Forum: Haus & Smart Home Umstellung auf anderen Zähler aber keine 1,2m


von Jona (Gast)


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Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe bei einem Kumpel einen Altbau. Die Leitungen im ganzen Haus 
sind zwar erneuert, sowie auch der Hausanschluss ist 3x50A ABER der 
Zähler ist noch (Baujahr 1970) Einphasig.
Nun wäre es ja ein einfaches den Zähler zu tauschen (natürlich macht das 
eine von den Stadtwerken autorisierte Fachkraft). Leider ist die 
Vorschrift (wie ich das lesen kann) dass die gegenüberliegende Wand 
120cm vom Zählerkasten entfernt sein muss. Im besagten fall sind es aber 
117cm...

Nach erster Beratung müsste nun die ganze Sache komplett umgebaut / in 
den Keller verlegt werden um hier einen Betrieb für Solaranlage, 
Wallbox,... sicherstellen zu können.

Hat hier irgendjemand Erfahrung ggf. tricks wie man das Problem noch 
anders lösen könnte. Ggf. auch der Grund warum dem so ist wäre spannend.

Am Ende wäre es fast eine Überlegung den Putz von der Wand zu kratzen um 
hier die fehlenden cm zu bekommen.
> Eigentlich ist "exakt" gegenüber des Zählers eine Tür, welche IN den 
gegenüberliegenden Raum geht, d.h. die 11cm Wandstärke hätte ich sogar im 
Türbereich mehr.

Ich würde mich über jeden konstruktiven Tipp freuen - einmal alles 
Aufreißen und neumachen ist leider nicht nur ein hoher Kostenfaktor 
sondern in dem Fall auch eine echte Verschwendung von Ressourcen und 
Schadet last but not least auch der Umwelt -> und das wegen 3-4cm.

gerne liefre ich noch Informationen nach, falls ich was vergessen habe 
zu erwähnen.

PS. im Zählerschrank ist ausreichend Platz auch für einen 2. Zähler, 
welcher z.B. für Einspeisung oder what ever genutzt werden kann.

Vielen Dank & viele Grüße
Jona

von und noch Einer (Gast)


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Wo ist der Plan?

von Thomas R. (thomasr)


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Den Versorger anschreiben und um Beratung bitten. Im allgemeinen kommen 
die beim Zählerwechsel nicht mit dem Zollstock. Die 120cm sind als 
Bewegungsraum für den Elektriker/Zählermonteur vorgesehen: es soll bei 
diesen Menschen sowohl extrem dünne wie auch extrem dicke geben….

: Bearbeitet durch User
von und noch Einer (Gast)


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Und dein Kumpel hat kein Internet?

von Jona (Gast)


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@Thomas R. ja, da hast du recht... haben wir auch vor hier die 
Stadtwerke mal zu beauftragen.
Womöglich tauscht er das einfach (kostet ~100€).

Aber wir möchten halt vorbereitet sein.

@"von und noch Einer": vielen Dank für die konstruktiven Beiträge - in 
der Tat gibt es Menschen welche von einem Fachbereich so wenig haben, 
dass sie sich Hilfe von Freunden und Bekannten holen. Und dann gibt es 
Freunde und Bekannte, welche sich gerne "schlau" machen um hier 
möglichst gut weiterhelfen zu können.
Welchen "Plan" du allerdings meinst, versteh ich nicht? Fällt es dir 
schwer sich vorzustellen dass die Wand gegenüber anstelle von 120cm nur 
117cm entfernt ist? Oder erwartest du von einem Haus aus dem Jahre 1970 
(was ich ja bereits erwähnt habe) Eine technische Zeichnung wo sowohl 
exakte Maße sowie natürlich die Elektrik, Heizung und auch Wasser 
abgebildet sind?

von A. S. (Gast)


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Jona schrieb:
> Welchen "Plan" du allerdings meinst, versteh ich nicht? Fällt es dir
> schwer sich vorzustellen dass die Wand gegenüber anstelle von 120cm nur
> 117cm entfernt ist?

