Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe bei einem Kumpel einen Altbau. Die Leitungen im ganzen Haus
sind zwar erneuert, sowie auch der Hausanschluss ist 3x50A ABER der
Zähler ist noch (Baujahr 1970) Einphasig.
Nun wäre es ja ein einfaches den Zähler zu tauschen (natürlich macht das
eine von den Stadtwerken autorisierte Fachkraft). Leider ist die
Vorschrift (wie ich das lesen kann) dass die gegenüberliegende Wand
120cm vom Zählerkasten entfernt sein muss. Im besagten fall sind es aber
117cm...
Nach erster Beratung müsste nun die ganze Sache komplett umgebaut / in
den Keller verlegt werden um hier einen Betrieb für Solaranlage,
Wallbox,... sicherstellen zu können.
Hat hier irgendjemand Erfahrung ggf. tricks wie man das Problem noch
anders lösen könnte. Ggf. auch der Grund warum dem so ist wäre spannend.
Am Ende wäre es fast eine Überlegung den Putz von der Wand zu kratzen um
hier die fehlenden cm zu bekommen.
> Eigentlich ist "exakt" gegenüber des Zählers eine Tür, welche IN den
gegenüberliegenden Raum geht, d.h. die 11cm Wandstärke hätte ich sogar im
Türbereich mehr.
Ich würde mich über jeden konstruktiven Tipp freuen - einmal alles
Aufreißen und neumachen ist leider nicht nur ein hoher Kostenfaktor
sondern in dem Fall auch eine echte Verschwendung von Ressourcen und
Schadet last but not least auch der Umwelt -> und das wegen 3-4cm.
gerne liefre ich noch Informationen nach, falls ich was vergessen habe
zu erwähnen.
PS. im Zählerschrank ist ausreichend Platz auch für einen 2. Zähler,
welcher z.B. für Einspeisung oder what ever genutzt werden kann.
Vielen Dank & viele Grüße
Jona
Den Versorger anschreiben und um Beratung bitten. Im allgemeinen kommen die beim Zählerwechsel nicht mit dem Zollstock. Die 120cm sind als Bewegungsraum für den Elektriker/Zählermonteur vorgesehen: es soll bei diesen Menschen sowohl extrem dünne wie auch extrem dicke geben….
:
Bearbeitet durch User
@Thomas R. ja, da hast du recht... haben wir auch vor hier die Stadtwerke mal zu beauftragen. Womöglich tauscht er das einfach (kostet ~100€). Aber wir möchten halt vorbereitet sein. @"von und noch Einer": vielen Dank für die konstruktiven Beiträge - in der Tat gibt es Menschen welche von einem Fachbereich so wenig haben, dass sie sich Hilfe von Freunden und Bekannten holen. Und dann gibt es Freunde und Bekannte, welche sich gerne "schlau" machen um hier möglichst gut weiterhelfen zu können. Welchen "Plan" du allerdings meinst, versteh ich nicht? Fällt es dir schwer sich vorzustellen dass die Wand gegenüber anstelle von 120cm nur 117cm entfernt ist? Oder erwartest du von einem Haus aus dem Jahre 1970 (was ich ja bereits erwähnt habe) Eine technische Zeichnung wo sowohl exakte Maße sowie natürlich die Elektrik, Heizung und auch Wasser abgebildet sind?
Jona schrieb: > Welchen "Plan" du allerdings meinst, versteh ich nicht? Fällt es dir > schwer sich vorzustellen dass die Wand gegenüber anstelle von 120cm nur > 117cm entfernt ist? Du hast doch geschrieben: Jona schrieb: >> Eigentlich ist "exakt" gegenüber des Zählers eine Tür, welche IN den > gegenüberliegenden Raum geht, d.h. die 11cm Wandstärke hätte ich sogar > im Türbereich mehr. Dann kannst Du doch die Tür ausheben und es ist genügend Platz da. Ist bei Leuten auch häufig am Kellereingang. Nur weiß ich nicht, ob ich Dich da richtig verstehe. Am Ende ist es wichtig, dass Leute gefahrlos und bequem arbeiten können. Bei 120 am Ende eines Ganges bekäme ich Platzangst und je nach Tür des Schrankes Probleme, von Beleuchtung ganz zu schweigen. 1m an einer Tür kann dagegen komfortabel sein.
Mach dich wegen der 3cm nicht ins Hemd. Streich alles rundherum mit weißer Wandfarbe. Weiß wirkt optisch größer. Ist sicher auch mal nötig. Und ordentliche Beleuchtung. Aber ein Zähler von 1970 kommt mir komisch vor. Normal hätte der Energieversorger den schon mehrmals tauschen lassen.
