Forum: Mechanik, Gehäuse, Werkzeug Wunsch-Eigenbau versenkbarer Poller


von GeizIstGeil (Gast)


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Hallo,

da auf unserer Einfahrt immer mehr Leute der Meinung sind, dass Sie hier 
gerne Wenden möchten und teilweise auch parken möchten, während wir 
nicht zu Hause sind und teilweise auch darin gehindert werden in unsere 
Garage zu kommen, habe ich mich ein wenig umgeschaut.

Durch die Form des Grundstücks, kommt leider eine Kette nicht in Frage 
und ich lande am Ende immer bei versenkbaren Pollern.
Die günstigsten automatisch versenkbaren sind so zwischen 1500 und 2000 
Euro. Ich benötige um alles abzudecken leider 4 Stück und wäre somit bei 
6000-8000 Euro.

Edelstahl schweissen ist für mich theoretisch kein Problem, auch die 
Bearbeitung mit Drehen und Fräsen ist alles unproblematisch.

Die Ansteuerung per Funk später sehe ich auch nicht als Problematisch.

Wo ich gerade mir den Kopf ein wenig drüber Zerbreche ist folgendes.

Eine pneumatische Lösung wäre super, da man durch eine Öffnung Zugang zu 
einer Entflüftungsschraube Lassen könnte um im Störungsfall die 
Druckluft entweichen zu lassen, damit man diesen dann versenken könnte.

Benötigt wird theoretisch nur ein doppeltwirkender Zylinder mit 
entsprechedem Hub, ein Ventil und irgendein kleiner "Kompressor/Antrieb" 
der dies mit Druckluft versorgt.

Wer von euch ist hier der Experte und wüsste, was es hier für einen 
"Kompressor/Antrieb" es hier gibt, damit diese nicth 2 Minuten brauchen 
um sich 500mm zu versenken. Sollte eher so im Bereich 3-10 Sekunden sein

von Schlaumaier (Gast)


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Wieso muss der Versenkt werden. ??

Ich würde das liegend machen.  Sieht man sehr oft bei "von Hand" 
Modellen. Hochklappen, Splint rein, Schloss daran fertig.

Ich denke so was sollte man problemlos aus mit Motor bauen können. 
Gewindestange, An Mutter angeschweißtes Gewinde fertig.

Und als Gimek vielleicht eine Kamera mit Tilt-Sensor ;) Damit man den 
gleich die Rechnung schicken kann, der das Teil um fährt ;).

Ich halte sogar eine Reparatur in den Fall für einfacher.

von Rüdiger B. (rbruns)


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von Stefan H. (cheeco)


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Ich frage mich, ob Pneumatik hier die beste Lösung ist. Zum einen hast 
du das Problem mit der Selbsthaltung, wahrscheinlich musst du alle paar 
Stunden nachpumpen um den Druck aufrecht zu halten. Die Größe des 
Kompressors spielt keine Rolle, wenn du mit einem entsprechend 
dimensionierten Drucklufttank arbeitest, der genug Druck für einen 
Hubzyklus hat.

Linearantriebe mit DC Motor scheint mir hier -wie schon vom Vorgänger 
geschrieben - die einfachste Lösung zu sein.

Das größte Problem bei solchen Konstruktionen ist generell nicht die 
prinzipielle Machbarkeit, sondern die pratische Ausführung, im 
Besonderen der Schutz vor den Elementen:

- Du musst sicherstellen, dass der Hubzylinder keine Seitenkräfte 
aufnehmen muss. Der Poller muss selbst eine entsprechende Lagerung für 
Seitenkräfte mitbringen (zum Beispiel wenn jemand leicht dagegen fährt).

- Problematischer sehe ich das Loch, in dem der Mechanismus 
untergebracht ist. Hier musst du dir überlegen, wie du das trocken 
hältst, das heißt du brauchst einen Abfluß. Zusätzlich muss der 
Mechanismus (Kolben / Linearmotor) gut gegen den ganzen Gammel der sich 
in so einem Loch absetzen kann schützen.

- Vor diesem Hintergrund finde ich die genannten 1500€ eigentlich einen 
recht fairen Preis!

von Paul (Gast)


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GeizIstGeil schrieb:
> Wer von euch ist hier der Experte und wüsste, was es hier für einen
> "Kompressor/Antrieb" es hier gibt, damit diese nicth 2 Minuten brauchen
> um sich 500mm zu versenken. Sollte eher so im Bereich 3-10 Sekunden sein

Experte bin zwar nicht, aber ich denke du kommst besser wenn du in der 
Garage einen kleinen Tank installierst der genügend Luft für ein bis 
zwei Mal hoch und wieder runterfahren enthält. Runter würde eventuell 
schon durch das Eigengewicht ohne aktive Ansteuerung klappen, müsste man 
probieren ob euch das zu lang dauert. Ein Durchflussbegrenzer verhindert 
das dir der Poller in 0,2s rausschießt.

Alles was ohne Tank, was direkt auf den Poller geht wird wahrscheinlich 
groß, macht Krach und braucht 3 Phasen.

Hast du mal mit den Herstellern gesprochen? Manchmal erfährt man ja auch 
da was, vor allem wenn man "sich blöd stellt" und fragt ob man dafür 
einen Hydraulik Anschluss braucht. Dann plappern die meisten Leute schon 
etwas aus dem Nähkästchen und zumindest das Grundprinzip dürfte Wohl 
jeder Verkäufer in der Schulung gezeigt bekommen haben ;).

VG Paul

von Schlaumaier (Gast)


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Hab mich gerade mal schlau gemacht.

Die Versenkbaren Poller benutzen auch KEINE Hydraulik. Die machen das 
auch mit einen Schneckengetriebe und 24 Volt reicht den völlig aus.

Da das ein "geschlossener" Kasten ist, ist das Schmutzproblem nicht 
wirklich eins.

von Jan (Gast)


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Also der Poller bei uns an der Firma nutzt definitiv Hydraulik. War 
schon mal undicht, nachdem er einen Müllwagen angehoben hat. Der TT war 
da ein leichteres Opfer. Neben dem Antrieb solltest du dir also auch 
Gedanken über die Betriebssicherheit machen. Der TT war danach 
wirtschaftlicher Totalschaden, da warum auch immer die Airbags ausgelöst 
haben, als der Poller unter den Moterblock gedrückt hat.

von Schlaumaier (Gast)


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Jan schrieb:
> Also der Poller bei uns an der Firma nutzt definitiv Hydraulik.

OK. Dann gibt es 2 Varianten auf den Markt

Hier eine PDF via Google Gefunden.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjkh_D__8L2AhXShP0HHSVTCMYQFnoECB8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bdb.at%2FNL%2F2010%2F149206%2F201406.pdf&usg=AOvVaw2bXk0QVIhRVBrGl5LvhNVu

Sorry für den Link.

von Tom (Gast)


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da auf unserer Einfahrt immer mehr Leute der Meinung sind, dass Sie hier
gerne Wenden möchten


und wo ist das Problem??

Immer dieses mimii heutzutage

von Jens P. (picler)


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Paul schrieb:
> Ein Durchflussbegrenzer verhindert
> das dir der Poller in 0,2s rausschießt.

Das funktioniert so aber nicht. Wenn der Poller etwas klemmt, verhindert 
der Durchflussbegrenzer nur, dass sich der Druck zu schnell aufbaut. 
Wenn aber irgendwann genug Druck im Zylinder ist und dadurch die 
Blockierung gelöst wird, kommt er schlagartig raus und könnte jemanden 
ernsthaft verletzten. Es muss aber sichergestellt sein, das vom 
Grundstück und seinen Auf- / Einbauten keine Gefahr für Dritte ausgeht. 
Es muss niemand damit rechnen, das einfach was aus dem Boden geschossen 
kommt.

Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch, 
egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung 
bekommen. Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor, 
Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der 
Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte 
EC-Karte zücken. Ich glaube nicht, dass die Versicherung solche Schäden 
übernimmt.

von Schlaumaier (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,
> Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der
> Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte
> EC-Karte zücken.

Und wenn er dich anzeigt und die den Abschleppwagen kommen lassen 
bekommst du Schnappatmung. Besonders wenn der Grundstückseigner noch 
eine Anzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruch drauf legt.

Und das bekommt der Locker durch.

Wohlgemerkt wegen PARKEN auf fremden Grundstück. Nicht wegen des 
Wendens. Das muss der Grundstückseigentümer dulden wenn er keine 
Gegenmaßnahmen (Tor etc.) einsetzt.

von Jens P. (picler)


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Schlaumaier schrieb:

> Und wenn er dich anzeigt und die den Abschleppwagen kommen lassen
> bekommst du Schnappatmung. Besonders wenn der Grundstückseigner noch
> eine Anzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruch drauf legt.

Ach Schlaumaier, du machst deinem Nick wirklich alle Ehre. Wenn ich 
"mein" Fahrzeug in dem speziellen Fall auf einem fremden Grundstück 
parke, ist die Polizei im Normalfall schon vor Ort. Die haben mich aber 
noch nie abschleppen lassen...

von Wendels B. (wendelsberg)


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Schlaumaier schrieb:
> Und das bekommt der Locker durch

Haha, nicht wenn es ein HLF oder DLK ist.
Allerdings ist das dann auch kein Parken.
Aber Hauptsache was dazu geschrieben.

von F. F. (foldi)


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Hydraulisch.
Alle Poller auf einem Grundträger installieren, einfach wirkenden 
Zylinder entweder gerade drunter oder über Umlenkung.
Aggregat bequem an einem Ort installieren, wo man dann auch an die 
Notablassschraube kommt.
Für eine gute Entwässerung sorgen.
Aggregat gibt es für um die 150-200 Euro. Die vier Poller in HT - Rohre 
(wegen der Dichtung) installieren. Wenn die Poller zu leicht sind, etwas 
Beton einfüllen.
Revisionsklappe für den Zylinder nicht vergessen (und groß genug zum 
Ausbau)-
Schmiernippel (bei Umlenkung) nicht vergessen und ab und zu abschmieren.
Ich persönlich würde das relativ leicht bauen, da es nicht gegen einen 
Angriff dienen soll.
Dann würde ich das als Einheit, zum kompletten Ausbau, mit 
Schnellverschlüssen für den hydraulischen Anschluss und nur rechts und 
links eine feste Verankerung (mit Schwerlastdübeln in Beton) bauen.
Hochdruckschläuche aus Kunststoff (z.B. Tecalan; gibt es mit 
Schraubamaturen) und diese in einem Rohr verlegen, was nicht nur bei 
Undichtigkeit vor Bodenkontamination schützt, sondern auch den Wechsel 
der Schläuche vereinfacht.
Ich schätze, dass du das mit weniger als 1000 Euro bauen kannst. Je 
nachdem wie viel du für Material ausgeben musst und willst.
Versuche die Rohre als Schrott von Molkerei oder Brauerei zu bekommen.

von Anstaltsleiter (Gast)


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Wendels B. schrieb:
> Haha, nicht wenn es ein HLF oder DLK ist.
> Allerdings ist das dann auch kein Parken.
> Aber Hauptsache was dazu geschrieben.

Das hat dann aber mit dem Thema überhauptnichts zu tun und sein Post 
dient dem Jens P nur zur Selbstdarstellung.
Angeber!

Hauptsache was dazu geschrieben.

von Wolfgang (Gast)


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von Schlaumaier (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Warum postest du dann keinen vernünftige Link - erspart dir die
> Entschuldigung und die Nachverfolgbarkeit ins MC-Forum

Weil der Browser direkt auf den Download geht, und ich kein Bock habe 
ein 3 Meter Link auseinander zu fummeln.

Davon abgesehen kann man dich immer nachverfolgen. Egal ob mit Link oder 
Ohne.

Lerne mal wie Aufrufe von Homepages funktionieren.

