschland nur auf Sicht (VLOS)
> durchgeführt werden. Damit sind alle automatisierten Überwachungsflüge
> auch über eigenem Grund und Boden raus,

oha! Das war mir noch nicht bekannt.

von Wolfgang (Gast)


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Mikkel schrieb:
> Hat jemand schon einmal so etwas gebaut?

Gibt es schon lange:
https://de.wikipedia.org/wiki/Marschflugk%C3%B6rper#Entwicklung

> Das Problem ist, dass das Gelände recht stark wellig ist, insgesamt
> ansteigt

Was ist daran das Problem. Beim Golfkrieg wurden die Flugrouten extra um 
die relativ strukturarmen Wüstenregionen drumrum gelegt, damit die 
Marschflugkörper ausreichend strukturiertes Gelände überflogen, um sich 
daran zu orientieren.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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TERCOM hat eben den Vorteil, daß es absolut passiv und autark 
funktioniert, das kann der Marschflugkörper ganz alleine, ohne auf GPS 
oder eine aktive Feuerleitstelle angewiesen zu sein. Über hunderten 
Kilometern flacher Wüste kann sich auch ein Marschflugkörper mit seinen 
etwa 50 Metern Flughöhe nicht mehr gut verstecken und der Wind verändert 
die Dünenlandschaft ständig. In Gebirgstälern ist er für Radar praktisch 
unsichtbar bzw. wenn er gesichtet wird, ist er kurz da und mit 
800..900km/h schnell wieder weg. Die Routen sind sowieso keine geraden 
Linien, alle modernen Marschflugkörper können Scheinangriffe fliegen und 
das echte Ziel kurz vor dem Einschlag ansteuern, das Ziel kann während 
des Fluges geändert werden.

@TE
Was für ein Gelände hast Du denn zu überwachen? Wie groß? Geht es Dir 
nur um eine Kontrolle gegen unerlaubtes Betreten oder muß es eine 
komplette Überwachung sein, was auf dem Grundstück so passiert? Für 
ersteres könntest Du Dir mal anschauen, wie Solarparks das machen. Da 
gibts sowas wie Signalschleifen in den Zäunen, es wird sehr gerne mit 
Lasern durch die Gegend geballert, manchmal gibts sogar 
Erschütterungssensoren.

von Philipp K. (philipp_k59)


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Mikkel schrieb:
> Hat jemand schon einmal so etwas gebaut?

Die arducopter Firmware mit dem ardupilot Mission Planner Programm 
könnte das über GPS fast fertig drin haben..

https://ardupilot.org/planner/

Es gibt sogar Hardware addons um dann noch eine Höhenmessung zu 
integrieren die schon im Programm und Opensource Firmware implementiert 
ist.. da könnte man ansetzen.

Edit: dazu kann man das ganze laut Anleitung sogar im externen 
Flugsimulator über SITL ablaufen lassen.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Wenns danach geht braucht man sowas nicht zu bauen. So gut wie jede 
DJI-Drohne kann das. Muss man nur mal nach "Litchi" googeln, schon sind 
private Luftaufklärungsmissionen kein Problem mehr. Die Drohnen können 
alle weit mehr als in Deutschland erlaubt ist.

Vielleicht mal für Interessierte die Sicht eines Drohnenpiloten... ich 
habe eine Mavic 2 Zoom (daher auch den Kenntnisnachweis, den man dafür 
braucht), das ist eine etwa 1200 Euro teure Drohne, 904 Gramm MTOM, 27 
Minuten Flugzeit unter guten Bedingungen sind realistisch. DJI erlaubt 
ein wählbares Flughöhenlimit bis 500 Meter (über dem Startpunkt), das 
ist aber lange nicht die Leistungsgrenze der Drohne. Die Fernsteuerung 
hat eine Reichweite von mehreren Kilometern solange keine Hindernisse im 
Weg sind. Im GPS-Modus mit Hinderniserkennung erreicht die Drohne 
50km/h, im Sport-Modus sind 72km/h drin. Die Kamera kann 4K-Aufnahmen, 
ich nutze sie mit FullHD-Auflösung (1080p60), dann bekomme ich 
verlustfreien 4fachen Zoom. Ich find das nützlicher als die eigentlich 
qualitativ bessere Kamera der Pro-Version ohne Zoom weil man an so viele 
Dinge nicht näher als 100 Meter heranfliegen darf. Die 
Live-Bildübertragung kann FullHD-Bilder übertragen, macht aber wenig 
Sinn wenn man sich nicht mit einem wirklich guten bzw. hellen Tablet 
oder einem vergleichbaren Bildschirm irgendwo hinstellt.

