Forum: Ausbildung, Studium & Beruf private Handynutzung am Arbeitsplatz


von Arbeitnehmer (Gast)


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Hi @All,

während der Arbeitszeit kann der AG vieles bestimmen und auch 
Handynutzung verbieten, und besonders noch, z.B. mit dem Gerät Bilder am 
Arbeitsplatz zu machen. Auch untersagt er, private Handys am 
Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).

Das kann ich verstehen. Kein Problem, ich stelle mein Handy auf stumm, 
lege es in eine Schublade und schaue nur kurz während der Pause drauf.

Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und 
verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich 
damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren. Dann muss ich nun doch 
mein Handy während der Arbeitszeit nutzen und sogar noch mein privates 
Datenvolumen für die App bereitstellen ... Hab ich grundsätzlich kein 
Problem mit, nur irgendwie schließt die eine Regelung die andere aus - 
oder nicht?

von Kolja L. (kolja82)


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Musst du denn die AG APP während der Arbeitszeit nutzen, dann wurde ich 
morgens Mut nem leeren Akku auf der Arbeit erscheinen.

von Shorty (Gast)


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Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat.

Stimmts Senf?

von Cartman (Gast)


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Einfach das Wischfon rooten und den Guggelblaehstore deinstallieren.
Ersteres will ich und zweiteres brauch ich nicht.

Dann wird der "Vertragspartner" aka Arbeitgeber dir zum Beispiel
ein RSA/Sekurity-Token sponsern.

von Arbeitnehmer (Gast)


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Kolja L. schrieb:
> Musst du denn die AG APP während der Arbeitszeit nutzen,

Ja, z.B. immer jetzt, wenn ich mich in das SAP einloggen muss und andere 
Datendienste, die über den Webbrowser verwendet werden.

von (prx) A. K. (prx)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und
> verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich
> damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren.

Voraussetzungen: Der AG muss bereit sein, dir dafür ein Firmenhandy zur 
Verfügung zu stellen, wenn du Bedenken hast. Eine Aktivitätsüberwachung 
darf damit nicht verbunden sein.

Wenn ihr einen Betriebsrat habt, frag dort. Sowas ist deren Job.

: Bearbeitet durch User
von Helge (Gast)


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Am besten noch eine app, die alles mitschneidet und an die IT schickt :D 
käme mir nicht aufs Tele.

von (prx) A. K. (prx)


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Wie Cartman schrieb, wird es vielleicht nur um einen Tokengenerator 
handeln, wie man sie seit Urzeiten zur Authentifizierung bei Home-Office 
einsetzt. Die sind harmlos, aber eine Verpflichtung, sie auf dem 
Privathandy zu installieren, kann es nicht geben. Wer da nicht mitmacht, 
kriegt den eben als Schlüsselanhänger.

: Bearbeitet durch User
von Arbeitnehmer (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wer da nicht mitmacht,
> kriegt den eben als Schlüsselanhänger.

Bekommt der Schlüssenangehänger-Tokengenerator sein Signal auch per Funk 
oder WLan?

von Shorty (Gast)


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Helge schrieb:
> Am besten noch eine app, die alles mitschneidet und an die IT
> schickt :D käme mir nicht aufs Tele.

Was wohl schlimmer ist? Die Frau vom Chef auf Tinder nach links oder 
nach rechts wischen?

von (prx) A. K. (prx)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Bekommt der Schlüssenangehänger-Tokengenerator sein Signal auch per Funk
> oder WLan?

Nichts von alledem. Die kriegen das "Signal" per Uhrzeit, und die ist 
eingebaut. Wer sich bei seinem nicht zu archaischen Hausfritz per 
Athenticator anmeldet, kennt das bereits. Dazu gibts ein paar Apps, wie 
den Google Authenticator oder FreeOTP, mit offen dokumentiertem 
Verfahren und ggf Source Code. Und natürlich allerlei Kommerzware, die 
prinzipiell auch nicht anders arbeitet.

Funkabhängigkeit kann man nämlich im Bunker nicht brauchen.

: Bearbeitet durch User
von Senf D. (senfdazugeber)


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Shorty schrieb:
> Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat.
> Stimmts Senf?

Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser.

Eine Verpflichtung, eine bestimmte App auf dem Privathandy zu 
installieren, kann es von der Arbeitgeberseite her gar nicht geben. In 
solchen Fälle muss der Arbeitgeber ein dienstliches Mobiltelefon zur 
Verfügung stellen. Aber noch besser ist es, wenn man sowas erst gar 
nicht benötigt. Ich hätte auch keine Lust, immer zwei Geräte bei mir zu 
tragen und aufgeladen zu halten. Außerdem weckt das nur Erwartungen, 
dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.

von Shorty (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser.

Sowas, jetzt hätte ich wetten können, dass du eines hast.

von Arbeitnehmer (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Aber noch besser ist es, wenn man sowas erst gar
> nicht benötigt.

Vor allem, ich kann kein Homeoffice machen und nutze nur den festen PC 
(nicht mal Laptop), um meine Arbeiten zu erledigen. Aber alle anderen 
haben das auch installiert. Und ich hatte Angst, als Außenseiter dann 
dazustehen, bin noch nicht lange da und noch in der Probezeit.

von (prx) A. K. (prx)


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Senf D. schrieb:
> Außerdem weckt das nur Erwartungen,
> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.

Es gibt Jobs, in denen man auch als gewöhnlicher AN mitunter ganz froh 
ist, wenn man zu ungünstiger Zeit einen Kollegen erreicht. Wer im Design 
von Streichhölzern tätig ist, hat einen anderen Bezug dazu, als jemand, 
der in Produktionsprozesse involviert ist. Das muss jeder für sich 
entscheiden, auch schon bei der Anstellung.

von (prx) A. K. (prx)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Vor allem, ich kann kein Homeoffice machen und nutze nur den festen PC
> (nicht mal Laptop), um meine Arbeiten zu erledigen. Aber alle anderen
> haben das auch installiert. Und ich hatte Angst, als Außenseiter dann
> dazustehen, bin noch nicht lange da und noch in der Probezeit.

Wie schon gesagt: Betriebsrat. Der ist auch für Frischlinge da.

von Shorty (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Außerdem weckt das nur Erwartungen,
> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.

Es gehören immer zwei dazu, einer der es macht und einer der es mit sich 
machen lässt. Du scheinst zu den letzteren zu gehören.

von René H. (mumpel)


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Ich kann nur immer wieder empfehlen, sich sowas nicht gefallen zu 
lassen. Ein AN ist nicht verpflichtet, seine privaten 
Kommunikations-Endgeräte für dienstliche Aufgaben einzusetzen. Also 
klar, deutlich und bestimmt nein zu diesem Verlangen sagen. Sollte der 
AG mit einer Abmahnung kommen, dann ab zum ArbG. Innerhalb einer 
Probezeit ist das zwar ungünstig, denn der Job ist wohl mit Sicherheit 
weg. Aber man sollte sich nicht alles gefallen lassen, und ein AG der 
sowas verlangt, ist es nicht wert das man für ihn arbeitet.

Und ja, das Nutzungsverbot und die Nutzung der App schließen sich 
gegenseitih aus.

: Bearbeitet durch User
von Senf D. (senfdazugeber)


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Shorty schrieb:
> Senf D. schrieb:
>> Außerdem weckt das nur Erwartungen,
>> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.
>
> Es gehören immer zwei dazu, einer der es macht und einer der es mit sich
> machen lässt. Du scheinst zu den letzteren zu gehören.

Unsinn. Ein Diensthandy steht bei mir gar nicht zur Diskussion, und die 
Erwartungen von Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern ein Diensthandy 
verpassen, kann ich nicht beeinflussen. Ich bin jedenfalls nach 
Feierabend und im Urlaub nicht für meinen Arbeitgeber erreichbar, schon 
aus Prinzip nicht. Sofern ich mal ein Diensthandy aufgedrückt bekommen 
sollte, dann wäre das nach Feierabend konsequent ausgeschaltet.