Da du den Link sehr wahrscheinlich nur anklickst, anstatt ihn von Hand 
in ein neues Fenster des Browsers zu kopieren, wird automatisch 
nachverfolgt woher du den Link + den Aufruf hast. Und wenn man dann noch 
bei Facebook und Co. eingeloggt ist, dürfe ich man Problemlos dich 
perfekt identifizieren können. Was bei mir aber nicht so einfach ist, da 
ich in keinen sozialen Netzwerk aktiv bin ;)

Also weniger Panik , eine gesunde Paranoia und einfach akzeptieren das 
man immer wenn man im Netz ist getrackt wird. Das nennen die Betreiber 
dann "notwendige Cookies". ;)

von Mein lieber Schwan (Gast)


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> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,
> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung
> bekommen. Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,
> Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der
> Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte
> EC-Karte zücken. Ich glaube nicht, dass die Versicherung solche Schäden
> übernimmt.
Aha!

Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit 
Siegel?

Schon mal nachgefragt in der Anstalt?

von oszi40 (Gast)


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F. F. schrieb:
> Für eine gute Entwässerung sorgen.

Es ist nicht das ganze Jahr Sommer und Sand im Pollerschacht macht 
weniger Spaß. Dann klemmt er. Einfacher wäre ein Blumenkübel.

von Zero V. (Firma: Freelancer) (gnd)


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GeizIstGeil schrieb:
> da auf unserer Einfahrt immer mehr Leute der Meinung sind, dass Sie hier
> gerne Wenden möchten und teilweise auch parken möchten, während wir
> nicht zu Hause sind und teilweise auch darin gehindert werden in unsere
> Garage zu kommen, habe ich mich ein wenig umgeschaut.

Mein verbitterter alter Vater meinte auch er müsste das Wenden 
unterbinden mit Hilfe einer Kette. Das Ende der Geschichte: er hatte sie 
vergessen und sich selbst geschadet. Zudem hatte er den Zorn der 
Postbotin auf sich gezogen, die doch immer so ganz frech dort wendete 
nur um aus der Straße wieder rauszukommen, nachdem sie nur für ihn die 
Post lieferte.

Beim Thema Parken reicht Beschilderung und Drohung mit Abschleppdienst.

von Peter (Gast)


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Das Problem des TE kenne ich. Auch hier drehen die Leute gelegentlich 
und es ärgert mich.
Aber ich gebe eines zu bedenken: der gegenüberliegende Nachbar hat auf 
seinem Teil des Grundstücks das das gleiche Problem - nur dass er die 
Fläche gar nicht befahren will. Daher hat er dort mehrere riesige 
Wackersteine hingelegt.
Was passiert: so 5-6x pro Jahr kracht jemand rückwärts beim Wenden in 
diese Steine. Es ist so laut, dass selbst ich es im Homeoffice höre, 
meist ist dann auch der Stein um 20cm verrückt. Im Auto muss das 
ordentlich rumpeln. Aber selten steigt jemand aus und schaut, was das 
Problem war - die meisten machen sich erstmal schnell vom Acker (und 
schauen sich dann ihre Delle im Unterboden später an).
Auch wir haben bei uns (kleinere Steine mit ca. je 50kg) liegen, auch da 
semmelt mehrmals im Jahr jemand drüber und/oder schleift sie auch noch 
ein paar Meter mit.
Jetzt kannst du ja mal überlegen, wie lange deine teuren Poller wohl 
unbeschädigt bleiben. Ich wette 10 Euro: nach spätestens 3 Monaten ist 
der erste umgefahren oder krumm und der Verursacher weg.

Übrigens darfst du auf diesen Bereich auch keine Kamera richten, denn da 
würde ja zwangsläufig ein Bereich der öffentlichen Straße aufgenommen. 
Die Aufnahmen sind also nicht vor Gericht verwertbar.

P.S. Ein paar Meter weg hat jemand eine Betonmauer, und auch die hat 
bereits etliche unschöne Ausbrüche von Pkw Kontakten ... und dabei ist 
das hier nur eine Spielstraße...

von Schlaumaier (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Dann klemmt er. Einfacher wäre ein Blumenkübel.

Einfacher wäre ein Poller mit normalen Bügelschloss. Aber dann muss der 
TO aus seinen schicken Auto raus. Und da er den Motor laufen lässt, kann 
er sich das dann auch nicht mehr lange leisten ;)

von Euro (Gast)


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Stell doch ein Schild auf:
Wenden 5€
Parken 100€

Den Rest regelt der Markt!

von Ralf X. (ralf0815)


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Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, das fremde Halten/Parken und 
ggf. auch kurzfristiege Befahren/Wenden/Rangieren auf dem eigenen 
Grundstück zu unterbinden.
Da erübrigt sich an sich jede Diskussion drüber.
Händische Sperren sind lästig und je nach Gemeinde/Strassensituation 
auch unzulässig, während man einen ferngesteuerten Zugang ggf. noch 
genehmigt bekommt.

Versenkbare Poller sind in meinen Augen fast immer in vieler Hinsicht 
problematisch.
Es fängt mit der Einbautiefe und Gesamtkosten an, wozu auch Wartung und 
Reparatur gehört.
Was ist mit eindringenden Wasser, Schmutz öder Frost?
Dazu sollte der Antrieb schon eine gewisse Kraft haben.

Und was ist dann mit der öffentlichen Sicherheit?
Beim Senken kann wenig passieren, aber beim Heben, wenn man selber das 
Geschehen schon verlassen hat?
Nicht zu vergessen, das manche Fahrer nach Gefühl rangieren oder 
einparken.
Bei einem preiswerten Hubpoller kann das direkt einen Totalschaden (für 
den Poller) bedeuten.

Wo wir früher für unseren Betriebsstätten automatisierte/ferngesteuerte 
Absperrlösungen über grössere Weiten wollten, haben wir Ketten und Seile 
verwendet.

von Schlaumaier (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Händische Sperren sind lästig und je nach Gemeinde/Strassensituation
> auch unzulässig, während man einen ferngesteuerten Zugang ggf. noch
> genehmigt bekommt.

Du magst recht haben, aber die Logik ist mir nicht logisch.

Eine "händische" Sperre wird mit einen Bügelschloss gesichert. Wenn die 
Feuerwehr den Platz braucht, ist das Schloss in 10 Sek. geknackt. So 
schnell ist kein Hacker bei einen Elektronischen Schloss irgendwelcher 
Art.

Davon abgesehen, gibt es die Mechanischen Teile überall. Ich mir fallen 
in meiner Gegend auf der Stelle 20 Parkplätze ein, die so ein Teil 
haben. Besonders auf "Massenparkplätzen" sind die Gang + Gebe.

Und ich denke auf MEINEN Grundstück brauche ich keine Genehmigung dafür 
wenn ich die Mind. Abstände einhalte.

Aber OK ich bin kein Anwalt.

Aber wenn ich für so ein Mist, eine Genehmigung brauche bin ich doch 
froh das ich nie ein Haus haben wollte.

von oszi40 (Gast)


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Gelegentlich macht so eine Fernsteuerung auch lustige Sachen. Neulich 
las ich, dass ein Poller ein Müllauto angehoben hat. Ein bekannter 
Klapp-Poller bremst auch gern tiefer gelegte Autos, was man an den 
Schleifspuren bewundern kann.

von Schlaumaier (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Ein bekannter
> Klapp-Poller bremst auch gern tiefer gelegte Autos, was man an den
> Schleifspuren bewundern kann.

Sind die aber selbst schuld. ;)

Die Polizei macht sich oft ein Spass daraus so Spinner aus den Verkehr 
zu ziehen.

Davon abgesehen, kenne ich einige 
"Geschwindigkeits-Reduzierungs-Hindernisse" als Künstliche Beulen in der 
Straße die so Spinnern den Auspuff abreisen. Habe ich sogar selbst 1 x 
erlebt als Fußgänger. Das Knallt super. Man hab ich mich erschrocken.

von quotendepp (Gast)


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Mein lieber Schwan schrieb:
>> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,
>> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung
>> bekommen. Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,
>> Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der
>> Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte
>> EC-Karte zücken. Ich glaube nicht, dass die Versicherung solche Schäden
>> übernimmt.
> Aha!
>
> Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit
> Siegel?

hmmm mein lieber schwan,

den text von jens P den zu da zitiert hast bezieht sich auf die 
mitgliedschaft in einer (freiwilligen) feuerwehr und darauf, dass die 
fahrzeuge im übungs- und einsatzfall dort abgestellt werden (müssen) wo 
sie gebraucht werden.

und auf den fahrzeugen ist die genehmigung von allen seiten deutlich 
sichtbar angebracht, der jeweilige lenker braucht dazu keine ihm 
persönlich ausgestellte ausführung...

von Ralf X. (ralf0815)


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Schlaumaier schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Händische Sperren sind lästig und je nach Gemeinde/Strassensituation
>> auch unzulässig, während man einen ferngesteuerten Zugang ggf. noch
>> genehmigt bekommt.
>
> Du magst recht haben, aber die Logik ist mir nicht logisch.

Bei Dir verständlich. :-)

> Eine "händische" Sperre wird mit einen Bügelschloss gesichert. Wenn die
> Feuerwehr den Platz braucht, ist das Schloss in 10 Sek. geknackt. So
> schnell ist kein Hacker bei einen Elektronischen Schloss irgendwelcher
> Art.

Üblich sind eher die typischen Drei- und Vierkantschlüssel oder etwas 
wie BKS.

> Davon abgesehen, gibt es die Mechanischen Teile überall. Ich mir fallen
> in meiner Gegend auf der Stelle 20 Parkplätze ein, die so ein Teil
> haben. Besonders auf "Massenparkplätzen" sind die Gang + Gebe.

Natürlich sind die "gang und gäbe".
Aber lange nicht überall erlaubt.

> Und ich denke auf MEINEN Grundstück brauche ich keine Genehmigung dafür
> wenn ich die Mind. Abstände einhalte.

Für eine Zufahrt, einen Parkplatz oder Garage braucht man 
selbstverständlich eine Genehmigung.
I.d.R. damit verbunden, dass dann dort ein abgesenkter Bordstein 
eingerichtet wird und je nach Gegebenheiten auch eine Sperrfläche, z.B. 
bei vorhandenen Parkstreifen.
Erst dann hast Du das Recht, dass die Zufahrt nicht durch andere 
blockiert werden darf.
Und je nach örtlichen Verhältnissen werden solche privaten Zufahrten nur 
genehmigt, wenn es gesichert ist, dass das entsprechende Fahrzeug den 
fliessenden Verkehr "flott" verlassen kann, ohne Fahrbahn oder Fussweg 
zu blockieren.
Eine Bekannte von mir in Köln bekam ihre Garage direkt an der 
Grundstückgrenze/Bürgersteig erst genehmigt, als das "Zertifikat" für 
die Zuverlässigkeit des zu verbauenden Fernsteuerungssystem vorlag und 
Teil der Genehmigung wurde.
Ansonsten hätte die Garage gut 5m weiter hinten stehen müssen und davor 
eben die frei zugängliche Haltezone, was dort aber nicht möglich war.
Verständlich und richtig so.

> Aber wenn ich für so ein Mist, eine Genehmigung brauche bin ich doch
> froh das ich nie ein Haus haben wollte.

Deswegen hast Du auch nie einen Führerschein gemacht, da das alles viel 
zu komliziert für Dich ist.
Dein Vermieter Deiner Wohnung und Mofagarage muss den ganzen "Mist" aber 
beachten und lässt sich dafür von Dir(?) bezahlen.

von Matthias B. (turboholics)


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Mein lieber Schwan schrieb:

> Aha!
>
> Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit
> Siegel?
>
> Schon mal nachgefragt in der Anstalt?


Wirf mal ne Suchmaschine deiner Wahl an und gib HLF oder DLK ein. Diese 
Fahrzeuge haben prinzipiell eine Genehmigung.

von Harald W. (wilhelms)


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von Jens P. (picler)


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Mein lieber Schwan schrieb:
> Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit
> Siegel?

Der Mann/die Frau von Welt müssen sich die Genehmigung nicht selbst 
ausstellen. Das machen andere für uns, die froh sind das es uns gibt. 
Hier sind übrigens einige meine Genehmigungen: StVO, § 35, SächsBRKG, § 
55.
>
> Schon mal nachgefragt in der Anstalt?

Dazu gab es bisher keine Veranlassung. Aber für dich mache ich das 
gern...

