Ich lese hier im Markt immer wieder, [Bezahlung: Paypal "Freunde/Familie"] Eigentlich müsste dies "Zensiert werden", da nach AGB von PayPal dies ausdrücklich Verboten ist. Leider sieht aber die Forenregel, nichts in Bezug von Rechtsverstössen vor, so sind wiederum den Moderatoren die Hände Gebunden . Bereits Mehrere Mitglieder berichten, dass sie in PP diese Obtion wegen solchen AGB Verstössen nicht mehr haben und einige sogar, von einer Sperrung des PP Accounts. Deshalb die Bitte dies NICHT in dem Verkaufsthread so zu Posten. PayPalmitarbeiter werden hier (auch) Mitlesen und so auf solche Verstösse somit regelrecht aufmerksam gemacht. Danke für euer Verständnis. 73 55
Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass unter den angemeldeten Usern ein gewisser Grad der Freundschaft besteht und da hier kommerzielle Angebote ohnehin nicht erlaubt sind, ist der Verstoß so eindeutig nicht. Immerhin geht es nur um eine Aufwandsentschädigung und nicht um ein tatsächliches Bezahlen von Ware.
Bei Facebook habe ich noch viel mehr Freunde...da klappt das auch immer mit der Bezahlung. Halten wir uns an die Formvorschrift und machen weiter wie bisher, alles gut. Darauf kommt es heute an... 'zurück zur Sacharbeit'.
Das liegt aber auch dran, das der Bezahler einen Grund angeben kann, und wenn da steht "2x Gerät plus Paketporto, Forumthread", dann hat man sich ja selber angeliefert. Das ist wie als wenn man auf einer Überweisung schreibt "Waffenfähiges Plutonium" oder "30 Kilo Koks", was ja auch schon ein paar Scherzbolde gemacht und sich dann gewundert haben, weil früh morgens ein Weckteam im Zimmer stand.
Jens M. schrieb: > Das ist wie als wenn man auf einer Überweisung schreibt "Waffenfähiges > Plutonium" oder "30 Kilo Koks", was ja auch schon ein paar Scherzbolde > gemacht und sich dann gewundert haben, weil früh morgens ein Weckteam im > Zimmer stand. Hast Du mal ein oder fünf links auf Berichte über die kaum überschaubare Anzahl echter derartiger Vorfälle?
Patrick L. schrieb: > Ich lese hier im Markt immer wieder, > [Bezahlung: Paypal "Freunde/Familie"] Der Grund ist ganz einfach: Geld, das an Freunde gesendet wird, kommt zu 100% an und zweitens lässt es sich nicht zurückholen, was den Ansporn für Betrug drastisch reduziert. Patrick L. schrieb: > Danke für euer Verständnis. Nein, dafür habe ich kein Verständnis. Erst recht nicht dafür, dass Du hier deine Meinung als Postulat einbringst.
Percy N. schrieb: > Jens M. schrieb: >> Das ist wie als wenn man auf einer Überweisung schreibt "Waffenfähiges >> Plutonium" oder "30 Kilo Koks", was ja auch schon ein paar Scherzbolde >> gemacht und sich dann gewundert haben, weil früh morgens ein Weckteam im >> Zimmer stand. > > Hast Du mal ein oder fünf links auf Berichte über die kaum überschaubare > Anzahl echter derartiger Vorfälle? Die Banken müssen aber wegen dem Geldwäschegesetz darauf reagieren/bearbeiten. Macht man solche Scherze zu oft, kann einem das Konto gekündigt werden.
Selbstverständlich kannst Du Deinen Freunden über Paypal Geld schicken. Aber Du solltest nicht unbedingt als Zweck "Bezahlung für xyz" angeben. Zumindest nicht, wenn Du Deinen Paypal-Account auf in Zukunft vollständig weiter nutzen können möchtest.
Da kommt so ein selbsternannter Sheriff und möchte den Usern hier vorschreiben wer als Freund bezeichnet werden darf und wer nicht. Quasi als Advocat für Paypal. Ziemliche Anmaßung und komplett meschugge.
Teo D. schrieb: > Die Banken müssen aber wegen dem Geldwäschegesetz darauf > reagieren/bearbeiten. Wo siehst Du da einen Zusamnenhang mit Geldwäsche?
Martin S. schrieb: > Der Grund ist ganz einfach: Geld, das an Freunde gesendet wird, kommt zu > 100% an und zweitens lässt es sich nicht zurückholen, was den Ansporn > für Betrug drastisch reduziert. PayPal an Freunde erhöht den Ansporn zu Betrug seitens des Verkäufers, reduziert ihn seitens des Käufers. Ein Bezahlsystem, mit beide Seiten stets völlig zufrieden sind, wird es nicht geben können. Bei Vorkasse per Überweisung hat sich mittlerweile das Risiko herumgesprochen. Bei PayPal an Familie/Freunde noch nicht ganz. Wenn die Abläufe und Hürden eines Vorgangs so hoch sind, das garantiert nichts schief gehen kann, dann ist der dafür erforderliche Aufwand und damit Aufpreis entsprechend hoch. Dann suchen die Leute billigere Alternativen - und meckern, wenn der Grad an Sicherheit für mindestens eine Seite geringer ist.
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Patrick L. schrieb: > Ich lese hier im Markt immer wieder, > [Bezahlung: Paypal "Freunde/Familie"] > Eigentlich müsste dies "Zensiert werden", da nach AGB von PayPal dies > ausdrücklich Verboten ist. > Leider sieht aber die Forenregel, nichts in Bezug von Rechtsverstössen > vor, Verstöße gegen die AGB eines Anbieters sind keine Rechtsverstöße. Bei Rechtsverstößen braucht es zudem keine Forenregel, dafür gibt es Gesetze.
Patrick L. schrieb: > !!!! .... ???? > Danke für euer Verständnis. Und was willst du uns jetzt mit diesem Beitrag sagen? Was stört es dich, ob Paypal wirklich mal jemandem dir völlig unbekannten das Konto sperrt? Oliver
Volle Zustimmung für Patrick, was die BITTE der Nichtnennung der Freundezahlung betrifft. * Leseverständnis AGB != Postulat * Bitte != Vorschrift (Hilfs-)Sheriff
Percy N. schrieb: > Teo D. schrieb: >> Die Banken müssen aber wegen dem Geldwäschegesetz darauf >> reagieren/bearbeiten. > > Wo siehst Du da einen Zusamnenhang mit Geldwäsche? Das die Banken, deswegen den Verwendungszweck, nicht einfach ignorieren können, bzw. dürfen....
