Hi @All, während der Arbeitszeit kann der AG vieles bestimmen und auch Handynutzung verbieten, und besonders noch, z.B. mit dem Gerät Bilder am Arbeitsplatz zu machen. Auch untersagt er, private Handys am Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl). Das kann ich verstehen. Kein Problem, ich stelle mein Handy auf stumm, lege es in eine Schublade und schaue nur kurz während der Pause drauf. Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren. Dann muss ich nun doch mein Handy während der Arbeitszeit nutzen und sogar noch mein privates Datenvolumen für die App bereitstellen ... Hab ich grundsätzlich kein Problem mit, nur irgendwie schließt die eine Regelung die andere aus - oder nicht?
Musst du denn die AG APP während der Arbeitszeit nutzen, dann wurde ich morgens Mut nem leeren Akku auf der Arbeit erscheinen.
Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat. Stimmts Senf?
Einfach das Wischfon rooten und den Guggelblaehstore deinstallieren. Ersteres will ich und zweiteres brauch ich nicht. Dann wird der "Vertragspartner" aka Arbeitgeber dir zum Beispiel ein RSA/Sekurity-Token sponsern.
Kolja L. schrieb: > Musst du denn die AG APP während der Arbeitszeit nutzen, Ja, z.B. immer jetzt, wenn ich mich in das SAP einloggen muss und andere Datendienste, die über den Webbrowser verwendet werden.
Arbeitnehmer schrieb: > Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und > verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich > damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren. Voraussetzungen: Der AG muss bereit sein, dir dafür ein Firmenhandy zur Verfügung zu stellen, wenn du Bedenken hast. Eine Aktivitätsüberwachung darf damit nicht verbunden sein. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, frag dort. Sowas ist deren Job.
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Am besten noch eine app, die alles mitschneidet und an die IT schickt :D käme mir nicht aufs Tele.
Wie Cartman schrieb, wird es vielleicht nur um einen Tokengenerator handeln, wie man sie seit Urzeiten zur Authentifizierung bei Home-Office einsetzt. Die sind harmlos, aber eine Verpflichtung, sie auf dem Privathandy zu installieren, kann es nicht geben. Wer da nicht mitmacht, kriegt den eben als Schlüsselanhänger.
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(prx) A. K. schrieb: > Wer da nicht mitmacht, > kriegt den eben als Schlüsselanhänger. Bekommt der Schlüssenangehänger-Tokengenerator sein Signal auch per Funk oder WLan?
Helge schrieb: > Am besten noch eine app, die alles mitschneidet und an die IT > schickt :D käme mir nicht aufs Tele. Was wohl schlimmer ist? Die Frau vom Chef auf Tinder nach links oder nach rechts wischen?
Arbeitnehmer schrieb: > Bekommt der Schlüssenangehänger-Tokengenerator sein Signal auch per Funk > oder WLan? Nichts von alledem. Die kriegen das "Signal" per Uhrzeit, und die ist eingebaut. Wer sich bei seinem nicht zu archaischen Hausfritz per Athenticator anmeldet, kennt das bereits. Dazu gibts ein paar Apps, wie den Google Authenticator oder FreeOTP, mit offen dokumentiertem Verfahren und ggf Source Code. Und natürlich allerlei Kommerzware, die prinzipiell auch nicht anders arbeitet. Funkabhängigkeit kann man nämlich im Bunker nicht brauchen.
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Shorty schrieb: > Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat. > Stimmts Senf? Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser. Eine Verpflichtung, eine bestimmte App auf dem Privathandy zu installieren, kann es von der Arbeitgeberseite her gar nicht geben. In solchen Fälle muss der Arbeitgeber ein dienstliches Mobiltelefon zur Verfügung stellen. Aber noch besser ist es, wenn man sowas erst gar nicht benötigt. Ich hätte auch keine Lust, immer zwei Geräte bei mir zu tragen und aufgeladen zu halten. Außerdem weckt das nur Erwartungen, dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll.
Senf D. schrieb: > Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser. Sowas, jetzt hätte ich wetten können, dass du eines hast.
Senf D. schrieb: > Aber noch besser ist es, wenn man sowas erst gar > nicht benötigt. Vor allem, ich kann kein Homeoffice machen und nutze nur den festen PC (nicht mal Laptop), um meine Arbeiten zu erledigen. Aber alle anderen haben das auch installiert. Und ich hatte Angst, als Außenseiter dann dazustehen, bin noch nicht lange da und noch in der Probezeit.
Senf D. schrieb: > Außerdem weckt das nur Erwartungen, > dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll. Es gibt Jobs, in denen man auch als gewöhnlicher AN mitunter ganz froh ist, wenn man zu ungünstiger Zeit einen Kollegen erreicht. Wer im Design von Streichhölzern tätig ist, hat einen anderen Bezug dazu, als jemand, der in Produktionsprozesse involviert ist. Das muss jeder für sich entscheiden, auch schon bei der Anstellung.
Arbeitnehmer schrieb: > Vor allem, ich kann kein Homeoffice machen und nutze nur den festen PC > (nicht mal Laptop), um meine Arbeiten zu erledigen. Aber alle anderen > haben das auch installiert. Und ich hatte Angst, als Außenseiter dann > dazustehen, bin noch nicht lange da und noch in der Probezeit. Wie schon gesagt: Betriebsrat. Der ist auch für Frischlinge da.
Senf D. schrieb: > Außerdem weckt das nur Erwartungen, > dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll. Es gehören immer zwei dazu, einer der es macht und einer der es mit sich machen lässt. Du scheinst zu den letzteren zu gehören.
Ich kann nur immer wieder empfehlen, sich sowas nicht gefallen zu lassen. Ein AN ist nicht verpflichtet, seine privaten Kommunikations-Endgeräte für dienstliche Aufgaben einzusetzen. Also klar, deutlich und bestimmt nein zu diesem Verlangen sagen. Sollte der AG mit einer Abmahnung kommen, dann ab zum ArbG. Innerhalb einer Probezeit ist das zwar ungünstig, denn der Job ist wohl mit Sicherheit weg. Aber man sollte sich nicht alles gefallen lassen, und ein AG der sowas verlangt, ist es nicht wert das man für ihn arbeitet. Und ja, das Nutzungsverbot und die Nutzung der App schließen sich gegenseitih aus.
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Shorty schrieb: > Senf D. schrieb: >> Außerdem weckt das nur Erwartungen, >> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll. > > Es gehören immer zwei dazu, einer der es macht und einer der es mit sich > machen lässt. Du scheinst zu den letzteren zu gehören. Unsinn. Ein Diensthandy steht bei mir gar nicht zur Diskussion, und die Erwartungen von Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern ein Diensthandy verpassen, kann ich nicht beeinflussen. Ich bin jedenfalls nach Feierabend und im Urlaub nicht für meinen Arbeitgeber erreichbar, schon aus Prinzip nicht. Sofern ich mal ein Diensthandy aufgedrückt bekommen sollte, dann wäre das nach Feierabend konsequent ausgeschaltet. Das Lustige ist ja, dass ein Diensthandy bei einigen Arbeitnehmern noch als Auszeichnung gesehen wird, weil man ja ach so wichtig ist. Das sind die von den Letzteren, die du meinst, aber sicher nicht mich.
