Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Freibrufliche Tätigkeit: Versicherungen


von Mat. K. (matthias_kornfield)


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Hi
die Freiberufler (Freibrufliche Tätigkeit) unter euch: was für 
Versicherungen habt ihr?
Ich meine jenseits von Krankenversicherung. Sowas wie Berufshaftpflicht!
Ich fange demnächst an!
Danke

von Volker U. (Gast)


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von Cartman (Gast)


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Wenn du ueber einen "Durchlauferhitzer" beim (End-)Kunden bist,
hat der Kunde seinen Vertrag im allgemeinen bei dem.
Ob der Regressforderungen an dich stellen kann, sollte dann
in "deinem" Vertrag stehen.
Bist du "selbst" auf der Grundlage eines Angebots von dir
beim Kunden, kannst du solche Dinge in deinem Angebot regeln.
Im allgemeinen braucht man keine Berufshaftpflichtversicherung.

Murkst man aber z.B. an der ERP-Software eines Kunden herum,
als wesentlicher Bestandteil der selbststaendigen Taetigkeit,
waere eine Berufshaftpflichtversicherung wohl deutlich
angezeigt. Aber Achtung: Die Versicherung muss dann auch
diese "Wechselfaelle des Lebens" mit abdecken.
Das tut sie u.U. nicht mit den Standardversicherungsklauseln...

Alles von mir geschriebene ist nur (m)ein guter Rat und sollte
ggfs. durch eine kompetente Beratung ergaenzt werden.

von Karl (Gast)


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Cartman schrieb:
> Im allgemeinen braucht man keine Berufshaftpflichtversicherung.

Gott schmeiß Hirn.

Cartman schrieb:
> Bist du "selbst" auf der Grundlage eines Angebots von dir
> beim Kunden, kannst du solche Dinge in deinem Angebot regeln.

In einem Angebot kann man viel reinschreiben. Es zählt der Vertrag! Und 
kein Unternehmen wird dich von all deinen Haftungsrisiken (auch bei 
grober Fahrlässigkeit) freistellen.

von Karl (Gast)


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P.S.

Eine Berufshaftflicht braucht man i.A. nicht, wenn man angestellt (also 
nicht selbständig) ist.

von Cartman (Gast)


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> In einem Angebot kann man viel reinschreiben. Es zählt der Vertrag!

Auch wenn du dir das vielleicht nicht vorstellen kannst,
arbeite ich bei vielen Kunden auf der Grundlage (m)eines Angebotes.
In dem natuerlich alles zu meiner Zufriedenheit geregelt ist.
Scheinbar auch zur Zufriedenheit des Kunden...

von Karl (Gast)


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Cartman schrieb:
> In dem natuerlich alles zu meiner Zufriedenheit geregelt ist.
> Scheinbar auch zur Zufriedenheit des Kunden...

Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, aber auf Grundlage ist 
nicht gleich nach den Regeln deines Angebots. Vermutlich würde dein 
Haftungsausschluss auch einer AGB-Prüfung nicht stand halten.

Beitrag #7132999 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Pessi Mist (Gast)


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Karl schrieb:

> Eine Berufshaftflicht braucht man i.A. nicht, wenn man angestellt (also
> nicht selbständig) ist.

Das kommt auf die Klauseln an, bspw. erlischt mal schnell ne 
Versicherung übern AG weil die (Regel-arbeitszeit) um eine Minute 
überschritten ist.

Und nun verlange mal von einem angestellten Chirurgen, das er 
gleichzeitig die OP trotz unerwarteten Komplikationen sauber abschließt, 
aber nicht seine Arbeitszeit und die seiner Mitarbeiter überzieht ...


Und natürlich deckt eine AG-Versicherung nicht Schäden aus groben Unfug, 
kindlichen Gemüt resp. nicht vorschriftsmässige Ausführung ab. Aber da 
würde auch keine private Versicherung einspringen.

von Karl (Gast)


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Pessi Mist schrieb:
> Und natürlich deckt eine AG-Versicherung nicht Schäden aus groben Unfug,
> kindlichen Gemüt resp. nicht vorschriftsmässige Ausführung ab. Aber da
> würde auch keine private Versicherung einspringen.