Das Lustige ist ja, dass ein Diensthandy bei einigen Arbeitnehmern noch 
als Auszeichnung gesehen wird, weil man ja ach so wichtig ist. Das sind 
die von den Letzteren, die du meinst, aber sicher nicht mich.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7129963 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #7129999 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Nils (Gast)


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Gleiches bei mir in der Firma. Da war der Microsoft Authenticator auf 
einmal wichtig, weil man ansonsten nicht ins Intranet gekommen ist.

Ist aber kein Grund sich zu ärgern, weil die Kosten, die dadurch 
entstehen als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden 
können.

Und da ist auch ein neues Handy mit inbegriffen, falls Dein Handy altes 
ausversehen ins Klo fällt.

Damit das Finanzamt kein Ärger macht, ist es sinnvoll sich vom 
Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen, das ohne Handy eine Arbeit 
nicht möglich ist.

von (prx) A. K. (prx)


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Nils schrieb:
> Ist aber kein Grund sich zu ärgern, weil die Kosten, die dadurch
> entstehen als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden
> können.

Absetzen spart zwar vor den Steuern, aber dadurch wird es nur billiger. 
Ein Firmenhandy kostet überhaupt nichts und gilt nicht als geldwerter 
Vorteil, weder das Handy, noch der Vertrag. Auch bei Privatnutzung, 
wobei sie die über Unternehmenslösungen im Handy in zwei getrennte 
Bereiche aufdröselt. Der Firmenbereich schaltet sich abends ab und 
morgens wieder ein.

: Bearbeitet durch User
von diensthandymensch (Gast)


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firmensachen auf dem privathandy gehen gar nicht, hab ich meinem chef 
auch so verklickert. hab da auch kein whatsapp drauf, worauf er zur 
internen kommunikation voll abfährt.
hab dann ein firmenhandy bekommen, welches zum dienstbeginn aus der 
schublade geholt wird und zum feierabend wieder dort landet. gab zwar 
mal grummel, aber es gibt keine handhabe mich zu zwingen das ding privat 
mit mir rumzuschleppen.
dienst ist dienst und der rest geht cheffe nix an!

von Wendels B. (wendelsberg)


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Die RSA Secure... App meckert und verweigert den Dienst, wenn kein 
Original Google Android installiert ist. (Irgendeine seltsame 
Fehlermeldung mit Stamm...)
Ich habe extra fuers Homeoffice ein altes nur mit dieser App, das lag 
sonst nur rum.
Das funktioniert sogar ueber WLAN, eine extra Sim-Karte haette ich mir 
nicht angeschafft.

von (prx) A. K. (prx)


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Wendels B. schrieb:
> Die RSA Secure... App meckert und verweigert den Dienst, wenn kein
> Original Google Android installiert ist. (Irgendeine seltsame
> Fehlermeldung mit Stamm...)

Weil Zugriff auf die internen Daten der App möglich wäre? Immerhin steht 
da was drin, das keinesfalls offengelegt werden darf.

Kurioserweise hat Google in seinen Authenticator gerade erst einen 
Export/Import über QR-Code eingebaut. Das ist zwar bequem bei 
Datenübernahme, aber sicherheitstechnisch ein Desaster.

: Bearbeitet durch User
von Reinhard S. (rezz)


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Senf D. schrieb:
> Außerdem weckt das nur Erwartungen,
> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.

Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten. Wobei es 
natürlich ganz ohne Firmenhandy auch geil ist zu arbeiten :) Ich genieß 
es auch immer, wenn ich den Tag im Keller oder im Funkloch arbeiten 
darf.

von Shorty (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> Senf D. schrieb:
>
>> Außerdem weckt das nur Erwartungen,
>> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.
>
> Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten.

Der Senf ist eben ein ganz vorbildlicher Mitarbeiter.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Reinhard S. schrieb:
> Senf D. schrieb:
>> Außerdem weckt das nur Erwartungen,
>> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.
>
> Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten.

Richtig, das ist auf jeden Fall auch meine Empfehlung. Aber bei manch 
einem Arbeitgeber spielt der Hintergedanke einer weitläufigen 
Verfügbarkeit bei einem Diensthandy freilich eine Rolle, wenn auch nicht 
offiziell (da keine bezahlte Arbeitszeit).

von Rüdiger B. (rbruns)


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Lass die ein altes Android Handy schenken das so alt ist das der 
APPSTORE nicht mehr drauf läuft, Problem erledigt, de AG muss die ein 
ordentliche Handy stellen.

von Harald W. (wilhelms)


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Arbeitnehmer schrieb:

> Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und
> verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich
> damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren.

Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im
Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden,
die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit
feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden,
den Trockner nicht zu nutzen.

von Was sagt der Handwerker zum Ing? 1x große Pommes (Gast)


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Wenn es um den VPN-Code geht: Das ist meistens ein standardisiertes One 
Time Pad. Kann man sich easy auch ohne App mit Python generieren:

https://wizardforcel.gitbooks.io/practical-cryptography-for-developers-book/content/more-cryptographic-concepts/one-time-passwords-otp-example.html

von Wendels B. (wendelsberg)


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Harald W. schrieb:
> Um den im
> Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden,
> die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit
> feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden,
> den Trockner nicht zu nutzen.

Das ist doch eine Steilvorlage.
Einschreiben mit Rueckschein schicken und verlangen, dass erklaert wird, 
zu welchem Zweck diese Daten erhoben werden.

Bis zur endgueltigen Klaerung Miete kuerzen.

von DANIEL D. (Gast)


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Ich nutze die SIM-Karte von der Arbeit in meinem privat Handy, 20 
Gigabyte bestes Netz gib ihm. Buchungssoftware habe ich einfach 
installiert, und Telefonnummern von Kunden speicher ich nicht ein. Da 
ich zwei SIM-Karten im Handy habe, haben Kunden keine Möglichkeit mich 
über WhatsApp anzuschreiben weil dieses über die private Handynummer 
läuft.

Die Alternative wäre ich benutze ein iPhone ich mag die Dinger nicht, 
ein halbes Jahr lang habe ich mit dem Teil gekämpft und dann hatte ich 
keinen Bock mehr, ich bin zu alt für diese ungewöhnerei.

An der Arbeit benutze ich das Handy wenn mir danach ist, während der 
Fahrten werden sinnlose Telefonate geführt, auf der Baustelle wird die 
Bluetooth Box mit internetradio versorgt. Usw. usw. Aber ich muss 
zugeben dass ich mein Handy nur in gewissen Maße an der Arbeit benutzen 
kann, da ich nicht damit zurecht komme wenn ich über irgendwas 
nachdenken muss, sich um andere Dinge Gedanken zu machen. Je nachdem wie 
viel Müll die mir vor die Füße laden bleiben dann die Nachrichten bis 
zur Pause unbeantwortet. Und es gibt gratis Kaffee aber ich trinke Tee 
also habe ich nichts davon.

von (prx) A. K. (prx)


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DANIEL D. schrieb:
> haben Kunden keine Möglichkeit mich
> über WhatsApp anzuschreiben weil dieses über die private Handynummer
> läuft.

Mit getrenntem Unternehmenskontext in Android kann die gleiche App 
zweimal installiert sein. Einmal drin und einmal draussen. Whatsapp ist 
nicht mein Ding und DualSIM hat meines auch nicht, aber vorstellbar wärs 
schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann, eines pro SIM.

von DANIEL D. (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Mit getrenntem Unternehmenskontext in Android kann die gleiche App
> zweimal installiert sein. Einmal drin und einmal draussen. Whatsapp ist
> nicht mein Ding und DualSIM hat meines auch nicht, aber vorstellbar wärs
> schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann, eines pro SIM

Ja aber das will ich nicht. Aber meistens ruft kein Kunde an sondern 
eher ein Kollege oder der Chef.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Harald W. schrieb:
> Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im
> Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden,
> die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit
> feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden,
> den Trockner nicht zu nutzen.

Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn? Geht 
gar nicht, unabhängig von App oder nicht App. Manche Mieter sind 
vermutlich sogar so schlau, dass sie bei trockenem und heißem Wetter den 
Trockner trotzdem nutzen.

Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz.

Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er 
den Trockner benutzt ...

von Shorty (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im
>> Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden,
>> die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit
>> feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden,
>> den Trockner nicht zu nutzen.
>
> Trockner nutzen bei DER Energiekrise?

Diese Witze werden noch schlecht altern.

Die verdammte Turbine ist immer noch in Kanada, weil Selenskyj nicht 
will, dass sie nach Deutschland geliefert wird und von hier aus dann 
noch nach Russland muss. Am 21. Juli sollen die Wartungsarbeiten fertig 
sein, eigentlich jetzt schon klar, dass es zeitlich nicht hinhaut.

von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

> Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er
> den Trockner benutzt ...

Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das
Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen
deutschlandweit.

von DANIEL D. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn? Geht gar
> nicht, unabhängig von App oder nicht App. Manche Mieter sind vermutlich
> sogar so schlau, dass sie bei trockenem und heißem Wetter den Trockner
> trotzdem nutzen.
> Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz.

Ich hatte dieses Jahr Heuschnupfen, und zum ersten Mal wurde mir der 
Sinn von einem Trockner welchen ich nicht besitze klar. Und dann hatten 
wir noch viele Tage total feuchte Luft.

Ja normalerweise braucht man das Ding nicht, aber da hätte ich mir echt 
einen gewünscht ein Glück dass das weg ist.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer Z. schrieb:
> Trockner nutzen bei DER Energiekrise?

Besonders: Bei dem Wetter. ;-)

von Thorsten S. (thosch)


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Rainer Z. schrieb:
> Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn?

Das kommt schon drauf an ...
Ich z.B. wohne im 4. OG in einem Haus ohne Fahrstuhl.
Mein Wärmepumpen-Wäschetrockner steht in der Küche gegenüber der 
Waschmaschine.

Einzige offizielle Trocknungsmöglichkeit ist ein Trockenkeller fürs 
ganze Haus. Wäsche braucht da auch bei warmem Wetter ewig auf der Leine, 
unter 12 Stunden wird da kaum was trocken.
Dann ist der Keller ggf. belegt und man muß seine Waschtage danach 
ausrichten...

Ich habe wirklich besseres zu tun, als meine Zeit mit dem mühsamen 
Aufhängen von Socken und Unterhosen auf eine Leine zu vergeuden und die 
Wäsche dazu auch noch aus dem 4. OG in den Keller und zurück schleppen 
zu müsssen!

Natürlich nutze ich da lieber den Trockner, da ist eine 
Waschmaschinenladung in 30s aus der Waschmaschine in den Trockner 
umgeladen.

Ich wasche meist Abends nach der Arbeit und lade vorm Zubettgehen in den 
Trockner um, dann habe ich die Wäsche morgens nutzbar. Oder am 
Wochenende gleich mehrere Waschladungen nacheinander. Die wandern dann 
auch direkt in den Trockner.
Mit Aufhängen im Trockenkeller ginge das nicht, von der damit 
verbundenen Mühe und dem Zeitaufwand ganz zu schweigen.


Und für die wenigen Sachen, die nicht trocknergeeignet sind, habe ich 
einen Klappständer, den man auf die Badewanne stellt, sowie ein paar 
Kunststoffbügel für T-Shirts und Ähnliches.

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er
>> den Trockner benutzt ...
>
> Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das
> Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen
> deutschlandweit.

Eben. Wenn Du in München wohnst und dort Mieter bist, dann gilt es zu 
verhindern, dass Du einfach unberechtigt in Frankfurt Deine Qualmsocken 
dörrst.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wendels B. schrieb:
> Bis zur endgueltigen Klaerung Miete kuerzen.

Es empfiehlt sich bei dieser Vorgehensweise,  parallel dazu eine neue 
Wohnung anzumieten.

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Hallo Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer schrieb:

> Hab ich grundsätzlich kein
> Problem mit, nur irgendwie schließt die eine Regelung die andere aus -
> oder nicht?

Nicht wirklich, wenn Dir der Arbeitgeber ein Dienstsmartphone zuteilt. 
Das kann ja die billigste gebrauchte Gurke sein, die nur noch am 
netzteil funktioniert, und übertrieben viele elaborierte Apps braucht es 
auch nicht.....

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de

von F. B. (finanzberater)


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Senf D. schrieb:
> Shorty schrieb:
>> Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat.
>> Stimmts Senf?
>
> Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser.

LOL. Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem 
Konzern kein Diensthandy bekommt. In unserer Klitsche hat jeder ein 
Diensthandy, und nicht das billigste. Dass ich damit privat surfe, um 
z.B. während meiner Waldspaziergänge die Börsendaten abzurufen, hat noch 
niemanden gestört

Beitrag #7130845 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Senf D. (senfdazugeber)


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F. B. schrieb:
> Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem Konzern
> kein Diensthandy bekommt.

Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? Ich sehe 
ausschließlich Nachteile. Selbst an Kosten würde ich dadurch nicht einen 
müden Euro sparen.

P.S. VSBLTY mittlerweile bei unter 20 Cent.

von arbeiter (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Auch untersagt er, private Handys am Arbeitsplatz zu laden (wäre
> Stromdiebstahl).

Das wäre dann noch genau so lange mein Arbeitgeber, bis ich einen 
gefunden habe, der solche depperten Machtspielchen nicht nötig hat.

von René H. (mumpel)


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Senf D. schrieb:
> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben?

Du kannst Dein privates Handy während der Arbeitszeit auslassen und bist 
trotzdem für jeden erreichbar. 😉

von Senf D. (senfdazugeber)


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René H. schrieb:
> Senf D. schrieb:
>> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben?
>
> Du kannst Dein privates Handy während der Arbeitszeit auslassen und bist
> trotzdem für jeden erreichbar. 😉

Das ist ja einer der Nachteile, ich müsste dann zwei Mobiltelefone mit 
mir führen und laden, da ich dienstlich und privat strikt getrennt 
halten würde.

Es gibt bei meinem Job aber auch gar keinen sinnvollen Use Case für ein 
Diensthandy. Bei Leuten im Service und Vertrieb im Außendienst sieht das 
natürlich anders aus.

von René H. (mumpel)


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Senf D. schrieb:
> Das ist ja einer der Nachteile, ich müsste dann zwei Mobiltelefone mit
> mir führen und laden, da ich dienstlich und privat strikt getrennt
> halten würde.

Dann lass das Private doch zuhause. Oder bist Du so wichtig, dass Du 
immer erreichbar sein musst? Und die ganze Freizeit am Smartphone hängen 
muss auch nicht unbedingt sein. "Digital Detox".

von Harald W. (wilhelms)


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Senf D. schrieb:

> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben?

Ein eindeutiger Vorteil ist es für die Menschen gewesen, die früher
Bereitschaft hatten. Diese Menschen konnten dann Ihre Wohnung ver-
lassen und blieben trotzdem erreichbar.

von René H. (mumpel)


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Senf D. schrieb:
> da ich dienstlich und privat strikt getrennt halten würde.

Dafür gibt es übrigens "Android Enterprise Recommended". Kommt bei 
unseren Dienstgeräten zum Einsatz. Privater Bereich und dienstlicher 
Bereich sind technisch getrennt. Wir können zwar Daten nicht per PC 
sichern, aber das stört die meisten nicht. Mit einem Dual-SIM-Smartphone 
wären auch die Rufnummern getrennt, die dienstliche SIM kann man ja nach 
Feierabend ausschalten (bei uns gibt es aber nur Single-SIM-Geräte).

: Bearbeitet durch User
von T.U.Darmstadt (Gast)


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Wenn ich das hier so lese ...

Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu 
bevormunden. Wie sehr sich das doch von dem unterscheidet, was ich 
vorfinde:

Gerade hat mich der Teamleiter wieder angefunkt, ob ich heute noch nach 
17.00 Zeit für ein meeting hätte. Freundlicherweise habe ich ja gesagt.

von René H. (mumpel)


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Thomas U. schrieb:
> Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu
> bevormunden

Das ist nur möglich weil es sich zuviele Arbeitnehmer gefallen lassen. 
Nach Feierabend einfach auch mal abschalten, und den Arbeitgeber meckern 
lassen und blockieren. Diese Freiheit nehme ich mir seit vielen Jahren 
heraus.

von Harald W. (wilhelms)


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René H. schrieb:

>> Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu
>> bevormunden
>
> Das ist nur möglich weil es sich zuviele Arbeitnehmer gefallen lassen.
> Nach Feierabend einfach auch mal abschalten, und den Arbeitgeber meckern
> lassen und blockieren. Diese Freiheit nehme ich mir seit vielen Jahren
> heraus.

Ein Firmenhandy würde ich nach Feierabend sowieso abschalten. Für
das Privathandy würde ich die Nummer nur für absolute Notfälle
bekanntgeben. Ein Freund von mir, der Werksleiter war, wurde mal
im Urlaub angerufen, weil es in "seiner" Firma gebrannt hatte.
Der musste dann seinen Urlaub abbrechen; die Kosten, die dadurch
entstanden waren, wurden Ihm aber m.W. vom AG erstattet.

von T.U.Darmstadt (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Ein Firmenhandy würde ich nach Feierabend sowieso abschalten.

Damit weis dann dein AG, wann du Feierabend machst. Ist so, wie sich aus 
Teams abmelden. Daher bin ich immer formell abgemeldet und habe nur mein 
eigenes Diensthandy (das meiner Selbständigkeit) und das ist immer an, 
ich gehe nur außerhalb der Bürozeiten nicht ran.

von Εrnst B. (ernst)


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Harald W. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er
>> den Trockner benutzt ...
>
> Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das
> Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen
> deutschlandweit.

Ist aber vermutlich nicht der wahre Grund, der ist eher, dass bei 
Android das "Location"-Recht auch den Zugriff auf z.B. WLan-Scans 
regelt, was u.U. für die Kommunikation mit dem 
Trockener(-Abrechnungsmodul) erforderlich ist.

Ansonsten bietet Android da auch Gegenmaßnahmen:
Standortzugriff nur bei Nutzung der App (im Vordergrund) erlauben & 
Hintergrundaktivitäten der App unterbinden, und schon läuft die 
Überwachung schön ins Leere... Vor allem weil im Keller der GPS-Empfang 
wohl eher mau ist.

von Kilo S. (kilo_s)


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(prx) A. K. schrieb:
> aber vorstellbar wärs schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann,
> eines pro SIM.

Gibt's, ist bei Dualsim Geräten mittlerweile sogar so weit das du bei 
der Einrichtung gleich gefragt wirst ob du einen zweiten Account mit der 
anderen Nummer nutzen willst.

Das haben sowohl mein altes Samsung als auch mein aktuelles Redmi 9 
gemacht so bald eine zweite Karte erkannt war.

von Remald (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und
> verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren

nicht zulässig!

von Dieter (Gast)


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Remald schrieb:
> nicht zulässig!

Sowas wird über die Hintertür "bring your own device" abgewickelt. 
Andere Methode wäre dem Arbeitnehmer freizustellen, ob er ein 
Diensthändy nimmt oder einen Zuschuss zum privaten Gerät oder 
Mobilfunktarif.

von Kilo S. (kilo_s)


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Dieter schrieb:
> Sowas wird über die Hintertür "bring your own device" abgewickelt.

Wenn der AG mich fragt ob ich das machen würde, Klipp und Klar Nein!

Trotz allen möglichen Mitteln und wegen wie man Privates und Arbeit auf 
einem Smartphone voneinander trennen kann, am ende ist es so das es 
genug Wege gibt solche Schutzmechanismen zu umgehen.
Vor kurzem erst ist eine Zero Day Lücke aufgetaucht die den aktuellen 
Kernel betrifft.

https://www.xda-developers.com/pixel-6-galaxy-s22-linux-kernel-vulnerability-root-android/

Also muss der AG schon davon ausgehen das auf privat genutzten Geräten 
das Risiko viel größer ist als auf einem Dienstgerät auf dem eben nur 
das drauf ist was für die Arbeit nötig ist.

Im Prinzip holt sich der AG kein "Sicherheitssystem" sondern die 1000% 
Unsicherheit das sein System sicher bleibt. Sofern es das jemals war 
oder gar überhaupt ist.

Und andersherum auch, ich kann mit gutem Gewissen mein Privatgerät dafür 
nutzen wenn ich weiß das alle benötigten Apps für die Arbeit nicht doch 
irgendwo Lücken aufweisen. Das ist allerdings Unmöglich und wird es auch 
immer sein. Selbst mit dem Quellcode in der Hand ist das ganze nur so 
lange sicher wie es eben dauert das jemand einen Weg drum herum findet.

Ergo: Dienstgerät oder andere Lösung. Zur Absicherung beiderseits. Hat 
auch den Vorteil daß man das Dienstgerät auf der Arbeit lässt und es 
weder verloren werden kann noch gestohlen.

Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf 
einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten 
sorgt?

von DPA (Gast)


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Ich würde mit meinem Linux Phone (kein Android) zur IT gehen: und 
fragen, "könnt ihr mir die App kurz mal installieren?"

Muhahahahaha!

von (prx) A. K. (prx)


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Kilo S. schrieb:
> Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf
> einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten
> sorgt?

Frag 3 Anwälte und du erhältst 4 verschiedene Antworten, so lange das 
nicht rechtlich in konkreten Fällen durchdekliniert wurde. Ausserdem 
könnte eine Beweisführung schwierig sein.

Beitrag #7131203 wurde vom Autor gelöscht.
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> Kilo S. schrieb:
>> Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf
>> einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten
>> sorgt?
>
> Frag 3 Anwälte und du erhältst 4 verschiedene Antworten, so lange das
> nicht rechtlich in konkreten Fällen durchdekliniert wurde. Ausserdem
> könnte eine Beweisführung schwierig sein.

in Hamburg soll sich gut klagen lassen.
Da hat man richtig Ahnung

von (prx) A. K. (prx)


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DPA schrieb:
> Muhahahahaha!

So lange die Ursprungsfrage nicht weiter konkretisiert wurde, braucht 
man sich ihr nicht weiter zu nähern. Klingt ohnehin nach einem der 
üblichen Forum-Beschäftigungs-Trolle, sonst wäre wohl schon was 
gekommen. Dass die Forderung, so wie oben genannt, nicht zulässig ist, 
wurde ausreichend oft geklärt.

: Bearbeitet durch User
von Shorty (Gast)


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F. B. schrieb:
> Senf D. schrieb:
>> Shorty schrieb:
>>> Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat.
>>> Stimmts Senf?
>>
>> Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser.
>
> LOL. Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem
> Konzern kein Diensthandy bekommt. In unserer Klitsche hat jeder ein
> Diensthandy, und nicht das billigste. Dass ich damit privat surfe, um
> z.B. während meiner Waldspaziergänge die Börsendaten abzurufen, hat noch
> niemanden gestört

Als Klitscheninsasse mit Diensthandy kannst du es dir aber nicht leisten 
das Ding auszuschalten. Von daher versteht ich nicht, warum du dich 
drüber lustig machst, dass er keines hat.

von Kilo S. (kilo_s)


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Shorty schrieb:
> Als Klitscheninsasse mit Diensthandy kannst du es dir aber nicht leisten
> das Ding auszuschalten. Von daher versteht ich nicht, warum du dich
> drüber lustig machst, dass er keines hat.

Wenn ich Feierabend hab, hab ich Feierabend. Dann ist das Ding entweder 
(Home-Office) Aus oder liegt in der Firma in der Schublade.