Weitere Erklärungen gab es ja weiter oben von quotendepp und Matthias B, 
deshalb spare ich mir das jetzt.

von Reinhard S. (rezz)


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Schlaumaier schrieb:
> Wolfgang schrieb:
>> Warum postest du dann keinen vernünftige Link - erspart dir die
>> Entschuldigung und die Nachverfolgbarkeit ins MC-Forum
>
> Weil der Browser direkt auf den Download geht, und ich kein Bock habe
> ein 3 Meter Link auseinander zu fummeln.

Weil du deine Mitmenschen lieber unnötig Google in den Rachen treibst...

> Davon abgesehen kann man dich immer nachverfolgen. Egal ob mit Link oder
> Ohne.

Aber Google ist bei dem korrigiertem Link aus dem Spiel.

Matthias B. schrieb:
> Wirf mal ne Suchmaschine deiner Wahl an und gib HLF oder DLK ein. Diese
> Fahrzeuge haben prinzipiell eine Genehmigung.

Nur im Einsatzfall. Es gibt auch noch andere Gründe, sowas zu bewegen.

von Ralf X. (ralf0815)


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Jens P. schrieb:
> Mein lieber Schwan schrieb:
>> Du hast also eine gerichtsfeste Dir selber ausgestellte Genehmigung mit
>> Siegel?
>
> Der Mann/die Frau von Welt müssen sich die Genehmigung nicht selbst
> ausstellen. Das machen andere für uns, die froh sind das es uns gibt.
> Hier sind übrigens einige meine Genehmigungen: StVO, § 35, SächsBRKG, §
> 55.

Ich denke, der Oberdepp bist Du hier.
Kannst Du noch erinnern, was Du weiter oben geschrieben hast?

Jens P. schrieb:
> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,
> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung
> bekommen. Falls dann so ein Poller aus dem Boden kommt und Motor,
> Getriebe, Tank o.ä. von meinem HLF oder meiner DLK beschädigt, kann der
> Besitzer des Grundstückes schon mal die hoffentlich gut gedeckte
> EC-Karte zücken. Ich glaube nicht, dass die Versicherung solche Schäden
> übernimmt.

Kann es sein, dass Du bei der FF bist und gerne jeden Suffabend dort 
mitnimmt?
Und natürlich den selbstgetruckten Aufkleber "Feuerwehr" oder anderen 
Unsinn am Privatauto hast?
Sorry, aber weit über 90% der Mitglieder der FF oder THW sind absolute 
Vollspacken!

Wenn Du als Mitglied so eines Vereins irgendetwas "hoheitsmässig" 
veranstaltest, hat nicht das geringste mit Hobby oder persönlichen 
Genehmigung zu tun.
Und wenn Du da über das Ziel hinaus schisst, ist es Sache Deines 
Vereins, ob Du persönlich oder Dein Verein zur Kasse gebeten wird, wenn 
Du einen Schaden verursachst (erleidest).
Und strafrechtlich bist Du eh immer im Boot.
Auch wenn da bei diversen FF-Mitgliedern auf verminderte Schuldfähigkeit 
plädiert werden kann.

Beitrag #7002788 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Reinhard S. (rezz)


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Ralf X. schrieb:
> Sorry, aber weit über 90% der Mitglieder der FF oder THW sind absolute
> Vollspacken!

Du hast den Rettungsdienst vergessen...

Diese Vollspacken löschen aber halt auch 90% der Brände, retten bei 
Verkehrsunfällen und ähnlichem. Aus Erfahrung finde ich den Anteil der 
Vollspacken dort eher unterdurchschnittlich im Vergleich zur 
Rest-Bevölkerung (Umkehrschluss: Es gibt trotzdem welche), besonders im 
Vergleich zum Forum hier. Weil die Leute dort helfen wollen.

: Bearbeitet durch User
von Ein T. (ein_typ)


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Peter schrieb:
> Übrigens darfst du auf diesen Bereich auch keine Kamera richten, denn da
> würde ja zwangsläufig ein Bereich der öffentlichen Straße aufgenommen.
> Die Aufnahmen sind also nicht vor Gericht verwertbar.

Die "Fruit of the poisoned tree"-Doktrin, die viele unserer Mitbürger 
aus us-amerikanischen Krimiserien kennen, gibt es in Deutschland nicht, 
schon gar nicht in Zivilprozessen. Nicht zuletzt deswegen hat der BGH am 
15.5.2018 (VI ZR 233/17) die gerichtliche Verwertung von 
Dashcam-Aufnahmen gestattet, auch wenn die mit diesen gewonnen 
Beweismittel auf unzulässige Weise erlangt wurden.

Hinzu kommt noch: wenn jemand mit seinem Kraftfahrzeug ohne meine 
Erlaubnis mein Grundstück befährt, um zu wenden, dann ist das wohl nur 
ein Hausfriedensbruch und insofern vermutlich kein riesengroßes Problem. 
Da das Delikt aber ohnehin nur auf Antrag verfolgt wird, müßte der 
Befahrkriminelle mich erst einmal so weit reizen, eine entsprechende 
Anzeige zu erstatten -- zum Beispiel, indem er mich wegen meiner 
illegalen Kameraüberwachung des öffentlichen Raumes anzeigt. Ohnehin 
stellte sich die Frage, was der Verkehrsrowdy davon hätte, deswegen 
Strafanzeige gegen mich zu erstatten, denn zivilrechtlich nutzt ihm das 
recht wenig.

Aaaber wenn er mich so weit reizt, könnte für den Wendeverbrecher noch 
ganz andere, deutlich empfindlichere Folgen haben, denn wenn er auf 
meinem Grundstück, auf dem er sich ohnehin schon nicht befinden durfte, 
etwas beschädigt, dann ist das eine Sachbeschädigung -- und wenn er dann 
obendrein auch noch einfach verschwindet, nennt sich das Fahrerflucht. 
Und das ist dann nicht mehr nur ein Antrags-, sondern sogar ein 
Offizialdelikt, obendrein könnte ein Fahrverbot drohen.

Insofern würde ich in so einem Fall den weniger freundlichen meiner 
Rechtsanwälte beauftragen, eine Halterfeststellung durchzuführen und dem 
Fahrzeughalter einen weniger freundlich gehaltenen Brief mit einer 
Schadensersatzforderung zu schicken. Freundlicherweise ist dann auch 
bereits ein Hinweis darauf enthalten, daß ich über über Beweismaterial 
verfüge und ich mich obendrein genötigt sehe, eine Strafanzeige wegen 
Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Fahrerflucht zu stellen, wenn 
der geforderte Schadensersatz und die beigefügte Kostennote meines 
Rechtsanwaltes nicht innert der nächsten zwei Wochen bei mir eingegangen 
sind.

Echt jetzt... einfach mal ein bisschen kreativ sein! Zudem elegant: ich 
kann die Schadenersatzforderung sogar am Schätzwert des Fahrzeuges und 
am Fahrzeugführenden orientieren. Wenn das ein alter Ford Fiasko mit 
einer süßen Studentin ist, sieht die eventuell ganz anders aus als bei 
dem neureichen Cayenne-Schnösel. Wobei... bei der Studentin bestehe ich 
vielleicht auf einem persönlichen Täter-Opfer-Ausgleich und lade sie 
anstelle des Schadenersatzes lieber zum Essen ein.  ;-)

von Anstaltsleiter (Gast)


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Jens P. schrieb:
> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,
> egal ob es dem Besitzer gefällt

Was soll denn das heissen, hobbymässiges Parken?

Nein, du darfst das nicht, du bist nur ein grosser Angeber, sonst 
nichts!

von Dieter (Gast)


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Ein T. schrieb:
> wenn jemand mit seinem Kraftfahrzeug ohne meine
> Erlaubnis mein Grundstück befährt, um zu wenden, dann ist das wohl nur
> ein Hausfriedensbruch

Oftmals ist es das nicht. Wenn gewendet wird, wegen eines Hindernisses 
auf der Straße, dann ist das zulässig. Aber in dem Falle darf man nur so 
weit einfahren, dass man gerade wenden kann. Kaputtmachen darf man dabei 
nichts, aber auch der Eigentümer darf nicht etwas plazieren um den Fall 
der Sachbeschädigung zu provozieren.

GeizIstGeil schrieb:
> lande am Ende immer bei versenkbaren Pollern.

Die Poller kosten so viel, weil diese auch die Bedingungen für die 
Rettungskräfte erfüllen müssen. Der Poller muss im Notfall auch entfernt 
werden.

Der einfachste Weg wäre einfach bei der Feuerwehr zu fragen, was für 
diese am Poller wichtig wäre. Die Antwort kann durchaus so ausfallen, 
dass Du nur einen Poller kaufen must, die anderen beliebig auch 
selbstgebaut sein können.

Du darfst aber nicht eine solche Einstellung haben, wie jener Postende:

Ralf X. schrieb:
> Vollspacken!

In einem solchen Falle würde er sich hüten, irgendwas anderes zu sagen 
als auf die üblichen kostigen Produkte zu verweisen.

von Anstaltsleiter (Gast)


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Solange das private Grundstück nicht schon im Bauantrag als 
Rettungszufahrt deklariert worden ist, darf er dort machen was er will, 
er muss keineswegs die Zufahrt für einen eventuellen Feuerwehreinsatz 
frei halten.

Diese ganzen Bestimmungen für Rettungswege und Brandschutz sind schon in 
der Baugenehmigung genau geregelt.

Sollte vom Bauamt dieses Grundstück als Rettungsweg ausgewiesen sein, 
dann müssen dort Schilder aufgestellt werden mit eben diesem Hinweis und 
der Platz muß immer frei gehalten werden.

Ansonsten ist es nur ein Privatgrundstück und der Feuerwehr-Hobbyparker 
darf dort genauso wenig parken wie jeder andere.

von Thosch (Gast)


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Ein T. schrieb:
> Verkehrsrowdy [...] Wendeverbrecher

allein dieser überzogen aggressive Wortschatz für Leute, die mal kurz 
zum Wenden in deine Einfahrt zurücksetzen, läßt schon tief blicken...
Vermutlich verklagst du deine Nachbarn auch wegen Maschendrahrzaun und 
Knallersbsenstrauch...
Wer dich zum Nachbarn hat, braucht jedenfalls keine Feinde mehr.

von oszi40 (Gast)


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Thosch schrieb:
> überzogen aggressive Wortschatz

Ein Nachbar hat durch Deppen jetzt ein verbogenes Garagentor. Der 
Verursacher ist natürlich klammheimlich verschwunden. Sein Wortschatz 
wäre jetzt viel freundlicher, sobald Du diese Reparatur bezahlst.

von Sascha S. (dec)


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Ich hatte auch mal ein schönes Vergnügen mit jemandem, der in unserem 
Hof gewendet hatte:
Ein Balkonverkleidung sollte erneuert werden, Holz durch Glas ersetzt 
werden.
Die Firma lieferte das zugeschnittene Glas vor dem Mittag aus und lud 
die Palette im Hof ab. Da es kurz vor Mittag war, wurde entschieden dass 
nach der Mittagspause die Montagearbeiten starten sollten.
Als ich 20 Minuten später nach Hause kam, hatte jemand im Hof gewendet 
und die komplette Palette mit Scheiben durch Auffahren auf diese 
zerstört. Man konnte den Reifenabdruck auf dem 
Zweischeiben-Sicherheitsglas sehen. Schön ohne Nachricht verschwunden.

Ich hätte kotzen können.

Daher kann ich jeden verstehen, der sich hier absichern will. Ich habe 
nichts unternommen, warte aber darauf, dass so eine Person beim Wenden 
noch mein eigenes KFZ touchiert und verschwindet.

