guten morgen. Gestern hatte ich im Stromnetz eine weile 51Hz und hatte dazu ein Thema eröffnet. Grade der Blick auf meine Energiewerte fällt mir auf das ich heute noch keinen Strom verbraucht habe. Ich habe einen Zähler mit einer Led welche 1000 Pulse pro kWh ausgibt. Okay zum Zähler gelaufen weil ich dachte der Sensor ist vielleicht abgefallen. Nein der Sensor hängt. Wasserkocher an und erst mal Kaffee gekocht. Dabei den Zähler beobachtet. Nix. Die LED Blinkt nicht mehr und er zählt auch nicht mehr. Auffällig Der Zähler zeigt mit kleinen Symbolen L1 L2 L3. Bei mir Fehlt L1. Das ist aber die Phase an der bei mir alles hängt. Ich habe gemessen alle Phasen sind da. Kann es sein das der Zähler durch die 51Hz etwas durcheinander gekommen ist? Hat jemand Erfahrung mit dieser Art Stromzähler?
Was soll der Qutasch mit dem Verdecken des Zählerstandes im ersten Bild?
Naja wenn er wirklich nicht mehr läuft möchte ich nicht das man anhand des Zählerstandes sagen kann ich hätte es ja gewusst ;)
Welches der Bilder ist nun das 1. Bild? und dann das 2.? Beim Bild 'Zahl1' steht doch 'L1 L2 L3'
Sven schrieb: > zahl3.png Vielleicht hast du den Zähler in den Prog...rammier-Modus versetzt und genullt?? mfg mf
Neulich sollte ich den Zähler vom Haus-Strom ablesen und dachte auch erst, er wäre stehen geblieben. Aber nach etwas einer Minute wechselte die Anzeige. Offenbar wechselt die Anzeige alle paar Minuten zwischen dem aktuellen Wert und einem Schnappschuss. Die anderen Zähler der Wohnungen machen das nicht.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Offenbar wechselt die Anzeige alle paar Minuten zwischen > dem aktuellen Wert und einem Schnappschuss. Sven schrieb: > Ich habe einen Zähler mit einer Led welche > 1000 Pulse pro kWh ausgibt. > .... > Die LED > Blinkt nicht mehr und er zählt auch nicht mehr.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Offenbar wechselt die Anzeige alle paar Minuten zwischen > dem aktuellen Wert und einem Schnappschuss. Die anderen Zähler der > Wohnungen machen das nicht. Keine Ahnung was du damit meinst. Ob er die Momentanleistung oder die Energie anzeigt, sieht man doch an der angezeigten Einheit.
Es kann auch der zweite Tarif sein, der im Wechsel angezeigt wird. TO, du hast doch sicher einen Sicherungsautomaten vor dem Zähler. Mal kurz abschalten.
Brutzel schrieb: > Ob er die Momentanleistung oder die Energie anzeigt, sieht man doch an > der angezeigten Einheit. Leider nicht. Zur Unterscheidung gibt es am linken Displayrand nur einen kleinen Punkt der mit "1" und "2" beschriftet ist.
michael_ schrieb: > du hast doch sicher einen Sicherungsautomaten vor dem Zähler. > Mal kurz abschalten. Das würde ich auch versuchen, oder beim Versorger anrufen. Ansonsten werden sie nämlich deinen Verbrauch schätzen und danach abrechnen. Falls du gerade beschlossen hast, noch mehr Strom zu sparen, wäre das für dich ziemlich nachteilig.
michael_ schrieb: > TO, du hast doch sicher einen Sicherungsautomaten vor dem Zähler. > Mal kurz abschalten. Habe nochmal nachgesehen, ist evtl. erst nach dem Zähler.
So eine Sicherung vor dem Zähler habe ich noch nicht. Bzw nur die im Panzerkasten wo ich nicht dran komme. Ich werde mal einige "Experimente" machen Ich werde mal L2 und L3 Etwas belasten und schauen ob er die noch zählt. Immerhin fehlt im Display nur L1 und zurzeit ist eh Wochenende villeicht rufe ich dann Montag da mal an. Wenn die das Schätzen, müssten die ja eigentlich nach dem Verbrauch gehen den ich vorher so hatte? Anhand meiner ungeeichten Messdaten kann ich nachweisen das der Zähler genau im Moment des Frequenzsprung aufgehört hat zu Blinken. Eventuell ist das ja nicht nur bei mir passiert. Aber sollten so Zähler nicht etwas störungsunanfälliger sein?