Percy N. schrieb: > Hast Du mal ein oder fünf links auf Berichte über die kaum überschaubare > Anzahl echter derartiger Vorfälle? https://www.focus.de/finanzen/banken/banken-muessen-auffaelligkeiten-ueberpruefen-ein-lustiger-verwendungszweck-bei-ueberweisungen-kann-bei-der-polizei-enden_id_9268219.html Martin S. schrieb: > Geld, das an Freunde gesendet wird, kommt zu > 100% an und zweitens lässt es sich nicht zurückholen, was den Ansporn > für Betrug drastisch reduziert. Das ist soweit mir bekannt falsch. Man kann es nicht hundertmal machen, aber angeblich reicht ein Kontakt mit PP wegen "unerlaubtem Kontozugriff" und das Freundegeld ist weg. Da ein Konto bei PP schnell angelegt ist, macht man es wie die ebay-Chinesen: 30 Konten anzüchten und immer wenn eins gesperrt wird, wechseln und nachwachsen lassen.
Harry R. schrieb: > Volle Zustimmung für Patrick, was die BITTE der Nichtnennung der > Freundezahlung betrifft. > > * Leseverständnis AGB != Postulat > * Bitte != Vorschrift (Hilfs-)Sheriff Leseverständnis, Harry. Er spricht expressis verbis von Rechtsverstößen.
(prx) A. K. schrieb: > Bei Vorkasse per Überweisung hat sich mittlerweile das Risiko > herumgesprochen Sofern man kein Geld nach Hemer schickt, ist ja zumindest hier das Risiko ueberschaubar.
Patrick L. schrieb: > da nach AGB von PayPal dies > ausdrücklich Verboten ist. noch so einer, der sich überall im Web mit seinem Real-Namen anmeldet, weil das so in den AGB der jeweiligen Plattformen steht?
Ein T. schrieb... Ach, dann hat sich Martin S. deinem Verständnis zufolge darüber ausgelassen, dass Patrick einen falschen Hinderungsgrund für die Moderatoren postuliert? So, so....
Fuer mich gilt: Ich ueberlege, ob ich das Risiko eingehen will. Wenn ja, dann heule ich bei einem Totalverlust eines niedrigen zweistelligen Betrages ein paar Minuten und gut. Da stoert mich mehr, dass ich die begehrte Ware nicht bekomme, wegen der bin ich ja das Risiko eingegangen.
Jens M. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Hast Du mal ein oder fünf links auf Berichte über die kaum überschaubare >> Anzahl echter derartiger Vorfälle? > > https://www.focus.de/finanzen/banken/banken-muessen-auffaelligkeiten-ueberpruefen-ein-lustiger-verwendungszweck-bei-ueberweisungen-kann-bei-der-polizei-enden_id_9268219.html Mit Verlaub, ich halte das für ausgemachten Unsinn. Wenn Du mal ins,GWG siehst, wirst Du feststellen, dass alles mögliche als Verdachtsmoment genannt wird, jedoch nicht der angegebene Verwendungszweck. Offenbar hält der Gesetzgeber es für dher unwahrscheinlich, dass Geldwäscher und Terroristen ihre Absichten solchermaßen offenlegen. Diese Vernunft ist möglicherweise nicht Gemeingut. Patrick L. schrieb: > Eigentlich müsste dies "Zensiert werden", da nach AGB von PayPal dies > ausdrücklich Verboten ist. > Leider sieht aber die Forenregel, nichts in Bezug von Rechtsverstössen > vor, Natürlich nicht. Es handelt sich um Binnenrecht der beteiligten Parteien, das zu ermitteln und hinsichtlich Gültigkeit zu überprüfen nicht Aufgabe der Moderation oder Administration sein kann.
Wendels B. schrieb: > Fuer mich gilt: Ich ueberlege, ob ich das Risiko eingehen will. > Wenn ja, dann heule ich bei einem Totalverlust eines niedrigen > zweistelligen Betrages ein paar Minuten und gut. Das ist aber ein anderes Thema. Es ist richtig, dass bei einer privaten Zahlung kein Käuferschutz besteht und ggf. das Geld weg ist ohne dass die gewünschte Ware ankam. Bei einer BAnküberweisung sieht es aber nicht anders aus. Oben ging es darum, dass eine "Freunde"-Zahlung mit erkennbar geschäftlichem Hintergrund (im Verwendungszweck "Bezahlung für Raspi aus Hemer") einen Verstoß gegen die AGB von Paypal darstellt. Die behalten sich vor, dem Verkäufer die Gebühren nachzubelasten (das bedeutet, einen Teil des erhaltenen Geldes wieder wegzunehmen) und den Käufer für künftige private Zahlungen zu sperren. Dieses Risiko hat nichts mit der Ware als solcher zu tun, und lässt sich durch einen neutralen Verwendungszweck leicht umgehen. Eigentlich ist gar kein Verwendungszweck nötig, der Verkäufer sollte anhand von Namen und Betrag in der Lage sein, die Zahlung zuzuordnen.
Patrick L. schrieb: > Ich lese hier im Markt immer wieder, > [Bezahlung: Paypal "Freunde/Familie"] > Eigentlich müsste dies "Zensiert werden", da nach AGB von PayPal dies > ausdrücklich Verboten ist. > Leider sieht aber die Forenregel, nichts in Bezug von Rechtsverstössen > vor, so sind wiederum den Moderatoren die Hände Gebunden . Gegen die AGBs von PayPal zu handeln ist kein Rechtsverstoß und allein Sache zwischen Kunde und PayPal. Wieso sollte ein Forum oder ein Markt da irgendwas "zensieren"? Das wäre als ob der Bäcker bei jedem Kunden prüft, ob die Jacke die der trägt, nicht gegenüber geklaut ist. Lächerlich!
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Cyblord -. schrieb: > Gegen die AGBs von PayPal zu handeln ist kein Rechtsverstoß Oh doch! > und allein > die Sache zwischen Kunde und PayPal. , die in einem Rechtsstreit vor Gericht landen könnte. Was fällt auf?
Percy N. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Gegen die AGBs von PayPal zu handeln ist kein Rechtsverstoß > Oh doch! >> und allein >> die Sache zwischen Kunde und PayPal. > , die in einem Rechtsstreit vor Gericht landen könnte. > > Was fällt auf? Dass du wieder Unsinn redest?
Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Cyblord -. schrieb: >> >>> Gegen die AGBs von PayPal zu handeln ist kein Rechtsverstoß >> >> Oh doch! >>> und allein >>> die Sache zwischen Kunde und PayPal. >> >> , die in einem Rechtsstreit vor Gericht landen könnte. >> Was fällt auf? > > Dass du wieder Unsinn redest? Mach Dich leber mit dem Begriff und der Tragweite der Privatautonomie vertraut, bevor Du hier weiter mit Deiner Ignoranz prahlst! Cyblord -. schrieb: > Das wäre als ob der Bäcker bei jedem Kunden prüft, ob die Jacke die der > trägt, nicht gegenüber geklaut ist. Lächerlich! Dies hingegen ist ein sinnvoller Einwand. Du scheinst es also grundsätzlich zumindest ansatzweise zu können.
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Patrick L. schrieb: > Ich lese hier im Markt immer wieder, > [Bezahlung: Paypal "Freunde/Familie"] > Eigentlich müsste dies "Zensiert werden", da nach AGB von PayPal dies > ausdrücklich Verboten ist. Ich wurde immer wieder von Nutzern darauf hingewiesen, ja nichts in den Verwendungszweck zu schreiben, was auf Warenverkauf schließen lässt. Irgendwann habe ich an der Story Zweifel bekommen und schreibe daher bei Paypal munter rein für was das Geld ist. Umgekehrt auch die Käufer bei mir. Und es ist bisher nichts passiert. Ich habe außer Warnungen noch von keinem echten Fall gehört. Und wenn, dann kann man das telefonisch klären und es in Zukunft sein lassen. Wer es übertreibt bis die Verkaufstätigkeit gewerblichen Charakter annimmt, braucht sich natürlich nicht zu wundern.
Percy N. schrieb: > , die in einem Rechtsstreit vor Gericht landen könnte. > > Was fällt auf? Dass ein potentieller Rechtsstreit nicht auf einem Rechtsverstoss basieren muss. Weil es nichts gibt, das nicht vor Gericht landen könnte. So gesehen gäbe es im Leben ausschliesslich potentielle Rechtsverstösse. ;-)
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Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass ich eine Zahlung an Freunden nicht gut heiße, auch nicht das man damit Geld sparen kann. Mit Scheriff hat das ebenfalls nichts zu tun. Ich habe aber die BITTE geäußert das nicht in den Verkaufsthread zu schreiben dass man PayPal Freunde usw postet. Ich habe z.B. den Text immer leergelassen und bekam trotzdem eine Sperre (woher die das dann Wohl wussten?) sprich ich kann die Option nicht mehr nutzen! und wurde nach anfrage "Weshalb?" von PayPal auf: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE#restricted-activities Verwiesen. Im Sinne des Gesetzes ist es etwas schwammig , das ist soweit richtig, aber mein Anwalt hat mich auf den Gesetzestext hingewiesen, dass ein Dienstleister (Was PayPal ist) sehr wohl per AGB, dies als Geschäftsabschluss/Vertrags-Verstoß tatsächlich auch rechtlich handen kann. Und so bis hin zu Nutzungsverbot gerichtlich durchsetzen kann. Ergo man kann es gerichtlich Durchsetzen = Rechtsverstoß So die klare aussage meines Anwalts. Aber was Stößt ihr euch so an, dass ich nach dem ich mehrmals per PN Vergeblich darum gebeten hatte dies nicht zu tun. nun halt ein Post zu machen mit der Bitte dies nicht zu tun? Warenkauf auch von Freunden ist ein AGB Verstoß, den Warenkauf ist Warenkauf, egal von wem, PayPal hat mich nach dem vergeblichen Anschreiben darauf hingewiesen das gerade bei Portokosten, um eine eindeutige, geschäftliche Waren-/Dienstleistung-Zahlung handelt, oder ob ich mit allen Postangestellten befreundet sei ?....". Mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen.
(prx) A. K. schrieb: > Dass ein potentieller Rechtsstreit keinen Rechtsverstoss darstellen > muss. Weil es nichts gibt, das nicht vor Gericht landen könnte. ;-) Ich glaube, Du überschätzt die dem deutschen Richter vom Gesetzgeber zugemutete Leidensfähigkeit ;-)
Patrick L. schrieb: > Und so bis hin zu Nutzungsverbot gerichtlich durchsetzen kann. > Ergo man kann es gerichtlich Durchsetzen = Rechtsverstoß > So die klare aussage meines Anwalts. Man gewinnt den Eindruck, das der sich auskennt ...
also beim Bezahlen "mit Käuferschutz" kommt doch gleich der erste angepampt das nichts funktionieren würde. wenn ein Käufer meiner Sachen auf PP besteht, dann nur "an Freund". ansonsten geht's eher sortenrein in die Schrottpresse, wenn sich das nicht anderweitig bezahlen lässt. Ganz emoji... ಠ_ಠ ... äh emotionslos.
Percy N. schrieb: > Man gewinnt den Eindruck, das der sich auskennt ... Davon darf man bei einem Allianz-Rechtsschutz-Anwalt ja ausgehen... :-)
Patrick L. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Man gewinnt den Eindruck, das der sich auskennt ... > > Davon darf man bei einem Allianz-Rechtsschutz-Anwalt ja ausgehen... :-) Möglicherweise hat der sogar studiert ... ;-)
Patrick L. schrieb: > ["Anwalt" sagt ..] das [es sich] gerade bei Portokosten, um eine > eindeutige, geschäftliche Waren-/Dienstleistung-Zahlung handelt, oder ob > ich mit allen Postangestellten befreundet sei ?....". Was soll das denn nun? Hier werden zwei unabhängige Vorgänge gemischt. A) der Kauf einer Wertmarke irgendeiner Art für den Versand B) die Audgleichszahlung an einen Freund, der einem etwas schickt. A ist eine geschäftliche Transaktion. Klar. Die Post macht das zwar auch über Paypal, wenn das gewünscht wird, aber nicht "an Freunde'. B ist mein privates Vergnügen und nicht anders, als wenn ich Omi einen Paketaufkleber (Porto inkl. PickUp bspw.) schicke, damit sie mir was von ihrer tollen Marmelade schicken kann, ohne zur Post rennen zu müssen. Und ob ich nun der Omi oder dem Heinz aus dem Modellbauclub die Marmelade mit Versanderstattung oder die Modellbahn mit Aufwandsentschädigung "bezahle", ist völlig wurscht, solange niemand das ganze geschäftlich betreibt. Lediglich das Risiko liegt bei mir, aber das ist auch so, wenn der Klaus den Brief an Omi klaut und den Aufkleber an sein Auto bappt. Wenn das so von einem "Anwalt" kam, würde ich den mal fragen, wie er denn "am Wald" schreiben würde, denn eventuell hat er Profession und Wohnort leicht vermischt.
Patrick, - Du weisst schon, dass es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt? Und selbst Du nimmst Dir das Recht aus, nur ausgewaehlte Kunden zu beliefern. Das gleiche gilt bei Paypal. Und einen Kontrahierungszwang sehe ich bei Paypal nicht. Und Du bist lang genug im Geschaeft dass AGB keine Gesetze sind. Gruesse Th.