Ein Tip:
Mein Nachbar hat so eine schmale Einfahrt, da traut sich keiner rein. 
Das ist mit modernen Autos auch wirklich ne Herausforderung. Eventuell 
Einfahrt einfach verschmälern…

Grüße
Sascha

von oszi40 (Gast)


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Sascha S. schrieb:
> Eventuell Einfahrt einfach verschmälern…

Dann brauchst Du selbst bald einen Lackierer. Besser finde ich einen 
erhöhten Stein, der nur andere Fahrzeuge bremst. Bei 21 cm Bodenfreiheit 
wäre das kein Problem. Nur für den Besuch ...

von Heimwerker (Gast)


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Sehr wirkungsvoll ist hier auch eine motorisierte Nagelsperre,
die dauerhaft auf dem Boden verankert wird. Sie kann bei Bedarf
aus- und wieder eingefahren werden – etwa mittels Funkfernsteuerung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nagelsperre#Fest_installierte_Nagelstreifen

von Arno (Gast)


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Anstaltsleiter schrieb:
> Solange das private Grundstück nicht schon im Bauantrag als
> Rettungszufahrt deklariert worden ist, darf er dort machen was er will,
> er muss keineswegs die Zufahrt für einen eventuellen Feuerwehreinsatz
> frei halten.

Das ist richtig, aber wenn die Einfahrt frei ist und das Auto im 
Einsatzfall da steht, dann wird die entsprechende Eigentümerin 
Schadenersatz haben wollen, wenn es dabei durch einen automatisch 
ausfahrenden Poller beschädigt wird.

Insbesondere dann, wenn es eine Bastel-Lösung war - da findet sich 
bestimmt irgendeine Vorschrift, die der Bastler nicht richtig angewendet 
hat.

Kann man trotzdem machen, Stichwort "Eigenverantwortung". Heißt halt 
auch, die Verantwortung dann zu tragen.

MfG, Arno

von Ralf X. (ralf0815)


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Reinhard S. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Sorry, aber weit über 90% der Mitglieder der FF oder THW sind absolute
>> Vollspacken!
>
> Du hast den Rettungsdienst vergessen...

Wieso?
Feuerwehr und THW sind Rettungsdienste.

> Diese Vollspacken löschen aber halt auch 90% der Brände, retten bei
> Verkehrsunfällen und ähnlichem. Aus Erfahrung finde ich den Anteil der
> Vollspacken dort eher unterdurchschnittlich im Vergleich zur
> Rest-Bevölkerung (Umkehrschluss: Es gibt trotzdem welche), besonders im
> Vergleich zum Forum hier. Weil die Leute dort helfen wollen.

Sorry, aber das sehe ich leider ganz anders, kommt aber natürlich darauf 
an, wie die örtlich aufgestellt sind.
Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom, 
aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten, während sie im 
Job eher begründet den HiWi machen oder erst gar keinen Job haben.
Und das ist in DE eben nicht der Bevölkerungsschnitt!
Auch nicht hier im Forum, auch wenn hier eher viele "Rentner" helfen.
Hier ist eher verwunderlich, wie viele jüngere angeblich einen Volljob 
haben und 24/7 online sind und viel Blödsinn verbreiten.
Also auch Helfersyndrom ohne Ahnung...

von Manfred (Gast)


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Thosch schrieb:
> allein dieser überzogen aggressive Wortschatz

Du kennst jemanden, der Dir beim Lesen helfen könnte:

GeizIstGeil schrieb:
> und teilweise auch parken möchten, während wir
> nicht zu Hause sind und teilweise auch darin gehindert werden in unsere
> Garage zu kommen,

Als hier gegenüber noch der Kioskladen war, haben ständig irgendwelche 
Faulsäcke meine Zufahrten zugeparkt. Es ist nicht so, dass hier Platznot 
wäre, nee, man müsste nur 20..50 Meter weiter laufen, das ist zu viel.

Wenn hier, neulich gehabt, der Rettungswagen quer über den Fußweg und 
halb in meiner Zufahrt steht, die Nachbarin war im Haus verunfallt - da 
habe ich keinen Grund, mich über den aufzuregen, der wurde halt 
gebraucht.

Thosch schrieb:
> Wer dich zum Nachbarn hat, braucht jedenfalls keine Feinde mehr.

Feinde sind die Ar***l****r, die ihre Blechbuden rücksichtslos 
abstellen.

Ich bin öfter mit meinem Freund K* im Abschleppdienst mitgefahren, in 
einer Straße waren wir zum Teil dreimal täglich: Die ist recht schmal 
und mit einem einseitigen Halteverbot belegt, weil die dortigen Anwohner 
nicht aus ihren Grundstücken heraus fahren können, wenn gegenüber jemand 
parkt. Man kann nicht verlangen, dass sowas beachtet wird oder die 
Kasper sich vorstellen, wie sie denn aus der Ausfahrt kämen.

oszi40 schrieb:
> Besser finde ich einen erhöhten Stein, der nur andere Fahrzeuge bremst.

Das grenzt an Verkehrsgefährdung und ist Vorsatz! Begrenzer sollten hoch 
genug sein, dass man sie im Rückspiegel sehen kann und sie zuverlässig 
von den Parksensoren erkannt werden können.

von Manfred (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,
> aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten, während sie im
> Job eher begründet den HiWi machen oder erst gar keinen Job haben.

Was steht bei Dir quer?

Du hast die Tage in mehreren Threads sinnvolle Dinge geschrieben, ohne 
Leute anzugreifen, das fiel mir positiv auf.

Warum bist Du nun hier wieder auf Krawall gebürstet, Du kannst doch auch 
anders?

von Anstaltsleiter (Gast)


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Heimwerker schrieb:
> Sehr wirkungsvoll ist hier auch eine motorisierte Nagelsperre,
> die dauerhaft auf dem Boden verankert wird. Sie kann bei Bedarf
> aus- und wieder eingefahren werden – etwa mittels Funkfernsteuerung.

Völliger Käse, das darfst du natürlich nicht!
Genausowenig wie du Nato-Stacheldraht zur Umzäunung deines Anwesens 
nehmen darfst.

Von allen Maßnahmen die du triffst, darf keine Gefährdung für andere 
Personen ausgehen!

Wenn du Poller aufstellst, musst du entweder dafür sorgen dass diese 
keinen Schaden anrichten können, wie auch immer, oder du stellst 
Warnhinwiese auf, wo du auf eine mögliche Gefahr hinweist. Diese 
Schilder müssen aber so angebracht sein, dass sie nicht übersehen werden 
können und im Text unmißverständlich sein.

Im vorliegenden Fall kann man die Poller, so wie es vielerorts auch 
gemacht wird, so steuern, dass sie direkt nach Verlassen des 
Grundstücks, noch unter Sichtkontrolle, wieder hoch fahren, ähnlich 
einem Garagentor.
Die bewegen sich dann nur, wenn du mit deinem Fahrzeug ankommst oder weg 
fährst.

Ralf X. schrieb:
> Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,
> aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten,

Gerade letzteres ist leider wahr und wird hier auch von diesem 
Feuerwehr-Hobbyparker ja eindrucksvoll demonstriert. Er meint, nur weil 
er bei der Feuerwehr ist, darf er überall rechtswidrig parken.
Soll er mal bei mir machen...

von Thomas R. (thomasr)


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Prinzip Schiffshebewerk: der Poller ist hohl und schwimmt in einem 
Schacht. Wenn das Wasser (mit Glykol o.ä.) abgepumpt wird, versinkt der 
Poller im Boden. Wird Wasser aufgefüllt, kommt er hoch.

Extrem billig und einfach. Details zu besichtigen in Henrichenburg oder 
Eisenhüttenstadt.

von Netzwerker (Gast)


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So. Ich versachliche das jetzt hier mal wieder mit einer konstruktiven 
Idee. Für viele spielt hier das Thema Sicherheit beim Ausfahren sowie 
der Wetterschutz eine große Rolle. Ebenfalls die Kosten, falls jemand 
den Poller umfährt und abhaut.

Nun gibt es in vielen Städten die großen und schweren Antiterror Poller 
aus Edelstahl. Ich denke aber, dass für das Privatgrundstück ein paar 
Nummern kleiner reichen sollten.

Plastikpoller gibt es für kleine Mark wie Sand am Meer zu kaufen. Großer 
Vorteil ist, dass sie fast nichts kosten. Meistens sind dieser Poller 
hohl und der Fuß sollte sich einfach abschneiden lassen. Den Poller kann 
man dann auf einem minimal kleineren Stahlrohr im Boden versenken. Die 
Befestigung erfolgt am Boden des Rohrs.

Der Antrieb kann mit einem schwachen Pneumatikzylinder erfolgen, denn 
das Gewicht des Pollers ist gering. So ist sichergestellt, dass auch 
kein Auto angehoben und beschädigt werden kann. Ein plötzliches 
herausschießen aus dem Boden lässt sich über eine Drucküberwachung und 
automatische Abschaltung bei Überschreitung eines bestimmten Drucks 
erreichen. Irgendeine Druckmessung würde es für ein zyklisches 
Nachfüllen ohnehin brauchen.

Der Pneumatikzylinder wird im Innern des Metallrohrs befestigt. Da sich 
der Poller über dieses Rohr schiebt, dient er gleichzeitig als 
Wetterschutz und das Eindringen von Wasser wird erschwert.

von Netzwerker (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Prinzip Schiffshebewerk: der Poller ist hohl und schwimmt in einem
> Schacht. Wenn das Wasser (mit Glykol o.ä.) abgepumpt wird, versinkt der
> Poller im Boden. Wird Wasser aufgefüllt, kommt er hoch.

Das gefällt mir auch gut. Man bräuchte nur noch eine Lösung, um 
Regenwasser bei eingefahrenem Poller zuverlässig abzuführen. Also 
irgendeinen Überlauf am Vorratstank oder ein Ventil als Abfluss.

von Achim H. (anymouse)


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Anstaltsleiter schrieb:
> Er meint, nur weil er bei der Feuerwehr ist, darf er überall rechtswidrig 
parken.

Er meinte schon, dass es wohl NICHT rechtswidrig wäre. Hm, und wenn man 
das Hobby auch auf die Einsätze bezieht, bekommt der Text eine andere 
Bedeutung...

von Anstaltsleiter (Gast)


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Achim H. schrieb:
> Hm, und wenn man
> das Hobby auch auf die Einsätze bezieht, bekommt der Text eine andere
> Bedeutung...

An dem Text kannst du versuchen herumzudeuteln was du willst, es kommt 
nichts Gescheites dabei raus:

Jens P. schrieb:
> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,
> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung
> bekommen.

Von Einsätzen ist da nichts geschrieben, nein, er parkt hobbymässig
Was auch immer das bedeuten soll.
Dem würde ich die Hammelbeine lang ziehen....

von Ralf X. (ralf0815)


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Manfred schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,
>> aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten, während sie im
>> Job eher begründet den HiWi machen oder erst gar keinen Job haben.
>
> Was steht bei Dir quer?

Warum sollte bei mir etwas quer stehen?
Ich bin mein ganzes Leben mit möglichst offenen Augen durch die Welt 
gegangen und habe erlebt, gelernt und beobachtet und vielen auch etwas 
weiter gegeben.
Ich weiss, dass die FF bei uns in DE unverzichtbar ist.
Aber soll mich das davon abhalten zu sagen, was sich dort zu einem 
grossen Anteil versammelt und im Notfall auch zu einem schnellen Einsatz 
kommt?
Prima, wenn man lesen kann, dass die FF mit 100 Mann im Einsatz war, 
aber die kleine Hütte dennoch bis auf die Grundmauern abgebrannt ist.
Oder 95 FF-Mitglieder die Strasse sperren, während zwei die Drehleiter 
bedienen und dabei den Kamin abreissen, während weitere drei einen 
Schlauch verlegen und es spannender finden, dafür einen 80cm Zaun 
einzureissen, als den Schlauch darüber zu führen..
Wie Jens schon verdeutlichte:
Man spürt plötzlich die Macht und kannsich alles erlauben..:-(

> Du hast die Tage in mehreren Threads sinnvolle Dinge geschrieben, ohne
> Leute anzugreifen, das fiel mir positiv auf.
> Warum bist Du nun hier wieder auf Krawall gebürstet, Du kannst doch auch
> anders?

Du hast mir nie meine Fragen beantwortet, wo ich Dir dermassen auf die 
Füsse getreten bin, dass das bei Dir einen Verfolgungsdruck ausgelöst 
hat.