Unter guten Lichtbedingungen erkennt man PKW-Räder auf 900 Meter 
Entfernung (plus Höhe). Es ist kein Problem, auf diese Entfernung eine 
Person auszumachen, erst recht nicht wenn sie sich bewegt oder gut 
sichtbare Kleidung trägt. Ansonsten müsste man vielleicht auf 500..300 
Meter ran, dann würde man sogar erkennen ob die Person gerade eine 
raucht oder telefoniert. Eine so kleine Drohne auf 120 Metern Höhe ist 
auf 300 Meter Entfernung so gut wie nicht auszumachen. Man sieht sie 
nachts durch die Beleuchtung viel weiter als tagsüber (allerdings sind 
nachts so gut wie keine Aufnahmen mit der Kamera möglich, zumindest 
nicht über Gebieten wo man fliegen darf).

Also es kommt auch im erlaubten Rahmen sehr darauf an, daß der Pilot mit 
der Drohne "keinen Mist baut". Die qualitativ durchaus brauchbaren 
Aufnahmen irgendwelcher Personen auf den Liegen an ihrem Pool, die man 
so im Internet findet, sind kein Fake... das kriegt man ohne Probleme 
hin und wenn jemand sowas macht, wirft das ein schlechtes Bild auf alle 
am Drohnenfliegen interessierten Leute. Meine Meinung ist daher auch, 
daß die ganzen Verbote nicht viel bringen (die Leute, die sowas machen, 
würden sie sowieso ignorieren), man muß diese Einzelfälle empfindlich 
verknacken, damit sich das rumspricht und unterlassen wird.

: Bearbeitet durch User
von Dieter (Gast)


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Warte einfach noch wenige Jahre, dann brauchst Du keine Drohne mehr. Da 
gibt es den digitalen Wachhund, der patrouliert und sogar beißen kann.

von Markus M. (adrock)


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Ben B. schrieb:
> braucht), das ist eine etwa 1200 Euro teure Drohne, 904 Gramm MTOM, 27

In welche Klasse fliegst Du sie?

A1/C1, A2/C2 oder A3/C..?

Ich habe nur selbstgebauten Kram um die 400g-500g, das ergibt leider 
automatisch A3/(C4), also über freies Feld fliegen ist ok, ansonsten 
eigentlich alles verboten...

Schade dass aufgrund von sovielen Idioten die Klasse A1/C1 so krass 
reguliert wurde, dass dort keine Selbstbau-Copter möglich sind.

: Bearbeitet durch User
von W.A. (Gast)


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Markus M. schrieb:
> Schade dass aufgrund von sovielen Idioten die Klasse A1/C1 so krass
> reguliert wurde, dass dort keine Selbstbau-Copter möglich sind.

Du lebst im falschen Land. Es gibt genug Platz auf dieser Erde, wo eine 
Drohne niemanden interessiert - egal wer sie gebaut hat.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Da es derzeit noch keine EU-klassifizierten Drohnen gibt (auch die neue 
Mavic 3 ist nicht klassifiziert), bleibt nur der Flug in A3 nach 
Regelungen für Bestandsdrohnen ab 250 Gramm. Es ist auch nicht sicher, 
ob Bestandsdrohnen irgendwann nachklassifiziert werden könnten, 
wahrscheinlich nicht. DJI wird sich die Mühe für bereits verkaufte 
Drohnen eher nicht machen und die EU bzw. das LBA sicherlich auch nicht 
bzw. denen müsste man ordentlich einheizen bevor die über sowas 
nachdenken.

Mit etwas gutem Willen und leichten Anpassungen wäre es evtl. möglich, 
die Mavic 2 als C1-Drohne nachzuklassifizieren, aber sie ist 
unglaubliche 5 Gramm (0,55 Prozent!) zu schwer und zumindest im 
Sport-Modus überschreitet sie 19m/s Geschwindigkeit. Ersteres könnte man 
evtl. als Toleranz verbuchten und zweites ließe sich mittels 
Softwareupdate auf 19m/s begrenzen... aber wie gesagt, dazu bräuchte es 
seitens der EU und DJI guten Willen, sonst fliegt diese Drohne für den 
Privatgebrauch nur noch in A3. Bei 150m Mindestabstand zu unbeteiligten 
Personen, Wohn- und Industriegebieten sind alle aktuell verfügbaren 
Drohnen ab 250g MTOM praktisch aus allen Städten raus. Nicht nur die 
Mavic 1/2/3, sondern auch leichtere Modelle wie die Mavic Air und alles, 
was andere Hersteller so bauen.

Eine Nachklassifizierung als C2 Drohne wäre auch hilfreich, dann könnte 
man sie immerhin mit dem großen Fernpilotenzeugnis in Kategorie A2 
fliegen. Es gibt auch noch eine deutsche Ausnahmeregelung, befristet bis 
31.08.2022, nachdem unklassifizierte Bestandsdrohnen für gewerbliche 
Zwecke mit dem großen Fernpilotenzeugnis in A2 geflogen werden dürfen. 
Allerdings kostet dieser Lehrgang etwa 300..500 Euro und ist nur 5 Jahre 
lang gültig, danach muß man ihn komplett neu machen. Also für'n Arsch, 
bzw. privat zu teuer für nur 5 Jahre Gültigkeit. Wenn der noch 
preiswerter wird, sagen wir 100 Euro, dann könnte man evtl. drüber 
nachdenken.