Sven schrieb: > Wenn die das Schätzen, müssten die ja eigentlich nach dem Verbrauch > gehen den ich vorher so hatte? Ja
Beitrag #7128756 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128756: > Geschätzt wirst Du auch nur, wenn Du´s selbst zu verantworten hast, daß > der Stromableser nicht zum Zählerkasten konnte. Nein, geschätzt wird immer wenn die Messstelle nicht funktioniert hat oder wenn sie nicht abgelesen werden konnte. Egal wer schuld war.
Das ist jetzt ein Stromsparzähler :-) Ich würde an dem Ding nix machen, weil der einen Speicher hat für Manipulationen (wie auch immer der die rausfindet).
Hmm, 21.9 kWh, das ist --als Gesamtwert-- wirklich wenig. Müsste ja ganz neuer Zähler sein, der nur paar Tage gelaufen hat. Typischerweise verbraucht selbst ein Single-Haushalt um die 1000 kWh in einem Jahr. Also kaum denkbar, daß hier ein Vorjahreswert mit enthalten ist. Denn die Zählsumme ist ja fortlaufend (und wird nicht jedes Jahr rückgesetzt). Wie auch der km-Zähler eines KFZ immer weiter zählt. Insofern komisch was das für Anzeigewert sein soll. "Experimente" kannst schon machen, wenn diese sich auf Einschalten deines Backofens, deiner Herdplatte etc. beschränken. Mal 'nen Kuchen backen, mit aufheizen etc., eine Stunde im Backofen, da sollten dann so 2-3 kWh verbraucht werden. Gruss
Ich verstehe das auch nicht. Ich hab doch als Stromkunde keine Pflicht zur ständigen Kontrolle, ob deren Messeinrichtung fehlerfrei arbeitet. Wenn ich meinen Zähler ablese sehe ich zwar wie sich die gute alte Scheibe dreht - aber ich mache da keine Kontrolle beim täglichen Morgenkaffee ob das Ding stehengeblieben ist oder nicht. Wenn das nicht korrekt oder plötzlich gar nicht mehr gezählt wird, ist das Problem des Versorgers, nicht meines. Und wenn sie das dann schätzen wollen weil der Zähler nicht mehr wollte... schwere Frage, müsste ich direkt mal ins Kleingedruckte schauen, ob da was zu dem Thema drinsteht, ob ich das dann überhaupt bezahlen müsste. Man zahlt ja schließlich schon eine nicht zu knappe Zählermiete, dafür kann ich wohl erwarten, daß die sich drum kümmern, daß das Ding auch funktioniert. Edit: Wenn er den Zähler unbedingt kurz stromlos machen will... ich hätte da bei meiner Bude nicht mal eine Chance zu. Es gibt einen Hauptschalter für die Unterverteilung nach dem Zähler, die Vorsicherungen sind aber alle verplombt, es gibt nicht mal einen SLS wo man drankäme.
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Ben B. schrieb: > Ich hab doch als Stromkunde keine Pflicht > zur ständigen Kontrolle, ob deren Messeinrichtung fehlerfrei arbeitet. Stimmt. Und dein Versorger hat keine Pflicht, dir die Energie zu schenken. Also darf er ggf. schätzen.
Das kann durchaus sein, dass da keine laienbedienbare Sicherung vor dem Zähler sitzt. Mehrfach gesehen. Ruf deinen Versorger doch an, das wäre mir zu blöd danach wieder Ärger zu haben weil sie entweder schätzen oder jemand hier mitliest der den Zähler wiedererkennt beim (späteren) Austausch.
>> Ich hab doch als Stromkunde keine Pflicht zur ständigen Kontrolle, >> ob deren Messeinrichtung fehlerfrei arbeitet. > Stimmt. Und dein Versorger hat keine Pflicht, dir die Energie > zu schenken. Also darf er ggf. schätzen. Wenn ich's verbocke, daß die nicht ablesen konnten. Ansonsten wäre das ja genauso wie nöö Herr Wachtmeister, den Strafzettel bezahle ich nicht. Mein Tacho ist zwar irgendwann kaputtgegangen, aber ich schätze mal ich bin so wie vorgeschrieben exakt 50 km/h gefahren. Da werden die auch sagen ist mein eigenes Problem wenn meine Geschwindigkeitsmesseinrichtung nicht korrekt funktioniert.
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Ben B. schrieb: >>> Ich hab doch als Stromkunde keine Pflicht zur ständigen Kontrolle, >>> ob deren Messeinrichtung fehlerfrei arbeitet. >> Stimmt. Und dein Versorger hat keine Pflicht, dir die Energie >> zu schenken. Also darf er ggf. schätzen. > Wenn ich's verbocke, daß die nicht ablesen konnten. Nein, geschätzt wird unabhängig vom Verursacher des Fehlers. Siehe Aktenzeichen 4 U 686/02- 91
Beitrag #7128855 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7128858 wurde von einem Moderator gelöscht.