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Gleiches bei mir in der Firma. Da war der Microsoft Authenticator auf einmal wichtig, weil man ansonsten nicht ins Intranet gekommen ist. Ist aber kein Grund sich zu ärgern, weil die Kosten, die dadurch entstehen als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Und da ist auch ein neues Handy mit inbegriffen, falls Dein Handy altes ausversehen ins Klo fällt. Damit das Finanzamt kein Ärger macht, ist es sinnvoll sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen zu lassen, das ohne Handy eine Arbeit nicht möglich ist.
Nils schrieb: > Ist aber kein Grund sich zu ärgern, weil die Kosten, die dadurch > entstehen als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden > können. Absetzen spart zwar vor den Steuern, aber dadurch wird es nur billiger. Ein Firmenhandy kostet überhaupt nichts und gilt nicht als geldwerter Vorteil, weder das Handy, noch der Vertrag. Auch bei Privatnutzung, wobei sie die über Unternehmenslösungen im Handy in zwei getrennte Bereiche aufdröselt. Der Firmenbereich schaltet sich abends ab und morgens wieder ein.
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firmensachen auf dem privathandy gehen gar nicht, hab ich meinem chef auch so verklickert. hab da auch kein whatsapp drauf, worauf er zur internen kommunikation voll abfährt. hab dann ein firmenhandy bekommen, welches zum dienstbeginn aus der schublade geholt wird und zum feierabend wieder dort landet. gab zwar mal grummel, aber es gibt keine handhabe mich zu zwingen das ding privat mit mir rumzuschleppen. dienst ist dienst und der rest geht cheffe nix an!
Die RSA Secure... App meckert und verweigert den Dienst, wenn kein Original Google Android installiert ist. (Irgendeine seltsame Fehlermeldung mit Stamm...) Ich habe extra fuers Homeoffice ein altes nur mit dieser App, das lag sonst nur rum. Das funktioniert sogar ueber WLAN, eine extra Sim-Karte haette ich mir nicht angeschafft.
Wendels B. schrieb: > Die RSA Secure... App meckert und verweigert den Dienst, wenn kein > Original Google Android installiert ist. (Irgendeine seltsame > Fehlermeldung mit Stamm...) Weil Zugriff auf die internen Daten der App möglich wäre? Immerhin steht da was drin, das keinesfalls offengelegt werden darf. Kurioserweise hat Google in seinen Authenticator gerade erst einen Export/Import über QR-Code eingebaut. Das ist zwar bequem bei Datenübernahme, aber sicherheitstechnisch ein Desaster.
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Senf D. schrieb: > Außerdem weckt das nur Erwartungen, > dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll. Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten. Wobei es natürlich ganz ohne Firmenhandy auch geil ist zu arbeiten :) Ich genieß es auch immer, wenn ich den Tag im Keller oder im Funkloch arbeiten darf.
Reinhard S. schrieb: > Senf D. schrieb: > >> Außerdem weckt das nur Erwartungen, >> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll. > > Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten. Der Senf ist eben ein ganz vorbildlicher Mitarbeiter.
Reinhard S. schrieb: > Senf D. schrieb: >> Außerdem weckt das nur Erwartungen, >> dass man auch privat für die Firma immer erreichbar sein soll. > > Wieso das? Kann man doch zum Feierabend auch ausschalten. Richtig, das ist auf jeden Fall auch meine Empfehlung. Aber bei manch einem Arbeitgeber spielt der Hintergedanke einer weitläufigen Verfügbarkeit bei einem Diensthandy freilich eine Rolle, wenn auch nicht offiziell (da keine bezahlte Arbeitszeit).
Lass die ein altes Android Handy schenken das so alt ist das der APPSTORE nicht mehr drauf läuft, Problem erledigt, de AG muss die ein ordentliche Handy stellen.
Arbeitnehmer schrieb: > Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und > verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren, um sich > damit z.B. auf Webseiten zu authentifizieren. Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden, die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden, den Trockner nicht zu nutzen.
Wenn es um den VPN-Code geht: Das ist meistens ein standardisiertes One Time Pad. Kann man sich easy auch ohne App mit Python generieren: https://wizardforcel.gitbooks.io/practical-cryptography-for-developers-book/content/more-cryptographic-concepts/one-time-passwords-otp-example.html
Harald W. schrieb: > Um den im > Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden, > die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit > feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden, > den Trockner nicht zu nutzen. Das ist doch eine Steilvorlage. Einschreiben mit Rueckschein schicken und verlangen, dass erklaert wird, zu welchem Zweck diese Daten erhoben werden. Bis zur endgueltigen Klaerung Miete kuerzen.
Ich nutze die SIM-Karte von der Arbeit in meinem privat Handy, 20 Gigabyte bestes Netz gib ihm. Buchungssoftware habe ich einfach installiert, und Telefonnummern von Kunden speicher ich nicht ein. Da ich zwei SIM-Karten im Handy habe, haben Kunden keine Möglichkeit mich über WhatsApp anzuschreiben weil dieses über die private Handynummer läuft. Die Alternative wäre ich benutze ein iPhone ich mag die Dinger nicht, ein halbes Jahr lang habe ich mit dem Teil gekämpft und dann hatte ich keinen Bock mehr, ich bin zu alt für diese ungewöhnerei. An der Arbeit benutze ich das Handy wenn mir danach ist, während der Fahrten werden sinnlose Telefonate geführt, auf der Baustelle wird die Bluetooth Box mit internetradio versorgt. Usw. usw. Aber ich muss zugeben dass ich mein Handy nur in gewissen Maße an der Arbeit benutzen kann, da ich nicht damit zurecht komme wenn ich über irgendwas nachdenken muss, sich um andere Dinge Gedanken zu machen. Je nachdem wie viel Müll die mir vor die Füße laden bleiben dann die Nachrichten bis zur Pause unbeantwortet. Und es gibt gratis Kaffee aber ich trinke Tee also habe ich nichts davon.
DANIEL D. schrieb: > haben Kunden keine Möglichkeit mich > über WhatsApp anzuschreiben weil dieses über die private Handynummer > läuft. Mit getrenntem Unternehmenskontext in Android kann die gleiche App zweimal installiert sein. Einmal drin und einmal draussen. Whatsapp ist nicht mein Ding und DualSIM hat meines auch nicht, aber vorstellbar wärs schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann, eines pro SIM.
(prx) A. K. schrieb: > Mit getrenntem Unternehmenskontext in Android kann die gleiche App > zweimal installiert sein. Einmal drin und einmal draussen. Whatsapp ist > nicht mein Ding und DualSIM hat meines auch nicht, aber vorstellbar wärs > schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann, eines pro SIM Ja aber das will ich nicht. Aber meistens ruft kein Kunde an sondern eher ein Kollege oder der Chef.
Harald W. schrieb: > Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im > Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden, > die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit > feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden, > den Trockner nicht zu nutzen. Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn? Geht gar nicht, unabhängig von App oder nicht App. Manche Mieter sind vermutlich sogar so schlau, dass sie bei trockenem und heißem Wetter den Trockner trotzdem nutzen. Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz.
Rainer Z. schrieb: > Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz. Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er den Trockner benutzt ...
Rainer Z. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Bei mir gibts ein ähnliches Problem mit meinem Vermieter. Um den im >> Keller aufgestellten Trockner zu nutzen, muss ich eine App laden, >> die meinen StandorT ausliest. Der Vermieter kann also jederzeit >> feststellen, wo ich mich aufhalte. Ich habe mich daher entschieden, >> den Trockner nicht zu nutzen. > > Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Diese Witze werden noch schlecht altern. Die verdammte Turbine ist immer noch in Kanada, weil Selenskyj nicht will, dass sie nach Deutschland geliefert wird und von hier aus dann noch nach Russland muss. Am 21. Juli sollen die Wartungsarbeiten fertig sein, eigentlich jetzt schon klar, dass es zeitlich nicht hinhaut.