Hätte ich einen ähnlichen Druck Dir gegenüber, müsste ich ggf. mehrfach 
täglich Deine aggessiven Kommentare anderen gegenüber kommentieren.
Ich glaube nicht, dass das etwas bringt.

von Gestörter Helfer (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> Prima, wenn man lesen kann, dass die FF mit 100 Mann im Einsatz war,
> aber die kleine Hütte dennoch bis auf die Grundmauern abgebrannt ist.
> Oder 95 FF-Mitglieder die Strasse sperren, während zwei die Drehleiter
> bedienen und dabei den Kamin abreissen, während weitere drei einen
> Schlauch verlegen und es spannender finden, dafür einen 80cm Zaun
> einzureissen, als den Schlauch darüber zu führen..
> Wie Jens schon verdeutlichte:
> Man spürt plötzlich die Macht und kannsich alles erlauben..:-(

Du vergisst, wir legen die Brände vorher noch selbst, machen im Winter 
die Straßen glatt und verstecken alten Leuten die Herzmedikamente für 
First Responder Einsätze.
Intern führen wir eine Strichliste und die drei, die die wenigsten 
Einsätze verursacht haben, müssen den Jahresvorat Bier bezahlen das wir 
jeden Abend sinnlos versaufen.
Ja, so macht das Leben Spaß, wenn man daheim von der Frau verdroschen 
wird und dem Chef täglich in den Anus kriechen muss.

Zum Thema:

Versenkbare Poller klingt natürlich angenehm. Wenn ein fertiger aber 
"nu" 1500€ kostet, glaube ich kaum das ein Selbstbau wesentlich billiger 
wird. Zumal das Ding ja das ganze Jahr funktionieren soll - also auch 
bei viel Wasser, oder wenn es gefroren hat.
Und selbst wenn du ein Blinklicht drauf montierst fährt früher oder 
später jemand dagegen. Also entweder muss die Mechanik auch bei 
ausgefahrenem Poller komplett im Boden bleiben, oder der Poller so stark 
sein das der PKW mehr beschädigt wird.

von Thomas R. (thomasr)


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Ein Kunststoffpoller nach dem Prinzip Schiffshebewerk würde doch völlig 
reichen. Wenn das mit reinem Wasser betrieben wird (wie die großen 
Vorbilder) wäre auch Regen völlig egal. Dann läuft der Schacht halt 
über, was soll’s. Selbst Frost würde allenfalls die oberen cm betreffen, 
dafür gibt es Rohrheizungen.

Man muß nur bei Starkregen in der Lage sein, den Schacht leer zu 
bekommen, sonst ist die eigene Ausfahrt blockiert 😎

Die „professionellen“ Poller stammen aus dem Objektschutz, da war der 
Preis völlig egal. Und der Poller sollte auch extremen Kräften durch 
z.B. absichtlich dagegen gefahrene Kfz. (mit Sprengstoff) standhalten.

Ist wohl hier nicht erforderlich 😀

Man sollte nur nicht die erforderliche Schachttiefe unterschätzen. 
Immerhin muß selbst bei ausgefahrenem Poller noch ein ganzes Stück im 
Boden stecken. Bei einem 1 Meter Poller ist man da schnell bei 3m 
Schacht!

: Bearbeitet durch User
von Thomas R. (thomasr)


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Und die Feuerwehr nietet die Plastikdinger im Notfall einfach um 🤫

von Udo S. (urschmitt)


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Peter schrieb:
> Daher hat er dort mehrere riesige
> Wackersteine hingelegt.

Peter schrieb:
> Auch wir haben bei uns (kleinere Steine mit ca. je 50kg) liegen

Beste Idee.
Da kann der TO ja ein Fahrwerk drunter basteln und die Steine dann per 
Funk wegfahren :-)

Dürfte deutlich weniger aufwändig sein als mehrere 1,5m tiefe Löcher, 
die ganzen Leitungen verlegen, ein Technikraum und eine dauerhafte 
Entwässerung und Abdichtung gegen Schmutz zu machen.

Oder einfach mal ein Schild montieren.

Unsere Einfahrt ist 2,90 breit, gegenüber wird gerne geparkt. Da das 
Haus in Laufnähe zum Bahnhof steht parken hier gerne Pendler, wenn der 
Zug schon fast da ist auch mal so dass sie 30cm in die Ausfahrt ragen, 
dann wird es eng.

Ich habe in den letzten Jahren 3 angezeigt. (Mail mit Beweisfotos an 
Ordnungsamt genügt). Keiner hat das nach der Anzeige nochmal versucht.
Und inzwischen ist Ruhe.

Wie jemand was dagegen haben kann dass jemand mal kurz ein Stückchen in 
die Einfahrt fährt um zu wenden erschliest sich mir nicht.
Ausser er beschädigt dabei etwas, was aber wohl nicht die Regel sein 
dürfte.

Was ich verstehe ist das es sehr nerven kann wenn nebenan ein Kiosk oder 
ein Bäcker ist, dann hat man ständig Idioten die ja "nur ganz kurz" 
halten.

von Anstaltsleiter (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Ich habe in den letzten Jahren 3 angezeigt. (Mail mit Beweisfotos an
> Ordnungsamt genügt). Keiner hat das nach der Anzeige nochmal versucht.
> Und inzwischen ist Ruhe.

Das Ordnungsamt wird in diesem Fall garnicht tätig, die nehmen deine 
Anzeige garnicht erst auf, denn es handelt sich um ein Privatgrundstück.

Dir bleibt bei einem Verstoß nur die Privatklage!

Du kannst über das Ordnungsamt eine Halterfeststellung bekommen, d.h. 
das Ordnungsamt teilt dir den Inhaber des Nummernschildes mit, das ist 
alles.

Das weitere Vorgehen obliegt dem Privatrecht.

von Udo S. (urschmitt)


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Anstaltsleiter schrieb:
> denn es handelt sich um ein Privatgrundstück.

Lern lesen es handelt sich um Parken vor der Einfahrt.

Beitrag #7003063 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Anstaltsleiter (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Lern lesen es handelt sich um Parken vor der Einfahrt.

Das ändert überhauptnix am Sachverhalt!

von grantler (Gast)


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Ordentlicher Parkraumbewirtschafter schrieb im Beitrag #7003063:
> Aber das ist Deutschland life: Mein Hohm ist mein Kastle

Gehörst wahrscheinlich zu der Fraktion,die dann geduldig wartend die 
schmale Straße komplett blockiert.

Die acht Autos hinter dir haben halt Pech, oder?

Wer blöd parkt, wird bestraft. Das nervt einfach, zumal in Städten der 
Parkraum sowieso knapp ist.
Wenn ich auf einem Supermarkt-Parkplatz so einen Deppen sehe, stelle ich 
mich direkt neben seine Fahrertür. Mein Auto ist schmal, ich kann dabei 
problemlos exakt in dem markierten Bereich parken. Alles andere ist 
nicht mein Problem.

Falls Mann/Frau Parkidiot beim Öffnen die Tür andotzt, ist es nicht mein 
Problem, sondern seins/ihrs. Mein Auto ist alt und gut gebraucht. Die 
Parkidioten fahren zu 90% irgendeine SUV-Karre aus München oder 
Stuttgart. Da kostet die Reparatur ein Vielfaches.

Wer nicht parken kann, sollte kein KfZ führen.
Ein Pilot muss auch starten und landen können.

Der ADAC hat sich auch schon entblödet, größere Parkplätze zu fordern, 
weil die Karren immer größer werden. Ich finde das japanische Modell 
gut. Wer eine große Karre kauft, muss einen eigenen Parkplatz 
nachweisen. Wer eine kleine Karre kauft, nicht.

Und wer least, weil er/sie auch mal reich ausschauen will ist sowieso 
das allergrößte Opfer und verdient bestenfalls Mitleid.

von Thomas R. (thomasr)


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Sollten wir nicht beim Thema bleiben?

Mich interessiert die Technik dahinter, der Rest wäre vielleicht besser 
in einem Forum für juristische Fragen aufgehoben?

Ich wollte mal etwas ähnliches im Garten bauen. Da sollte der große 
Tisch im Boden verschwinden weil er sonst den Ausblick stört. Die 
Terrasse dort ist mit Bankirai ausgeführt, die Tischplatte sollte auch 
so werden. Also war die Idee, die vier Füße auf diese Art versenkbar zu 
machen, so daß die Tischplatte zum Bestandteil der Terrassenfläche 
würde. Bei Benutzung als Tisch (hochgefahren) legt man über die Fläche 
eh noch ein Wachstuch o.ä. Unter dem Tisch müsste man auch nie 
saubermachen, das ist bei Benutzung ja das unterliegende Schotterbett 😀
Aus verschiedenen Gründen ist da bisher nichts draus geworden….

von Karl (Gast)


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Stefan H. schrieb:
> - Problematischer sehe ich das Loch, in dem der Mechanismus
> untergebracht ist. Hier musst du dir überlegen, wie du das trocken
> hältst, das heißt du brauchst einen Abfluß.

Da ist der Druckluftzylinder klar im Vorteil, den Interessiert die 
Feuchtigkeit nicht und Wasser erst wenn es friert.

von Anstaltsleiter (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Sollten wir nicht beim Thema bleiben?

Yep, dazu hätte ich eine Idee:
Wie wäre es mit einer Rampe?
Es muss ja nicht unbedingt ein in den Boden eingelassener Poller sein.
Eine Rampe, kann auf dem flachen Boden befestigt werden, welche mittels 
Federdruck oben gehalten wird und beim Wegfahren zum Boden klappt und 
sich danach wieder aufrichtet. Damit die Rampe beim Aufrichten nicht 
gegen das Fahrzeug schlägt, einen Dämpfer einbauen, sodaß die Rampe nur 
wieder ganz langsam nach oben geht.

Man müsste sich jetzt nur überlegen wie man bei der Rückkehr die Rampe 
wieder runter fährt.

von Karl (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Ein Kunststoffpoller nach dem Prinzip Schiffshebewerk

Dieses Forum ist klasse! Ein Schiffshebewerk in die Einfahrt bauen -> 
Problem gelöst. Super!

von Karl (Gast)


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Ralf X. schrieb:
> dafür einen 80cm Zaun
> einzureissen, als den Schlauch darüber zu führen..
> Wie Jens schon verdeutlichte:
> Man spürt plötzlich die Macht und kannsich alles erlauben..:-(

Man spürt förmlich deine geistige Beschränktheit. Behauptet alles 
gesehen und gehört zu haben auf der Welt, weiß aber nichts über die 
Eigenschaften eines Feuerwehrschlauchs.

von Thomas R. (thomasr)


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Die versenkbaren Rampen gibt es auch schon, sind massenhaft vor den US 
Kaserneneinfahrten verbaut worden (RAF sei Dank).

Die werden üblicherweise mit Druckluft angehoben, ähnlich den Hebekissen 
der FW.

Großer Vorteil ist das geringe Einbaumaß in der Tiefe! Und je nach 
Ausführung können die Dinger auch einen Radpanzer aufhalten.

Allerdings sind diese „beaufsichtigt“ durch das Wachpersonal. Ein reiner 
Parkpoller würde sich selbst schützen müssen und möglichst 
stabil/sabotagegeschützt sein.

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Bei Benutzung als Tisch (hochgefahren) legt man über die Fläche
> eh noch ein Wachstuch o.ä.

Ein Tisch ist 10 x schwerer zu realisieren als ein Pöller.

Grund. Der Pöller muss "nur" rausgucken aus den Boden.

Bei dein Tisch sollen Handlungen dran stattfinden. Also brauch man eine 
wesentlich bessere Statik.

Die einfachste Möglichkeit die mir dabei einfällt wäre ein Seilzugsystem 
und eine Führungsschiene.

von Schlaumaier (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Allerdings sind diese „beaufsichtigt“ durch das Wachpersonal. Ein reiner
> Parkpoller würde sich selbst schützen müssen und möglichst
> stabil/sabotagegeschützt sein.

Eben NICHT.

Es ist völlig egal in meinen Augen ob der Pöller umgefahren wird oder 
nicht.
Eine kleine Kamera da rein und der, der das Teil umhaut zahlt die 
Reparatur und den Rest. Egal wie die Rechtslage ist, Sachbeschädigung 
ist es IMMER.