Sven schrieb: > Ich habe gemessen > alle Phasen sind da. Du hast zwischen den Außenleitern gemessen? Jeweils ca. 400V gefunden?
Na klasse. Gibts überhaupt noch irgendwas, wo man als Endkunde gegenüber Großkonzernen mal nicht in den Arsch gekniffen ist, wenn die ihre Hausaufgaben nicht korrekt machen? Meine, wieso zahle ich dann Zählermiete wenn das Ding praktisch sowieso nicht gebraucht wird, damit sie mir eine verbindliche Rechnung schicken können? Schönen guten Morgen. Wir schätzen mal, Ihr Zähler ist defekt und weils uns gerade in den Sinn kommt und es uns EVUs durch unzuverlässige Öl- und Gaslieferanten derzeit so schlecht geht, daß wir uns irgendwo dran gesundstoßen müssen um unsere Aktionäre auch zukünftig mit Rekorddividenden überschütten zu können, schätzen wir, Sie haben in den letzten 6 Monaten soviel Strom verbraucht wie'n ganzes Stahlwerk. Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag und viel Spaß dabei, ohne korrekt arbeitendem Zähler das Gegenteil zu beweisen. Unsere Rechtsabteilung kennt sich bestens aus, wie man mit solchen Kunden umgeht. Abschließend noch eine kleine Notiz am Rande, von Ihrer Zählermiete konnten im letzten Abrechnungszeitraum leider nur drei Flaschen Champagner eingekauft werden, weswegen diese rückwirkend zum Jahresbeginn 2020 auf 88,88 Euro monatlich steigt. Mit freundlichen Grüßen, Ihr **hicks** EVU.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128858: > irrelevant - Gegenstand des Verfahrens war zutreffende Einzelheit, es > sei "ein Rücklauf des Strompfades L 3 des Dreileitermesssatzes > festgestellt worden" und daher ein Berechnungsfehler vorliege. Es heißt dort aber auch: "Das Versorgungsunternehmen müsse dem Kunden nicht nachweisen, dass dieser einen höheren Verbrauch gehabt habe. Vielmehr müsse der Kunde nachweisen, dass der Verbrauch geringer gewesen sei (Bl. 474 d.A.). Diesen Nachweis habe der Beklagte nicht geführt." Und weiter unten: "Die Vorschrift des § 21 Abs. 1 AVBEltV stellt dabei einerseits klar, dass im Falle fehlerhafter Messung ein Ausgleich von Über- und Unterzahlungen stattzufinden hat. Andererseits dient die Vorschrift einer erleichterten Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs, indem für Fälle, in denen sich infolge fehlerhafter Messeinrichtungen der exakte Verbrauch nicht ermitteln lässt, eine Schätzung des geschuldeten Betrages erlaubt. Dadurch soll dem Interesse der Energieversorgungsunternehmen, zum Zwecke einer wirtschaftlichen Preisgestaltung nicht zu aufwendige Kontrollen durchführen zu müssen, Rechnung getragen werden. Die Folgen menschlichen Versagens bei der Ermittlung des tatsächlichen Verbrauchs sind daher in den von § 21 AVBEltV gezogenen Grenzen hinzunehmen."
Öhm. > Biste aufn Kopf gefallen? Die Zähleinrichtung gehört dem EVU, > nicht dem Stromkunden. Auch Du MM! Ach. Man zeige mir bitte die Stelle im Text, an der ich das Gegenteil behauptet haben soll. > Ob die Unterschlagung von Informationen relevant ist, > ist Juristenfutter. Dazu müssten sie mir erstmal nachweisen, daß ich das wusste oder ab wann ich das wusste. Könnte schwierig werden. Auf jeden Fall herzlichen Glückwunsch zu Deinem Posting, Mr. DS!
Beitrag #7128887 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7128889 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7128892 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ey was verstehst daran nicht? Es ist MEIN defekter Tacho und MEINE
Geschwindigkeitsschätzung, die ich gerne geltend machen würde. Beim EVU
ist das analog dazu DEREN defekter Stromzähler und DEREN
Verbrauchsschätzung, die sie gerne bezahlt haben wollen. Muss ich jetzt
ernsthaft noch meine dümmsten Witze oder Vergleiche erklären, bist Du
wirklich dermaßen unterbelichtet, um die zu verstehen? Meine ob Du's
lustig findest oder zum lachen lieber in den Keller gehst ist DEIN
Problem (also Deines, nicht meines, auch nicht unsers, sondern Deines)
aber wenigstens verstehen sollte doch machbar sein, oder?!
> auf das ich Dich festnagle wie den Jesus.