Percy N. schrieb: > Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er > den Trockner benutzt ... Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen deutschlandweit.
Rainer Z. schrieb: > Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn? Geht gar > nicht, unabhängig von App oder nicht App. Manche Mieter sind vermutlich > sogar so schlau, dass sie bei trockenem und heißem Wetter den Trockner > trotzdem nutzen. > Wieder ein Beispiel für Großstadt-Dekadenz. Ich hatte dieses Jahr Heuschnupfen, und zum ersten Mal wurde mir der Sinn von einem Trockner welchen ich nicht besitze klar. Und dann hatten wir noch viele Tage total feuchte Luft. Ja normalerweise braucht man das Ding nicht, aber da hätte ich mir echt einen gewünscht ein Glück dass das weg ist.
Rainer Z. schrieb: > Trockner nutzen bei DER Energiekrise? Wie pervers ist das denn? Das kommt schon drauf an ... Ich z.B. wohne im 4. OG in einem Haus ohne Fahrstuhl. Mein Wärmepumpen-Wäschetrockner steht in der Küche gegenüber der Waschmaschine. Einzige offizielle Trocknungsmöglichkeit ist ein Trockenkeller fürs ganze Haus. Wäsche braucht da auch bei warmem Wetter ewig auf der Leine, unter 12 Stunden wird da kaum was trocken. Dann ist der Keller ggf. belegt und man muß seine Waschtage danach ausrichten... Ich habe wirklich besseres zu tun, als meine Zeit mit dem mühsamen Aufhängen von Socken und Unterhosen auf eine Leine zu vergeuden und die Wäsche dazu auch noch aus dem 4. OG in den Keller und zurück schleppen zu müsssen! Natürlich nutze ich da lieber den Trockner, da ist eine Waschmaschinenladung in 30s aus der Waschmaschine in den Trockner umgeladen. Ich wasche meist Abends nach der Arbeit und lade vorm Zubettgehen in den Trockner um, dann habe ich die Wäsche morgens nutzbar. Oder am Wochenende gleich mehrere Waschladungen nacheinander. Die wandern dann auch direkt in den Trockner. Mit Aufhängen im Trockenkeller ginge das nicht, von der damit verbundenen Mühe und dem Zeitaufwand ganz zu schweigen. Und für die wenigen Sachen, die nicht trocknergeeignet sind, habe ich einen Klappständer, den man auf die Badewanne stellt, sowie ein paar Kunststoffbügel für T-Shirts und Ähnliches.
Harald W. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er >> den Trockner benutzt ... > > Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das > Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen > deutschlandweit. Eben. Wenn Du in München wohnst und dort Mieter bist, dann gilt es zu verhindern, dass Du einfach unberechtigt in Frankfurt Deine Qualmsocken dörrst.
Wendels B. schrieb: > Bis zur endgueltigen Klaerung Miete kuerzen. Es empfiehlt sich bei dieser Vorgehensweise, parallel dazu eine neue Wohnung anzumieten.
Hallo Arbeitnehmer. Arbeitnehmer schrieb: > Hab ich grundsätzlich kein > Problem mit, nur irgendwie schließt die eine Regelung die andere aus - > oder nicht? Nicht wirklich, wenn Dir der Arbeitgeber ein Dienstsmartphone zuteilt. Das kann ja die billigste gebrauchte Gurke sein, die nur noch am netzteil funktioniert, und übertrieben viele elaborierte Apps braucht es auch nicht..... Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
Senf D. schrieb: > Shorty schrieb: >> Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat. >> Stimmts Senf? > > Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser. LOL. Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem Konzern kein Diensthandy bekommt. In unserer Klitsche hat jeder ein Diensthandy, und nicht das billigste. Dass ich damit privat surfe, um z.B. während meiner Waldspaziergänge die Börsendaten abzurufen, hat noch niemanden gestört
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F. B. schrieb: > Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem Konzern > kein Diensthandy bekommt. Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? Ich sehe ausschließlich Nachteile. Selbst an Kosten würde ich dadurch nicht einen müden Euro sparen. P.S. VSBLTY mittlerweile bei unter 20 Cent.
Arbeitnehmer schrieb: > Auch untersagt er, private Handys am Arbeitsplatz zu laden (wäre > Stromdiebstahl). Das wäre dann noch genau so lange mein Arbeitgeber, bis ich einen gefunden habe, der solche depperten Machtspielchen nicht nötig hat.
Senf D. schrieb: > Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? Du kannst Dein privates Handy während der Arbeitszeit auslassen und bist trotzdem für jeden erreichbar. 😉
René H. schrieb: > Senf D. schrieb: >> Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? > > Du kannst Dein privates Handy während der Arbeitszeit auslassen und bist > trotzdem für jeden erreichbar. 😉 Das ist ja einer der Nachteile, ich müsste dann zwei Mobiltelefone mit mir führen und laden, da ich dienstlich und privat strikt getrennt halten würde. Es gibt bei meinem Job aber auch gar keinen sinnvollen Use Case für ein Diensthandy. Bei Leuten im Service und Vertrieb im Außendienst sieht das natürlich anders aus.
Senf D. schrieb: > Das ist ja einer der Nachteile, ich müsste dann zwei Mobiltelefone mit > mir führen und laden, da ich dienstlich und privat strikt getrennt > halten würde. Dann lass das Private doch zuhause. Oder bist Du so wichtig, dass Du immer erreichbar sein musst? Und die ganze Freizeit am Smartphone hängen muss auch nicht unbedingt sein. "Digital Detox".
Senf D. schrieb: > Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? Ein eindeutiger Vorteil ist es für die Menschen gewesen, die früher Bereitschaft hatten. Diese Menschen konnten dann Ihre Wohnung ver- lassen und blieben trotzdem erreichbar.
Senf D. schrieb: > da ich dienstlich und privat strikt getrennt halten würde. Dafür gibt es übrigens "Android Enterprise Recommended". Kommt bei unseren Dienstgeräten zum Einsatz. Privater Bereich und dienstlicher Bereich sind technisch getrennt. Wir können zwar Daten nicht per PC sichern, aber das stört die meisten nicht. Mit einem Dual-SIM-Smartphone wären auch die Rufnummern getrennt, die dienstliche SIM kann man ja nach Feierabend ausschalten (bei uns gibt es aber nur Single-SIM-Geräte).
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Wenn ich das hier so lese ... Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu bevormunden. Wie sehr sich das doch von dem unterscheidet, was ich vorfinde: Gerade hat mich der Teamleiter wieder angefunkt, ob ich heute noch nach 17.00 Zeit für ein meeting hätte. Freundlicherweise habe ich ja gesagt.
Thomas U. schrieb: > Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu > bevormunden Das ist nur möglich weil es sich zuviele Arbeitnehmer gefallen lassen. Nach Feierabend einfach auch mal abschalten, und den Arbeitgeber meckern lassen und blockieren. Diese Freiheit nehme ich mir seit vielen Jahren heraus.
