Hallo Zusammen, zu mir bin 25, habe Ausildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme gemacht -> E-Techniker in Daten und Kommunikationstechnik über Daa -> tech. Betriebswirt via Eckert. Nun habe ich einen "soliden" Job der selten Überstünden erfordert und Abends + am Wochenende zuviele Energie (meiner Süßen geh ich auch schon aufn Sack ;)) Jetz habe ich mir überlegt ein Kleingewerbe im E-Technik Bereich zu gründen: - Reparaturen allgemein - 3D - Druck - Installation - DGUV Messung etc. je nachdem was halt so anfällt! (sind nur so lose Gedankespiele) Aber! Ohne Meistertitel darf ich nicht mal iwo eine Steckdose einbauen... Mal eine Frage kann ich mir meine bisherigen Fortbildungen an den Meister anrechnen lassen? z.B. das Teil 3 + 4 wegfallen? Wär natürlich geil wenn man dass Ding in paar wenigen Monaten durchziehen kann (Bin eh gern Schüler) Merce schonmal und Gruß
Die Teile 3 und 4 haben aber nichts mit dem Fach (hier "Elektro") und Fortbildung darin zu tun, sondern müssen ganz gleich von jeder Richtung "bestanden" werden. Egal, ob Metzger, Schreiner, Elektro oder Karosseriebauer. Warum das wohl so ist? Steuerrecht, Buchhaltung, etwas Arbeitsrecht, Kalkulation, etwas Sozialgesetzgebung gilt eben für alle. Daher werden auch alle geprüft. Nach wie vor darfst Du Dich mit Deiner bestandenen Gesellprüfung -OHNE- jeden Vorbereitungskurs direkt zur Meisterprüfung anmelden. Auch die Reihenfolge 1,2,3,4 ist Dir freigestellt. Die früher mehr oder minder strikt geforderten "Gesellenjahre" (=Pflicht, selbige geleistet zu haben) sind längst entfallen. Du kannst Dir also gebrauchte Bücher zulegen, Dir den Prüfungsstoff "schnell, trainiert abrufbar" selbst eintrichtern und zur nächsten Prüfung gehen. Auch Ortsbindung gibt es keine. Anmerkung: Ich bin westdeutscher RFT-Meister und weiss Obengenanntes aus eigener Erfahrung.
...aaaber: Du musst vorher herauskriegen, mit welcher CAD-Software Du in 30 Minuten eine bearbeitete Frontplatte zeichnen musst, auf welchem Prozessor Du ein kleines Assemblerprogramm schreiben musst, wie doppelte Buchführung nach dem "Einheits-Konten-Rahmen" geht (3 oder 4-stellige Kontonummern). Sonst sitzt Du im wahrsten Sinne des Wortes "da"... Natürlich ist es auch nicht schlecht, das (im technischen Teil 1 oder 2) zu bedienende Oszi schon öfter bedient zu haben, etc., denn stets lauert er da, der böse Feind namens "Zeitdruck"!
Schonmal Merce für de Antworten! Ich muss noch anmerken (sry habs vorher vergessen) dass ich den Ada-Schein bei der HK ebenfalls schon habe. Daher nochmal meine Frage Teil 3 -> nachweis durch technischen Betriebswirt (Prüfung bei der IHK abgelegt) Teil 4 -> durch Ada Schein (HK) Das ich die fachlichen Teile nicht streichen kann ist mir auch bewusst (anforderung von Techniker <-> Meister sind ja doch unterschiedlich)
meintest du die Meisterprüfung verkürzen? meinen alten Meister hätte ich gerne verkürzt, aber das gehörte nicht zum guten Ton!
Du kannst das direkt bei der HWK erfragen. Ausbilderschein und vor allem der Betriebswirt IHK sollte reichen, weil derartige Teilabschlüsse zwischen IHK und HWK gegenseitig anerkannt werden. Der Betriebswirt ist wesentlich ausführlicher, als die 6 Wochen Vorbereitungskurs, die für Teil 3+4 zusammen reichen.
Was geprüft wird in Teil 1 und 2, also Fachtheorie und -praxis, geht aus der Prüfungsordnung hervor, die nicht geheim ist.
Joachim B. schrieb: > meintest du die Meisterprüfung verkürzen? > meinen alten Meister hätte ich gerne verkürzt, aber das gehörte nicht > zum guten Ton! Mich hat mein alter (Hexen)Meister immer einen Kopf kürzer gemacht...
