Die Fakten: Wir haben einen elektrischen Türantrieb (Geze) in eine äußerst aufwendige Tür eingebaut. Heute sollte eine Tochterfirma von Geze die Inbetriebnahme machen. Der Monteuer stellt sich an, wie ein TÜV- Prüfer in den 60igern. Er macht keine Inbetriebnahme, weil die originale Blechabdeckung (0,5 mm Alu) fehlt. In 2 mm Abstand gibt es unsere Abdeckung aus 3 mm Alublech. Hierzu muss man wissen: Auch ohne jegliche Abdeckung ist der Antrieb berührungssicher. Es geht um die Abdeckung hinter der Abdeckung vor der Kunststoff- abdeckung. Wenn der Typ die Inbetriebnahme gemacht hätte, mir die originale Abdeckung (Die nur thermische Probleme macht) zugeschickt hätte, hätte ich das eingebaut und ein Beweisfoto geschickt. (Die originale Abdeckung hat in unserem Fall keinerlei technischen Sinn, und ist hinter 3mm Alublechen versteckt. Zur Klarstellung: Die originale Abdeckung kann man problemlos mit der Faust einschlagen, unsere Verkleidung brauch dazu einen kräftigen Hammer. Was mich so ärgert: Gleichzeitig hat der Bauherr einen Wartungs- vertrag mit der Geze- Niederlassung abgeschlossen. Bei den heftigen Stundensätzen generiert das für die nächsten Jahre 15- 20000 €. Wissen diese Firmen eigentlich, wer ihren Krempel kauft? Die Alternative wäre, beide Verträge (Inbetriebnahme und spätere Wartung zu kündigen). Aber mit welcher Begründung wäre das Möglich? Grüße Bernd (Heute etwas gefrustet).
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Nunja, vermutlich steht irgendwo in den Verträgen, AGB und Bedienungsanleitungen, dass eine Inbetriebnahme nur erfolgen darf, wenn alles korrekt und vollständig montiert und installiert ist. Und durch die fehlende Abdeckung ist das vermutlich nicht der Fall und ein Punkt auf der Bedingungen-für-Abnahme-Checkliste ist nicht erfüllt.
Nicht nur das. Die fehlende Abdeckung kann auch daruf hinweisen, dass der Monteur es auch an anderen Stellen nicht so genau genommen hat...
Sebastian R. schrieb: > Nunja, vermutlich steht irgendwo in den Verträgen, AGB und > Bedienungsanleitungen, dass eine Inbetriebnahme nur erfolgen darf, wenn > alles korrekt und vollständig montiert und installiert ist. > > Und durch die fehlende Abdeckung ist das vermutlich nicht der Fall und > ein Punkt auf der Bedingungen-für-Abnahme-Checkliste ist nicht erfüllt. Mag ja sein. Aber eine technisch völlig sinnlose Abdeckung? Unsichtbar und hinter 3mm Alublech versteckt. Das begreife ich halt nicht. Grüße Bernd
Bernd F. schrieb: > Der Monteuer stellt sich an, wie ein TÜV- Prüfer Der Monteur ist zum montieren und Inbetriebnehmen da. Wo hat er seine Checkliste a la TÜV Prüfer abgehakt den Mangel eingetragen und dem Bauherrn übergeben mit dem "Inbetriebnahme nicht Möglich"? Als Monteur habe ich gewisse "Ersatzteile" dabei .... Dieser fährt lieber mehrmals auf die Baustelle. Seine Fahrtzeit wird ja auch bezahlt. Das Finale Risiko trägt sowieso der Betreiber. Wobei bei solch einem Wartungspreis das komplette Risiko auf GEZE gehen sollte.
Manche Leute ziehen halt die Hosen mit der Kneifzange an. Ich hätte die Abdeckung angebracht, damit der feine Herr seine Arbeiten durchführen kann und hinterher das Ganze wieder nach meinen Vorstellungen angepasst.
Das Problem scheint zu sein: Antriebe für Schiebetüren werden "nackt" in Firmengehäuse ein- gebaut. Das ist Standard. Bei Drehtürantrieben bin ich anscheinend der Erste, der sowas macht. Natürlich ist es sinnlos, Gehäuse, Gehäuse usw. zu machen. Aber damit habe ich ja kein Problem. Kann der Hersteller nicht schreiben: Zulassungsgerecht nur mit unserer Abdeckung? Dann wäre das Blechteil drin gewesen. Grüße Bernd
Bernd schrieb: > Manche Leute ziehen halt die Hosen mit der Kneifzange an. > Ich hätte die Abdeckung angebracht, damit der feine Herr seine Arbeiten > durchführen kann und hinterher das Ganze wieder nach meinen > Vorstellungen angepasst. Dazu muss man erstmal diese überflüssige Abdeckung haben. Die kostet zwischen 60-100 €. Hab ich mir halt gechenkt:-( Grüße Bernd
Dies ist ein ANALOG-Forum. Und kein Forum um seine Gefühlsausbrüche hier auszukotzen.
Kosten übernimmt die Firma - warum diese übertriebene Reaktion von dir? - haste auch vor Arbeitern auf Boss gemacht und die Arbeiter deswegen schnell abgehauen? Es sind Monteure und Installateure die du getroffen hast - Fehler passieren- sind auch nur Menschen. Wichtig ist wie sie danach umgehen. Die Führung und Service sind ja dafür da. Melde die Situation freundlich und frage nach einem neuen Termin bzw. Frage einfach wie es weiter geht.
... schrieb: > Kosten übernimmt die Firma - warum diese übertriebene Reaktion von dir? Bernd ist "die Firma" und achtet völlig zu recht auf die Vermeidung unnötiger Kosten. > - haste auch vor Arbeitern auf Boss gemacht und die Arbeiter deswegen > schnell abgehauen? Bernd ist in seinem Unternehmen der "Boss" und zudem der Kunde seiner Lieferanten. Die "Arbeiter" sind nur die Erfüllungsgehilfen seines Vertragspartners. > Es sind Monteure und Installateure die du getroffen hast - Fehler > passieren- sind auch nur Menschen. Wichtig ist wie sie danach umgehen. > Die Führung und Service sind ja dafür da. Melde die Situation freundlich > und frage nach einem neuen Termin bzw. Frage einfach wie es weiter geht. Ich würde mich bei solch einer Erfahrung als Erstes bei dem zuständigen Vertriebler bzw. dem Vertriebsleiter beschweren. Es hat überhaupt keinen Sinn, sich auf das Niveau der arbeitsunwilligen Gehilfen hinabzubegeben, da diese offenbar keine unternehmerische Verantwortung tragen. Der Vertrieb ist hingegen sehr daran interessiert, dass die Rechnungen fristgerecht bezahlt werden, und weiß genau, dass man bei einer Eskalation der Angelegenheit ziemlich schnell die vereinbarten Zahlungsziele vergessen kann.
Einfach ein "Upgrade-Angebot" machen, 200EUR für die verdeckte Design-Original-Geze-Abdeckung. und ja, dem Kunden gegenüber immer ruhig bleiben. Geschäft ist Geschäft.
Bernd F. schrieb: > Wissen diese Firmen eigentlich, wer ihren Krempel kauft? Nein, Kunden sind einfach nur lästig. > Die Alternative wäre, beide Verträge (Inbetriebnahme und spätere > Wartung zu kündigen). Du bist doch schon ein paar Tage im Geschäft und hast eine für solche Gewerke passende Qualifikation vorzuweisen. Ganz sicher ist das auch nicht der erste Fall, wo Du mit Vorlieferanten oder Kunden Unstimmigkeiten erlebt hast. Kontaktiere den Hersteller, beschreibe die Inkompetenz des Servicepartners und teile mit, dass Du deren Produkte nicht mehr einsetzen wirst. Wenn der Laden nicht komplett neben der Kappe ist, werden sie versuchen, eine Lösung zu vermitteln. > einen Wartungsvertrag mit der Geze-Niederlassung abgeschlossen. Das kenne ich aus der Telefonbranche (Anlagen): Teuer Wartungsverträge machen, für die annähernd keine Gegenleistung erforderlich ist und im Zweifelsfall noch den Kunden für dumm verkaufen. War immer besonders spaßig, wenn es ein System war, was mehrere Firmen gemeinsam errichtet haben und man anstatt sachlicher Arbeit lieber Schuldzuweisungen gesucht hat.
Andreas S. schrieb: > als Erstes bei dem zuständigen > Vertriebler bzw. dem Vertriebsleiter beschweren. Wenn der Vertriebler weitere Kunden möchte, wird er bestimmt eine Lösung finden. Mist ist natürlich, wenn ein Gerät z.B. in einer bestimmten Konfiguration zertifiziert wurde. Dann achten die auf jeden Fliegendreck, um eine teuere Neuzertifizierung zu vermeiden.
Andreas S. schrieb: > Bernd ist in seinem Unternehmen der "Boss" und zudem der Kunde seiner > Lieferanten. Und er ist als Metallbaumeister mit eigenem Betrieb auch befähigt, Risiken zu beurteilen und ggfs. für diese zu haften. Andreas S. schrieb: > Ich würde mich bei solch einer Erfahrung als Erstes bei dem zuständigen > Vertriebler bzw. dem Vertriebsleiter beschweren. Ja. > Es hat überhaupt keinen > Sinn, sich auf das Niveau der arbeitsunwilligen Gehilfen hinabzubegeben, > da diese offenbar keine unternehmerische Verantwortung tragen. Das kommt auf die Firma an, ob der Mitarbeiter unwillig ist oder einfach nicht anders darf. > Der Vertrieb ist hingegen sehr daran interessiert, dass die Rechnungen > fristgerecht bezahlt werden, und weiß genau, dass man bei einer > Eskalation der Angelegenheit ziemlich schnell die vereinbarten > Zahlungsziele vergessen kann. Der Vertrieb ist auch daran interessiert, Folgeaufträge zu bekommen.