Was aus dem ganzen Gewirr letztendlich herauskommt, steht noch in den 
Sternen. Wird vielleicht mal Zeit für eine EU-Petition in Sachen 
Nachklassifizierung von Bestandsdrohnen.

Ansonsten habe ich mir schon überlegt, mir eine zweite Drohne in der 
Größenordnung DJI Mini 2 zu kaufen sobald diese mit C0/C1 
Klassifizierung verfügbar sind, evtl. auch noch etwas zu warten bis die 
Kameras dieser Drohnen mit denen aktuell größerer Modelle vergleichbar 
werden. Quasi eine Mavic 2/3 Kamera an einer Mini 2 Drohne. Damit könnte 
man problemlos in A1 fliegen und hätte die gleiche Bildqualität wie 
jetzt.

Edit:
Vielleicht auch noch dazu: Mir kommt es so vor, als ob die 
Öffentlichkeit in Sachen Drohnenflug auch verdammt schlecht aufgeklärt 
ist. Viele Menschen empfinden die Dinger pauschal als Bedrohung, obwohl 
sie sich noch nie damit auseinandergesetzt haben. Ich sag zu sowas 
immer, Küchenmesser und Spaltäxte haben schon weit mehr Menschen getötet 
als zivile Kameradrohnen. Jedes Handy hat heute mehrere Kameras und wäre 
genau so geeignet, die Privatspäre fremder Personen zu verletzen. Eine 
Drohne fällt im Wohngebiet quasi sofort auf, wenn man damit ungebeten 
vor fremden Fenstern fliegt, geht man ein extrem hohes Risiko ein, 
erwischt und (zu recht) dafür verknackt zu werden. Die meisten 
argwöhnisch eingestellten Menschen überdenken ihre Meinung zumindest, 
wenn man sie selbst mal durch die Kamera auf die Welt schauen lässt, 
ihnen die Kenntnisnachweise zeigt, oder die ganzen Pflichten wie die 
vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und die Registrierung beim LBA 
als Drohnenpilot sobald man die winzigste Spielzeugdrohne mit Kamera 
fliegen möchte. Richtig schön ist, wenn solche Leute Kinder dabei haben. 
Die hat man mit der Drohne praktisch immer sofort auf seiner Seite. 
Kostet halt Zeit, aber wer soll sonst die Aufklärungsarbeit machen, daß 
nicht alle so bescheuert sind wie ein paar Einzelfälle, die es zu 
größerer medialer Aufmerksamkeit gebracht haben.

: Bearbeitet durch User
von Christian B. (luckyfu)


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Ben B. schrieb:
> Die meisten
> argwöhnisch eingestellten Menschen überdenken ihre Meinung zumindest,
> wenn man sie selbst mal durch die Kamera auf die Welt schauen lässt,
> ihnen die Kenntnisnachweise zeigt, oder die ganzen Pflichten wie die
> vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und die Registrierung beim LBA
> als Drohnenpilot sobald man die winzigste Spielzeugdrohne mit Kamera
> fliegen möchte. Richtig schön ist, wenn solche Leute Kinder dabei haben.
> Die hat man mit der Drohne praktisch immer sofort auf seiner Seite.
> Kostet halt Zeit, aber wer soll sonst die Aufklärungsarbeit machen, daß
> nicht alle so bescheuert sind wie ein paar Einzelfälle, die es zu
> größerer medialer Aufmerksamkeit gebracht haben.

Das Problem sit doch, dass es immer noch zu viele gibt, die sich sone 
Drohne im Mediamarkt mit nehmen oder bei amazon bestellen und überhaupt 
nicht auf die Idee kommen, wenigstens mal zu recherchieren, was sie 
damit tun dürfen und was nicht. Gut, viele dieser Drohnen fliegen auch 
nur ein paar Tage, dann sind sie unrettbar in einem Baum gefangen oder 
werden wegen eines abgebrochenen Rotorblattes aufgegeben, aber 
nichtsdestotrotz sind die immer schärfer werdenden Regeln eben die 
Auswüchse derer, die sich nicht an irgendwelche Regeln halten, die es 
schlicht nicht interessiert. Diejenigen, die das Hobby aber 
professionell betreiben, sind die Leidtragenden. Das ist aber nicht nur 
beim Drohnenflug so.

p.s.: ich selbst habe keine Drohne, ich bin eher auf der Erde oder dem 
Wasser unterwegs, aber besonders bei letzterem gibt es auch immer mehr 
Beschränkungen, die man erstmal kennen muss, um sie einhalten zu können.
Und dann liest man in einem Forum die Frage, ob man auch kleine 
Bürstenmotoren entstören muss und als Antwort kommt dann: Ich entstöre 
schon seit ich auf 2,54GHz umgestiegen bin auch die größeren Motoren 
nicht mehr, das braucht man nun nicht mehr, da das Fahrzeug immer 
funktioniert. Dass daneben der mit seiner 40MHz Anlage dann aber echt 
Probleme bekommt, das interessiert diese Typen einfach null. Appelle 
ziehen da auch nicht, allenfalls packen sie ihren Kram ein um 20m 
weiter, außer Sicht, weiter zu fahren. Diese Ignoranz ist es, die zu 
immer mehr Beschränkungen führt. Ok, auf Seiten der Gesetzgeber hat man 
dann natürlich auch selten Fachleute, sondern zumeist irgendwelche 
vornehmlich, ich sag mal, abwartende Juristen, denen von Lobbyisten 
eingehaucht wird, was gefährlich ist. Dementsprechend hat der 
Gesetzgeber die Tendenz erst sehr spät und dann deutlich über zu 
reagieren.