Hi, zuerst einmal: Matthias P. schrieb: >E-Techniker in Daten und Kommunikationstechnik über Daa Was steht denn auf deiner Urkunde drauf bzw. wer hat die Ausgestellt. Bist du staatlich geprüfter (Prüfung z.b. an öffentlicher Schule und nur Vorbereitung über DAA) oder zumindest staatlich anerkannter (Prüfung durch Privatschule wie z.B. DAA, Ausbildung und Prüfung sind aber staatlich kontrolliert) Techniker? Das MUSS auf der Urkunde/dem Zeugnis draufstehen. Wenn nichts von "staatlich geprüft" oder "staatlich anerkannt" drauf steht, dann ist die Urkunde aus der Perpektive was man rechtlich DARF wertlos Die Bezeichnung "Techniker" alleine ist ja nicht geschützt. Erst mit Zusatz "staatlich xxx" ist es geschützt und definiert was sich dahinter verbirgt. Matthias P. schrieb: > Aber! Ohne Meistertitel darf ich nicht mal iwo eine Steckdose > einbauen... So nicht korrekt. Du (als Einzelunternehmer) bzw. deine Firma darfst NUR DANN Erweiterungen bzw. Neuerrichtungen von/an mit dem öffentlichen Stromnetz verbundenen Anlagen vornehmen wenn du in das Installateursverzeichnis deines EVU eingetragen bist. (Theoretisch müsstest du für JEDES EVU an dessen Netz du arbeiten möchtest eingetragen sein. Aber die meisten, ich glaube sogar alle, EVU erkennen die vorhandene Eintragung bei anderen EVU als hinreichend an) Um diese Eintragung zu erlangen musst du: 1. Entweder selbst einen hinreichend hohen elektrotechnischen Ausbildungsgrad haben oder einen von dir angestellten mit hinreichenden Ausbildungsgrad benennen der die Oberverantwortung für die Ausführung/Überwachung der Arbeit trägt. Hinreichend sind insbesondere: Handwerksmeister in einem elektrotechnischen Beruf, staatlich geprüfter Techniker, (Normalerweise auch staatlich anerkannter TEchniker - das ist aber Landesrecht - sicherheitshalber im Einzelfall prüfen!) oder einen Elektrotechnischen Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben. Mit allen diesen Möglichkeiten kannst du dich bei der HWK in die Handwerksrolle eintragen lassen was zwingende Vorraussetzung für den Installateurseintrag ist. Zusätzlich musst du oder die von dir beauftragte PErson 2. Die Kenntnisse der Normen und Vorschriften für die Elektroinstallation in einer anerkannten Prüfung nachgewiesen haben. Dafür gibt es DREI Möglichkeiten: Möglichkeit A: Meisterprüfung (nach alter Prüfungsordnung) zum Elektroinstallateursmeister mit bestandener Sicherheitsprüfung. (Alte Prüfungsordung: RFT- Elektroinstallateur- Büromaschinen- usw. Meister hatten eigene Prüfungen. Ist nicht mehr neu abzulegen) Möglichkeit B: Meisterprüfung zum Elektromeister (nach neuer Prüfungsordnung, ein Meister für alles Elektrische) mit bestandenen Sicherheitsschein. Möglichkeit C: Sachkundeprüfung TREI (Technische Regeln Elektroinstallation) mit mindestens 50% bestanden. (Die Prüfung kostet etwa 300 Euro. Mit Vorbereitungskurs 1k bis 3k und mehr je nach Gründlichkeit und Kursanbieter. Zudem musst du dem EVU noch nachweisen, das du: 3. Über alle erfoderlichen Messgeräte verfügst die für die Arbeiten und insbesondere die Überprüfung von Anlagen notwendig sind. Natürlich kalibriert. Sowie Jederzeit schnellen und niederschwelligen Zugriff auf die relevanten Normen und Vorschriften haben und über Normenänderungen und korrekturen auch zeitnah informiert werden. (-> Normenabo abgeschlossen!) Was die Netzbetreiber für die erfüllung dieses Punktes fordern ist z.b. hier aufgelistet. https://www.westnetz.de/content/dam/revu-global/westnetz/documents/fuer-partnerfirmen/eintragung-strom-installationsunternehmen/werkstattausruestung-lia-nrw.pdf Ausserdem musst du 4. den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen! Es müssen IMMER alle VIER Punkte erfüllt sein, die Punkte 1&2 natürlich bei derselben PErson, erst dann kommt eine Eintragung in das Installateursverzeichnis überhaupt in Betracht. Und erst mit dieser Eintragung darfst du änderungen an Installationen (die mit dem öffentlichen Netz verbunden sind) ändern oder neu aufbauen! EGAL was du bist oder welche Prüfung du bestanden hast. Auch ein erfahrender Elektrotechnikmeister darf ohne diese Eintragung (z.B. im Nebenerwerb) keine neuen Steckdosen setzen. Selbst wenn er im Hauptjob bei seiner Firma dies nicht nur offiziell macht sondern vielleicht sogar die FEVK der Firma ist (der oberste Verantwortliche für diese Arbeiten...) Die Punkte 1 & 2 sind ja noch für einen Nebenerwerb machbar. Wenn jemand