Servus, ich bin auf der Suche nach einem Handfunkgerät, das sowohl Amateurfunk (mind. 2m & 70cm) als auch CB-Funk beherrscht. Gibt es sowas überhaupt? Ich möchte nicht immer 2 Geräte mit mir rumschleppen müssen.
Definiere Handfunkgerät. Das ic-705 kann auf allen den genannten Frequenzen arbeiten. Man kann es auch in der Hand halten. Ist allerdings etwas klobig.
Beitrag #7077623 wurde von einem Moderator gelöscht.
OM schrieb im Beitrag #7077623: > Ein Amateurfunkgerät wird aus diesem Grund keine Zulassung für CB-Funk > erhalten. Soso... Das allerdings solche Geräte wie die AE5890eu/AE2990 auch nur kastrierte 10/12m Kisten sind die mit einfachen jumpern zum Afu oder CB Gerät werden.
Frequency Range: - 26-33MHz (RX/TX) - 47-54MHz (RX/TX) - 136-174MHz (RX/TX) - 400-480MHz (RX/TX)
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OM schrieb im Beitrag #7077623: > Ein Amateurfunkgerät wird > aus diesem Grund keine Zulassung für CB-Funk erhalten. Selbst wenn du > Funkamateur bist, darfst du ein Amateurfunkgerät nicht für CB-Funk > verwenden. Das ist nicht ganz richtig. Solange der CB Teil in einem kombinierten CB/Afu Gerät den Bestimmungen entspricht (CB Sendeleistung, CB Frequenzhub etc.) Ist das sehr wohl erlaubt. Es gibt nur kein solches kombi Gerät, ich kenne jedenfalls keins, was diese Daten einhält. Als echtes Handfunkgerät (wie der TO es möchte) erst recht nicht.
Stefan M. schrieb: > Solange der CB Teil in einem kombinierten CB/Afu Gerät den Bestimmungen > entspricht (CB Sendeleistung, CB Frequenzhub etc.) Ist das sehr wohl > erlaubt. Und genau da liegt der Hund begraben. Es gibt in diesen Kisten keinen "CB" Teil. Das sind im Prinzip alles "Exportkisten", da wird der Hub noch über ein Poti nachgeregelt, nach dem man der CPU durch den Jumper mitgeteilt hat das er eine andere Kanaltabelle/Frequenzliste laden soll und Funktionen wie den clarifier zb. werden dann auch für den Sendezweig aktiv. (AE5890eu zb.) Meine Empfehlung ist es sich zwei Geräte zu kaufen. Ich habe zb. eine AE2990 und ein Team Tecom Duo mit wenn ich unterwegs "Alles Abdecken" will. Alternativ FT-817, den muss man sich zwar über die Schulter hängen, kann dafür noch viel mehr.
Kilo S. schrieb: > Alternativ FT-817 Keine power und fricklige bedienung. Hab meinen vor 20 jahren verkauft. Und ich denke ob das gerät legal ist ist dem OP egal.
Pepe T. schrieb: > Keine power und fricklige bedienung. Hab meinen vor 20 jahren verkauft. > Und ich denke ob das gerät legal ist ist dem OP egal. Ich hab den FT-857D, ist ja sozusagen der große Bruder vom 817. Naja, was anderes als einen Afu TRX wird man in dem Fall eher nicht wirklich finden.
OM schrieb im Beitrag #7077623:
> Kann es rein rechtlich gar nicht geben
Warum nicht? CB-funk ist eine Funkanwendung. Der Amateurfunk ist ein
Funkdienst. Ich sehe keinen Grund, weshalb beides nicht in einem Gerät
kombiniert werden könnte.
Schließlich gibt es auch Amateurfunkgeräte mit integriertem Bluetooth.
Bluetooth ist auch nur eine Funkanwendung. Hier wurde also Funkanwendung
und Funkdienst kombiniert.
nuppu schrieb: > Ich sehe keinen Grund, weshalb beides nicht in einem Gerät kombiniert > werden könnte. Wie gesagt, einige Afu Geräte können auf CB (Freenet/PMR) erweitert werden. Aber, das Afu Gerät kann dabei eben auch senden wo es der CB Funker nicht darf, also schon wieder hinfällig weil nicht konform mit der CB Zuteilung. Dann kauft man sich lieber ein Afu Gerät, macht das CB tauglich und benutzt das.
