Forum: PC Hard- und Software Android Smartphone sicher löschen?


von Paul (Gast)


Lesenswert?

Hallo
da ich mein Android-Smartphone verkaufen will, will ich vorher alle 
Daten sicher löschen. Wie funktioniert das am besten?

von Max M. (jens2001)


Lesenswert?

FREI...  Ah... SAMSTAG!!!

von Schmachtfon-Zwangsbenutzer (Gast)


Lesenswert?

Max M. schrieb:
> FREI...  Ah... SAMSTAG!!!

Jeden Tag ein bisschen blöder -mach mit! Oder, was soll diese 
Schwachsinns-Antwort?

Hier ist es gut erklärt und es ist ein wenig Aufwand:
https://www.heise.de/tipps-tricks/Android-sicher-loeschen-So-entfernen-Sie-alle-Daten-von-Ihrem-Handy-3908696.html

von Christian S. (Firma: Privat) (chris_d450)


Lesenswert?

Lade Dir die App IShredder herunter, da kannst Du auch nach der Gutmann 
Methode löschen..

Es geht doch um Android, oder?

: Bearbeitet durch User
von Cartman (Gast)


Lesenswert?

> alle Daten sicher löschen

Du kannst deine Daten nicht forensisch "sicher" loeschen.
Auch die anempfohlnenen Apps koennen das nicht.

Mit Tools wie "UFED" kann man danach immer noch Dumps
vom Flash ziehen, und in aller Ruhe deine Daten rekonstruieren.

Jemand der etwas davon versteht, wird ca. einen 1/2 Tag
brauchen um dein Fon sicher aufzuraeumen.
Wenn du den bezahlst, kannst du das alte Teil gleich behalten.

Das "Ruecksetzen auf Werkseinstellungen" schreibt nur
Einstellungen neu. Und initialisiert Teile der "Eigenen Daten".
Die sehen danach nur "neu" und "leer" aus, sind es aber
nicht wirklich. Die Partitionen und Slices werden dabei
eben nicht oder nur zum Teil vollstaendig neu initialisiert.

von Datenlöscher (Gast)


Lesenswert?

Paul schrieb:
> da ich mein Android-Smartphone verkaufen will, will ich vorher alle
> Daten sicher löschen. Wie funktioniert das am besten?

Überlege mal, warum man bei den Smartphones der Todesopfer des 
Germanwings-Fluges 9525 die Flash-Speicher ausgelötet und den 
Angehörigen nur noch den Schrott übergeben hat.

So "löschen" Profis hochsensible Daten sicher.

von Factchecker (Gast)


Lesenswert?

Datenlöscher schrieb:
> Überlege mal, warum man bei den Smartphones der Todesopfer des
> Germanwings-Fluges 9525 die Flash-Speicher ausgelötet und den
> Angehörigen nur noch den Schrott übergeben hat.

Link or it didn't happen...

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

Paul schrieb:
> da ich mein Android-Smartphone verkaufen will, will ich vorher alle
> Daten sicher löschen. Wie funktioniert das am besten?

Halbwegs aktuelle Androiden verschlüsseln die Partition mit den 
Userdaten per default, und wenn du es verkaufen willst, wird es wohl 
keine uralte Gurke sein.

Insofern: die integrierte "Wipe & Factory Reset"-Funktion reicht, da 
wird der Schlüssel weggeworfen.
Wenn du ganz sicher gehen willst, starte danach die Kamera-App und lass 
die Video aufnehmen bis der Speicher voll ist, und mach danach nochmal 
den Reset auf Werkseinstellungen.

Irgendwelche obskuren Zusatz-Apps können ohne gerootetes Telefon 
prinzipbedingt auch nicht mehr leisten.

Wenn du ganz ganz ganz sicher gehen willst, z.B. weil auf dem Telefon 
die Secret Keys deines 100 Mio USD Bitcoin-Wallets oder die 
Atomwaffen-Abschusscodes der USA lagen, dann verkauf das Telefon nicht.

von Christian S. (Firma: Privat) (chris_d450)


Lesenswert?

Cartman schrieb:
>> alle Daten sicher löschen
>
> Du kannst deine Daten nicht forensisch "sicher" loeschen.
> Auch die anempfohlnenen Apps koennen das nicht.
> Mit Tools wie "UFED" kann man danach immer noch Dumps
> vom Flash ziehen, und in aller Ruhe deine Daten rekonstruieren.
> Jemand der etwas davon versteht, wird ca. einen 1/2 Tag
> brauchen um dein Fon sicher aufzuraeumen.
> Wenn du den bezahlst, kannst du das alte Teil gleich behalten.
> Das "Ruecksetzen auf Werkseinstellungen" schreibt nur
> Einstellungen neu. Und initialisiert Teile der "Eigenen Daten".
> Die sehen danach nur "neu" und "leer" aus, sind es aber
> nicht wirklich. Die Partitionen und Slices werden dabei
> eben nicht oder nur zum Teil vollstaendig neu initialisiert.



