Moinsen! Vorweg: Bitte keine nicht zielführenden "Rants" wie "selber schuld" etc. platitütenhaft von sich gebend .. ;-) Bin gerade nach der Ausbildung via Arbeitnehmerüberlassung in einem Betrieb tätig, in den ich sonst nicht ohne deren "Connections" gekommen wäre. Fakt: Laut Tarifvertrag "Sklavenüberlassung" ist die Zeit für das Anziehen spezifischer Berufskleidung unberücksichtigt und wird nicht bezahlt. Dies macht bei mir 30min/T = 10 Arbeitsstunden / 180€ Monat aus. Das Arbeitsrecht an sich sagt aber aus: "Müssen Beschäftigte im Betrieb eine Dienstkleidung tragen, so ist die Umkleidezeit Arbeitszeit. Diese muss der Arbeitgeber wie normale Arbeitszeit vergüten... blabla" Da aber mein Arbeitgeber nicht der Auftraggeber (welcher auf die Dienstkleidung besteht) ist, ergibt sich hier ein Dilemma. Entweder ich weigere mich mich aufgrund vom AG nicht bezahlter und deligierter Anweisung diese Dienstkleidung zu tragen oder ich werde von Auftraggeber dazu verpflichtet, welcher er dem Sklavenhalter gegenüber zu kommunizieren hat. Habe dazu arbeitsrechtlich noch nix gefunden. Und für die nörgelnden Besserwisser: Sofern ihr keine inhaltlich relevanten Informationen habt .. "Futue te Ipsum" wie der Latainer sagte .... ;-)
Andreas B. schrieb: > Das Arbeitsrecht an sich sagt aber aus: > "Müssen Beschäftigte im Betrieb eine Dienstkleidung tragen, so ist die > Umkleidezeit Arbeitszeit. Diese muss der Arbeitgeber wie normale > Arbeitszeit vergüten... blabla" Nö.
Andreas B. schrieb: > Das Arbeitsrecht an sich sagt aber aus: ..... Ich habe das auch schon mal irgendwo gelesen, weiß aber leider nicht mehr wo. Hast du vielleicht die Quelle für mich? Wenn das so eindeutig sein sollte und ohne spezielle Randbedingungen Gültigkeit hätte, dürften sich die beiden Arbeitgeber auch mit hin und herschieben der Verantwortung schwer tun. Dazu muss man die entsprechenden Paragraphen aber ganz geneu lesen und auch die Kommentare dazu. Mit einer ersten Funfstelle würde ich dann mal (rein aus Interesse - bin ein alter BR-ler) etwas graben. PS. Vielleicht habt ihr ja auch einen Betriebsrat, entweder bei der Verleihbude (eher unwahrscheinlich, leider) oder aber beim Ausleiher. Speziell bei der "Kleiderordnung" ist nämlich der ausleihende Betrieb und desser BR zuständig, sofern vorhanden. Ich habe mal kurz gesucht und das hier gefunden: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitskleidung-umziehen-und-duschen-als-bezahlte-arbeitszeit_76_316644.html Hätte der TO natürlich auch finden können. Aber was soll's.
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Horst V. schrieb: > Hätte der TO natürlich auch finden können. Aber was soll's Wer das bis zu Ende liest, findet "Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflicht zur Vergütung von Umkleidezeiten durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden, auch wenn das An- und Ablegen der Dienstkleidung vergütungspflichtige Arbeit ist. (BAG Urteil vom 25.04.2018, Az: 5 AZR 245/17)" Der TO möge zudem überlegen, wer sein Vertragsoartner ist und was mit diesem vertraglich oder tariflich vereinbart wurde. Wenn das nicht passt, bleibt allenfalls noch der equal-pay-Gesichtspunkt, sofern den Stammarbeitnehnern Wege- und Rüstzeiten bezahlt werden.
Es kommt m.W. auch darauf an, ob man die Dienstkleidung auch zuhause anziehen darf. Wenn ja, und der AN will aber nicht auf der Straße mit Dienstkleidung rumlaufen, ist es das Problem des AN.
Hallo Andreas. Andreas B. schrieb: > Da aber mein Arbeitgeber nicht der Auftraggeber (welcher auf die > Dienstkleidung besteht) ist, ergibt sich hier ein Dilemma. Ein ähnliches Problem hatte ich auch einmal. Wie sieht das denn Dein Arbeitgeber, micht der Auftraggeber? Bei mir war es damals so, dass die sich untereinander geeinigt haben, was dann darauf hinauslief, das für eine kurze Beschäftigungsdauer von unter drei Monaten der Auftraggeber nicht auf Arbeitskleidung im Corporate Identity Stil bestand, sondern ich eigene verwenden konnte, wenn sie denn den Sicherheitsanforderungen entspricht. Damit hatte ich kein Problem, ich hatte noch alte geflickte aus meiner Zeit bei Thyssen, und bin in den Klamotten dann S-Bahn gefahren. Hat sich weder in der S-Bahn noch sonst jemand dran gestört. Das mit der Zurechnung zur Arbeitszeit war damals meistens im Tarifvertrag explizit geregelt, und meistens zählte nur die Zeit am Arbeitsplatz. Die Zeit die Du zum Aufbrezeln benötigstest, war also dann Deine eigene. Speziell bei extrem schmutzigen Arbeitsplätzen, wo Du vor dem Duschen noch einweichen musst, gab es "Schmutzzulage" in einer Höhe, die in etwa dem von Dir genannten Betrag entspricht und vermutlich ähnlich errechnet wurde. Dazu bekam man noch Sandseife und Hautschutzcreme gestellt. Das waren aber alles Luxusbedingungen, und den meisten Auftraggebern war der Corporate Identity Kram sowieso egal. Und wenn Du auf den Arbeiterstrich gehst, bist Du bei der Verwendung von Sicherheitsausrüstung sowieso "overdressed", und wirst eventuell noch deswegen gemobt. Genau genommen hast Du ein Luxusproblem. Sei froh, einen Job zu haben. Mit freundlichen Grüßen: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
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Bernd W. schrieb: > Genau genommen hast Du ein Luxusproblem. Sei froh, einen Job zu haben. Warum? Arbeit gibts genug.