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>Dann kauft man sich lieber ein Afu Gerät, macht das CB tauglich und benutzt das.
Aber es bleibt doch das rechtliche Problem.
Falls ich CB-Funker bin, habe auf den AFU-Bändern ohnehin nichts zu
suchen.
Falls ich Funkamateur bin, darf ich auf CB nur dafür zugelassene Geräte
einsetzen, nicht aber mein geöffnetes AFU-Gerät.
Mir ist kein Gerät bekannt, dass eine CB-Zulassung hat und Amateurbänder
kann.
Beitrag #7080349 wurde von einem Moderator gelöscht.
paul schrieb im Beitrag #7080349:
> Weil es rechtlich nicht möglich ist.
dann dürfte es aber rechtlich auch unmöglich sein Bluetooth und
Amateurfunk zu kombinieren. Bluetooth ist schließlich eine Funkanwendung
(so wie CB).
OM schrieb: > Aber es bleibt doch das rechtliche Problem. Natürlich bleibt das. Ich wollte damit auch nicht ausdrücken das es "Legal" wäre. OM schrieb: > Mir ist kein Gerät bekannt, dass eine CB-Zulassung hat und Amateurbänder > kann. Gibt es auch nicht. Und seien wir ehrlich, was da so mancher auf Band macht, spricht auch voll dafür das man sich ganz bewusst entscheiden muss sich einen Afu TRX zu kaufen. Und sich hoffentlich auch mit seinem Gerät ausreichend beschäftigt so das man mit "Tricks" als legaler Nutzer durchgeht. Beispiel ist die Nutzung eines Afu TRX auf Freenet/PMR, einen FT-8x7 kannst du im Service-Menü "Zähmen" um die Leistung auch in legalen Grenzen zu halten und nicht nur die fest eingestellte sendeleistung (VHF 5W, UHF 2W) zu haben. Ob sich das am ende lohnt wenn man Trotzdem eine X-50 oder so auf dem Dach hat und schon auf Grund des zu erwartenden Gewinn über den legalen 1W/0,5W ERP liegt ist natürlich eine andere Frage. Die wichtigsten Regeln beim "Schwarzfunk" für mich sind eigentlich ganz einfach und sollten im Interesse des gemeinsamen Hobby selbstverständlich sein. Nur so viel Leistung wie zum QSO nötig, Rechtsanschlag beim Funkpartner ist vollkommen Schwachsinn! So lange man sich gut verstehen kann (R Wert) darf ich auch gerne nur S1 Machen. Frisst auch gleich weniger Strom. Gute Geräte mit bereits guten "Grundwerten" benutzen. Besonders was die Nebenaussendungen (Oberwellen) betrifft. Hub und somit die zulässige Kanalbreite beachten. Bringt ja nix wenn ich auf 54MHz oder 108MHz noch zu hören bin nur weil ich mich beim Gerät vom attraktiven Preis habe locken lassen. Halte dich an die Bänder die du "Darfst", natürlich spricht auch nicht viel dagegen wenn man sich auf der Deutschen Welle oder der Tripple five rumtreibt. Natürlich in Maßen, diese Frequenzen für die Ortsrunde zu belegen ist keine gute Idee. Aber bei Bandöffnung mal eben mit jemandem aus dem Ausland zu reden macht Spaß und tut keinem weh. Sprechpause einhalten, andere möchten sich vielleicht gerne reinmelden. Keine Monologe, so lange wie nötig dafür so kurz wie möglich reden. Andere sollen ja auch noch Zeit haben zu sprechen und nicht frustriert abschalten weil sie nicht dazwischen kommen. Kein Furzen, Rülpsen, Musik oder sonstige störaussendungen. Da kommt nämlich nicht die Bundesnetzagentur, da kommen die anderen Funker. Da kannst du dich drauf verlassen das es sehr unschön wird. Wenn man sich daran hält interessiert es heute keinen mehr ob da nun Yaesu oder Stabo auf dem Gerät steht.
nuppu schrieb: > dann dürfte es aber rechtlich auch unmöglich sein Bluetooth und > Amateurfunk zu kombinieren. Als Funkamateur darfst du selbst Sender bauen, also eine Kombination ist schon deshalb möglich weil du selbst in der Verantwortung bist das du dich an die zulässigen Parameter hälst. Es gibt auch Mikrofone mit Funkanbindung die sowohl für den Jedermannfunk als auch Amateurfunk benutzt werden dürfen. (President Liberty https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgeraete/Zubehoer-CB-AFU/Handmikrofone/President-Liberty-Mic-drahtloses-Mikrofon::7645.html ) Das verwendet DECT, ist also mit einem Telefon vergleichbar.