Dann lese mal wie IShredder funktioniert!!
Na klar geht das!

Hatte mal ein Device mit der Gutmann Methode "gelöscht", hat zwar ca 5 
Tage gedauert aber danach kannst Du garantiert nichts mehr 
wiederherstellen!

: Bearbeitet durch User
von herbert (Gast)


Lesenswert?

Cartman schrieb:
> Das "Ruecksetzen auf Werkseinstellungen" schreibt nur
> Einstellungen neu. Und initialisiert Teile der "Eigenen Daten".
> Die sehen danach nur "neu" und "leer" aus, sind es aber
> nicht wirklich. Die Partitionen und Slices werden dabei
> eben nicht oder nur zum Teil vollstaendig neu initialisiert.

Also ,der Interne Speicher eines Android Handys ab Version 7 wird 
standardmäßig verschlüsselt auch ohne eigenes zutun. Das Passwort 
welches dafür vom System generiert wurde wird beim zurücksetzen auf die 
Werkseinstellung gelöscht.
Damit gibt es auch keine Zugriff mehr auf alle verschlüsselten 
Daten.Fertig!

von Christian S. (Firma: Privat) (chris_d450)


Lesenswert?

herbert schrieb:
> Cartman schrieb:
>
>> Das "Ruecksetzen auf Werkseinstellungen" schreibt nur
>> Einstellungen neu. Und initialisiert Teile der "Eigenen Daten".
>> Die sehen danach nur "neu" und "leer" aus, sind es aber
>> nicht wirklich. Die Partitionen und Slices werden dabei
>> eben nicht oder nur zum Teil vollstaendig neu initialisiert.
>
> Also ,der Interne Speicher eines Android Handys ab Version 7 wird
> standardmäßig verschlüsselt auch ohne eigenes zutun. Das Passwort
> welches dafür vom System generiert wurde wird beim zurücksetzen auf die
> Werkseinstellung gelöscht.
> Damit gibt es auch keine Zugriff mehr auf alle verschlüsselten
> Daten.Fertig!


Das stimmt so nicht!!
Mit der entsprechenden Software, kannst Du das entschlüsseln!
Oder was meinst Du, wie Ermittlungsbehörden das machen??

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Christian S. schrieb:
> Das stimmt so nicht!!
> Mit der entsprechenden Software, kannst Du das entschlüsseln!
> Oder was meinst Du, wie Ermittlungsbehörden das machen??

Wie sie das machen, ist ja gerade die interessante Frage. Wenn der 
Schlüssel flöten geht, gehen die verschlüsselten Daten auch flöten. 
Recovery dürfte demnach nur möglich sein, indem der alte Schlüssel 
eigens für Behörden noch aufbewahrt wird.

Wobei die übliche Verschlüsselung nicht für SD Inhalte gilt. Ebenso 
können allerlei Daten in Cloud-Backups liegen.

: Bearbeitet durch User
von herbert (Gast)


Lesenswert?

Christian S. schrieb:
> Das stimmt so nicht!!
> Mit der entsprechenden Software, kannst Du das entschlüsseln!
> Oder was meinst Du, wie Ermittlungsbehörden das machen??

Da existiert viel Mist im Net ,also Dinge die nicht stimmen. Der interne 
Speicher unter Android ist auch von Ermittlern nicht ohne sehr viel 
Aufwand zu knacken. Du brauchst das Passwort,  für die verschlüsselten 
Dateien und Rootrechte die man nicht hat. Verschlüsselte Dateien nutzen 
gar nichts ,denn der Schlüssel ist gelöscht. Im übrigen muß das schon 
sehr wichtig sein wenn der Richter so eine Arbeit anordnet. Meist kommt 
dabei eh nichts gescheites dabei raus. Ein verkauftes Handy 
zurückgesetzt ist sicher wie die Bank von London...

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

Christian S. schrieb:
> Dann lese mal wie IShredder funktioniert!!

Hab die Werbeseite angesehen.

> Na klar geht das!