... schrieb: > Kosten übernimmt die Firma Nö, die muss in der Regel die Firma übernehmen, die die """"unsachgemäßen"""" Vorarbeiten ausgeführt hat, was dazu geführt hat dass die Inbetriebnahme nicht durchgeführt werden konnte. Ist ein nettes Geschäftsmodell. Der Sub meldet Anlage "nicht im ordnungsgemäßen Zustand" und bekommt sein Geld für den Besuch. Desweiteren bekommt er auch gleich noch den Auftrag für den zweiten Versuch und kann das Geld nochmal kassieren. Dem Hersteller ist das relativ egal, weil es ja Verschulden des Kunden bzw. des von ihm beauftragten Handwerkers ist und kassiert mit. Ich würde aber dennoch mal direkt beim Hersteller anfragen (mit Bildern) und nachfragen ob das so in deren Sinn ist... Ich kann Bernd da gut verstehen wenn er durch so ein "kleinkariertes" Verhalten völlig legal (irgendwo im Kleingedruckten steht garantiert irgendwas von Originalteile und Einbauanleitung müssen eingehalten worden sein usw.) zur Kasse gebeten wird und sich darüber aufregt.
Bernd F. schrieb: > Zur Klarstellung: Die originale Abdeckung kann man problemlos > mit der Faust einschlagen, unsere Verkleidung brauch dazu einen > kräftigen Hammer. Da schreibe dem Vertriebler, dass auf Grund erhöhter Sicherheitsanforderungen ein dickeres Blech nach DIN xyz eingebaut wurde. Er möge doch bitte diese Forderung auch seinem Prüfer zur Kenntnis geben. Falls Sie weitere Sicherheitsbleche benötigen, kann unsere Firma Sie unterstützen...
Da lohnt die Aufregung nicht: Automatische Tür > Sicherheitsbauteil > Baumusterprüfung/sonstige Zulassungen > nur mit Originalteilen > Thema Ende. Es mag mit veränderten Blechen alles genauso gut oder gar besser sein, der Punkt ist, dass es so nicht getestet wurde bzw. der Einbauerklärung nicht entspricht. Der Monteur hat 100% richtig gehandelt.
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Außendienstmitarbeiter antanzen lassen und fragen was das soll. Du wirst ja mehr als einen Antrieb im Jahr bei denen abnehmen. Und die Unart, daß die provisionsgeilen Inbetriebnehmer am Erbauer der Anlage vorbei dem Kunden einen Wartungsvertrag aufschwatzen kotzt mich auch in meiner Branche extrem an. Wartungsverträge vom Hersteller ausgeführt, jederzeit wo nötig. Aber Vertragspartner mit dem Kunden hat der Ersteller der Anlage zu bleiben. Es kann nicht sein, daß der Handwerker den Ärger hat, mit Konkurrenzdruck und Gewährleistung und die Herrschaften picken sich die lukrativen Rosinen raus. Von der "Leistung" einer Herstellerwartung nicht zu reden. Hier wird in aller Regel keinen Millimeter über den eigenen Tellerrand geschaut. Wo der Handwerker in seiner Wartung das Gesamtpaket im Auge hat, bearbeiten die Hersteller in der Regel nur ihr eigenes kleines Detail. Der Kunde geht natürlich von einer vollumfänglichen Wartung aus und ist hinterher zu Recht verschnupft, wenn er nur Peanuts fürs Geld bekommt.
Vielleicht ist die Blechabdeckung für die Einhaltung der EMV-Richtlinien (CE) notwendig.
Ich habe schon als Sub für Elektroinstallationsbetriebe vormontierte Alarmanlagen in Betrieb genommen. Das ist eine furchtbar hässliche Arbeit, wo Leute welche keine Ahnung haben eine Scheiße hin pfuschen welche hinten und vorne nicht funktioniert. Ich kann mich noch an einer Alarmanlage erinnern, wo ich meine 10 kohm Abschlusswiderstände messen konnte, wenn die Fenster offen waren. Von den Dingen welche überhaupt nicht funktionieren ganz zu schweigen. Nur bei uns ist es üblich das dann alles zu richten, und trotzdem in Betrieb zu nehmen. Und einen zusätzlichen Stundenzettel für die extra Arbeit zu schreiben. Einfach wieder Heimfahren, wüsste nicht dass man das einmal gebracht hat. Dieses Inbetriebnahme für andere funktionieren extrem selten, selbst wenn man den Leuten noch so viele Unterlagen mit gibt, und ihnen sogar genau vorgibt wie etwas zu verschalten ist. Angedacht ist ja dass man nur hin fährt und eine Anlage programmiert, und deren Funktion prüft. Ergebnis in 99,9% aller Fälle ist aber, dass man die Hälfte auseinander nimmt und neu machen muss. Aber wegen einem Blech wieder heim zu fahren ist schon lachhaft. Da kann man auch direkt einfach sagen dass man keinen Bock auf seine Arbeit hat. Was auch mal sehr lustig war, der Elektriker wusste nicht dass bei den LSA plus Leisten eine Klemmstelle Verbindung mit der Schraube hat wo man den Kabelschirm befestigt. Nur mal so als Beispiel was einem da alles begegnet.
Bernd F. schrieb: > Der Monteuer stellt sich an, wie ein TÜV- Prüfer in den 60igern. > Er macht keine Inbetriebnahme, weil die originale Blechabdeckung > (0,5 mm Alu) fehlt. Das wundert dich? Du bist doch angeblich schon lange im Geschäft. Also bestell für lächerlichen 200 Euro das scheiß Originalblech und montiere es, statt dich wie ein Teenager beim Ersten Mal aufzuführen. Natürlich hat der Monteur strickte Anweisung nur Installationen in Betrieb zu nehmen wenn diese im von Geze vorgegebenen Originalzustand sind. Sonst verliert er eventuell seinen Job. Glaub mir, der Job ist dem Monteur lieber als die Gunst des Herrn Metallbaumeisters F. Noch schlimmer, sollte irgendwann was passieren und jemand findet heraus dass der Monteur die Anlage in unsachgemäßem Zustand in Betrieb genommen hat ist plötzlich der schuld, dessen Unterschrift auf dem Inbetriebnahme-Protokoll steht. Da hat man als einfacher Monteur auch keinen Bock drauf. > Was mich so ärgert: Gleichzeitig hat der Bauherr einen Wartungs- > vertrag mit der Geze- Niederlassung abgeschlossen. Bei den heftigen > Stundensätzen generiert das für die nächsten Jahre 15- 20000 €. Und? Es ist alleine Sache des Bauherren wie viel Geld er für was verschleudert. Das geht dich nichts an. Ob der nun Geze bezahlt oder das Geld in Koks und Nutten investiert ist alleine seine Sache. > Wissen diese Firmen eigentlich, wer ihren Krempel kauft? Klar wissen die das. Steht ja auf der Rechnungsanschrift. Nur, sollen sie ein Haftungsrisiko übernehmen weil der Herr Metallbaumeister F. - sicher kein Großkunde - ein Blech für 200 Euro einsparen wollte? > Die Alternative wäre, Alternative wozu? > beide Verträge (Inbetriebnahme und spätere > Wartung zu kündigen). Du kannst doch gar nichts kündigen, weil nach deiner Aussage der Bauherr, nicht du, den Wartungsvertrag abgeschlossen hat. > Aber mit welcher Begründung wäre das Möglich? Frag einen Anwalt wie das mit Vertragsrecht, Zulassung der Tür, Haftung usw. aussieht.
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Bernd F. schrieb: > Aber eine technisch völlig sinnlose Abdeckung? > Unsichtbar und hinter 3mm Alublech versteckt. Muss man halt überzeugen, das es technisch sinnlos ist (korrekte Funktion vorführen dabei die Arbeit der Sicherheitsfunktionen durch eigenen Körpereinsatz [in das schliessende Tor laufen] demonstrieren). Auf Fragen ("vielleicht ist es Staub-,Hochwasser- und Marderschutz" ?!) entspannte Antwort haben "Nee ist nur Transportschutz, den eigentlichen Staubschutz macht unser Qualitätsblech, ein Marder beisst sich da die Zähne aus).
Rosi schrieb: > Vielleicht ist die Blechabdeckung für die Einhaltung der EMV-Richtlinien > (CE) notwendig. wenn ich den TO recht verstehe ist aber dennoch ein Blech davor, nämlich seines. Höchstens wenn das Original aus mu-Metal ist, wäre der geschilderte Aufbau nicht gleichwertig. Davon ist aber bei den Materialpreis nicht auszugehen.
Der Monteur ist auf jeden Fall ein Trottel, sonst wäre er ja in der Lage gewesen eine Begründung zu liefern, warum dieses Blech so wichtig ist. Und warum er ohne dieses Blech keine Inbetriebnahme vornehmen kann.
Fpgakuechle K. schrieb: > wenn ich den TO recht verstehe ist aber dennoch ein Blech davor, nämlich > seines. Höchstens wenn das Original aus mu-Metal ist, wäre der > geschilderte Aufbau nicht gleichwertig. Davon ist aber bei den > Materialpreis nicht auszugehen. Naja, praktisch sicherlich. Ich denke, es zweifelt niemand daran, dass das Blech die gleiche Funktion genauso gut erfüllt. Zulassungstechnisch auf dem Papier ist es aber eine nicht vorgesehene Verwendung, wodurch die EMV-Prüfungen nicht mehr gültig sind. Und sicherlich ist auch (gerade bei Geräten mit Sicherheitsfunktion) in anderen Abnahmezertifikaten und deren Berichten zu lesen, dass eine Abnahme mit dem Original-Gehäuse erfolgte. Rein rechtlich verlieren damit all diese Zulassungen ihre Wirksamkeit. Natürlich ist es Korinthenkackerei und der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass das neue Blech gleichwertig ist. Aber: Wenn was passiert, möchte verständlicherweise niemand die Haftung dafür übernehmen. Das Gebäude brennt ab, als Ursache wird die Türsteuerung gefunden, bei der eine vom Hersteller vorgesehene Metallabdeckung fehlt. Wäre das auch mit der Abdeckung passiert? Vielleicht. Interessiert das die Versicherung? Wohl kaum. Ich kann beide Parteien, Monteur und Inbetriebnehmer, verstehen. Am Ende wird man aber vermutlich um die Installation des vorgesehenen Deckels nicht umher kommen. Der Stundensatz für all die Beiträge hier übersteigen sicherlich schon die Kosten für Kauf und Montage dessen.