Und wenn man die Kamera mit Tilt-Sensor ausstattet, ist die sogar 
rechtlich min. Teilweise legal. Siehe Dash-Cam.

Ergo reicht im Prinzip ein gescheites Kunststoff-Rohr aus. Rot - Weise 
Streifenbemalung.  FERTIG.

Es soll ja ein Standard-Idiotischen Autofahrer erziehen, und kein 
Terror-Fahrer abhalten. ;)

von Anstaltsleiter (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> sind massenhaft vor den US
> Kaserneneinfahrten verbaut worden

Nichtnur dort. Wer schonmal auf amerikanischen Autobahnen unterwegs war, 
kennt die Dinger von den Autobahnrastplätzen. Das sind richtig scharfe 
Zähne die bei der Ein-und Ausfahrt nach unten klappen, jedoch wer gegen 
die Fahrtrichtung fährt, zerstört seine Reifen.

Daher ist mir ja die Idee gekommen :-)

von Random .. (thorstendb) Benutzerseite


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Noch etwas sollte man bei einem Poller bedenken: Korrosion durch Urin! 
Ich denke mal, dass sich einige Hunde über die neue Nachrichtenstation 
freuen werden :-)

von Reinhard S. (rezz)


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Ralf X. schrieb:
> Wieso?
> Feuerwehr und THW sind Rettungsdienste.

Rettungdienst ist DRK/Johanniter/ASB/etc., also der medizinische 
Bereich.

> Sorry, aber das sehe ich leider ganz anders, kommt aber natürlich darauf
> an, wie die örtlich aufgestellt sind.
> Viele "Freiwillige" haben natürlich mehr oder weniger das Helfersyndrom,
> aber oft mehr den Willen, ab und zu mal etwas zu gelten, während sie im
> Job eher begründet den HiWi machen oder erst gar keinen Job haben.

Kenn ich komplett anders. Liegt vielleicht an deiner Gegend.

von Cyblord -. (cyblord)


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Ein T. schrieb:
> wenn jemand mit seinem Kraftfahrzeug ohne meine
> Erlaubnis mein Grundstück befährt, um zu wenden, dann ist das wohl nur
> ein Hausfriedensbruch

Ist es nicht. Für Hausfriedensbruch braucht es ein "umfriedetes 
Grundstück". Da muss also jemand über einen Zaun o.ä. klettern. Für 
Grundstücke die frei zugänglich sind gilt das nicht.

Sei froh dass ich dir das gratis erkläre, wenn ein Richter und ein 
Anwalt dir das erklären müsste, kostet es bisschen was.

: Bearbeitet durch User
von Schlaumaier (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> Rettungdienst ist DRK/Johanniter/ASB/etc., also der medizinische
> Bereich.

Als ich neulich Hilfe brauchte habe ich die Feuerwehr angerufen (112). 
Die haben mir dann alles geschickt.

Inzwischen hat sich das ganze nämlich umorganisiert. Der übliche 
Ärztliche Notdienst ist fast verschwunden bei uns. Außer man fährst 
selbst in KH zum Doc.

Und Rettungsdienst ist ALLES.  Weshalb ich denke das die es deshalb über 
die Feuerwehr organisieren.

von Cyblord -. (cyblord)


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> Wieso?
> Feuerwehr und THW sind Rettungsdienste.

> Rettungdienst ist DRK/Johanniter/ASB/etc., also der medizinische
> Bereich.

Deshalb spricht man einfach von BOS (Behörden und Organisationen mit 
Sicherheitsaufgaben).

Da ist alles abgedeckt und jeder weiß was gemeint ist.

: Bearbeitet durch User
von Maxe (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Eine kleine Kamera da rein und der, der das Teil umhaut zahlt die
> Reparatur und den Rest. Egal wie die Rechtslage ist, Sachbeschädigung
> ist es IMMER.

Nein, Sachbeschädigung ist der falsche Begriff. Sachbeschädigung ist 
eine Straftat, die Vorsatz voraussetzt. Ein Unfall ist ein Unfall. Der 
Verursacher haftet für den Schaden, macht sich aber keiner 
Sachbeschädigung schuldig.

von Maxe (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Deshalb spricht man einfach von BOS (Behörden und Organisationen mit
> Sicherheitsaufgaben).
>
> Da ist alles abgedeckt

> und jeder weiß was gemeint ist.
Witzig!

von Reinhard S. (rezz)


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Schlaumaier schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Rettungdienst ist DRK/Johanniter/ASB/etc., also der medizinische
>> Bereich.
>
> Als ich neulich Hilfe brauchte habe ich die Feuerwehr angerufen (112).

112 ist Leitstelle, die machen quasi alles jenseits der Polizei.

> Inzwischen hat sich das ganze nämlich umorganisiert. Der übliche
> Ärztliche Notdienst ist fast verschwunden bei uns.

In München mischt die Feuerwehr auch beim Rettungsdienst mit, ansonsten 
hab ich das bisher wie oben geschrieben erlebt.

> Und Rettungsdienst ist ALLES.

Nein.

von Pollingabfrage des Pollers (Gast)


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grantler schrieb:
> Ordentlicher Parkraumbewirtschafter schrieb im Beitrag #7003063:
>> Aber das ist Deutschland life: Mein Hohm ist mein Kastle
>

 Worauf soll ich warten?

Auf den, der in einer Einfahrt wendet? Okay, die 10 Sekunden warte ich.

> Gehörst wahrscheinlich zu der Fraktion,die dann geduldig wartend die
> schmale Straße komplett blockiert.

Richtig. Ich blockier auch die Strße, wenn der vor mir Fahrende in eine 
Parklücke am Straßenrand einparken will. So, wei jeder normale Mensch 
auch.

>
> Die acht Autos hinter dir haben halt Pech, oder?

Genau. Die müssen (so, wie ich) eben auch die paar Sekunden erübrigen.

>
> Wer blöd parkt, wird bestraft.

:))

Hinter mir hupte mal Einer ausdauernd, weil ich nicht über meinen 
Vordermann drüberweg fahren konnte. Ich stieg aus und fragte ihn, ob er 
Probleme mit der Hupe habe, Ich sei Elektriker und könne mal nach dem 
Fehler sehen, denn Zeit genug hätten wir ja. Die Fresse dieses Vogels 
war sehenswert.

> Das nervt einfach, zumal in Städten der
> Parkraum sowieso knapp ist.

Der Parkplatz wird nicht größer, wenn man den wilden Mann gibt.

von Schlaumaier (Gast)


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Maxe schrieb:
> Nein, Sachbeschädigung ist der falsche Begriff. Sachbeschädigung ist
> eine Straftat, die Vorsatz voraussetzt. Ein Unfall ist ein Unfall. Der
> Verursacher haftet für den Schaden, macht sich aber keiner
> Sachbeschädigung schuldig.

Ich nix Anwalt.

Poller = Sache, wenn put = dann Sache beschädigt.

OB der dafür in den Knast kommt, ist egal Hauptsache man bleibt nicht 
auf den Schaden sitzen. ;)

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Schlaumaier schrieb:
> Poller = Sache, wenn put = dann Sache beschädigt.
>
> OB der dafür in den Knast kommt, ist egal Hauptsache man bleibt nicht
> auf den Schaden sitzen. ;)

Kein Problem und ist auch einfach zu erklären:

Schädiger hat Poller fahrlässig (ohne Vorsatz) beschädigt, dann haftet 
er zivilrechtlich, schuldet also Schadensersatz.

Zusätzlich eine Straftat (Sachbeschädigung § 303 StGB) ist es nur bei 
Vorsatz. Sonst null Interesse beim Staatsanwalt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Schlaumaier schrieb:
> Maxe schrieb:
>> Nein, Sachbeschädigung ist der falsche Begriff. Sachbeschädigung ist
>> eine Straftat, die Vorsatz voraussetzt. Ein Unfall ist ein Unfall. Der
>> Verursacher haftet für den Schaden, macht sich aber keiner
>> Sachbeschädigung schuldig.
>
> Ich nix Anwalt.

Ein Mindestmaß an grundlegender Bildung im Bereich Recht sollte jeder 
haben. Bei uns war das in der Schule spätestens ab der 7. Klasse Thema. 
Bei euch nicht? Warst du auf der Baumschule oder nur in Berlin?
Ein mündiger Bürger sollte grundlegend über so was Bescheid wissen. Mit 
Anwalt sein oder nicht hat das wenig zu tun. Viel mehr mit 
Allgemeinbildung.

> Poller = Sache, wenn put = dann Sache beschädigt.

Ja ok. Alle mit IQ unter 70 sind von obiger Behauptung ausgenommen.
Streng dich nicht zu sehr an!

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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haha und mir gehts schon auf fast den Senkel,
das immer genau vor meiner Auffahrt,
auf dem Gehweg und wenn ich grad durch will

Leute sich die Schnürsenkel zubinden,
das Rad des Zeitungsausträgers (wöchentliches Werbeblatt) steht
Leute ihre Hunde oder Kinder nicht im Griff haben etcpp.

Einmal hat bei mir einer gewendet
und ein schönes Stück Bodenblech da gelassen.
DAS kann gerne öfters passieren.

von Cyblord -. (cyblord)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> haha und mir gehts schon auf fast den Senkel,
> das immer genau vor meiner Auffahrt,
> auf dem Gehweg und wenn ich grad durch will

Also mir ist es schon passiert dass mich ein Anwohner anmault weil ich 
gegenüber seiner Einfahrt an der Straße parke. Weil da kam er dann halt 
weniger Komfortabel raus.
Tja geht mir bei meiner Einfahrt manchmal auch so. Das Leben ist hart. 
Aber manche glauben sie könnten ständig Anderen vorschreiben was sie zu 
tun und zu lassen haben.

von Maxe (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Ist es nicht. Für Hausfriedensbruch braucht es ein "umfriedetes
> Grundstück". Da muss also jemand über einen Zaun o.ä. klettern. Für
> Grundstücke die frei zugänglich sind gilt das nicht.

Das mit dem Klettern ist etwas übertrieben, ein Zaun  eine Hecke  eine 
Mauer o.ä. gilt auch lückenhaft als Umfriedung.
Das nur als Ergänzung, nur damit jetzt nicht einer in fremde Gärten 
läuft und sagt da war ja eine Lücke in der Hecke.

von Cyblord -. (cyblord)


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Maxe schrieb:
> Das mit dem Klettern ist etwas übertrieben, ein Zaun  eine Hecke  eine
> Mauer o.ä. gilt auch lückenhaft als Umfriedung.
> Das nur als Ergänzung, nur damit jetzt nicht einer in fremde Gärten
> läuft und sagt da war ja eine Lücke in der Hecke.

Korrekt. Es muss eine Einfriedung geben und die muss man überwinden. 
Egal ob nun über den Zaun oder durch ein Loch in der Hecke.

Aber ein normales Wenden in einer normalen Garageneinfahrt wird der TE 
nicht rechtlich verhindern können. Ich meine das Wenden in fremden 
Einfahrten wird einem sogar in der Fahrschule beigebracht.

Deshalb ist die Poller-Idee schon der korrekte Ansatz. Nur leider 
übersteigt auch das wieder seine Fähigkeiten. Nicht nur das Recht.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Maxe schrieb:
> Das mit dem Klettern ist etwas übertrieben, ein Zaun  eine Hecke  eine
> Mauer o.ä. gilt auch lückenhaft als Umfriedung.

Richtig, das Besitztum muss dem Wortlaut zufolge (§ 123 StGB) nicht 
umfriedet sein, sondern befriedet.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Cyblord -. schrieb:
> Aber ein normales Wenden in einer normalen Garageneinfahrt wird der TE
> nicht rechtlich verhindern können.

Das wäre auch affig. Würde mich niemals nur im geringsten gestört 
fühlen, weil ein fremder Autofahrer meine Einfahrt für Sekunden zum 
Wenden benutzt. Wie pingelig kann man sein?

von Heimwerker (Gast)


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> Die versenkbaren Rampen gibt es auch schon, sind massenhaft vor den US
> Kaserneneinfahrten verbaut worden (RAF sei Dank).
>
> Die werden üblicherweise mit Druckluft angehoben, ähnlich den Hebekissen
> der FW.