René H. schrieb: >> Die AGs finden immer mehr Möglichkeiten, die ANs zu kontrollieren und zu >> bevormunden > > Das ist nur möglich weil es sich zuviele Arbeitnehmer gefallen lassen. > Nach Feierabend einfach auch mal abschalten, und den Arbeitgeber meckern > lassen und blockieren. Diese Freiheit nehme ich mir seit vielen Jahren > heraus. Ein Firmenhandy würde ich nach Feierabend sowieso abschalten. Für das Privathandy würde ich die Nummer nur für absolute Notfälle bekanntgeben. Ein Freund von mir, der Werksleiter war, wurde mal im Urlaub angerufen, weil es in "seiner" Firma gebrannt hatte. Der musste dann seinen Urlaub abbrechen; die Kosten, die dadurch entstanden waren, wurden Ihm aber m.W. vom AG erstattet.
Harald W. schrieb: > Ein Firmenhandy würde ich nach Feierabend sowieso abschalten. Damit weis dann dein AG, wann du Feierabend machst. Ist so, wie sich aus Teams abmelden. Daher bin ich immer formell abgemeldet und habe nur mein eigenes Diensthandy (das meiner Selbständigkeit) und das ist immer an, ich gehe nur außerhalb der Bürozeiten nicht ran.
Harald W. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Das Schlimmste dabei: der Vermieter könnte feststellen, von wo aus er >> den Trockner benutzt ... > > Das wurde in der schriftlichen Beschreibung als Begründung für das > Auslesen des Standorts angegeben. Der Vermieter hat viele Wohnungen > deutschlandweit. Ist aber vermutlich nicht der wahre Grund, der ist eher, dass bei Android das "Location"-Recht auch den Zugriff auf z.B. WLan-Scans regelt, was u.U. für die Kommunikation mit dem Trockener(-Abrechnungsmodul) erforderlich ist. Ansonsten bietet Android da auch Gegenmaßnahmen: Standortzugriff nur bei Nutzung der App (im Vordergrund) erlauben & Hintergrundaktivitäten der App unterbinden, und schon läuft die Überwachung schön ins Leere... Vor allem weil im Keller der GPS-Empfang wohl eher mau ist.
(prx) A. K. schrieb: > aber vorstellbar wärs schon, dass es dann auch zwei WhatsApp geben kann, > eines pro SIM. Gibt's, ist bei Dualsim Geräten mittlerweile sogar so weit das du bei der Einrichtung gleich gefragt wirst ob du einen zweiten Account mit der anderen Nummer nutzen willst. Das haben sowohl mein altes Samsung als auch mein aktuelles Redmi 9 gemacht so bald eine zweite Karte erkannt war.
Arbeitnehmer schrieb: > Jetzt führt der AG durch die IT ein Identifikationssystem ein und > verlangt, auf den privaten Telefonen eine App zu installieren nicht zulässig!
Remald schrieb: > nicht zulässig! Sowas wird über die Hintertür "bring your own device" abgewickelt. Andere Methode wäre dem Arbeitnehmer freizustellen, ob er ein Diensthändy nimmt oder einen Zuschuss zum privaten Gerät oder Mobilfunktarif.
Dieter schrieb: > Sowas wird über die Hintertür "bring your own device" abgewickelt. Wenn der AG mich fragt ob ich das machen würde, Klipp und Klar Nein! Trotz allen möglichen Mitteln und wegen wie man Privates und Arbeit auf einem Smartphone voneinander trennen kann, am ende ist es so das es genug Wege gibt solche Schutzmechanismen zu umgehen. Vor kurzem erst ist eine Zero Day Lücke aufgetaucht die den aktuellen Kernel betrifft. https://www.xda-developers.com/pixel-6-galaxy-s22-linux-kernel-vulnerability-root-android/ Also muss der AG schon davon ausgehen das auf privat genutzten Geräten das Risiko viel größer ist als auf einem Dienstgerät auf dem eben nur das drauf ist was für die Arbeit nötig ist. Im Prinzip holt sich der AG kein "Sicherheitssystem" sondern die 1000% Unsicherheit das sein System sicher bleibt. Sofern es das jemals war oder gar überhaupt ist. Und andersherum auch, ich kann mit gutem Gewissen mein Privatgerät dafür nutzen wenn ich weiß das alle benötigten Apps für die Arbeit nicht doch irgendwo Lücken aufweisen. Das ist allerdings Unmöglich und wird es auch immer sein. Selbst mit dem Quellcode in der Hand ist das ganze nur so lange sicher wie es eben dauert das jemand einen Weg drum herum findet. Ergo: Dienstgerät oder andere Lösung. Zur Absicherung beiderseits. Hat auch den Vorteil daß man das Dienstgerät auf der Arbeit lässt und es weder verloren werden kann noch gestohlen. Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten sorgt?
Ich würde mit meinem Linux Phone (kein Android) zur IT gehen: und fragen, "könnt ihr mir die App kurz mal installieren?" Muhahahahaha!
Kilo S. schrieb: > Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf > einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten > sorgt? Frag 3 Anwälte und du erhältst 4 verschiedene Antworten, so lange das nicht rechtlich in konkreten Fällen durchdekliniert wurde. Ausserdem könnte eine Beweisführung schwierig sein.
Beitrag #7131203 wurde vom Autor gelöscht.
(prx) A. K. schrieb: > Kilo S. schrieb: >> Wer haftet eigentlich im Falle dessen das eine Sicherheitslücke auf >> einem dual genutzten Geräte für Datenverluste oder leergeräumte Konten >> sorgt? > > Frag 3 Anwälte und du erhältst 4 verschiedene Antworten, so lange das > nicht rechtlich in konkreten Fällen durchdekliniert wurde. Ausserdem > könnte eine Beweisführung schwierig sein. in Hamburg soll sich gut klagen lassen. Da hat man richtig Ahnung
DPA schrieb: > Muhahahahaha! So lange die Ursprungsfrage nicht weiter konkretisiert wurde, braucht man sich ihr nicht weiter zu nähern. Klingt ohnehin nach einem der üblichen Forum-Beschäftigungs-Trolle, sonst wäre wohl schon was gekommen. Dass die Forderung, so wie oben genannt, nicht zulässig ist, wurde ausreichend oft geklärt.
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F. B. schrieb: > Senf D. schrieb: >> Shorty schrieb: >>> Schon sch....., wenn man kein Diensthandy hat. >>> Stimmts Senf? >> >> Ganz im Gegenteil, ohne lebt es sich besser. > > LOL. Er muss sich wieder die Tatsache schön reden, dass er von seinem > Konzern kein Diensthandy bekommt. In unserer Klitsche hat jeder ein > Diensthandy, und nicht das billigste. Dass ich damit privat surfe, um > z.B. während meiner Waldspaziergänge die Börsendaten abzurufen, hat noch > niemanden gestört Als Klitscheninsasse mit Diensthandy kannst du es dir aber nicht leisten das Ding auszuschalten. Von daher versteht ich nicht, warum du dich drüber lustig machst, dass er keines hat.
Shorty schrieb: > Als Klitscheninsasse mit Diensthandy kannst du es dir aber nicht leisten > das Ding auszuschalten. Von daher versteht ich nicht, warum du dich > drüber lustig machst, dass er keines hat. Wenn ich Feierabend hab, hab ich Feierabend. Dann ist das Ding entweder (Home-Office) Aus oder liegt in der Firma in der Schublade. Da kann man mich während der Arbeitszeit fragen ob ich so nett bin und eventuell dies oder jenes noch machen möchte. Und sollte ich dafür etwas länger Bleiben müssen entscheide ich ob ich nur ne halbe Stunde oder Stunde mache und die eben zusätzlich Aufschreibe. Für umsonst, keine Chance!