> (gerade bei Geräten mit Sicherheitsfunktion) Warum wird gerade nach Einwerfen der Trumpfkarte "Sicherheitsfunktion" das eigenen Denken eingestellt und stur nach den Buchstaben der gedruckten Anleitung verfahren? Weil eigenes Denken weniger wert als gedruckte Einleitung? > Ich kann beide Parteien, Monteur und Inbetriebnehmer, verstehen. Schwierig zu beantworten, bei medizintechnik würde ich den Inbetriebnehmer das letzte Wort geben, bei 0815 Garagentor dem Monteur. Natürlich hat der Monteur zu zeigen das das Tor samt Sicherheitsfunktion nach seine Montage noch tut. Und natürlich muß die Sicherheitsfunktion regelmäßig überprüft werden - dann kann auch kein Versicherungsgutachten pauschal die individuelle Montage als Defekt-Ursache verkaufen.
Fpgakuechle K. schrieb: > Weil eigenes Denken weniger wert als > gedruckte Einleitung? Weil die gedruckte Anleitung rechtlich verbindend ist und im Fall der Fälle die Frage der Haftung klären kann.
Ich verstehe die Aufregung nicht so ganz. Der Monteur nimmt die Tür eben nur ab, wenn der Antrieb im Originalzustand ist. Das ist logisch und nachvollziehbar. Es bestreitet ja niemand deine Lösung und deren funktionsweise. Es geht ja nur darum, sollte die Hütte z.B. mal abbrennen und die Tür versagt, werden Fragen gestellt. Und der Monteur will halt nicht, das ein Großteil der Fragen ihm gestellt werden...
Sebastian R. schrieb: > Fpgakuechle K. schrieb: >> Weil eigenes Denken weniger wert als >> gedruckte Einleitung? > > Weil die gedruckte Anleitung rechtlich verbindend ist und im Fall der > Fälle die Frage der Haftung klären kann. Nein, eine Anleitung klärt die Haftungsfrage nicht, Haftung ist in der entsprechenden Gesetzgebung geklärt. Und in jeder Anleitung enthält mindestens Passus das auch bei 1:1 Umsetzung, Fehler nicht ausgeschlossen sind und deshalb regelmäßig geprüft und gewartet werden muß. Und "Änderungen im Sinne des technischen Fortschritts vorbehalten". Ganz böse, wenn man dem Hersteller nachweisen kann, das nach Befolgung seine Anleitung Schaden entsteht. https://de.wikipedia.org/wiki/Stella_Liebeck Wer garantiert, das das neue Blech besser wirkt als er alte "Pappteller"?! Monopolrechtlich kann es auch schwierig sein, bei Pillepalle-teile auf seine Eigenproduktion zu bestehen. Aber im echten Leben, sitzt halt selten der "Richtigste" am langen Hebel. ;-)
Fpgakuechle K. schrieb: > Warum wird gerade nach Einwerfen der Trumpfkarte "Sicherheitsfunktion" > das eigenen Denken eingestellt und stur nach den Buchstaben der > gedruckten Anleitung verfahren? Weil eigenes Denken weniger wert als > gedruckte Einleitung? Ja, weil du es spätestens ab dem Moment wenn was schief geht mit Gesetzen, Vorschriften, scheiß Anwälten, Versicherungen, Gutachtern usw. zu tun hast. Da sagt das eigene Denken eines Monteurs zurecht "für lächerliche 3000 Euro Brutto im Monat halte ich meinen Arsch nicht hin". > dann kann auch kein Versicherungsgutachten > pauschal die individuelle Montage als Defekt-Ursache verkaufen. Versicherungen und ihre Anwälte sind ungeheuer geschickt sich aus der Haftung zu ziehen. Wenn die Tür durch das fehlende Blech formal die Zulassung verliert ist das ein Feiertag für die Versicherung. Ich garantiere dir, in den Versicherungsbedingungen steht drin dass nur zugelassene Türen versichert sind. Völlig egal ob das Blech die Ursache des Defekts war. Keine Zulassung -> keine Haftung. Ähnlich wird das mit nicht fachmännischer Montage sein. Nicht fachmännisch montiert -> keine Haftung. Wer entscheidet was eine fachmännische Montage ist? Zuerst einmal der Hersteller.
Bernd F. schrieb: > Gleichzeitig hat der Bauherr einen Wartungs- > vertrag mit der Geze- Niederlassung abgeschlossen. Bei den heftigen > Stundensätzen generiert das für die nächsten Jahre 15- 20000 €. Da werden ihn die Bernd F. schrieb: > Dazu muss man erstmal diese überflüssige Abdeckung haben. > Die kostet zwischen 60-100 €. 60-100 EUR für das überflüssige Blech ja wohl egal sein. Achso, Festpreisangebot, es sind deine 60-100 EUR....
Fpgakuechle K. schrieb: > Warum wird gerade nach Einwerfen der Trumpfkarte "Sicherheitsfunktion" > das eigenen Denken eingestellt und stur nach den Buchstaben der > gedruckten Anleitung verfahren? Weil nur Vollidioten das Risiko eingehen werden, selbst für Abweichungen von den Montagevorschriften des Herstellers geradestehen zu müssen. Ja, das kann gutgehen. Muss es aber nicht.
Beitrag #7054628 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bernd F. schrieb: > Der Monteuer stellt sich an, wie ein TÜV- Prüfer in den 60igern. TÜV in den 60ern? Hör mir auf, das sind doch heut noch grössere Pfeifen! Ingenieur ist da im meinen Augen KEINER, die arbeiten nur nach Schema F ohne ihr Hirn einzuschalten. Das kann meine Oma auch. Das Problem sind doch unsere ganzen behinderten deutschen Gesetze und bürokratie, für alles ne Schulung und Zertifikat, alles nach Rochtlinie auch wenns sinnlos ist. Ich darf z. B. auf meinem Audi V8 nicht meine original BBS 16" Räder fahren. Hintergrund: Fzg. wurde 1992 in AT verkauft, 2009 nach DE importiert und in dem Zug ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt, wo statt der Schlüsselnummer nur 0000 000 drin steht und bei der EG Typgenehmigung gar nix. Jetzt ist es wohl so, dass hier nur noch zählt, was im Fahrzeugschein eingetragen ist, und der Vorbesitzer hatte 2009 18" OZ Felgen montiert. Der TÜV ist nicht mal in der Lage die original Räder einzutragen (das muss man sich eh mal geben...Originalfelgen eintragen!!!), weil dafürbräuchte er n Festigkeitsgutachten oder ne ABE...sowas gibts für Originalfelgen nicht. WTF??? Und das sollen Ingenieure sein? Die Karre wurde mit den BBS rädern homologiert...was soll man da noch sagen... Was machen? - zum TÜV halt mit den 18" und sonst die original BBS montiert. Wären 2009 die Originalfengen montiert gewesen, stünde gar nix im Schein. Dürfte ich dann gar keine Räder fahren (also auf Bremsscheiben)? Oder dürft ich dann montieren was ich will...weil es ist ja genaugenommen kein V8 D11 mehr für die die damalige Homologation gilt? -Konnte mir beim TÜV keiner beantworten. Allgemeine Ahnungslosigkeit bei denen. Diese Typen kotzen mich nur noch an!
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Michael B. schrieb: > Bernd F. schrieb: >> Gleichzeitig hat der Bauherr einen Wartungs- >> vertrag mit der Geze- Niederlassung abgeschlossen. Bei den heftigen >> Stundensätzen generiert das für die nächsten Jahre 15- 20000 €. > > Da werden ihn die > > Bernd F. schrieb: >> Dazu muss man erstmal diese überflüssige Abdeckung haben. >> Die kostet zwischen 60-100 €. > > 60-100 EUR für das überflüssige Blech ja wohl egal sein. > > Achso, Festpreisangebot, es sind deine 60-100 EUR.... Wenn es nur 100,- € wären, wäre mir das ziemlich egal. Aber: Es gibt einen zweiten Termin. Mit An-Abfahrt usw. kostet mich das sinnlose Blech mehr als 500,-€. Dieses Blech finde ich hier auch technisch falsch. Andere Antriebe (Schiebetüren oder Schiebetore) werden "nackt" im Firmengehäuse verbaut. Die Luftzirkulation wird nur gebremst, wenn so ein Antrieb doppelt eingehaust wird. Ich habe mir mal alle technischen Unterlagen zu diesem Antrieb angeschaut. Natürlich steht da kein Wort zur Abdeckung. Auch nicht in der Zulassung. Logisch, wenn normal verbaut, muss die Abdeckung dran. Interessant: Es dürfen nur Geze-Teile verbaut werden. Nun gibt es diesen Großflächentaster mit der Aufschrift "Tür-Auf". Dieser Taster wird von der Fa. Jung hergestellt. Das Exemplar von Geze ist deutlich teurer, unterscheidet sich aber nur durch einen zusätzlichen "GEZE" Schriftzug. Darf ich hier den Taster ohne Schriftzug einbauen? Grüße Bernd
Bernd F. schrieb: > Er macht keine Inbetriebnahme, weil die originale Blechabdeckung > (0,5 mm Alu) fehlt. Was auch vollkommen korrekt und völlig normal ist. Da braucht es nicht mal irgendwelche sicherheitsrelevante Baugruppen etc., es geht schon los mit CE: Die Konformitätserklärung gilt nur für den unveränderten Originalzustand, und nicht für Deine umgebaute Variante. Bernd F. schrieb: > Das begreife ich halt nicht. Ja, offensichtlich. Du verstehst ja nicht mal, dass es für Hersteller A völlig unerheblich ist, was Hersteller B macht oder auch nicht macht. Dabei gibt es das Thema CE und andere Vorschriften nun schon eine ganze Weile. Wer das heute, im Jahr 2022 immer noch nicht kapiert hat, kein Mitleid. Wenn Dir das Produkt nicht gefällt, kauf den Krempel eben wo anders. Oder wurdest Du mit der Pistole auf der Brust gezwungen, dort zu kaufen? Der Punkt ist doch der: Du hast Mist gebaut, und andere sollen nun Schuld sein.