Probier's ruhig, da brechen nur die Nägel ab.
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Stromableser schrieb im Beitrag #7128887: > Ach, LG Saarland mit hier unzutreeffendem Einzelfall, verschon uns. "Ein defekter Stromzähler berechtigt nicht zum kostenlosen Strombezug." mit umfangreicher Begründung. https://www.verivox.de/strom/ratgeber/bei-defektem-zaehler-kein-kostenloser-strom-schaetzung-erforderlich-1000717/ "Wird der Stromverbrauch ... wegen eines technischen Defekts des Zählers fehlerhaft gemessen ..., so ist der Verbrauch außerhalb des § 21 Abs. 1 Satz 2 AVBEltV auf andere Weise zu schätzen" http://www.energierecht-blog.de/stromgvv-stromgrundversorgungsverordnung/18-berechnungsfehler/%C2%A7-18-stromgvv-schatzung-des-stromverbrauchs-bei-defekt-stromzahler-und-fehlerhafter-verbrauchserfassung "In jedem Fall sind Sie jedoch in der Beweispflicht, wie viel Strom Sie tatsächlich verbraucht haben. Das stellt sich recht schwierig dar, da der Stromverbrauch nun Mal nur über den Stromzähler ermittelt wird. Ist dieser defekt, liegt kein konkreter Verbrauch vor. Üblicherweise können Sie sich mit dem Stromversorger auf eine der beiden Berechnungsmethoden einigen: a) Es wird der höchste Stromverbrauch der letzten Jahre genommen. b) Falls die Rechnung nach einem halben Jahr gestellt wurde, wird die andere Jahreshälfte gemessen und auf das gesamte Jahr hochgerechnet." https://stromrechner.com/stromzaehler-defekt/
Beitrag #7128905 wurde von einem Moderator gelöscht.
H. H. schrieb: > Du hast zwischen den Außenleitern gemessen? Jeweils ca. 400V gefunden? Das wäre eventuell noch interessant. Bei mir hatte das EW mal einen Phasenschluss produziert, da waren L2 und L3 in Phase (also 0V zwischen den Phasen). Allerdings haben die LEDs am Zähler für alle drei Phasen grün geleuchtet.
Beitrag #7128908 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7128912 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7128921 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128905: > Ist ein Stromlobbytext von einem gekauften Richter ... > in Verwesung Jetzt reicht es aber. Ich diskutiere nicht mehr mit dir weiter.
Beitrag #7128938 wurde von einem Moderator gelöscht.
Log dich in den Zähler ein, und stelle die Anzeige zurück. Das ist eins der einfachsten Übungen. Anleitung sollte auf der HP deines Netzbetreiber (nicht Stromanbieter !!!) sein. Netzbetreiber = Der der auf den Zähler steht. Da erhälts du auch dein Passwort. Einloggen und Auslesen mache ich mit den Taschenlampe meines Handys , ist aber etwas fummelig.
Beitrag #7128944 wurde von einem Moderator gelöscht.
Der Kunde ist eben immer der Dumme. Im Zweifelsfall wird ihm Betrug unterstellt. Mir hatten sie auch mal den Strom abgestellt weil sie mir keine Rechnung geschickt haben und ich nicht wusste, was ich zahlen soll und mir auf Nachfrage keine Rechnung schicken wollten weil ich angeblich schon eine erhalten hätte. Kein Anwalt wollte sich der Sache annehmen. So hat sich die Sache über 5 Wochen hingezogen.
Beitrag #7128948 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128944: > Unsinn, was bitte ist ein Betreiber falls nicht das EVU, etwa der > Hersteller? Energieversorgungsunternehmen = kann alles sein Netzbetreiber = der der die Kabel legt + den der Zähler gehört Stromversorger = der mit den du ein Liefervertrag hast. Bei mir sind alle 3 die Selben. ABER es kann auch getrennt sein. Das sind dann die Unternehmen die aktuell am meisten heulen, obwohl gar keineStromkrise besteht. ;) Nur wenn man am Weltmarkt (Strombörse) einkauft, kann man auch mal auf die Fresse fallen. So einfach kompliziert ist das.
Beitrag #7128955 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128905: >> Aktenzeichen 4 U 686/02- 91 > Ist ein Stromlobbytext von einem gekauften Richter in Verwesung Stromableser schrieb im Beitrag #7128955: > verbreiten Sie bitte keine Lügen Spieglein Spieglein an der Wand ...
