Forum: HF, Funk und Felder Darf ein Funkamateur mit sich "selbst" Funkverbindungen herstellen?


von Frage (Gast)


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Die Frage klingt ev. etwas komisch. Aber darf ein Funkamateur 
Funkstrecken aufbauen, deren Zweck nicht die Kommunikation mit anderen 
Funkamateuren ist?

Also beispielsweise eine Sender - Empfänger Stecke, wobei der Sender 
z.B. immer die Information "*DL3XX* testing" sendet und der Empfänger 
empfängt dies einfach nur. Man sendet ja korrekterweise sein Rufzeichen 
mit dem Zusatz "testing" an den Empfänger und kann somit Funkstrecken 
testen.

Man könnte auch Temperatur und andere Sensorwerte übertragen und 
zusätzlich das Rufzeichen einflechten. Ist sowas erlaubt, oder verstößt 
das gegen eine Regel?

Grüße,

von Arschlxchstxpfer (Gast)


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Frage schrieb:

> Man könnte auch Temperatur und andere Sensorwerte übertragen und
> zusätzlich das Rufzeichen einflechten. Ist sowas erlaubt, oder verstößt
> das gegen eine Regel?


Was du meinst ist wohl "Automatisierter Stationsbetrieb" da gibt es 
eigenen Rufzeichen und regeln dafür.

Ansonsten ist der Zweck des Amateurfunkens nicht die Kommunikation 
sondern das experiment mit der Funkausbreitung. Beispielsweise 
Radioastronomie.

von Walter Tarpan (Gast)


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Das obige Szenario ist eine automatisch betriebene Station. Dafür gelten 
Sonderregeln.

Aber Verbindung mit sich selbst geht auch komplett manuell. Per CW 
einmal um die Erde drumherum.

von Ham and Eggs (Gast)


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"§2 Amateurfunkgesetz
Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, 
zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen 
Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von 
Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird."

Das ist eine durch Komma getrennte Aufzählung dessen, was den 
Amateurfunkdienst ausmacht.

von Arschlxchstxpfer (Gast)


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Walter Tarpan schrieb:
> Das obige Szenario ist eine automatisch betriebene Station. Dafür gelten
> Sonderregeln.

Siehe bspw. §13 dort:
https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/BJNR024200005.html

von Frage (Gast)


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Walter Tarpan schrieb:
> Das obige Szenario ist eine automatisch betriebene Station. Dafür
> gelten
> Sonderregeln.

Und wenn man die Aussendung manuell triggert? Dann wäre es keine 
automatische Aussendung mehr. Es ist ja auch erlaubt Aussendungen zu 
tätigen ohne mit einer anderen Station funken zu wollen.

von Langwellen-Yagi-Materialbeschaffer (Gast)


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>> Darf ein Funkamateur mit sich "selbst" Funkverbindungen herstellen?

Ja, dazu sind aber 2. Dinge erforderlich:

- (mindestens) eine gespaltene Persönlichkeit
- eine Verzögerungsleitung, damit man sich nicht selbst "bügelt"

von Ralph B. (rberres)


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Walter Tarpan schrieb:
> Das obige Szenario ist eine automatisch betriebene Station. Dafür gelten
> Sonderregeln.

Eine Funkbake macht genau das.

Ralph Berres

von blabla (Gast)


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Frage schrieb:
> Also beispielsweise eine Sender - Empfänger Stecke, wobei der Sender
> z.B. immer die Information "*DL3XX* testing" sendet und der Empfänger
> empfängt dies einfach nur. Man sendet ja korrekterweise sein Rufzeichen
> mit dem Zusatz "testing" an den Empfänger und kann somit Funkstrecken
> testen.

Also ich bin z.B. mit meinem Handfunkgerät unterwegs und sende von 
unterschiedlichen Standorten Call testing eventuell mit Nennung des 
Standortes oder der Uhrzeit aus. Zu Hause läuft auf der selben Frequenz 
ein Empfänger mit, der das dann aufzeichnet. Wenn ich wieder zu Hause 
bin, kann ich überprüfen, wie weit ich mit dem Handfunkgerät gekommen 
bin. Ich sehe da kein rechtliches Problem, das so zu machen.