Die Abmessungen sind im Abschnitt 7.4 von VDE-AR-N 4100:2019-04 geregelt (siehe letzter Link 7 ganz unten) Dort ist folgendes festgelegt: Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits- und Be- dienungsbereich freigehalten werden mit einer • Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1,00 m • Tiefe: mindestens 1,20 m Ich denke diese Angaben sind ca. Angaben und eine Abweichung von 3% sollten den Messstellenbetreiber nicht stören, falls Doch dann siehe den Link 4. Die Präsentation im Link 5 fasst die VDE-AR-N 4100 zusammen. Link 6 Betrifft den Hausanschlussraum der Artikel ist aber schon von 2001, da bin ich mir nicht sicher ob noch alles aktuell ist. Vor 2 Jahren wurde übrigens diese Norm geändert: https://www.elektropraktiker.de/nc/fachartikel/zaehlerplaetze Ich habe diesen Artikel leider nur in Papierform vorliegen dort geht es um die Norm DIN 18013:2020-03 "Nischen für Zählerschränke für Elektritizitätszähler" dies wurde im Frühjahr 2020 geändert. Ich versuche mal den Artikel mit meinen Worten zu beschreiben: Der Name der Norm wurde angepasst. Die Leitungsführung wurde überarbeitet. Die größten Änderungen betreffen die Abmessungen und Anordnungen, diese wurde an die beiden Normen und Regeln angeglichen: [1] VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel:2019-04 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung). [2] DIN 18012:2018-04 Anschlusseinrichtungen für Gebäude – Allgemeine Planungsgrundlagen. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Deines Netztbetreibers sind zu beachten (gibt er meistens auf der Homepage oder/und in Papierform heraus). Die Breite, Höhe und Tiefe des Schrankes richtet sich nach: - der Zählertechnologie (eHz oder konventionell) - Anzahl der Nutzungseinheiten - Belastungsart - geplante Anzahl von Eigenerzeugungsanlagen - Anzahl zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen (E-Auto, Wärmepumpe) - Anzahl Notwendiger Reservezähler Es dürfen maximal 5 Felder in einen Zählerschrank sonst brauchst Du einen 2. Schrank. Für die Abstände Oberkante Nische zu OKFF gilt: für die Oberkante maximal 2250mm und für die Unterkante minimal 400mm. Es ist eine Restwanddicke hinter dem Zähler von mindestens 60mm erforderlich. Hier einige Links: 1.) https://www.hager.de/files/download/0/27978306_1/0/21DE0009_02_TIP_H_44_VDE-AR-N_WEB.PDF 2.) https://assets.sc.hager.com/de/-/media/project/hagerdeep/deutschland/hager/b2b-de/documents/hagertipps/21de0227_tipp_h_45_vde_ar-n_4105.pdf?la=de-de 3.) https://www.elektropraktiker.de/ep-2007-04-310-311.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=7829&hash=0696e13422fac76d2c06fd006505ae26 4.) https://www.elektropraktiker.de/nachricht/anordnung-der-zaehlerschraenke 5.)https://www.westnetz.de/content/dam/revu-global/westnetz/documents/onlineportale/aktuelles/Hager%20Vortrag%20VDE%20AR%20N%204100.pdf 6.)https://www.elektropraktiker.de/ep-2001-01-36-39.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=5393&hash=e896f6f753133a8bf2d492ab659b6a2f 7.)https://www.elektro.net/file/show/76184/15b327/de_2019_23-24_PP4.pdf
Jona schrieb: > Nach erster Beratung müsste nun die ganze Sache komplett umgebaut / in > den Keller verlegt werden um hier einen Betrieb für Solaranlage, > Wallbox,... sicherstellen zu können. Wäre das so schlimm? Am Geld wird es doch sicher nicht scheitern. Außer, wenn Hochwasser kommen kann.