Michael B. schrieb: > Achso, Festpreisangebot, es sind deine 60-100 EUR.... Nein, es sind mehr: Bernd F. schrieb: > Mit An-Abfahrt usw. kostet > mich das sinnlose Blech mehr als 500,-€. Und das ist schon der ganze Kern von seinem Gezeter: Er hat Mist gebaut und will es nicht bezahlen. Darum sind alle anderen die Idioten.
Also ich als Techniker Monteur, bin der Meinung der Techniker Monteur ist ein fauler Idiot. Und würde von dieser Firma auch Abstand nehmen. Weil es einfach so viele Dinge gäbe die man hätte machen können als Monteur. Und auch der Art wie dem Kunden gegenüber getreten wird.
Der Monteur hätte genau begründen können warum das Blech so wichtig ist. Der Monteur hätte in der Firma anrufen können, und bei entsprechender Person (TÜV Beauftragter wie auch immer der Dort heißt) nachfragen können ob ein Betrieb auch ohne Blech möglich ist. Der Monteur hätte die Arbeit komplett ausführen können, alles anschließen und in Betrieb nehmen können. Und am Ende einfach auf dem Zettel vermerkt dass die Tür nicht funktioniert, und keine Gewährleistung gegeben ist. Und dem Kunde die Möglichkeit gegeben, das Blech später alleine zu ergänzen. Man hat einfach keinen Bock gehabt irgendwas zu machen, und wollte einen frühen Feierabend fertig. Wenn das hier die Vorstellung von Service ist den einige Leute haben, dann hoffe ich dass sie auch genau diesen Service immer bekommen.
Bernd F. schrieb: > Das Exemplar von Geze ist deutlich teurer, Die Wartungs- und Inbetriebnahmeverträge, die die Hersteller den Bauherren aufdrängen, dienen dazu sicherzustellen, dass nur das überteuerte Originalzubehör verbaut wird. Du bist bei denen in der Datenbank noch unbekannt und wirst daher jetzt auf die richtige Spur gebracht, also diszipliniert und die Show abgezogen.
Bernd F. schrieb: > Zur Klarstellung: Die originale Abdeckung kann man problemlos > mit der Faust einschlagen, unsere Verkleidung brauch dazu einen > kräftigen Hammer. nun, wenn die Bauartgeprüft ist kann es sein, dass diese Abdeckung Bestandteil des EMV Konzepts ist und dann gehört die dran damit das Gerät weiterhin das CE Zeichen tragen darf. Eine neue, in anderer Form ist da eben nicht einfach so gleichwertig. Bau doch einfach die originale Abdeckung drauf und deine eigene drüber. Wo ist das Problem? Wenn der Monteur dann schlecht an die Schrauben kommt, dann ist es so. Aber Bleche haben bei elektrischen Geräten nicht nur mechanische (Schutz-)Wirkung.
Christian B. schrieb: > Bernd F. schrieb: >> Zur Klarstellung: Die originale Abdeckung kann man problemlos >> mit der Faust einschlagen, unsere Verkleidung brauch dazu einen >> kräftigen Hammer. > > nun, wenn die Bauartgeprüft ist kann es sein, dass diese Abdeckung > Bestandteil des EMV Konzepts ist und dann gehört die dran damit das > Gerät weiterhin das CE Zeichen tragen darf. Eine neue, in anderer Form > ist da eben nicht einfach so gleichwertig. Die Abdeckung wird doch offensichtlich getrennt verkauft. Das heißt wenn das Gerät ohne Spezialabdeckung nicht verkehrsfähig ist (CE, EMV..), sondern erst als montiertes Ganzes, dann wäre doch der Lieferant (hier der TE) für die finale Konformität verantwortlich. Bei so Fertigsystemen ist der Hersteller eigentlich bemüht es den Kunden nicht unnötig schwer zu machen. Und dass das Teil seperat verkauft wird, deutet schon darauf hin, dass es entweder alternative Abdeckungen gibt oder Einsatzszenarien, wo man ganz darauf verzichten kann. Bernd F. schrieb: > Natürlich steht da kein Wort zur Abdeckung. > Auch nicht in der Zulassung. Hast du dich mal an Geze direkt gewendet? > Interessant: Es dürfen nur Geze-Teile verbaut werden. Wo wurde das definiert?
Thorsten M. schrieb: > Und dass das Teil seperat verkauft wird, deutet schon darauf > hin, dass es entweder alternative Abdeckungen gibt oder > Einsatzszenarien, wo man ganz darauf verzichten kann. Oder das Teil des Öfteren mal verreckt...
Thorsten M. schrieb: > Die Abdeckung wird doch offensichtlich getrennt verkauft. Das heißt wenn > das Gerät ohne Spezialabdeckung nicht verkehrsfähig ist (CE, EMV..), > sondern erst als montiertes Ganzes, dann wäre doch der Lieferant (hier > der TE) für die finale Konformität verantwortlich. Denkbar wäre auch: Bernd hat bei der Fertigung das dünne Originalblech im Schrottcontainer entsorgt und sein starkes Blech verwendet. Nun müsste er die Abdeckung einzeln nachkaufen - mit dem allgemein üblichen Ersatzteilzuschlag.
Hermann S. schrieb: > Thorsten M. schrieb: > >> Und dass das Teil seperat verkauft wird, deutet schon darauf >> hin, dass es entweder alternative Abdeckungen gibt oder >> Einsatzszenarien, wo man ganz darauf verzichten kann. > > Oder das Teil des Öfteren mal verreckt... Dafür würde sprechen wenn es dies als Ersatzteil gibt. Wenn es direkt nicht im Lieferumfang enthalten ist, ist die ganze Sache auf jeden Fall mehr als fragwürdig.
Hermann S. schrieb: > Thorsten M. schrieb: >> Und dass das Teil seperat verkauft wird, deutet schon darauf >> hin, dass es entweder alternative Abdeckungen gibt oder >> Einsatzszenarien, wo man ganz darauf verzichten kann. > > Oder das Teil des Öfteren mal verreckt... Ich bin davon ausgegangen, dass es nicht Teil des Lieferumfangs war (und gehe immernoch davon aus). Sonst sähe es natürlich anders aus.
Thorsten M. schrieb: > Ich bin davon ausgegangen, dass es nicht Teil des Lieferumfangs war (und > gehe immernoch davon aus). Sonst sähe es natürlich anders aus. Was sollte es denn Deiner Meinung nach ändern, wenn der Hersteller drei verschiedene separat zu bestellende Abdeckungen im Angebot hätte, von denen je nach Einbaulage die eine oder andere Version zu verbauen wäre?
Wenn das Teil nicht Lieferumfang ist, dann stell ich mal die Pflicht das zu benutzen sowieso in Frage. Dann sind das Zubehörteile?! Können Zubehörteile Umfang einer Gesamtheitlichen Freigabe des Ganzen sein? Bzw. wenn es so wäre, dass es verschiedene Versionen gibt, die zwingend (sinnhaftigkeit mal dahingestellt) zu verbauen sind, muss es doch irgendwo einen Hinweis geben, dass das zu verwenden ist. Und wenn dem so ist, muss ich ganz klar sagen Bernd...hast nicht aufgepasst.
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Percy N. schrieb: > Thorsten M. schrieb: >> Ich bin davon ausgegangen, dass es nicht Teil des Lieferumfangs war (und >> gehe immernoch davon aus). Sonst sähe es natürlich anders aus. > > Was sollte es denn Deiner Meinung nach ändern, wenn der Hersteller drei > verschiedene separat zu bestellende Abdeckungen im Angebot hätte, von > denen je nach Einbaulage die eine oder andere Version zu verbauen wäre? Das "sähe es anders aus" bezieht sich darauf, dass die Situation anders wäre, wenn es tatsächlich im Lieferumfang gewesen wäre. Dann kann man tatsächlich davon ausgehen, dass die Konformität nur für das gesamte Produkt gilt. Ist es aber nicht im Lieferumfang, dann ist die Konformitäts-Argumentation nicht besonders schlüssig (wenn auch nicht ausgeschlossen). Das Beispiel mit verschiedenen Varianten wäre bezüglich CE aber interessant. Vielleicht kennt sich hier jemand aus, wie so etwas zu bewerten wäre.