Frage schrieb:
> Man könnte auch Temperatur und andere Sensorwerte übertragen und
> zusätzlich das Rufzeichen einflechten. Ist sowas erlaubt, oder verstößt
> das gegen eine Regel?

Also meinst du eine automatische Wetterbake oder sowas ähnliches? Dazu 
braucht man eigentlich eine gesonderte Genehmigung. Aber das wird wohl 
nicht so genau genommen, sonst gäbe es die ganzen WSPR-Baken ja auch 
nicht.

von Günter Lenz (Gast)


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von blabla schrieb:
>Also ich bin z.B. mit meinem Handfunkgerät unterwegs und sende von
>unterschiedlichen Standorten Call testing eventuell mit Nennung des
>Standortes oder der Uhrzeit aus.

Und dein Rufzeichen nennen, daß ist Pflicht.

Ruf doch einfach CQ, vielleicht antwortet jemand, vielleicht
auch nicht. Wenn eine Antwort kommt wäre das schlimm?

>Zu Hause läuft auf der selben Frequenz
>ein Empfänger mit, der das dann aufzeichnet. Wenn ich wieder zu Hause
>bin, kann ich überprüfen, wie weit ich mit dem Handfunkgerät gekommen
>bin.

Kannst du machen, und wenn ein QSO zustande kam, wird daß
auch mit aufgezeichnet. Ist doch auch kein Problem.

von Nicht-Binärer Labrador-Transceiver (Gast)


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Im Packet-Radio waren Selbst-Connects üblich zum Testen.

Ebenso kann man ja seine eigene APRS-Aussendung empfangen und bei EME 
hört man sein eigenes Echo.

Im Satelliten-Funk muss man sich sogar selbst zurück hören, um die 
Leistung soweit zu verringern, dass man anderen nicht die Leistung auf 
dem Transponder frisst.

von blabla (Gast)


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Günter Lenz schrieb:
> von blabla schrieb:
>>Also ich bin z.B. mit meinem Handfunkgerät unterwegs und sende von
>>unterschiedlichen Standorten Call testing eventuell mit Nennung des
>>Standortes oder der Uhrzeit aus.
>
> Und dein Rufzeichen nennen, daß ist Pflicht.

Nein das ist Pflicht. Habe ich doch auch so beschrieben.

> Ruf doch einfach CQ, vielleicht antwortet jemand, vielleicht
> auch nicht.

Kann man natürlich machen.

> Wenn eine Antwort kommt wäre das schlimm?

Nein überhaupt nicht. Warum sollte das schlimm sein?

Günter Lenz schrieb:
> Kannst du machen, und wenn ein QSO zustande kam, wird daß
> auch mit aufgezeichnet. Ist doch auch kein Problem.

Das ist kein Problem.

Also was wolltest du Troll sagen.

von Kilo S. (kilo_s)


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blabla schrieb:
> Also ich bin z.B. mit meinem Handfunkgerät unterwegs und sende von
> unterschiedlichen Standorten Call testing eventuell mit Nennung des
> Standortes oder der Uhrzeit aus. Zu Hause läuft auf der selben Frequenz
> ein Empfänger mit, der das dann aufzeichnet. Wenn ich wieder zu Hause
> bin, kann ich überprüfen, wie weit ich mit dem Handfunkgerät gekommen
> bin. Ich sehe da kein rechtliches Problem, das so zu machen.

Für Echtzeitauswertung benutze ich einen Repeater.
(Surecom SR-112)
Ich Funke meine eigene Heimstation damit an und höre sogar (sofern ich 
durch komme) gleich wie gut ohne dabei jeden Standort Aufschreiben oder 
ansagen zu müssen.

Alle 15 Minuten Durchsage "Reichweitentest über Repeater von 
Rufzeichen, zum Einstieg bitte *CTCSS/DCS* benutzen."

Standard ist bei mir normalerweise 67Hz CTCSS, das dürften die meisten 
können.
So sind schon witzige QSO's zustande gekommen.