von Flieger (Gast)


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Ich bin auch Drohnenpilot und habe zwei, eine Mavic Air, mit 450g grad 
unterhalb der 500g fuer welche strengere Regeln gelten. Und die Andere 
ist eine Mavic 2 Pro, mit 950g. Beide koennen 4K Videos aufzeichnen. die 
Kleine hat 20 Minuten Flugzeit, die Grosse 30min. Die Drohne rechnet mit 
und mach aufmerksam, wann man zuruecj=k kehren sollte. Und die leten 5 
Minuten sind Reserve, welchenicht verwendet werden sollten. Bei dieser 
Flugzeit muss man allerdings mitrechnen. Wenn man nach der halben 
Flugzeit umkehrt, aber mit dem Wind geflogen ist ... ist nicht gut.

Ich habe mir die Groessere gegoennt, weil die Kleine immer an der 
maximalen Reichweit von je nach Terrain vielleicht 1200 m angestossen 
ist. Dann reisst die Verbindung ab und sie kommt zurueck. Die grosse ist 
mit vielleicht 8km spezifiziert, ich habe mich bisher bis 4.7km getraut. 
Sehr cool ist dass sie leiseflug Propeller hat, obwohl sie mehr Schub 
hat, ist das Fluggeraeusch leiser und angenehmer. Wegen der 
Mikrowellenverbindung muss man auf Sicht, naja, Sichtverbindung fliegen. 
Wenn die Verbindung abreisst, kommt sie zurueck. Auf einen einstellbaren 
Rueckkehrpunkt N meter oberhalb des Startpunktes. Da muss man also 
schnell mitdenken. Wenn man um einen Huegel rumfliegt und die Verbindung 
reisst ab, fliegt sie auf Luftlinie zurueck... Wenn der Huegel dann 
hoeher wie die Rueckkehrhoehe ist .. ist nicht gut.

Die 120m Maximalhoehe sind eine gute Sache wenn man in bewohntem Gebiet 
fliegt, in den Bergen eher laecherlich. Dabei ist zu sagen, die 120m 
sind ab Gelaende. Was eher schwierig zu beurteilen ist.  Und auch nicht 
so wichtig. Und die Drohne misst nur Meter ueber Meer. Also wirft man 
die 120m raus und setzt das 500m Limit, fuer mehr muesste man einen Code 
aus China kommen lassen. Den soll's aber geben. Vor zwei Jahren oder so, 
als ich grad noch unterhalb der 120m war kamen zwei Jagdflieger quer 
vorbei.. natuerlich unterhalb. Das Problem bei den 500m ist auch die 
eher limitierte Geschwindigkeit. Waehrend sie mit bis zu 20m/s (72km/h) 
horizontal fliegen kann, ist die Steigleistung auf max 5m/s limitiert, 
und die Sinkleistung auf 3m/s, Bedeutet von 500m runter dauert's um die 
170sekunden, fast 3 Minuten, obwohl flugtechnisch mehr drin waere. So 
verlockend die grossen Distanzen sind, im Duemmsten, nicht 
unwahrscheinlichen Fall, muss man sie holen koennen. Und sie verbraucht 
auch Strom beim Nichtfliegen. Ich hab sie auch mal in 3.5km Entfernung 
in einen Busch gesetzt. Solange sie laeuft sendet sie die Position und 
Video, und ich kann mich mit dem Controller annaehern. Der zeigt mir 
jeweis Richtung und Distanz zur Drohne. Ich hatte Glueck und machte 
diese Distanz in etwa einer Stunde. Je nach Topologie geht das nicht so 
schnell.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Soso. 3,5 Kilometer. Dann wohnst Du hoffentlich in einem Land, in dem 
VLOS beim Drohnenflug kein Thema ist. Ansonsten müsste ich den Beitrag 
jetzt übel zerreißen, weil Du die Drohne gegen den hellen Himmel in 120 
Metern Höhe schon in 200 Metern Entfernung nicht mehr siehst.

Das Gleiche für das RTH-Problem mit dem Hügel. Wenn Du VLOS fliegst, 
kann die Drohne bei RTH nicht gegen einen Hügel fliegen wenn man die 
Flughöhe auf 120 Meter setzt, da sie nicht hinter dem Hügel 
verschwindet. Bzw. muß man nicht mal, wenn die RTH-Höhe auf 50 Meter 
gesetzt ist und das Manöver in 100 Metern Höhe ausgelöst wird, bleibt 
die Drohne beim Rückflug auf 100 Metern und sinkt erst über dem 
Startpunkt. Die Flughöhe der Drohne ist damit immer höher als der Hügel. 
Das von Dir beschriebene Szenario ist wieder nur dann möglich, wenn die 
Drohne hinter einem Berg/Hindernis verschwunden ist. Das ist in 
Deutschland nicht zulässig.