Beitrag #7128967 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128955: > Schade, bei jedem Amtsgericht gibts kostenlose Rechtsberatungen vom > zuständigen Anwaltverein oder sie werden vom Rechtspfleger in die > nächstgelegene Kanzlei geleitet, wo die Erstberatung stets kostenfrei > ist. > > Diese Anwälte tun sich der Sache an, verbreiten Sie bitte keine Lügen, > auch aus Unwissenheit nicht... Sorry daß Ihnen das widerfuhr. Entschuldigung für meine Unwissenheit. Habe tagelang rumtelefoniert. Den Fall schriftlich dokumentiert, Anwälten hingeschickt, telefoniert, mit Polizei und Amtsgericht telefoniert, schlussendlich nach einem Vordruck aus dem Internet dem Amtsgericht eine einstweilige Verfügung eingereicht. Passiert ist danach immer noch nichts. Briefverkehr mit Amtsgericht und Stadtwerken (wo ich Kunde war) hin und her, bis endlich mal was passiert ist und ich dann noch Gerichtskosten und Mahngebühren zahlen musste. Der E-Mailverkehr mit den Stadtwerken ist auf wundersamer weise verschwunden und wurde abgestritten. Deshalb also nur noch alles per Post und Einschreiben mit Unterschrift. Und dann kommst du da her und bezeichnest das als Lüge.
zittel schrieb: > Der E-Mailverkehr mit den Stadtwerken ist auf wundersamer > weise verschwunden und wurde abgestritten. Kann mir NIE passieren. Einfacher Grund : Bei Stress setze ich mich auf mein Roller und fahre vorbei. Und da bei mir wie oben beschrieben Stromanbieter + Netzbetreiber ein und das selbe sind, spiele ich auch kein Ping-Pong-Ball. Da schreibe ich an den lokalen Anbietern nicht EIN WORT. Ist halt der Unterschied ;)
Beitrag #7128981 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7128989 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128989: > Du Armer Hund. Hier in Tölz sind die in einem Büro. Ansonsten Mail geht > auch. Ohne hin oder gucken ob Du noch lebst. Wieso ? Mir haben die einmal um ca. 14:00 den Strom abgedreht. Um 23:35 kam der Techniker raus und hat ihn wieder angeklemmt. Grund: Der Trottel hat sich im Zähler verzählt und war zu doof die Zählernr. des Auftrags zu vergleichen. Und der kam ohne Email. Ein Anruf reichte völlig aus. Ich hab den Jungs nur mal klar gemacht wie hoch die Rechnung ist, deren Schaden sie ja verursacht haben, und das ein falsch abgeklemmter Zähler keine höhere Gewalt ist. Allein mein 3 Aquariums hatten schon Probleme. Eins hatte 600 Liter. Und wertvolle Fische. Kühl-/Gefrierkombi + Datenausfall am PC (der lief nämlich auch) von den kalten Hintern wegen 2 Std. kein Laden der Nachtspeicherheizung reden wir nicht mal. Was meinste wie schnell der da war ;) Und wer ist jetzt der arme Hund. ?!?! Du der 5 Wochen Stress hatte oder ich der 3 Std. warten musste.
Beitrag #7128997 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129002 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129009 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128997:
> YMMD - ich schmunzelle gerade von Ohr zu Ohr, Danke!
Kannst du gerne machen.
Ich wohnte in einen 40 Familienhaus. 5 Wohneinheiten pro Stockwerk. Und
ein orange angemalter Zählerschrank. Die Zähler waren wie die Wohnungen
von links nach Rechts verteilt. Das Problem war die Mittelstege für die
beiden Türen. Da war der Zähler hinter den er abschalten sollte. Da
musste man nach der Zähler-Nr. halt genauer hinschauen.
Die Nachbarin sah zwar gut aus, aber sie wurde ca. 3 Monate Später
Zwangs geräumt. Ich war froh, sie hatte eh ein Freund und ich mag keine
Schnorrer.
Was die Wertvollen Fische angeht. Das ist Ansichtsache. Für mich waren
die Diskusse wertvoll. Auch wenn sie sehr zickig waren. Nach eine
Chemieumfall = KH-Wert eingebrochen was den PH-Wert Down zieht und die
Diskusse nach oben ;( , habe ich dann allerdings auf preiswerter Fische
= Black-Mollys, Guppys und jede Menge Neons umgestellt.
Naja ich hatte ne Stromrechnung von 250 Euro im MONAT !!! Abschlag. Und
lag +/- 100 Euro bei der Endabrechnung.
Nachtspeicherheizung halt. ;) Da juckten dich 1000 KW im Jahr nicht
wirklich. ;) Und man kann sich auch ein Luxus-Becken leisten. Ach so
nebenbei. Ich habe gut verdient und mag ein Urlaub außerhalb meiner
Wohnung. Mir reichten die Rückenschmerzen von den Dienstreisen völlig
aus.