@Unentschlossener: WOW, krass... > danke für den ausführlichen Bericht. @michael_: Naja "Erstbepreisung" sind ~5500€ und dazu muss der Besitzer sich selbst um die Schlitze kümmern (auf / zu) > Natürlich sind das im Vergleich zu allen Bauvorhaben neu ein "schmaler Betrag" aber dafür dass es um ein paar cm geht und der Zähler da wo er ist eigentlich Ideal ist, ist es schon viel Geld Naja, der Zähler ist nicht aus 1970 ... aber in der Tat ist immer noch ein ~20 Jahre alter Wechselstromzähler verbaut, der geplante Wechseltermin ist 2025 geplant. <- da jetzt aber Renovierungsarbeiten anstehen und sowohl über Solar und Wallbox und eine Küche mit größerem Herd anstehen, kommen wir um 3-Phasig nicht mehr rum. ... vermutlich müssen wir den "Kasten" so oder so tauschen - weil ich glaub ich keine 300mm über und unterm Zähler habe :/ Und das scheint ja auch in der "neuen Norm" so zu sein. Aber wenn ich keine Kabel neu verlegen muss und nicht überall die Wand aufschlagen muss, ist das noch "okay". @A. S. ja, naja... nur dass die Tür ~80cm Breit ist und der Zählerschrank ~1m :D Nein, es ist nicht am Ende eines Ganges (eher Windfang)... es ist Neben einer Eingangs-Tür (Hinterausgang) und einer Durchgangstür sowie einer Tür zum Bad (gegenüber), sehr gut beleuchtet ... vom Prinzip 3 Türen (geschätzt ist der Raum 1,6m Lang, und 1,17m Breit (in allen Richtungen [außer Zähler] durch Türen "aufmachbar") viele Grüße
Dir ist schon klar, daß du bei „umfangreichen Änderungen an der elektrischen Anlage“ auch den Zählerschrank nach neuesten Richtlinien aufbauen muß? Auch da immer vorher fragen! Sonst darfst du deine neue Installation gleich wieder abreißen. Den Link zur „Anwendungsregel“ AR-N4100 hast du ja schon
:
Bearbeitet durch User
Jona schrieb: > da jetzt aber Renovierungsarbeiten > anstehen und sowohl über Solar und Wallbox und eine Küche mit größerem > Herd anstehen, kommen wir um 3-Phasig nicht mehr rum. Dann würde ich halt in den sauren Apfel beissen und einen neuen Zählerschrank nach gültigen Vorschriften und ausreichend Reserveplatz im Keller zu installieren und eine neue Unterverteilung in der Wohnung. Jona schrieb: > PS. im Zählerschrank ist ausreichend Platz auch für einen 2. Zähler, > welcher z.B. für Einspeisung oder what ever genutzt werden kann. Zwei Plätze und wahrscheinlich nicht mehr viel Platz für zusätzliches Installationsmaterial. Wenn schon der Zählerschrank mindestens 50 Jahre alt ist dann mach das neu. Man macht eine Altbausanierung einmal, danach will man 50 Jahre Ruhe haben. Also macht man das richtig, nicht möglich billg. Ich verstehe schon nicht, dass man die Leitungen alle neu gemacht hat aber bei einem 1-phasigen Zähler geblieben ist. Das mag jetzt etwas arrogant rübergekommen sein, aber ich hab das auch durch. Altbau kernsaniert und dann in Teilen möglichst preiswert gearbeitet. Das fällt mir jetzt (25 Jahre später) genau da wo ich gespart habe auf die Füsse, bei Heizung und Elektro. Viel Erfolg
Hallo zusammen, darum geht es nicht, der Zählerschrank muss so oder so getauscht werden und joa, einer mit ggf. 3 Plätze ist auch in Sprache und auch eine Option. Aber selbst wenn Geld 0 Rolle spielen würde, ist der Ideale Platz nun mal genau da wo er schon ist. Im Keller ist nicht wirklich der Platz und woanders in der Wohnung will man auch nicht überall nen Zählerschrank hängen haben. naja... ich schau mal bzw. wir schauen mal :)
Zählerschränke dürfen nicht mehr in Fluchtwege verbaut werden. Dazu zählen Flure und Treppenhäuser. Und wo ist jetzt der Zählerschrank?
Unentschlossener schrieb: > Dort ist folgendes festgelegt: Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte > der Mess- und Steuereinrichtung muss mindestens 0,80 m und darf maximal > 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss ein Arbeits- und Be- > dienungsbereich freigehalten werden mit einer > • Breite: Zählerschrank-Breite, jedoch mindestens 1,00 m > • Tiefe: mindestens 1,20 m > Ich denke diese Angaben sind ca. Angaben und eine Abweichung von 3% > sollten den Messstellenbetreiber nicht stören, falls Doch dann siehe den > Link 4. Das bring im Zweifelsfall mal einem Juristen bei. Wenn der liest "mindestens 1,20 m" ist 1,19 m eindeutig zu klein. Woher nimmst du deine "3%" als tolerierbare Abweichung. Bei dem Wert ist keine expliziter Fehlerbereich angegeben und jeder, der etwas von Messtechnik versteht, erwartet bei so einer Angabe auf drei Stellen eine maximale Abweichung von 0.005 m, hier also ±0.5%.
Wolfgang schrieb: > Das bring im Zweifelsfall mal einem Juristen bei. Wenn der liest > "mindestens 1,20 m" ist 1,19 m eindeutig zu klein. Wenn der zum Messen kommen will - vorher Putz an der gegenueberliegenden Seite abhacken.
