Kennst sich jemand mit den L- und T-Klassen aus? Hat man die Automatisch, wenn man die alte Klasse 3 hat?
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Die Klasse T wurde 1999 neu eingeführt. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T wird nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag eingetragen. In dem Antrag muss dargelegt werden, dass man in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Wenn der Antrag beim Umtausch nicht gestellt wird, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Die landwirtschaftliche Klasse L wird automatisch eingetragen.
Stellensucher schrieb: > Kennst sich jemand mit den L- und T-Klassen aus? Hat man die > Automatisch, wenn man die alte Klasse 3 hat? Keine Sorge. Klasse T brauchst du nicht. Die großen Trekkers werden von Männern gefahren.
Stellensucher schrieb: > Kennst sich jemand mit den L- und T-Klassen aus? Hat man die > Automatisch, wenn man die alte Klasse 3 hat? Nein, höchstens alte Klasse 2. Ganz allgemein hast du aber nur die Klassen, welche in deinem Führerschein eingetragen sind.
Poriss Becker schrieb: > Keine Sorge. Klasse T brauchst du nicht. Die großen Trekkers werden von > Männern gefahren. Klasse T ist eher für Jugendliche die auf dem Hof mithelfen, erlaubt fahren bis 40km/h von Treckern und Gespannuen und Gabelstaplern ab 16 Jahren. Wer einen Führerschein umschreiben lässt hat Klasse CE und darf damit mehr (schneller) als Klasse T. Ausser vielleicht dem Stapler, ich erinnere mich an Staplerscheine, aber vielleicht ist das auch nur Humbug.
MaWin schrieb: > Ausser vielleicht dem Stapler, ich erinnere mich an Staplerscheine, aber > vielleicht ist das auch nur Humbug. Das sind zwei unabhängige Dinge. Der Staplerschein ist ein Ding der BG / DGUV und erlaubt nicht die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-grundsaetze/48/ausbildung-und-beauftragung-der-fahrer-von-flurfoerderzeugen-mit-fahrersitz-und-fahrerstand Stapler fallen im öffentlichen Straßenverkehr (wenn sie dafür überhaupt zulässig sind) unter Führerscheinklasse L: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html MfG, Arno
Moin, alte Klasse 3 ergibt beim Umtausch L 174. Die Schlüsselzahl besagt, daß die Zweckbindung an die Landwirtschaft entfällt. Das sind Traktoren bis 40km/h und Gespanne mit einem/zwei Anhängern bis 25km/h. Ausnahme: 1achsige Anhänger auch bis 40km/h. T gibt es nur auf Antrag - je nach Landkreis unterschiedlich einfach oder schwierig. T ist immer zweckgebunden. Traktoren und Gespanne bis 60km/h, jedoch Jugendliche ab 16 Jahre nur bis 40km/h. Und es ist übrigens egal, ob das Kennzeichen grün oder schwarz ist.
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