Dieses Blech ist ja eigentlich unwichtig. Hätte der (von mir bestellte und bezahlte) Monteuer gesagt, das muss sein, am besten mit Quelle, hätte ich das problemlos akzeptiert. Schlimm finde ich die Auftragsverweigerung der Inbetriebnahme. Die hätte ja stattfinden können. Mit der Einschränkung dieses Bleches. Das hätten die mir zusenden können. Da die Fotografie schon erfunden wurde, hätte ich einen Tag nach Lieferung Vollzug melden können. Dieses unsinnige Generieren horrender Kosten für einen zweiten Termin, tut mir weh. Natürlich liefert die Firma den Antrieb ohne Abdeckung. Bei Ersatz einer bestehenden Anlage kann die ja wiederverwendet werden. Da kann ich niemand einen Vorfurf machen, hier nicht darauf hinzuweisen, dass eine Abdeckung zwingend bei Neuinstallation ist. (Der Verkäufer weiß ja nicht, ob Ersatz oder Neu) Wenn dann eine firmenseitige Abdeckung, wie bei mir, die gleiche Funktion erfüllt? Logischerwise muss eine Abdeckung auf den Antrieb, aber warum doppelt? Grüße Bernd
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Bernd F. schrieb: > Natürlich liefert die Firma den Antrieb ohne Abdeckung. Bei > Ersatz einer bestehenden Anlage kann die ja wiederverwendet werden. > Da kann ich niemand einen Vorfurf machen, hier nicht darauf hinzuweisen, > dass eine Abdeckung zwingend bei Neuinstallation ist. Ja das seh ich anders, was ist denn das für eine Firma, die dann alte Teile in ne neue Anlage verbaut? Das wär ja so als würd ich meine alten Bremsscheiben vom Schrottauto ins neue einbaun. Und ich finde wenn etwas zwingend benötigt wird soll man es schon wissen, sonst passiert genau sowas.
Bernd F. schrieb: > Hätte der (von mir bestellte und bezahlte) Monteuer gesagt, das > muss sein, am besten mit Quelle, hätte ich das problemlos > akzeptiert. > Schlimm finde ich die Auftragsverweigerung der Inbetriebnahme. > Die hätte ja stattfinden können. > Mit der Einschränkung dieses Bleches. Das hätten die mir zusenden > können. Da die Fotografie schon erfunden wurde, hätte ich einen Tag > nach Lieferung Vollzug melden können. > Dieses unsinnige Generieren horrender Kosten für einen zweiten > Termin, tut mir weh. Das ist alles so fragwürdig, das würde ich auf jeden Fall noch mal abklären, ob man das dann überhaupt bezahlen muss. Und dann eventuell nächstes mal die Firma DORMA in Betracht ziehen.
Ich würde kurzerhand die Serviceabt. resp. die Verkaufsabt. ansprechen und dort sofort die Abt.-leitung ansprechen. Frei dem Motto, wenn das nicht geklärt wird, gerne auch die nächste Leitungsebene. Bisher hat das immer und überall geklappt. Aufregen über Leute mit Ärmelschoner nützt genau nix.
Hi, ICh gehe jetzt mal davon aus das du mit "Inbetriebnahme" nicht nur das Auflegen von Anschlusskabeln meinst, wobei die Tür selbst z.B. durch Abschalten der zugehörigen Sicherung noch weiter "ausser Betrieb" bleiben kann, sondern das auch eine schriftliche Bestätigung dazugehört das alles Ordnungsgemäß ist. Das sind (rechtlich) zwei grundverschiedene Dinge. Im ersteren Fall wäre theoretisch ein Anklemmen, parametrieren usw. auch ohne Abdeckung problemlos möglich wenn danach die Anlage wieder ausser Betrieb gesetzt wird und dafür Sorge getragen wird das alle mit Zugang zu den Hauptschaltern sowie die für das Gebäude verantwortlichen sicher darüber informiert sind das ein Einschalten erst nach dem Anbringen der Abdeckung möglich ist. Schriftlicher Hinweis mit Empfangsbestätigung durch VERANTWORTLICHE Person die auch die tatsächliche Gewalt über die Anlage ausübt. ZUSÄTZLICH mindestens Kennzeichung direkt am Schalter... Grundsätzlich wäre so etwas vorstellbar. Was danach passiert ist dann nicht mehr das Problem desjenigen der die Kabel aufgelegt hat. Falls es sich aber um einen angestellten Techniker handelt geht das natürlich nur so lange es keine Dienstanweisung gibt die so etwas verbietet. Denn dann würde bei diesem Vorgehen mindestens eine Abmahnung, ggf. sogar eine Kündigung im Raum stehen... Und es wird wohl kaum jemand so bescheuert sein dieses Risiko als Angestellter nur für ein ANDERES Unternehmen eines Fremden einzugehen... Wenn aber an irgendeiner Stelle bestätigt werden soll das alles in Ordnung ist, dann geht es definitiv nicht! Der TÜV gibt deinem Auto doch auch keine Plakette wenn er feststellt das eine Unzulässige Reifengröße drauf ist nur weil du ganz lieb versicherst gleich, spätestes morgen, ganz bestimmt und auf jeden Fall, wieder die langweiligen Originalfelgen statt der super duper Alu-Designfelgen anzubringen... Bernd F. schrieb: > Da kann ich niemand einen Vorfurf machen, hier nicht darauf hinzuweisen, > dass eine Abdeckung zwingend bei Neuinstallation ist. DOCH! Genau DAS ist doch der Knackpunkt und vielleicht einzige Ausweg für dich. Was steht in der Installationsanleitung/Begleitdokumenten? Wenn da nicht darauf hingewiesen wird das der Betrieb nur mit der zugehörigen (und IM VERBUND GEPRÜFTEN) Abdeckung zulässig ist, dann liegt ein eklatanter Fehler der Firma bzw. des Monteurs vor. Denn entweder IST das Konformitätsbewertungsverfahren genau mit DIESER Abdeckung (bzw. einigen genau gennaten Alternativversionen) durchlaufen worden, dann MUSS auch diese Abdeckung drauf. Ohne GENAU DIESE Abdeckung ist eine Inbetriebnahme dann ILLEGAL! (Maschinenrichtline...) Der Monteur riskiert ziemlich sicher seinen Job und setzt sich möglicherweise sogar einer Haftung mit seinem Privatvermögen (im Schadensfalle) aus wenn er das dann ohne diese Abdeckung in Betrieb nimmt! In diesem Fall MUSS die Firma aber in den Begleitunterlagen EXPLIZIT darauf hinweisen das die Inbetriebnahme NUR mit dieser Abdeckung zulässig ist. Fehlt dieser Hinweis ist das ein Mangel... Ist der Hinweis aber da hast du ganz alleine einfach "Mist gebaut"! Entweder durch fehlende Sorgfalt das ganze Überlesen oder noch schlimmer das zwar gelesen, aber die Relevanz nicht verstanden. (Was der Nachweis einer fehlender Sachkenntnis wäre... Also besser nichts was man dem Türhersteller oder seinem Auftraggeber so erzählt.) ODER Das Konformitätsbewertungsverfahren wurde mit der Option auf eine andersartige Abdeckung durchlaufen. Also die Möglichkeit von Alternativen explizit bei den Prüfunge mit berücksichtigt. Dann Müssen die Anforderungen an diese Alternativen aufgeführt sein. ISt dies der Fall und deine Alternative passt zu den Anforderungen hat der Monteur einen Bock geschossen und SEINE Arbeit ist Mangelhaft. (Gerade bei Sicherheitsabdeckungen und/oder EMV Schutzmaßnahmen ist die Freigabe unbestimmter Alternativen aber ein heißes Pflaster und verursacht für den HErsteller deutlich höhere Kosten) Bernd F. schrieb: > Wenn dann eine firmenseitige Abdeckung, wie bei mir, die gleiche > Funktion erfüllt? Weil gerade NICHT nachgewiesen ist das deine Abdeckung exakt dieselbe Funktion erfüllt. Es kann sein, kann aber auch nicht sein... Auf jeden Fall wurde das Gesamtprodukt NICHT in Kombination getestet. Rein Mechanisch gibt da z.b ziemlich eindeutige Vorgaben hinsichtlich von Spaltmaßen beim Berührungsschutz. Das EMV eine Rolle spielen könnte wurde auch schon genannt. da können schon andere Verschraubungspunkte enorme Unterschiede machen. Von Abständen ganz zu schweigen... Und falls man das tatsächlich als Gesamtprodukt betrachtet könnte man dann noch auf die Idee kommen das selbst Dinge wie korekte Entgratung der Kanten (Nein, der Monteur vor Ort kann und darf das NICHT rechtswirksam beaurteilen) oder wenn man es auf die Spitze treiben will selbst über das Material (Nachweis einer bleifreien Alulegierung...) ein Problem sein könnten. Bernd F. schrieb: > Logischerwise muss eine Abdeckung auf den Antrieb, aber warum > doppelt? Es muss ja nicht doppelt sein! Es muss genau EINE Abdeckung entsprechend der Installationsanweisung angebracht sein. Was sonst noch da ist interessiert einfach nicht so lange das in der Installationsvorschrift oder durch Normen oder durch sonstige für Fachpersonal offenkundige Gründe ausgeschlossen ist. Wenn du natürlich der Meinung bist das alles so gut funktioniert kannst du natürlich auch den Weg gehen und dich selber zum Hersteller machen. Du stellst dann das Gesamtsystem bestehend aus Einzelteilen vom Zulieferer (Antriebshersteller) A und deinen Teilen her. Rechtlich geht das Problemlos. Dazu muss du nur den Antrieb die Konformitätstest mit deiner Abdeckung durchlaufen lassen, ein Risikobewertungsverfahren durchführen und ein wenig mehr an anderen Papierkram machen... Dann braucht dich die Meinung des ursprünglichen Herstellers auch nicht mehr kümmern. Kannst dann auch selbst für Unterschreiben. ISt dabei nicht einmal so Illusorisch wie es erst einmal klingt. Für jemanden vom Fach mit etwas Zeit und einer vierstelligen Summe machbar (Bei Bezugnahme auf die Vorprüfungen des Altherstellers und einer Beschränkten Prüfung nur der Parameter die sich durch eine andere Abdeckung verändert haben könnten. Aber viel Schreib/Dokukrams inbesondere braucht es bei DIESEM Vorgehen eine wirklich gute Risikoanalyse) Für eine einzelne Tür aber natürlich ziemlich Sinnfrei! Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Der TÜV gibt deinem Auto doch auch keine Plakette wenn er feststellt das > eine Unzulässige Reifengröße drauf ist nur weil du ganz lieb versicherst > gleich, spätestes morgen, ganz bestimmt und auf jeden Fall, wieder die > langweiligen Originalfelgen statt der super duper Alu-Designfelgen > anzubringen... Ja, das sollte man meinen; so weit die Theorie ... In der Praxis habe ich wesentlich Schlimmeres zu bearbeiten gehabt. Ich vermute allerdings, dass der damalige Prüfingenieur sich zeitnah einer anderen Beschäftigung zugewandt hat, soweit ihm diese Möglichkeit offenstand.