RTH ist in meinen Augen auch eine reine Notfallmaßnahme falls die 
Verbindung zur Drohne abreißt oder die Fernsteuerung ausfällt. Solange 
das nicht der Fall ist, sollte man die Drohne immer händisch 
zurückfliegen und landen. In Deinem Fall könnte man den Startpunkt auch 
intelligent wählen. Man stellt sich auf den Hügel, RTH-Höhe auf 50 Meter 
über dem Hügel und alles wird gut. In bergigem Gelände kann das zwar 
dazu führen, daß die Drohne beim RTH-Manöver kurzzeitig die 120 Meter 
Flughöhe reißt, aber das ist immer noch besser als ein Verlust der 
Drohne oder wenn sie unkontrolliert irgendwo einschlagen würde. Deswegen 
immer händisch zurückfliegen, so daß man innerhalb der erlaubten Limits 
bleiben kann.

@Christian
Ja... mit der gegenseitigen Rücksichtnahme ist das nunmal so eine Sache. 
Manche Egoisten lernen es halt nie und da man Funkstörungen nicht sehen 
kann, ist's schwer so dummen Leuten das beizubringen (ohne sie zu 
verletzen).

Daß der Gesetzgeber irgendwann mit dem größten Hammer draufkloppt, der 
da ist, kennt man doch aus vielen Bereichen. Man muß dem aber auch 
zugute halten, das ist keine leichte Aufgabe wenn man es allen 
rechtmachen soll. Und wenn man solche Aufnahmen sieht, wo Drohnen in 
echter Nähe zu großen Airlinern fliegen... naja was soll der Gesetzgeber 
denn machen wenn die Leute so bescheuert sind? Wegen einer Mavic 2 oder 
so wird kein Airliner abstürzen, aber sollte es so eine Drohne z.B. bei 
Startleistung ziemlich zentral in ein Triebwerk schaffen, könnten 
durchaus Teile in das Kerntriebwerk (die eigentliche antreibende 
Gasturbine) gelangen und dann hat man einen Millionenschaden zuzüglich 
Luftnotlage, Notlandung, Luftverkehrsgefährdung durch den 
Triebwerksausfall. Für ein kleines Propellerflugzeug könnte eine 
Kollision schlimme Folgen haben, mit richtig Pech geht sie durch die 
Scheibe und trifft den Piloten. Oder wenn ein Paragleiter so eine Drohne 
in die Fresse bekommt ist das auch nicht lustig. Also selbst der 
begeisterte Drohnenflieger muß da einräumen, daß es Dinge gibt, die 
wichtiger sind als die schönsten Luftaufnahmen oder die Sicht aus 500 
Metern Höhe.

Man müsste sich mal schlau machen, ob es in Deutschland 
Modellraketen-Veranstaltungen gibt, wo die Raketen höher als 120 Meter 
steigen dürfen. Vielleicht kann man im Rahmen solcher Events auch für 
Drohnen eine Genehmigung für mehr als 120 Meter bekommen, ich habe sowas 
aber noch nicht versucht und ich weiß nicht was die Veranstalter für 
eine Genehmigung bei der Luftsicherung beantragen, ob die Raketen auch 
als UAV definiert werden oder nicht.

von Flieger (Gast)


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Luftaufnahmen aus 120m sind schon nicht mehr lustig. Da ist alles schon 
zu klein. Tiefer ist besser. Vielleicht 30-60m ab Boden.
Raketenveranstaltungen in Deutschland sind oede. Was sollen 120m ? 
Deswegen gehen alle bevorzugt in die Schweiz.

von Christian B. (luckyfu)


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Ben B. schrieb:
> Man müsste sich mal schlau machen, ob es in Deutschland
> Modellraketen-Veranstaltungen gibt, wo die Raketen höher als 120 Meter
> steigen dürfen. Vielleicht kann man im Rahmen solcher Events auch für
> Drohnen eine Genehmigung für mehr als 120 Meter bekommen, ich habe sowas
> aber noch nicht versucht und ich weiß nicht was die Veranstalter für
> eine Genehmigung bei der Luftsicherung beantragen, ob die Raketen auch
> als UAV definiert werden oder nicht.

Ich hatte im Studium mal Kontakt zu einem Kommilitonen, welcher 
Modellraketen baute. Der meinte damals (Ist nun auch schon 20 Jahre her) 
dass es in Deutschland sehr kompliziert ist eine Starterlaubnis zu 
erhalten. Meines Wissens ist er immer in die Schweiz gefahren zu 
Treffen. Aber ich hab das, mangels Interesse, nicht weiter verfolgt. 
Keine Ahnung, wie sich das seither auswirkt.