Senf D. schrieb: > Welche Vorteile soll ich denn von einem Diensthandy haben? Ich sehe > ausschließlich Nachteile. Selbst an Kosten würde ich dadurch nicht einen > müden Euro sparen. Selbstverständlich spart man Kosten. Erstens reicht mir für privat (z.B. um einen Termin in der Terminwohnung auszumachen) mein 16 Jahre altes Billighandy, das schon damals nur 19 € gekostet hat. Zweitens genügt für diese wenigen Ausnahmefälle eine Prepaid-Karte. Alle anderen privaten Anrufe kann ich mit dem High-End Geschäftshandy tätigen. Ich spare mir also das Geld für ein neues privates Handy und eine private Flatrate. Und das völlig legal, da private Nutzung eines Geschäftshandys nicht als geldwerter Vorteil gilt: Das Firmenhandy ist steuerfrei Selbst wenn der Mitarbeiter das Handy auch privat nutzt, zählt es nicht zu den Sachbezügen und muss daher nicht versteuert werden. https://www.karriereletter.de/geldwerte-zusatzleistung-firmenhandy-privat-nutzen Aber rede dir dein IGM-Gehalt nur weiter schön, indem du alle anderen geldwerten Vorteile unter den Tisch fallen lässt. Wahrscheinlich musst du in deinem Konzern auch noch dem Kaffee selbst bezahlen.
Beitrag #7132009 wurde von einem Moderator gelöscht.
Arbeitnehmer schrieb: > Auch untersagt er, private Handys am > Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl). Ist es auch Stromdiebstahl wenn du dein Dienst Laptop zuhause im Homeoffice lädst?
Beitrag #7132139 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7132149 wurde von einem Moderator gelöscht.
Firmenhandies sind für Aussendienstler. Und nicht für zu Hause nach der regulären Arbeitszeit, 's wäre ja noch schöner!
F. B. schrieb: > Alle anderen privaten Anrufe kann ich mit dem High-End Geschäftshandy > tätigen. F. B. schrieb im Beitrag #7132139: > Das Geschäftshandy kostet bei Amazon übrigens 500 €, wenn ich es privat > kaufen müsste. Den Widerspruch merkst du selbst, oder?
Also ich zahle keinen Euro für mein Handy, weil ich das komplette Internet und auch alle Telefonate über die Firmen SIM-Karte abwickel. Ist in meinen Augen auf jeden Fall wie bares Geld, das Handy selbst ist mein privates weil ich kein iPhone haben will. Alles was da drauf installiert ist ist eine Zeitbuchungssoftware. Auch den Firmenwagen rechne ich genauso als wäre er mehr Gehalt. Immerhin kann ich für einen Betrag von weit unter 100 € meine kompletten Fahrten für die Arbeit abwickeln. Und am Heimweg auch noch mal einkaufen und sowas. 1% Regelung wäre auch möglich mag ich aber nicht haben.
Beitrag #7132431 wurde von einem Moderator gelöscht.
F. B. schrieb im Beitrag #7132139: > Natürlich ist die private Handynutzung nur eines von vielen > Mosaiksteinchen, die sich aber auf mehrere tausend Euro im Jahr > summieren. Zu bezahlen von deinem Nettogehalt. Erlaubt der Chef die private Nutzung vom Firmenhandy? Ist ja prinzipiell wie beim Firmenwagen. > Wobei ich mir privat selbstverständlich niemals ein Handy > für 500 € kaufen würde. Weil du es nicht könntest. :D
Reinhard S. schrieb: > Erlaubt der Chef die private Nutzung vom Firmenhandy? Ist ja prinzipiell > wie beim Firmenwagen. Im Unterschied zum Firmenwagen gilt Privatnutzung von Firmenhandys nicht als geldwerter Vorteil. Weder beim Gerät, noch bei den monatlichen Kosten. Vor der Smartphone-Ära gab es spezielle Firmentarife mit 2 Nummern auf einer SIM. Bei Bedarf wurde über die PIN umgeschaltet, welche Nummer ausgehend genutzt wird. Auf diese wurde dann getrennt erfasst und abgerechnet. Mit Smartphones war das nicht mehr realistisch und diese Variante wurde eingestellt. Ein AG, der Privatnutzung zulässt, sollte allerdings schon des Datenschutzes wegen im Gerät private und dienstliche Bereiche trennen. Das wird sowohl von Android als auch von Apple unterstützt, Ich hatte es oben schon skizziert. Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht. Bereitschaftsregelungen sind ein anderes Thema.
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Beitrag #7132572 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hallo (prx) A. K. (prx) A. K. schrieb: > Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy > nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht. Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin. D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten. Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
Beitrag #7132714 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bernd W. schrieb: > D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab > 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten. Das verstehe ich. Das Verhältnis zwischen AN und AG und einen effektiven Anspruch des AG zur Erreichbarkeit muss man natürlich in solche Fragen einrechnen. Wobei das individuell recht verschieden sein kann. Mancher AG geht in solchen Fragen mit seinen AN fair um.
Bernd W. schrieb im Beitrag #7132714:
> Zumal ein 500€ Handy im Regen genauso absäuft wie ein 89€ Restposten
Empfindlichkeit gegenüber Wasser dürfte im oberen Preissegment deutlich
geringer ausfallen als im untersten.
Ein selbst gezahltes 500€ Gerät dürfte zudem weniger in Verlegenheit
kommen, abzusaufen, als ein billiges oder kostenloses. Denn Dinge, für
die man selbst viel gezahlt hat, behandelt man sorgfältiger und achtet
sie höher.
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(prx) A. K. schrieb: > Mancher AG geht in solchen Fragen mit seinen AN fair um. Das lässt dann Rückschlüsse auf die Bedeutung des AN für den AG zu; leider in beide Richtungen ...
Percy N. schrieb: > Das lässt dann Rückschlüsse auf die Bedeutung des AN für den AG zu; > leider in beide Richtungen ... Sicherlich kann die individuelle Bedeutung des AN für den AG darin eingehen, aber das Verhalten in solchen Fragen ist kein streng gehütetes Geheimnis und spricht sich rum.
In diesem Zusammenhang sollte man evtl auch die eigene Berufs- und Stellenwahl betrachten. Wer den Anspruch stellt, täglich unerbittlich Punkt 17:00 alles fallen zu lassen und unter keinen Umständen bereit ist, auf Anrufe zu reagieren, der sollte eine passende Tätigkeit anpeilen. Es gibt viele Jobs, da ist das kein Problem. Ich sehe das also nicht nur auf Seiten des AG. Der AN hat auch seinen Anteil an solchen Entscheidungen. Im meinem Fall kommen die seltenen Anrufe übrigens nie vom Chef, immer von Kollegen.
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Hab auch ein Firmenhandy, das mein Privathandy komplett ersetzt hat. Ich lade zu 90% am Arbeitsplatz. Bei mir läuft es auch so, dass mein Bruttolohn relativ niedrig ist, ich durch einige AG-bezahlte Addons aber relativ viel vom Nettolohn einsparen kann (Handy, zwei Autos, Kita) und der AG profitiert auch davon. Somit weniger Rente aber mehr Geld jetzt zur Verfügung.