Ja, aber der AN schuldet dem AG auch nur stetes Bemühen und keinen 
Werkerfolg. Was die Versicherung des AG übernimmt kann dem AN egal sein. 
Es geht darum, dass nach außen erstmal der AG haftet und die 
Regressnahmemöglichkeiten des AG gegenüber dem AN sehr beschränkt sind.

von Pessi Mist (Gast)


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Karl schrieb:
> Es geht darum, dass nach außen erstmal der AG haftet und die
> Regressnahmemöglichkeiten des AG gegenüber dem AN sehr beschränkt sind.

Jaja, wer da glaubt wird selig .... aus dem Verursacherprinzip kann sich 
ein Angestellter nur schwer herauswinden. Auch Ausflüchte wie 
'Befehlsnotstand' oder zivile Abwandlungen desselben (Notstandslage, 
entschuldigender) ersetzen nicht die eigene Verantwortlichkeit für 
eigenes Handeln.

von Karl (Gast)


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Pessi Mist schrieb:
> Jaja, wer da glaubt wird selig .... aus dem Verursacherprinzip kann sich
> ein Angestellter nur schwer herauswinden. Auch Ausflüchte wie
> 'Befehlsnotstand' oder zivile Abwandlungen desselben (Notstandslage,
> entschuldigender) ersetzen nicht die eigene Verantwortlichkeit für
> eigenes Handeln.

Vielleicht solltest du dich erstmals in die Thematik einlesen, bevor du 
hier deinen Müll absonderst.

von Pessi Mist (Gast)


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Karl schrieb:

> Vielleicht solltest du dich erstmals in die Thematik einlesen, bevor du
> hier deinen Müll absonderst.

Soso für andere soll gelten was für Dich nicht gilt?

Also das

"die Regressnahmemöglichkeiten  gegenüber dem AN sehr beschränkt sind"

ist (blauäugiger) Müll der Sonderklasse. Auch ein AN unterliegt neben 
dem Arbeitsrecht dem Zivilrecht mit seinen Regelungen zur Haftung. Und 
beim Eintritt der Insolvenz ist auch wieder AN der zur 
Schadensbehebung/wiedergutmachung übrig bleibt.

von Karl (Gast)


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Pessi Mist schrieb:
> ist (blauäugiger) Müll der Sonderklasse.

Na hast du den eine Berufshaftpflicht oder bist du eh arbeitslos?

Pessi Mist schrieb:
> Auch ein AN unterliegt neben
> dem Arbeitsrecht dem Zivilrecht mit seinen Regelungen zur Haftung.

Das Arbeitsrecht ist Zivilrecht.

Pessi Mist schrieb:
> Und
> beim Eintritt der Insolvenz ist auch wieder AN der zur
> Schadensbehebung/wiedergutmachung übrig bleibt.

Klar, wenn der AG insolvent ist, dann Haften die Arbeitnehmer mit ihrem 
Privatvermögen. So muss es sein, wenn es ein anonymer Internettroll 
behauptet.

von Pessi Mist (Gast)


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Karl schrieb:
> Klar, wenn der AG insolvent ist, dann Haften die Arbeitnehmer mit ihrem
> Privatvermögen. So muss es sein, wenn es ein anonymer Internettroll
> behauptet.

Ich liebe dieses selbstbezügliche Geschnatter aka "alle Kreter Lügen" 
... ausgesprochen von einem Kreter selbst .

Du agierst doch hier als anonymer Internettroll bar jeglicher 
Reputation. Und selbstverständlich muss zur Wiedergutmachung 
selbstverursachten Schadens auch eigenes Vermögen aufgewandt werden, 
wenn es nicht durch den Vertrag der Haftpflichtversicherung  oder 
Leistung Dritter abgedeckt ist. Und das ist es durch groben Unfug wie 
"der cheffe hats gewollt, der Cheffe deckt es, auch wenn es 
bekanntermassen schaden verursacht" der Fall.

von Karl (Gast)


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Pessi Mist schrieb:
> Karl schrieb:
>> Klar, wenn der AG insolvent ist, dann Haften die Arbeitnehmer mit ihrem
>> Privatvermögen. So muss es sein, wenn es ein anonymer Internettroll
>> behauptet.
>
> Ich liebe dieses selbstbezügliche Geschnatter aka "alle Kreter Lügen"
> ... ausgesprochen von einem Kreter selbst .