Beitrag #7129020 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7129020:
> Du armer Hund - eine Mietskaserne - ist das lustig?
Mein. Luxus-Hochhaus.
Aktueller Mietpreis meiner 64 qm Wohnung = 720 Euro + NK. Allerdings
modernisiert und auf GAS ;) Umgerüstet.
Der Vermieter hat es verkauft und der Neue Besitzer hat Luxus-Wohnungen
daraus gemacht. Das Penthouse oben auf den Dach mit Sauna, Top-Ausblick
und allen üblichen Mist liegt bei 1800 Euro für 150 QM.
Und ich wohne in keiner Grossstadt sondern nur in einen Erholungsgebiet.
;)
Das mit der Erholung ist mir aber noch nicht so wirklich gelungen.
Aktuell wohne ich in einer sehr günstigen Wohnung. Mit allen Luxus den
man WIRKLICH braucht. EIGENE !!! Gasheizung und GIGABIT Anschluss ;)
Beitrag #7129025 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129027 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7129025: > Schlaumaier schrieb: >> Für mich waren >> die Diskusse wertvoll. > > Du sprichst in Rätseln. Fsalls es sich um Fische dreht. https://de.wikipedia.org/wiki/Diskusfische <- Jene da.
Stefan ⛄ F. schrieb: > Schade, ich hätte den Sprücheklopfer lieber dumm sterben lassen. Naja. Ich wundere mich auch das er die nicht kennt. SO selten sind sie nun wieder auch nicht. Aber halt Zickig in der Haltung und nicht preiswert. Ich wollte mit den 9-Euro-Ticket nächsten Monat mal nach Duisburg fahren (Größte Zoogeschäft Europas) da schau ich mal , rein aus Neugierde, was die aktuell kosten. https://www.zajac.de/ <- den da. Aber wenn ich noch mal ein Aquarium bekomme, dann höchstens mein 65 Liter Becken im Keller wenn es noch dicht ist und da kommen nur noch Goldfische rein. Ist aber sehr unwahrscheinlich da ich kein Lebendfutter für mein Kater kaufen will ;)
Schlaumaier schrieb: > So selten sind sie (Diskus) nun wieder auch nicht. eben > da kommen nur noch Goldfische rein. Ist aber sehr unwahrscheinlich > da ich kein Lebendfutter für mein Kater kaufen will Meine Katzen gucken sich die Goldfische lieber an, als sie zu fressen. Sie sind aber auch schon alt, haben keine Lust mehr auf Jagen.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128955: > Schade, bei jedem Amtsgericht gibts kostenlose Rechtsberatungen vom > zuständigen Anwaltverein oder sie werden vom Rechtspfleger in die > nächstgelegene Kanzlei geleitet, wo die Erstberatung stets kostenfrei > ist. Das gilt deutschlandweit (soweit ich weiß) nur für "Bürger/innen mit geringem Einkommen". Ausnahmen IMHO Berlin, Bremen, Hamburg. Nicht jeder hier fällt darunter ;-)
Stromableser schrieb:
> Die werden vom Rechtspfleger in die nächstgelegene Kanzlei geleitet, wo die
Erstberatung stets kostenfrei ist.
Klor ist sie das.
Der Anwalt führt ein 10 Min-Schwätzchen für lau und dann gehts zu Sache.
Einfach gesagt : Du erzählst ihm was Sache ist, und er sagt dir wenn er
ehrlich ist, wie die Chance steht das du gewinnst. Das macht er halt
damit du sein Mandant wirst. Das wirst du erst wenn du ihm eine
Vollmacht gibt und ein Vertrag machst.
Das andere nennt der Volksmund "Armenrecht". Das muss man beantragen,
was übrigens der Anwalt gleich mit macht. Endet i.d.R. damit das du die
Hosen runter lassen musst, und solltest du kein Hartz-4 bekommen, 3
Jahre lang abstottern darfst, im Rahmen deiner finanziellen
Möglichkeiten die das Gericht berechnet wenn die Show vorbei ist. Der
Rest wird dir erlassen.
Unglaublich, was für eine dumme Diskussion sich aus diesem eigentlich interessanten Thema entwickelt hat. Schämt euch.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128855: > Johannes O. schrieb: >> Das kann durchaus sein, dass da keine laienbedienbare Sicherung vor dem >> Zähler sitzt. Mehrfach gesehen. > > Welches Gesetz sieht denn sowas vor? Wer nichts weiß, Nuhr! Was sprichst du nun von Gesetzen? Hier im Haus ist das so. Die Diazed Sicherung kommt nach dem Zähler. For dem Zähler ist nur die NH Sicherung des Gebäudes. Bei nem Kumpel ebenfalls. Daher möchte ich bzgl. Nuhr's Spruch gerne an Dich zurück verweisen.
