Forum: Offtopic Unterschied L- und T-Klassen


von Stellensucher (Gast)


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Kennst sich jemand mit den L- und T-Klassen aus? Hat man die 
Automatisch, wenn man die alte Klasse 3 hat?

: Verschoben durch Moderator
von MaWin (Gast)


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Die Klasse T wurde 1999 neu eingeführt. Sie ist nicht Teil des 
Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T wird nur beim Umtausch und 
dann auch nur auf Antrag eingetragen. In dem Antrag muss dargelegt 
werden, dass man in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Wenn der 
Antrag beim Umtausch nicht gestellt wird, ist eine nachträgliche 
Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Die landwirtschaftliche 
Klasse L wird automatisch eingetragen.

von Poriss Becker (Gast)


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Stellensucher schrieb:
> Kennst sich jemand mit den L- und T-Klassen aus? Hat man die
> Automatisch, wenn man die alte Klasse 3 hat?

Keine Sorge. Klasse T brauchst du nicht. Die großen Trekkers werden von 
Männern gefahren.

von Fuzzi (Gast)


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Stellensucher schrieb:
> Kennst sich jemand mit den L- und T-Klassen aus? Hat man die
> Automatisch, wenn man die alte Klasse 3 hat?

Nein, höchstens alte Klasse 2. Ganz allgemein hast du aber nur die 
Klassen, welche in deinem Führerschein eingetragen sind.

von Zocker_60 (Gast)


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Ich sehe keinen Schnittpunkt hier mit dem Forum !

von HAM (Gast)


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Klasse 3 heißt jetz Klasse E und darf jetzt auch auf Kurzwelle.

von MaWin (Gast)


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Poriss Becker schrieb:
> Keine Sorge. Klasse T brauchst du nicht. Die großen Trekkers werden von
> Männern gefahren.

Klasse T ist eher für Jugendliche die auf dem Hof mithelfen, erlaubt 
fahren bis 40km/h von Treckern und Gespannuen und Gabelstaplern ab 16 
Jahren.

Wer einen Führerschein umschreiben lässt hat Klasse CE und darf damit 
mehr (schneller) als Klasse T.

Ausser vielleicht dem Stapler, ich erinnere mich an Staplerscheine, aber 
vielleicht ist das auch nur Humbug.

von Arno (Gast)


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MaWin schrieb:
> Ausser vielleicht dem Stapler, ich erinnere mich an Staplerscheine, aber
> vielleicht ist das auch nur Humbug.

Das sind zwei unabhängige Dinge. Der Staplerschein ist ein Ding der BG / 
DGUV und erlaubt nicht die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr: 
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-grundsaetze/48/ausbildung-und-beauftragung-der-fahrer-von-flurfoerderzeugen-mit-fahrersitz-und-fahrerstand

Stapler fallen im öffentlichen Straßenverkehr (wenn sie dafür überhaupt 
zulässig sind) unter Führerscheinklasse L: 
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

MfG, Arno

von svensson (Gast)


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Moin,

alte Klasse 3 ergibt beim Umtausch L 174. Die Schlüsselzahl besagt, daß 
die Zweckbindung an die Landwirtschaft entfällt.
Das sind Traktoren bis 40km/h und Gespanne mit einem/zwei Anhängern bis 
25km/h. Ausnahme: 1achsige Anhänger auch bis 40km/h.

T gibt es nur auf Antrag - je nach Landkreis unterschiedlich einfach 
oder schwierig. T ist immer zweckgebunden. Traktoren und Gespanne bis 
60km/h, jedoch Jugendliche ab 16 Jahre nur bis 40km/h.

Und es ist übrigens egal, ob das Kennzeichen grün oder schwarz ist.

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