Hallo zusammen. Ich will mit dem Fahrradakku einige LED´s für ein Tagfahrlicht betreiben. Das Problem: Ich finde keine DC-DC Konstantstromquellen die mehr als 38 Volt Eingangsspannung vertragen. Könnte das an der maximal zulässigen Transistor Kollektor Emiter Spannung liegen? Wenn ja, dann wird auch der Eigenbau eines DC-DC Wandlers schwierig, oder? Meine Akkuspannung schwankt zwischen 42V-54,2V. Die LED´s über einen ohmschen Widerstand zu betreiben ist möglich aber Die Helligkeit würde dann stark schwanken. Die weißen LED´s brauchen ca. 3 V und 20 mA. Angedacht ist, 40 LED´s zu verwenden, wobei jeweils 10 in Reihe geschaltet sind. Dann brauche ich vermutlich 4 Konstantstromquellen oder kann ich eine Konstantstromquelle mit dem 4-fachen verwenden und der Strom teilt sich dann gleichmäßig in 4 mal 20 mA auf? Sind 54,2 Volt zu viel für eine Konstantstromquelle mit Transistoren? Gibt es andere Lösungen? Liebe Grüße Volker.
Volker H. schrieb: > kann ich eine Konstantstromquelle mit dem 4-fachen verwenden und der > Strom teilt sich dann gleichmäßig in 4 mal 20 mA auf? Natürlich nicht. Such einfach mal nach https://www.google.com/search?q=hv+buck+regler+ic&client=firefox-b-d&sxsrf=APq-WBtJL2aGYE8V9VTXO_NloUHVZYcvCA%3A1646219927795&ei=l1IfYuXlL8WHxc8P4MS5uAo&ved=0ahUKEwiljZKQp6f2AhXFQ_EDHWBiDqcQ4dUDCA0&uact=5&oq=hv+buck+regler+ic&gs_lcp=Cgdnd3Mtd2l6EAMyBggAEBYQHjIGCAAQFhAeOgcIABBHELADOgcIIxCwAhAnOggIABAIEA0QHjoFCCEQoAE6CAghEBYQHRAeSgQIQRgASgQIRhgAUIsPWL4-YOJBaAFwAXgAgAGKAYgB_ASSAQMzLjOYAQCgAQHIAQjAAQE&sclient=gws-wiz
Davon abgesehen, daß solchen Lichtbasteleien am Fahrrad die notwendige Zulassung zum Betrieb im Straßenverkehr fehlt, was spricht denn aus deiner Sicht dagegen, einfach die vorhandene normale und zugelassene LED-Beleuchtung auch tagsüber einzuschalten? Genau das mache ich bei meinem Pedelec: Licht immer an. Es gibt übrigens zugelassene Fahrradscheinwerfer mit extra LEDs für ein Tagfahrlicht. Die dimmen in heller Umgebung automatisch das normale Licht runter.
Volker H. schrieb: > ... oder kann ich eine Konstantstromquelle mit dem 4-fachen verwenden > und der Strom teilt sich dann gleichmäßig in 4 mal 20 mA auf? Warum sollte er? Das musst du ihm schon sagen. Wenn deine LEDs alle auf einer gemeinsamen, soliden Kühlfläche sitzen und sie gut gepaart sind, reicht ein Widerstand vor jedem Strang, der eine ungleichmäßige Aufteilung des Stromes in tolerierbaren Grenzen hält.
Die meisten E-Bikes haben doch extra einen 12V-Ausgang für das Licht. Genau dafür gibt es auch Scheinwerfer mit Fern/Abblend-Licht, inklusive Umschalter zum Montieren am Lenker, z.B.: - busch+müller IQ-XS High Beam - Supernova MINI 2 PRO Licht und Reflektoren am Fahrrad (gilt nicht für Kleidung, Helm etc) müssen in Deutschland StVZO-Zulassung haben, erkennbar an der "K-Nummer". Selbstgebastelte Scheinwerfer sind daher illegal.