Nö. Geht nicht. Ist eine der typischen Schlangenöl-Apps, die versuchen 
den Leuten per FUD und Verweis auf toll klingende Militär-Normen das 
Geld aus der Tasche zu ziehen.

Christian S. schrieb:
> Hatte mal ein Device mit der Gutmann Methode "gelöscht",

"gelöscht" in Anführungszeichen, weil eben nicht gelöscht.

Diese ganzen tollen "Lösch-Algorithmen", auch dein "Gutman" sind für 
Magnetfestplatten. Für sehr sehr ALTE Magnetfestplatten. So "MFM" alt.

Auf Flash-Speicher und auf nicht-antiquarischen Festplatten 
funktionieren die nicht so, wie ursprünglich geplant.

Deswegen kann irgendeine Schredder-Software auf Flash nie sicher sein, 
dass Daten tatsächlich gelöscht wurden, da z.B. das Wear-Leveling immer 
dazwischenfunken kann.

Und weil die Software ohne Root-Rechte läuft, und deshalb nur auf 
Datei-Ebene, nicht Dateisystemebene, arbeiten kann:

Überleg mal, was bei einem CoW-Dateisystem, wie es auf Flash ja gerne 
eingesetzt wird, passiert:
Genau: Der Gutman-Algorithmus lässt die Originaldaten unangetastet, und 
schreibt 35 mal hintereinander Zufallsdaten und Bitmuster, die auf 
MFM/RLL-Codiererten Festplatten spezielle Magnetisierungs-Sequenzen 
erzeugen sollen, in frische, leere Flashzellen.

: Bearbeitet durch User
von herbert (Gast)


Lesenswert?

(prx) A. K. schrieb:
> Wie sie das machen, ist ja gerade die interessante Frage. Wenn der
> Schlüssel flöten geht, gehen die verschlüsselten Daten auch flöten.
> Recovery dürfte demnach nur möglich sein, indem der alte Schlüssel
> eigens für Behörden noch aufbewahrt wird.

Sobald man ein zurückgesetztes Android Handy wieder einschaltet wird ein 
neuer Schlüssel generiert, Android "putzt" auch seine Speicher 
regelmäßig, weshalb es auch sinnvoll ist das Handy nach dem zurücksetzen 
ein paar Stunden eingeschaltet zu lassen.
Externe Speicher werden nicht automatisch verschlüsselt, muss man selber 
anleiern. Die nimmt man vor dem verkaufen aber aus dem Gerät.

von Manuel X. (vophatec)


Lesenswert?

Wer schon mal versucht hat mit üblichen (non NSA) Methoden, 
versehentlich gelöschte Urlaubsbilder von seinem Android Phone wieder 
her zu stellen, der weiß selbst das die Diskussion um das 'sichere' 
Löschen vollkommener Humbug ist.

;)

Und ich unterstelle jetzt einfach mal 99,9999999% der gebraucht 
verkauften Handys, bzw deren potenzieller Inhalt rechtfertigen nicht mal 
ansatzweise Aktionen wie Flash auslösen, so denn selbiges überhaupt noch 
problemfrei möglich ist dank PoP und dergleichen.


Ist wie mit der RC3 Haustür und der dann doch offenstehenden 
Terrassentür. Will jemand wirklich Daten abgreifen, passiert das viel 
früher.

: Bearbeitet durch User
von Georg (Gast)


Lesenswert?

herbert schrieb:
> indem der alte Schlüssel
>> eigens für Behörden noch aufbewahrt wird.

Eben, ganz ohne technische Verfahren geht das auf dem Verwaltungsweg, 
jedenfalls in den USA, der Zugriff kann einfach angeordnet werden. Das 
Zauberwort heisst Nationale Sicherheit, das ist gesetzlich geregelt.

Georg

von Manuel X. (vophatec)


Lesenswert?

Georg schrieb:
> herbert schrieb:
>> indem der alte Schlüssel
>>> eigens für Behörden noch aufbewahrt wird.
>
> Eben, ganz ohne technische Verfahren geht das auf dem Verwaltungsweg,
> jedenfalls in den USA, der Zugriff kann einfach angeordnet werden. Das
> Zauberwort heisst Nationale Sicherheit, das ist gesetzlich geregelt.
>
> Georg

Link or it is not true:)

von Helge (Gast)


Lesenswert?

Interessant ist auch ein Schritt vorher: Will ich meiner Telefondaten 
sicher sein, muß ich alles ohne Cloud ins neue Telefon kopieren. Dafür 
scheints aber nur Apps zu geben, die das eher so halbgut können.