Hallo (prx) A. K. (prx) A. K. schrieb: >> Zumal ein 500€ Handy im Regen genauso absäuft wie ein 89€ Restposten > > Empfindlichkeit gegenüber Wasser dürfte im oberen Preissegment deutlich > geringer ausfallen als im untersten. Erfahrungsgemäß nicht. Weil der Hersteller von 500€ Handys davon ausgeht, dass sich ein so potenter Kunde besser vor Regen schützen kann bzw. mehr möglichkeiten hat, Regen überhaupt zu meiden. ;O) Testen kann man das gelegentlich selber, weil die 500€ Handys als Restposten oder gebraucht auch für 89€ zu haben sind. Dann nicht ganz so aktuell, das ist aber Erfahrungsgemäß nur wichtig, wenn es extrem wird. > Ein selbst gezahltes 500€ Gerät dürfte zudem weniger in Verlegenheit > kommen, abzusaufen, als ein billiges oder kostenloses. Denn Dinge, für > die man selbst viel gezahlt hat, behandelt man sorgfältiger und achtet > sie höher. Die umgekehrte Betrachtung ist realistischer: Wenn ich weiß, das ich sehr oft den Regen nicht meiden kann, werde ich mir nicht so eine teure Beule zulegen. ;O) Du überschätzt deine Selbstwirksamkeit grandios. Wie sorgfältig Du etwas behandeln kannst, liegt gerade in kritischen Situation nicht in Deiner Hand, sondern ist Zufall. Tipp: Interpretiere das realistischerweise aber nicht als eigene Leistungsfähigkeit oder göttliche Vorsehung! Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
Bernd W. schrieb: > Du überschätzt deine Selbstwirksamkeit grandios. Es geht mir um die psychologische Seite. Worin du viel eigenes Geld oder eigenen Aufwand gesteckt hat, das hat einen klaren Wert, und das behandelst du meist pfleglicher als geschenkte Ware. Nicht vorsätzlich, sondern intuitiv, und nicht nur bei Handys.
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(prx) A. K. schrieb: > Peter schrieb: >> Ich lade zu 90% am Arbeitsplatz. > > Ist so etwas ernsthaft eine Thema? Klar, da kann man ja immerhin 3 Cent Strom sparen! Das ist netto gEsChHeNkTEs gELd!!! SCNR
Bernd W. schrieb: > Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur > sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin. Abhängig ist nur wer es sich gefallen lässt. Bernd W. schrieb: > D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab > 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten. Was will der AG schon machen wenn Du das Diensthandy ausschaltest? Auch der AG wird sich dreimal überlegen, ob er Dich deswegen rausschmeißt. Wenn Du schon über 50 bist, hast Du m.E. vor dem ArbG bessere Chancen als der AG, vor allem wenn Du schon länger in der Firma bist.
Bernd W. schrieb: > Hallo (prx) A. K. > > (prx) A. K. schrieb: > >> Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit ergibt sich durch ein Firmenhandy >> nicht, egal ob er Privatnutzung zulässt oder nicht. > > Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur > sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin. Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da. > D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab > 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten. Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit versauen lassen? Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;)
Hallo Reinhard S. Reinhard S. schrieb: >> Gesetzliche Bestimmungen schützen mich in einem Arbeitsverhältnis nur >> sehr wenig, weil ich ja letztlich von meiner Arbeitsstelle abhängig bin. > > Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da. Das beschreibt ein wenig das Problem: Was stell ich ohne Job an? Vor allem wenn ich nicht flexibel genug bin, um mich mit Harzen durch zu schlagen. >> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab >> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten. > Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit > versauen lassen? Ohne Job bin ich zumindes langfristig selbstmordgefärdet. > Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja > schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;) Vermutlich liegen die Trolle sogar richtig, aber ich kann mir nicht vorstellen, das es für mich eine Alternative gab. Freier Wille ist eine Illusion. Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
Bernd W. schrieb: >> Wenn du heute den Job verlierst bist du morgen immer noch da. > > Das beschreibt ein wenig das Problem: Was stell ich ohne Job an? Die ersten 2-3 Wochen wird das sehr angenehm ruhig sein. Danach vielleicht etwas langweilig. > Vor allem wenn ich nicht flexibel genug bin, um mich mit Harzen > durch zu schlagen. Du hast ja erstmal ein Jahr ALG1, damit sollte man brauchbar über die Runden kommen bis zum nächsten Job. >>> D. h. ich werde mir dreimal überlegen, ob ich mein Recht beanspruche. Ab >>> 50 wird es sehr schwer, eine neue Stelle zu bekommen und zu behalten. >> Also lieber leiden und sich das Leben und womöglich die Gesundheit >> versauen lassen? > > Ohne Job bin ich zumindes langfristig selbstmordgefärdet. Hey, es ist nur ein Job. Mit Job in der Ausprägung von dir bist du von einem zeitigeren, "natürlichem" Tod bedroht und bis dahin hast du kein angenehmes Leben. >> Den Foren-Trollen nach hast du was falsch gemacht, weil man mit 50 ja >> schon nahe an der finanziellen Unabhängigkeit ist ;) > > Vermutlich liegen die Trolle sogar richtig, aber ich kann mir nicht > vorstellen, das es für mich eine Alternative gab. Prinzipiell gibt/gab es immer Alternativen, sowohl nach oben als auch nach unten. Solang du mit deinem Weg zufrieden oder sogar glücklich bist hast du aber nichts falsch gemacht. > Freier Wille ist eine Illusion. Man kann schon viel machen, wenn man will und weiß, wie. Innerhalb der antrainierten Gewohnheiten zu leben ist natürlich leichter & bequemer.
Wenn der Arbeitgeber verlangt eine Firmen-App auf dem Privathandy zu installieren, so hat er mMn jedes Recht dazu
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DANIEL D. schrieb: > Ist in meinen Augen auf jeden Fall wie bares Geld, Ist es auch. Nur Leute, die keine geldwerten Leistungen bekommen, müssen das bei anderen schlecht reden und wedeln immer mit ihrem Gehaltszettel. Noch dazu mit ihrem Bruttogehalt unter Vernachlässigung aller Zusatzkosten wie höhere Miete, Fahrkosten und Fahrzeugverschleiss, selbst zu bezahlender Kaffee, Obst und Mineralwasser etc. etc., die alle von ihrem Nettogehalt zu bezahlen sind.
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F. B. schrieb im Beitrag #7134827: > Inwiefern erhöht dein selbst gekauftes Smartphone für über 500 € die > Lebensqualität, mein 500 € Geschäftshandy, das privat genutzt werden > darf, aber nicht? Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte. Zum Beispiel private Fotos, Kontakte, Banking Apps, usw. haben für mich rein gar nichts auf einem potentiellen Diensthandy verloren. Von daher bräuchte ich eh ein weiteres Smartphone, was die Sache lästig macht. Selbst wenn ich ein dienstliches Smartphone bekommen könnte, ich würde es nicht nehmen, wenn ich nicht muss. Jetzt verstanden?
Senf D. schrieb: > Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich > das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte. Das ist natürlich die sicherste Variante. Allerdings ist, wenn richtig implementiert, aus dem Unternehmenskontext im Gerät kein Zugriff auf Daten aus dem privaten Kontext möglich. Die Unternehmens-Apps haben also keinen Zugriff auf private Kontakte und derartige Informationen. Und umgekehrt.
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(prx) A. K. schrieb: > Das ist natürlich die sicherste Variante. Allerdings ist, wenn richtig > implementiert, aus dem Unternehmenskontext im Gerät kein Zugriff auf > Daten aus dem privaten Kontext möglich. Die Unternehmens-Apps haben also > keinen Zugriff auf private Kontakte und derartige Informationen. Ja, das Prinzip kenne ich, aber es genügt nicht meinen Ansprüchen. Allein wenn ich das Diensthandy wieder abgeben müsste, wer garantiert mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher unwiederbringlich gelöscht wurde?