Falls das alles nix hilft, der BDX53C im TO220 Package hält 100V aus. Eine Konstantspannungsquelle könnte hier sicherer sein. Denn falls ein Strang ausfällt, würde der Strom bei einer Konstantstromquelle auf die anderen 3 Stränge mit draufgepackt werden! Das TO220 Package bräuchte so gerade eben noch nicht einmal gekühlt werden (max. 1,2 Watt im worst case szenario). Die 39V Z-Diode wird max. mit 390mW belastet.
PS: Volker H. schrieb: > 40 LED´s zu verwenden Das klingt nach einem sehr großen, flächigen Strahler. Dieser wird dann von anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr als Fahrrad wahrgenommen, besonders weil die Helligkeit der einzelnen LEDs wahrscheinlich eher gering ist. Ein einzelner, heller Lichtpunkt (mit in Summe gleichem Lichtstrom) dürfte besser wahrnehmbar sein (und ist relativ eindeutig als Fahrrad zu erkennen). Gerade Tagfahrlicht ist ja nicht dazu da, um selber was zu sehen, sondern um gesehen zu werden.
Programmierer schrieb: > Volker H. schrieb: >> 40 LED´s zu verwenden > > Das klingt nach einem sehr großen, flächigen Strahler. Dieser wird dann > von anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr als Fahrrad wahrgenommen, Ich denke eher, das Er damit das seitliche Profil damit betonen will.
Wirklich hilfreiche Informationen Michael. Sogar mit Schaltbild und Berechnungen, Danke! Auch ein hilfreicher Hinweis, eine Konstantspannungsquelle zu benutzen. Aus Datenblättern von Kondensatoren bin ich nicht schlau geworden. Das der BDX53C 100 Volt verträgt, ist eine hilfreiche Information für mich. Damit werde ich die Stromversorgung wohl bauen können. Nochmal Danke. Den HV Buck Regler kenne ich nicht Teo, da müsste ich mich erst schlau machen. Ob mein Vorhaben sinnvoll oder illegal ist, hatte ich nicht gefragt, aber natürlich ist das auch von Bedeutung bei der Problemlösung. Wenn Ihr so tief in die Problematik eintauchen wollt, braucht Ihr noch ein paar der nun folgenden Infos. Ja, ich plane mit voller Absicht gegen die SVZO zu verstoßen und Ihr habt mir geholfen und seid somit Mittäter. Ihr scheint aber nett zu sein, deshalb werden wir im Gefängnis bestimmt eine nette Zeit haben. Mein Tourenrad ermöglicht eine entspannte, bequeme aufrechter Haltung, so vermuten andere Verkehrsteilnehmer bei mir eine geringe Geschwindigkeit. Durch den Motor bin ich aber schnell. Diese Fehleinschätzung führt oft zu gefährichen Situationen. Das Einschalten meiner legalen 48V Kendo+ Frontlampe ändert daran nichts. Deshalb soll eine großflächige Leuchte mich mehr wie ein schnelles Zweirad aussehen lassen was diese Gefahren hoffentlich verringert und den Rechtsbruch begründet. Die käuflichen Fahrradlampen mit Tagfahrlicht sind klein und erfüllen diesen Zweck nicht. Der übliche Lichtanschluß am Mittelmotor fehlt bei mir, denn ich habe einen Heckmotor. Neben der Akkuspannung habe ich nur noch einen schwachen USB Anschluß mit 5V, 0.7A, der aber schon für das Handy gebraucht wird, also keine 12 Volt.
Teo D. schrieb: > Ich denke eher, das Er damit das seitliche Profil damit betonen will. Dann sollte er lieber gelbe LEDs nutzen. Das wäre die Konvention für "Seitenleuchten". Illegal ist es natürlich trotzdem.
Programmierer schrieb: > Teo D. schrieb: >> Ich denke eher, das Er damit das seitliche Profil damit betonen will. > > Dann sollte er lieber gelbe LEDs nutzen. Das wäre die Konvention für > "Seitenleuchten". Illegal ist es natürlich trotzdem. Hat sich erledigt..... Wie viele Punkte bekommt man eigentlich, für so nen Unfug?