Thomas W. schrieb: > Und Du bist lang genug im Geschaeft dass AGB keine Gesetze sind. Das ist richtig , dass sind so genannte "Verbindlichkeiten" aber einen Verstoß gegen solche "Verbindlichkeiten", ist laut Anwalt eine Gesetzliche Verfolgung nach sich ziehen...LOL Anwalts deutsch ist überhaut nicht mein ding. Fakt ist einfach: Ich formuliere es mal anders: Bitte Bitte liebe Verkäufer, Postet doch das nicht ganz so Offen. es reicht wen "Zahlung per PayPal" oder (Zahlung PayPal Möglich) steht, alles andere kann man ja dann per PM oder E-Mail ausmachen.
Eine Anfrage bei Paypal ergab, dass das Einsammeln der Beiträge zu einer Sammelbestellung oder an einem gemeinsam gebuchten Urlaub ("mein Anteil Skifreizeit 1860") schon grenzwertig ist und nur geduldet wird, wenn es nicht zu oft vorkommt. Sammeln für ein gemeinsames Geschenk sei jedoch ok. Also: am besten nichts ins Betreff-Feld schreiben, dann fragt auch keiner.
Patrick L. schrieb: > dass sind so genannte "Verbindlichkeiten" aber einen > Verstoß gegen solche "Verbindlichkeiten", ist laut Anwalt eine > Gesetzliche Verfolgung nach sich ziehen...LOL Du solltest erstmal richtiges deutsch lernen. AGBs sind keine Verbindlichkeiten die eine gesetzliche Verfolgung nach sich ziehen. AGBs sind so etwas wie eine Hausordnung und der Ersteller derselben kann bei Verstoß gewisse Konsequenzen in die Wege leiten, aber nur was die Geschäftsbeziehung betrifft. Mit Gesetz hat das nunmal garnichts zu tun. Wenn dem Ersteller durch den Verstoß gegen seine AGBs ein Schaden zuteil wurde, kann er versuchen diesen auf dem Weg einer Zivilklage geltend machen, ansonsten bleibt ihm nur das Hausrecht, d.h. er kann den Kunden von weiteren Geschäften ausschließen. Du hast dich da zu weit aus dem Fenster gelehnt und bist rausgefallen.
Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >>> Gegen die AGBs von PayPal zu handeln ist kein Rechtsverstoß >> Oh doch! >>> und allein >>> die Sache zwischen Kunde und PayPal. >> , die in einem Rechtsstreit vor Gericht landen könnte. >> >> Was fällt auf? > > Dass du wieder Unsinn redest? XD
So wie die Zuschauer im Stadion zu Experten werden, werden hier die Kommentatoren zu Juristen...
Patrick L. schrieb: > Postet doch das nicht ganz so Offen Wie sollte Paypal je rausbekommen zu welchem Paypal Konto der mc.net user prokrastinator gehört? Nicht mal Andreas kennt die Email adresse die ich bei Paypal benutze. Wer hier ganz offen seine Email Adr posted, dem ist eh nicht zu helfen. Dafür nimmt man wegwerf Email Adr. Beim Zweck der Bezahlung sollte man immer Vorsicht walten lassen, ob Paypal oder Bank. Ein Freund hat mal eine Reise organisiert und vorgestreckt. Zwei richtig lustige Gesellen haben ihm das mit Verwendungszweck 'Waffenfähiges Plutonium' und 'Koks und Nutten' überwiesen. Fand seine Bank nicht auf die gleiche Art erheiternd. Die müssen sowas nämlich nachgehen und luden zeitnah und dringlich zum persönlichen Gespräch. Zu sagen der war sauer, trifft die Stimmung nicht ganz.
Martin S. schrieb: > So wie die Zuschauer im Stadion zu Experten werden, werden hier die > Kommentatoren zu Juristen... Trotzdem amüsant. Und was Patrick L. angeht, bei seinem Hinweis gehe ich von einem völlig altruistischen Motiv aus. Er warnt uns vor leichtfertigen Mitteilungen im Betreff-Feld von PP für Freunde. Weil dies eine Sperrung des Kontos zur Folge haben kann. An Patricks Hinweis finde ich nichts auszusetzen. Soul E. schrieb: > Eine Anfrage bei Paypal ergab, dass das Einsammeln der Beiträge zu einer > Sammelbestellung oder an einem gemeinsam gebuchten Urlaub ("mein Anteil > Skifreizeit 1860") schon grenzwertig ist und nur geduldet wird, wenn es > nicht zu oft vorkommt. > > Sammeln für ein gemeinsames Geschenk sei jedoch ok. Danke für dieses Beispiel. Bemerkenswert. PP will offenkundig möglichst wenige kostenlose Zahlungen zulassen, gemeinhin soll die Zahlung kostenpflichtig sein.
Percy N. schrieb: > Mit Verlaub, ich halte das für ausgemachten Unsinn. Wenn Du mal ins,GWG > siehst, wirst Du feststellen, dass alles mögliche als Verdachtsmoment > genannt wird, jedoch nicht der angegebene Verwendungszweck. Offenbar > hält der Gesetzgeber es für dher unwahrscheinlich, dass Geldwäscher und > Terroristen ihre Absichten solchermaßen offenlegen. Diese Vernunft ist > möglicherweise nicht Gemeingut. Es ist leider nicht relevant, was Du für Unsinn hältst. Sondern so sieht eben die derzeitige Rechtslage aus. Ich unterhielt mich vor nicht allzu langer Zeit mit der Kundenbetreuerin meiner Bank über dieses Them, und sie meinte, dass deren Aufwand bei einem scherzhaften Verwendungszweck deutlich höher sei, als den Vorfall einfach nur an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Zu jedem Einzelfall muss nämlich die Bank eine ausführliche schriftliche Stellungnahme verfassen, in der sie eine Einschätzung zur Rechtstreue, Extremismusgefahr, politischen Linientreue, usw. abgibt. Das ganze ist also eher Stasi durch die Hintertür.
Max M. schrieb: > Patrick L. schrieb: >> Postet doch das nicht ganz so Offen > Wie sollte Paypal je rausbekommen zu welchem Paypal Konto der mc.net > user prokrastinator gehört? Das ist doch der Knackpunkt. Die Aufforderung vom TE ist damit völlig sinnlos. Hätte er gesagt "bitte, bitte keinen Verwendungszweck angeben", wäre das was anderes. Aber die Vorstellung, dass Paypalmitarbeiter hier die Forenbeteiligten in eine Datenbank einpflegen, die dann getätigte Bezahlungen in Beziehung bringt um so einen vielleicht möglichen Verstoß zu ahnden... Vielleicht schauen sie auch einfach (automatisiert) auf die Beträge, wenns wiederholt krumme Zahlen sind, ist die Chance auf "geschäftliche Transaktion[en]" hoch. Aber PP sollte man sowieso nicht verwenden.