Ich wüsste keinen Grund wieso sowas zum Testen der eigenen 
Empfangsmöglichkeiten nicht erlaubt wäre, so lange das nicht tagelang am 
Stück ohne Unterbrechung so läuft.

: Bearbeitet durch User
von franke (Gast)


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Frage schrieb:
> Die Frage klingt ev. etwas komisch. Aber darf ein Funkamateur
> Funkstrecken aufbauen, deren Zweck nicht die Kommunikation mit anderen
> Funkamateuren ist?
Ich vermute, wenn du dein Rufzeichen nennst bzw. morst und danach das 
Wort Test und das ganze ständig wiederholst, sollte es ok sein. 
Zumindest hört man solche Aussendungen häufiger auf 40m. Manche nennen 
noch ihren Standort dazu.

von lächler (Gast)


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franke schrieb:
> Ich vermute, wenn du dein Rufzeichen nennst bzw. morst und danach das
> Wort Test und das ganze ständig wiederholst, sollte es ok sein.
> Zumindest hört man solche Aussendungen häufiger auf 40m.

Bei Contesten wird auch oft nur "Test" gesagt oder gegeben.
:-)

von Dieter (Gast)


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Denke ich habe hier ein paar Namen wiedererkannt von einem anderen 
Thread. Wer erinnert sich denn noch an den Thread in den letzten paar 
Monaten, wo jemand Fragte, wie er ein Mobiltelefon anzapfen könne, so 
dass er etwas selektiv schalten kann. Das war damals aus dem Ruder 
gelaufen, so dass die Mods den Thread löschten.
Weiss jemand zufällig welche Threadnummer dieser hatte? Der hier hat 
z.B. die Threadnummer 540173.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Wo wir gerade beim Rechtlichen sind: Ich habe mal (selbstverständlich 
vor laaaanger Zeit) beim illegalen Abhören von Flugfunk mitbekommen, wie 
eine Purserette mit der Luftaufsichtsbaracke funkte und sich ausführlich 
beim Lotzen bedankte. Der hatte dem Flieger eine fette und wohl 
unübliche Abkürzung gegeben, so daß sie eine Verspätung aufholen konnten 
und womöglich noch vor einem Nachtflugverbot am Ziel waren.

Es war nachts und nix los auf der Frequenz, also das Geplauder als 
solches kein Problem. Aber mir fiel währenddessen ein: Die hat ja als 
Stewardeß gar keine Funklizenz! Andererseits könnte der Kapitän die 
Befugnis haben, jemanden mit dem Funken zu beauftragen? ("Stewardeß, wir 
hatten beide Fisch, fragen Sie den Tower, wie Sie das Flugzeug landen 
können.")

von Serge (Gast)


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Wollvieh W. schrieb:

> Andererseits könnte der Kapitän die
> Befugnis haben, jemanden mit dem Funken zu beauftragen?

Nein.
http://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/__1.html

von Gerhard H. (ghf)


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Das bedeutet ja nicht, dass die Stewardess kein Flugfunkzeugnis
haben kann. Ich hab' auch eins und bin nicht mal Stewardess.
Und FF mithören ist nicht mal verboten, WIMRE.

Ich habe mal, wie ungefähr halb Norddeutschland, mitgehört, wie ein
Segelflugpilot und sein Co sich über die Vorzüge einer Dame
ausgetauscht haben. Der saß wohl auf der Mikrofontaste,
20 min Träger. Das ging gut aus, hat mit einer Hochzeit geendet. :-)

Gerhard

von Gerhard H. (ghf)


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>  Die Frage klingt ev. etwas komisch. Aber darf ein Funkamateur
> Funkstrecken aufbauen, deren Zweck nicht die Kommunikation
> mit anderen Funkamateuren ist?

Ja, schon, ist eben ein experimenteller Funkdienst.
In der allgemeinen Werteordnung wäre das halt so angesehen
wie Liebe an und für sich.

Gruß, Gerhard

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Gerhard H. schrieb:
> Das bedeutet ja nicht, dass die Stewardess kein Flugfunkzeugnis
> haben kann. Ich hab' auch eins und bin nicht mal Stewardess.