Ben B. schrieb:
> Daß der Gesetzgeber irgendwann mit dem größten Hammer draufkloppt, der
> da ist, kennt man doch aus vielen Bereichen. Man muß dem aber auch
> zugute halten, das ist keine leichte Aufgabe wenn man es allen
> rechtmachen soll. Und wenn man solche Aufnahmen sieht, wo Drohnen in
> echter Nähe zu großen Airlinern fliegen...

Deswegen wurden ja die Flugverbotszonen um Flughäfen herum eingerichtet. 
Allerdings bezweifle ich etwas, dass alle Drohnen diese automatisch 
einhalten. Wenn dann die ignoranten sich so ein Ding kaufen...
Auch gibt es immer mal wieder Fälle, wo irgendwelche Hirnies versuchen, 
Flugzeuge mit Laserpointern zu blenden, die so stark sind, sein müssen, 
dass sie sie formal gar nicht besitzen dürften. Der Zoll fischt halt 
nicht alles heraus. Ich hab mir mal einen kleinen Hubschrauber bestellt, 
in England, der kam nur bis zum Zoll, da darin eine Fernsteuerung war 
(Versand stand ausdrücklich aus UK, war aber Direktversand aus China). 
Da hat alles nichts genützt, ich wurde vor die Wahl gestellt: Paket 
ungeöffnet Retoure schicken oder Öffnen, Fotos machen und die 
Bundesnetzagentur entscheiden lassen, ob sie das CE Zeichen anerkennt, 
wenn nicht, Entsorgung auf meine Kosten (Das Problem war definitiv die 
Zulassung der Fernsteuerung, es war absolut nicht möglich, da 
argumentativ weiter zu kommen, selbst als ich der Beamtin das Angebot 
aus Holland auf dem Handy zeigte, ging kein Weg ran.). Ich hab mich für 
ersteres entschieden und ihn dann bei einem anderen shop bestellt 
welcher direkt aus Holland versendete. Ich weiß aber von anderen, die 
das Teil direkt aus China importiert haben, wo es ungesehen durch den 
Zoll ging.
Ich wüsste gar nicht, ob ich hier mit einer Drohne so herumgeistern 
dürfte, da ca. 500m Luftlinie Christof 46 seine Station hat. Außerdem 
gibt es einen Segelflugplatz in nicht allzugroßer Entfernung (ca. 2km)
Segelflugzeuge sind daher bei uns direkt vorm Haus in eher größerer Höhe 
anzutreffen, aber der Hubschrauber fliegt auch schonmal recht tief (ich 
kann aber unmöglich sagen, ob er dabei die 150m unterfliegt), da wir, je 
nach Notlage, in der Einflugschneise direkt am Feld wohnen.

von Flachtroll (Gast)


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Die modernen China Drohnen haben alle Flughaefen und Fluggebiete 
gespeichert. Allerdings nicht alle Details.

von Philipp K. (philipp_k59)


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Christian B. schrieb:
> Ich wüsste gar nicht, ob ich hier mit einer Drohne so herumgeistern
> dürfte, da ca. 500m Luftlinie Christof 46 seine Station hat.

Bei mir ist das eine Fliegerhorst Einflugschneise, mit Abhebeverbot 5km 
umkreis..

Trotzdem sieht man ab und zu eine Phantom oder 
Mavic........................

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Mikkel schrieb:
> Ich weiß dass private Grundstücke nicht überflogen werden dürfen,

Wohnhäuser dürfen nicht überflogen werden. Das ist ein Unterschied.

> Ich wüsste gar nicht, ob ich hier mit einer Drohne so herumgeistern
> dürfte, da ca. 500m Luftlinie Christof 46 seine Station hat. Außerdem
> gibt es einen Segelflugplatz in nicht allzugroßer Entfernung (ca. 2km)
> Segelflugzeuge sind daher bei uns direkt vorm Haus in eher größerer Höhe
> anzutreffen, aber der Hubschrauber fliegt auch schonmal recht tief

Es gibt auch Apps dafür (z.B. vom DMFV). Aber Segelflugplätze liegen 
normal nicht in Kontrollzonen. Da gibt es meistens keine 
Einschränkungen. Aber direkt daneben würde ich auch nie fliegen, weder 
Drohne noch Modellflugzeug.

Ähnlich wird es mit Hubschrauberplätzen aussehen.

: Bearbeitet durch User
von Realist (Gast)


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Hallo Drohnenexperten,
habe gerade den interessanten Dialog verfolgt.
Nun zu meiner Frage:
Wir haben eine kleine Landwirtschaft und mähen meist im Mai höheres Gras 
ca. 80 cm zum Heumachen als Winterfutter für Pferde.
Dabei besteht immer die Gefahr abgelegte Rehkitze zu verletzen oder 
schlimmeres.
Könnt Ihr euch vorstellen mit einer "normalen" Drohne ihne IR-Kamera 
(die kosten allein mehrere Tausend Euro) ein Rehkitz zu entdecken ?
Bin bereit ca. 500 Euro für Drohne auszugeben.
Wiese ist meine, alledings 1,5 km querab zur Einflugschneise vom 
Flughafen Hannover und ca. 5 km vom Beginn der Landebahn.
Neben der Wiese stehen höhere Bäume, denke es sollte kein Problem sein 
solange ich unterhalb der Baumspitzen in ca. 15 - 20 m bleibe.
Ist meine Idee realistisch oder übersehe ich noch was ?