Andreas B. schrieb: > Fakt: > Laut Tarifvertrag "Sklavenüberlassung" ist die Zeit für das Anziehen > spezifischer Berufskleidung unberücksichtigt und wird nicht bezahlt. > Dies macht bei mir 30min/T = 10 Arbeitsstunden / 180€ Monat aus. 30!, dreißig!, Minuten am Tag? Als was arbeitest Du? Egal ob nun ANÜ oder vor Ort festangestellt. Ja, das umziehen in Arbeitskleidung ist idR. Privatvenügen. Wobei Jena sund T-Shirt ausziehen - Blaumann anziehen geht in deutlich unter 30 Minuten pro Tag! Definiere "spezifischer Berufskleidung" Ausnahmen der Regel wurden hier schon genannt. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitskleidung-umziehen-und-duschen-als-bezahlte-arbeitszeit_76_316644.html Speziel in der Zeitarbeit gilt: Bewege Deinen Arsch und kümmere Dich ständig um einen neuen Job, bevor Dein Arsch von Deiner Leihbude bundesweit durch die Gegend geschickt wird, bzw. zum Arbeitsamt. Reinhard S. schrieb: > Warum? Arbeit gibts genug. In diesem Sinne: Frohes Schaffen!
Andreas B. schrieb: > Dies macht bei mir 30min/T = 10 Arbeitsstunden / 180€ Monat aus. Ist Deine "Berufskleidung" ein Taucheranzug, oder warum dauert das so lange?
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Harald W. schrieb: > oder warum dauert das so lange? Weil er sich die Hose mit der Kneifzange anzieht :)
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Dirk J. schrieb: >> oder warum dauert das so lange? Ich finde das nicht ungewöhnlich. Ich kann mich an einen Werkstudentenjob erinnern, bei dem die Umkleide relativ weit vom eigentlichen Betriebsgebäude (war ein grosser Standort in der Chemieindustrie) entfernt war. Die Klamotten mit nach Hause nehmen war unüblich, zumindest ist keiner auf die Idee gekommen - und zum Radfahren waren die auch nicht geeignet. Die Nummer von Herrn Wiebus mit dem öffentlichen Verkehrsmittel hätte ich damit aber auch nicht durchgezogen. Und nach der Schicht war Duschen angesagt. Also weit entfernt von einer halben Stunde war ich sicher nicht (ist aber lange her). Das Gelände war so gross, dass ich bis zum Erreichen des für mich günstigsten Werkstores auch mit dem Rad eine Weile unterwegs war. Das war natürlich auch keine bezahlte Arbeitszeit.
Reinhard S. schrieb: >> Genau genommen hast Du ein Luxusproblem. Sei froh, einen Job zu haben. > > Warum? Arbeit gibts genug. Nur für die guten. Ich kenne zuviele, die halt nicht dazugehören. Ich tue mich ja auch immer schwer, einen Job zu finden. Und ab 50 wird es nocheinmal extra schwer, einen Job zu finden. Mit freundlichen Grüßen: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
Harald W. Harald W. schrieb: >> Dies macht bei mir 30min/T = 10 Arbeitsstunden / 180€ Monat aus. > > Ist Deine "Berufskleidung" ein Taucheranzug, > oder warum dauert das so lange? Also so ungewöhnlich finde ich das jetzt auch nicht. Vom Werkstor 10 Minuten zur Umkleide, 3 Minuten Umkleiden, nochmal 3 Minuten zum Arbeitsplatz. Nach der Schicht das ganze in die Gegenrichtung und zusätzlich 10 Minuten Duschen. Da wo es nach der Arbeit wirklich nötig ist zu Duschen, ist es im allgemeinen auch nötig, das sorgfältig zu machen. Macht in Summe 42 Minuten. Und wenn die Werksbahn unpassend rangiert, kommt die Wartezeit am Bahnübergang noch dazu, ;O) Mit freundlichen Grüßen: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
Bernd W. schrieb: > Reinhard S. schrieb: > >>> Genau genommen hast Du ein Luxusproblem. Sei froh, einen Job zu haben. >> >> Warum? Arbeit gibts genug. > > Nur für die guten. Auch für die Schlechten.
Du wirst mit keinem Arbeitgeber ein gutes Verhältnis haben, solange du ihm mit Rechten und Pflichten kommst. Entweder tanzt du nach seiner Pfeife, oder du tanzt gar nicht. Verschiebe das Recht-Haben auf den Zeitraum nach deiner Kündigung. Dann kannst du einen Anwalt beauftragen, den Schadensersatz ein zu fordern. Falls du nicht kündigen willst, ist deine Entscheidung bereits gefallen: Du willst gar nichts ändern. Jedenfalls nicht ernsthaft.
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