Die Wahrscheinlichkeit dürfte minus 1000 sein. Und selbst dann muß man 
ja noch aktuell einen Funkspruch absetzen dürfen. Nur weil man einen 
Führerschein hat, darf man ja auch nicht ohne Auto auf die Autobahn.

> Und FF mithören ist nicht mal verboten, WIMRE.

Dochdoch, früher Zuchthaus, heute Todesstrafe. Oder wars andersherum.

: Bearbeitet durch User
von Wollvieh W. (wollvieh)


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Serge schrieb:
> Wollvieh W. schrieb:
>
>> Andererseits könnte der Kapitän die
>> Befugnis haben, jemanden mit dem Funken zu beauftragen?
>
> Nein.
> http://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/__1.html

Spannend. Da darf die Feuerwehr nichtmal mehr mit einem verunglückten 
Flugzeug funken, sobald sie das Flughafengelände verläßt, ebenso der 
Marshaller.

Offenbar haben die Beteiligten damals darauf vertraut, daß sie niemand 
hört. Ich habe jedenfalls dichtgehalten. :)

von Antennenbauer (Gast)


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Günter Lenz schrieb:
> Und dein Rufzeichen nennen, daß ist Pflicht.

Naja. Laut dieser Prüfungsfrage nicht unbedingt:

VD121 Ist das Aussenden des unmodulierten oder
ungetasteten Trägers zulässig?

A Ja, kurzzeitig, z.B. zum Abstimmen.
B Ja, unbegrenzt, es wird ja keine Information
übertragen.
C Nein, weil sonst die Endstufe zu heiß wird.
D So lange bis ein Ruf wahrgenommen wird

Richtige Antwort ist A.

--> Da ein unmodulierter Träger kein Rufzeichen übermitteln kann, ist es 
scheinbar also erlaubt etwas zu senden ohne sein Rufzeichen zu nennen.

von Antennenbauer (Gast)


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Nachtrag: Obiges gilt natürlich nur für den unmodulierten Träger. Sobald 
man dann etwas aufmoduliert, muss das Rufzeichen genannt werden.

von Kilo S. (kilo_s)


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Antennenbauer schrieb:
> Naja. Laut dieser Prüfungsfrage nicht unbedingt:

Zum abstimmen der Antenne steht ein Leerträger aber auch höchstens ein 
paar Sekunden. Ok, bei manueller Antennenanpassung über Tuner können das 
unter Umständen auch mal 10-15 Sekunden werden, oder mehrere kurze 
Träger hintereinander.

Aber das zählt irgendwie auch nicht, in dem Moment willst du ja keine 
Informationen übermitteln sondern Erlangen. Im konkreten Fall ermittelt 
man so eben das SWR.

von Royal Bacon Network (Gast)


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Antennenbauer schrieb:
> --> Da ein unmodulierter Träger kein Rufzeichen übermitteln kann, ist es
> scheinbar also erlaubt etwas zu senden ohne sein Rufzeichen zu nennen.

Das ist eine irrige Schlussfolgerung. Nur während des kurzen! 
Abstimmvorganges ist der Träger unmoduliert. Vor dem Abstimmvorgang wird 
die Frequenz beobachtet, dann wird QRL gefragt mit Angabe des 
Rufzeichens und schliesslich kurz abgestimmt. Die Prüfungsfrage zielt 
auf ganz andere Zusammenhänge ab: Man darf einen Dauerträger nicht als 
Besetztzeichen für die betreffende Frequenz verwenden.

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Also das berühmte Handtuch morgens am Pool sozusagen.

von xyz (Gast)


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Royal Bacon Network schrieb:
> Vor dem Abstimmvorgang wird
> die Frequenz beobachtet, dann wird QRL gefragt mit Angabe des
> Rufzeichens und schliesslich kurz abgestimmt.