Dann bitte einen Link zu einer Quelle, wo solch ein Fall geschildert 
ist.

von Pessi Mist (Gast)


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Karl schrieb:
> Pessi Mist schrieb:
>> Karl schrieb:
>>> Klar, wenn der AG insolvent ist, dann Haften die Arbeitnehmer mit ihrem
>>> Privatvermögen. So muss es sein, wenn es ein anonymer Internettroll
>>> behauptet.
>>
>> Ich liebe dieses selbstbezügliche Geschnatter aka "alle Kreter Lügen"
>> ... ausgesprochen von einem Kreter selbst .
>
> Dann bitte einen Link zu einer Quelle, wo solch ein Fall geschildert
> ist.

Bitte nach Ihnen ...

von Karl (Gast)


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Pessi Mist schrieb:
> Bitte nach Ihnen ...

Immer 2 mal mehr wie du! Das wird mir echt zu doof. Aber kein Probolem, 
hier für dich:

http://about:blank

von Pessi Mist (Gast)


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Karl schrieb:
> Pessi Mist schrieb:
>> Bitte nach Ihnen ...
>
> Immer 2 mal mehr wie du! Das wird mir echt zu doof. Aber kein Probolem,
> hier für dich:
>
> http://about:blank

Naja, an deinen Umgangsformen musste noch arbeiten.

Oder glaubst du tatsächlich, das jemand mit Dir Informationen teilt 
nachdem du ihn als arbeitsscheuen Internetttroll beschimpfst hast?! Oder 
pauschal ungesetzliche AGB vorwirfst?!

von Hmm richtig schön mollig. So ist fein (Gast)


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Mat. K. schrieb:
> Hi
> die Freiberufler (Freibrufliche Tätigkeit) unter euch: was für
> Versicherungen habt ihr?
> Ich meine jenseits von Krankenversicherung. Sowas wie Berufshaftpflicht!
> Ich fange demnächst an!
> Danke

Eine Krebsversicherung seit neustem. Hoch lebe die innovative deutsche 
Versicherungslandschaft.

von Karl (Gast)


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Pessi Mist schrieb:
> ihn als arbeitsscheuen Internetttroll beschimpfst hast?! Oder pauschal
> ungesetzliche AGB vorwirfst?

Haben Trolle seit neuestem AGB?

von Pessi Mist (Gast)


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Karl schrieb:
> Pessi Mist schrieb:
>> ihn als arbeitsscheuen Internetttroll beschimpfst hast?! Oder pauschal
>> ungesetzliche AGB vorwirfst?
>
> Haben Trolle seit neuestem AGB?

Ja, Personen, die du als Trolle beschimpfst, haben auch AGB. Und 
Selbstachtung.

von Karl (Gast)


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Pessi Mist schrieb:
> Ja, Personen, die du als Trolle beschimpfst, haben auch AGB. Und
> Selbstachtung.

Hast du einen Link dazu? Und dann noch einen Link, wo ein Mitarbeiter 
einen Schaden mitverursachte, die Firma insolvent ging und der 
Mitarbeiter deshalb haftete? Wenn du den beinbringst, bekommst du von 
mir Respekt und Anerkennung. Außerdem Kauf ich dann eine Versicherung.

von Percy N. (vox_bovi)


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Karl schrieb:
> P.S.
> Eine Berufshaftflicht braucht man i.A. nicht, wenn man angestellt (also
> nicht selbständig) ist.

Und man muss sich auch nicht darum kümmern, die entsteht von ganz 
allein. Zum Glück kann man sich bzw muss den Kunden-Patienten-Mandanten 
dagegen versichern. Und soweit Versicherungspflicht besteht, gilt die 
für alke Berufsträger, auch für angestellte.

von Percy N. (vox_bovi)


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Karl schrieb:
> Es geht darum, dass nach außen erstmal der AG haftet und die
> Regressnahmemöglichkeiten des AG gegenüber dem AN sehr beschränkt sind.

Für vertragliche Ansprüche kommt das einigermaßen hin. Deliktische 
Ansprüche des Kunden können sich auch direkt gegen den AN richten, was 
wegen der Exculpationsmöglichkeit des Prinzipals für den Kunden wichtig 
ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Pessi Mist schrieb:
> Und natürlich deckt eine AG-Versicherung nicht Schäden aus groben Unfug,
> kindlichen Gemüt resp. nicht vorschriftsmässige Ausführung ab.