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

Georg schrieb:
> Zauberwort heisst Nationale Sicherheit, das ist gesetzlich geregelt.

Neue Verschwörungstheorie:
Dieselben "Finsteren Kräfte"™, die die Daten aus der Cloud 
abschnorcheln, verteilen auch diese funktionslose Schredder-Software im 
Appstore. Alle die das herunterladen sind damit gleich als 
Prioritäts-Ziel markiert.

von Anti Glasses Gang (Gast)


Lesenswert?

Verschlüsselung mit langem Passwort aus dem Zufallgenerator aktivieren 
(ist bei Android eh schon aktiv), Gerät aus Google/Apple Account 
entfernen, zurücksetzen. Gibt bei Android dafür sogar extra eine 
Funktion welche du remote auslösen kannst.

Ohne Account einrichten, Verschlüsselung mit langem sinnlosen Passwort 
wie "u3b&37f8h&3bd8Hejejf€h272bdu€€u3je" aktivieren und dann einmal mit 
irgendeinem Müll befüllen (z.B. Linux/Windows Images).

Anschließend erneut zurücksetzen, fertig für den Käufer.

Dadurch kannst du das meiste überschreiben und das HSM wird durch die 
erneute Verschlüsselung relativ sicher ebenfalls überschrieben.

von Εrnst B. (ernst)


Lesenswert?

Anti Glasses Gang schrieb:
> dann einmal mit
> irgendeinem Müll befüllen (z.B. Linux/Windows Images).

Genau das wollte ich mit dem Vorschlag: "starte danach die Kamera-App 
und lass die Video aufnehmen bis der Speicher voll ist" auch
erreichen. Geht mit Bordmitteln, und wenn tatsächlich Daten davon 
übrigbleiben, kann sich der Forensiker über viele Stunden "Aquarium in 
HD" oder "vorbeiziehende Wolken aus dem Fenster gefilmt" freuen.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Εrnst B. schrieb:
> kann sich der Forensiker über viele Stunden "Aquarium in
> HD" oder "vorbeiziehende Wolken aus dem Fenster gefilmt" freuen.

... um darin nach steganographischem Inhalt zu suchen. ;-)

von Meister Schredder (Gast)


Lesenswert?

> diese funktionslose Schredder-Software
Die wird noch eine Kopie des Schluesseln hinter den Superblock 
schreiben.

von Nano (Gast)


Lesenswert?

(prx) A. K. schrieb:
> Christian S. schrieb:
>> Das stimmt so nicht!!
>> Mit der entsprechenden Software, kannst Du das entschlüsseln!
>> Oder was meinst Du, wie Ermittlungsbehörden das machen??
>
> Wie sie das machen, ist ja gerade die interessante Frage. Wenn der
> Schlüssel flöten geht, gehen die verschlüsselten Daten auch flöten.
> Recovery dürfte demnach nur möglich sein, indem der alte Schlüssel
> eigens für Behörden noch aufbewahrt wird.

Oder die Behörden haben einen Zweitschlüssel.

Und mit deinem Schlüssel und dem Zweitschlüssel wird dann lediglich der 
eigentliche Schlüssel verschlüsselt, so dass dieser eigentliche 
Schlüssel von beiden Schlüsseln benutzt werden kann.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> Oder die Behörden haben einen Zweitschlüssel.

Alle Behörden, von China über USA und Deutschland bis zu den Russen?

: Bearbeitet durch User
von Nano (Gast)


Lesenswert?

(prx) A. K. schrieb:
> Nano schrieb:
>> Oder die Behörden haben einen Zweitschlüssel.
>
> Alle Behörden, von China über USA und Deutschland bis zu den Russen?

In der Regel baut in so einem Fall der Hersteller einen 
Herstellerschlüssel ein und die Behörden kriegen denn dann auf Anfrage.

Beim BIOS war das früher auch so. Es gab Herstellerpasswörter mit denen 
man an das BIOS wieder rankommen konnte.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Interessanter und recht detaillierter Artikel zur Verschlüsselung bei 
Android:
https://blog.elcomsoft.com/2018/05/demystifying-android-physical-acquisition/

: Bearbeitet durch User
von herbert (Gast)


Lesenswert?

Nano schrieb:
> In der Regel baut in so einem Fall der Hersteller einen
> Herstellerschlüssel ein und die Behörden kriegen denn dann auf Anfrage.