Diese Hubkörpersperren werden auch heutzutage noch gefertigt und sind
vielfach im Einsatz an Einfahrten von sensiblen Objekten.


> Nichtnur dort. Wer schonmal auf amerikanischen Autobahnen unterwegs war,
> kennt die Dinger von den Autobahnrastplätzen. Das sind richtig scharfe
> Zähne die bei der Ein-und Ausfahrt nach unten klappen, jedoch wer gegen
> die Fahrtrichtung fährt, zerstört seine Reifen.

Nagelsperren funktionieren dagegen nach einem völlig anderen Prinzip.
Die Polizei in Deutschland lehnt übrigens solche stationären Sperren als
völlig ungeeignet ab, um generell Falschfahrer an Autobahnen zu stoppen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Heimwerker schrieb:
> Nagelsperren funktionieren dagegen nach einem völlig anderen Prinzip.
> Die Polizei in Deutschland lehnt übrigens solche stationären Sperren als
> völlig ungeeignet ab, um generell Falschfahrer an Autobahnen zu stoppen.

Gibts da auch ne Begründung zu? Wenn die an allen Auffahrten bzw. eben 
Abfahrten installiert sind, wird es schwierig falsch rum auf die 
Autobahn aufzufahren.
Da müsste ein Falschfahrer dann schon auf der Autobahn wenden. Das würde 
noch gehen.

von Ein T. (ein_typ)


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Thosch schrieb:
> Ein T. schrieb:
>> Verkehrsrowdy [...] Wendeverbrecher
>
> allein dieser überzogen aggressive Wortschatz

Ich hatte ja gedacht, daß es die sexistisch angehauchten Sprüche 
hinsichtlich der Studentin würden, aber gut... manche haben eine Gabe, 
Du eben nicht. Tut mir leid.

> Wer dich zum Nachbarn hat, braucht jedenfalls keine Feinde mehr.

Es wird vermutlich Dein kleines Geheimnis bleiben, wer Feinde braucht. 
Aber zum Glück dürfen meine Nachbarn, wie ich, in einem entspannten und 
bisweilen auch humorvollen Umfeld leben. Soll ich humorige Beiträge in 
Zukunft nochmal zusätzlich markieren und auszeichnen, damit der Witz 
auch bei Dir ankommt?

von Anstaltsleiter (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Gibts da auch ne Begründung zu?

Ja, die Deutschen schützen Täter mehr als Opfer!

Du darfst auf deinem Grundstück auch keinen Natozaun installieren, auch 
nicht hinter einem anderen Zaun, denn der Einbrecher könnte sich ja 
daran verletzen.

Notwehr gibt es in Dschland ebenfalls so gut wie garnicht, du musst 
erstmal gucken was der Täter mit dir so vorhat, erst dann darfst du 
reagieren.....und wenn er dich tot geschlagen hat, kannst du ihn 
hinterher anzeigen.

Die Amerikaner sind da nicht so zimperlich.
Diese Krallen an Rastplatz Ein- und Ausfahrten arbeiten völlig ohne 
fremden Antrieb. Die stehen einfach nach oben und wenn du in der 
richtigen Richtung drüber fährst, klappen sie einfach nach unten um sich 
danach sofort wieder aufzurichten.
Seeeehr effektiv!

von Cyblord -. (cyblord)


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Anstaltsleiter schrieb:
> Ja, die Deutschen schützen Täter mehr als Opfer!

Naja aus

> Die Polizei in Deutschland lehnt übrigens solche stationären Sperren als
> völlig ungeeignet ab

gehe ich von einem objektiveren Grund aus.

: Bearbeitet durch User
von Euro (Gast)


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Warum sind eigentlich Schranken zu diesem Zweck üblicher als Poller?

von Hans (Gast)


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Ich glaube, dass der Thread dann auch zugemacht werden kann. Zum 
eigentlichen Problem hat doch hier niemand mehr etwas beizutragen.

von Udo S. (urschmitt)


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Anstaltsleiter schrieb:
> Die Amerikaner sind da nicht so zimperlich.

Nö, dort werden mehr als 20000 Personen pro Jahr durch Schusswaffen 
getötet.
Dabei waren 2021 mehr als 1000 tote und verletzte Kinder unter 11 
Jahren.

Die wollten bestimmt alle einbrechen oder den Täter selbst umbringen.

Wie krank bist du eigentlich?

von Ein T. (ein_typ)


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Anstaltsleiter schrieb:
> Jens P. schrieb:
>> Ich parke hobbymäßig oftmals da wo Platz ist. Und ja, ich darf das auch,
>> egal ob es dem Besitzer gefällt. Da kann er meinetwegen Schnappatmung
>> bekommen.
>
> Von Einsätzen ist da nichts geschrieben, nein, er parkt *hobbymässig*

Ja, das nennt man freiwillige Feuerwehr. Was für ein verwerfliches 
Hobby, anderen Menschen zu helfen... Bitte mal die Bedeutung des Wortes 
"oftmals" nachschlagen.

> Dem würde ich die Hammelbeine lang ziehen....

Das wird ganz bestimmt sehr, sehr lustig... ich halte dann die Kamera 
und verdiene damit auf Youtube ein Vermögen. ;-)

von Euro (Gast)


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Ich denke mal, wer sich die 8k für 4 Poller nicht leisten kann, der wird 
wohl auch mit den Nebenkosten (Pflaster ab, Graben ziehen, Leitung bis 
ins Haus legen, Pflaster wieder zu) hadern.
Und wenn's ein Poller nicht mehr tut, geht das unterirdische Spiel von 
vorne los.

Einen hab ich noch: Rolltor.

von Ein T. (ein_typ)


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Cyblord -. schrieb:
> Ist es nicht. Für Hausfriedensbruch braucht es ein "umfriedetes
> Grundstück". Da muss also jemand über einen Zaun o.ä. klettern. Für
> Grundstücke die frei zugänglich sind gilt das nicht.

Das sehen Juristen seltsamerweise anders. Komische Leute das.

> Sei froh dass ich dir das gratis erkläre, wenn ein Richter und ein
> Anwalt dir das erklären müsste, kostet es bisschen was.

Für Erklärungen von Deiner Seite würde ich ohnehin keinen Cent geben. 
Tatsächlich würde ich sogar ein stattliches Sümmchen bezahlen, um 
denselben zu entgehen.

von Anstaltsleiter (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Wie krank bist du eigentlich?

Persönliche Schmähungen weisen immer auf mangelnde Kenntnisse und einen 
kleinen Geist hin.

Ein T. schrieb:
> Das wird ganz bestimmt sehr, sehr lustig... ich halte dann die Kamera
> und verdiene damit auf Youtube ein Vermögen. ;-)

Dich würde ich sofort aus der Feuerwehr entfernen, denn du schädigst das 
Ansehen dieser Institution gewaltig. Leute wie du haben dort nichts zu 
suchen.
Die Feuerwehr hat es schon schwer genug, die braucht solche Armleuchter 
nicht.

von Ein T. (ein_typ)


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Schlaumaier schrieb:
> Als ich neulich Hilfe brauchte habe ich die Feuerwehr angerufen (112).
> Die haben mir dann alles geschickt.

Oh, der schlaue Herr Maier hat den Thread entdeckt. Er muß leider 
verloren gegeben werden, Friede seiner Asche.

von Ein T. (ein_typ)


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Maxe schrieb:
> Das mit dem Klettern ist etwas übertrieben, ein Zaun  eine Hecke  eine
> Mauer o.ä. gilt auch lückenhaft als Umfriedung.
> Das nur als Ergänzung, nur damit jetzt nicht einer in fremde Gärten
> läuft und sagt da war ja eine Lücke in der Hecke.

Richtig, die Umfriedung muß nicht lückenlos sein. Aber wem sagst Du 
das... ;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Ein T. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Ist es nicht. Für Hausfriedensbruch braucht es ein "umfriedetes
>> Grundstück". Da muss also jemand über einen Zaun o.ä. klettern. Für
>> Grundstücke die frei zugänglich sind gilt das nicht.
>
> Das sehen Juristen seltsamerweise anders. Komische Leute das.

Naja 3 Juristen, 5 Meinungen. Hast du denn Urteile die deine These 
(welche war das noch gleich?) untermauern? Am Ende kommt es ja darauf an 
wie ein Richter das sieht.

> Für Erklärungen von Deiner Seite würde ich ohnehin keinen Cent geben.

Ich sprach auch von Anwälten und Richtern und nicht von mir. Lerne mal 
lesen Junge!
Wenn du da wirklich mal jemanden vor den Kadi zerrst wegen sowas, dann 
zahlst du halt Lehrgeld.

> Richtig, die Umfriedung muß nicht lückenlos sein. Aber wem sagst Du
> das... ;-)

Nur geht es da um Lücken und nicht um eine offene Garageneinfahrt. Oder 
fahren bei dir Leute durch deine Hecke um in deinem Hof zu wenden?

: Bearbeitet durch User
von Thomas R. (thomasr)


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Hallo Schlaumeier,

das Tischprojekt war schon weit gediehen. Gerade WEIL es vier Beine 
sind, müssen diese ja völlig synchron hoch und runterfahren. Mach das 
mal mit Hydraulik oder Pneumatik (ohne großen Aufwand). Die Steuerung 
und Rohrleitungen sollten in dem Dom der Gartenzisterne enden. Damit 
wäre auch die Drainage der Schächte gelöst gewesen.

Und die Haltekraft ist fast beliebig hoch, das hängt nur vom verdrängten 
Wasservolumen und dem Durchmesser der Schwimmer ab.

Auf dem testweise gebauten Modelltisch konnte man jedenfalls STEHEN.

Ist wohl auch logisch wenn nach diesem Prinzip Schiffe mit 10.000t 
gehoben werden können?

: Bearbeitet durch User
von Ein T. (ein_typ)


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Anstaltsleiter schrieb:
> Ein T. schrieb:
>> Das wird ganz bestimmt sehr, sehr lustig... ich halte dann die Kamera
>> und verdiene damit auf Youtube ein Vermögen. ;-)
>
> Dich würde ich sofort aus der Feuerwehr entfernen, denn du schädigst das
> Ansehen dieser Institution gewaltig. Leute wie du haben dort nichts zu
> suchen.
> Die Feuerwehr hat es schon schwer genug, die braucht solche Armleuchter
> nicht.

Sieh an, ein richtiger kleiner Held! Da hab' ich aber nochmal Glück 
gehabt, daß Du nirgendwo auch nur das Geringste zu melden hast, und, 
ausweislich Deiner "Beiträge", auch nichts zu sagen. Aber immerhin 
reicht es zum Krakeelen in diesem Forum. Ich bin sooo stolz auf Dich. 
;-)

von Ein T. (ein_typ)


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Cyblord -. schrieb:
> Naja 3 Juristen, 5 Meinungen. Hast du denn Urteile die deine These
> (welche war das noch gleich?) untermauern? Am Ende kommt es ja darauf an
> wie ein Richter das sieht.

Ich weiß ja, das Lesen und Verstehen längerer Texte ist nicht jedem 
gegeben. Es tut mir leid, daß ich Dich überfordert habe.

> Wenn du da wirklich mal jemanden vor den Kadi zerrst wegen sowas, dann
> zahlst du halt Lehrgeld.

Sofern es dabei um strafrechtlich relevante Offizialdelikte wie 
Sachbeschädigung und Unfallflucht geht, bezahlen wir alle hier dafür mit 
unseren Steuern. Um sowas kümmert sich dann nämlich ein/e 
Staatsanwaltende. ;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Ein T. schrieb:

> Sofern es dabei um strafrechtlich relevante Offizialdelikte wie
> Sachbeschädigung und Unfallflucht geht, bezahlen wir alle hier dafür mit
> unseren Steuern. Um sowas kümmert sich dann nämlich ein/e
> Staatsanwaltende. ;-)

DAS kannst du gleich doppelt vergessen. Das verfolgt niemand. Wenn du da 
jemanden anzeigst, wird das einfach eingestellt.