Genau füe letzteres ist sie da.

von Volker U. (Gast)


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Percy N. schrieb:

>  Zum Glück kann man sich bzw muss den Kunden-Patienten-Mandanten
> dagegen versichern. Und soweit Versicherungspflicht besteht, gilt die
> für alke Berufsträger, auch für angestellte.

Eine Versicherungspflicht ist noch keine abgeschlossene Versicherung. So 
einen Abschluß kann der AG schon mal 'vergessen'. Und eine Versicherung 
erlischt, wenn die Versicherungsprämien nicht gezahlt wurde, bspw. wegen 
Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsnehmers.

https://www.lak-bw.de/pharmazie-recht/recht/arbeitsrecht/arbeitnehmerhaftung-und-haftpflichtversicherung.html

Und auch wenn die zu zahlende Entschädigung gedeckelt ist, der liegt mit 
einen Jahresgehalt für die meisten gut im hohen fünfstelligen Bereich. 
Das brachte schon manchen Angestellten in Schwierigkeiten zumal er sich 
höchstwahrscheinlich einen neuen AG suchen muß.

Da ein Urteil bei dem eine Putze durch Drücken des falschen Knopfes ein 
MRT schwer beschädigte: https://lexetius.com/2010,5788  (BAG, Urteil vom 
28. 10. 2010 – 8 AZR 418/09)

von Percy N. (vox_bovi)


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Volker U. schrieb:
> Eine Versicherungspflicht ist noch keine abgeschlossene Versicherung.
Bis hierhin stimmt es. Aber jetzt:
>  So
> einen Abschluß kann der AG schon mal 'vergessen'.
Natürlich. rate mal, wie lange das dauert, bis die zuständige Kammer 
sich meldet. Und dann darf nachversichert werden. Leider nicht ganz 
billig, also versucht man das von vornherein zu vermeiden.
> Und eine Versicherung
> erlischt, wenn die Versicherungsprämien nicht gezahlt wurde, bspw. wegen
> Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsnehmers.
Auch da petzt der Versicherer sofort bei der zuständigen Kammer. 
Versicherungsschutz für Verschulden in der Vergangenheit bleibt 
bestehen.


Volker U. schrieb:
> 
https://www.lak-bw.de/pharmazie-recht/recht/arbeitsrecht/arbeitnehmerhaftung-und-haftpflichtversicherung.html

Es re schön, wenn nan dort wenigstens zwischen Schlechleistung und 
Delikt unterschieden hätte; so ist der Artikel nahezu unbrauchbar.

Volker U. schrieb:
> Da ein Urteil bei dem eine Putze durch Drücken des falschen Knopfes ein
> MRT schwer beschädigte: https://lexetius.com/2010,5788  (BAG, Urteil vom
> 28. 10. 2010 – 8 AZR 418/09)

Hat auch nichts mit dem hiesigen Problem zu tun.

Kennst Du noch ein paar Kalendersprüche oder Bauernregeln?

: Bearbeitet durch User
von Volker U. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Volker U. schrieb:
>> Eine Versicherungspflicht ist noch keine abgeschlossene Versicherung.
> Bis hierhin stimmt es. Aber jetzt:
>>  So
>> einen Abschluß kann der AG schon mal 'vergessen'.
> Natürlich. rate mal, wie lange das dauert, bis die zuständige Kammer
> sich meldet.

Da muss man nicht raten, da gibt es genug dokumentierte Fälle, wo sowas 
über Jahre ging. Bspw. im Bekanntenkreis: nicht Haftpflicht sondern 
Krankankassenpflicht, dem AG (Uni) ist nicht aufgefallen das beim 
Wechseln von Diplom- ins Promotions-studium Krankenkassebeiträge fällig 
werden. Auch dem Imma-Amt nicht. Und der Betroffene Doktorand dachte er 
wäre weil noch nicht voll wirtschaftlich selbstständig weiterhin 
familienversichert ...


>> Und eine Versicherung
>> erlischt, wenn die Versicherungsprämien nicht gezahlt wurde, bspw. wegen
>> Zahlungsunfähigkeit der Versicherungsnehmers.
> Auch da petzt der Versicherer sofort bei der zuständigen Kammer.
> Versicherungsschutz für Verschulden in der Vergangenheit bleibt
> bestehen.