Da kann man mich während der Arbeitszeit fragen ob ich so nett bin und 
eventuell dies oder jenes noch machen möchte. Und sollte ich dafür etwas 
länger Bleiben müssen entscheide ich ob ich nur ne halbe Stunde oder 
Stunde mache und die eben zusätzlich Aufschreibe.

Für umsonst, keine Chance!

von F. B. (finanzberater)


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Senf D. schrieb:
> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? Ich sehe
> ausschließlich Nachteile. Selbst an Kosten würde ich dadurch nicht einen
> müden Euro sparen.

Selbstverständlich spart man Kosten. Erstens reicht mir für privat (z.B. 
um einen Termin in der Terminwohnung auszumachen) mein 16 Jahre altes 
Billighandy, das schon damals nur 19 € gekostet hat. Zweitens genügt für 
diese wenigen Ausnahmefälle eine Prepaid-Karte. Alle anderen privaten 
Anrufe kann ich mit dem High-End Geschäftshandy tätigen. Ich spare mir 
also das Geld für ein neues privates Handy und eine private Flatrate. 
Und das völlig legal, da private Nutzung eines Geschäftshandys nicht als 
geldwerter Vorteil gilt:


Das Firmenhandy ist steuerfrei

Selbst wenn der Mitarbeiter das Handy auch privat nutzt, zählt es nicht 
zu den Sachbezügen und muss daher nicht versteuert werden.

https://www.karriereletter.de/geldwerte-zusatzleistung-firmenhandy-privat-nutzen


Aber rede dir dein IGM-Gehalt nur weiter schön, indem du alle anderen 
geldwerten Vorteile unter den Tisch fallen lässt. Wahrscheinlich musst 
du in deinem Konzern auch noch dem Kaffee selbst bezahlen.

Beitrag #7132009 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christian M. (likeme)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Auch untersagt er, private Handys am
> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).

Ist es auch Stromdiebstahl wenn du dein Dienst Laptop zuhause im 
Homeoffice lädst?

Beitrag #7132139 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7132149 wurde von einem Moderator gelöscht.
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Firmenhandies sind für Aussendienstler.
Und nicht für zu Hause nach der regulären Arbeitszeit,
's wäre ja noch schöner!

von Senf D. (senfdazugeber)


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F. B. schrieb:
> Alle anderen privaten Anrufe kann ich mit dem High-End Geschäftshandy
> tätigen.

F. B. schrieb im Beitrag #7132139:
> Das Geschäftshandy kostet bei Amazon übrigens 500 €, wenn ich es privat
> kaufen müsste.

Den Widerspruch merkst du selbst, oder?

von DANIEL D. (Gast)


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Also ich zahle keinen Euro für mein Handy, weil ich das komplette 
Internet und auch alle Telefonate über die Firmen SIM-Karte abwickel. 
Ist in meinen Augen auf jeden Fall wie bares Geld, das Handy selbst ist 
mein privates weil ich kein iPhone haben will. Alles was da drauf 
installiert ist ist eine Zeitbuchungssoftware. Auch den Firmenwagen 
rechne ich genauso als wäre er mehr Gehalt. Immerhin kann ich für einen 
Betrag von weit unter 100 € meine kompletten Fahrten für die Arbeit 
abwickeln. Und am Heimweg auch noch mal einkaufen und sowas. 1% Regelung 
wäre auch möglich mag ich aber nicht haben.

Beitrag #7132431 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Reinhard S. (rezz)


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F. B. schrieb im Beitrag #7132139:
> Natürlich ist die private Handynutzung nur eines von vielen
> Mosaiksteinchen, die sich aber auf mehrere tausend Euro im Jahr
> summieren. Zu bezahlen von deinem Nettogehalt.

Erlaubt der Chef die private Nutzung vom Firmenhandy? Ist ja prinzipiell 
wie beim Firmenwagen.

> Wobei ich mir privat selbstverständlich niemals ein Handy
> für 500 € kaufen würde.

Weil du es nicht könntest. :D

von (prx) A. K. (prx)


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Reinhard S. schrieb:
> Erlaubt der Chef die private Nutzung vom Firmenhandy? Ist ja prinzipiell
> wie beim Firmenwagen.

Im Unterschied zum Firmenwagen gilt Privatnutzung von Firmenhandys nicht 
als geldwerter Vorteil. Weder beim Gerät, noch bei den monatlichen 
Kosten.

Vor der Smartphone-Ära gab es spezielle Firmentarife mit 2 Nummern auf 
einer SIM. Bei Bedarf wurde über die PIN umgeschaltet, welche Nummer 
ausgehend genutzt wird. Auf diese wurde dann getrennt erfasst und 
abgerechnet. Mit Smartphones war das nicht mehr realistisch und diese 
Variante wurde eingestellt.

Ein AG, der Privatnutzung zulässt, sollte allerdings schon des 
Datenschutzes wegen im Gerät private und dienstliche Bereiche trennen. 
Das wird sowohl von Android als auch von Apple unterstützt, Ich hatte es 
oben schon skizziert.

Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy 
nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht. 
Bereitschaftsregelungen sind ein anderes Thema.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7132572 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Hallo (prx) A. K.

(prx) A. K. schrieb:

> Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy
> nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht.

Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur 
sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin.
D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab 
50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de

Beitrag #7132714 wurde von einem Moderator gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Bernd W. schrieb:
> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab
> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.

Das verstehe ich. Das Verhältnis zwischen AN und AG und einen effektiven 
Anspruch des AG zur Erreichbarkeit muss man natürlich in solche Fragen 
einrechnen. Wobei das individuell recht verschieden sein kann. Mancher 
AG geht in solchen Fragen mit seinen AN fair um.

von (prx) A. K. (prx)


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Bernd W. schrieb im Beitrag #7132714:
> Zumal ein 500€ Handy im Regen genauso absäuft wie ein 89€ Restposten

Empfindlichkeit gegenüber Wasser dürfte im oberen Preissegment deutlich 
geringer ausfallen als im untersten.

Ein selbst gezahltes 500€ Gerät dürfte zudem weniger in Verlegenheit 
kommen, abzusaufen, als ein billiges oder kostenloses. Denn Dinge, für 
die man selbst viel gezahlt hat, behandelt man sorgfältiger und achtet 
sie höher.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Mancher AG geht in solchen Fragen mit seinen AN fair um.

Das lässt dann Rückschlüsse auf die Bedeutung des AN für den AG zu; 
leider in beide Richtungen ...

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Das lässt dann Rückschlüsse auf die Bedeutung des AN für den AG zu;
> leider in beide Richtungen ...

Sicherlich kann die individuelle Bedeutung des AN für den AG darin 
eingehen, aber das Verhalten in solchen Fragen ist kein streng gehütetes 
Geheimnis und spricht sich rum.

von (prx) A. K. (prx)


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In diesem Zusammenhang sollte man evtl auch die eigene Berufs- und 
Stellenwahl betrachten. Wer den Anspruch stellt, täglich unerbittlich 
Punkt 17:00 alles fallen zu lassen und unter keinen Umständen bereit 
ist, auf Anrufe zu reagieren, der sollte eine passende Tätigkeit 
anpeilen. Es gibt viele Jobs, da ist das kein Problem.

Ich sehe das also nicht nur auf Seiten des AG. Der AN hat auch seinen 
Anteil an solchen Entscheidungen. Im meinem Fall kommen die seltenen 
Anrufe übrigens nie vom Chef, immer von Kollegen.

: Bearbeitet durch User
von Peter (Gast)


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Hab auch ein Firmenhandy, das mein Privathandy komplett ersetzt hat. Ich 
lade zu 90% am Arbeitsplatz. Bei mir läuft es auch so, dass mein 
Bruttolohn relativ niedrig ist, ich durch einige AG-bezahlte Addons aber 
relativ viel vom Nettolohn einsparen kann (Handy, zwei Autos, Kita) und 
der AG profitiert auch davon. Somit weniger Rente aber mehr Geld jetzt 
zur Verfügung.