Beitrag #7080372 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bluetooth und DECT sind kein Rundfunk, sondern eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung, die einer Kopplung und Authentifizierung bedarf.
paul schrieb im Beitrag #7080372: > Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen > auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts > angehen senden kann. Na und? Dann baut der Hersteller eben zwei separate Module in das Gehäuse ein. Die Module müssen für sich genommen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das CB-Modul ist dann ganz ordnungsgemäß zugelassen. Das Amateurfunkmodul darf er besitzen, jedoch nicht verwenden.
Nachtrag: Ein Amateurfunker darf natürlich beide Module nutzen. Es sind schließlich zwei separat zugelassene Einheiten. Genauso muss auch das Bluetoothmodul im Amateurfunkgerät zugelassen sein.
Noch ein Nachtrag: Das Amateurfunkmodul darf selbstverständlich nicht auf den CB-Frequenzen arbeiten. Es gibt schlicht und einfach kein Gesetz, dass die Kombination unterschiedlicher Funkdienste und Anwendungen in einem Gehäuse verbietet. Man kann Amateurfunk, WLAN, Bluetooth in ein Gehäuse bauen, obwohl es verboten ist mit einem Amateurfunkgerät auf den Frequenzen für WLAN und Bluetooth zu senden. :)
nuppu schrieb: > Nachtrag: Ein Amateurfunker darf natürlich beide Module nutzen. Es > sind schließlich zwei separat zugelassene Einheiten. Genauso muss auch > das Bluetoothmodul im Amateurfunkgerät zugelassen sein. Ein Amateurfunkgerät muss nicht zugelassen sein. Das ist doch gerade der Punkt des Amateurfunks. Der Funkamateur ist selbst für seine Aussendung verantwortlich.
Afu schrieb: > nuppu schrieb: >> Nachtrag: Ein Amateurfunker darf natürlich beide Module nutzen. Es >> sind schließlich zwei separat zugelassene Einheiten. Genauso muss auch >> das Bluetoothmodul im Amateurfunkgerät zugelassen sein. > > Ein Amateurfunkgerät muss nicht zugelassen sein. Das ist doch gerade der > Punkt des Amateurfunks. Der Funkamateur ist selbst für seine Aussendung > verantwortlich. ein serienmäßig in Verkehr zu bringendes Amateurfunkgerät muss den Vorschriften genüge tun.Seriengefertigte Geräte müssen die grundle- genden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und CE-Kennzeichnung tragen. Das ist sogar eine Prüfungsfrage. Anders sieht es bei einem selbst gebauten Gerät aus. Hier geht es aber um Geräte die serienmäßig in Verkehr gebracht werden. Nochmal: Es geht darum ob ein Hersteller ein CB-Modul und ein Amateurfunkmodul in einem Gehäuse unterbringen und getrennt zulassen darf. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht gehen soll. Es gibt doch heute schon Amateurfunkgeräte die ganz offenkundig WLAN und BLUETOOTH integriert haben. Eben weil es sich um getrennte Module handelt die völlig unterschidlichen Kategorien angehören (Funkdienste, Funkanwendungen). Das Bluetoothmodul wird dann nicht im Rahmen des Amateurfunkes genutzt und ist deshalb legal. Genauso könnte das CB-Modul nicht im Rahmen des Amateurfunkes genutzt werden und wäre ebenfalls legal. Was nicht zulässig wäre (Ordnungswidrigkeit) wäre wenn man das Amateurfunkmodul auf CB-Frequenzen betreiben würde, weil es dafür eben nicht zugelassen ist. Um es anschaulich zu machen: Es wäre ok wenn man ein CB-Funkgerät mit Klebeband an ein Amateurfunkgerät klebt. Dadurch verliert das CB-Gerät nicht seine Zulassung.
nuppu schrieb: > ein serienmäßig in Verkehr zu bringendes Amateurfunkgerät muss den > Vorschriften genüge tun.Seriengefertigte Geräte müssen die grundle- > genden Anforderungen entsprechend dem FTEG einhalten und > CE-Kennzeichnung tragen. Keines meiner gekauften Amateurfunkgeräte hat ein CE Zeichen.