Patrick L. schrieb: > Ich lese hier im Markt immer wieder, > [Bezahlung: Paypal "Freunde/Familie"] > Eigentlich müsste dies "Zensiert werden", da nach AGB von PayPal dies > ausdrücklich Verboten ist. und das ist auch richtig so - erfolgt aber wohl nicht? > Leider sieht aber die Forenregel, nichts in Bezug von Rechtsverstössen > vor, so sind wiederum den Moderatoren die Hände Gebunden . > Bereits Mehrere Mitglieder berichten, dass sie in PP diese Obtion wegen > solchen AGB Verstössen nicht mehr haben und einige sogar, von einer > Sperrung des PP Accounts. letztendlich sollte man von solchen "Verkäufern" Abstand nehmen, die einen wegen ein paar Cents eine solche Nötigung zumuten; denn als Käufer macht man sich dann gegenüber Paypal gleich mit strafbar, der Verkäufer sowieso. > Deshalb die Bitte dies NICHT in dem Verkaufsthread so zu Posten. > PayPalmitarbeiter werden hier (auch) Mitlesen und so auf solche > Verstösse somit regelrecht aufmerksam gemacht. Posten kannst Du hier und anderswo machen - soviel Mitarbeiter hat Paypal offenbar gar nicht, um sowas zu ahnden ... die AGB Verletzung geht fast immer durch - sonst würde es ja nicht so oft praktiziert wegen lächerlicher Cent-Beträge für den Verkäufer. Paypal "Freunde/Familie" ist eine Nötigung gegenüber dem potentiellen Käufer, weil es ein Geschäft ist und ich nicht Freund des Verkäufer bin ... und genau deswegen nehme ich immer mehr Abstand von Paypal-Zahlungen. Nein, Danke! So nicht bzw. dann lieber ebay.de
Robert K. schrieb: > denn als Käufer macht man sich dann gegenüber Paypal gleich mit > strafbar, der Verkäufer sowieso. Und dann kommt die CIA und bringt einen nach Guantanamo...
Robert K. schrieb: > ... und genau deswegen nehme ich immer mehr Abstand von > Paypal-Zahlungen. > Nein, Danke! So nicht bzw. dann lieber ebay.de Niemand zwingt Dich, die kostenlose Methode zu nehmen. Du kannst auch die Summe um die Paypal-Gebühren erhöhen und als kommerzielle Zahlung senden. Solange der Verkäufer netto den vereinbarten Kaufpreis von Dir erhält, hat es ihm egal zu sein. Zu senden wäre (Kaufpreis + EUR 0,35) * 1,025 Ansonsten, die Banküberweisung ist erfunden, zuverlässig, und für 99% von uns kostenlos.
Robert K. schrieb: > Paypal "Freunde/Familie" ist eine Nötigung gegenüber dem potentiellen > Käufer, weil es ein Geschäft ist und ich nicht Freund des Verkäufer bin AFAIR kann man als Zahler bei Paypal bei der NICHT-Freunde Option auswählen ob man die Gebühren selber trägt oder dem Verkäufer aufbürdet. Könnte da mal jemand nachsehen ob dem noch so ist? edit: Danke soul, hast die Vermutung gerade bestätigt. Falls dies bestätigt wird, hat man eine vollkommen AGB-konform solide Zahlung, muß halt einen kleine Betrag für die "sicherheit" selber dazuzahlen -- so muß halt jeder selber entscheiden ob da bei kleinen Summen ihm das Wert ist. > ... und genau deswegen nehme ich immer mehr Abstand von > Paypal-Zahlungen. > Nein, Danke! So nicht bzw. dann lieber ebay.de Dort ist aber auch fast immer PP die Bezahlart, nur das grundsätzlich der VK die Gebühren von PP und ebay-Kauf trägt. Das läppert sich und die VK müssen es einkalkulieren... Sieht man auch an vielen Vergleichsangeboten. So kaufe ich meine FFP2 Masken lieber direkt über kaufland.de de, als den gleichen Artikel 20% teurer bei ebay.de zu kaufen. Ein Kauf, der dann letztlich beim gleichen Großhändler landet,
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Andrew T. schrieb: > AFAIR kann man als Zahler bei Paypal bei der NICHT-Freunde Option > auswählen ob man die Gebühren selber trägt oder dem Verkäufer aufbürdet. > Könnte da mal jemand nachsehen ob dem noch so ist? M.W. sieht Paypal keine Möglichkeit vor, eine kommerzielle Zahlung zu senden und die Gebühren selber zu übernehmen. Aber man kann natürlich einen entsprechend höheren Betrag senden, so dass der Verkäufer nach Abzug der Gebühren die vereinbarte Summe erhält.
Soul E. schrieb: > Robert K. schrieb: > >> ... und genau deswegen nehme ich immer mehr Abstand von >> Paypal-Zahlungen. >> Nein, Danke! So nicht bzw. dann lieber ebay.de > > Niemand zwingt Dich, die kostenlose Methode zu nehmen. Du kannst auch > die Summe um die Paypal-Gebühren erhöhen und als kommerzielle Zahlung > senden. Solange der Verkäufer netto den vereinbarten Kaufpreis von Dir > erhält, hat es ihm egal zu sein. > > Zu senden wäre (Kaufpreis + EUR 0,35) * 1,025 Genau so mache ich es auch, z.B. bei eBay-Kleinanzeigen. Da frage ich den Verkäufer auch nicht ob ihm das recht ist. Bisher habe ich immer einen Online-Rechner verwendet, aber die Formel von Soul E. kommt, bis auf eine kleine Differenz, auf dasselbe Ergebnis. Man gibt einfach ein was der Empfänger erhalten soll und bekommt die Summe angezeigt die man dann in Paypal tätigt. https://www.online-gebuehrenrechner.de/paypal.php > Ansonsten, die Banküberweisung ist erfunden, zuverlässig, und für 99% > von uns kostenlos. Genau, oder so;-)
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Soul E. schrieb: > Zu senden wäre (Kaufpreis + EUR 0,35) * 1,025 Das ist falsch,es ist (Kaufpreis * 1,0249) + 0,35Euro und ab 1. August (Kaufpreis * 1,0299) + 0,39Euro
Pars pro toto: Phasenschieber S. schrieb: > Patrick L. schrieb: > >> dass sind so genannte "Verbindlichkeiten" aber einen >> Verstoß gegen solche "Verbindlichkeiten", ist laut Anwalt eine >> Gesetzliche Verfolgung nach sich ziehen...LOL > > Du solltest erstmal richtiges deutsch lernen. > AGBs sind keine Verbindlichkeiten Stimmt > die eine gesetzliche Verfolgung nach > sich ziehen. Das tun Verbindlichkeiten auch nur insoweit, als der Berechtigte Leistung verlangen kann, wie bei jedem Anspruch, ob nin aus Vertrag, Vertrauen oder Gesetz. > AGBs sind so etwas wie eine Hausordnung Umgekeht. Hausordnungen sind AGB; ind der Verwender setzt damit Recht, soweit keine Derogation durch ius cogens eingreift. > und der Ersteller derselben kann > bei Verstoß gewisse Konsequenzen in die Wege leiten, Schwammig. Dem Verwender können Rechte erwachsen, die er durchsetzen kann. > aber nur was die > Geschäftsbeziehung betrifft. Das ist tatsächlich richtig. 👍🏻 > Mit Gesetz hat das nunmal garnichts zu tun. Das ist zwar so nicht ganz richtig, kann aber stdhen bleiben, weil das niemand behauptet hat und auch nicht darauf ankommt. Wedentlich ist, dass die Rechtsordnung inter partes durch AGB (mit) bestimmt wird.