Ich frage nicht QRL bevor ich meine Antenne abgestimmt habe.

von Antennenbauer (Gast)


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Royal Bacon Network schrieb:
> Antennenbauer schrieb:
>> --> Da ein unmodulierter Träger kein Rufzeichen übermitteln kann, ist es
>> scheinbar also erlaubt etwas zu senden ohne sein Rufzeichen zu nennen.
>
> Das ist eine irrige Schlussfolgerung. Nur während des kurzen!
> Abstimmvorganges ist der Träger unmoduliert. Vor dem Abstimmvorgang wird
> die Frequenz beobachtet, dann wird QRL gefragt mit Angabe des
> Rufzeichens und schliesslich kurz abgestimmt. Die Prüfungsfrage zielt
> auf ganz andere Zusammenhänge ab: Man darf einen Dauerträger nicht als
> Besetztzeichen für die betreffende Frequenz verwenden.

Puh, dann muss ich wohl noch etwas an meiner Funk-Netiquette arbeiten. 
Ich gebe zu, dass ich manchmal auch mal ein 2m oder 70cm Relais stumm 
"antaste", um zu sehen ob ich durchkomme. Das wäre ja dann nicht die 
feine Art 😳

von Kilo S. (kilo_s)


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Antennenbauer schrieb:
> Puh, dann muss ich wohl noch etwas an meiner Funk-Netiquette arbeiten.
> Ich gebe zu, dass ich manchmal auch mal ein 2m oder 70cm Relais stumm
> "antaste", um zu sehen ob ich durchkomme. Das wäre ja dann nicht die
> feine Art 😳

Quatsch! Das macht jeder "angehende" ab und an mal.
Das gehört sozusagen dazu!

Du musst deine Reichweite (zum nächsten Relais zb.) Vorher testen!

Und kein noch so alter Schwanz wird danach krähen!

von Royal Bacon Network (Gast)


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Abdul K. schrieb:
> Also das berühmte Handtuch morgens am Pool sozusagen.

Ja, so ähnlich. hi. Wo kommen wir denn hin, wenn alles mit leeren 
Handtüchern zugeplastert ist ;) .

xyz schrieb:
> Ich frage nicht QRL bevor ich meine Antenne abgestimmt habe.

Es kommt natürlich auf die Leistung an. Abstimmarbeiten mit einer 
einfachen Messbrücke, einem VNA oder mit stark reduziertem Träger 
erfordern die betriebstechnische Prozedur nicht. Bevor ich mit voller 
Leistung messe, bin ich so höflich und frage, ob der Platz im Band frei 
ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Antenne bereits ausreichend abgestimmt 
und es geht nur mehr ums Feine. Abgesehen davon kann man die meisten 
Abgleicharbeiten an der Antenne mit dem RX durchführen, und 
Abgleicharbeiten am TX macht man am Dummy.

Im portabel Betrieb muss ich z.B. auf 7 Mhz jedes Mal nach dem Aufbau 
abstimmen. Der erste Durchgang geschieht im Empfangsmodus, dann mit 
stark reduzierter Leistung und schliesslich für wenige Sekunden mit 
voller Leistung.

Antennenbauer schrieb:
> ... Relais stumm "antaste" ...

Das ist auch etwas anderes als Abgleicharbeiten. Und die wirst du wohl 
nicht auf einem Relais Kanal durchführen. Bei 1 x für 1 Sekunde PTT wird 
auf die Nennung des Call verzichtet.

von OM (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Und kein noch so alter Schwanz wird danach krähen!

Doch, das sind dann meist solche, die sich in Foren nicht benehmen 
können: nicht richtig quoten oder keine Shift-Taste benutzen, plenken, 
keine Kommas benutzen, andere Leute beleidigen,...

von LauterBuntesZeuch (Gast)


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OM schrieb:
> Kilo S. schrieb:
>> Und kein noch so alter Schwanz wird danach krähen!
>
> Doch, das sind dann meist solche, die sich in Foren nicht benehmen
> können: nicht richtig quoten oder keine Shift-Taste benutzen, plenken,
> keine Kommas benutzen, andere Leute beleidigen,...

also nur leute die nicht richtig deutsch können? keine gramattikk und 
so?

von OM (Gast)


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Royal Bacon Network schrieb:
> Es kommt natürlich auf die Leistung an. Abstimmarbeiten mit einer
> einfachen Messbrücke, einem VNA oder mit stark reduziertem Träger
> erfordern die betriebstechnische Prozedur nicht. Bevor ich mit voller
> Leistung messe, bin ich so höflich und frage, ob der Platz im Band frei
> ist. Zu diesem Zeitpunkt ist die Antenne bereits ausreichend abgestimmt
> und es geht nur mehr ums Feine.