Leute, Leute. Vor dem Zähler ist eh alles verplombt. Egal, was dort ist. Denkt mal darüber nach, was das für die Laienbedienbarkeit bedeutet.
MaWin schrieb: > Vor dem Zähler ist eh alles verplombt. Egal, was dort ist. Denkt mal > darüber nach, was das für die Laienbedienbarkeit bedeutet. Das du ihn anblinken kannst, und er dir danach dein Verbrauch mitteilt.
Stromableser schrieb im Beitrag #7128855: > Johannes O. schrieb: >> Das kann durchaus sein, dass da keine laienbedienbare Sicherung vor dem >> Zähler sitzt. Mehrfach gesehen. > > Welches Gesetz sieht denn sowas vor? Wer nichts weiß, Nuhr! Hm, vielleicht z.B. VDE AR N 4100:2019-04
1 | Ist ein Zähler direkt an das Hauptstrom-Versorgungssystem angeschlossen, |
2 | ist vor diesem im NAR ein SLS-Schalter nach DIN VDE 0641-21 als selektive |
3 | Überstrom-Schutzeinrichtung zu installieren. Dieser muss laienbedienbar, |
4 | sperr- und plombierbar sein. Außerdem dient der SLS-Schalter als |
5 | - Trennvorrichtung für die Inbetriebnahme der Anlage, |
6 | - Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen, |
7 | - zentraler Überstromschutz für die Messeinrichtungen und die Kundenanlage. |
Und bevor nun wieder das Geheule anfängt das die VDE nicht bindend ist, kein Gesetz ist usw. EnWG §49(1) Satz 1 und 2
1 | 1Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. 2Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. |
Spätestens Satz 2 verweißt wieder auf die VDE Richtlinien, da selbige regelmäßig als anerkannte Regeln der Technik/aktueller Stand der Technik angesehen werden. Bist du anderer Meinung, schön für dich, der Richter sieht das aber vermutlich im Fall der Fälle dann eben ganz anders. Grundlegend verstehe ich das Problem nicht: Man hat ein Problem entdeckt, da bricht man sich keinen Zacken aus der Krone den Messstellenbetreiber zu informieren das etwas nicht stimmt. Es sei denn man ist so ein unverbesserlicher "ich hab aber Recht"-Fuzzi. Das Problem hier zur Diskussion zu stellen ist richtig und ich bin gespannt was dabei raus kommt. Normal ist es jedenfalls nicht. Edit: Das einzige was man der VDE wirklich sowas von ankreiden kann ist die Veröffentlichungspolitik. Meiner Meinung nach sollten alle diese Normen gemeinfrei sein so das sich im Zweifel jeder darauf beziehen kann. So wie es jetzt ist, hat man entweder Glück jemanden zu kennen der Zugriff auf das Regelwerk hat oder hat eben Pech gehabt (oder gibt halt verdammt viel Geld aus). Man ist damit auf Gedeih und Verderb dem Handwerk ausgeliefert und hat eigentlich keine Möglichkeit die verrichtete Arbeit zu prüfen. Ob das natürlich möglich ist, für den einzelnen ist eine andere Frage.
Haha du hast nicht die Seriennummer abgedeckt und die kann man auf eine zählernummer zurückrechnen.
MaWin schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Das du ihn anblinken kannst > > Wen? Die Sicherungspatrone? Den Zähler daselbst. Ob TO den Norax 3D hat, weiß ich leider nicht. Könnte aber so oder so ähnlich gehen. Aber PIN vom EVU braucht er auch. Wird per Brief kurz nach Zählerwechsel von Ferraris auf "modern" automatisch zugeschickt. ciao gustav
Beitrag #7129151 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7129151:
> Mit Deinem 20-cm Pony?
Lach! Er weiß nicht einmal wie groß Ponys sind.
Ulf D. schrieb: > Haha du hast nicht die Seriennummer abgedeckt und die kann man auf > eine zählernummer zurückrechnen. Ob das so ist oder nicht sei mal dahingestellt, aber mein erster Gedanke ging auch in diese Richtung. Wenn man Nummern verschleiert, dann alle ohne drüber nachzudenken. Sonst passiert einem eben evtl. Sowas.
Beitrag #7129158 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129163 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129168 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129171 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129188 wurde von einem Moderator gelöscht.
Stromableser schrieb im Beitrag #7129158:
> oder kaperst nur einfach so fremde Fäden
Du bist offenbar nur nicht in der Lage zu lesen.
Stromableser schrieb im Beitrag #7129188:
> das sind Männer, die sich als Weiber outen
Wo genau ist das Problem dabei?