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Hallo (prx) A. K.

 (prx) A. K. schrieb:

>> Zumal ein 500€ Handy im Regen genauso absäuft wie ein 89€ Restposten
>
> Empfindlichkeit gegenüber Wasser dürfte im oberen Preissegment deutlich
> geringer ausfallen als im untersten.

Erfahrungsgemäß nicht. Weil der Hersteller von 500€ Handys davon 
ausgeht, dass sich ein so potenter Kunde besser vor Regen schützen kann 
bzw. mehr möglichkeiten hat, Regen überhaupt zu meiden. ;O)

Testen kann man das gelegentlich selber, weil die 500€ Handys als 
Restposten oder gebraucht auch für 89€ zu haben sind. Dann nicht ganz so 
aktuell, das ist aber Erfahrungsgemäß nur wichtig, wenn es extrem wird.

> Ein selbst gezahltes 500€ Gerät dürfte zudem weniger in Verlegenheit
> kommen, abzusaufen, als ein billiges oder kostenloses. Denn Dinge, für
> die man selbst viel gezahlt hat, behandelt man sorgfältiger und achtet
> sie höher.

Die umgekehrte Betrachtung ist realistischer: Wenn ich weiß, das ich 
sehr oft den Regen nicht meiden kann, werde ich mir nicht so eine teure 
Beule zulegen. ;O)

Du überschätzt deine Selbstwirksamkeit grandios. Wie sorgfältig Du etwas 
behandeln kannst, liegt gerade in kritischen Situation nicht in Deiner 
Hand, sondern ist Zufall. Tipp: Interpretiere das realistischerweise 
aber nicht als eigene Leistungsfähigkeit oder göttliche Vorsehung!

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de

von (prx) A. K. (prx)


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Peter schrieb:
> Ich lade zu 90% am Arbeitsplatz.

Ist so etwas ernsthaft eine Thema?

von (prx) A. K. (prx)


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Bernd W. schrieb:
> Du überschätzt deine Selbstwirksamkeit grandios.

Es geht mir um die psychologische Seite. Worin du viel eigenes Geld oder 
eigenen Aufwand gesteckt hat, das hat einen klaren Wert, und das 
behandelst du meist pfleglicher als geschenkte Ware. Nicht vorsätzlich, 
sondern intuitiv, und nicht nur bei Handys.

: Bearbeitet durch User
von Senf D. (senfdazugeber)


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(prx) A. K. schrieb:
> Peter schrieb:
>> Ich lade zu 90% am Arbeitsplatz.
>
> Ist so etwas ernsthaft eine Thema?

Klar, da kann man ja immerhin 3 Cent Strom sparen! Das ist netto 
gEsChHeNkTEs gELd!!!
SCNR

von René H. (mumpel)


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Bernd W. schrieb:
> Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur
> sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin.

Abhängig ist nur wer es sich gefallen lässt.

Bernd W. schrieb:
> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab
> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.

Was will der AG schon machen wenn Du das Diensthandy ausschaltest? Auch 
der AG wird sich dreimal überlegen, ob er Dich deswegen rausschmeißt. 
Wenn Du schon über 50 bist, hast Du m.E. vor dem ArbG bessere Chancen 
als der AG, vor allem wenn Du schon länger in der Firma bist.

von Reinhard S. (rezz)


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Bernd W. schrieb:
> Hallo (prx) A. K.
>
> (prx) A. K. schrieb:
>
>> Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy
>> nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht.
>
> Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur
> sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin.

Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da.

> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab
> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.

Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit 
versauen lassen?

Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja 
schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;)

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Hallo Reinhard S.

Reinhard S. schrieb:

>> Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur
>> sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin.
>
> Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da.

Das beschreibt ein wenig das Problem: Was stell ich ohne Job an? Vor 
allem wenn ich nicht flexibel genug bin, um mich mit Harzen durch zu 
schlagen.

>> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab
>> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.
> Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit
> versauen lassen?

Ohne Job bin ich zumindes langfristig selbstmordgefärdet.

> Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja
> schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;)

Vermutlich liegen die Trolle sogar richtig, aber ich kann mir nicht 
vorstellen, das es für mich eine Alternative gab.

Freier Wille ist eine Illusion.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de

von Reinhard S. (rezz)


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Bernd W. schrieb:
>> Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da.
>
> Das beschreibt ein wenig das Problem: Was stell ich ohne Job an?

Die ersten 2-3 Wochen wird das sehr angenehm ruhig sein. Danach 
vielleicht etwas langweilig.

> Vor allem wenn ich nicht flexibel genug bin, um mich mit Harzen
> durch zu schlagen.

Du hast ja erstmal ein Jahr ALG1, damit sollte man brauchbar über die 
Runden kommen bis zum nächsten Job.

>>> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab
>>> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten.
>> Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit
>> versauen lassen?
>
> Ohne Job bin ich zumindes langfristig selbstmordgefärdet.

Hey, es ist nur ein Job.

Mit Job in der Ausprägung von dir bist du von einem zeitigeren, 
"natürlichem" Tod bedroht und bis dahin hast du kein angenehmes Leben.

>> Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja
>> schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;)
>
> Vermutlich liegen die Trolle sogar richtig, aber ich kann mir nicht
> vorstellen, das es für mich eine Alternative gab.

Prinzipiell gibt/gab es immer Alternativen, sowohl nach oben als auch 
nach unten. Solang du mit deinem Weg zufrieden oder sogar glücklich bist 
hast du aber nichts falsch gemacht.

> Freier Wille ist eine Illusion.

Man kann schon viel machen, wenn man will und weiß, wie. Innerhalb der 
antrainierten Gewohnheiten zu leben ist natürlich leichter & bequemer.

von Syntax (Gast)


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Wenn der Arbeitgeber verlangt eine Firmen-App auf dem Privathandy zu 
installieren, so hat er mMn jedes Recht dazu

Beitrag #7134827 wurde von einem Moderator gelöscht.
von F. B. (finanzberater)


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DANIEL D. schrieb:
> Ist in meinen Augen auf jeden Fall wie bares Geld,

Ist es auch. Nur Leute, die keine geldwerten Leistungen bekommen, müssen 
das bei anderen schlecht reden und wedeln immer mit ihrem Gehaltszettel. 
Noch dazu mit ihrem Bruttogehalt unter Vernachlässigung aller 
Zusatzkosten wie höhere Miete, Fahrkosten und Fahrzeugverschleiss, 
selbst zu bezahlender Kaffee, Obst und Mineralwasser etc. etc., die alle 
von ihrem Nettogehalt zu bezahlen sind.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7134845 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7134857 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7134926 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Senf D. (senfdazugeber)


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F. B. schrieb im Beitrag #7134827:
> Inwiefern erhöht dein selbst gekauftes Smartphone für über 500 € die
> Lebensqualität, mein 500 € Geschäftshandy, das privat genutzt werden
> darf, aber nicht?

Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich 
das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte. Zum Beispiel private 
Fotos, Kontakte, Banking Apps, usw. haben für mich rein gar nichts auf 
einem potentiellen Diensthandy verloren. Von daher bräuchte ich eh ein 
weiteres Smartphone, was die Sache lästig macht. Selbst wenn ich ein 
dienstliches Smartphone bekommen könnte, ich würde es nicht nehmen, wenn 
ich nicht muss. Jetzt verstanden?

von (prx) A. K. (prx)


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Senf D. schrieb:
> Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich
> das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte.

Das ist natürlich die sicherste Variante. Allerdings ist, wenn richtig 
implementiert, aus dem Unternehmenskontext im Gerät kein Zugriff auf 
Daten aus dem privaten Kontext möglich. Die Unternehmens-Apps haben also 
keinen Zugriff auf private Kontakte und derartige Informationen. Und 
umgekehrt.