Senf D. schrieb: > wer garantiert mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher > unwiederbringlich gelöscht wurde? Der private Kontext stellt bei Android den Basiskontext dar und der Unternehmenkontext wird nachträglich da hinein als verkapselter Teil installiert. Rückgabe entspricht damit der üblichen Gesamtlöschung des Gerätes. Wem das nicht reicht, der sollte das physisch trennen. Eine Ausschnüffelung privater Information auf solche Art wäre ausgesprochen illegal. Bissel komplizierter ist es bei den laufenden Kosten des Telefonvertrages, wenn exorbitante Kosten auffallen. Dabei geht es dann allerdings eher um die Daten aus der Abrechnung, nicht das Gerät.
Letztlich ist das eine Variante, die etwas von der wechselseitigen Einstellung der AN und AG zueinander lebt. Wer den AG als Todfeind sieht (*), mit dem man gezwungenermaßen kooperieren muss, für den ist das nichts. Es gibt auch eine umgekehrte Perspektive zu solchen Fragen. Wenn man selbst zum zentralen Teil der IT gehört, und sich dadurch prinzipiell Zugriff auf viele Daten verschaffen könnte, die einen nichts angehen. Da muss seitens des AG ein gewisses Vertrauen dem AN gegenüber vorhanden sein. *: Oder die Unternehmens-IT. ;-)
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(prx) A. K. schrieb: > Senf D. schrieb: >> Ich würde ein Diensthandy niemals für private Zwecke verwenden, da ich >> das aus Prinzip strikt getrennt halten möchte. Folgende Konstellation: Dein Handy ist leer (Akku alle). Das Handy von Deinem Arbeitgeber ist voll. Es ist ein schwerer Verkehrsunfall am Wochenende, wo du nicht arbeitest. Du willst Hilfe rufen. Nimmst du nun doch das Diensthändy?
Fall der Fälle schrieb: > Folgende Konstellation: Dein Handy ist leer (Akku alle). Das Handy von > Deinem Arbeitgeber ist voll. Es ist ein schwerer Verkehrsunfall am > Wochenende, wo du nicht arbeitest. Du willst Hilfe rufen. Nimmst du nun > doch das Diensthändy? Das Beispiel scheint mir etwas an den Haaren herbeigezogen zu sein. Aber gut: Ja, sicher würde ich dann die 112 über das Diensthandy anrufen. Aber für so einen Fall der Fälle ständig zwei Smartphones bei sich tragen, weil bei einem mal der Akku leer sein könnte? Nein, sicher nicht.
Senf D. schrieb: > Selbst wenn ich ein > dienstliches Smartphone bekommen könnte, ich würde es nicht nehmen, wenn > ich nicht muss. Aks die Phones noch nicht smart waren, einfach nur Telefon, wollte man mir sowas andrehen. Ich habe es erfolgreich abwenden können! Aus der früheren Praxis: Ich fahre zu einer Problemanlage, die der Außendienst nicht in den Griff bekommt, da muß auch ich in Ruhe nachdenken und forschen. Währenddessen ruft ein anderer Kollege mit seinen Problemchen bei mir an - nee Leute, das bekommt mein Kopf nicht gebacken! Sehr selten habe ich mal ein Firmen-Leihhandy mitgenommen, in einer Problemlage auch mal eine Prepaidaufladung meines Privatgerätes als Reisekosten abgerechnet. (prx) A. K. schrieb: > Wer den AG als Todfeind > sieht, mit dem man gezwungenermaßen kooperieren muss, für den ist das > nichts. > > Es gibt auch eine umgekehrte Perspektive zu solchen Fragen. Wenn man > selbst zum zentralen Teil der IT gehört, und sich dadurch prinzipiell > Zugriff auf viele Daten verschaffen könnte, die einen nichts angehen. Da > muss seitens des AG ein gewisses Vertrauen dem AN gegenüber vorhanden > sein. Alle Seiten brauchen ein gesundes Maß an Vertrauen. Als Arbeitnehmer weiß ich, dass der IT-Mann mein Netzlaufwerk und mehr einsehen kann, da muß ich halt vertrauen, dass er keinen Mißbrauch treibt. Im Einzelfall hat man den IT sogar gezielt gucken lassen, um Fehlern auf die Spur zu kommen, ja, ich konnte meinen zwei Kollegen vertrauen. Ich selbst habe Kundensysteme betreut, aus deren Logdaten sich Verhaltensmuster und Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter herleiten lassen - das ist eine verdammt heikle Sache. Auf der einen Seite müssen Fehler abgestellt werden, auf der anderen darf aber der betroffene Mitarbeiter nicht so gemaßregelt werden, dass er die Akzeptanz des Systems verliert. Schauen wir mal auf stationäre IP-Telefonie, Anlagen auf Asterisk: Da gibt es sekundengenaue Protokollierungen, wer mit wem telefoniert hat bis hin zu der Möglichkeit, Gesprächsinhalte aufzuzeichnen. Schöne neue Welt, früher waren solche Daten einfach nicht vorhanden, die Firmen haben trotzdem überlebt und man musste über möglichen Mißbrauch garnicht erst nachdenken. ---- Nur nicht vorhandene Daten sind sichere Daten, Punkt! ----
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Senf D. schrieb: > Aber für so einen Fall der Fälle ständig zwei Smartphones bei > sich tragen, weil bei einem mal der Akku leer sein könnte? Nein, sicher > nicht. Für jene, die sonst aus Angst vor leerem Akku nur noch schlotternd durch die Welt kommen, gibt es Powerbanks. Notfalls zwei. ;-) Hübsche Darstellung: https://youtu.be/d2tpSCVVujc. Gefunden in: "Der Akku soll uns größtmögliche Freiheit gewähren. In Wahrheit aber hängen wir am Ladekabel wie an einer Nabelschnur." https://www.sueddeutsche.de/leben/akku-leer-angst-1.4518992
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Das hat sogar einen Namen: Nomophobie: „No-Mobile-Phone-Phobia“ https://en.wikipedia.org/wiki/Nomophobia
Auch untersagt er, private Handys am
> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl).
Wie lächerlich, ich würde den Arbeitgeber wechseln.
Senf D. schrieb im Beitrag #7135074: > F. B. schrieb: > >> Bei korrekter Investition mit Verzehnfachung des Investments sind das >> schon 30 Cent. Jeden Tag! > > An deiner Stelle würde ich das aber noch in DM und Ostmark umrechnen, > damit es noch mehr wirkt. > Merkst du eigentlich überhaupt nichts mehr, wie absolut lächerlich du > dich mit solchen Aussagen machst? Irgend eine Airline hat in den 80er Jahren den Salat in der First Class um eine Olive "erleichter". Einsparung: 40.000 $/a.
Syntax schrieb: > Wenn der Arbeitgeber verlangt eine Firmen-App auf dem Privathandy zu > installieren, so hat er mMn jedes Recht dazu Diesen obersten Unsinn meinst Du doch nicht ernst, oder. Private Dinge gehen dem AG nichts, aber auch absolut nichts an. Man muss dem AG auch keine privaten Telefonnummern, keine privaten Emailadressen und auch keinerlei andere privaten Kontaktmöglichkeiten bekanntgeben. Der AG kann auch "verlangen", dass ich in umbringe, er kann aber nicht erwarten, dass ich es tue.
