Ich habe in meiner Garage eine Solar-Inselanlage mit 24V DC installiert. Als Speicher dient eine Bleibatterie mit 140Ah. Für 230V-Geräte wie Kompressor, Staubsauger etc. ist ein Wechselrichter vorhanden, der nur bei Bedarf zugeschaltet wird. Dieser trägt ein CE-Zeichen. Selbstverständlich sind alle Leitungen ausreichend diemsnioniert und mit dafür zugelassenen Sicherungen geschützt. Meine Frage: Darf man als Laie, der ich wohl bin, Anlagen mit Kleinspannung erstellen, ohne seinen Versicherungschutz zu gefährden? Die Niederspannungsanschlussverordnung gilt hier nicht, da keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz besteht. Wie sieht es mit dem Wechselrichter aus? Dieser hat eine eingebaute 230V-Steckdose, der Anschluss erfolgte ausschließlich auf der 24V-Seite Einen Stromschlag kann man von 24V nicht bekommen, aber das Brandrisiko ist angesichts des Energieinhalts der Batterie nie ganz auszuschließen. Tatsächlich ist vor einiger Zeit bei einem Nachbarn die Garage niedergebrannt. Schuld war ein E-Roller, den er dort geladen hatte. Den Schaden von knapp 100k€ hat hier die Versicherung ersetzt.
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Schwiegermutter bekommt die Zeitschrift des Hausbesitzervereins. So etwa die Hälfte der Artikel berichten von Gerichtsurteilen. Bin zu dem Ergebnis gekommen: ein normaler intelligenter Mensch kann nicht vorhersehen, was die Anwälte der Versicherungen erzählen. Und auch nicht, wie der Richter entscheidet.
Mike schrieb: > Als Speicher dient eine Bleibatterie mit 140Ah. Nach dem gesunden Menschenverstand, bist Du für alle Deine Taten an gefährlichen Aufbauten selbst verantwortlich. Egal, ob du den Handlauf an der Treppe selbst zimmerst, einen Dachvorsprung selbst baust, unter dem nachbars Hund begraben werden kann, eine exorbitante Antennenkonstruktion auf Deinem Dach, Bäume im Garten, Wasser- oder Gasinstallation, eine Hebebühne für Arbeiten an Deinem Auto aus Bambusstäben, ein motorisch betriebener Paternoster für Deine Fuhrpark, Dein frisiertes Elektro-Fahrrad, Dine große Tesla-Spule im Keller, Deine Experimente mit offen betriebenen Mikrowellenherden oder besagte 24V-Anlage mit ordentlich Stromstärke dahinter. Durchgebrannte Anschußkabel wären noch der geringste Schaden, wenn am Gebäude oder nachbars Gartenhäuschen etwas passiert, geht die ganze Maschine los. Inspekteure kommen, Versicherungen melden sich, etc. So lange nichts passiert, kannst Du die halbe Garage mit U-Boot-Batterien füllen. mFG
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Statt Beleidigungsorgien.. tauglich ab 3 Jahren: https://www.maerklin.de/de/produkte/details/article/6647?cHash=812846f45b8f9624c742d0afedf86797
> Nach dem gesunden Menschenverstand...
Interessant wird es ja, wenn zufällig irgend etwas unwahrscheinliches
passiert. Und die Versicherung behauptet, sie bräuchten nicht zahlen,
weil du grob fahrlässig gehandelt hättest.
Beim Ladegerät für den E-Roller war klar - der Nachbar hat das Gerät so
benutzt, wie es der Hersteller vorgesehen hat.
Aber wie sieht das aus, wenn du Solaranlage, Batterie und Wechselrichter
von unterschiedlichen Herstellern kaufst und selbst zusammenschraubst?
Kann da die Versicherung behaupten, der Schaden wäre nicht entstanden,
hätte eine Fachkraft die Teile ausgesucht und zusammengeschraubt?
Nach dem was man da so liest, glaube ich nicht, bei dieser Frage kommen
wir mit gesundem Menschenverstand weiter.
Auch für Kleinspannungen gibt es Vorschriften und Richtlinien nach denen die Errichtung erfolgen muß. Stichwort: PELV In der Norm IEC 60364-4-41 (VDE 0100-410) ist die Bedeutung der PELV genau festgelegt. Der Schutz gegen direktes Berühren ist i. Allg. erforderlich, es sei denn, das Gerät befindet sich im Potentialausgleichsbereich, die Nennspannung liegt unter 25 V eff, das Gerät wird ausschließlich an normalerweise trockenen Einsatzorten benutzt und es wird keine Berührung mit dem menschlichen Körper erwartet. In allen anderen Fällen beträgt die maximal zulässige Spannung 12 V eff. Bis zu diesem Spannungswert ist kein Schutz gegen direktes Berühren gefordert.
Mike schrieb: > Darf man als Laie, der ich wohl bin, Anlagen mit Kleinspannung > erstellen Ja. Ohne Stromlimit. > ohne seinen Versicherungschutz zu gefährden Irgendwie schreiben Versicherungen, sie möchten über die Errichtung einer PV Anlage unterrichtet werden. Ob das auch für 'Balkonkraftwerke' gilt, und ob das zu einer Beitragserhöhung führt - keine Ahnung Mike schrieb: > Wie sieht es mit dem Wechselrichter aus? Dieser hat eine eingebaute > 230V-Steckdose, der Anschluss erfolgte ausschließlich auf der 24V-Seite. Fertiggerät, laieninstallierbar. Phasenschieber S. schrieb: > Auch für Kleinspannungen gibt es Vorschriften und Richtlinien nach denen > die Errichtung erfolgen muß. > Stichwort: PELV Falsches Stichwort. > Der Schutz gegen direktes Berühren ist i. Allg. > erforderlich, es sei denn, das Gerät befindet sich im > Potentialausgleichsbereich, die Nennspannung liegt unter 25 V eff, WECHSELSPANNUNG. Bei Gleichspannung liegt die Grenze bei 60V. Also kein Problem. Mike schrieb: > Als Speicher dient eine Bleibatterie mit 140Ah Na ja, wirst sehen, wie lange du daran Freude hast. Die Norm für Solarakkus/Traktionsbatterien schreibt 500 Ladezyklen a 50% depth of discharge vor, viele Hersteller werben mit 600, manche mit 1200. Und das nur bei geringstem Strom, so C/100. Schon bei C/20 so 20% weniger Zyklen, bei 60% Nutzung weniger Zyklen, wer 25% der angegebenen Kapazität bei Strömen um C/4 schafft, darf sich also glücklich schätzen. Bei KFZ Akkus ist eh nach 5-10 Ladezyklen Schluss.
Würden doch nur die Leute, ohne jede Ahnung die Finger von der Tastatur lassen. Insbesondere dem MaWin würde ich empfehlen das Buch: "Sicherheitshandbuch Elektrosicherheit" zu lesen. Ist ja schon gefährlich was der so vonsich gibt!
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