: Bearbeitet durch User
von Senf D. (senfdazugeber)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das ist natürlich die sicherste Variante. Allerdings ist, wenn richtig
> implementiert, aus dem Unternehmenskontext im Gerät kein Zugriff auf
> Daten aus dem privaten Kontext möglich. Die Unternehmens-Apps haben also
> keinen Zugriff auf private Kontakte und derartige Informationen.

Ja, das Prinzip kenne ich, aber es genügt nicht meinen Ansprüchen. 
Allein wenn ich das Diensthandy wieder abgeben müsste, wer garantiert 
mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher unwiederbringlich 
gelöscht wurde?

von (prx) A. K. (prx)


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Senf D. schrieb:
> wer garantiert mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher
> unwiederbringlich gelöscht wurde?

Der private Kontext stellt bei Android den Basiskontext dar und der 
Unternehmenkontext wird nachträglich da hinein als verkapselter Teil 
installiert. Rückgabe entspricht damit der üblichen Gesamtlöschung des 
Gerätes. Wem das nicht reicht, der sollte das physisch trennen.

Eine Ausschnüffelung privater Information auf solche Art wäre 
ausgesprochen illegal. Bissel komplizierter ist es bei den laufenden 
Kosten des Telefonvertrages, wenn exorbitante Kosten auffallen. Dabei 
geht es dann allerdings eher um die Daten aus der Abrechnung, nicht das 
Gerät.

von (prx) A. K. (prx)


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Letztlich ist das eine Variante, die etwas von der wechselseitigen 
Einstellung der AN und AG zueinander lebt. Wer den AG als Todfeind sieht 
(*), mit dem man gezwungenermaßen kooperieren muss, für den ist das 
nichts.

Es gibt auch eine umgekehrte Perspektive zu solchen Fragen. Wenn man 
selbst zum zentralen Teil der IT gehört, und sich dadurch prinzipiell 
Zugriff auf viele Daten verschaffen könnte, die einen nichts angehen. Da 
muss seitens des AG ein gewisses Vertrauen dem AN gegenüber vorhanden 
sein.

*: Oder die Unternehmens-IT. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Fall der Fälle (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Senf D. schrieb:
>> Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich
>> das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte.

Folgende Konstellation: Dein Handy ist leer (Akku alle). Das Handy von 
Deinem Arbeitgeber ist voll. Es ist ein schwerer Verkehrsunfall am 
Wochenende, wo du nicht arbeitest. Du willst Hilfe rufen. Nimmst du nun 
doch das Diensthändy?

von Senf D. (senfdazugeber)


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Fall der Fälle schrieb:
> Folgende Konstellation: Dein Handy ist leer (Akku alle). Das Handy von
> Deinem Arbeitgeber ist voll. Es ist ein schwerer Verkehrsunfall am
> Wochenende, wo du nicht arbeitest. Du willst Hilfe rufen. Nimmst du nun
> doch das Diensthändy?

Das Beispiel scheint mir etwas an den Haaren herbeigezogen zu sein. 
Aber gut: Ja, sicher würde ich dann die 112 über das Diensthandy 
anrufen. Aber für so einen Fall der Fälle ständig zwei Smartphones bei 
sich tragen, weil bei einem mal der Akku leer sein könnte? Nein, sicher 
nicht.

von Manfred (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Selbst wenn ich ein
> dienstliches Smartphone bekommen könnte, ich würde es nicht nehmen, wenn
> ich nicht muss.

Aks die Phones noch nicht smart waren, einfach nur Telefon, wollte man 
mir sowas andrehen. Ich habe es erfolgreich abwenden können!

Aus der früheren Praxis: Ich fahre zu einer Problemanlage, die der 
Außendienst nicht in den Griff bekommt, da muß auch ich in Ruhe 
nachdenken und forschen. Währenddessen ruft ein anderer Kollege mit 
seinen Problemchen bei mir an - nee Leute, das bekommt mein Kopf nicht 
gebacken!

Sehr selten habe ich mal ein Firmen-Leihhandy mitgenommen, in einer 
Problemlage auch mal eine Prepaidaufladung meines Privatgerätes als 
Reisekosten abgerechnet.

(prx) A. K. schrieb:
> Wer den AG als Todfeind
> sieht, mit dem man gezwungenermaßen kooperieren muss, für den ist das
> nichts.
>
> Es gibt auch eine umgekehrte Perspektive zu solchen Fragen. Wenn man
> selbst zum zentralen Teil der IT gehört, und sich dadurch prinzipiell
> Zugriff auf viele Daten verschaffen könnte, die einen nichts angehen. Da
> muss seitens des AG ein gewisses Vertrauen dem AN gegenüber vorhanden
> sein.

Alle Seiten brauchen ein gesundes Maß an Vertrauen. Als Arbeitnehmer 
weiß ich, dass der IT-Mann mein Netzlaufwerk und mehr einsehen kann, da 
muß ich halt vertrauen, dass er keinen Mißbrauch treibt. Im Einzelfall 
hat man den IT sogar gezielt gucken lassen, um Fehlern auf die Spur zu 
kommen, ja, ich konnte meinen zwei Kollegen vertrauen.

Ich selbst habe Kundensysteme betreut, aus deren Logdaten sich 
Verhaltensmuster und Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter herleiten 
lassen - das ist eine verdammt heikle Sache. Auf der einen Seite müssen 
Fehler abgestellt werden, auf der anderen darf aber der betroffene 
Mitarbeiter nicht so gemaßregelt werden, dass er die Akzeptanz des 
Systems verliert.

Schauen wir mal auf stationäre IP-Telefonie, Anlagen auf Asterisk: Da 
gibt es sekundengenaue Protokollierungen, wer mit wem telefoniert hat 
bis hin zu der Möglichkeit, Gesprächsinhalte aufzuzeichnen. Schöne neue 
Welt, früher waren solche Daten einfach nicht vorhanden, die Firmen 
haben trotzdem überlebt und man musste über möglichen Mißbrauch garnicht 
erst nachdenken.

----
Nur nicht vorhandene Daten sind sichere Daten, Punkt!
----

Beitrag #7135074 wurde von einem Moderator gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Senf D. schrieb:
> Aber für so einen Fall der Fälle ständig zwei Smartphones bei
> sich tragen, weil bei einem mal der Akku leer sein könnte? Nein, sicher
> nicht.

Für jene, die sonst aus Angst vor leerem Akku nur noch schlotternd durch 
die Welt kommen, gibt es Powerbanks. Notfalls zwei. ;-)

Hübsche Darstellung: https://youtu.be/d2tpSCVVujc.

Gefunden in: "Der Akku soll uns größtmögliche Freiheit gewähren. In 
Wahrheit aber hängen wir am Ladekabel wie an einer Nabelschnur."
https://www.sueddeutsche.de/leben/akku-leer-angst-1.4518992

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Das hat sogar einen Namen: Nomophobie: „No-Mobile-Phone-Phobia“
https://en.wikipedia.org/wiki/Nomophobia

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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Auch untersagt er, private Handys am
> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).
Wie lächerlich, ich würde den Arbeitgeber wechseln.

von Percy N. (vox_bovi)


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Senf D. schrieb im Beitrag #7135074:
> F. B. schrieb:
>
>> Bei korrekter Investition mit Verzehnfachung des Investments sind das
>> schon 30 Cent. Jeden Tag!
>
> An deiner Stelle würde ich das aber noch in DM und Ostmark umrechnen,
> damit es noch mehr wirkt.
> Merkst du eigentlich überhaupt nichts mehr, wie absolut lächerlich du
> dich mit solchen Aussagen machst?