Du hast doch geschrieben:
Jona schrieb:
>> Eigentlich ist "exakt" gegenüber des Zählers eine Tür, welche IN den
> gegenüberliegenden Raum geht, d.h. die 11cm Wandstärke hätte ich sogar
> im Türbereich mehr.

Dann kannst Du doch die Tür ausheben und es ist genügend Platz da. Ist 
bei Leuten auch häufig am Kellereingang. Nur weiß ich nicht, ob ich Dich 
da richtig verstehe.

Am Ende ist es wichtig, dass Leute gefahrlos und bequem arbeiten können. 
Bei 120 am Ende eines Ganges bekäme ich Platzangst und je nach Tür des 
Schrankes Probleme, von Beleuchtung ganz zu schweigen. 1m an einer Tür 
kann dagegen komfortabel sein.

von michael_ (Gast)


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Mach dich wegen der 3cm nicht ins Hemd.
Streich alles rundherum mit weißer Wandfarbe.
Weiß wirkt optisch größer. Ist sicher auch mal nötig.
Und ordentliche Beleuchtung.

Aber ein Zähler von 1970 kommt mir komisch vor.
Normal hätte der Energieversorger den schon mehrmals tauschen lassen.

von Unentschlossener (Gast)


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Die Abmessungen sind im Abschnitt 7.4 von VDE-AR-N 4100:2019-04 geregelt 
(siehe letzter Link 7 ganz unten)
Dort ist folgendes festgelegt: Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte 
der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal 
1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits- und Be-
dienungsbereich freigehalten werden mit einer
• Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1,00 m
• Tiefe: mindestens 1,20 m
Ich denke diese Angaben sind ca. Angaben und eine Abweichung von 3% 
sollten den Messstellenbetreiber nicht stören, falls Doch dann siehe den 
Link 4.

Die Präsentation im Link 5 fasst die VDE-AR-N 4100 zusammen.
Link 6 Betrifft den Hausanschlussraum der Artikel ist aber schon von 
2001, da bin ich mir nicht sicher ob noch alles aktuell ist.

Vor 2 Jahren wurde übrigens diese Norm geändert:
https://www.elektropraktiker.de/nc/fachartikel/zaehlerplaetze
Ich habe diesen Artikel leider nur in Papierform vorliegen dort geht es 
um die Norm DIN 18013:2020-03 "Nischen für Zählerschränke für 
Elektritizitätszähler" dies wurde im Frühjahr 2020 geändert.
Ich versuche mal den Artikel mit meinen Worten zu beschreiben:
Der Name der Norm wurde angepasst.
Die Leitungsführung wurde überarbeitet.
Die größten Änderungen betreffen die Abmessungen und Anordnungen, diese 
wurde an die beiden Normen und Regeln angeglichen:

[1] VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 Technische Regeln für den 
Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb 
(TAR Niederspannung).

[2] DIN 18012:2018-04 Anschlusseinrichtungen für Gebäude – Allgemeine 
Planungsgrundlagen.

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Deines Netztbetreibers sind 
zu beachten (gibt er meistens auf der Homepage oder/und in Papierform 
heraus).

Die Breite, Höhe und Tiefe des Schrankes richtet sich nach:
- der Zählertechnologie (eHz oder konventionell)
- Anzahl der Nutzungseinheiten
- Belastungsart
- geplante Anzahl von Eigenerzeugungsanlagen
- Anzahl zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen (E-Auto, Wärmepumpe)
- Anzahl Notwendiger Reservezähler
Es dürfen maximal 5 Felder in einen Zählerschrank sonst brauchst Du 
einen 2. Schrank.
Für die Abstände Oberkante Nische zu OKFF gilt: für die Oberkante 
maximal 2250mm und für die Unterkante minimal 400mm.
Es ist eine Restwanddicke hinter dem Zähler von mindestens 60mm 
erforderlich.