Beitrag #7129430 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129432 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129433 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7129434 wurde von einem Moderator gelöscht.
MaWin schrieb: > Schlaumaier schrieb: >> Das du ihn anblinken kannst > > Wen? Die Sicherungspatrone? Nein. Die Fotozelle o. einfacher gesagt, den Fotowiderstand. Durch das an blinken wird eine Art Morsecode an die Zelle gesendet. Codeeingabe funktioniert z.b. so. Z.b eine 8. Einige Sekunden an leuchten damit das Gerät bereit ist (Anzeige wir gelöscht und Cursor erscheint) dann im Abstand von 1 Sek 8 x an leuchten. Dann 5 Sek. nicht an leuchten, Cursor springt zu nächsten Eingabestelle. Dann wieder das selbe Spiel. *Diese Aussage ist eine Demo. Die genaue Vorgehensweise entnimmt man der Anleitung* !!!! Das können fast allen Stromzähler die eine digitale Anzeige haben. Allerdings ist die "Steuerung" je nach Modell unterschiedlich. Da mir das zuviel fummeln ist, wollte ich mal ne App mir dazu schreiben die das automatisch macht. Hab ich nur vergessen bzw. denke ich würde mich mein Stromverbrauch deprimieren. Die App selbst müsste nur mit den richtigen Zeitparametern die "Taschenlampe" an meinen Handy an und aus machen, das mir das zählen u.s.w. vereinfachen würde. Wie ich oben bereits geschrieben habe. Der Netzbetreiber hat eine Anleitung auf der HP und er o. der Energieversorger hat den CODE der zu den Zähler passt. Ist halt Datenschutz damit der Nachbar nicht sieht wieviel ich im Monat verbrauche, sondern das von Hand aufschreiben muss. Ich liebe DE Datenschutzschwachsinn. ;)
Schlaumaier schrieb: > Energieversorgungsunternehmen = kann alles sein > > Netzbetreiber = der der die Kabel legt + den der Zähler gehört > > Stromversorger = der mit den du ein Liefervertrag hast. > > Bei mir sind alle 3 die Selben. ABER es kann auch getrennt sein. Du bist nicht auf dem aktuellen Stand. Inzwischen wurde noch der Messstellenbetreiber erfunden, der auch noch mitverdienen will.
Messstellenwart schrieb: > Du bist nicht auf dem aktuellen Stand. Inzwischen wurde noch der > Messstellenbetreiber erfunden, der auch noch mitverdienen will. OK. Hast recht. Den kannte ich wirklich noch nicht. Aber da die Telekom ihr Netz auch verkauft. Wieso nicht. Die lernen es einfach nie. Sein eigenes Zeug verkaufen und dann teuer mieten. Naja, solang der Kunde zahlt. ;)
Schlaumaier schrieb: > Aber da die Telekom ihr Netz auch verkauft. Wieso nicht. Sorry ungenau. Meinte ihr HANDY-NETZ. =)
> Der Thread ist jetzt genug zugemüllt.
Ach Quatsch. Es haben sich genau die richtigen Waschweiber
zusammengefunden. Da geht noch was!
Schlaumaier schrieb: > Die Fotozelle o. einfacher gesagt, den Fotowiderstand Die Fotozelle? Ich sprach nicht vom Zähler. Lest ihr eigentlich die Beiträge, auf die ihr antwortet?
Schlaumaier schrieb: > MaWin schrieb: >> Die Fotozelle? Ich sprach nicht vom Zähler. > > Der Thread meist schon. ;) Der König der Narren: Le fil, c'est moi !
Schlaumaier schrieb: > Der Thread meist schon Was läuft eigentlich falsch mit euch? Du kannst dich nicht auf irgendwas antworten, was ich nie gesagt/gefragt habe, nur weil es in den meisten anderen Posts um den Zähler geht. Ich schrieb: > Vor dem Zähler ist eh alles verplombt. Egal, was dort ist. Denkt mal > darüber nach, was das für die Laienbedienbarkeit bedeutet. Es ist eindeutig, dass ich nicht vom Zähler sprach.
MaWin schrieb: >> Vor dem Zähler ist eh alles verplombt. Egal, was dort ist. Denkt mal >> darüber nach, was das für die Laienbedienbarkeit bedeutet. > > Es ist eindeutig, dass ich nicht vom Zähler sprach. NÖ. Da steht ZÄHLER. Und vor den Zähler steht der User oder die Putzfrau die den Keller reinigt. AM Zähler hängt manchmal ein Blechteil. Aber wie mir ein Techniker sagte, ist das nicht mehr erforderlich bei digitalen Zählern. Was dazu führt das bei uns nicht eine Plombe hängt.
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