Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik RWA - Wer kennt sich aus?


von Klaus (Gast)


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Hallo
In unserem Haus (6 Etagen) befindet sich eine RWA (Rauchwarnanlage bzw. 
Lüftung).
Eine Taster im EG und einer in der 6 Etage, dazu ein Dachfenster was 
sich elektrisch öffnen lässt und ein Steuerkasten dazu. Soweit die 
Technik.
Ist natürlich auch ein Prüfsiegel drauf, von 2019.
Wie oft muss das Teil eigentlich auf Funktion geprüft werden? 
Wahrscheinlich sind auch Batterien drin, damit es auch funktioniert wenn 
der Strom alle ist.
Wie lange dürfen die Batterien halten oder wann müssen sie ausgetauscht 
werden?
Sicher gibt es in DE auch die Vorschriften dazu, kenne ich leider nicht.
Kennt sich jemand mit RWA aus und hat ein paar Info für mich?
LG Klaus

von Udo S. (urschmitt)


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Wusste ich auch noch nicht.
Hier was ich auf die Schnelle gefunden habe zu den unterschiedlichen 
Melder/Warnanlagen
https://ifb.info/brandwarnanlage-nach-din-vde-0826-2/
https://www.bhe.de/fachthemen/normen-und-richtlinien/bhe-richtlinien-1/hausalarmanlagen-haa

Jetzt musst du erst mal herausfinden was es genau ist.

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang (Gast)


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Klaus schrieb:
> Sicher gibt es in DE auch die Vorschriften dazu, kenne ich leider nicht.

Dem Internet muss man nicht alles glauben, aber man kann zumindest mal 
gucken.
https://www.brandwarnanlage.de/aktuelle-rechtslage

von N. M. (mani)


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Unsere hat vor kurzem Nachts angefangen zu piepsen. Manual sagt "Wartung 
notwendig".
Ich meine dass die jetzt 2 Jahre eingebaut war.

von Lutz (Gast)


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RWA heißt übrigens Rauch- und Wärmeabzug. Da warnt gar nichts, sondern 
es muß aktiv betätigt werden. Ganz oben und ganz unten auf => 
Kamineffekt. Also unten strömt frische kalte Luft nach, oben die warme 
raus.
Die Auslösung gibt es auch rein mechanisch...
Wartungsintervall alle 12 Monate.

von Klaus (Gast)


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Was verstehst du unter Wartungsintervalle? Austausch der Akkus in der 
Zentrale alle 4 Jahre nach Herstellervorschrift?

von Ein Kommentar (Gast)


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Augenblick mal - für Warnanlagen und Rauchabzug haben wir zwei komplett 
getrennte Sätze an Vorschriften. Je nach Landesbauordnung auch noch 
unterschiedliche Vorschriften.

Für RWA dürftest du wohl die meisten Antworten in der LBO und der EN 
12101-6 finden.

Aber wie wir am BER gesehen haben - nicht mal spezialisierte 
Architekturbüros können vorher sagen, wie die Aufsichtsbehörden die 
Vorschriften interpretieren.

von Thomas K. (ek13)


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