Andreas S. schrieb: > Ich unterhielt mich vor nicht allzu langer Zeit mit der Kundenbetreuerin > meiner Bank über dieses Them, und sie meinte, dass deren Aufwand bei > einem scherzhaften Verwendungszweck deutlich höher sei, als den Vorfall > einfach nur an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Zu jedem > Einzelfall muss nämlich die Bank eine ausführliche schriftliche > Stellungnahme verfassen, in der sie eine Einschätzung zur Rechtstreue, > Extremismusgefahr, politischen Linientreue, usw. abgibt. Hoffentlich hast Du sie ordentlich bemitleidet, was sie vermutlich hatte erreichen wollen. Die Meldungen nach GWG haben nämlich auf elektronischem Wege oder, soweit dies nicht möglich ist, unter Verwendung amtlich vorgegebener Formulare zu erfolgen, die für größere Besinnungsaufsätze keinen Platz lassen. Hingegen sind die wesentlichen Kriterien (zB bargeldintensives Gewerbe, häufige Bargeldeinzahlungen knapp unter der Meldegrenze, verdächtige Nationalität ...) im Gesetz vorgegeben. Selbstverständlich steht es der Bank frei, auch zu melden, wenn der Kunde braune Schuhe zum blauen Anzug trägt. Ob die dann wohl genau so ernst genommen werden, wie die Kunden, die im Verwendungszweck lustige Texte absondern? Andreas S. schrieb: > Das ganze ist also eher Stasi durch die Hintertür. Darauf läuft unsere Finanzwirtschaft hinaus, zumindest im Bereichcdes Zahlungsverkehrs. Im Bereichcdes Abgabenrechts hält man sich da eher zurück, solange die Beträge nur hoch genug sind.
Patrick L. schrieb: > PayPal hat mich nach dem vergeblichen Anschreiben darauf hingewiesen das > gerade bei Portokosten, um eine eindeutige, geschäftliche > Waren-/Dienstleistung-Zahlung handelt, oder ob ich mit allen > Postangestellten befreundet sei ?....". Damit bestätigt sich, dass sich die Vollpfosten auch von PayPal nicht fernhalten. Wenn ich meinem Enkel Geld für Porto schicke, damit der mir endlich mal wieder eine Postkarte oder ein Paket schreiben kann, dann ist das ein Geschenk. Dass dieses Geschenk früher oder später bestimmungsgemäß als Zahlungsmittel eingesetzt werden wird, liegt in der Natur der Sache und geht PP überhaupt nichts an, solange es sich nur im Innenverhältnis um ein Geschenk handelt. Fleurop interessiert sich schließlich auch nicht dafür, welchen Erfolg Du bei Deiner bisher eher aus der Ferne Verehrten hattest ...
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Soul E. schrieb: > Ansonsten, die Banküberweisung ist erfunden, zuverlässig, und für 99% > von uns kostenlos. Dafür dauert die nach meinen Erfahrungen oft mehrere Tage. Geht auch anders, kann auch 4 Tage sein, und nein, das war nicht übers WE, und sowohl ein- als auch ausgehend. Kann natürlich sein, das meine gar nicht mal so kleine Sparkasse einfach scheiße ist. Soul E. schrieb: > Solange der Verkäufer netto den vereinbarten Kaufpreis von Dir > erhält, hat es ihm egal zu sein. Manche wollen das nicht, als VK haben sie Angst vor dem Käuferschutz. Ob das berechtigt ist weiß ich nicht. Ist es ein Alarmsignal wenn ein VK Käuferschutz ablehnt? Ist es eins, wenn ein K drauf besteht?
Jens M. schrieb: > Kann natürlich sein, das meine gar nicht mal so kleine Sparkasse einfach > scheiße ist. Sparkasse zu Sparkasse braucht in der Regel nicht mal 'ne Stunde (selbst mehr als einmal erlebt), an denen liegt das nicht. Sparkasse zu anderen Geldinstituten dauert etwas länger, aber ich habe in Erinnerung, dass es nicht länger als einen Werktag dauern darf. Zwar gibt es auch noch die Sofortüberweisung, aber mittlerweile haben die das mal wieder als zusätzliche Einnahmequellen entdeckt und wollen extra Gebühren haben. Schade, das hätte ansonsten sowas wie "Paypal for Friends" wirklich Konkurrenz machen können.
Jens M. schrieb: > Dafür dauert die nach meinen Erfahrungen oft mehrere Tage. > Geht auch anders, kann auch 4 Tage sein, und nein, das war nicht übers > WE, und sowohl ein- als auch ausgehend. Dann machst Du die Überweisung aber per Fax;-) Länger als 1 Tag kenne ich nicht, egal von oder zu welcher Bank.