Hier einige Links:
1.) 
https://www.hager.de/files/download/0/27978306_1/0/21DE0009_02_TIP_H_44_VDE-AR-N_WEB.PDF
2.) 
https://assets.sc.hager.com/de/-/media/project/hagerdeep/deutschland/hager/b2b-de/documents/hagertipps/21de0227_tipp_h_45_vde_ar-n_4105.pdf?la=de-de
3.) 
https://www.elektropraktiker.de/ep-2007-04-310-311.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=7829&hash=0696e13422fac76d2c06fd006505ae26
4.) 
https://www.elektropraktiker.de/nachricht/anordnung-der-zaehlerschraenke
5.)https://www.westnetz.de/content/dam/revu-global/westnetz/documents/onlineportale/aktuelles/Hager%20Vortrag%20VDE%20AR%20N%204100.pdf
6.)https://www.elektropraktiker.de/ep-2001-01-36-39.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=5393&hash=e896f6f753133a8bf2d492ab659b6a2f
7.)https://www.elektro.net/file/show/76184/15b327/de_2019_23-24_PP4.pdf

von michael_ (Gast)


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Jona schrieb:
> Nach erster Beratung müsste nun die ganze Sache komplett umgebaut / in
> den Keller verlegt werden um hier einen Betrieb für Solaranlage,
> Wallbox,... sicherstellen zu können.

Wäre das so schlimm?
Am Geld wird es doch sicher nicht scheitern.

Außer, wenn Hochwasser kommen kann.

von Jona (Gast)


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@Unentschlossener: WOW, krass...

> danke für den ausführlichen Bericht.

@michael_: Naja "Erstbepreisung" sind ~5500€ und dazu muss der Besitzer 
sich selbst um die Schlitze kümmern (auf / zu)
> Natürlich sind das im Vergleich zu allen Bauvorhaben neu ein "schmaler Betrag" 
aber dafür dass es um ein paar cm geht und der Zähler da wo er ist eigentlich 
Ideal ist, ist es schon viel Geld

Naja, der Zähler ist nicht aus 1970 ... aber in der Tat ist immer noch 
ein ~20 Jahre alter Wechselstromzähler verbaut, der geplante 
Wechseltermin ist 2025 geplant. <- da jetzt aber Renovierungsarbeiten 
anstehen und sowohl über Solar und Wallbox und eine Küche mit größerem 
Herd anstehen, kommen wir um 3-Phasig nicht mehr rum.

... vermutlich müssen wir den "Kasten" so oder so tauschen - weil ich 
glaub ich keine 300mm über und unterm Zähler habe :/ Und das scheint ja 
auch in der "neuen Norm" so zu sein. Aber wenn ich keine Kabel neu 
verlegen muss und nicht überall die Wand aufschlagen muss, ist das noch 
"okay".

@A. S. ja, naja... nur dass die Tür ~80cm Breit ist und der 
Zählerschrank ~1m :D
Nein, es ist nicht am Ende eines Ganges (eher Windfang)... es ist Neben 
einer Eingangs-Tür (Hinterausgang) und einer Durchgangstür sowie einer 
Tür zum Bad (gegenüber), sehr gut beleuchtet ... vom Prinzip 3 Türen 
(geschätzt ist der Raum 1,6m Lang, und 1,17m Breit (in allen Richtungen 
[außer Zähler] durch Türen "aufmachbar")

viele Grüße

von Thomas R. (thomasr)


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Dir ist schon klar, daß du bei „umfangreichen Änderungen an der 
elektrischen Anlage“ auch den Zählerschrank nach neuesten Richtlinien 
aufbauen muß?

Auch da immer vorher fragen! Sonst darfst du deine neue Installation 
gleich wieder abreißen.

Den Link zur „Anwendungsregel“ AR-N4100 hast du ja schon

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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Jona schrieb:
> da jetzt aber Renovierungsarbeiten
> anstehen und sowohl über Solar und Wallbox und eine Küche mit größerem
> Herd anstehen, kommen wir um 3-Phasig nicht mehr rum.

Dann würde ich halt in den sauren Apfel beissen und einen neuen 
Zählerschrank nach gültigen Vorschriften und ausreichend Reserveplatz im 
Keller zu installieren und eine neue Unterverteilung in der Wohnung.

Jona schrieb:
> PS. im Zählerschrank ist ausreichend Platz auch für einen 2. Zähler,
> welcher z.B. für Einspeisung oder what ever genutzt werden kann.