Hi, paul schrieb im Beitrag #7080372: > Nix verstanden. Denk mal drüber nach. > Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen > auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts > angehen senden kann. Wie so oft bei solchen Fragen hilft ein einfacher Blick in die AKTUELL (und im grunde ähnlich schon seit mind. 1 Jahrzehnt) geltenden Vorschriften: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/MobilfunkDectWlanCBFunk/vfg212021CBFunk.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hier stehen die Zugeteilten Frequenzen mit den dazugehörigen Nutzungsbestimmungen (Leistung/Modulation/Bandbreite etc) Sowie weitere Nebenbestimmungen und HINWEISE... Sowohl in den Bestimmungen und Nebenbestimmungen findet sich NICHTS (mehr) was die verwendung eines explizit für CB Funk zugelassenen Funkgerätes fordert. Unter HINWEISE findet sich allerdings folgendes: 4 Hinweise (1) Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass § 1 und die in § 2 Absatz 1 bis 3 festgelegten Nutzungsbestimmungen eingehalten werden, wenn die Nutzungsbestimmung in § 2 Absatz 6 eingehalten wird und die Frequenznutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ordnungsgemäß unterhaltener CB-Funkgeräte erfolgt, a) deren Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nach Richtlinie 2014/53/EU erklärt wurde oder b) die nach einer früheren Vorschrift in Deutschland zugelassen wurden und mit einer der folgenden Kennzeichnungen versehen sind, CEPT PR27D KAM AFM80 FM80 K/ CEPT PR27D-40 KFFM40 KFAM40 k/m K/p PR27D-FM KFFM PR27 KF oder c) die durch dazu autorisierte Stellen in anderen europäischen Ländern zugelassen wurden. Zu Beachten ist hier zum einen einmal das es sich um einen HINWEIS und keine Bestimmung handelt. Zum anderen ist der Wortlaut interessant. Denn es steht übersetzt da: "Wenn du ein explizit für CB Funk zugelassenes Gerät verwendest gehen wir (bis zum Beweis des Gegenteils, z.b. Störung durch Defekt) davon aus das du dich korrekt verhält" Das bedeutet aber gerade NICHT das man im Umkehrschluss sagen kann: "Verwendest du kein CB Funkgerät, dann gehen wir von einem Rechtsbruch aus" Sondern nur: Wenn du kein zugelassenes CB Funkgerät verwendest nehmen wir nichts mehr an sondern du musst ggf. Nachweisen oder wir überprüfen... (Und das kann teuer werden wenn etwas nicht passt! Bei einem defekten CB Gerät wird in der Realität wohl selten eine REchnung für die Störungsbehebung geschrieben wenn der Anwender einsichtig ist und den Betrieb einstellt. Wie soll er es auch merken... Wenn man aber eigenverantwortlich ein nich tüberprüftes Gerät in Betrieb nimmt sieht es schnell anders aus. Da wird größere Sorgfalt erwartet) Vor etwa 10-15 JAhren hatte ich zu dem Thema (im Rahmen eines anderen Anlasses) auch mal ein längeres Gespräch mit einem der zuständigen Beamten. Bis zu diesem Gespräch bin ich auch davon ausgegangen da es wie bis vor 20J auf jeden Fall absolut illegal ist auf CB Frequenzen mit Nicht-CB Ausrüstung zu senden, selbst wenn man die Parameter einhält. Allerdings hat dieser mir (basierend auf der damaligen REchtslage!) dann bestätigt das bei Einhaltung ALLER Nutzungsparameter die explizite CB Zulassung KEINE Erfordernis mehr ist. Allerdings MUSS das Gerät allgemein in irgendeiner Form für den Funkbetrieb (CE als AFU, oder komerzielles