Jörg R. schrieb: > Dann machst Du die Überweisung aber per Fax;-) Länger als 1 Tag kenne > ich nicht, egal von oder zu welcher Bank. Nee, normalerweise am SB-Terminal, also sofort. Steht auch umgehend auf dem Auszug, wird aber oft erst Tage später gutgeschrieben. Ähnlich bei Verkäufen: ich bekomme ein Foto des Belegs und muss dann trotzdem "die ganze Woche" täglich nach den Auszügen sehen. Aber ja, habe auch schon erlebt das ich auf dem Nachhauseweg am Automaten bezahlt habe und 2h später kam vom privaten ebayer die "versandt"-Mail. Welche Bank da jeweils hinter steckte weiß ich aber nicht. Jörg W. schrieb: > aber ich habe in Erinnerung, dass es > nicht länger als einen Werktag dauern darf. Das ist so. Wird bei mir aber sofort abgebucht aber erst später gutgeschrieben. Zumindest wenn ich den o.g. Fotos und dem Datum auf dem Auszug glauben darf. Stört mich aber nicht, ich nutze primär PP zumindest als Käufer. Wie wäre es mit Bit- oder Litecoins? Besser als PP und schneller als zumindest meine Bank? ;) Ist halt boß ne Frage wann welcher Kurs genommen wird...
Jens M. schrieb: > Manche wollen das nicht, als VK haben sie Angst vor dem Käuferschutz. Schon vergessen, dass eben noch Überweisung im Raum stand?
Jörg W. schrieb: > Sparkasse zu anderen > Geldinstituten dauert etwas länger, aber ich habe in Erinnerung, dass es > nicht länger als einen Werktag dauern darf. Hast Du richtig in Erinnerung, § 675s Abs. 1 Satz 1 BGB. Dass es auch schneller geht, beweisen die Sparkassen untereinander, aber selbst einige nichtdeutsche Direktbanken, welche solche Aufträge binnen Minuten ausführen. Die Banken heimsen sich einen Zinsvorteil ein, wenn sie den Auftrag erst am nächsten Tag ausführen.
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Rainer Z. schrieb: > Die Banken heimsen sich so einen Zinsvorteil ein. Von Zinsvorteil konnte die letzten Jahre wohl nicht die Rede sein, zumindest ist ein Negativ-Zins nicht als Vorteil zu bewerten.
Beitrag #7133603 wurde von einem Moderator gelöscht.
Teo D. schrieb: > Macht man solche Scherze zu oft, kann einem das > Konto gekündigt werden. Ich neige zu der Vermutung, dass der Scherz in diesem Fall allenfalls der willkommene Anlass, nicht hingegen der Grund für die Kündigung war. Immerhin ist das eine nette Möglichkeit, unbequeme Kunden, die unverechtigt belatete Gebühren zurückgefordert haben, loszuwerden.
Rainer Z. schrieb: > Dass es auch schneller geht, beweisen die Sparkassen untereinander, aber > selbst einige nichtdeutsche Direktbanken, welche solche Aufträge binnen > Minuten ausführen. Ja, ich hatte letztens bei einem Forenmitglied aus Österreich was gekauft, das Geld war bei ihm nach wenigen Stunden gut geschrieben.
Jens M. schrieb: > Nee, normalerweise am SB-Terminal, also sofort. > Steht auch umgehend auf dem Auszug, wird aber oft erst Tage später > gutgeschrieben. Das kommt auch darauf an, um welche Uhrzeit überwiesen wird und ob die nächsten Tage überhaupt Bankarbeitstage sind. Wer sicher gehen will, daß das Geld am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto des Empfängers eintrifft, sollte vor 14:00 Uhr überweisen. Annahmeschluß für Bearbeitung am gleichen Tag ist je nach Bank zwischen 14:00 und 20:00. Alles, was danach rein kommt, wird am nächsten Bankarbeitstag bearbeitet. Die Uhrzeit kann man übrigens bei der eigenen Bank erfragen. Wenn Geld auf dem eigenen Konto von einer (fremden) Bank eingegangen ist, kann es sein, daß die Bank das im Onlinebanking erst wesentlich später, manchmal erst am nächsten Tag, anzeigt. Der Betrag ist dann aber am Tag des Eingangs wertgestellt. Laut Tipp meiner Bank ist der angezeigte Kontostand am Geldautomaten aber schon ab Geldeingang aktuell. > Ähnlich bei Verkäufen: ich bekomme ein Foto des Belegs und muss dann > trotzdem "die ganze Woche" täglich nach den Auszügen sehen. Mal ein Beispiel: Wenn es doof läuft und der Käufer am Freitag nach Annahmeschluß (bei seiner Bank z.B. 14 Uhr) überweist, dann schickt seine Bank den Betrag am Montag los, er wird Dir am Dienstag gutgeschrieben und je nach Bank siehst Du ihn erst am Mittwoch im Onlinebanking. Ja, dann wartet man tatsächlich einige Tage.
Patrick L. schrieb: > Ich habe z.B. den Text immer leergelassen und bekam trotzdem eine Sperre > (woher die das dann Wohl wussten?) sprich ich kann die Option nicht mehr > nutzen! Moin Ich habe jetzt nicht alles durchgelesen. Hast Du das gesperrte PP-Konto nur oder fast ausschließlich für Freundezwecke benutzt? Denn ich mache auch immer wieder mal was "per Freunde" aber in der Mehrzahl sind es Bezahlvorgänge. Im Übrigen ist es mir Wurscht ob ich bei Freunde oder Überweisung Geld verliere. Wenn ich diese Bezahlarten anziehe weis ich was ich tue.
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Armin X. schrieb: > Hast Du das gesperrte PP-Konto nur oder fast ausschließlich für > Freundezwecke benutzt? Nein aber halt wiederholt hier im Forum kleinere Beträge und PLOP war die Meldung da: "Diese Funktion steht nicht mehr zur Verfügung". Dan hin und Herschreiben, erklären, usw. und obwohl ich die meisten Artikel ja sogar weiter verschenkt habe, lies sich PP nicht "Weichkloppen". Die Funktion ist nach wie Vor nicht verfügbar. Aber sei es drum, Es geht nicht darum das ich nun diese Funktion vorübergehend nicht nutzen kann, sonder um die Bitte , das die Verkäufer es nicht so offen Posten. Denke aber es wurde nun alles darüber geschrieben und ich ziehe mich nun aus dem Thread zurück. Aber interessant waren die Diskussionen sehr wohl. ;-) Somit Danke an all die Pro- und Kontra- Meinungen, es war sehr Interessant. [Ironie] Ach und fast Vergessen, ganz besonderen Dank an die, die mich wieder einmal daran erinnert haben, das DEUTSCH nicht meine Muttersprache ist, könnte ja sein, bei so vielen verschiedenen sprachen in denen ich schreibe, dass ich das ev. vergessen hätte können :-D....LOL... [/Ironie]
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Harry R. schrieb: > Ein T. schrieb... Wenn Du den Link "Markierten Text zitieren" benutzt, macht die Forensoftware sogar einen hübschen Backlink auf den Beitrag, den Du zitierst. Dann mußt Du nicht alles selbst schreiben, und das Ganze wird viel komfortabler für die Leser. > Ach, dann hat sich Martin S. deinem Verständnis zufolge darüber > ausgelassen, dass Patrick einen falschen Hinderungsgrund für die > Moderatoren postuliert? So, so.... Keine Ahnung, was Du mir sagen möchtest. Ich habe mich nur auf Patricks Beitrag und auf Deine Antwort auf meinen bezogen. Was soll der arme Martin S. jetzt auf einmal damit zu tun haben?