Zwei Plätze und wahrscheinlich nicht mehr viel Platz für zusätzliches 
Installationsmaterial. Wenn schon der Zählerschrank mindestens 50 Jahre 
alt ist dann mach das neu.
Man macht eine Altbausanierung einmal, danach will man 50 Jahre Ruhe 
haben. Also macht man das richtig, nicht möglich billg.
Ich verstehe schon nicht, dass man die Leitungen alle neu gemacht hat 
aber bei einem 1-phasigen Zähler geblieben ist.

Das mag jetzt etwas arrogant rübergekommen sein, aber ich hab das auch 
durch. Altbau kernsaniert und dann in Teilen möglichst preiswert 
gearbeitet. Das fällt mir jetzt (25 Jahre später) genau da wo ich 
gespart habe auf die Füsse, bei Heizung und Elektro.

Viel Erfolg

von Jona (Gast)


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Hallo zusammen,

darum geht es nicht, der Zählerschrank muss so oder so getauscht werden 
und joa, einer mit ggf. 3 Plätze ist auch in Sprache und auch eine 
Option.

Aber selbst wenn Geld 0 Rolle spielen würde, ist der Ideale Platz nun 
mal genau da wo er schon ist.
Im Keller ist nicht wirklich der Platz und woanders in der Wohnung will 
man auch nicht überall nen Zählerschrank hängen haben.

naja... ich schau mal bzw. wir schauen mal :)

von Hubert M. (hm-electric)


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Zählerschränke dürfen nicht mehr in Fluchtwege verbaut werden. Dazu 
zählen Flure und Treppenhäuser. Und wo ist jetzt der Zählerschrank?

von Wolfgang (Gast)


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Unentschlossener schrieb:
> Dort ist folgendes festgelegt: Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte
> der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal
> 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits- und Be-
> dienungsbereich freigehalten werden mit einer
> • Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1,00 m
> • Tiefe: mindestens 1,20 m
> Ich denke diese Angaben sind ca. Angaben und eine Abweichung von 3%
> sollten den Messstellenbetreiber nicht stören, falls Doch dann siehe den
> Link 4.

Das bring im Zweifelsfall mal einem Juristen bei. Wenn der liest 
"mindestens 1,20 m" ist 1,19 m eindeutig zu klein.

Woher nimmst du deine "3%" als tolerierbare Abweichung. Bei dem Wert ist 
keine expliziter Fehlerbereich angegeben und jeder, der etwas von 
Messtechnik versteht, erwartet bei so einer Angabe auf drei Stellen eine 
maximale Abweichung von 0.005 m, hier also ±0.5%.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Wolfgang schrieb:
> Das bring im Zweifelsfall mal einem Juristen bei. Wenn der liest
> "mindestens 1,20 m" ist 1,19 m eindeutig zu klein.

Wenn der zum Messen kommen will - vorher Putz an der gegenueberliegenden 
Seite abhacken.

von Achim M. (minifloat)


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Wendels B. schrieb:
> Wolfgang schrieb:
>
>> Das bring im Zweifelsfall mal einem Juristen bei. Wenn der liest
>> "mindestens 1,20 m" ist 1,19 m eindeutig zu klein.
>
> Wenn der zum Messen kommen will - vorher Putz an der gegenueberliegenden
> Seite abhacken.

Gegenüber ist doch eine Tür, wurde oben geschrieben. D.h. gegenüber des 
Schrankes ist mit offener Tür die Tiefe des dortigen Raums zu addieren.

mfg mf

von Unentschlossener (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Woher nimmst du deine "3%" als tolerierbare Abweichung. Bei dem Wert ist
> keine expliziter Fehlerbereich angegeben und jeder, der etwas von
> Messtechnik versteht, erwartet bei so einer Angabe auf drei Stellen eine
> maximale Abweichung von 0.005 m, hier also ±0.5%.

1200mm   1170mm
------ = ------
100%     x%

x = 1170mm * 100% / 1200mm = 97,5%
-> Abweichung = 100% - 97,5% = 2,5%

Oder habe ich falsch gerechnet? OK es sind nicht 3% sonder genau 2,5%!