Naja nicht jedes Unternehmen/Freiberufler ist 'Kammerpflichtig' rsp. 
'kammerfähig' und zwischen 'Sofort' im Physikalischen Sinne und im 
Alltagsgebrauch können schon mal einige Größenordnungen liegen. Richtige 
Handlungsweise ist in solchen Fällen nicht das pauschale Leugnen des 
Eintritts solcher Szenarien, sondern Einholung einer Auskunft vom AG 
wogegen man versichert ist und wogegen nicht.


> Volker U. schrieb:
>> Da ein Urteil bei dem eine Putze durch Drücken des falschen Knopfes ein
>> MRT schwer beschädigte: https://lexetius.com/2010,5788  (BAG, Urteil vom
>> 28. 10. 2010 – 8 AZR 418/09)
>
> Hat auch nichts mit dem hiesigen Problem zu tun.

Doch hat es, Grenzen der Leistungen der Haftpflicht bei durch 
Angestellte herbeigeführte Schäden während der beruflichen Tätigkeit. 
Sogar recht ausführlich als Rechtsgutachten unter Betrachtungen mehrer 
gesetzlich fixierter Aspekte. Und das ganze nicht erstinstanzlich 
sondern als abschliessendes Revisions(prüfungs)verfahren in dem die Höhe 
des Mitarbeiter-Anteils hier auf ein Jahresgehalt als korrekt 
festgestellt wird.

Es ist halt nicht so das der AG allen Murks des Angestellten finanziell 
abblockt und der AN dadurch 'Carte blanche' hält wie oben suggeriert, 
'Grober Unfug' ist nicht (komplett) versichert. Auch ein Angestellter 
ist in der Pflicht zu wissen, was er kann/darf und was nicht. Und erst 
recht von Ingenieure wird zu recht erwartet, das sie mit 
Messinstrumenten so umgehen können, das diese keinen Schaden erleiden. 
Also ggf Anleitung lesen, Schulung besuchen und nicht auf Verdacht 
Knöpfe drücken und dabei Fachlatein wie Beschwörungsformeln brabbeln.

> Kennst Du noch ein paar Kalendersprüche oder Bauernregeln?
Ja klar, das ist dein Metier, Sprüche klopfen, rhetorische 
Taschenspielertricks. Sachlich kannste nicht, jedenfalls nicht belastbar 
und scharf abgegrenzt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Volker U. schrieb:
> Da muss man nicht raten, da gibt es genug dokumentierte Fälle, wo sowas
> über Jahre ging.
Dazu hast Du bestimmt einen link
> Bspw. im Bekanntenkreis:
... ach so. Na, dann wohl eher nicht. Sei's drum.
> nicht Haftpflicht sondern
> Krankankassenpflicht,
Was genau hat das jetzt mit der Berufshaftpflichtversicherung zu tun?

> Naja nicht jedes Unternehmen/Freiberufler ist 'Kammerpflichtig' rsp.
> 'kammerfähig'
Wo habe ich anderes behauptet?
> und zwischen 'Sofort' im Physikalischen Sinne und im
> Alltagsgebrauch können schon mal einige Größenordnungen liegen.
Und wieder ein Kalenderspruch.
> Richtige
> Handlungsweise ist in solchen Fällen nicht das pauschale Leugnen des
> Eintritts solcher Szenarien, sondern Einholung einer Auskunft vom AG
> wogegen man versichert ist und wogegen nicht.
Besonders dann, wenn man sich selbständig macht, wie es TO vorzuschweben 
scheint?

> Doch hat es, Grenzen der Leistungen der Haftpflicht
Die Haftpflicht des Angestellten mag zwar begrenzt sein, aber leisten 
tut sie aber nichts. Zum Glück gibt es Versicherer, die im Rahmen eines 
Haftpflichtversicherungsvertrages insoweit einspringen können.

Dies insbesondere auch im Hinblick auf
Volker U. schrieb:
> belastbar und scharf abgegrenzt.

> bei durch
> Angestellte herbeigeführte Schäden während der beruflichen Tätigkeit.
Die steht hier, insbesondere im Innenverhältnis, überhaupt nicht zur 
Debatte.

Und deshalb gehen auch Deine weiteren Ausführungen, unabhängig von ihrem 
Wahrheitsgehalt, an der Sache vorbei, wenngleich sie für Angestellte 
wichtige Hinweise enthalten mögen.

: Bearbeitet durch User
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