Patrick L. schrieb: > [Ironie] > Ach und fast Vergessen, ganz besonderen Dank an die, die mich wieder > einmal daran erinnert haben, das DEUTSCH nicht meine Muttersprache ist, > könnte ja sein, bei so vielen verschiedenen sprachen in denen ich > schreibe, dass ich das ev. vergessen hätte können :-D....LOL... > [/Ironie] Ganz ohne Ironie: Ich kann Dir sagen, dass mir das bisher nicht aufgefallen ist und dass deine Rechtschreibung und Ausdrucksweise besser ist, als die von manchem Muttersprachler. Patrick L. schrieb: > Die Funktion ist nach wie Vor nicht verfügbar. Zum Glück ist Paypal nur bequem, aber nicht lebensnotwendig.
Patrick L. schrieb: > Ach und fast Vergessen, ganz besonderen Dank an die, die mich wieder > einmal daran erinnert haben, das DEUTSCH nicht meine Muttersprache ist, > könnte ja sein, bei so vielen verschiedenen sprachen in denen ich > schreibe, dass ich das ev. vergessen hätte können :-D....LOL... Das nennt man im englischen "fishing for compliments" und es hat auch direkt einer angebissen: Tim D. schrieb: > Ganz ohne Ironie: Ich kann Dir sagen, dass mir das bisher nicht > aufgefallen ist und dass deine Rechtschreibung und Ausdrucksweise besser > ist, als die von manchem Muttersprachler. Ich hoffe, daß ich jetzt gerade die richtige Sprache getroffen habe....bei den vielen die ich spreche, da kommt man schonmal durcheinander. 😜
Phasenschieber S. schrieb: > Das nennt man im englischen "fishing for compliments" und es hat auch > direkt einer angebissen Bullshit
Tim D. schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: >> Das nennt man im englischen "fishing for compliments" und es hat auch >> direkt einer angebissen Das verstehe ich nicht, in Bulgarisch vielleicht.
Al. K. schrieb: > Tim D. schrieb: >> Phasenschieber S. schrieb: >>> Das nennt man im englischen "fishing for compliments" und es hat auch >>> direkt einer angebissen > > Das verstehe ich nicht, in Bulgarisch vielleicht. „Fishing for compliments"..das kann man Dir wirklich nicht vorhalten;-)
Jörg R. schrieb: > „Fishing for compliments"..das kann man Dir wirklich nicht vorhalten;-) jörg, das solltest du mir erklären, als Altdeutscher.
Al. K. schrieb: > Jörg R. schrieb: >> „Fishing for compliments"..das kann man Dir wirklich nicht vorhalten;-) > > jörg, das solltest du mir erklären, als Altdeutscher. „Fishing for compliments“ ist nicht altdeutsch, das ist Englisch. And English is a Window to the World;-) Du bist bestimmt der Letzte der hier um Komplimente betteln würde;-)
Jörg R. schrieb: > Du bist bestimmt der Letzte der hier um Komplimente betteln würde;-) Es ist erstaunlich, wir sind einer Meinung. ;-)
Al. K. schrieb: > Jörg R. schrieb: >> Du bist bestimmt der Letzte der hier um Komplimente betteln würde;-) > > Es ist erstaunlich, wir sind einer Meinung. > ;-) 22. Juli 2022, das muss ich im Kalender festhalten;-) https://www.mikrocontroller.net/attachment/564292/22072022.jpg Aber denke nicht dass das von Dauer ist, morgen ist ein neuer Tag;-)
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Patrick L. schrieb: > Ich habe z.B. den Text immer leergelassen und bekam trotzdem eine Sperre > (woher die das dann Wohl wussten?) sprich ich kann die Option nicht mehr > nutzen! Zu viele Zahlungen auf die Art und Weise in zu kurzer Zeit! Wenn du Nur PP Freunde benutzt oder hauptsächlich so bezahlen möchtest kannst du das ja, nur sollten es anstelle 2 mal am Tag lieber 1 mal die Woche sein. Woher sollen die Leute von PayPal wissen welcher Account mit dir Verknüpft ist? Hier kannst du nicht mal eben schnell eine E-Mail Adresse einsehen, auch die PN Funktion hier gibt nichts Preis. Also auch da, mitlesen bringt NICHTS für den armen PayPal Mitarbeiter der hier angeblich mitliest... OK, zumindest sofern du nicht so "clever" bist und eben eine Mail-Adresse mit deinem Nick oder irgendwelchen hinweisen zu nutzen das selbst ein dreijähriger hinter kommt das du das hier aus dem Forum bist. Normalerweise müssten die ja sonst auch Leute sperren die schreiben: "PayPal vorhanden" weil ja keine Absicht dahinter steht ob du das normal oder über Freunde überweist. Schön das du deine Erlebnisse hier als Anlass nimmst uns zu warnen das hier angeblich einer von PP mitliest und hier versucht rauszufinden wer die Funktion zum Bezahlen von Privatkäufen nutzt, allerdings hast du da auch hoffentlich Beweise für! Sonst gehe ich von meiner Vermutung oben aus: Zu ausgiebig und auffällig genutzt -> Eigene schuld das du entdeckt wurdest. Hier ist kein "Marketplace" oder Plattform mit der Hauptansicht zu verkaufen, PP wird sicher keinen Mitarbeiter abstellen um hier den Markt mit unregelmäßigen neuen Angeboten zu prüfen ob da irgendwo steht "PayPal Freunde bevorzugt/Möglich"... Vielleicht hast du einfach auch mal dem falschen erzählt:"Ich spare mir die Gebühr und zahle nur über die Freunde/Familien funktion".
Patrick L. schrieb: > [Ironie] > Ach und fast Vergessen, ganz besonderen Dank an die, die mich wieder > einmal daran erinnert haben, das DEUTSCH nicht meine Muttersprache ist, > könnte ja sein, bei so vielen verschiedenen sprachen in denen ich > schreibe, dass ich das ev. vergessen hätte können :-D....LOL... > [/Ironie] Macht doch nix. Da Du dich im bayrischen Lehrberg behaupten mußt mit den dortigen Dialekten, ist es doch hier im forum "easy-peasy" ;-) thumbs up!
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