Percy N. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Der TÜV gibt deinem Auto doch auch keine Plakette wenn er feststellt das >> eine Unzulässige Reifengröße drauf ist nur weil du ganz lieb versicherst >> gleich, spätestes morgen, ganz bestimmt und auf jeden Fall, wieder die >> langweiligen Originalfelgen statt der super duper Alu-Designfelgen >> anzubringen... > > Ja, das sollte man meinen; so weit die Theorie ... > > In der Praxis habe ich wesentlich Schlimmeres zu bearbeiten gehabt. Naja, da gibt es schon auch noch Abstufungen. Wenn wir eine Geräteprüfung durchlaufen und dort ein Mangel festgestellt wird, der z.B. ein Redesign erforderlich macht, dann genügt teilweise auch ebendiese Versicherung, das einzubauen (nebst den geänderten Produktionsunterlagen). Allerdings ist das natürlich ein begrenzter Fall: Erstens werden die Prüfungen mit Prototypen vorgenommen, vor Serienstart und 2. unterliegen wir regelmäßigen externen audits, wo derartiges in der Umsetzung dann nachgeprüft wird. Man kann aber durch Absichtserklärung den Prüfprozess in der Industrie durchaus bestehen ohne dass die Konformität beim Prüfling in allen Punkten eingehalten wird. Allerdings ist das natürlich nicht die Regel. Normalerweise sollte der Prüfling dem Serienstand entsprechen. Und es geht nicht bei allen Prüfungen. Kurzum: es ist ein Weg, der formal gegangen werden kann aber auf sehr konkret definierte Einzelfälle beschränkt ist.
Percy N. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> Der TÜV gibt deinem Auto doch auch keine Plakette wenn er feststellt das >> eine Unzulässige Reifengröße drauf ist nur weil du ganz lieb versicherst >> gleich, spätestes morgen, ganz bestimmt und auf jeden Fall, wieder die >> langweiligen Originalfelgen statt der super duper Alu-Designfelgen >> anzubringen... > > Ja, das sollte man meinen; so weit die Theorie ... > > In der Praxis habe ich wesentlich Schlimmeres zu bearbeiten gehabt. Ja siehe mein Beispiel oben. Und das ist nur eines. > Ich vermute allerdings, dass der damalige Prüfingenieur sich zeitnah > einer anderen Beschäftigung zugewandt hat, soweit ihm diese Möglichkeit > offenstand. Wer würde denn einen Ing einstellen, der vorher beim TÜV beschäftigt war? -Was kann der? Was hat der für Erfahrung...ausser HU durchführen? M. M. nach könnte den Job beim TÜV jeder gelernte KFZ Mechaniker oder Meister besser, da einfach eine ganz andere Erfahrung da ist. Und irgendwelches Ingenieurwissenschaftliches Wissen ist ja da gar nicht gefordert. Ich hatte einmal in meinem bisherigen Leben einen geilen TÜV Prüfer: Hatte ein BBS Sportlenkrad in meinem Audi V8 verbaut. Fahrzeug wurde damals mit Airbags ausgeliefert (war damals noch Sonderausstattung, keine gesetzl. Pflicht). Für das Lenkrad gibts natürlich eine ABE, und in dieser steht genau die Lenkradnabe drin, die zu verwenden ist. Nur die bekommt man nirgends mehr, bzw. sehr schwer. Hatte aber noch eine Nabe von einem quattro Sportlenkrad rumliegen. Das war natürlich eine andere, als in der ABE des Lenkrades stand UND die 6 Gewindelöcher zur Befestigung des Lenkrades an der Nabe war um 30° verdreht. Also hab ich einfach 6 neue Löcher inkl. Gewinde in die Nabe gebohrt und das Lenkrad mit 6 Schrauben und Loctite an die Nabe geschraubt. Hab den TÜV Prüfer von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Nabe eine andere ist, als in der ABE steht. War kein Problem, er hat kurz unter die Gummiabdeckung der Nabe geschaut "Sieht gut aus, sauber verschraubt und mit Loctite gesichert". Er hat dann nochmal bissl am Lenkrad gewackelt. War alles fest. Er hat mir dann das Lenkrad und die Nabe in den Schein eingetragen, war nicht mal ne Sonderabnahme. (Airbags wurden in dem Zug ausgetragen, war kein Problem, da Sonderausstattung). Das ist mal ein TÜV Prüfer der seinen Ingenieurstitel zu Recht trägt. Wobei es ja auch keine Großartige Sache war. Aber bei allen anderen die ich bisher erlebt hab, malt wahrscheinlich der Stift schon in der Hose...
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Hermann S. schrieb: > Wer würde denn einen Ing einstellen, der vorher beim TÜV beschäftigt > war? TÜV ist nicht nur die KFZ Prüfstelle und nicht nur das Unternehmen. Was ein Prüfingenieur kann? Auf jeden Fall kennt er sich mit den Normen aus. Das kann in manchen Firmen an passender Stelle sehr sinnvoll sein, so jemanden einzustellen.
Christian B. schrieb: > Hermann S. schrieb: >> Wer würde denn einen Ing einstellen, der vorher beim TÜV beschäftigt >> war? > > TÜV ist nicht nur die KFZ Prüfstelle und nicht nur das Unternehmen. > Was ein Prüfingenieur kann? Auf jeden Fall kennt er sich mit den Normen > aus. Das kann in manchen Firmen an passender Stelle sehr sinnvoll sein, > so jemanden einzustellen. Ich sprach natürlich vom Auto-TÜV, mit den anderen hab ich keine Erfahrung. Dass die sich grossartig mit Normen auskennen (beim Auto-TÜV) hab ich bisher noch nicht erlebt
Hermann S. schrieb: > Ich sprach natürlich vom Auto-TÜV, mit den anderen hab ich keine > Erfahrung. > Dass die sich grossartig mit Normen auskennen (beim Auto-TÜV) hab ich > bisher noch nicht erlebt Ich habe öfter mal mit TÜV Prüfung zu tun was den Brandschutz angeht. Und die kennen sich eigentlich sehr gut mit Normen aus. Und aus diesem Grund braucht man am Arbeitsplatz auch eine Person, welche entsprechende VDS Lehrgänge hat, und im Endeffekt genauso viel weiß wie ein TÜV Prüfer. Und genau so eine Person hätte ich auch bei der Firma Geze erwartet, wo der Monteur, für den Falle er weiß es nicht, nachfragen kann.
DANIEL D. schrieb: > Ich habe öfter mal mit TÜV Prüfung zu tun was den Brandschutz angeht. > Und die kennen sich eigentlich sehr gut mit Normen aus. Und aus diesem > Grund braucht man am Arbeitsplatz auch eine Person, welche entsprechende > VDS Lehrgänge hat, und im Endeffekt genauso viel weiß wie ein TÜV > Prüfer. Ja das ist wichtig, dass man jemanden hat, der die Sache ordnungsgemäss macht und entsprechendes Wissen hat, dann hat man am wenigsten Probleme dann mit dem TÜV. Im besten Fall ist die Abnahme dann ein Selbstläufer. Das wäre ja dann vergleichbar mit einer Autowerkstatt...der Meister/Geselle muss auch Ahnung haben und die Sache ordnungsgemäss erledigen, sonst gibts Probleme beim TÜV. Nur wenn der TÜV nicht weiß was zu tun ist und sich nicht auskennt und auch keinen Tipp geben kann oder will, dann ist es echt zum Kotzen. Siehe Beispiel oben. Hab den Prüfer dann zum Schluss angeschriehen: "Du bist doch der TÜV, Du musst wissen was hier zu tun ist und was Du brauchst." Er hat mich dann zurück angeschriehen: "Ja ich weiss aber nicht wie man das Problem regeln kann." Ich: "Ja dann komm ich halt in einer Stunde wieder mit den beschissenen OZ Felgen".
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Stichwort Bauartveränderung. Wenn der Hersteller vorschreibt, dass nur das Originalblech montiert sein darf, dann muss sich der Monteur daran halten. Bei uns bei der Bahn z.B. darf man auch nichts nehmen was keine Zulassung/Prüfung hat, obwohl das andere Bauteil auch die Sicherheitsprüfung bestehen würde, es ist eben nicht das was beim Zulassungsverfahren geprüft wurde.
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Hermann S. schrieb: > Ich hatte einmal in meinem bisherigen Leben einen geilen TÜV Prüfer: ich auch, als ich mit dem https://www.zwischengas.com/de/bilder/blog2016/2016-12/Ford-Escort-RS-2000-1977-Pro-H.jpg zum ersten TÜV musste wollten die von mir die ABE des original verbauten Heckspoilers, die ich natürlich nicht von Ford bekam.
Joachim B. schrieb: > Hermann S. schrieb: >> Ich hatte einmal in meinem bisherigen Leben einen geilen TÜV Prüfer: > > ich auch, als ich mit dem > https://www.zwischengas.com/de/bilder/blog2016/2016-12/Ford-Escort-RS-2000-1977-Pro-H.jpg > > zum ersten TÜV musste wollten die von mir die ABE des original verbauten > Heckspoilers, die ich natürlich nicht von Ford bekam. Eine ABE für ein Originalteil, noch dazu wenns ab Werk verbaut wurde, gibts ja auch gar nicht. Das ist einfach mit Umfang der gesamten Zulassungsprüfung fürs Fahrzeug.