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A. F. schrieb: >> Auch untersagt er, private Handys am >> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl). > Wie lächerlich, ich würde den Arbeitgeber wechseln. Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl".
A. F. schrieb: > Auch untersagt er, private Handys am >> Arbeitsplatz zu laden (wäre Stromdiebstahl). > Wie lächerlich, ich würde den Arbeitgeber wechseln. Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und nicht vom Konzern selbst. Realistisch betrachet: Wer sich keine Sorgen um seinen Job machen muss, hat in dem Zusammenhang eh nichts zu befürchten.
René H. schrieb: > Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das > Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN > nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl". Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn.
Senf D. schrieb: > wer garantiert > mir, dass wirklich alles an privaten Daten im Speicher unwiederbringlich > gelöscht wurde? Niemand. Bevor man das Diensthandy zurückgibt, macht man eine Werkswiederherstellung (Factory Reset). Wir müssen das sogar offiziell machen. Aber es gibt keine 100%-ige Garantie, dass auch wirklich alles weg ist und kein "Profi" in einer chinesischen Hinterhofwerkstatt noch Daten vom Chip bekommt.
Shorty schrieb: > René H. schrieb: >> Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das >> Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN >> nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl". > > Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden > loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn. Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen.
René H. schrieb: > Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie > eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen. Nein, sie hat die Kündigung bekommen, weil man sie loswerden wollte. Die Semmel war nur das Werkzeug. Im Moment hört man diese Geschichten nicht mehr, woran das wohl liegt?
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Shorty schrieb: > René H. schrieb: > >> Weshalb lächerlich? Der Strom wird vom AG bezahlt, also darf er das >> Laden privater Geräte (inklusive Pedelec) verbieten. Hält sich der AN >> nicht daran, ist das tatsächlich "Diebstahl". > > Juristische Harspalterei. Kann man so machen, wenn man jemanden > loswerden will, aber sonst völliger Schwachsinn. Haarspalterei wäre es noch nicht einmal, darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Diebstahl, sondern um Entziehung elektrischer Energie handelt.
Shorty schrieb: > Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu > vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und > nicht vom Konzern selbst. Darauf muss der AG dich nicht hinweisen. Du wirst auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass du kein Druckerpapier mitnehmen darfst. Interessanter wird es, wenn beim Threadstarter die Zwangsapp auf dem Privathandy landet, und der AG später mit dem Vorwurf des Stromdiebstahls vor Gericht geht. "Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens" https://winfuture.de/news,48827.html
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(prx) A. K. schrieb: > "Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens" > https://winfuture.de/news,48827.html Die Meldung ist aus 2009 und in den Kommentaren liest man, dass die Kündigung wohl zurückgezogen wurde. So verbreitet scheint's ja doch nicht zu sein...
(prx) A. K. schrieb: > Shorty schrieb: > >> Den Hinweis mit dem Stromdiebstahl hab ich auch schon ab und zu >> vernommen, aber immer aus der Ecke Betriebsrat/IGM/Vertrauensleute und >> nicht vom Konzern selbst. > > Darauf muss der AG dich nicht hinweisen. Du wirst auch nicht explizit > darauf hingewiesen, dass du kein Druckerpapier mitnehmen darfst. Ließ doch bitte noch mal in welchem Zusammenhang ich das geschrieben hab. Maddin schrieb: > (prx) A. K. schrieb: > >> "Stromdiebstahl: Entlassung wegen Handy-Aufladens" >> https://winfuture.de/news,48827.html > > Die Meldung ist aus 2009 und in den Kommentaren liest man, dass die > Kündigung wohl zurückgezogen wurde. So verbreitet scheint's ja doch > nicht zu sein... Ist ja wohl auch Schwachsinn. Etliche Arbeitgeber missbrauchen das Privathandy ja auch gerne und mit so einem Gebaren schürt man unter der Belegschaft nur Angst.
Shorty schrieb: > René H. schrieb: >> Es hat schon eine Bäckereiverkäuferin die Kündigung bekommen, weil sie >> eine Semmel im Wert von 15 Cent gegessen hat ohne sie zu bezahlen. > > Nein, sie hat die Kündigung bekommen, weil man sie loswerden wollte. Die > Semmel war nur das Werkzeug. Das denke ich auch. Allzumal die Semmel wohl, wenn es dieselbe Geschichte ist und ich die noch richtig im Hinterkopf habe, sonst im Abfall gelandet wäre.
Wühlhase schrieb: > Allzumal die Semmel wohl, wenn es dieselbe > Geschichte ist und ich die noch richtig im Hinterkopf habe, sonst im > Abfall gelandet wäre. Das spielt aber keine Rolle. Containern ist ja auch noch immer verboten, und wird als Diebstahl eingestuft.
René H. schrieb: > Das spielt aber keine Rolle. Containern ist ja auch noch immer verboten, > und wird als Diebstahl eingestuft. Natürlich nicht (was ich auch richtig finde). Darum ging es aber nicht, sondern darum, warum die Frau gefeuert wurde. Und da stehen Aufwand und Nutzen halt in keinem Verhältnis, jedenfalls nicht wenn es um das lächerliche Brötchen gegangen wäre. 15 Cent "Schaden" (wenn man das überhaupt so nennen kann, immerhin erspart dies auch Entsorgungskosten) gegen den Aufwand der Prozessführung. Selbst wenn der Prozessieg sicher ist, muß man sich immer noch die Mühe machen. Haben die Verantwortlichen keine wichtige Arbeit zu tun? Und dann eine neue MA einstellen, diese einarbeiten, usw.
Wühlhase schrieb: > Natürlich nicht Wie kommst Du darauf? >(was ich auch richtig finde). Das ist eine andere Geschichte.
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Percy N. schrieb: > Wühlhase schrieb: >> Natürlich nicht > Wie kommst Du darauf? >>(was ich auch richtig finde). > > Das ist eine andere Geschichte. Das 'nicht' war zuviel, bzw. bezog sich eher darauf, daß es keine Rolle spielt daß es nur um einen Wert von 15 Cent ging.
Wühlhase schrieb: > immerhin erspart dies auch Entsorgungskosten Es sei denn Du verkaufst es an die Mastbetriebe. ;-)
Wühlhase schrieb: > Haben die Verantwortlichen keine wichtige Arbeit zu tun? > Und dann eine neue MA einstellen, diese einarbeiten, usw. Wie gesagt, das ist nur ein Vorwand. Die 15 Cent Brötchenkündigungen erfolgen nicht, wegen der 15 Cent, sondern weil die gekündigte Person entweder ein "zu hohes" Gehalt bekommen hat oder schlecht gearbeitet hat oder auf eine andere Art gestört hat. Da du hier aber einen Gerichtsfesten Kündigungsgrund brauchst, nimmst du eben das Brötchen und das funktioniert. Was ich aber für bemerkenswerter halte, ist die Tatsache, dass hier Leute im Ernst glauben, dass das Brötchen der Grund war.
Habe einen Arbeitskollegen, Spitzname " Händymann ". Wird nur gesehen wenn er am Händy rumspielt. Tut er das nicht macht er eine Zigarettenpause oder ist auf der Toilette zum Wasserlassen. Hat zwar schon ein paar Abmahnungen, stört ihn offensichtlich nicht. Ich würde derartige Figuren überhaupt nicht einstellen. Womit die private Handynutzung am Arbeitsplatz geklärt wäre.
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