Volker H. schrieb: > Das Einschalten > meiner legalen 48V Kendo+ Frontlampe ändert daran nichts. Hast du es mal mit einer hellen Frontlampe probiert? Da gehen noch viel, viel mehr als die niedlichen 30 Lux der Kendo+, auch legal. Die 20mA-LED-Funzeln sieht man doch auch kaum.
Volker H. schrieb: > DC-DC Konstantstromquellen die > mehr als 38 Volt Eingangsspannung vertragen. Doch, es gibt "2596HV" CC/CV mit 60V in, und etwas teurere exoten mit 90V in. Darüber kannst du jedes billignetzteil nehmen, denen ist egal ob DC oder AC kommt, arbeiten meist von 85V bis 240V.
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Volker H. schrieb: > Diese Fehleinschätzung führt oft zu gefährichen Situationen. Das ändert nichts daran, dass Du zu schnell bist mit Deinem auffrisierten Motor. Da hilft ein Tagfahrlicht auch nichts. Das ist meistens ein Problem der Sichtlininen. Einfach mal grafisch aufzeichnen, dann siehst Du es. Vor vielen Jahren hatte ich das zwei Freunden deren jüngeren Brüder erklärt. Die waren bei mir ein paar mal im Auto mitgefahren und hatten sich über meine vorsichtig langsame Fahrweise beim Einbiegen lustig gemacht. Diese sind beide an den zwei verschiedenen Stellen von einem Auto der normal eingefahren ist, totgefahren worden. Du bist die gleiche große Leuchte mit Verstand.
Thorsten S. schrieb: > Davon abgesehen, daß solchen Lichtbasteleien am Fahrrad die notwendige > Zulassung zum Betrieb im Straßenverkehr fehlt, Die Zulassung von Fahrrädern ist hier erklärt: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html Dort steht: "Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern." Lichtbasteleien am Fahrrad sind also zulässig aber z.B. eine Hupe nicht.
Thomas R. schrieb: > Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut > oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern." Das bedeutet lediglich, dass auch kombinierte lichttechnische Einrichtungen zugelassen werden können (z.B. Scheinwerfer+Frontreflektor, Rücklicht+Rückreflektor, Licht+Akku), aber zugelassen werden müssen sie trotzdem. Im § 22a heißt es: (2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142). Und das Prüfzeichen, also die K-Nummer, hat eine selbstgebaute Leuchte nicht. Das sagt z.B. der TÜV dazu: https://www.tuvsud.com/de-de/wissenswert/insicht/fahrradbeleuchtung Nur geprüfte Sicherheit darf ans Fahrrad. Deshalb benötigen in Deutschland alle Beleuchtungselemente die offizielle Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Sie ist erkennbar an einer Zulassungsnummer mit einer Wellenlinie und dem Großbuchstaben K gefolgt von einer Nummer Außerdem ist es sogar verboten, nicht zugelassene Lampen zu verkaufen: https://www.it-recht-kanzlei.de/olg-karlsruhe-fahrradlampe-bauartgenehmigungspflicht.html Das ist doch der Mist an der ganzen Sache - man muss solche zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen haben, aber die verfügbaren Produkte sind oft ziemlicher Mist. Die meisten günstigen Lampen taugen wenig, erst ab ca. 150€ bekommt man was anständiges, das auch so hell ist dass es gesehen wird (sowas würde ich dem TO auch raten) und das auch nicht sofort zerbröselt. Viele Fahrräder sind ohne Licht unterwegs weil das Billigst-Plastik-Licht den Geist aufgegeben hat oder bei der ersten Badenwelle (von denen es auf deutschen Radwegen genug gibt) den Abflug gemacht hat. Auch Speichenreflektoren verabschieden sich nach und nach, gerade bei geländegängigen Rädern. Besonders hässlich sind sie natürlich sowieso. Festkleben ist auch keine Option, je nach Preis der Laufräder. Die alternativ erlaubten Reifen mit Reflex-Streifen gibt es nicht in sportlicher Ausführung, toll. Man könnte auf die Idee kommen ein reflektierendes Tape auf die Felge zu kleben, aber - verboten! Im Internet sieht man gelegentlich Werbung für alle Arten von reflektierenden Aufklebern oder auch Speichen-Stab-Lampen. Auch alles verboten.