Irgend eine Airline hat in den 80er Jahren den Salat in der First Class 
um eine Olive "erleichter". Einsparung: 40.000 $/a.

von René H. (mumpel)


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Syntax schrieb:
> Wenn der Arbeitgeber verlangt eine Firmen-App auf dem Privathandy zu
> installieren, so hat er mMn jedes Recht dazu

Diesen obersten Unsinn meinst Du doch nicht ernst, oder. Private Dinge 
gehen dem AG nichts, aber auch absolut nichts an. Man muss dem AG auch 
keine privaten Telefonnummern, keine privaten Emailadressen und auch 
keinerlei andere privaten Kontaktmöglichkeiten bekanntgeben. Der AG kann 
auch "verlangen", dass ich in umbringe, er kann aber nicht erwarten, 
dass ich es tue.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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A. F. schrieb:
>> Auch untersagt er, private Handys am
>> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).
> Wie lächerlich, ich würde den Arbeitgeber wechseln.

Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das 
Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN 
nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".

von Shorty (Gast)


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A. F. schrieb:
> Auch untersagt er, private Handys am
>> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).
> Wie lächerlich, ich würde den Arbeitgeber wechseln.

Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu 
vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und 
nicht vom Konzern selbst.

Realistisch betrachet: Wer sich keine Sorgen um seinen Job machen muss, 
hat in dem Zusammenhang eh nichts zu befürchten.

von Shorty (Gast)


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René H. schrieb:
> Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das
> Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN
> nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".

Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden 
loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn.

von René H. (mumpel)


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Senf D. schrieb:
> wer garantiert
> mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher unwiederbringlich
> gelöscht wurde?

Niemand. Bevor man das Diensthandy zurückgibt, macht man eine 
Werkswiederherstellung (Factory Reset). Wir müssen das sogar offiziell 
machen. Aber es gibt keine 100%-ige Garantie, dass auch wirklich alles 
weg ist und kein "Profi" in einer chinesischen Hinterhofwerkstatt noch 
Daten vom Chip bekommt.

von René H. (mumpel)


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Shorty schrieb:
> René H. schrieb:
>> Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das
>> Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN
>> nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".
>
> Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden
> loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn.

Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie 
eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen.

von Shorty (Gast)


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René H. schrieb:
> Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie
> eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen.

Nein, sie hat die Kündigung bekommen, weil man sie loswerden wollte. Die 
Semmel war nur das Werkzeug.

Im Moment hört man diese Geschichten nicht mehr, woran das wohl liegt?

Beitrag #7135775 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7135781 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Shorty schrieb:
> René H. schrieb:
>
>> Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das
>> Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN
>> nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".
>
> Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden
> loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn.

Haarspalterei wäre es noch nicht einmal, darauf hinzuweisen, dass es 
sich nicht um Diebstahl, sondern um Entziehung elektrischer Energie 
handelt.

von (prx) A. K. (prx)


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Shorty schrieb:
> Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu
> vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und
> nicht vom Konzern selbst.

Darauf muss der AG dich nicht hinweisen. Du wirst auch nicht explizit 
darauf hingewiesen, dass du kein Druckerpapier mitnehmen darfst.

Interessanter wird es, wenn beim Threadstarter die Zwangsapp auf dem 
Privathandy landet, und der AG später mit dem Vorwurf des 
Stromdiebstahls vor Gericht geht.

"Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens"
https://winfuture.de/news,48827.html

: Bearbeitet durch User
von Maddin (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> "Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens"
> https://winfuture.de/news,48827.html

Die Meldung ist aus 2009 und in den Kommentaren liest man, dass die 
Kündigung wohl zurückgezogen wurde. So verbreitet scheint's ja doch 
nicht zu sein...

von Shorty (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Shorty schrieb:
>
>> Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu
>> vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und
>> nicht vom Konzern selbst.
>
> Darauf muss der AG dich nicht hinweisen. Du wirst auch nicht explizit
> darauf hingewiesen, dass du kein Druckerpapier mitnehmen darfst.

Ließ doch bitte noch mal in welchem Zusammenhang ich das geschrieben 
hab.

Maddin schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>
>> "Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens"
>> https://winfuture.de/news,48827.html
>
> Die Meldung ist aus 2009 und in den Kommentaren liest man, dass die
> Kündigung wohl zurückgezogen wurde. So verbreitet scheint's ja doch
> nicht zu sein...

Ist ja wohl auch Schwachsinn. Etliche Arbeitgeber missbrauchen das 
Privathandy ja auch gerne und mit so einem Gebaren schürt man unter der 
Belegschaft nur Angst.

von Mke (Gast)


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Ja, geht bei meinem Arbeitsplatz. Bei wem noch?

von Wühlhase (Gast)


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Shorty schrieb:
> René H. schrieb:
>> Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie
>> eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen.
>
> Nein, sie hat die Kündigung bekommen, weil man sie loswerden wollte. Die
> Semmel war nur das Werkzeug.

Das denke ich auch. Allzumal die Semmel wohl, wenn es dieselbe 
Geschichte ist und ich die noch richtig im Hinterkopf habe, sonst im 
Abfall gelandet wäre.

von René H. (mumpel)


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Wühlhase schrieb:
> Allzumal die Semmel wohl, wenn es dieselbe
> Geschichte ist und ich die noch richtig im Hinterkopf habe, sonst im
> Abfall gelandet wäre.

Das spielt aber keine Rolle. Containern ist ja auch noch immer verboten, 
und wird als Diebstahl eingestuft.

von Wühlhase (Gast)


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René H. schrieb:
> Das spielt aber keine Rolle. Containern ist ja auch noch immer verboten,
> und wird als Diebstahl eingestuft.

Natürlich nicht (was ich auch richtig finde).
Darum ging es aber nicht, sondern darum, warum die Frau gefeuert wurde.

Und da stehen Aufwand und Nutzen halt in keinem Verhältnis, jedenfalls 
nicht wenn es um das lächerliche Brötchen gegangen wäre. 15 Cent 
"Schaden" (wenn man das überhaupt so nennen kann, immerhin erspart dies 
auch Entsorgungskosten) gegen den Aufwand der Prozessführung. Selbst 
wenn der Prozessieg sicher ist, muß man sich immer noch die Mühe machen. 
Haben die Verantwortlichen keine wichtige Arbeit zu tun?
Und dann eine neue MA einstellen, diese einarbeiten, usw.

von Percy N. (vox_bovi)


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Wühlhase schrieb:
> Natürlich nicht
Wie kommst Du darauf?
>(was ich auch richtig finde).

Das ist eine andere Geschichte.

: Bearbeitet durch User
von Wühlhase (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wühlhase schrieb:
>> Natürlich nicht
> Wie kommst Du darauf?
>>(was ich auch richtig finde).
>
> Das ist eine andere Geschichte.

Das 'nicht' war zuviel, bzw. bezog sich eher darauf, daß es keine Rolle 
spielt daß es nur um einen Wert von 15 Cent ging.

von René H. (mumpel)


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Wühlhase schrieb:
> immerhin erspart dies auch Entsorgungskosten

Es sei denn Du verkaufst es an die Mastbetriebe. ;-)

von Shorty (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Haben die Verantwortlichen keine wichtige Arbeit zu tun?
> Und dann eine neue MA einstellen, diese einarbeiten, usw.

Wie gesagt, das ist nur ein Vorwand.

Die 15 Cent Brötchenkündigungen erfolgen nicht, wegen der 15 Cent, 
sondern weil die gekündigte Person entweder ein "zu hohes" Gehalt 
bekommen hat oder schlecht gearbeitet hat oder auf eine andere Art 
gestört hat.

Da du hier aber einen Gerichtsfesten Kündigungsgrund brauchst, nimmst du 
eben das Brötchen und das funktioniert.

Was ich aber für bemerkenswerter halte, ist die Tatsache, dass hier 
Leute im Ernst glauben, dass das Brötchen der Grund war.

von Zocker_61 (Gast)


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Habe einen Arbeitskollegen, Spitzname "  Händymann ".

Wird nur gesehen wenn er am Händy rumspielt. Tut er das nicht macht er 
eine Zigarettenpause oder ist auf der Toilette zum Wasserlassen.

Hat zwar schon ein paar Abmahnungen, stört ihn offensichtlich nicht.

Ich würde derartige Figuren überhaupt nicht einstellen.

Womit die private Handynutzung am Arbeitsplatz geklärt wäre.

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