Hermann S. schrieb: > Eine ABE für ein Originalteil, noch dazu wenns ab Werk verbaut wurde, > gibts ja auch gar nicht. ich weiss das, nur damals nicht die TÜV Prüfer, die mussten >1 Stunde rumtelefonieren und ich musste warten, wenigstens wurde mir die Plakette deswegen nicht verweigert, aber man kommt schon ins Schwitzen als junger Mensch ohne langjährige Lebenserfahrung.
Joachim B. schrieb: > ich weiss das, nur damals nicht die TÜV Prüfer, die mussten >1 Stunde > rumtelefonieren und ich musste warten, Heute ist es einfacher, da kann man im Internet nachgucken wie das Fahrzeug üblicherweise aussieht. Ein Kumpel hatte vor ein paar Jahren ähniche Diskussionen wegen seines Tagfahrlichtes. Sowas kannte damals in DE noch keiner, und der Wagen hatte es serienmäßig. Zum Glück hatte Volvo auf deren Homepage damit geworben, und dann war der Prüfer schnell überzeugt.
Also durch deren allgemeine Ahnungslosigkeit wird man dann eigentlich nur schikaniert. Vll. lernen die das in der Ausbildung schon... Ist leider viel zu oft so bei den Jungs (Mädels hab ich da noch nie gesehen, ausser am Empfang). Der eine z. B. wusste erstmal gar nicht, dass er ja gar keine Eintragungen machen darf, weil er irgendwie nur TÜV-Prüfstelle ist und nicht TÜV-Service Center...das wurde mir dann erst gesagt, nachdem ich beim 2. mal da war. War das gleiche Thema mit meinen Felgen. Der Hammer wäre gewesen, wenn er mich vorher bezahlen hätte lassen. Aber ist ja so auch schon lustig
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Hermann S. schrieb: > Der Hammer > wäre gewesen, wenn er mich vorher bezahlen hätte lassen. Aber ist ja so > auch schon lustig Dann hättest du eben 3Euro nachgezahlt wenn du am nächsten Tag gekommen währst. am gleichen Tag hätte es vermutlich nichts gekostet.
Christian B. schrieb: > Hermann S. schrieb: >> Der Hammer >> wäre gewesen, wenn er mich vorher bezahlen hätte lassen. Aber ist ja so >> auch schon lustig > > Dann hättest du eben 3Euro nachgezahlt wenn du am nächsten Tag gekommen > währst. am gleichen Tag hätte es vermutlich nichts gekostet. 3€? -Du meinst eher 25€. Überhaupt hast du das Problem nicht verstanden, es ging um Eintragung von *Originalfelgen* die Felgen können nicht eingetragen werden und der TÜV Prüfer wusste nicht, dass er sowieso überhaupt keine Eintragungen machen darf.
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Bernd F. schrieb: > Die Fakten: Wir haben einen elektrischen Türantrieb (Geze) > in eine äußerst aufwendige Tür eingebaut. > Heute sollte eine Tochterfirma von Geze die Inbetriebnahme > machen. Wer war eigentlich der AG der IBN , doch sicher du, weil du dieses Werk deinem AG funktionstüchtig übergeben sollst? Der Monteur war damit also von dir beauftragt und dir weisungsgebunden, oder wer hat die IBN beauftragt? Oder gab es neben dir noch einen direkten Vertragspartner für die IBN mit Übergabe der Tür? Wenn du den nun noch mal bezahlen musst war es doch so? Da darf sich ein dir unterstellter Monteur einfach so rumzicken ohne zu helfen wegen diesem Dilemma? Dem seinen Chef würde ich aber mal kontaktieren dass die im 2. Versuch einen anderen Monteur schicken, unfähige oder unwillige Monteure die Termine platzen lassen? Wenn du den Vertrag für die Tür hast dann such dir vllt. eine Bedingung der Gewährleistung raus die diese Fa. als Hersteller davon ausschließt, oder ändere deinen Vertrag mit deinem AG dafür wgn. Vertrauensverlust in laufenden Verträgen. Hat der Monteur dir eine schriftl. Abweisung der IBN gegeben oder nur mündlich formuliert? So hingesprochene Vorwürfe "mache ich nicht wegen dem u. dem" sind ganz einfach Weigerungen der Vertragsausführung, den Schaden hast du ja nun und es war ganz sicher nicht damals schon Feierabend oder ein genau abgesteckter Ablauf der IBN? Der Hersteller mit seinem Monteur hat dann nicht die Kleinteile dabei die dafür notwendig wären? Die wollen dich doch dort dumm aussehen lassen u. für deinen AG in Frage stellen? Um sich dann selber in die Vormachtstellung zu bringen wegen des Wartungsvertrages. Wie groß war denn der Umfang deiner Leistung zu der des Zulieferers? War die Tür deine Leistung als Werk oder nur der Teil des Einbaus des Antriebes in eine bestehende Tür?
In gewisser Weise bräuchte der TO einen Rechtsanwalt, der dem Spiel etwas entgegensetzt. Es ist zu vermuten, dass der Monteur gleiches Spiel wiederholt. Wenn dieser noch etwas anderes offensichtlich moniert, was bereits sichtbar war, aber eine Arbeitsstunde abgerechnet hat und nach 5 Minuten abhaute, ohne den Rest anzuschauen, weiss dieser, wie er diesen packt. Aus diesem Grunde gibt es das Phänomen, dass Betriebe aufgekauft werden und die ehemaligen Inhaber dann als Angestellte in ihrem eigenen Betrieb weiterarbeiten, auch im Handwerk anfange. Die Firma kümmert sich dafür um den Papierkram, Verwaltung, Personal, Steuern- und hat auch Inkasso & Anwälte, unter anderem auch für solche Fälle. Da bilden sich gerade schleichend Dienstleistungskonzerne.
Sven F. schrieb: > Wer war eigentlich der AG der IBN , doch sicher du, weil du dieses Werk > deinem AG funktionstüchtig übergeben sollst? > Der Monteur war damit also von dir beauftragt und dir weisungsgebunden, > oder wer hat die IBN beauftragt? Diese Argumentation sollte man sich für die nächste HU merken!
Percy N. schrieb: > Diese Argumentation sollte man sich für die nächste HU merken! Gibt es vielleicht ein Unterschied zwischen einem TÜV-Prüfer und einem Monteur?
Percy N. schrieb: > Diese Argumentation sollte man sich für die nächste HU merken! Mit HU meint er sicherlich die Abnahmeprüfung eines Kfz bei der Hauptuntersuchung? Und was hat das bitte mit einer IBN zu tun? Noch dazu mit einer fest verbauten Tür an einem Gebäude?
DANIEL D. schrieb: > Gibt es vielleicht ein Unterschied zwischen einem TÜV-Prüfer und einem > Monteur? Sven F. schrieb: > Mit HU meint er sicherlich die Abnahmeprüfung eines Kfz bei der > Hauptuntersuchung? Und was hat das bitte mit einer IBN zu tun? > Noch dazu mit einer fest verbauten Tür an einem Gebäude? Das musst du schon selbst herausfinden, wenn Du der Meinung bist, dass derjenige, der die Abnahme beauftragt und bezahlt, dem Prüfer umfassende Vorschriften machen kann.
Percy N. schrieb: > Du der Meinung bist, dass derjenige, der die Abnahme beauftragt und > bezahlt, dem Prüfer umfassende Vorschriften machen kann. Irgendwie nicht ganz ersichtlich worauf du hinaus willst, da eine Inbetriebnahme beauftragt wurde, und ein Monteur die ganze Sache machen sollte und kein Prüfer.
DANIEL D. schrieb: > Irgendwie nicht ganz ersichtlich worauf du hinaus willst, da eine > Inbetriebnahme beauftragt wurde, "Inbetriebnahme ist nach der Maschinenrichtlinie[1] die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine. Sie darf erst erfolgen, wenn die Maschine den Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht und durch die EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nachgewiesen und dokumentiert worden ist." https://de.wikipedia.org/wiki/Inbetriebnahme Und jetzt rate mal, ob der Errichter der Anlage dem Inbetriebnehmer befehlen kann, die Vorschriften des Herstellers zu missachten, auf denen die Konformitätserklärung beruht.
Percy N. schrieb: > DANIEL D. schrieb: > >> Irgendwie nicht ganz ersichtlich worauf du hinaus willst, da eine >> Inbetriebnahme beauftragt wurde, > > "Inbetriebnahme ist nach der Maschinenrichtlinie[1] die erstmalige > bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten > Maschine. Sie darf erst erfolgen, wenn die Maschine den Anforderungen > der relevanten EG-Richtlinien entspricht und durch die > EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nachgewiesen und > dokumentiert worden ist." > https://de.wikipedia.org/wiki/Inbetriebnahme > Und jetzt rate mal, ob der Errichter der Anlage dem Inbetriebnehmer > befehlen kann, die Vorschriften des Herstellers zu missachten, auf denen > die Konformitätserklärung beruht. Ja und wenn man für eine Inbetriebnahme beauftragt wird, hat man dafür Sorge zu tragen alles in diesem Zustand zu bringen. Sonst würde man ja einen Prüfer direkt bestellen. Da ich das beruflich selbst auch mache, kann ich dir sagen das immer gewisse Arbeiten noch ausgeführt werden müssen, und man der Mensch ist der dafür Sorge zu tragen hat. So wie im oben erwähnten Fall die Verkabelung und Einstellungen des Antriebs. Wo sich dann aber der Monteur geweigert hat diese Arbeiten auszuführen.
DANIEL D. schrieb: > Ja und wenn man für eine Inbetriebnahme beauftragt wird, hat man dafür > Sorge zu tragen alles in diesem Zustand zu bringen. Zu Ende gedacht läuft das darauf hinaus, dass ich Dir die Kiste mit Bauteilen wie vom Hersteller geliefert vor die Füße stelle und Dir die gesamte Errichtung überlasse. Das kannst Du nicht ernst meinen. Hoffe ich jedenfalls.