Danke vorab für Eure Einschätzung

von Cyblord -. (cyblord)


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Realist schrieb:
> Könnt Ihr euch vorstellen mit einer "normalen" Drohne ihne IR-Kamera
> (die kosten allein mehrere Tausend Euro) ein Rehkitz zu entdecken ?
> Bin bereit ca. 500 Euro für Drohne auszugeben.

Eher schwierig. Und JA genau für solche Einsatzgebiete gibt es z.B. die 
Mavic Pro mit IR Kamera.
Für gewerbliche Nutzung sollte die aber erschwinglich sein. Ich glaube 
2500 EUR muss man da rechnen.

Für 500 bekommst du nicht mal ne normale Mavic. Höchstestens ne Air oder 
Mini.
Oder ne Xiomi. Die sind zwar alle toll zum rumfliegen und ein bisschen 
filmen, aber zum ernsthaften Arbeiten/Retten/Bergen/Suchen kommen nur 
die Pro in Betracht.
Die haben dann auch so scherze wie aufsteckbarer Suchscheinwerfer usw.
Für 500 bekommst du nur besseres Spielzeug.

: Bearbeitet durch User
von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Realist schrieb:
> Könnt Ihr euch vorstellen mit einer "normalen" Drohne ihne IR-Kamera
> (die kosten allein mehrere Tausend Euro) ein Rehkitz zu entdecken ?

Ja definitiv.
Wir rüsten unter anderem Heli (Große keine Modellflieger) mit solchen 
Thermoscannern aus, auch um etwa Menschen die aus irgend einem Grund im 
Feld liegen zu entdecken.
eine gute IR Kamera oder GridEye kann ein Wirbeltier (Mensch zählt auch 
dazu) entdecken.
Das kann selbstverständlich auch mit einer Drohne gemacht werden.

Ich hatte in CH einen Heli mit Gogsmotor (Tragkraft 25kg) den man für 
solche Sachen, in den Bergen einsetzte (Damals gab es noch keine 
Quadkopter und Drohnen)

von Cyblord -. (cyblord)


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Patrick L. schrieb:
> Ja definitiv.
> Wir rüsten unter anderem Heli (Große keine Modellflieger) mit solchen
> Thermoscannern aus

Er fragte nach ob es OHNE IR geht.

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Cyblord -. schrieb:
> Er fragte nach ob es OHNE IR geht.

Ja deshalb GridEye die kosten einen Bruchteil einer FLIR und haben auch 
weniger Datenrate.
Aber viel höhere Empfindlichkeit, da sie grössere Sensorfelder haben.

Aber gut dass du das so Hervorhebst, war mal wieder "zu 
selbstverständlich" so konnte ich die Unklarheit beseitigen.
Danke

von Cyblord -. (cyblord)


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Patrick L. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Er fragte nach ob es OHNE IR geht.
>
> Ja deshalb GridEye die kosten einen Bruchteil einer FLIR und haben auch
> weniger Datenrate.

Ok und damit bekommt er eine Drohne mit IR für unter 500?

> Aber gut dass du das so Hervorhebst, war mal wieder "zu
> selbstverständlich" so konnte ich die Unklarheit beseitigen.
> Danke

ich denke du verkennst die Anfrage komplett. Deine Lösung scheint 
mindestens Faktor 10 außerhalb seiner Vorstellung zu liegen.

Die Frage war ja nicht, kann man Drohnen oder RC Modelle mit IR 
ausrüsten koste es was es wolle, sondern er will den Spaß für 500 EUR 
haben und auch kein IR weil zu teuer.

: Bearbeitet durch User
von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Ja Drone so ab 250€ plus GridEye rund 40€
wo liegt das Problem?

Muss halt selber noch ein wenig basteln, braucht aber nicht mal eine 
Optik, weil das im GridEye schon drin ist. ;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Patrick L. schrieb:
> Ja Drone so ab 250€ plus GridEye rund 40€
> wo liegt das Problem?

Meine Phantasie reicht grade nicht so weit mir vorzustellen, wie ein 
Landwirt, ein offenes Bastler-Modul für 40 EUR an eine Drohne pappt (an 
einen filigranen Gimbal wohlgemerkt), das ganze ohne weiteres brauchbare 
IR Bilder liefert und er dann noch schnell eine Funkübertragung 
dranbastelt um die Bilder zum Boden zu senden.

> Muss halt selber noch ein wenig basteln

Jo genau

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Cyblord -. schrieb:
>> Muss halt selber noch ein wenig basteln
>
> Jo genau

Oder basteln Lassen ;-)
Es gibt Dronen die haben ein Audiokanal mit drauf, über den kann man die 
Signale des GridEye übermitteln.
Findet sich sicher ein Ehrgeiziger Tüftler hier der das Umsetzt.
und ja ein GridEye lässt sich problemlos an ein Gimbal montieren der ist 
sehr klein und leicht.
Ist aber nicht nötig. Reicht wenn es am Bauch der Drohne befestigt ist, 
es soll ja nur nach "unten sehen".