Nein! Eine Ermittlungsbehörde benötigt für alles was sie tut einen 
richterlichen Beschluss. Ohne den darf sie gar nichts.
Egal was man technisch alles anstellen kann um an die Daten eines Handys 
zu kommen ,in Deutschland ist das alles nicht mit unseren Gesetzen 
konform.
Im übrigen dürfte sich beim durchsickern entsprechender Präparierungen 
seitens der Hersteller das Geschäft gegen Null gehen.
Es macht wenig Sinn wenn man "Hypothesen" aufstellt die dann in drei 
Wochen als wahr im Netz rumgeistern.
Ps: Es gibt bei uns die Pflicht das Passwort verschlüsselter Datenträger 
den Ermittlungsbehörden offen zu legen.
Bräuchte man das ,wenn man so einfach an die Daten kommen könnte...ohne 
zutun des Besitzers? Eben...

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

herbert schrieb:
> Ps: Es gibt bei uns die Pflicht das Passwort verschlüsselter Datenträger
> den Ermittlungsbehörden offen zu legen.

Wo ist "bei uns"? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

von Anti Glasses Gang (Gast)


Lesenswert?

(prx) A. K. schrieb:
> herbert schrieb:
>
>> Ps: Es gibt bei uns die Pflicht das Passwort verschlüsselter Datenträger
>> den Ermittlungsbehörden offen zu legen.
>
> Wo ist "bei uns"? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

Artikel Gabelschlüssel auf deinen Kopf besagt das.

Ne ernsthaft, es muss sich niemand selbst belasten.

Selbst die Amis haben dafür den fünften Zusatzartikel in ihrer 
Verfassung, nur gibt es in der Bananenrepublik für sowas Beugehaft usw.

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

Anti Glasses Gang schrieb:
> nur gibt es in der Bananenrepublik für sowas Beugehaft

Ich weiss von einem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes aus der Ära des 
Bundesverfassungsbruchministers Seehofer, in der das enthalten sein 
sollte. Ist das so auch bezogen auf private Verschlüsselung beschlossen 
worden?

von herbert (Gast)


Lesenswert?

(prx) A. K. schrieb:
> Ich weiss von einem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes aus der Ära des
> Bundesverfassungsbruchministers Seehofer, in der das enthalten sein
> sollte. Ist das so auch bezogen auf private Verschlüsselung beschlossen
> worden?

Wenn du zb. in einer Angelegenheit angeklagt bist wo man bei dir morgens 
geklingelt hat mit ein paar Mann, um deine Wohnung auf den Kopf zu 
stellen und danach deine Rechenknechte samt allen Speichermedien 
beschlagnahmt, dann gibt es in der Tat die Pflicht verschlüsselte 
Container zu öffnen. Maßnahmen wenn du dich verweigerst gibt es, welche 
weiß ich (noch) nicht.Beugehaft gibt es. Außerdem wirkt Mitarbeit 
strafmildernd...

von (prx) A. K. (prx)


Lesenswert?

herbert schrieb:
> dann gibt es in der Tat die Pflicht verschlüsselte
> Container zu öffnen

Wie gesagt - mich würde ehrlich die gesetzliche Grundlage interessieren, 
wenn es um eine Anklage gegen mich geht. Nicht die Dicke des 
Schraubenschlüssels oder andere vergleichbare Argumente.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

herbert schrieb:
> dann gibt es in der Tat die Pflicht verschlüsselte
> Container zu öffnen.

Manuel X. schrieb:
> Link or it is not true:)

So ist es.

Oliver

von Nano (Gast)


Lesenswert?

herbert schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Ich weiss von einem Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes aus der Ära des
>> Bundesverfassungsbruchministers Seehofer, in der das enthalten sein
>> sollte. Ist das so auch bezogen auf private Verschlüsselung beschlossen
>> worden?
>
> Wenn du zb. in einer Angelegenheit angeklagt bist wo man bei dir morgens
> geklingelt hat mit ein paar Mann, um deine Wohnung auf den Kopf zu
> stellen und danach deine Rechenknechte samt allen Speichermedien
> beschlagnahmt, dann gibt es in der Tat die Pflicht verschlüsselte
> Container zu öffnen. Maßnahmen wenn du dich verweigerst gibt es, welche
> weiß ich (noch) nicht.Beugehaft gibt es. Außerdem wirkt Mitarbeit
> strafmildernd...

Wenn du jemanden das Ehrenwort gegeben hast, dann musst du dein PW nicht 
rausrücken.

Und generell gilt ohnehin, dass sich niemand selbst belasten muss.
Und Mitarbeit ist nicht immer strafmildernd, wenn die dann etwas anderes 
finden, kriegst du noch eine härtere Strafe.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.