Man könnte auch an der Grundstücksgrenze eine Zählersäule setzen da ist 
dann alles drin Hausanschluß und Zähler. Das hätte den Vorteil, dass man 
im Haus den Platz für den Zähler einspart wenn er dort knapp ist. Wie 
ich diese Woche gelesen habe gibt es auch einen "Ground Cube" (Link: 
https://www.sistems.de/systeme/ground-cube) dies ist aber eher für die 
schnelle Erschließung eines Neubaus (meistens Mehrfamilienhäuser) 
gedacht.

von Wolfgang (Gast)


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Unentschlossener schrieb:
> Oder habe ich falsch gerechnet? OK es sind nicht 3% sonder genau 2,5%!

Die Frage war nicht, wie die Rechnung ist, um auf die Zahl zu kommen, 
sondern warum du meinst, dass sich der Messstellenbetreiber daran nicht 
zu stören hat.

von Dirk L. (garagenwirt)


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Wenn der Netzbetreiber-Mitarbeiter vorbeikommt und mit seinem 
Messwerkzeug einen zu geringen Abstand feststellt....
Dann frag ihn doch einfach mal wann dieses Messwerkzeug das letzte Mal 
geeicht wurde und wo sich die Eichplakette befindet.
Könnt ja jeder kommen und mit ungeeichten Messlatten rumfuchteln und 
falsche Maße behaupten

von Timo N. (tnn85)


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Jona schrieb:
> Nach erster Beratung müsste

Wer hat denn da "beraten"? Ihr euch gegenseitig? Oder war da eine 
"Elektrofachkraft" dabei, die euch ein Angebot gemacht hat.

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da auch nur 1 
Netzbetreiber meckern würde bei so einer Abweichung.

Neuen Zähler/Verteilerschrank würde ich auf jeden Fall reinmachen, aber 
wenn es wegen den 3cm scheitert, die auch nur als "Arbeitsbereich" (hab 
in meine TAB geschaut) tituliert sind, dann würde ich erstmal fragen ob 
der Netzbetreiber auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter schaut, wenn die 
1,20m Platz brauchen. Und der Punkt mit dem geeichten Zollstock etc 
meines Vorredners ist auch ein guter Punkt.
Die sollen lieber froh sein, dass der alte Krempel rauskommt und neuer 
rein.

von Unentschlossener (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Die Frage war nicht, wie die Rechnung ist, um auf die Zahl zu kommen,
> sondern warum du meinst, dass sich der Messstellenbetreiber daran nicht
> zu stören hat.

Diese Frage kann ich nicht beantworten, dies muss der 
Messstellenbetreiber tun. Ich hatte ja oben nur geschrieben, dass ich 
denke das er sich nicht daran stören wird. Wissen tue ich das aber 
nicht, deshalb hatte ich die Aussage eingeschränkt und geschrieben: 
"...falls Doch dann siehe den Link 4."

von Sigma (Gast)


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Also hier wurde auch ein uralter Zähler getauscht und da hat der 
Zählermensch nicht nachgemessen obwohl nur ca 1m Abstand da sind.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Ich find es immer wieder spannend, was für Diskussionen hier geführt 
werden.

Man will eine fachlich möglichst richtige Auskunft haben, beschreibt 
aber nur den Ist-Zustand, anstatt mal mit ein paar Bildern die Realität 
wieder zu geben.

Die Zählernummer könnte man ja unkenntlich machen, wenn man wegen 
Datenschutz etc. Probleme sieht.

Es gibt in denn TAR der VNB oft auch Tabellen, unter welchen Umständen 
ein Zähler getauscht wird und unter welchen nicht.

Je nach VNB kann das aber sehr unterschiedlich sein, ich habe mal ein 
kleines Stadtwerk erlebt, da schien quasi alles egal zu sein, bei 
anderen Netzbetreibern schaut man da schon genauer hin.

Alte Normzählertafeln, starre Verdrahtung, kein laienbeidenbare 
Trenneirichtung vor dem Zähler sind für viele ein no Go!

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