eh schon Meister (z.B. alter RFTler), staatlich *** Techniker oder Ingenieur ist kostet einem das vielleicht ein langes Wochenende und weniger Geld als noch vor ein paar Jahren ein guter Fernseher gekostet hat. Aber alleine schon Punkt 4 macht das für den Nebenerwerb unwirtschaftlich. Von Punkt 3 ganz zu schweigen. Völlig illusiorisch da neben einen Hauptjob auch nur in die Kosten für nur den Punkt 3 wieder reinzubekommen. Von Gewinn ganz zu schweigen! Was jedoch auch OHNE die Eintragung ins Installateursverzeichnis geht wenn man eine entsprechende formale Qualifikation hat (staatlich *** Techniker reicht) das ist die Ausführung von kleineren Reparaturarbeiten wie dem Austausch von defekten Steckdosen am Netz. Oder arbeiten an REINEN Inselanlagen die gar nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Und natürlich die Reparatur und Prüfung von Elektrogeräten! Natürlich muss man da nicht nur den Schein haben sondern auch das tatsächliche Wissen. Jedoch ist die Art des Wissenserwerb und Nachweis nicht vorgeschrieben. Selbststudium des jeweils fehlenden reicht. Formal wird da, ausser das Handwerkskammer prüft ob du wirklich einen Meisterbrief bzw. Studienabschluss oder Zeugnis zum staatlich *** Techniker hast, erst einmal nichts. Je nach Tätigkeitsfeld geht es sogar das man die Gewerbeanmeldung so formuliert das man in den Bereich der IHK fällt. Dann wird nicht mal das überprüft. Dürfte mit deinen aktuellen Angaben aber schwer sein... Jedoch ist es da alleine aus Gründen des Selbstschutzes schon sehr ratsam sich wirklich fortzubilden und die Messgeräte wirklich in einem vorschriftsgemäßen Zustand zu halten. Sonst ist man im Falle eines Falles eine ganz arme Sau. Im warsten Sinne des Wortes (Pfändung bis zur Pfändungsgrenze bei ernsten Sach- oder Personenschäden) Betriebshaftpflicht wäre sicher auch zu überdenken. Auf jeden Fall wenn man mehr macht. (die aber wiede teuer ist...) ***Oder um es kurz zu machen:*** Für das was du vorhast ist ein Meister absolut unnötig. Die reine Sachkundeprüfung TREI, die selbst mit Kurs in unter einer Woche zu machen ist und weniger als die Meisterprüfung kostet, (vom vielfach teureren Meistervorbereitungskurs ganz zu schweigen) würde dir genau dassselbe bringen wie die Meisterprüfung selbst. (Sofern auf deinem Technikerzeugnis steht, dass du das Wörtchen "staatlich" im Zusammenhang mit Techniker in deiner Berufsbezeichnung führen darfst) Aber selbst mit bestandenem TREI Schein bzw. Meisterprüfung sind noch so viele andere Auflagen zu erfüllen das du den Teil "Elektroinstallation" bei deinen Überlegungen für einen selbstständigen NEBENerwerb am besten sofort vergisst. Gruß Carsten
Großes Danke für die ausführliche Antwort. War da scheinbar ein wenig falsch informiert. Werde mich auf alle Fälle mit der HK kurzschließen...die verfügbaren Fortbildungen auf Trei scheinen ja auch sehr interessant zu sein :)
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Macht ja irgendwo auch alles Sinn... Aber gerade die anderen Bereiche, 3D - Druck, Geräteprüfung, Reparaturen sind ja dann im Bereich des Möglichen bzw. mit "überschaubaren" Aufwand verbunden. Mal schauen was die Zukunft bringt, aber nochmals Danke.
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Meister ist der neue Geselle. Das ist wie an den Unis mit dem Master. Will jetzt jeder machen und irgendwann gibt es eine Meisterschwemme.
Der Trend zeichnet sich ja schon länger ab, dass die wenigsten einfach nur noch Facharbeiter bleiben... Ob dann für einen selber Bachelor, Master, Techniker, Meister oder Facharbeiter das richtige ist, ist denke ich sehr individuell. Kommt halt drauf an wie leicht man sich lernt? Welches Berufliches Profil man anstrebt etc.... Bin mit meinem Profil Techniker + Betriebswirt eigl gar nicht so unzufrieden. Ob man dies in der Praxis mit einem Bachelor vergleichen kann? Hmmm weiß auch nicht...Offiziel ist es auf Masterebene...aber dass dies Mist ist, ist denk ich mal jeden bewusst.
Matthias P. schrieb: > Ob dann für einen selber Bachelor, Master, Techniker, Meister oder > Facharbeiter das richtige ist, ist denke ich sehr individuell. Man sollte immer das Maximum anstreben, wo das Kosten-Nutzen-Verhältnis für einen am besten passt. Statistisch gesehen bedeutet eine bessere Bildung mehr Einkommen, aber im Einzelfall kann das freilich auch ganz anders aussehen.
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