Programmierer schrieb: > Auch Speichenreflektoren verabschieden sich nach und nach, > gerade bei geländegängigen Rädern. Das kann ich nicht bestätigen. Ich nutze seit 3 Jahren Speichenreflektoren an meinem Mountainbike (Lapierre Spicy. Neben der Nutzung im Straßenverkehr bewege ich es auf etlichen Trails oder im Bikepark. Bisher ist mir noch kein Speichenreflektoren abhanden gekommen.
kenny schrieb: > Bisher ist mir noch kein Speichenreflektoren abhanden gekommen. Ausnahmen gibts immer. Hängt wohl auch stark von der Form der Speichen ab. Man hört ja auch von Leuten, deren Kette mysteriöserweise mehrere Zehntausend km ohne Pflege hält. Bei meinem Gravelbike welches ich erst seit letztem Sommer habe musste ich schon ein paar Reflektoren ersetzen. Zum Glück hab ich nur 24 Speichen pro Rad, dann hält eine 72er-Packung an Reflektoren länger 😄 An den flachen Aero-Speichen halten die Teile nicht besonders fest. Sparfüchse spazieren an viel befahrenen aber nicht regelmäßig gereinigten Waldwegen entlang und sammeln die abgefallenen Reflektoren ein. Man muss ja auch an jeder Speiche einen Reflektor haben.
Programmierer schrieb: > Im § 22a heißt es: Es erstaunlich dass selbst fahrradlichter von den bürokraten reglementiert werden und noch erstaunlicher dass die germanen dem beachtung schenken. Ich garantiere dem rest der welt ist das vollkommen egal.
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Volker H. schrieb: > Die weißen LED´s brauchen ca. 3 V und 20 mA. > Angedacht ist, 40 LED´s zu verwenden, wobei jeweils 10 in Reihe > geschaltet sind. und die sieht man denn am Tage, auf dass sie Gefahren abwehren würden? Kaum, oder? Ob nu erlaubt oder nicht, mal außen vor. Hätte gestanden "3v und 150mA"... dann eher
Pepe T. schrieb: > Es erstaunlich dass selbst fahrradlichter von den bürokraten > reglementiert werden Ha, das ist bei Weitem nicht die einzige (Über-)Regulierung in dem Bereich. Die Pflicht zu seiner nutzlosen Klingel bei gleichzeitigem Verbot von nützlicheren Schallzeichen (Radlaufklingel, Drucklufthupe) ist z.B. richtig Banane. Andererseits sind solche Regeln nicht nur nachteilig. z.B. die einheitlich vorgegebenen Lichtfarben (vorne weiß, Seite gelb, hinten rot) für alle Fahrzeuge sind extrem hilfreich. Letztens bin ich hinter wem hergefahren, der hinten ein weißes Licht hatte, und fand das ziemlich sch***. Blendende Scheinwerfer (von Aliexpress o.ä.) sind auch eine Plage, zugelassen ist sowas nicht. In Sachen schlechte Auswahl an zugelassenen Produkten fallen mir noch Pedale ein, denn unter den sportlichen Klickpedalen gibt es ziemlich wenige mit den vorgeschriebenen Reflektoren. Andererseits sind die der Sichtbarkeit durchaus zuträglich, weil sie die typische Bewegung der Pedale sichtbar machen und somit sofort als Fahrrad erkennbar sind. Pepe T. schrieb: > Ich garantiere dem rest der welt ist das vollkommen egal. Der Rest der Welt fährt auch nicht so leidenschaftlich bei jedem Wetter, zu jeder Jahres-und Tageszeit, überall von verwinkelten Innenstädten bis unwegsamen Wäldern bei allgemein extrem hohem Verkehrsaufkommen Fahrrad.
Volker H. schrieb: > Die weißen LED´s brauchen ca. 3 V und 20 mA. Ohne deine Schaltung im Detail zu kennen: Würde ein Spannungsteiler, danach ein Spannungsregler und herkömmliche Vorwiderstände dein Problem nicht lösen ? Von den 20mA würde ich mich verabschieden. So viel ist auf keinen Fall nötig. Siehe da https://www.youtube.com/watch?v=Es0DzvyPd-M
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