Kurzwellengerät bzw. ältere FTZ/Z Zulassung) in Deutschland zugelassen sein. (AKTUELL ergibt sich diese Forderung wohl aus §99 Abs. 6 TKG Zitat TKG §99 Abs. 6 > (6) Zugeteilte Frequenzen dürfen nur mit Funkanlagen genutzt werden, > die dem Funkanlagengesetz entsprechen. Und in diesem Funkanlagengesetz ist die nachgewiesene Konformität von Funkanlagen (oder eine ältere nationale Zulassung) nun einmal explizit gefordert. Augsgenommen sind (neben anderen für diese Frage irrelevanten Dingen) nur selbst gebaute bzw. modifizierte Amteurfunkgeräte die von Funkamateuren auf Amateurfunkfrequenzen betrieben werden! (FuAG §2 Abs1 Satz 1) Daher dürfte es aktuell so sein: JA - der Betrieb auf CB Funk ist auch mit anderen als speziell für den CB Funk zugelassenen Geräten zulässig WENN alle Parameter genau eingehalten werden. Auf jeden Fall muss das GErät aber GRUNDSÄTZLICH für den Funkbetrieb in Deutschland oder der EU zulässig sein. Dies gilt für Funkamateure UND für sonstige Nutzer gleichermaßen. Der Betrieb auf CB Frequenzen mit einem selbstgebauten oder stark modifizierten (techniche eigenschaften verändert...) Gerät auf CB Frequenzen ist grundsätzlich unzulässig. Egal ob Funkamateur oder nicht. Im Zweifelsfall ist aber der NUTZER in der NAchweispflicht das sein Betrieb in Ordnung war bzw. hat eine geringere Chance auf erlassenen der GEbühren für die Aufklärung der von ihm verursachten Funkstörungen. Das KANN teuer werden. Man sollte sich also sehr sicher sein was man macht und WIRKLICH selbst Nachmessen können... (Geräte wie SpektrumAnalyzer, Messempfänger und natürlich Fachwissen haben) Sonst "HOHES RISIKO" Gruß Carsten
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nuppu schrieb: > Das Amateurfunkmodul darf er besitzen, jedoch nicht verwenden. Toll, und wie stellt der Hersteller das sicher? Wozu soll das ganze gut sein? Wer kauft sowas wenn er doch einfach einen Afu TRX mit wenigen Handgriffen erweitern kann und so eben ohne "Module" genauso CB machen kann. Ich sehe da keinen wirklichen Vorteil, wenn bitte ein konformen tribander für CB/Freenet/PMR. Den allerdings richtig, drei Mal RX, TX und Antennenanschluss, Ablage für Relais (Tek zb.) CTCSS/DCS für alle drei Bänder und SSB auf CB! Ohne macht heute kaum noch Spaß. Außerdem wäre eine integrierte Soundkarte (USB) zum Anschluss eines PC für Digimode (FT8, JS8, Packet) mit PTT Steuerung heute schon Zeitgemäß.
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Kilo S. schrieb: > Wer kauft sowas wenn er doch einfach einen Afu TRX mit wenigen > Handgriffen erweitern kann und so eben ohne "Module" genauso CB machen > kann. Ein gesetztestreuer Amateurfunker, der neben dem Amateurfunk auch noch ab und zu auf die CB-Bänder schaut und deshalb beide Module in einem Gerät wünscht. Genau für diese Zielgruppe wäre so ein Gerät. Diese Gruppe dürfte allerings relativ klein sein, da sich niemand (auch bei den Amateurfunkern) so recht darum kümmert, was eine Ordnungswidrigkeit ist und was nicht. :)
nuppu schrieb: > Diese Gruppe dürfte allerings relativ klein sein, da sich niemand (auch > bei den Amateurfunkern) so recht darum kümmert, was eine > Ordnungswidrigkeit ist und was nicht. :) Genau so sieht's aus. Das beliebteste CB Gerät ist aktuell zb. der IC-7300. ;-) Ich kenne selbst Leute die den NUR für CB benutzen.