Aber es gibt die Möglichkeit einer Privatklage. Aber nur für bestimmte 
Delikte. Ich weiß nicht ob Hausfriedensbruch dabei ist. Aber dann zahlst 
du alles wenn du verlierst. Und du wirst verlieren.

PS: Du wolltest noch Urteile verlinken wo jemand wegen Wendens in einer 
Garageneinfahrt verknackt wurde. Mach mal hinne sonst könnte noch jemand 
glauben du redest nur Unsinn.

: Bearbeitet durch User
von Wendels B. (wendelsberg)


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Thomas R. schrieb:
> Ist wohl auch logisch wenn nach diesem Prinzip Schiffe mit 10.000t
> gehoben werden können?

Nein, das Prinzip eines Schiffshebewerkes beruht darauf, dass es 
vollkommen egal ist, wie schwer das Schiff ist.
Die Spindeln z.B. im alten Werk in Magdeburg-Rothensee dienen nur der 
Ueberwindung der Reibung.

von Onkel Hotte (Gast)


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Euro schrieb:
> Rolltor

Viel zu naheliegend und zu einfach, da gibt's ja nichts zu basteln ;)

Ich habe auch noch einen, wenn man keine großen Tore mag: Fette 
Blumenkübel auf Schienen.

von Ein T. (ein_typ)


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Cyblord -. schrieb:
> PS: Du wolltest noch Urteile verlinken

Nein, wollte ich nicht. Du hattest mich dazu aufgefordert, aber Deine 
Recherchen darfst Du gerne selbst machen. Viel Erfolg!

von Maxe (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
>> Richtig, die Umfriedung muß nicht lückenlos sein. Aber wem sagst Du
>> das... ;-)
>
> Nur geht es da um Lücken und nicht um eine offene Garageneinfahrt. Oder
> fahren bei dir Leute durch deine Hecke um in deinem Hof zu wenden?

Nein, die Einfahrt muss nicht mit Tor oder sonst was versehen sein. Auch 
in eine offene Einfahrt darf man nicht ohne Erlaubnis rein fahren. Es 
geht nur darum, ob das Grundstück oder ein Teil davon "insgesamt" 
befriedet ist. Also Stellplätze an der Straße sind sicher anders zu 
bewerten, wie eine Einfahrt, die links und rechts mit einem Zaun 
abschließt. Vielleicht sogar noch pfortenartige Mauerung hat oder ein 
Tor, das offen steht. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, 
dass man wegen einem einfachen Wenden verurteilt wird. Wenn man aber 
über die 10m-lange Einfahrt bis vor die Haustür des Nachbars fährt um 
ihn zu ärgern, wird man sich nicht darauf berufen können, dass die 
Zufahrt ja offen ist.

von Florian R. (Firma: TU Wien) (frist)


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Hi,
vielleicht könntest du einen aufblasbaren Poller basteln. Etwa so wie 
diese Werbedingern:

https://www.happy-fun.com/werbesaeulen

Kann nicht kaputt gehen, macht auch nichts kaputt, und dürfte trotzdem 
viele Leute abhalten. Das ganze käme ohne Elektrik am 'Poller' aus, ein 
Schlauch für Luft reicht, Lüfter und Steuerung können in der Garge 
stehen. Aus dem richtigen Material gemacht dürfte das auch wenig Luft 
brauchen und wenig Energie verbrauchen. Das ganze ließe sich wohl sogar 
so bauen, dass man alles oberirdisch verlegen und befestigen könnte.

Grüße
Flo

von Ein T. (ein_typ)


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Maxe schrieb:
> Nein, die Einfahrt muss nicht mit Tor oder sonst was versehen sein. Auch
> in eine offene Einfahrt darf man nicht ohne Erlaubnis rein fahren. Es
> geht nur darum, ob das Grundstück oder ein Teil davon "insgesamt"
> befriedet ist. Also Stellplätze an der Straße sind sicher anders zu
> bewerten, wie eine Einfahrt, die links und rechts mit einem Zaun
> abschließt.

Absolut richtig.

> Vielleicht sogar noch pfortenartige Mauerung hat oder ein
> Tor, das offen steht. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen,
> dass man wegen einem einfachen Wenden verurteilt wird.

Nein, vermutlich nicht... das wäre ja auch nur eine Besitzstörung und 
insofern strafrechtlich ohnehin völlig irrelevant, sogar ein möglicher 
Hausfriedensbruch würde zweifellos mangels öffentlichen Interesses 
eingestellt und bestenfalls auf den Zivilklageweg verwiesen. Jedenfalls, 
wenn es nur um unbefugtes Wenden geht...

Aber in dem Fall, den ich oben beschrieben hatte -- offensichtlich zu 
kompliziert für den Vorredner -- ging es darum, daß jemand, der mein 
Grundstück unbefugt zum Wenden benutzt, dabei obendrein etwas beschädigt 
und danach Unfallflucht begeht -- und ich obendrein mittels 
Kameraaufnahmen belegen kann, wer der Delinquent war. In solchen Fällen 
sind Exekutive und Judikative recht engagiert, Unfallflucht wird 
überhaupt nicht gern gesehen.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Ein T. schrieb:

wie eine Reinkarnation von Percy.

von Thomas R. (thomasr)


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Wendels B. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Ist wohl auch logisch wenn nach diesem Prinzip Schiffe mit 10.000t
>> gehoben werden können?
>
> Nein, das Prinzip eines Schiffshebewerkes beruht darauf, dass es
> vollkommen egal ist, wie schwer das Schiff ist.
> Die Spindeln z.B. im alten Werk in Magdeburg-Rothensee dienen nur der
> Ueberwindung der Reibung.

Grundsätzlich hast du Recht, das hat mit dem Schiffsgewicht nichts zu 
tun. Das war eine bewusste Übertreibung um das Prinzip zu verdeutlichen. 
Denn selbst im Ruhezustand müssen die Schwimmer den Trog oben halten 
können, einschließlich des Wassers. Und der Trog in Henrichenburg (mit 
oder ohne Schiff) wiegt laut Wiki 3.100t.

von someone else (Gast)


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Wenn schon Selbstbau, warum dann nicht ein "horizontales Sektionaltor", 
das einseitig über Schienen im Boden geführt wird.

Dann brauchts nur noch einen einfachen Elektromotor und ein bißchen 
Elektronik.

von Euro (Gast)


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Onkel Hotte schrieb:
> Viel zu naheliegend und zu einfach, da gibt's ja nichts zu basteln ;)
Bevor ich das Einfahrtpflaster hochhebe und durch Sand, Kies und Erde 
nen Zuleitungskanal in 1m Tiefe treibe, überlege ich mir noch mal genau, 
was "Basteln" für mich bedeutet.

Nee...
Nich mal mit'm Minibagger...

Onkel Hotte schrieb:
> Ich habe auch noch einen, wenn man keine großen Tore mag: Fette
> Blumenkübel auf Schienen.
... oder so!

von oszi40 (Gast)


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someone else schrieb:
> warum dann nicht ein "horizontales Sektionaltor",

Das Tor ist dann auch bald kaputt oder klemmt.
Kauft lieber einen Gabelstapler falls die Einfahrt immer verstellt ist.

Beitrag #7003792 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Schlaumaier (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Bei uns war das in der Schule spätestens ab der 7. Klasse Thema.
> Bei euch nicht?

NEIN. Ich habe das Wort "Gerichte" erst in der Ausbildung gehört, in 
einer Art "Schule".

Aber mir ist der Sachverhalt völlig klar. War er auch schon vorher. Bloß 
ich stehe nicht auf das "Anwalt-Deutsch" in einen Forum. Wobei ich 
allerdings denke wenn da nur jemand ein Poller platt macht, der 
Staatsanwalt viel zu faul ist, da ein Verfahren daraus zu machen. 
"Ablehnung wegen kein öffentlichen Interesse" o. "Wegen 
Geringfügigkeit." Was Zivilrechtlich eine ganz andere Sache ist.

Aber Gerade wegen so rechtlicher Findigkeiten halte ich ein "leichten" 
Poller für sicherer. Ist wie eine Kette als Absperrung. Die macht wegen 
Schaden erfüllt aber die Rechtlichen Ansprüche auf Zivilklagen.

Kräftige Poller können (s. Geschichte oben nicht von mir) zu übermäßigen 
Schäden führen und das gibt dann Stress wegen "Verhältnismäßigkeit der 
Mittel".

Weshalb übrigens unser Vermieter den Rasenzugang mit dicken fetten 
Steinen abgeschirmt hat. Die sehen gut aus, und killen trotzdem jede 
Bodenwanne eines Autos wenn die "Elterntaxis" wieder auf den Rasen 
fahren.

von F. F. (foldi)


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Schlaumaier schrieb:
> Und ich denke auf MEINEN Grundstück brauche ich keine Genehmigung dafür
> wenn ich die Mind. Abstände einhalte.

Brauchst du nicht.
Wenn da einer drauf fährt, dann ist er Schadenseratzpflichtig und 
nicht du.

von Dieter (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> NEIN. Ich habe das Wort "Gerichte" erst in der Ausbildung gehört, in
> einer Art "Schule".

Das war sicherleich sein erstes Geschäftsessen, als der Kellner fragte, 
welches Gericht Du denn aus der Speisearte augewählt hätte.  ;o)

von Dieter (Gast)


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Das war sicherleich Dein erstes Geschäftsessen, als der Kellner fragte, 
welches Gericht Du denn aus der Speisearte augewählt hättest.  ;o)

von Schlaumaier (Gast)


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Dieter schrieb:
> Das war sicherleich Dein erstes Geschäftsessen, als der Kellner fragte,
> welches Gericht Du denn aus der Speisearte augewählt hättest.  ;o)

Nö. Mein ersten Geschäftsessen (mit Quittung und Firma zahlt) hatte ich 
erst mit knapp 30.

Liegt vermutlich daran das ich männlich bin, und finde das mir Miniröcke 
nicht stehen. ;-)

von Euro (Gast)


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https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/3108-urteil-fremdes-fahrzeug-parkt-auf-meinem-grundstueck-oder-parkplatz

Soweit wohl der offizielle Weg.
Da kann also jeder mal den Abmahner raushängen lassen - nur: Wo kommen 
wir dann hin?

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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um zur Mechanik zurückzukehren...

Pneumatik ist die teuerste Antriebsform die man sich vorstellen kann.
Schnell, billige Standardteile, kraftvoll, ATEX geeignet. Alles richtig. 
Nur kostet das ein Vermögen im Betrieb. Bis auf ATEX Zonen ist das am 
Sterben.

Linearmotoren sind bekannt, günstig, da 24V sogar von jedem Hans und 
Franz zu installieren.  Die erwähnten Sicherheitspoller, die auch eine 
höhere Rückhaltewirkung haben, benutzen z.T. hydraulische Antriebe - 
ganz andere Liga.

a) viel Spass beim buddeln (ohne Pfahlborer musst du viel Erde bewegen)
b) viel Spass beim buddeln der Zuleitung
c) viel Spass bei der Wartung (Das Ding steht dem Wetter voll 
ausgesetzt. Da friert es schon mal. Wenn da ein Hund dranpinkelt soll 
das nirgens hinlaufen. Als Hüpfsteine bieten sich die Dinger immer an. 
.. etc pp.

Meine Kunden die soetwas haben, verfluchen die Dinger. Der 
Servicetechniker kommt alle 2-4 Wochen

Alternativen:
Klassiker ist das Drehflügeltor. Dazu gibt es Antriebe (Sommer, Nice, 
Tousek, ...) Ein Schiebetor ist stabiler, braucht aber einen Platz wo es 
hingeschoben werden kann.

Für das was man sonst so liest, würde ein Kettenabsenker ja reichen. 
Billiger und nicht so invasiv wie eine Schranke.  vgl. Tousek Lift X2.

von oszi40 (Gast)


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Sebastian L. schrieb:
> Billiger und nicht so invasiv wie eine Schranke.  vgl. Tousek Lift X2.

Kenne ich aus der Firma. Bei Wind und "ungünstigen" Umständen hatte der 
Wartungsdienst immer was zu tun (fast wöchentlich).

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