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Wobei:
von Adafruit gibts ein Fertiges Modul, das jkann man ja am Mähdrescher 
so montieren dass es Vorausschauend nach Wirbeltieren ausschau hält.

Dan spart man sich die Drohne.

von Cyblord -. (cyblord)


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Patrick L. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>>> Muss halt selber noch ein wenig basteln
>>
>> Jo genau
>
> Oder basteln Lassen ;-)

Dann bist du wieder beim kaufen einer passenden Drohne.

Oder kannst du jemanden vermitteln der solche Drohnen bastelt, fix und 
fertig verkauft und signifikant günstiger anbietet?

von Realist (Gast)


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Danke für die Anregungen,

das mit Montage am Traktor/Mähwerk ist nicht praktikabel da die Kitze im 
letzten Moment doch unkontroliert flüchten und dann ins Mähwerk 
gelangen.

Bin aber aufgrund der Hinweise auf eine andere Idee gekommen:
Hier in der Nähe gibt es einen Modellflugclub, die werde ich mal 
einladen um mir selbst ein Bild von der Qualität solcher Aufnahmen zu 
machen.

Das es sowas wie GridEye für so wenig Geld gibt war für mich neu.
Werde mich mal näher damit beschäftigen.
Ich bastele sonst mit AVRs an Hausautomation.

Habe aber gelernt das dass Fliegen unter Bumwipfelhöhe offenbar kein 
Problem darstellen sollte.

Realist

von Patrick L. (Firma: S-C-I DATA GbR) (pali64)


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Realist schrieb:
> Das es sowas wie GridEye für so wenig Geld gibt war für mich neu.
> Werde mich mal näher damit beschäftigen.
> Ich bastele sonst mit AVRs an Hausautomation.

Als Info,
Ich habe eine Drohne die eine Audioverbindung hat, damit ausgerüstet.
Da handelt es sich um eine Flitt.
Habe da das GridEye mit einem MSP430 zum Auslesen und die Kommunikation 
MFM Moduliert um diese per Audiokanal zu übertragen.

Einfach als Idee.
Wenn du mit AVR's klar kommst, sollte das kein Problem darstellen den:
https://www.tme.eu/en/details/mikroe-2539/add-on-boards/mikroelektronika/grid-eye-click/
oder
https://www.exp-tech.de/plattformen/sparkfun-qwiic/8759/sparkfun-grid-eye-infrared-array-breakout-amg8833-qwiic
das erste ist ein Fertiges Modul mit Library für AVRs
Sebastian hier im Forum hat wohl auch schon damit rumexperimentiert
Beitrag "[V] Evalboards: Beaglebone Black, FT800, Grid-EYE, LiDAR."

Oder hier im GitHUB
https://github.com/topics/grid-eye

73 55

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Also für die Rehkitzsuche braucht man schon eine gute IR-Kamera und man 
muß früh morgens fliegen solange der Boden noch kalt ist. Ansonsten hebt 
sich die Temperatur des Rehkitzes nicht stark genug von der 
Umgebungstemperatur ab und es verschwindet im Grau. Für 500 Euro wirds 
aber schwierig. Es gibt für die Mavic 2 eine durchaus brauchbare 
IR-Kamera, muß mich mal schlau machen was die Drohne mit dieser Kamera 
kostet. Ansonsten halt einen Selbstbau-Copter nehmen, der eine 
zusätzliche Kamera tragen kann, dürfte aber auch ziemlich kostspielig 
sein. Brauchbare IR-Kameras mit Bildübertragung sind gerade erst im 
Anmarsch.

Wegen der Flugbeschränkung: Schau im Internet auf den Karten nach.
Ich nutze recht gerne diese hier: https://app.flynex.io/a/map/fn
Gibt auch Apps fürs Handy, die Droniq-App wird gerne empfohlen, aber
von der find ich allein den Namen so bescheuert gewählt, daß mir die
nicht aufs Handy kommt. Das DFS hatte glaube ich auch noch
eine App im Angebot.

Bei großen Flughäfen muß man 1km seitlichen Abstand von der 
Flughafenbegrenzung einhalten, dazu kommt ein Flugverbotskorridor mit 
2km Breite und 5km Verlängerung der Landebahn(en) in beide Richtung. Im 
kontrollierten Luftraum unmittelbar um dem Flughafen herum gilt 
außerhalb der Verbotszonen eine maximale Flughöhe von 50 Metern. Um 
Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze gilt ein Flugverbot im Abstand 
von pauschal 1,5km zu dessen Begrenzung.

Vorsorglich weise ich mal darauf hin, daß das keine Rechtsberatung ist 
und allein der Pilot für den Flug der von ihm gesteuerten Drohne 
verantwortlich ist.

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