Wendels B. schrieb: > Wolfgang schrieb: > >> Das bring im Zweifelsfall mal einem Juristen bei. Wenn der liest >> "mindestens 1,20 m" ist 1,19 m eindeutig zu klein. > > Wenn der zum Messen kommen will - vorher Putz an der gegenueberliegenden > Seite abhacken. Gegenüber ist doch eine Tür, wurde oben geschrieben. D.h. gegenüber des Schrankes ist mit offener Tür die Tiefe des dortigen Raums zu addieren. mfg mf
Wolfgang schrieb: > Woher nimmst du deine "3%" als tolerierbare Abweichung. Bei dem Wert ist > keine expliziter Fehlerbereich angegeben und jeder, der etwas von > Messtechnik versteht, erwartet bei so einer Angabe auf drei Stellen eine > maximale Abweichung von 0.005 m, hier also ±0.5%. 1200mm 1170mm ------ = ------ 100% x% x = 1170mm * 100% / 1200mm = 97,5% -> Abweichung = 100% - 97,5% = 2,5% Oder habe ich falsch gerechnet? OK es sind nicht 3% sonder genau 2,5%! Man könnte auch an der Grundstücksgrenze eine Zählersäule setzen da ist dann alles drin Hausanschluß und Zähler. Das hätte den Vorteil, dass man im Haus den Platz für den Zähler einspart wenn er dort knapp ist. Wie ich diese Woche gelesen habe gibt es auch einen "Ground Cube" (Link: https://www.sistems.de/systeme/ground-cube) dies ist aber eher für die schnelle Erschließung eines Neubaus (meistens Mehrfamilienhäuser) gedacht.
Unentschlossener schrieb: > Oder habe ich falsch gerechnet? OK es sind nicht 3% sonder genau 2,5%! Die Frage war nicht, wie die Rechnung ist, um auf die Zahl zu kommen, sondern warum du meinst, dass sich der Messstellenbetreiber daran nicht zu stören hat.
Wenn der Netzbetreiber-Mitarbeiter vorbeikommt und mit seinem Messwerkzeug einen zu geringen Abstand feststellt.... Dann frag ihn doch einfach mal wann dieses Messwerkzeug das letzte Mal geeicht wurde und wo sich die Eichplakette befindet. Könnt ja jeder kommen und mit ungeeichten Messlatten rumfuchteln und falsche Maße behaupten
Jona schrieb: > Nach erster Beratung müsste Wer hat denn da "beraten"? Ihr euch gegenseitig? Oder war da eine "Elektrofachkraft" dabei, die euch ein Angebot gemacht hat. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass da auch nur 1 Netzbetreiber meckern würde bei so einer Abweichung. Neuen Zähler/Verteilerschrank würde ich auf jeden Fall reinmachen, aber wenn es wegen den 3cm scheitert, die auch nur als "Arbeitsbereich" (hab in meine TAB geschaut) tituliert sind, dann würde ich erstmal fragen ob der Netzbetreiber auf die Gesundheit seiner Mitarbeiter schaut, wenn die 1,20m Platz brauchen. Und der Punkt mit dem geeichten Zollstock etc meines Vorredners ist auch ein guter Punkt. Die sollen lieber froh sein, dass der alte Krempel rauskommt und neuer rein.
Wolfgang schrieb: > Die Frage war nicht, wie die Rechnung ist, um auf die Zahl zu kommen, > sondern warum du meinst, dass sich der Messstellenbetreiber daran nicht > zu stören hat. Diese Frage kann ich nicht beantworten, dies muss der Messstellenbetreiber tun. Ich hatte ja oben nur geschrieben, dass ich denke das er sich nicht daran stören wird. Wissen tue ich das aber nicht, deshalb hatte ich die Aussage eingeschränkt und geschrieben: "...falls Doch dann siehe den Link 4."
Also hier wurde auch ein uralter Zähler getauscht und da hat der Zählermensch nicht nachgemessen obwohl nur ca 1m Abstand da sind.
Ich find es immer wieder spannend, was für Diskussionen hier geführt werden. Man will eine fachlich möglichst richtige Auskunft haben, beschreibt aber nur den Ist-Zustand, anstatt mal mit ein paar Bildern die Realität wieder zu geben. Die Zählernummer könnte man ja unkenntlich machen, wenn man wegen Datenschutz etc. Probleme sieht. Es gibt in denn TAR der VNB oft auch Tabellen, unter welchen Umständen ein Zähler getauscht wird und unter welchen nicht. Je nach VNB kann das aber sehr unterschiedlich sein, ich habe mal ein kleines Stadtwerk erlebt, da schien quasi alles egal zu sein, bei anderen Netzbetreibern schaut man da schon genauer hin. Alte Normzählertafeln, starre Verdrahtung, kein laienbeidenbare Trenneirichtung vor dem Zähler sind für viele ein no Go!
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.