Antennenabstimmung mit voller Leistung macht doch gar keinen Sinn. Außer 
bei einem QRP-Gerät.

von Ham (Gast)


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Hallo

OM schrieb:
> Antennenabstimmung mit voller Leistung macht doch gar keinen Sinn. Außer
> bei einem QRP-Gerät.

Na ja in der Praxis kann es aber schon sein das man bei 100W (400W - 
750W) noch ein Quentchen die Antennenabstimmung - zumindest basierend 
auf das SWR verbessern kann.
Aber
1. Bestes SWR bedeutet nicht unbedingt optimal abgestimmte Antenne
und
2. Ob das SWR nun 1:1,2 oder 1:1,02 ist ist für die Verbindung und die 
Signalstärke beim Gegenüber von keinerlei Belang - selbst ein SWR von 
1,5 dürfte in den seltensten Fällen einen praktischen 
Signalstärkeverlust am Empfangsort hervorrufen.
Ob jetzt die Endstufe 85W oder 100w an die Antenne abgibt und dieses 
dann einen Gewinn von 3dB oder 2,5 dB hat ist auf KW von keinerlei 
praktischen Belang und auch auf UKW bemerkt man das meist nur ein einen 
leicht geringeren  S-Meter Ausschlag aber nicht an einen wirklich 
besseren Signal.

Eine ganz andere Hausnummer ist (leider zum großen teil war) das aber 
bei Rundfunksendern der Leistung von 10kW und sehr deutliche mehr - ob 
jetzt bei stundenlangen Dauerbetrieb einige 1kW in den Sender zurück 
reflektiert wurden oder eben "nur" wenige 100W war schon ein 
Unterschied, zwar nicht von der Feldstärke am Empfangsort aber sehr wohl 
von der Energiebilanz und der Belastung und notwendigen Auslegung der 
Bauteile in der Endstufe und den "Leistungsfiltern"
Wobei da  die Antennen im allgemeinen schon fest abgestimmt sind (waren) 
bzw. eine Feinabstimmung nur in sehr engen Grenzen möglich ist (war) - 
aber zumindest auf KW kann (konnte) man von manchen Rundfunkstationen 
Antennenabstimmvorgänge bei vermutlich voller Leistung (100kW waren 
nicht unüblich - mittlerweile ist dort auch "QRP" üblich geworden - 
soweit es überhaupt noch Aussendungen gibt...) mitbekommen.

von OM (Gast)


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LauterBuntesZeuch schrieb:
> OM schrieb:
>> Kilo S. schrieb:
>>> Und kein noch so alter Schwanz wird danach krähen!
>>
>> Doch, das sind dann meist solche, die sich in Foren nicht benehmen
>> können: nicht richtig quoten oder keine Shift-Taste benutzen, plenken,
>> keine Kommas benutzen, andere Leute beleidigen,...
>
> also nur leute die nicht richtig deutsch können? keine gramattikk und
> so?

Alle genannten Dinge haben nichts mit mangelnden Sprachkenntnissen zu 
tun. Na gut, Kommasetzung etwas.

von Royal Bacon Network (Gast)


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OM schrieb:
> Antennenabstimmung mit voller Leistung macht doch gar keinen Sinn. Außer
> bei einem QRP-Gerät.

Da hast du recht, wenn du mit voller Leistung 1 kW oder .1 kW meinst. 
Ich ging auch vom portabel Betrieb aus. Da muss ich auf Kurzwelle bei 
jedem Standortwechsel neu abgleichen, habe aber kein empfindliches mess 
Equipment mit und die max. Leistung sind 5 W. Mit 5 W kann ich die 
reflektierte Leistung gut erkennen. Doch mit 5 W könnte ich evtl. 
stören.

von Purzel H. (hacky)


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Aber Stoerungen sind doch unabhaengig von Reflexionen an der Antenne. 
Speziell, weil man ja sowieso maximale Leistung, resp minimale 
Reflexionen haben will

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