nuppu schrieb: > Diese Gruppe dürfte allerings relativ klein sein, da sich niemand (auch > bei den Amateurfunkern) so recht darum kümmert So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben. Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein besserer Mensch. Homosapiens Invictus. Ich hatte mal von so einem alten Dackel einen Anschiss bekommen weil ich Amateurfunker gesagt habe. Es würde Funkamateur heisen. Aus dem Hintergrund haben dann ein paar junge Amateurfunker geschrien: "Judäische Volksfront? Wir sind die Volksfront von Judäa.". Ich vermute sie haben "das leben des Brein" zitiert um sich über die Alten lustig zu machen.
paul schrieb im Beitrag #7080372: > nuppu schrieb: >> paul schrieb: >>> Weil es rechtlich nicht möglich ist. >> >> dann dürfte es aber rechtlich auch unmöglich sein Bluetooth und >> Amateurfunk zu kombinieren. Bluetooth ist schließlich eine Funkanwendung >> (so wie CB). > > Nix verstanden. Denk mal drüber nach. > Ein CB-Funker darf keinen Sender benutzen, der neben den CB-Bereichen > auch auf Amateurfunk-Bereichen oder anderen Bereichen, die ihn nichts > angehen senden kann. Weil der CB-Funker sonst verbotenerweise dort > senden könnte. Klar darf er daß nutzen, nur nicht zum Senden.
Anita H. schrieb: > So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es > bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben. > Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein > besserer Mensch. Homosapiens Invictus. Nein, hier in der Gegend bist du als CB Funker der "Dumme"... Und die alten hier schert es einen feuchten dreck ob die mit ihrem TRX auf CB senden. Im Gegenteil, manche konkurrieren sogar wer gerade den besseren TRX hat. Wobei das der normale Krieg Icom VS Yaesu ist.
Anita H. schrieb: > So wie ich die Amateurfunker erlebt habe (zumindest die Alten) ist es > bei denen verpöhnt auch nur daran zu denken ein CB-Funkgerät zu haben. > Irgendwie elitär. Etwas besseres. Personen höherer Wertigkeit. Ein > besserer Mensch. Homosapiens Invictus. Musst du einen Frust schieben....tust mir richtig leid. Ich bin so ein Alter und weit davon entfernt so zu empfinden wie du es in deinem Schmäh beschreibst. Warum Funkamateure keinen CB-Funk brauchen liegt doch auf der Hand, es gibt viele andere Bänder auf denen man sich tummeln kann und eben dort geht der Funkbetrieb nach ganz bestimmten Regeln vonstatten, was im CB nicht immer der Fall ist. Den meisten FA geht es garnichtmal nur darum mit jemand anderem zu quatschen, die Gemeinsamkeit liegt in der Anwendung technischer Einrichtungen, auch Selbstgebautes, was im CB nicht möglich ist. Also, was soll ich in einem Hinterhof kicken, wenn mir ein ganzes Stadion zur Verfügung steht. Ich bin mir bewusst, daß auch mein letzter Satz von Leuten wie dir als Überheblichkeit ausgelegt wird, das Problem liegt dann aber bei dir.
Phasenschieber S. schrieb: > Ich bin mir bewusst, daß auch mein letzter Satz von Leuten wie dir als > Überheblichkeit ausgelegt wird Das ist aber ganz schön überheblich! :-D
Beitrag #7080996 wurde von einem Moderator gelöscht.
Phasenschieber S. schrieb: > geht der Funkbetrieb nach ganz bestimmten Regeln vonstatten, was im CB > nicht immer der Fall ist. Den meisten FA geht es garnichtmal nur darum > mit jemand anderem zu quatschen, die Gemeinsamkeit liegt in der > Anwendung technischer Einrichtungen, auch Selbstgebautes, was im CB > nicht möglich ist. Naja die Umgangsformen sind im Amateurfunk nicht wirklich besser. Egal ob auf UKW-Relais oder direkt auf Kurzwelle. Und klar, ja. Der Amateurfunk hat viel mehr Möglichkeiten, mehr Frequenzen, mehr Betriebsarten, Möglichkeiten zum Selbstbau usw. Aber die meisten Funkamateure benutzen dann doch nur gekaufte Geräte und der Selbstbau beschränkt sich, wenn überhaupt, auf Antennen. Antennen dürfen aber heutzutage auch die CB-Funker bauen und auch da gibt es sinnvolle Ideen und von gewissen Youtube-Videos können auch noch einige Funkamateure etwas lernen.
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