Percy N. schrieb: > DANIEL D. schrieb: > >> Ja und wenn man für eine Inbetriebnahme beauftragt wird, hat man dafür >> Sorge zu tragen alles in diesem Zustand zu bringen. > > Zu Ende gedacht läuft das darauf hinaus, dass ich Dir die Kiste mit > Bauteilen wie vom Hersteller geliefert vor die Füße stelle und Dir die > gesamte Errichtung überlasse. > Das kannst Du nicht ernst meinen. Hoffe ich jedenfalls. Findest du ernsthaft deine Ansicht, was das beauftragen einer Inbetriebnahme darstellt ergibt Sinn?
DANIEL D. schrieb: > Ja und wenn man für eine Inbetriebnahme beauftragt wird, hat man dafür > Sorge zu tragen alles in diesem Zustand zu bringen. Zu Ende gedacht läuft das darauf hinaus, dass ich Dir die Kiste mit Bauteilen wie vom Hersteller geliefert vor die Füße stelle und Dir die gesamte Errichtung überlasse. Das kannst Du nicht ernst meinen. Hoffe ich jedenfalls. DANIEL D. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> DANIEL D. schrieb: >>> Ja und wenn man für eine Inbetriebnahme beauftragt wird, hat man dafür >>> Sorge zu tragen alles in diesem Zustand zu bringen. >> >> Zu Ende gedacht läuft das darauf hinaus, dass ich Dir die Kiste mit >> Bauteilen wie vom Hersteller geliefert vor die Füße stelle und Dir die >> gesamte Errichtung überlasse. >> Das kannst Du nicht ernst meinen. Hoffe ich jedenfalls. > > Findest du ernsthaft deine Ansicht, was das beauftragen einer > Inbetriebnahme darstellt ergibt Sinn? Dss ist nicht meine Ansicht, sondern die Konsequenz Deiner Behauptung. Und nein, diese ist nicht sinnvoll. Sie ist ausgesprochen abwegig.
Percy N. schrieb: > Dss ist nicht meine Ansicht, sondern die Konsequenz Deiner Behauptung. > Und nein, diese ist nicht sinnvoll. Sie ist ausgesprochen abwegig. Also die Konsequenz deiner Behauptung ist, dass keinerlei arbeiten mehr bei einer Inbetriebnahme nötig sind. Und nur noch eine Überprüfung stattfindet, und das Gerät dann in Betrieb genommen wird. Das Wort mag vielleicht nur genau diese Bedeutung haben, in der Realität gehört trotzdem mehr dazu. Genau wie niemand auf die Idee kommen würde, dass wenn ich sage ich werde einen Kuchen backen, das Mischen des Teiges, und alle sonstigen nötigen Arbeiten nicht mit inbegriffen wären. Wie langweilig muss einem sein, damit man ein dart hohes Maß an Korinthenkackerei betreibt?
DANIEL D. schrieb: > Wie langweilig muss einem sein, damit man ein dart hohes Maß an > Korinthenkackerei betreibt? Dazu braucht es keine Langeweile, sondern lediglich ein halbwegs brauchbares Faible für Präzision. Übrigens geht es hier darum, ob es angeht, bei der IBN die Vorgaben des Herstellers außer Acht zu lassen, weil der AG das gern so hätte, auch wenn die Konformität nicht mehr gehrleistet ist. Dass Du bei Deinen IBNn bereit bist, durch tw umfangreiche Nacharbeiten die Konformität überhaupt erst herzustellen, ist eine andere Geschichte. Darauf bezog sich mein Einwand erkennbar zunächst nicht.
Bei Arbeiten an elektrischen Leitungen, d.h. die Verkabelung für Netzspannung sind durch die Vorgaben, was Gesellen, Hilfskräfte oder Meister machen dürfen kleine Unterschiede (Rolle & Tätigkeiten) bei Inbetriebnahme, Prüfung, usw. als beim mechanischen Einbau einer Türe.
Percy N. schrieb: > Inbetriebnahme ist nach der Maschinenrichtlinie[1] die erstmalige > bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten > Maschine. Daniel D. (hiege) lass dich doch von ihm nicht aufs Glatteis führen! Eine Tür ist nach seiner Sichtweise natürlich eine Maschine und besteht nur aus elektrischen Komponenten, wovon der Hr.Bern F. als MetallFunk absolut keine Ahnung hat u. auch damit gar nichts am Hut, weil der Monteur zur IBN die Tür ja auch mitgebracht und eingebaut / angebracht hat ...!
Für die Montage von Feststellanlagen musste ich bei GEZE in Leonberg eine 3-tägige Schulung machen. Alles was erlaubt oder verboten ist wurde vorgetragen und schriftlich abgefragt. Zur Belohnung gab es ein Zertifikat und ein paar gut gefüllte Ordner. Offensichtlich hat der TO keinerlei Schulung / Qualifizierung zur Montage der Anlage. Es ist bisher nicht der genaue Typ des Antriebs genannt.
Andrea B. schrieb: > Für die Montage von Feststellanlagen musste ich bei GEZE in > Leonberg eine 3-tägige Schulung machen. Alles was erlaubt oder verboten > ist wurde vorgetragen und schriftlich abgefragt. Zur Belohnung gab es > ein Zertifikat und ein paar gut gefüllte Ordner. > Offensichtlich hat der TO keinerlei Schulung / Qualifizierung zur > Montage der Anlage. > Es ist bisher nicht der genaue Typ des Antriebs genannt. Offensichtlich weißt du nicht was der Unterschied zwischen einer Feststellanlage und einer normalen Tür ist. Eine Feststellanlagen ist eine Anlage für den Brandschutz. Dass man dort eine Schulung für braucht sollte ja klar sein. Und wenn TO es selbst könnte, dann ergibt es ja auch keinen Sinn eine externe Firma zu beauftragen.
DANIEL D. schrieb: > Offensichtlich weißt du nicht was der Unterschied zwischen einer > Feststellanlage und einer normalen Tür ist. Offenkundig weiß er recht genau, was hier Sache ist. > Eine Feststellanlagen ist eine Anlage für den Brandschutz. Dass man dort > eine Schulung für braucht sollte ja klar sein. Und wenn TO es selbst > könnte, dann ergibt es ja auch keinen Sinn eine externe Firma zu > beauftragen. Stimmt. Nichts anderes hat Andrea behauptet. Genau genommen hat er plausibel erklärt, warum hier zur IBN ein Dritter hinzugezogen werden musste.
Percy N. schrieb: > Stimmt. Nichts anderes hat Andrea behauptet. Genau genommen hat er > plausibel erklärt, warum hier zur IBN ein Dritter hinzugezogen werden > musste. Und eine normale Tür ist keine Einrichtung zum Brandschutz. Besonderst eine Außentür hat überhaupt gar keine Anforderung an Brandschutz. Und dann sind es komplett andere, wie welche zum Einbau von normalen Türen benötigt werden. Ich habe auch eine Schulung für Feststellanlagen, von der Firma Detectomat. Nichtsdestotrotz darf ich keine Brandschutztür einbauen, oder baue normale Türen irgendwo ein, weil es eben doch noch mal etwas anderes ist. Warum musst du andauernd über Dinge reden von denen du keine Ahnung hast. Z.b. das eine Feststellanlage und eine Tür oder eine gar Brandschutztür unterschiedliche Dinge sind.
DANIEL D. schrieb: > Warum musst du andauernd über Dinge reden von denen du keine Ahnung > hast. Warum laberst Du ständig über Sachverhalte, die überhaupt bichts zum Thema beitragen? Bernd hätte überhaupt kein Problem damit, diese möglicherweise thaumaturgische Abdeckung einzubauen; ihn stört bloß das Procedere und die von ihm vermutete Geldschneiderei.
Percy N. schrieb: > Warum laberst Du ständig über Sachverhalte, die überhaupt bichts zum > Thema beitragen? Wenn so in der Lage wärst zwischen einer Feststellanlage, und einer Türe unterscheiden zu können, hätte man sich das sparen können. Und was soll das denn für eine erbärmliche Unterstellung sein, willst du jetzt andauernd einfach irgendeinen Müll behaupten, wo du nicht mal in der Lage bist ihn in Zusammenhang mit meine Aussagen zu bringen? Irgendwas wo sich normale Menschen schäbig kommen würden wird dir schon an sinnlosen Generve einfallen.
Bernd F. schrieb: > Zur Klarstellung: Die originale Abdeckung kann man problemlos > mit der Faust einschlagen, unsere Verkleidung brauch dazu einen > kräftigen Hammer. und warum veränderst Du das eigenmächtig, wenn da ein ganzer Wartungsvertrag dranhängt? So geht das nun mal nicht - hier ist Deutschland und da gelten Regeln. > Was mich so ärgert: Gleichzeitig hat der Bauherr einen Wartungs- > vertrag mit der Geze- Niederlassung abgeschlossen. Bei den heftigen > Stundensätzen generiert das für die nächsten Jahre 15- 20000 €. Das braucht Dich ja nicht zu interessieren solange Du nicht selbst der Bauherr bist? Der zahlt und gut ist es. > Wissen diese Firmen eigentlich, wer ihren Krempel kauft? Du kannst nicht einfach nach eigenen Geschmack und Gutdünken handeln - das ist hier nun mal nicht Timbuktu und das hast Du offenbar immer noch nicht verstanden? Bist Du hierher gezogen oder hier aufgewachsen? ... das würde mich schon mal interessieren. > Die Alternative wäre, beide Verträge (Inbetriebnahme und spätere > Wartung zu kündigen). Aber mit welcher Begründung wäre das Möglich? Rechtsabteilung oder Rechtsanwalt fragen
Percy N. schrieb: > Bernd hätte überhaupt kein Problem damit, diese > möglicherweise thaumaturgische Abdeckung einzubauen; ihn stört bloß das > Procedere und die von ihm vermutete Geldschneiderei. Der arme Bernd hat eben keine Ahnung von ...Schland und jetzt erlebt er mal was in Schland so alles möglich ist - geschieht ihm völlig recht.
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